Themen der 51. Kalenderwoche

• Zweites Entfesselungspaket gegen Bürokratie
• Offener Ganztag in Grundschulen wird flexibler
• Urteil zu NC beim Medizinstudium
• Lokale Identität wird gestärkt – Landtag lässt Plattdeutsch auf Ortseingangsschilder zu
• Vier Milliarden Euro für die Wohnraumförderung bis 2022
• Neue Wohnungen in NRW müssen barrierefrei sein

Zweites Entfesselungspaket gegen Bürokratie

Die NRW-Landesregierung will die Wirtschaft ankurbeln und hat dafür der Bürokratie weiter den Kampf angesagt. Mit dem zweiten Entfesselungspaket werden Existenzgründungen einfacher, die Kommunikation zwischen Firmen und Behörden verbessert. Ziel sind unkomplizierte, schlanke und nachvollziehbare Regelungen und Verfahren, ohne etwa Klima-, Umwelt- und Verbraucherschutz in Frage zu stellen. Insbesondere mit den beschlossenen Veränderungen am Landesentwicklungsplan (LEP) wird eine wichtige Wachstumsbremse gelockert. So wird der neue LEP die Planung von Siedlungs- und Gewerbeflächen vereinfachen. Zudem ist vorgesehen, den sogenannten Fünf-Hektar-Grundsatz zu streichen. Dieser sah vor, die Fläche, die jeden Tag in NRW neu bebaut wird, bis 2020 auf fünf Hektar zu beschränken.
Insgesamt sollen 23 weitere Regelungen geändert oder angepasst werden. Unter anderem ist vorgesehen, flächendeckend elektronische Rechnungen einzuführen, um die Kommunikation zwischen Wirtschaft und Verwaltung mit dem Ziel zu verbessern, ein durchgängig elektronischen Prozess zu gewährleisten. Gründer wer-den zudem schneller eine Steuernummer erhalten, auch sind geringere Hürden bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus geplant. Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit will die Landesregierung die NRW-Behörden besser vernetzen. Wie bereits angekündigt sieht das Paket auch bessere Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien vor. Konkret sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
– Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen (E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen – EGovG NRW) soll die elektronische Rechnung als vorherrschende Kommunikationsform zur Rechnungstellung zwischen Unternehmen und Verwaltung im Land Nordrhein-Westfalen bis 2020 etabliert werden.

– Änderung des Landesentwicklungsplans:
o Schaffung von Anreizen zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen und für den Erhalt von Wertschöpfungsketten
o Bereitstellung von ausreichend und richtigen Flächen für die Wirtschaft
o Gleiche Entwicklungschancen für ländliche Regionen und Ballungs-räume bei der Ausweisung von Wohngebieten und Wirtschaftsflächen
o Entwicklung von newPark zum TOP Standort
o Änderung der Festlegungen zur Windkraftnutzung
o Aufhebung der Unterscheidung von landes-und regionalbedeutsamen Flughäfen
o Verlängerung der Versorgungszeiträume bei der Rohstoffsicherung
o Erleichterung der Solarenergienutzung
In einem ersten Schritt werden Klarstellungen auf dem Erlassweg vorgenommen. Der LEP wird sodann punktuell geändert werden. Ziel ist es dabei, die Änderungen auf möglichst wenige Punkte zu begrenzen, um mit einem zeitlich und inhaltlich kompakten Verfahren den LEP im Sinne des Koalitionsvertrages zu ändern.

Offener Ganztag in Grundschulen wird flexibler

Grundschüler im Offenen Ganztag (OGS) in Nordrhein-Westfalen werden künftig mehr Freiraum für Aktivitäten außerhalb der Schule bekommen. Den Schülerinnen und Schülern solle leichter ermöglicht werden, sich regelmäßig etwa in Sportvereinen, Musikschulen oder Kirchen, Vereinen und Jugendgruppen zu engagieren. Schon zum nächsten Schulhalbjahr wird es „Klarstellungen“ zu Ausnahmen von der Teilnahme an der OGS geben. Profitieren werden Kinder, die regelmäßig zum Sport oder in den Musikunterricht gehen und dafür an manchen Tagen die OGS früher verlassen müssen. Sie sollen das tun können ohne das Risiko, dadurch den Platz in der OGS zu verlieren.
Für eine umfassende Neuregelung wird dann der Ganztagserlass schnellstmöglich geändert. Vorstellbar sei etwa, dass die Eltern künftig zu Beginn des Schuljahres festlegen, an welchen Tagen ihre Kinder verbindlich in der OGS sind.
Um die derzeit erheblichen qualitativen Unterschied innerhalb des Landes zu beseitigen, wird es künftig auch verbindliche Mindeststandards geben. Um Lösungen zu finden, finden derzeit Gespräche mit den Trägern des Offenen Ganztags statt. Ergebnisse sollen im neuen Jahr vorliegen, um ab dem 1. August 2018 verbesserte Kriterien rechtssicher in Kraft treten zu lassen.
Hintergrund:
Mit rund 93 Prozent haben zwar inzwischen zwar fast alle Grundschulen in NRW ein Ganztagsangebot. Allerdings nehmen mit derzeit rund 285 000 Kindern nur knapp die Hälfte der Grundschüler (44 Prozent) daran teil.

Urteil zu NC beim Medizinstudium

In dieser Woche haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe das bisherige Vergabeverfahren für Medizinstudienplätze für teilweise verfassungswidrig erklärt. Sie sprachen sich unter anderem dafür aus, dass die Abiturnote nicht das einzige Kriterium für die Auswahl beim Medizinstudium sein dürfe. Bis 2019 hat der Gesetzgeber jetzt Zeit, das Vergabeverfahren anzupassen.
Es ist erfreulich, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe durch sein heutiges Urteil eine Änderung des Vergabeverfahrens für das Medizinstudium möglich macht. Die Chancen auf einen Medizinstudienplatz für alle Interessierten werden damit größer.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sorgt für Rechtsklarheit. Die Vorgaben des Gerichts werden nun im Rahmen der Kultusministerkonferenz der Länder ausgewertet und schnellstmöglich umgesetzt.

Lokale Identität wird gestärkt – Landtag lässt Plattdeutsch auf Ortseingangsschilder zu

Gemeinden in Nordrhein-Westfalen dürfen künftig auf Ortschildern ihren plattdeutschen Namen ergänzen. Dies beschloss der Düsseldorfer Landtag mehrheitlich in dieser Woche. Dadurch kann der plattdeutsche Name einer Stadt ab sofort in kleinerer Schrift unter die hochdeutsche Bezeichnung gesetzt werden. Ob ein plattdeutscher Name auf einem Ortsschild stehen soll, entscheidet am Ende ein gewählter und legitimierter Stadtrat.
Rund acht Millionen Menschen in Deutschland beherrschen die niederdeutsche Sprache. Vermehrt besteht vor Ort der Wunsch, diese kulturelle Vielfalt auch auf Ortseingangstafeln zu dokumentieren.
Für viele Menschen vor allem in Westfalen-Lippe, aber auch in Teilen des Nieder-rheins und des Ruhrgebiets, ist Niederdeutsch Mutter- oder Zweitsprache. Das Nie-der deutsche ist damit ein wahrhaftiges Kulturgut und teilweise gelebte Alltagsrealität. So hat eine Umfrage des Institutes für Niederdeutsche Sprache e.V. in Bremen ergeben, dass in den Bezirken Münster und Detmold 12 Prozent der Menschen Plattdeutsch gut oder sehr gut sprechen. Sehr gut bis mäßig verstanden wird diese Sprache in jenen Regionen unseres Landes von rund 72 Prozent. Das Niederdeutsche lebt also weiter, vermittelt den Menschen regionale Identität und ein Gefühl von Heimat – künftig auch auf Ortstafeln.“
Hintergrund:
Der niederdeutsche Sprachraum erstreckt sich über acht Bundesländer. Man geht von etwa 8 Millionen Menschen aus, die diesen regionalen Dialekt beherrschen. In Sachsen, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen besteht bereits die Möglichkeit, Ortsschilder zweisprachig zu gestalten. Entsprechende Schilder (Hochdeutsch/Sorbisch bzw. Hochdeutsch/Plattdeutsch) sind dort Sympathieträger und sorgen für eine stärkere Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Ort und der heimischen Regionalsprache. Allein in Niedersachsen haben bereits über sechzig Orte Gebrauch von dieser Möglichkeit gemacht.

Vier Milliarden Euro für die Wohnraumförderung bis 2022

Die Nordrhein-Westfalen-Koalition stellt bis 2022 vier Milliarden Euro für den öffentlich geförderten Wohnungsbau zur Verfügung. Mit einem jährlichen Darlehensvolumen von 800 Millionen Euro werden verlässliche Planungsgrundlagen für künftige Mieter, Eigentümer, Investoren und Kommunen geschaffen.
Von den vier Milliarden Euro stehen insgesamt 2,54 Milliarden Euro für den Miet-wohnungsneubau und 250 Millionen Euro für die Schaffung studentischen Wohn-raums zur Verfügung. Zur Umsetzung des Ziels, mehr Menschen Eigentum zu er-möglichen, wird die Familienkomponente in der Förderung gestärkt und Einstiegshürden für den Eigentumserwerb gesenkt. Hinzu kommt, dass der Erwerb von Bestandsimmobilien im Zusammenhang mit Wohneigentum ermöglicht wird: Die bisherigen Restriktionen werden abgebaut.
Neben der weiteren Unterstützung für Wohnungen in stark nachgefragten Regionen muss die Eigentumsförderung ausgebaut werden. Denn das ist zugleich ein wichtiger Beitrag gegen Altersarmut.

Neue Wohnungen in NRW müssen barrierefrei sein

Ab Januar 2019 müssen Wohnungsbauten in NRW barrierefrei geplant werden. Das wird sowohl für private als auch für öffentliche Bauherren gelten.
Eine von der Vorgängerregierung geplante Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen wird die neue Landesbauordnung dagegen nicht enthalten. Aufgrund der hohen Kosten und zugleich Unklarheiten über die tatsächlichen Bedarfe wird auf eine feste Quote künftig verzichtet.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass zwar viele Rollstuhlfahrer händeringend nach geeigneten Wohnungen suchen, andererseits aber viele behindertengerechte Wohnungen freistehen. Eine neue Internetplattform wird nun „Angebot und Nachfrage zusammenführen.
Außerdem wird mit Städten wie Köln, Bonn oder Münster eine Mindestanzahl rollstuhlgerechter Wohnungen vereinbart. Zudem wird es ein Darlehen geben, das als Beihilfe für den behindertengerechten Umbau von Wohnungen beantragt werden kann.
Ursprünglich sollte eine von der Vorgängerregierung geplante Neufassung der Landesbauordnung Ende Dezember in Kraft treten. Der Landtag hatte dazu allerdings am Mittwoch (20.12.2017) ein Moratorium beschlossen.