13 Jul Themen der 28. KW aus persönlicher Sicht
- 300 Millionen Euro mehr für sozialen Wohnungsbau
- Landtag beschließt Rückkehr zum Abitur nach neun Jahren an Gymnasien
- Eckpunkte für die Gemeindefinanzierung 2019
- Entlastung von ehrenamtlich Tätigen, Familien und Unternehmen durch Bundesratsinitiative gefordert
- Landtag beschließt individuelle Verfassungsbeschwerden
- Nordrhein-Westfalen seit 1973 erstmals mit Haushaltsüberschuss
- Gesetzentwurf zur Reform der Abschiebungshaft
300 Millionen Euro mehr für sozialen Wohnungsbau
Das Verfahren zur Erhöhung des Fördervolumens für den sozialen Wohnungsbau wurde eingeleitet. Dazu wurde beschlossen mit Gesprächen mit der Förderbank des Landes, der NRW.Bank in die Erhöhung der Wohnraumförderung eintreten zu wollen. Konkret geht es um eine Erhöhung um 300 Millionen Euro auf 1,1 Milliarden Euro. Jetzt ist der Zeitpunkt angesichts der hohen Investitionsbereitschaft in den mietpreisgebundenen Wohnraum und die zunehmende Nachfrage nach der Eigentumsförderung gekommen, um eine Erhöhung des Fördervolumens vorzunehmen.
Zum 1. Februar 2018 wurden die nordrhein-westfälischen Bestimmungen für die öffentliche Wohnraumförderung modernisiert. Damit wird das dringend in Nordrhein-Westfalen benötigte „Klima für Neubau“ vorangetrieben. Denn nur mehr Wohnungen führen zu mehr bezahlbarem Wohnraum.
Hintergrund:
Der Bund wird sich in den Jahren 2020 und 2021 bundesweit mit jeweils einer Milliarde Euro weiter an der öffentlichen Wohnraumförderung beteiligen. Darüber hinaus stellt der Bund bereits für das Jahr 2019 bundesweit zusätzlich 500 Millionen Euro für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums bereit; auf Nordrhein-Westfalen entfällt ein Anteil von rund 105 Millionen Euro. Die Landesregierung wird die Mittel vollständig in den öffentlich geförderten Wohnungsbau investieren.
Landtag beschließt Rückkehr zum Abitur nach neun Jahren an Gymnasien
Der Landtag hat das Gesetz der Landesregierung beschlossen, das die Rückkehr zum Abitur nach neun Jahren an den nordrhein-westfälischen Gymnasien regelt. Das „Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium (13. Schulrechtsänderungsgesetz) / 17/2115“ sieht eine Umstellung auf das sogenannte G9 ab dem Schuljahr 2019/2020 vor. Zudem sollen sich Schulkonferenz und Schulträger einmalig entscheiden können, an dem achtjährigen Abiturgang (G8) festzuhalten.
Hintergrund:
Ab dem Schuljahr 2019/2020 können die Gymnasien entscheiden, ob sie das Abitur nach acht oder gemäß der Leitentscheidung nach neun Jahren anbieten wollen. Grundsätzlich stellen alle Gymnasien auf den neunjährigen Bildungsgang um, diese Umstellung betrifft die entsprechenden Klassen 5 und 6. Einige wenige werden den verkürzten Ausbildungsgang behalten. Auf einer Schulkonferenz (Eltern, Lehrer und Schüler) können sich Schulen mit einer 2/3 Mehrheit für einen Verbleib in G8 entscheiden.
Eckpunkte für die Gemeindefinanzierung 2019
Die Gemeindefinanzierung 2019 ist so ausgelegt, dass der Finanzausgleich für die Kommunen, die stark auf ihn angewiesen sind, verlässlich bleibt, und zugleich ein Stück mehr der Weg der gerechten Finanzmittelverteilung beschritten wird. Im Ergebnis wird hierzu nach der den Eckpunkten für den Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2019 zugrundeliegenden Prognose eine verteilbare Finanzausgleichs-masse in Höhe von 12.067.384.400 EUR zur Verfügung stehen. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung um 364.640.500 EUR (3,12%).
Die Eckpunkte im Einzelnen:
- Die Finanzausgleichsmasse des GFG 2019 enthält auch weiterhin einen Anteil in Höhe des Verbundsatzes an vier Siebteln des Aufkommens des Landes aus der Grund-erwerbsteuer.
- Wie im Vorjahr soll das GFG 2019 eine Voraberhöhung in Höhe von 216.800.000 EUR (Vorjahr 217.400.000 EUR) erfahren, die vom Bund zur Entlastung der Kommunen nach Artikel 1 des Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen vom 01. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2755) über den Länderanteil an der Umsatzsteuer im Jahr 2019 gewährt wird.
- Zusätzlich soll eine Erhöhung um Ausgabereste aus Vorjahren in Höhe von 37.000.000 Euro erfolgen.
- Zudem wird – nachdem die „Abundanzumlage“ bereits mit dem GFG 2018 vollständig abgeschafft wurde – mit dem GFG 2019 auch der sog. „Kommunal-Soli“ (Vorwegabzug nach § 2 Absatz 3 Stärkungspaktgesetz) weiter abgeschmolzen: im GFG 2019 um weitere 30.000.000 EUR (auf 124.000.000 EUR). Die Belastung der Kommunen wird damit weiter zurückgenommen.
- Einführung einer finanzkraftunabhängigen Pauschale: Bei der Entwicklung der Pauschalen soll zudem erstmals anerkannt werden, dass alle Gemeinden in Nordrhein-Westfalen – unabhängig von ihrer Finanzkraft – erhebliche Aufwands- und Unterhaltungsaufwendungen zu tragen haben:
Als eine neue Zuweisung eigener Art wird daher eine Aufwands-/Unterhaltungspauschale in Höhe von 120.000.000 EUR vorgesehen. Die Pauschale soll den Gemeinden als allgemeine Deckungsmittel im Hinblick auf die bei allen Gemeinden zugenommenen Bedürfnisse im Bereich der Unterhaltung bzw. Sanierung gemeindlicher Infrastruktur finanzkraftunabhängig zugewiesen werden. Die Mittel werden allen Gemeinden wie die bereits bestehenden Pauschalen finanzkraftunabhängig gewährt und sind damit nicht umlagewirksam. Die Verteilung soll jeweils hälftig nach Einwohnern und nach Fläche erfolgen.
- Investitionspauschalen: Allein für die Schul- und Bildungspauschale und die Sportpauschale sollen 714.408.600 EUR zur Verfügung stehen. Dabei wird die Schul- und Bildungspauschale um 50.000.000 EUR erhöht und sich damit auf 659.377.800 EUR (GFG 2018: 609.377.800 EUR) belaufen. Die Sportpauschale wird erstmals dynamisiert und mit 55.030.800 EUR (GFG 2018: 53.367.900 EUR) dotiert werden.
Entlastung von ehrenamtlich Tätigen, Familien und Unternehmen durch Bundesratsinitiative gefordert
Zwei Gesetzesinitiativen zur Stärkung der Mitte der Gesellschaft und zur Entlastung von Unternehmen hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen in den Bundesrat eingebracht.
Mit der Initiative fordert das Land Nordrhein-Westfalen dazu auf, für die Mitte der Gesellschaft, ein Gesetz zu erarbeiten, das ehrenamtlich tätige Menschen, Familien und Menschen mit Behinderungen finanziell entlastet sowie Unternehmen stärker fördern, Mitarbeiterbeteiligungen an Start-ups attraktiver gestaltet und Forschung und Entwicklung durch steuerliche Anreize unterstützt.
Insgesamt geht es bei der Initiative für die Mitte der Gesellschaft um Entlastungen in Höhe von 800 Millionen Euro pro Jahr. Einige der Maßnahmen sind:
- Durch die Anhebung des Höchstbetrages der Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten von 4.000 Euro auf 6.000 Euro wird insbesondere die Betreuung von Kindern zum Beispiel in Kitas und bei Tagesmüttern stärker steuerlich unterstützt.
- Für die Ausbildung oder das Studium verlassen viele Kinder das Elternhaus, werden aber gleichzeitig weiter von den Eltern finanziell unterstützt, insbesondere durch die Übernahme von Wohnraumkosten. Die Anhebung des Freibetrages für Kinder in Studium und Ausbildung von 924 Euro auf 1.200 Euro trägt diesem finanziellen Sonderbedarf Rechnung.
- Die Anhebung des Pflegepauschbetrages von 924 Euro auf 1.200 Euro fördert die Pflege durch Familienangehörige im gewohnten Umfeld.
- Die Pauschalbeträge für Menschen mit einer Behinderung sollen um 30 Prozent angehoben werden. Diese Pauschbeträge ersparen den Steuerpflichtigen den mühsamen Nachweis von tatsächlichen, unmittelbar mit der Behinderung in Zusammenhang stehenden Aufwendungen.
- Durch die Anhebung der Übungsleiterpauschale von 2.400 Euro auf 3.000 Euro können Kosten – insbesondere Fahrtkosten – im Zusammenhang mit der Tätigkeit besser als bisher steuerfrei erstattet werden.
Die wichtigsten Maßnahmen zur Entlastung der Unternehmen von annähernd zwei Milliarden Euro im Überblick:
- Unterstützung von Start-up Unternehmen: Die steuerliche Freigrenze für Mitarbeiterbeteiligungen soll von derzeit 360 Euro auf 5.000 Euro jährlich angehoben werden. Das macht Start-ups als Arbeitgeber attraktiver.
- Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung: Die Landesregierung fordert eine steuerliche Gutschrift für Unternehmen auf ihre forschungs- und entwicklungsrelevanten Personalkosten in Höhe von zehn Prozent. Durch eine Verrechnung mit der monatlich abzuführenden Lohnsteuer können Start-ups unkompliziert und schnell ihre Liquidität verbessern.
- Höhere Obergrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter: Auch bei den Sofortabschreibungen sollen Unternehmen entlastet werden: Die Landesregierung möchte die Obergrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 800 auf 1.000 Euro anheben. Einfache Sofortabschreibungen würden besonders den Mittelstand entlasten, zum Beispiel bei der schnellen Erneuerung der IT-Ausstattung
- Wirksame Besteuerung des Internethandels: Über Internet-Plattformen können im Ausland ansässige Internethändler, ihre Waren auf dem deutschen Markt über Dienstleister vertreiben. Die Besteuerung dieser Umsätze stößt auf enorme Schwierigkeiten. Deshalb sollen die Betreiber der Plattformen stärker in die Pflicht genommen werden.
Landtag ermöglicht individuelle Verfassungsbeschwerden
Künftig kann jeder Bürger individuell Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof NRW in Münster einlegen, wenn er eines seiner Grundrechte als verletzt ansieht. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss der Landtag. In elf von 16 Bundesländern sind individuelle Verfassungsbeschwerden bereits möglich.
Sonderregelungen sollen sicherstellen, dass es zu keiner Klageflut in Münster kommt. Bürger können sich künftig entscheiden, ob sie nach Münster oder zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe wollen, wo Individualbeschwerden bereits möglich sind. Parallelverfahren sollen so vermieden werden.
Bislang konnten nur Institutionen wie etwa Kommunen oder Fraktionen Verfassungsbeschwerden in NRW einlegen. Künftig können Bürger vom Gericht in Münster zum Beispiel klären lassen, ob ein Demonstrationsverbot oder ein Gebührenbescheid der Feuerwehr für einen Rettungseinsatz rechtmäßig war.
Nordrhein-Westfalen seit 1973 erstmals mit Haushaltsüberschuss
Das Landeskabinett hat den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2019 verabschiedet. Der Etat, der am 19. September in den Landtag eingebracht werden soll, umfasst ein Gesamtvolumen von 77,1 Milliarden Euro und sieht erstmals seit 1973 einen Überschuss in Höhe von 30 Millionen Euro vor, der zur Schuldentilgung genutzt werden soll. In den Folgejahren prognostiziert die Mittelfristige Finanzplanung deutlich steigende Überschüsse (2020: 1,1 Milliarden Euro; 2021: 1,2 Milliarden Euro; 2022: 1,3 Milliarden Euro).
Neben der guten Einnahmeerwartungen wurden auch die Sparbemühungen noch einmal verstärkt. Nach 131 Millionen Euro in 2018 werden 2019 insgesamt 185 Millionen Euro weniger ausgegeben. Einsparungen werden unter anderem durch die Fortführung von bereits in 2018 begonnenen Einsparungen der Ressorts und durch ein effizienteres Miet- und Pachtmanagement des Landes erzielt. Zudem konnten durch dafür zielgerichtet eingesetztes Personal in der Justiz die Einnahmen aus der Vermögensabschöpfung gesteigert werden.
Zeitgleich mit dem Haushaltsentwurf für 2019 wird die Landesregierung auch einen Nachtragshaushalt für 2018 in den Landtag einbringen. Anlass hierfür sind zusätzliche Mittelzuweisungen des Bundes für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern in Höhe von 237 Millionen Euro, die aufgrund der späten Regierungsbildung in Berlin erst jetzt an das Land überwiesen werden und noch nicht im bereits beschlossenen Haushalt 2018 berücksichtigt waren. Der Nachtragshaushalt wird zudem dazu genutzt, den Haushaltsvollzug 2018 kritisch zu überprüfen. Hierbei konnten geringere Personalausgaben in Höhe von 128 Millionen Euro identifiziert werden. Damit ergeben sich insgesamt Verbesserungen in Höhe von 365 Millionen Euro, die einer Rücklage zugeführt werden.
Schwerpunkte setzt der Etat 2019 insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Familie, Innere Sicherheit, Bildung, Gesundheit, Verkehr und Energiepolitik
Digitalisierung: 71 Millionen Euro werden für die schnellere Umsetzung von eGovernmentgesetz und Digitaler Verwaltung bereitgestellt. Weitere 56 Millionen Euro fließen in die Innovationsförderung, hierzu zählt u.a. die Einrichtung von sechs Exzellenz-Startup-Centern an Hochschulen und die Förderung von Breitbandanschlüssen für Schulen und WLAN-Hotspots.
Familie: Familien profitieren durch die Bereitstellung von 114 Millionen Euro für 27.205 zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Zudem werden rund 7.500 neue Plätze für den offenen Ganztag im Primarbereich geschaffen.
Innere Sicherheit: Die Polizei erhält eine verbesserte Ausstattung wie beispielsweise ballistische Helme zum Schutz der Beamtinnen und Beamten (63 Millionen Euro). Zudem werden im Geschäftsbereich der Polizei knapp 600 zusätzliche Stellen geschaffen. Darüber hinaus sind 2.400 Einstellungsermächtigungen für Kommissaranwärterinnen und -anwärter vorgesehen. Die Justiz wird mit 400 zusätzlichen Stellen, unter anderem für die Verstärkung des Justizvollzugs und zur flächendeckenden Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs gestärkt.
Bildung
Schule: 2019 können mehr als 3.700 Lehrerinnen und Lehrer zusätzlich eingestellt werden, rund 1.000 Lehrkräfte allein für Inklusion und die modellhafte Einführung von Talentschulen.
Hochschule: Zudem werden den nordrhein-westfälischen Hochschulen für Personal- und Sachmittel insgesamt 335 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Darin enthalten sind u.a. zusätzliche Studienplätze (Hochschulpakt 2020), die Unterstützung der Exzellenzstrategie und der RWTH Aachen Campus West.
Gesundheit
Unikliniken: 87 Millionen Euro mehr für die Sanierung, Modernisierung und Digitalisierung der Klinken.
Krankenhäuser: 101,5 Millionen Euro zusätzlich für Investitionen (u.a. vollständige Kofinanzierung des Krankenhausstrukturfonds, Einzelförderung).
Verkehr: 29 Millionen Euro werden zusätzlich für dringend erforderliche Modernisierungen im Straßenbau bereitgestellt. Dies umfasst insbesondere den Um-, Aus- und Neubau sowie die Erhaltung von Landesstraßen. Zudem sind rund 50 zusätzliche Stellen für den Landesbetrieb Straßen NRW eingeplant.
Energiepolitik: 82 Millionen Euro stehen für Elektromobilität sowie Energieeffizienz und Energieforschung zur Verfügung. Davon fließen allein 20 Millionen Euro in den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur im privaten und öffentlichen Raum für Bürgerinnen und Bürger, Handwerker und Unternehmen.
Gesetzentwurf zur Reform der Abschiebungshaft
Das Landeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Novelle des nordrhein-westfälischen Abschiebungshaftvollzugs beschlossen. Neben dem Ausbau der Einrichtung – der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige in Büren – von derzeit 140 auf 175 Plätze sind umfassende gesetzliche Änderungen notwendig, um den gestiegenen Anforderungen an den Abschiebungshaftvollzug gerecht werden zu können. Die Sicherheitsanforderungen an die Einrichtung in Büren haben sich in den zurückliegenden Jahren durch den deutlichen Anstieg Ausreisepflichtiger, das verbesserte Rückkehrmanagement des Landes, neue Maßstäbe nach dem Fall Amri und der Unterbringung gefährlicher Personen deutlich gewandelt.
Handlungsbedarf wird bei den Bedingungen für die Unterbringung von gefährlichen Personen gesehen. Vorschriften, die sich in der Vollzugspraxis nicht bewährt haben, werden angepasst. Mit der Reform werden für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Einrichtung neue Möglichkeiten geschaffen, um die Sicherheitsanforderungen mit Blick auf die untergebrachten Personen besser beurteilen zu können. Das im letzten Jahr in Kraft getretene Bundesgesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht macht zudem eine Angleichung auf Landesebene erforderlich. Die Bundesregierung hat die Abschiebungshaft für Ausreisepflichtige erweitert, von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit ausgehen. Durch diese Regelung sind erhöhte Anforderungen an präventive Maßnahmen erforderlich, die durch das bisher geltende Gesetz nur unzureichend geregelt sind.
Der Gesetzentwurf beinhaltet drei Schwerpunkte:
Unterbringung gefährlicher Personen:
- es gibt ein neues Zugangsverfahren bis zu einer Woche, um spezielle Bedürfnisse Untergebrachter besser zu beurteilen und die Möglichkeiten zur Gefährdungseinschätzung zu optimieren;
- bei gefährlichen Personen können präventiv Freiheitsrechte innerhalb der Unterbringungseinrichtung eingeschränkt werden, z.B. Einschränkung der Handynutzung oder des Zugangs zum Internet;
- gefährliche Personen können in besonderen Gewahrsamsbereichen unter Beschränkung ihrer Freiheitsrechte untergebracht werden.
Änderung von Vorschriften, die nicht praktikabel sind
- zukünftig sind aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Persönlichkeitsrechte nur noch Mobiltelefone ohne Kamerafunktion zulässig;
- künftig ist kein Bargeldbesitz zulässig, da bargeldloser Einkauf gewährleistet ist und der Bargeldbesitz zu illegalen Zwecken, etwa Erwerb von Drogen missbraucht werden kann;
- künftig sind Durchsuchungen der Hafträume nach gefährlichen Gegenständen oder Drogen in Abwesenheit der Betroffenen möglich, um diese nicht über die Suchmethoden der Vollzugsbeamten zu informieren;
- künftig können gegen Personen, die wiederholt gegen Verhaltensregeln verstoßen, Sanktionsmaßnahmen wie die temporäre Einschränkung der Handynutzung oder des Internets erfolgen.
Verbesserung der Belegungsfähigkeit der Unterbringungseinrichtung
- künftig ist die vorübergehende Mehrfachbelegung von Hafträumen möglich, sofern dies wegen zwingender organisatorischer Gründe, etwa größerem Sanierungsbedarf von Hafträumen oder wegen hoher Belegungsnachfrage durch die Ausländerbehörden erforderlich wird;
- die bisherige starre Nachtruhe zwischen 22 und 7 Uhr wird durch flexible Regelung ersetzt, Anordnung von Ruhezeiten bis zu 16 Stunden werden erlaubt, um beispielsweise besser auf Personalengpässe zu reagieren;
- für einen Übergangszeitraum von fünf Jahren sollen Polizeivollzugs- und Justizvollzugsbeamte im Ruhestand mit den Aufgaben des Vollzugsdienstes betraut werden können.