24 Nov Themen der Woche (47. KW)
- Neue Landesregierung investiert 5,5 Milliarden in Innere Sicherheit
- Steigende Zahl von Abschiebungen und freiwilligen Ausreise
- Trotz Urteil zur Sperrklausel – Kommunalparlamente stärken
- Vier Milliarden Euro für sozialen Wohnungsbau
- Stärkung der Kultur in Nordrhein-Westfalen
- Mehr Geld für politische Bildung und die Gedenkstätte Stalag326
Neue Landesregierung investiert 5,5 Milliarden in Innere Sicherheit
Die Landesregierung investiert 2018 insgesamt 5,5 Milliarden Euro in die Innere Sicherheit und eine verbesserte Ausstattung der nordrhein-westfälischen Polizei. Das sind 170 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr.
Künftig werden 2.300 Anwärterinnen und Anwärter jedes Jahr in den Polizeidienst eingestellt. Zudem sorgen jährlich zusätzlich 500 Tarifbeschäftigte im Polizeidienst für eine Entlastung der Polizei von administrativen Aufgaben. Dadurch wird den Polizisten mehr Zeit für ihr Kerngeschäft geschaffen: Die Bekämpfung von Kriminalität. Investiert wird bei der Ausbildung nicht nur in Quantität, sondern auch in Qualität: Mehr Studierende brauchen mehr Lehrende und mehr Verwaltung. Deshalb bekommt die Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung 111 zusätzliche Stellen. Das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW erhält 15 zusätzliche Stellen.
Der Entwurf sieht zudem 19,2 Millionen Euro für neue Fahrzeuge vor. Damit sollen etwa Observationsfahrzeuge und Transporter für die Bereitschaftspolizei, aber auch ein neues Rheinpatrouillenboot für die Wasserschutzpolizei angeschafft werden. Auch die persönliche Schutzausstattung der Polizistinnen und Polizisten wird verbessert. Zu den Neuerungen bei der Schutzausstattung gehören Unterziehschutzwesten, die Erprobung von ballistischen Helmen für Streifenteams und die Anschaffung weiterer Bodycams für insgesamt rund 5,3 Millionen Euro.
Auch die Förderung des Ehrenamtes bei Feuerwehr und Katastrophenschutz wird mit dem Haushalt 2018 gestärkt. Mit über einer Million Euro werde im Haushaltsentwurf für 2018 daher eine Personalwerbekampagne unter dem Slogan „Für mich. Für alle.“ der Freiwilligen Feuerwehren gefördert. Denn die Zukunft der Feuerwehren hängt vom Nachwuchs ab – deshalb müssen die Menschen gezielt angesprochen werden.
Steigende Zahl von Abschiebungen und freiwilligen Ausreise
In Nordrhein-Westfalen gibt es deutlich weniger Asylsuchende. Das liegt auch daran, dass überdurchschnittlich viele freiwillig in ihre Heimat zurückkehren – und die Zahl der Abschiebungen ist hoch.
Fast 9.700 Anträge auf eine freiwillige geförderte Ausreise wurden in den ersten neun Monaten dieses Jahres bewilligt – das sind fast 40 Prozent der bundesweiten Genehmigungen. Darüber hinaus wurden rund 4.800 Asylsuchende aus NRW in ihre Heimatländer abgeschoben. Auch hier ist der Anteil mit 26,5 Prozent der bundesweit 18.153 Rückführungen leicht überdurchschnittlich.
Im selben Zeitraum kamen deutlich weniger Asylsuchende nach NRW. Durchschnittlich erreichten monatlich rund 2.800 Erstantragssteller die Einrichtungen, die anschließend in ein Ankunftszentrum in NRW kamen – im Vorjahreszeitraum waren es mit rund 6.700 noch mehr als doppelt so viele. Die größte Gruppe der Asylsuchenden – etwa ein Drittel – kam aus Syrien und dem Irak.
Trotz Urteil zur Sperrklausel – Kommunalparlamente stärken
Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die 2,5 %-Sperrklausel bei Kommunalwahlen gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit verstößt, soweit sie für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage gilt. Demgegenüber stehe die Sperrklausel im Einklang mit der Landesverfassung, soweit die Wahlen der Bezirksvertretungen und der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr betroffen sind.
Diese Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ist zu respektieren. Jetzt heißt es sich die Zeit zu nehmen, um das Urteil genau zu analysieren und anschließend die richtigen Konsequenzen zu ziehen.
Eine Sperrklausel sorgt in erster Linie dafür, dass die Räte und Kreistage nicht zersplittern. Die Arbeitsfähigkeit vieler Kommunalparlamente wird unter dem Einfluss vieler Kleinstparteien, Einzelmandatsträger und nicht fraktionsfähiger Gruppen erschwert. Trotz des Urteils wird sich die CDU-Landtagsfraktion weiterhin für eine Stärkung der Kommunalparlamente einsetzen.
Es muss für die Zukunft sichergestellt werden, dass die Kommunalparlamente handlungsfähig bleiben, denn kommunales Ehrenamt ist das Fundament unserer Demokratie.
Vier Milliarden Euro für sozialen Wohnungsbau
Die soziale Wohnraumförderung leistet einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in unseren Städten. Die Nordrhein-Westfalen-Koalition wird ein mehrjähriges Wohnraumförderprogramm für die Jahre 2018 bis 2022 auf den Weg bringen und für die Schaffung und Erhaltung von bezahlbaren Wohnraum insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung stellen.
800 Millionen Euro werden damit jährlich über das Land Nordrhein-Westfalen und die NRW.Bank bereitstehen, um die Bautätigkeit zu unterstützen. Damit bleibt die nordrhein-westfälische Wohnraumförderung auf dem hohen Volumen wie in den Jahren 2011 bis einschließlich 2015. 2016 und 2017 wurde die Wohnraumförderung durch zusätzliche Finanzmittel des Bundes im Zusammenhang mit Asyl auf 1,1 Milliarden Euro aufgestockt. Die Bundesgelder fließen letztmalig in 2018 und werden unverändert in das Programm einbezogen.
Mit dem neuen Wohnraumförderprogramm wird allen am Bau Beteiligten Planungssicherheit für die kommenden Jahre gegeben. Dabei wird das Land seiner Verantwortung gerecht: Ab 2020 ist das Land alleine für die Wohnraumförderung verantwortlich. Außerdem wird bis 2022 die Eigentumsförderung bedarfsgerecht angehoben. Im ersten Schritt wird die Förderrichtlinie modernisiert und vereinfacht, so dass mehr Menschen Zugang zu Eigentumsfördermitteln erhalten
Neben der weiteren Unterstützung für Wohnungen in stark nachgefragten Regionen wird künftig zudem die Eigentumsförderung ausgebaut werden. Denn das ist zugleich ein wichtiger Beitrag gegen Altersarmut. Und auch der demografische Wandel erfordert neue Wohnangebote und Wohnqualitäten für ältere Menschen. Vorhandene Barrieren im Wohnbereich und Wohnumfeldgestaltung müssen verstärkt abgebaut und generationengerechte, bezahlbare Wohnangebote geschaffen und erhalten werden.
Stärkung der Kultur in Nordrhein-Westfalen
Die neue Landesregierung will die Kultur in Nordrhein-Westfalen stärken und den Kulturhaushalt bis 2022 um 50 Prozent auf 300 Millionen Euro anheben. Bereits der Etat 2018 ist mit 224 Millionen Euro der höchste Kulturetat in der Geschichte des Landes. Die Steigerung zum Vorjahr beträgt 10,5 Prozent und ist der erste Schritt, um das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel der Stärkung der Kulturlandschaft in der aktuellen Legislaturperiode zu erreichen. Auch die Landesmittel für die politische Bildung steigen.
Die Erhöhung des Kulturetats um insgesamt 100 Millionen Euro bis 2022 ist ein starkes Signal für die Kultur in Nordrhein-Westfalen. Bis 2022 soll es eine jährliche Steigerung um jeweils rund 20 Millionen Euro geben. Der Kulturetat 2018 setzt Schwerpunkte unter anderem bei der Stärkung der kommunalen Theater- und Orchesterförderung.
Der Aufwuchs fließt hauptsächlich in die neue „Stärkungsinitiative Kultur“. Diese umfasst:
- die dauerhafte und verlässliche Unterstützung der kommunalen Theater und Orchester durch gemeinsame Fördervereinbarungen
- die verstärkte Förderung der Freien Szene mit ihren international nachgefragten Theater- und Tanzensembles sowie den zahlreichen Festivals
- die Förderung der Regionalen Kulturpolitik – vor allem für die Entwicklung von „Dritten Orten“, bei denen vorhandene Einrichtungen wie Bibliotheken und Volkshochschulen sich gemeinsam zu kulturellen Begegnungs- und Erlebnisorten weiterentwickeln
- die Unterstützung von Bauvorhaben mit landesweiter Ausstrahlung
Mehr Geld für politische Bildung
Der Etat der Landeszentrale für politische Bildung steigt um sieben Prozent auf 15 Millionen Euro. Die Sachmittel werden um 445.000 Euro auf rund 2,9 Millionen Euro erhöht. Mit den zusätzlichen Mitteln sollen insbesondere die Präventionsarbeit zum Thema Salafismus sowie zusätzliche Veranstaltungen zu Antisemitismus, Antiziganismus, Rechtsextremismus und Linksextremismus unterstützt werden. Erhöht werden auch die Ausgaben für die Förderung der Vertriebenen-Kultur (+ 380.000 Euro) und der Gedenkstätte Stalag 326 (+ 75.000 Euro) auf insgesamt über vier Millionen Euro.