Themen der 49. Kalenderwoche

  • Präsident will mehr Schülerinnen und Schüler erreichen –

  • 214 Millionen Euro für Gründerinnen und Gründer –

  • Stärkung der Teilhabe und der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen –

  • Nach G20-Krawallen: NRW-Polizei durchsucht zehn Wohnungen –

  • Neues Verfahren – Zentrale Anlaufstelle für Flüchtlinge in Bochum eröffnet –

 

Präsident des Landtags will mehr Schülerinnen und Schüler erreichen

Der nordrhein-westfälische Landtag soll auf Impuls seines Präsidenten André Kuper den Kontakt zu Schülern und jungen Besuchern intensivieren. Insbesondere vor dem Hintergrund aktueller nationaler und internationaler Entwicklungen ist deutlich geworden, dass Demokratie keine Selbstverständlichkeit ist, sondern stetig für sie geworben und gekämpft werden muss. Daher wird sich der Landtagspräsident verstärkt dafür einsetzen, bei jungen Menschen Interesse und Begeisterung für die parlamentarische Demokratie zu wecken.

Die Zahl der Besuche von Schülern soll in den kommenden Jahren verdoppelt werden. Derzeit besuchen rund 30.000 junge Menschen jedes Jahr den Landtag und nehmen an speziellen Besuchsprogrammen teil. Als Pilotprojekt geht am 6. Februar „Landtag macht Schule“ im kommenden Jahr an den Start. Rund 500 Mädchen und Jungen der Klasse neun werden den Landtag besuchen und Demokratie „live“ erleben. Dabei wird ein besonderes Besuchsprogramm mit einer Frage- und Diskussionsstunde mit dem Präsidenten angeboten. Das bestehende Schulbesuchsprogramm soll ausgeweitet und auch am frühen Nachmittag angeboten werden. Zudem wird es künftig im „Haus der Parlamentsgeschichte“ spezielle Führungen für Schulklassen geben. In der Ausstellung in Nachbarschaft zum Landtagsgebäude können sich Besucher auf eine Zeitreise durch über 70 Jahre der nordrhein-westfälischen Landtags- und Landesgeschichte begeben. Landtagspräsident und die Vizepräsidenten wollen außerdem selbst verstärkt Schulen besuchen und mit Schülern diskutieren. Zum Weltkindertag am 16. September 2018 wird im Landtag der Startschuss zu einer Wanderausstellung für Schulen zum Thema „Demokratie und Landtag“ fallen.

 

214 Millionen Euro für Gründerinnen und Gründer

Die CDU-geführte Landesregierung will innovative junge Unternehmen beflügeln. Die NRW.BANK stellt mehr Chancenkapital bereit als je zuvor. Nordrhein-Westfalen will aufstrebenden innovativen Unternehmen den Zugang zu Venture Capital erleichtern und damit attraktiver für Startups werden. Dazu baut die landeseigene NRW.BANK ihr Venture Capital-Engagement erheblich aus und stellt zusätzlich Mittel von 214 Millionen Euro zur Verfügung, die in erheblichem Umfang durch privates Kapital ergänzt werden.

Durch die große Hebelwirkung können wir rund eine halbe Milliarde Euro an Wagniskapital mobilisieren, um technologiebasierte Start-ups bei ihren Wachstumsplänen zu unterstützen. Dieses frische Geld soll in Verbindung mit weiteren Maßnahmen zur Vereinfachung und Digitalisierung der Verwaltung ein ideales Umfeld schaffen, damit Nordrhein-Westfalen zum Gründerland Nr. 1 aufsteigen kann.

Bislang hatte die Förderbank für Nordrhein-Westfalen insgesamt 251 Millionen Euro Venture Capital zur Verfügung gestellt, nun kommen weitere 214 Millionen Euro hinzu – das entspricht einer Aufstockung um 85 Prozent. Zudem wird jeder durch die NRW.BANK investierte Euro bis zu vier Euro weiteres privates Kapital mobilisieren.

 

Stärkung der Teilhabe und der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen

Die Landesregierung hat die Einbringung des Entwurfs des Ausführungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (AG-BTHG NRW) in den Landtag beschlossen, welches für eine deutliche Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen sorgen wird.

Mit dem Ausführungsgesetz werden klare Zuständigkeiten und damit einen einfacheren Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe geschaffen. Das stärkt die Teilhabe und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen.

Wesentliches Ziel des Gesetzentwurfs ist es, dass Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen je nach Lebensphase einen einheitlichen Träger für alle Aufgaben der Eingliederungshilfe erhalten. Leistungen sollen wie „aus einer Hand“ erbracht und Schnittstellen vermieden werden. Bereits vorhandene Zuständigkeiten, Strukturen und Angebote finden dabei selbstverständlich Berücksichtigung. Vor diesem Hintergrund erfolgt eine grundsätzliche Festlegung der beiden Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) als zuständige Träger der Eingliederungshilfe für die Fachleistungen an Menschen mit Behinderungen. Die Kreise und kreisfreien Städte werden grundsätzlich bestimmt als zuständige Träger für die existenzsichernden Leistungen und daneben als Träger der Eingliederungshilfe für Fachleistungen an Kinder und Jugendliche mit Behinderungen bis zum Abschluss einer allgemeinen Schulausbildung, wenn diese Kinder und Jugendlichen in der Herkunftsfamilie leben.

Die Kinder- und Jugendlichen mit Behinderungen bleiben in der Verantwortung der Kommunen, die die Lebensräume nah an den Bedürfnissen der Familien gestalten können. Die Landschaftsverbände sorgen dagegen für eine einheitliche Qualität von Leistungen, die in speziellen Einrichtungen erbracht werden – etwa bei der heilpädagogischen Förderung in Kindertagesstätten. Die generelle Zuständigkeit der Landschaftsverbände für Erwachsene in allen Lebenslagen garantiert einen einheitlichen Zugang zu allen Fachleistungen in ganz Nordrhein-Westfalen.

Hintergrund des Entwurfs des AG-BTHG NRW ist das im Dezember 2016 beschlossene Bundesteilhabegesetz, das stufenweise in Kraft tritt. Damit ist die Herausführung der Eingliederungshilfe aus dem „Fürsorgesystem“ der Sozialhilfe beschlossen worden. Die Eingliederungshilfe soll stattdessen zu einer modernen, personenzentrierten Teilhabeleistung fortentwickelt werden. Nordrhein-Westfalen ist das zweite große Flächenland nach Bayern, das zeitnah ein Ausführungsgesetz zum BTHG vorlegt.

Nach G20-Krawallen: NRW-Polizei durchsucht zehn Wohnungen

Mit insgesamt 50 Beamtinnen und Beamten hat die nordrhein-westfälische Polizei in dieser Woche zehn Wohnungen im Raum Köln/Bonn durchsucht. Hintergrund der Razzien sind Ermittlungen der Hamburger Sonderkommission „Schwarzer Block“ wegen der gewalttätigen Ausschreitungen beim G20-Gipfel vor fünf Monaten. Es wurde in Nordrhein-Westfalen operativ durchgegriffen und verschiedene Objekte der linken Szene durchsucht, um Beweise für diese Ermittlungen zu sichern.

Die nordrhein-westfälische Polizei unterstützt die Ermittlungen der Sonderkommission vor Ort in Hamburg seit Juli 2017. Derzeit arbeiten elf Ermittler aus Nordrhein-Westfalen an der Aufklärung der G20-Krawalle mit. Die bundesweiten Durchsuchungen zeigen wie die gemeinsamen Anstrengungen bei der Aufklärung der Ausschreitungen, dass die Sicherheitsbehörden gegen Linksextremismus entschlossen und vernetzt agieren.

Neues Verfahren – Zentrale Anlaufstelle für Flüchtlinge in Bochum eröffnet

Wer als Flüchtling und Asylbewerber nach Nordrhein-Westfalen kommt, muss künftig erst einmal nach Bochum. Dort werden alle Flüchtlinge registriert und dann im Land verteilt. Denn Nordrhein-Westfalen organisiert die Aufnahme von Asylbewerbern neu. In dieser Woche startete in Bochum die neu gegründete Landeserstaufnahme. Alle Flüchtlinge und Asylbewerber müssen zunächst dorthin, um sich als Asylbewerber registrieren zu lassen. Auch medizinische Untersuchungen sind möglich. Nach wenigen Stunden sollen die Geflüchteten auf die bestehenden acht Erstaufnahmen im Land verteilt werden.

Mit der schnellen Registrierung und Datenerfassung soll die Sicherheit erhöht und eine bessere Belegungsverteilung in den Erstaufnahmen erreicht werden. Bislang hatten sich Flüchtlinge und Asylbewerber in Nordrhein-Westfalen direkt in einer der acht Erstaufnahmen angemeldet. Durch die zentrale Erfassung sollen die Behörden die Asylbewerber und Flüchtlinge schneller identifizieren, die ihren Antrag zum Beispiel in einem anderen Bundesland stellen müssten. Derzeit kommen nur noch etwa 900 Flüchtlinge pro Woche in Nordrhein-Westfalen an, in Spitzenzeiten waren es über 16.000 wöchentlich.