Themen der Woche (11. KW) aus der persönlichen Sicht des Abgeordneten André Kuper

  • Kriminalstatistik: Nordrhein-Westfalen ist sicherer geworden
  • Kabinett beschließt G9-Gesetzentwurf
  • Rekordinvestitionen in die Autobahnen in Nordrhein-Westfalen
  • Mehr Geld für kommunale Theater und Orchester
  • Reisekostenbeihilfe für Nebenklägerinnen und -kläger im Duisburger Loveparade-Prozess
  • Zahl der Abschiebungen in NRW gestiegen


Kriminalstatistik: Nordrhein-Westfalen ist sicherer geworden

Die Kriminalitätsentwicklung in Nordrhein-Westfalen ist rückläufig. Die Zahl der Straftaten ist im vergangenen Jahr um 6,5 Prozent von 1.469.426 auf 1.373.390 zurückgegangen.
Das ist der stärkste Rückgang seit mehr als 30 Jahren. Auf einem 30-Jahres-Tiefststand befindet sich die Zahl der Diebstahlsdelikte. Sie sank um 86.091 auf 549.916 Fälle. Erfreulich ist auch die hohe Aufklärungsquote von 52,3 Prozent – der beste Wert seit fast 60 Jahren (1959). Positiv ist auch den Rückgang bei der Straßenkriminalität, die um 7,8 Prozent auf 348.762 Straftaten sank. Zur Straßenkriminalität gehören beispielsweise Taschendiebstahl (-19,1 Prozent), gefährliche und schwere Körperverletzung (+1,9 Prozent), Diebstahl aus Pkw (-13,2 Prozent) und Fahrraddiebstähle (-8,5 Prozent).
Im Jahr 2017 gab es zudem 25,7 Prozent weniger Wohnungseinbrüche. Von den 39.057 Wohnungseinbrüchen blieben 46,3 Prozent im Versuch stecken, weil die Täter nicht in die Wohnungen oder Häuser gelangten oder nichts entwendeten. Das Durchwühlen von Schränken und Schubladen ist ein Eingriff in die Intimsphäre. Das wiegt oft schwerer als jeder materielle Verlust. Deshalb ist es gut, dass sich immer mehr Bürger beraten lassen, wie sie ihre vier Wände besser schützen können. Daher wird die Präventionskampagne „Riegel vor! Sicher ist sicherer.“ der nordrhein-westfälischen Polizei auch in den nächsten Jahren fortgeführt. Die Aufklärungsquote bei Wohnungseinbrüchen lag bei 16,7 Prozent. Das ist zwar die beste Aufklärungsquote seit 40 Jahren, aber gerade beim Einbruch noch nicht zufriedenstellend. Wohnungseinbrüche sind grundsätzlich schwer aufzuklären, weil professionelle Täter häufig keine oder nur wenige Spuren hinterlassen. Die Gewaltkriminalität sank um 4,2 Prozent auf 46.654 Fälle, davon konnten 73,7 Prozent aufgeklärt werden. Damit konnte der Trend der vergangenen beiden Jahre gestoppt werden. Mehr als zwei Drittel der Gewaltdelikte beziehen sich auf die gefährliche und schwere Körperverletzung.
Nordrhein-Westfalen ist damit nachweisbar sicherer geworden. Das ist eine gute Nachricht und ein schönes Lob für die Arbeit der nordrhein-westfälischen Polizei. Es zeigt auch, dass die tatsächliche Sicherheit besser ist als die gefühlte. Trotzdem darf sich auf diesem Erfolg nicht ausgeruht werden. Dazu wird man weiter auf die Null-Toleranz-Strategie setzen. Das heißt: Nordrhein-Westfalen geht konsequent gegen jede Form von Kriminalität vor – auch gegen vermeintliche Bagatellkriminalität.
Auch das Thema Ausländerkriminalität wird in der Polizeistatistik 2017 nicht verschwiegen. Denn auch mögliche unangenehme Wahrheiten müssen ausgesprochen werden. Nur wenn hier offen und transparent kommuniziert wird, kann das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger behalten werden. Knapp ein Drittel der Tatverdächtigen (32,0 Prozent) hatte keinen deutschen Pass. Der Anteil der Zuwanderer hingegen liegt landesweit nur bei 8,7 Prozent und ist zwischen 2016 und 2017 um 16,9 Prozent gesunken.

Kabinett beschließt G9-Gesetzentwurf

Das Kabinett hat den Gesetzentwurf des Schulministeriums zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge am Gymnasium (13. Schulrechtsänderungsgesetz) beschlossen. Der Gesetzentwurf wird Ende März in den nordrhein-westfälischen Landtag eingebracht.
Nach intensiver Vorarbeit ist nun der Weg frei für die Umsetzung dieses wichtigen und zentralen Reformvorhabens der Landesregierung. Nun liegt es in der Hand des Parlaments, die Umstellung auf G9 zügig zu verabschieden. So kann noch vor der Sommerpause ein Schlussstrich unter die Debatte um die Schulzeit an Gymnasien in Nordrhein-Westfalen gezogen werden. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf bietet hierfür eine gute Grundlage und er sorgt schnell für Klarheit für die Schulen. Außerdem bietet er den Gymnasien zusammen mit Eltern sowie Schülerinnen und Schülern vor Ort umfassende Entscheidungsfreiheit. Mit der Leitentscheidung hat die Landesregierung ihren Willen zur generellen Rückkehr zu G9 zum Ausdruck gebracht und zwingt dennoch kein Gymnasium, gegen den Willen der Beteiligten vor Ort zu G9 zurückzukehren, an dem G8 gut umgesetzt und breit akzeptiert ist.
Das „Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium“ nimmt die erforderlichen Änderungen im nordrhein-westfälischen Schulgesetz vor. Die Einzelregelungen zu dem künftigen neunjährigen Bildungsgang an Gymnasien, wie zum Beispiel Stundentafel und Wochenstunden, erfolgen in der neuzufassenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Sie werden im Anschluss an das Gesetzgebungsverfahren umgesetzt. Hierzu werden schulfachliche Eckpunkte in dieser Woche vorgelegt.
Wesentliche Inhalte des G9-Gesetzentwurfes sind:
• Leitentscheidung: Alle öffentlichen Gymnasien stellen zum Schuljahr 2019/2020 grundsätzlich auf G9 um.
• Die Umstellung umfasst die zu diesem Zeitpunkt in den Klassen 5 und 6 befindlichen Schülerinnen und Schüler.
• Entscheidungsoption: Die Schulkonferenz kann einmalig von der Option Gebrauch machen, mit mehr als zwei Dritteln ihrer Mitglieder den Verbleib bei G8 zu beschließen. Der Schulträger wird dies in aller Regel umsetzen und der Schulaufsicht anzeigen. Einer Genehmigung durch die Schulaufsicht bedarf es dafür nicht.
• Schulträger: Schulträger können nach dem Schuljahr 2019/2020 aufgrund einer Bedürfnisprüfung G8-Gymnasien errichten oder G9-Gymnasien in G8-Gymnasien ändern – wie auch die umgekehrte Option nutzen. Alle organisatorischen Entscheidungen zu einer Änderung bedürfen der Anhörung der Schule. Die letzte Entscheidung liegt jedoch beim Schulträger. Wie alle schulorganisatorischen Entscheidungen bedarf sie der Genehmigung durch die Schulaufsicht.
• Private Schulträger: Freien Schulträgern steht es frei, darüber zu entscheiden, ob ihre Schule im achtjährigen oder neunjährigen gymnasialen Bildungsgang zum Abitur führt.
• Zentrales Abschlussverfahren (ZP10): Schülerinnen und Schüler der Gymnasien mit neunjährigem Bildungsgang nehmen am Ende der Klasse 10 am Abschlussverfahren teil. Sie erwerben den mittleren Schulabschluss und mit der Versetzung die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Schülerinnen und Schüler der Gymnasien mit achtjährigem Bildungsgang erwerben den mittleren Schulabschluss wie bisher am Ende der Einführungsphase (Klasse 10) in der gymnasialen Oberstufe durch Versetzung in die Qualifikationsphase.
• Zentrale Klausur in der Einführungsphase: Die Zentrale Klausur in den Fächern Deutsch und Mathematik am Ende der Einführungsphase (§ 16 Absatz 6 Satz 2 SchulG) wird für alle Schülerinnen und Schüler in der gymnasialen Oberstufe geregelt. Sie dient dazu, die Leistungen der Schülerinnen und Schüler mit Blick auf eine erfolgreiche Bildungslaufbahn in der Qualifikationsphase zu überprüfen.

• Schulfachliche Eckpunkte
Das „Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge an Gymnasien“ nimmt die erforderlichen Änderungen im nordrhein-westfälischen Schulgesetz vor. Die Einzelregelungen zu den künftigen Bildungsgängen an Gymnasien, wie zum Beispiel Stundentafeln und Wochenstunden, erfolgen in neuzufassenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen. Sie werden im Anschluss an das Gesetzgebungsverfahren umgesetzt.
– Das Fach Politik/Wirtschaft: 25 Kern-Lehrpläne werden vom Schulministerium überarbeitet. Fest steht: Das Fach Politik/Wirtschaft soll gestärkt werden.
– Informatik: Alle Schüler sollen Grundkenntnisse im Programmieren erlernen. Das Fach Informatik soll aufgewertet werden.
– Halbtagsschule und Samstagsunterricht: In der Sekundarstufe I sind insgesamt 188 Wochenstunden vorgesehen. Acht davon sind nicht verbindlich und können beispielsweise für Förderunterricht genutzt werden. Das bedeutet für die Schulzeiten: Im Schnitt haben die Kinder an fünf Tagen in der Woche sechs Stunden Unterricht. Die Schule kann also als Halbtagsschule geführt werden.
– Zweite und dritte Fremdsprache: Die zweite Fremdsprache kommt in der Klasse sieben (bisher Klasse sechs). Das gilt künftig nicht nur für Gymnasien, sondern für alle Schulformen. Eine dritte Fremdsprache kann mit der Umstellung auf G9 erst ab der neunten Klasse gewählt werden (bisher 8. Klasse). Dasselbe gilt für andere Wahlfächer.
Belastungsausgleich für die Kommunen (Konnexität)
Im Gesetzentwurf erkennt die Landesregierung an, dass sich durch G9 wesentliche Belastungen für die Gemeinden und Kreise ergeben, die vom Land aufgrund des Konnexitätsprinzips auszugleichen sein werden. Vor allem geht es dabei um die Kosten der Schulträger für die Bereitstellung der Schulgebäude und – anlagen sowie um andere Kosten (z.B. Lernmittel, Schülerfahrkosten), die nach §§ 92 ff. SchulG von den Schulträgern zu tragen sind. Die Landesregierung hat unter Beachtung der Vorgaben des Konnexitätsausführungsgesetzes im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden ein Gutachterteam beauftragt, eine Prognose zur Höhe der zu erwartenden Belastungen zu ermitteln. Diese Belastungsprognose wird auf einer Erhebung bei allen Trägern öffentlicher Gymnasien und allen betroffenen Gymnasien beruhen. Die Feststellung der Belastung und die Regelung des Belastungsausgleichs (z.B. Verteilungsschlüssel) bleiben einem besonderen Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.

Rekordinvestitionen in die Autobahnen in Nordrhein-Westfalen

In den kommenden zwei Jahren sollen insgesamt 130 Baustellen neu eröffnet und eine Rekordsumme von rund 2,5 Milliarden Euro in den Ausbau und die Verbesserung der nordrhein-westfälischen Autobahnen verbaut werden. Auf die Verkehrsteilnehmer in Westfalen und im Ruhgebiet kommen in den nächsten zwei Jahren 63 größere Baustellen zu.
Ziel des Landesbetriebes Straßenbau NRW ist es, die Autofahrer trotz der notwendigen Baustellen so wenig wie möglich zu belasten. So sind im Bereich der Baustellen, die ein paar Tage dauern, fast ein Drittel im vergangenen Jahr an den verkehrsärmeren Wochenenden abgewickelt worden. Die so genannten Tagesbaustellen von ein paar Stunden Dauer werden auf den stark belasteten Strecken mittlerweile zu 45 Prozent (eine erneute Steigerung von fünf Prozent) nachts abgewickelt, damit tagsüber der Verkehr wieder ungehindert fließen kann.
In Ostwestfalen ist von den Maßnahmen in erster Linie die A33 betroffen. Der Schwerpunkt liegt hier zunächst noch im Bereich nördlich der Anschlussstelle Borchen bis südlich der Anschlussstelle Paderborn-Schloß-Neuhaus. Im direkten Anschluss soll der Bereich von der Anschlussstelle Borchen bis zum Autobahnkreuz Wünnenberg saniert werden. Die größten Projekte erwartet der Landesbetrieb Straßen.NRW im Rheinland im Bereich des Kölner Rings sowie des Ausbaus der A3 Richtung Norden. Im Ruhrgebiet und Westfalen kommen große Projekte vor allem auf die A31, 33, 42, 43 und 45 zu. Die A43 wird zwischen Recklinghausen und Bochum auf sechs Spuren ausgebaut.

Mehr Geld für kommunale Theater und Orchester

Die Förderung kommunaler Theater und Orchester in Nordrhein-Westfalen wird in den kommenden Jahren deutlich ausgeweitet werden. Dafür würden die Mittel im Kulturhaushalt des Landes bis 2022 um insgesamt 30 Millionen Euro erhöht. Bislang erhalten Städte mit Theatern und Orchestern jährlich insgesamt 20 Millionen Euro vom Land.

Bereits in diesem Jahr soll die Landesförderung für kommunale Theater und Orchester für die Sparten Oper/Musiktheater, Schauspiel, Tanz, Orchester sowie Kinder- und Jugendtheater um sechs Millionen Euro erhöht werden. In den Jahren 2019 bis 2022 soll dieser Betrag nochmals um jeweils 3,5 Millionen Euro aufgestockt werden, sodass im Jahr 2022 ein Betrag von 20 Millionen Euro erreicht wird und damit eine Verdoppelung der bisher zur Verfügung gestellten Mittel. Zusätzlich soll es zehn Millionen Euro zur Förderung von Profilbildung der Theater und Orchester geben. Diese werden im Wege von Wettbewerben vergeben. Künstlerische Arbeitsschwerpunkte können dabei ebenso eingebracht werden wie neue Konzepte, beispielsweise Programme für zeitgenössische Musik, Digitalisierung in künstlerischen Arbeiten oder spartenübergreifende Ansätze. Die zusätzliche Förderung beginnt 2019 und umfasst zunächst 2,5 Millionen Euro und steigt dann bis 2022 jährlich um jeweils 2,5 Millionen Euro an. Im letzten Jahr wird so ein Förderbetrag von zehn Millionen Euro erreicht.
Durch den Aufwuchs wird damit 2022 insgesamt ein Betrag von 50 Millionen Euro an Landesmitteln zur Förderung der kommunalen Theater und Orchester zur Verfügung stehen. Dieser Aufwuchs soll die Kommunen unterstützen und ermutigen, ihre Förderung der kommunalen Theater und Orchester beizubehalten und weiterzuentwickeln. Mit jeder Kommune wird eine Fördervereinbarung zur Theater- und Orchesterförderung geschlossen.
In Nordrhein-Westfalen gibt es 18 Stadttheater und 15 Orchester, die von Kommunen getragen werden. Höhere Kosten, vor allem durch Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst, verursachen immer wieder große Probleme. Die Stabilisierung dieser wichtigen Orte der Kunst des öffentlichen Diskurses und der Bildung wird auch die Kommunen und das gesamte Land stärken.

Reisekostenbeihilfe für Nebenklägerinnen und -kläger im Duisburger Loveparade-Prozess

Die Landesregierung stellt insgesamt 100.000 Euro als Reisekostenbeihilfe zur Verfügung, um den Nebenklägerinnen und Nebenklägern im Duisburger Loveparade-Prozess die Teilnahme am Prozess zu ermöglichen. Ein Merkblatt und ein Antragsformular stehen ab Mittwoch (7.3.2018) auf der Internet-seite des Landgerichts Duisburg zur Verfügung. Das Antragsformular ist einfach gestaltet: Es sind nur wenige Angaben zur Person und zur Bankverbindung erforderlich sowie ein Nachweis, als Nebenklägerin oder Nebenkläger zugelassen zu sein. Belege über entstandene Reisekosten müssen nicht eingereicht werden.
Das Unglück bei der Loveparade in Duisburg 2010 war eine der größten Katastrophen in der Geschichte Nordrhein-Westfalens. Wer eine solche Tragödie durchlebt hat, muss unkompliziert unterstützt und von Bürokratie entlastet werden.
Neben den 100.000 Euro für die Reisekostenbeihilfe hat die Landesregierung weitere 300.000 Euro für die seelsorgerische und psychologische Betreuung der betroffenen Opfer und Angehörigen zur Verfügung gestellt. Die Stiftung Duisburg 24.07.2010 unterstützt mit diesen Mitteln ein spezielles, vor Ort eingesetztes Betreuungsteam.

Zahl der Abschiebungen in NRW gestiegen

Insgesamt sind im Jahr 2017 rund 14.500 Menschen aus Nordrhein-Westfalen freiwillig in ihre Heimatländer zurückgekehrt. 6.300 Abschiebungen fanden aus Nordrhein-Westfalen heraus im Jahr 2017 statt. Damit kam jeder dritte abgelehnte Asylbewerber, der Deutschland 2017 verlassen hat, aus NRW. Sowohl bei freiwilligen Ausreisen als auch bei Abschiebungen lag NRW im Ländervergleich vorn. Die Zahl der freiwilligen Ausreisen ist deutlich größer als die der Abgeschobenen. Insgesamt reisten im vergangenen Jahr rund 14.500 Menschen freiwillig zurück in ihre Herkunftsländer. Mehr als 11.000 von ihnen wurden durch ein finanzielles Förderprogramm unterstützt. Die meisten Rückkehrer stammten aus den Ländern des Westbalkans.

Abgeschoben wurden rund 6.300 Menschen. Das sind 23 Prozent mehr als im Jahr zuvor – 2016 waren es 5.100. Ursache dafür ist ein besseres Rückkehr-Management des Landes. Auch sind gesetzliche und tatsächliche Hindernisse bei der Rückführung in bestimmte Länder abgebaut worden. Mit Marokko gibt es beispielsweise nun Verbesserungen bei der Beschaffung von Passersatzpapieren. Folglich stieg die Zahl der nach Marokko abgeschobenen Personen von 59 im Jahr 2016 auf nun 315.