Themen der Woche im Landtag NRW 10. Kalenderwoche 2020

  • Kriminalität in Nordrhein-Westfalen auf niedrigstem Stand seit 30 Jahren
  • Förderoffensive für Kultur im ländlichen Raum: Rund 13 Millionen Euro für die Realisierung von Dritten Orten
  • Land Nordrhein-Westfalen und Kommunen stimmen Strategie gegen Eichenprozessionsspinner ab
  • Kabinett billigt Entwurf zur Dichtheitsprüfung
  • Zielvereinbarung über 105 Millionen Euro: Mehr Geld für den öffentlich-geförderten Wohnungsbau in Bielefeld
  • Entwurf zur Anpassung der Landesdüngeverordnung
  • Mehr Geld für Runde Tische gegen Gewalt an Frauen – Kooperationen vor Ort gehören zum unersetzbaren Inventar der Hilfeangebote
  • Land fördert 22 Konzepte zur Digitalisierung der Hochschullehre mit insgesamt 1,8 Millionen Euro

 

Kriminalität in Nordrhein-Westfalen auf niedrigstem Stand seit 30 Jahren

Nordrhein-Westfalen ist im Jahr 2019 noch einmal sicherer geworden. Die Zahl der in der Polizeilichen Kriminalstatistik registrierten Straftaten sank 2019 um 4,3 Prozent auf 1.227.929 (1.282.441). Das ist der niedrigste Wert seit 30 Jahren. 654.798 Fälle wurden von der Polizei aufgeklärt, was einer Aufklärungsquote von 53,3 Prozent entspricht. Das ist der zweitbeste jemals gemessene Wert, nur noch übertroffen von dem im vergangenen Jahr (53,7 Prozent). Die Polizei registrierte 2019 weniger Gewalttaten (- 2,4 Prozent) und Straßenkriminalität (- 6,8 Prozent).

So sank die Zahl der Wohnungseinbrüche in Nordrhein-Westfalen 2019 auf 26.857 Fälle (-10,2 Prozent), nachdem für das Jahr 2018 bereits knapp 25 Prozent weniger Einbrüche registriert worden waren. Zum zweiten Mal in Folge registriert die Polizei allerdings einen Anstieg bei den Tötungsdelikten. 412 Fälle waren hier im vergangenen Jahr zu verzeichnen. Das sind 30 mehr als 2018.

Bei der Entwicklung der Fälle von Kinderpornografie und Kindesmissbrauch hatte die Polizei im vergangenen Jahr nach den Ereignissen von Lügde einen Schwerpunkt gesetzt. 2019 wurden 2.805 Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern erfasst, 383 Fälle mehr als im Vorjahr, ein Plus von 15,8 Prozent. Die Aufklärungsquote betrug 83,7 Prozent, die höchste der letzten 20 Jahre. Insgesamt wurden 2.131 Tatverdächtige ermittelt. Im Bereich Kinderpornografie wurden im vergangenen Jahr 2.359 Fälle erfasst, 947 Fälle mehr als im Vorjahr (+ 67,1 Prozent). 2.199 Fälle wurden aufgeklärt, das entspricht einer Quote von 93,2 Prozent.

Bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz verzeichnet die Kriminalstatistik eine Steigerung um 1,6 Prozent. Mit 68.872 Delikten ist das der höchste Stand der letzten 20 Jahre. Der Anstieg betrifft vor allem Cannabis und Kokain.

Kritisch ist auch die Entwicklung im Bereich der Ausländerkriminalität. Von den 447.847 Tatverdächtigen im vergangenen Jahr hatten 154.389 Menschen keinen deutschen Pass. Das waren rund ein Drittel aller Tatverdächtigen. Der Anteil der Ausländer an der Gesamtbevölkerung im Land beträgt aber lediglich 13,3 Prozent. Der Anteil der Zuwanderer – also Asylbewerber, Asylberechtigte, Menschen, die geduldet sind und Kontingentflüchtlinge – an den Tatverdächtigen insgesamt beträgt 8,5 Prozent. Bei der Gewaltkriminalität beträgt ihr Anteil sogar rund 12,7 Prozent, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung nur bei etwa 2,5 Prozent liegt.

Förderoffensive für Kultur im ländlichen Raum: Rund 13 Millionen Euro für die Realisierung von Dritten Orten

Mit dem Programm „Dritte Orte – Häuser für Kultur und Begegnung im ländlichen Raum“ fördert das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Stärkungsinitiative Kultur die Entwicklung und Weiterentwicklung von Kulturorten in ländlichen Regionen. In der laufenden ersten Programmphase werden bereits 17 Projekte bei der Entwicklung von Konzepten für Dritte Orte unterstützt. Für den Förderzeitraum 2021-2023 ist ab sofort die zweite, mit rund 13 Millionen Euro dotierte Programmphase ausgeschrieben, mit der die konkrete Umsetzung von Dritten Orten im ländlichen Raum ermöglicht wird.

Der Begriff des Dritten Ortes beschreibt öffentliche Orte für Begegnung und Austausch in Abgrenzung zum Ersten Ort, dem Zuhause, und dem Zweiten Ort, der Arbeit. Im Rahmen des Förderprogramms des Landes zeichnet sich eine Kultureinrichtung als Dritter Ort durch weitere Merkmale aus – dazu gehören vor allem ein niedrigschwelliger Zugang, eine einladende Atmosphäre, verschiedene Nutzungsmöglichkeiten sowie die Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern. Die Dritten Orte sollen dazu beitragen, den Zugang zu Kunst, Kultur und kultureller Bildung in allen Landesteilen und für alle Bevölkerungsgruppen zu verbessern und als Orte der Begegnung den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.

Für die nun ausgeschriebene Umsetzungsphase können sich sowohl die bereits in der ersten Phase geförderten Projektträger als auch weitere Projektinitiativen bewerben. Das maximale Fördervolumen pro Projekt beträgt 450.000 Euro für den Zeitraum 2021 bis 2023. Bewerbungsfrist ist der 31. August 2020. Die Auswahl trifft eine Fachjury unter Vorsitz des Parlamentarischen Staatssekretärs Kaiser.

Am 20. April 2020 findet in der Rohrmeisterei in Schwerte eine öffentliche Informationsveranstaltung zur zweiten Programmphase statt.

Anmelden können Sie sich hier.

Informationen zum Förderprogramm, eine Übersicht zu den geförderten Projekten der ersten Phase sowie die Ausschreibung der zweiten Phase finden Sie unter www.dritteorte.nrw.

Land Nordrhein-Westfalen und Kommunen stimmen Strategie gegen Eichenprozessionsspinner ab

Vertreter von Landesregierung, Kommunen, Landwirtschaftskammer und Landesbetrieb Wald und Holz in Lüdinghausen haben eine gemeinsame Strategie zum Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner abgestimmt. Im Frühjahr schlüpfen die Raupen des Nachtfalters. Diese entwickeln ab Mai „Brennhaare“, die zu entzündlichen Hautreizungen und Atembeschwerden führen können.

Basierend darauf wird in Kürze ein entsprechender Praxisleitfaden veröffentlicht.. Die Veröffentlichung des Leitfadens ist im April dieses Jahres geplant. Die Erarbeitung eines Leitfadens wurde bereits im vergangenen Jahr vereinbart. Vorausgegangen war ein Fachgespräch zwischen Umweltministerium, Gesundheitsministerium, Kommunen und relevanten Behörden.

Der Eichenprozessionsspinner bevorzugt warme und trockene Standorte, weshalb er häufig auch an Einzelbäumen und Waldrändern im städtischen Umfeld vorkommt. Der Eichenprozessionsspinner wird alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen künftig noch stärker betreffen.

Das Land Nordrhein-Westfalen dringt dazu, sich von den Raupen, deren Nestern und Häuten fernzuhalten. Auch sollten, etwa im heimischen Garten, keine Gegenmaßnahmen auf eigene Faust durchgeführt werden. Für das Entfernen der Nester im öffentlichen Raum beauftragen die Kommunen Spezialfirmen. Sofern ein Befall im privaten Garten oder Wald zu beobachten ist, sollten auch hier vom Eigentümer Spezialfirmen beauftragt werden. Ungeachtet dessen sollte das Ordnungsamt der zuständigen Kommune informiert werden, damit die befallenen Stellen von den Kommunen kartiert werden können. Einige Kommunen haben für die Meldung von Vorkommen des Eichenprozessionsspinners bereits Online-Portale eingerichtet.

Kabinett billigt Entwurf zur Dichtheitsprüfung

Das Landeskabinett hat den Entwurf für eine „Verordnung zur Änderung der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser“ verabschiedet. Im Kern geht es dabei um die Abschaffung der turnusmäßigen Dichtheitsprüfung für Hausanschlüsse für häusliches Abwasser.

Die Abschaffung starrer Fristen führt zu einer Entlastung der Haushalte. Sie entbindet die Hausbesitzer aber nicht von ihrer Verantwortung, die Kanäle in Ordnung zu halten. Der Grundwasserschutz und der Erhalt einer funktionsfähigen Kanalisation stehen nicht in Frage. Im nächsten Schritt haben nun vor allem die kommunalen Spitzenverbände die Möglichkeit, zu dem Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen. Abschließend bedarf der Verordnungsentwurf der Zustimmung des Landtags. Es ist zu erwarten, dass die Verordnung noch in diesem Jahr in Kraft tritt.

Der Landtag hatte am 19. Dezember 2019 entsprechend dem Koalitionsvertrag den Antrag der Regierungsfraktionen beschlossen, eine verpflichtende Funktionsprüfung (Dichtheitsprüfung) künftig nur noch bei Neuvorhaben in Wasserschutzgebieten, bei wesentlichen Änderungen und in begründeten Verdachtsfällen vorzusehen. Hausbesitzer, die nach der bisherigen Verordnung bis Ende 2015 eine Dichtheitsprüfung vorzunehmen hatten und dies bisher versäumt haben, sind dazu nach wie vor verpflichtet. Industrielle oder gewerbliche Abwasseranlagen müssen auch fortan turnusmäßig überprüft werden.

Zielvereinbarung über 105 Millionen Euro: Mehr Geld für den öffentlich-geförderten Wohnungsbau in Bielefeld

Zielvereinbarung über ein Globalbudget zwischen dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung mit der Stadt Bielefeld. Bis zum Jahr 2022 erhält die Stadt Bielefeld insgesamt 105 Millionen Euro für die Realisierung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau.

Der Bedarf an zusätzlichem Wohnraum ist in Bielefeld als attraktive und wachsende Universitätsstadt im landesweiten Vergleich besonders ausgeprägt. Wir haben für die Stadt Bielefeld daher erstmals ein Globalbudget im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung vorgesehen. Pro Jahr stehen 35 Millionen Euro – garantiert bis 2022 – zur Verfügung. Zudem bieten wir der Stadt und ihren Investoren damit eine sichere und verlässliche Planbarkeit ihrer Investitionen.

Im Gegenzug verpflichtet sich die Stadt Bielefeld, dass sie mit kommunalen Strategien und Planungen dazu beiträgt, dass im Stadtgebiet jährlich 350 öffentlich geförderte Wohnungen neu errichtet werden können.

Es ist eine gemeinsame Aufgabe von herausragender Bedeutung, die Rahmenbedingungen für ein bedarfsgerechtes und vielfältiges Angebot an bezahlbarem Wohnraum zu erhalten und weiter auszubauen. Ebenso wie die Stadt Bielefeld haben bereits die Städte Köln, Dortmund, Münster und Düsseldorf eine Zielvereinbarung abgeschlossen.

Entwurf zur Anpassung der Landesdüngeverordnung

Nordrhein-Westfalen geht bei der Düngeregulierung voran. Das Landeskabinett hat einen Entwurf zur Änderung der Landesdüngeverordnung verabschiedet, durch die nitratbelastete Gebiete auf Basis neuer Erkenntnisse stärker differenziert werden sollen. Der Entwurf wird nun den Umwelt- und Landwirtschaftsverbänden zur Stellungnahme übersandt. Ein Inkrafttreten der Neuregelungen ist für Anfang April vorgesehen.

Grundlage für die Anpassung der Düngeverordnung sind unter anderem die mittlerweile vorliegenden aktuellen Monitoringergebnisse zur Bewertung des chemischen Zustands der Grundwasser-Körper. Demnach wird sich infolge der an vielen Stellen feststellbaren Verringerung der Nitratkonzentrationen auch die künftige Einstufung vieler Grundwasserkörper ändern.

Auf Basis dieser Ergebnisse, der laufenden Überprüfung der Grundwassermessstellen sowie zusätzlicher Modellierungen wird mit der Anpassung der Landesdüngeverordnung nunmehr eine neue Kulisse skizziert, die eine stärkere Binnendifferenzierung bei der Betrachtung und Bewertung der Grundwasserkörper vornimmt

Hintergrund: Landes- und Bundesdüngeverordnung

Mit Ablauf der sogenannten Sperrfristregelung kann ab Februar für die Nährstoffanreicherung im Boden wieder gedüngt werden, wenn Düngebedarf besteht und der Boden für den Dünger aufnahmefähig ist. Dabei sind Aufbringungszeitpunkt und -menge so zu wählen, dass der Nährstoffbedarf der Pflanzen optimal gedeckt werden kann und zugleich Einträge in oberirdische Gewässer und das Grundwasser vermieden werden.

Bereits mit der aktuell gültigen, im Februar 2019 in Kraft getretenen nordrhein-westfälischen Landesdüngeverordnung hatte Nordrhein-Westfalen als eines der ersten Bundesländer eine neue Landesdüngeverordnung gebilligt. Damit wurden in Ergänzung zu den im Juni 2017 bundesweit in Kraft getretenen verschärften Düngeregeln zusätzliche Anforderungen an die landwirtschaftliche Düngung in nitratbelasteten Gebiete gestellt: Dazu gehörten etwa die Verpflichtung zur Analyse der Nährstoffgehalte von Mist oder Gülle, eine Verlängerung der Sperrfrist für Grünland um zwei Wochen im Herbst sowie die Pflicht zur Einarbeitung von ausgebrachter Gülle oder Gärresten innerhalb von einer statt vier Stunden.

Nach intensiven Verhandlungen hatte der Bund Mitte Februar 2020 einen Vorschlag zur Änderung der Bundesdüngeverordnung vorgelegt. Die Novelle, die am 3. April 2020 im Bundesrat zur Abstimmung steht, sieht insbesondere eine stärkere Differenzierung bei der Betrachtung und Abgrenzung der „Roten Gebiete“ vor. Dies hatte Nordrhein-Westfalen immer wieder eingefordert, um Maßnahmen nicht pauschal, sondern zielgerichtet auszurichten. Zudem sollen betroffene Betriebe selbst entscheiden können, wie sie ihre Düngung optimieren.

Mehr Geld für Runde Tische gegen Gewalt an Frauen – Kooperationen vor Ort gehören zum unersetzbaren Inventar der Hilfeangebote

Nordrhein-Westfalen stockt in diesem Jahr die Fördersumme zur Unterstützung von örtlichen Runden Tischen gegen Gewalt an Frauen auf 12.500 Euro für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt auf. Bisher lag die Fördersumme bei maximal 10.000 Euro.

Die örtlichen Runden Tische sind Vernetzungsgremien. Dort arbeiten Institutionen wie Polizei, Frauenberatungsstellen, Frauenhäuser, kommunale Gleichstellungsbeauftragte, Jugendämter, Sozialämter, Familienberatungsstellen und viele weitere Akteure zusammen.

Im letzten Jahr konnten mit rund 224.000 Euro bei 31 örtlichen Runden Tischen insgesamt 187 Projekte gefördert werden. Durch Fachtage und Workshops werden beispielsweise die Fachkenntnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unterschiedlichen Organisationen zu speziellen Themen wie Gewaltformen und Hilfeansätzen verbessert. Seit 2017 werden auch Kurse der Runden Tische zur Selbstbehauptung und Selbstverteidigung für Frauen und Mädchen gefördert.

Hintergrund – Maßnahmen der Landesregierung zur Unterstützung der Hilfseinrichtungen:

  • Das Land Nordrhein-Westfalen fördert 60 allgemeine Frauenberatungsstellen (inkl. der zwei neu aufgenommenen Frauenberatungsstellen im Kreis Mettmann und im Kreis Soest), 52 Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt an Mädchen und Frauen, acht spezialisierte Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel und zwei Fachberatungen gegen Zwangsheirat.
  • Anhebung der Personalkostenzuschüsse für Frauenberatungsstellen um 2,5 Prozent (letzte Erhöhung 2015) zum 1. Januar 2018.
  • Förderzeitraum 2019 bis 2022: Erstmalig erhalten die Frauenberatungsstellen eine kontinuierliche Anhebung der Förderpauschalen für die Personalausgaben in Höhe von 1,5 Prozent jährlich.
  • Seit dem 1. Januar 2019: Erstmalige Erhöhung der Sachkostenpauschale seit der Einführung im Jahr 2011 von 6.000 Euro auf 7.500 Euro pro Einrichtung. Die Sachkostenpauschale ist für qualitätssichernde Maßnahmen wie Fortbildung und Supervision, Ausgaben im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Arbeit oder für die Arbeit mit besonderen Zielgruppen einsetzbar.
  • Die seit dem 1. Januar 2019 geltende Änderung der Förderrichtlinien sieht für die allgemeinen Frauenberatungsstellen vor, dass der Hilfe und Unterstützung für Opfer von Gewalt in jedem Fall ein Vorrang – im Vergleich zu den sonstigen Themenfeldern einer allgemeinen Frauenberatungsstelle – einzuräumen ist. Darüber hinaus wird mit den neuen Regelungen dem Gedanken Rechnung getragen, dass eine wirksame und nachhaltige Unterstützung gewaltbetroffener Frauen nur in enger Zusammenarbeit von Frauenhäusern und ambulanten Hilfeeinrichtungen erreicht werden kann. Die Kooperation soll dazu beitragen, durch ein abgestimmtes Vorgehen den Frauen den Übergang vom Frauenhaus in die allgemeinen Frauenberatungsstellen zu erleichtern. Die Implementierung und Nutzung qualifizierter Anschlusshilfen können zu einer Verkürzung der durchschnittlichen Verweildauer der von Gewalt betroffenen Frauen beitragen und auf diese Weise die Akutschutzfunktion der Frauenhäuser verbessern.
  • Erhöhung der Förderung der Fachkraftstellen für die spezialisierten Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel um insgesamt 4,5 Stellen ab dem Jahr 2019 und Erhöhung der Zuschüsse zur Schaffung geschützter Wohnsituationen für von Menschenhandel betroffene Frauen und Mädchen (Unterbringungsmittel) von bisher insgesamt 245.400 Euro auf insgesamt 645.400 Euro ab dem Jahr 2019.
  • Mit dem Landeshaushalt 2020 erfolgt eine Verstetigung der bisher eingeleiteten Maßnahmen zur Stärkung der Träger von Frauenberatungsstellen und Fachberatungsstellen zum Schutz vor Zwangsheirat auf hohem Niveau.
  • Die weitere Entwicklung im Jahr 2020 hängt im Besonderen von der landesseitigen Analyse über die Bedarfsgerechtigkeit der Frauenhilfeinfrastruktur ab, deren Ergebnisse im Jahr 2020 erwartet werden.

Land fördert 22 Konzepte zur Digitalisierung der Hochschullehre mit insgesamt 1,8 Millionen Euro

Mit der Förderlinie Curriculum 4.0.nrw unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit dem Stifterverband die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen bei der Digitalisierung der Hochschullehre. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft stellt dafür im Rahmen der landesweiten Digitalisierungsoffensive bis 2022 insgesamt 7,5 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Experten-Jury aus dem Bereich der Digitalisierung von Studium und Lehre sowie von Hochschulvertretern außerhalb Nordrhein-Westfalens hat jetzt 22 Digitalisierungskonzepte von Hochschulen ausgewählt. Sie werden mit rund 1,8 Millionen Euro gefördert.

Ziel der ausgewählten Digitalisierungskonzepte ist, einzelne Studiengangsmodule weiterzuentwickeln. So sollen beispielsweise Studierende der Pflegewissenschaft auf die digitale Transformation im Gesundheitsbereich vorbereitet werden. Die Studierenden sollen dazu Lernplattformen und Webkonferenzen nutzen und sie werden darin geschult, Patientendaten zu sichern und vor Hackerangriffen zu schützen.

Für die Förderlinie Curriculum 4.0.nrw konnten sich alle öffentlich-rechtlichen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen in zwei Kategorien bewerben: Die erste Kategorie betrifft die Weiterentwicklung einzelner Studiengangsmodule, die zweite Kategorie die Umgestaltung ganzer Studiengänge. Von den insgesamt 95 eingegangenen Anträgen entfielen 56 auf die Modulkategorie, 39 Vorhaben betrafen die Reform ganzer Studiengänge. Im Mai entscheidet die Jury darüber, welche Anträge zur Reform ganzer Studiengänge gefördert werden sollen.

In der ersten Jurysitzung wurden folgende 22 Hochschulanträge in der Modulkategorie für die Förderung ausgewählt:

  • Universität Duisburg-Essen (4 Anträge)
  • Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (3 Anträge)
  • Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (3 Anträge)
  • Ruhr-Universität Bochum (2 Anträge)
  • Universität Köln (2 Anträge)
  • Fachhochschule Bielefeld (2 Anträge)
  • Hochschule Ruhr West (1 Antrag)
  • Fachhochschule Aachen (1 Antrag)
  • Technische Hochschule Köln (1 Antrag)
  • Universität Bielefeld (1 Antrag)
  • Fernuniversität Hagen (1 Antrag)
  • Hochschule Bochum (1 Antrag)

Weitere Informationen finden Sie unter: www.stifterverband.org

Im Rahmen der Digitalisierungsoffensive der Landesregierung stellt das Land Nordrhein-Westfalen den Hochschulen bis 2021 jährlich zusätzlich 50 Millionen Euro und danach bis auf Weiteres jeweils 35 Millionen Euro zur Verfügung.