Themen der Woche (10. KW 2018) aus der persönlichen Sicht des Abgeordneten André Kuper

  • Eckpunkte zum Verbot der Gesichtsverhüllung im Gerichtssaal
  • NRW führt neue Polizei-Spezialeinheiten ein
  • Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur rechtlichen Zulassung von Dieselfahrverboten darf kein Freifahrtschein für Verbote sein
  • Erhaltungsprogramm für Landesstraßen: Investitionen von über 160 Millionen Euro

Eckpunkte zum Verbot der Gesichtsverhüllung im Gerichtssaal

Das Kabinett hat die von Minister der Justiz Peter Biesenbach vorgestellten Eckpunkte zur Förderung religiöser und weltanschaulicher Neutralität in der Justiz und zum Verbot der Gesichtsverhüllung im Gerichtssaal gebilligt. Diese Eckpunkte beruhen im Wesentlichen auf zwei Pfeilern. Damit wird die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufgenommen und weiterentwickelt:

  1. In einem Neutralitätsgesetz des Landes soll Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, genauso wie Schöffinnen und Schöffen, sowie den übrigen Justizangehörigen untersagt werden, in Gerichtsverhandlungen und bei Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten im Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern religiös oder weltanschaulich anmutende Kleidung zu tragen. Denn das äußere Erscheinungsbild der Justizangehörigen darf im Hinblick auf die Neutralitätspflicht des Staates nicht den geringsten Anschein von Voreingenommenheit erwecken.
  2. Darüber hinaus wird Nordrhein-Westfalen durch eine Bundesratsinitiative auf eine Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes hinwirken. Ziel ist die Einführung eines umfassenden Verbotes der Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung für sämtliche Verfahrensbeteiligte. Dem Gericht soll zur Erforschung der Wahrheit die Ausschöpfung sämtlicher Erkenntnismittel einschließlich der Mimik der im Gerichtssaal anwesenden Personen ermöglicht werden. Eine offene, auch nonverbale Kommunikation ist nicht allein bei der Zeugenbefragung ein wichtiges Element der Gerichtsverhandlung. Kleidungsstücke, die das Gesicht bedecken, stehen zu der Wahrheitserforschungspflicht und der offenen Kommunikation während der Gerichtsverhandlung in Widerspruch.

Neutralität ist gerade vor Gericht nicht nur eine Werteentscheidung des Grundgesetzes, sie ist Grundvoraussetzung für einen funktionierenden Rechtsstaat. Deswegen wird mit diesen Eckpunkten zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates beigetragen.

 

NRW führt neue Polizei-Spezialeinheiten ein

Mit neuen Hundertschaften will die nordrhein-westfälische Polizei bei Ausschreitungen künftig durchgreifen. Dafür werden bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen neue Spezialeinheiten eingeführt. In Bochum, Wuppertal und Köln sollen „robuste Spezial-Hundertschaften“ stationiert werden. Die sogenannten „Beweissicherungs-und Festnahmeeinheiten“ sollen bei Demonstrationen, Razzien oder Ausschreitungen am Rande von Fußballspielen zum Einsatz kommen.

Hauptaufgabe werde die Beweissicherung sowie die Festnahme von Störern und gewalttätigen Straftätern sein. Vergleichbare Einheiten existierten bereits bei der Bundespolizei und in 15 der 16 Landespolizeien. Nicht zuletzt die Ausschreitungen beim G20-Gipfel in Hamburg haben gezeigt, wie wichtig Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten in besonderen Einsatzlagen sind. Die Beamten müssten besondere Anforderungen bei der körperlichen Leistungsfähigkeit erfüllen. Die Umstrukturierung soll bis zum September 2021 abgeschlossen sein. Damit wird bei der Strafverfolgung eine Lücke geschlossen.

 

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur rechtlichen Zulassung von Dieselfahrverboten darf kein Freifahrtschein für Verbote sein

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass Dieselfahrverbote in Innenstädten grundsätzlich rechtlich zulässig sind. Das Urteil darf allerdings kein Freifahrtschein für Fahrverbote von Dieselfahrzeugen sein. Vielmehr muss auf bereits in Arbeit befindliche, überarbeitete und verbesserte Luftreinhaltepläne gesetzt werden, damit die Bezirksregierungen keine Verbote aussprechen müssen.

Die CDU-Landtagsfraktion hat sich dezidiert gegen Fahrverbote ausgesprochen. Diese sind nun zwar rechtlich zulässig, aber nach wie vor eine drastische Maßnahme die individuelle Mobilität sehr vieler Einwohner der Städte sowie zahllose Pendler zu stark einschränken. Innerstädtisches Handwerk, Handel und Mittelstand wäre, ohne Möglichkeit aus eigener Kraft für Abhilfe zu sorgen, in ihrer Existenz bedroht und der volkswirtschaftliche Schaden wäre kaum absehbar. Daher muss auch vor der Anwendung von Fahrverboten dem immer anzuwendenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit klar und nachvollziehbar Rechnung getragen werden.

Die Luftbelastung muss ganzheitlich betrachtet werden muss. Denn nicht nur Dieselabgase sind für die überschrittenen Grenzwerte verantwortlich, sondern auch der Schiffs-, Luft- und Schienenverkehr sowie Industrieanlagen, schlecht abgestimmte Verkehrssteuerung und Kleinfeuerungsanlagen tragen zur Hintergrundbelastung in den Innenstädten bei. Notwendig ist ein Maßnahmenbündel, das auch kurzfristig dafür sorgt, die Luft in unseren Städten spürbar zu verbessern. Dazu gehört es beispielsweise, technologieoffen emissionsarme Antriebsmöglichkeiten insbesondere für die öffentlichen Verkehre und den Lieferverkehr zu fördern und rasch auf die Straße zu bringen.

Die Gesundheit der Menschen ist das höchste Gut. Deshalb soll die Schadstoffbelastung in den Städten in Nordrhein-Westfalen gesenkt werden. Ohne generelle Fahrverbote, mit einem umfassenden Ansatz, der den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.

Erhaltungsprogramm für Landesstraßen: Investitionen von über 160 Millionen Euro

Das Land Nordrhein-Westfalen gibt in diesem Jahr deutlich mehr Geld für die Erhaltung der Landesstraßen aus. Insgesamt stehen 160,85 Millionen Euro für Erhaltungsmaßnahmen bereit. Das sind 33,35 Millionen Euro mehr als 2017. Das geht aus dem diesjährigen Erhaltungsprogramm für Landesstraßen hervor, das an den Landtag übergeben wurde. Mit den Geldern können marode Streckenabschnitte saniert werden, um gegen den Substanzverzehr des Landesstraßennetzes vorzugehen. Ab 2018 steigen die Mittel sukzessive bis zum bedarfsgerechten Niveau von 200 Millionen Euro, wie im Koalitionsvertrag angekündigt.

Aus dem Programm 2018 sollen über 100 Millionen Euro in 186 große Sanierungsmaßnahmen an kaputten Fahrbahnen und Brücken investiert werden. Für die Sanierung von Geh- und Radwegen sind mehr als 8 Millionen Euro vorgesehen. 52 Millionen Euro werden für kleinere und unvorhersehbare Vorhaben eingesetzt.

Für den Neu-, Um- und Ausbau von Landesstraßen, inklusive der Errichtung von Radwegen, hatte das Verkehrsministerium bereits im Dezember 2017 das Landesstraßenbauprogramm bekannt gegeben. Danach sind Investitionen in Höhe von rund 56 Millionen Euro vorgesehen. Damit gibt das Land insgesamt für Bau und Erhaltung der Landesstraßen in diesem Jahr 217 Millionen Euro aus.

Maßnahmenliste Erhaltungsprogramm Landesstraßen 2018:

https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/vm_01.03.2018_anlage_erhaltungsprogramm_landesstrassen_2018.pdf