Themen der Woche im Landtag NRW 10. Kalenderwoche 2021

  • Neue Allgemeinverfügung ermöglicht ab sofort kostenlose Corona-Schnelltests in Nordrhein-Westfalen: Testangebot kann ab sofort umgesetzt werden
  • Nordrhein-Westfalen schafft weitere Grundlagen für eine landesweite Corona-Teststruktur
  • 1,8 Millionen Corona-Selbsttests in Schulen ab nächster Woche bis zu den Osterferien
  • Erlass zur flexiblen Fachklassenbildung
  • Seit Beginn der Pandemie hat das Land 48 größere Bürgschaften zur Sicherung von Unternehmensfinanzierungen bewilligt
  • 90 Millionen Euro zusätzlich für freischaffende Künstlerinnen und Künstler: Landesregierung setzt erfolgreiches Stipendienprogramm fort
  • Außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote: „Extra-Zeit zum Lernen“
  • Kriminalität in Nordrhein-Westfalen weiter auf Tiefstand
  • Klimaschutzgesetz und Klimaanpassungsgesetz im Kabinett verabschiedet
  • Zwei Millionen Euro für neue Geräte an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Nordrhein-Westfalen
  • Verkehrsunfallstatistik auf Tiefstand

Neue Allgemeinverfügung ermöglicht ab sofort kostenlose Corona-Schnelltests in Nordrhein-Westfalen: Testangebot kann ab sofort umgesetzt werden

Nachdem das Bundesgesundheitsministerium mit einer am Sonntag (7. März) an die Länder versendeten Neufassung der Coronavirus-Testverordnung des Bundes die Grundlage für kostenlose Bürgertestungen geschaffen hat, hat Nordrhein-Westfalen umgehend eine Allgemeinverfügung für die Umsetzung erlassen. Diese regelt, dass unter anderem Apotheken, private Testzentren und andere Leistungsanbieter, die schon bisher Corona-Schnelltests durchgeführt haben und bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, seit dem Montag (8. März), auch die neuen, kostenlosen Schnelltests für Bürgerinnen und Bürger anbieten und abrechnen können. Die Testverordnung des Bundes legt fest, dass die Testangebote von Bürgerinnen und Bürgern, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort im Bundesgebiet haben, mindestens einmal pro Woche genutzt werden können.

Die Kosten für die Testungen werden den Teststellen nach den Regelungen der Bundestestverordnung erstattet. Die kostenlosen Schnelltests können seit Montag von folgenden Teststellen erbracht werden:

  • Ärzte und Testzentren, die von den kassenärztlichen Vereinigungen betrieben werden
  • Testzentren, die von den kommunalen Gesundheitsämtern betrieben werden oder von Dritten, die schon von den Gesundheitsämtern beauftragt wurden
  • Apotheken und private Testzentren etc., die schon bisher Testungen angeboten haben und bestimmte Mindeststandards erfüllen

Bürgerinnen und Bürger erhalten vor Ort einen Nachweis über das Testergebnis (entweder elektronisch oder in Papierform). Bei positivem Testergebnis soll eine sofortige PCR-Bestätigungstestung erfolgen (ggf. auch in Kooperation mit einer anderen ortsnahen Teststelle).

Die Testungen dienen vor allem einer schnelleren Aufdeckung und Vermeidung von Infektionsketten. In der seit Montag geltenden Coronaschutzverordnung ist für gesichtsnahe Dienstleistungen wie von Friseuren oder Kosmetikern, bei denen die Maske nicht getragen werden kann, ein vorheriger tagesaktueller Test vorgesehen. Bis zum 1. April 2021 ist hier für die Kundinnen und Kunden ein Schnelltest direkt vor Ort vor der Dienstleistung in Anwesenheit des Personals des Dienstleisters ausreichend.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210307_av_vorlaeufige_beauftragung.pdf

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210307_anlage_av_vorlaeufige_beauftragung_0.pdf

Nordrhein-Westfalen schafft weitere Grundlagen für eine landesweite Corona-Teststruktur

Unmittelbar nachdem die neue Bundes-Testverordnung mit den Anspruchs- und Abrechnungsgrundlagen für die kostenlosen Bürgertestungen veröffentlicht wurde, hat Nordrhein-Westfalen mit einer Landesverordnung den organisatorischen und rechtlichen Rahmen für den weiteren Ausbau der Teststruktur in Nordrhein-Westfalen geschaffen.

Die neue Coronateststrukturverordnung (CoronaTeststrukturVO) regelt, dass die Kreise und kreisfreien Städte den Aufbau der Angebotsstruktur und die Beauftragung weiterer Teststellen koordinieren. Diese können sowohl Apotheken, Zahnarztpraxen, ärztlich oder zahnärztlich geführte Einrichtungen, medizinische Labore, Tierarztpraxen, Rettungs- und Hilfsorganisationen und weitere Anbieter (z.B. Drogerien), die eine ordnungsgemäße Durchführung garantieren, sein.

Die interessierten Einrichtungen müssen sich bis zum 19. März 2021 bei den örtlich zuständigen Gesundheitsämtern melden und versichern, dass sie die vom Ministerium festgelegten Mindeststandards erfüllen. Sie werden dann von den Gesundheitsämtern beauftragt und können umgehend neben den seit gestern abrechnungsberechtigten schon existierenden Teststellen und Arztpraxen mit dem Angebot kostenloser Bürgertestungen beginnen.

Die Abrechnung der Kosten der Tests und der Testdurchführung erfolgt durch die Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Kosten trägt der Bund. Alle Teststellen müssen dem Gesundheitsamt täglich die Zahl der vorgenommenen und der positiven Tests melden, um die Wirksamkeit der Testungen als Teil der verantwortungsvollen Öffnungsstrategie immer zeitnah einschätzen zu können.

Die Coronateststrukturverordnung findet sich hier:

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210309_coronateststrukturverordnung.pdf

Mindestanforderungen an die Teststellen sind in diesem Dokument zusammengefasst:

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210307_anlage_av_vorlaeufige_beauftragung_0.pdf

1,8 Millionen Corona-Selbsttests in Schulen ab nächster Woche bis zu den Osterferien

Das Land Nordrhein-Westfalen wird in einem ersten Schritt den weiterführenden Schulen in Nordrhein-Westfalen zum Beginn des Wechselunterrichts in der kommenden Woche kurzfristig rund 1,8 Millionen Corona-Selbsttests zur Verfügung stellen. Mithilfe strenger und erneut angepasster Vorgaben zum Hygiene- und Infektionsschutz sollen alle am Schulleben Beteiligten auf dem Weg zu mehr Präsenzunterricht bestmöglich geschützt werden (Link: https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/Hinweise_und_Verhaltensempfehlungen_Infektionsschutz_Schulen.pdf.) Gleichzeitig gibt es ab dieser Woche erstmals Impfangebote für alle Beschäftigten in Grund- und Förderschulen. Zu all diesen Maßnahmen kommt nun das Testen in den Schulen hinzu.

Den Start des Wechselunterrichts ab Klasse 5 wird das Land mit 1,8 Millionen Corona-Selbsttests absichern und diese schnell und unbürokratisch zur Verfügung stellen. Es kommt jetzt darauf an, schnell zu handeln und unsere Schulen so rasch wie möglich zu versorgen. Die Corona-Selbsttests sind ein zusätzlicher Baustein für den Infektionsschutz. Sie helfen uns dabei, das Recht auf Bildung und den Gesundheitsschutz umzusetzen. Auch wenn die Handlungsmöglichkeiten bei Beschaffung und Verteilung solcher Tests derzeit noch erschwert sind, ist es in Nordrhein-Westfalen gelungen, schon ab nächster Woche Selbsttests für alle Schülerinnen und Schüler schrittweise zur Verfügung zu stellen.

Über die Details der Umsetzung sowie dem Ablauf der Testungen in den Schulen werden sie zu Beginn der nächsten Woche vor Beginn der Testungen ausführlich informiert.

Die Testungen für das Schulpersonal sind schon seit längerer Zeit geregelt: In Nordrhein-Westfalen können sich alle an Schulen tätigen Personen seit dem 11. Januar bis zum letzten Schultag vor den Osterferien (26. März 2021) bis zu zwei Mal pro Woche anlasslos zu einem frei gewählten Termin testen lassen.

Die erste Belieferung der Schulen mit den 1,8 Millionen Corona-Tests erfolgt ab dem 16. März 2021.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Schulmail vom 11. März 2021 https://www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2021

Erlass zur flexiblen Fachklassenbildung

Es ist Ziel des Landes, den Berufsschulunterricht weiterhin möglichst ortsnah anbieten zu können, trotz derzeit pandemiebedingt geringerer Auszubildendenzahlen als in den vergangenen Jahren. In einem entsprechenden Erlass wurden daher die Maßnahmen zur Flexibilisierung der Fachklassenbildung für die Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023 ausgeweitet. Damit soll sichergestellt werden, dass Fachklassen des dualen Systems an den Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen auch bei einer niedrigen Zahl von Ausbildungsverhältnissen beibehalten werden können.

Um zu vermeiden, dass aufgrund der coronabedingt geringeren Zahl von Ausbildungsverhältnissen Fachklassenschließungen erfolgen und damit die Ausbildungsbereitschaft von Betrieben und jungen Menschen wegen langer Fahrwege zur Berufsschule sinkt, erweitert das Ministerium für Schule und Bildung die bereits vorhandenen Maßnahmen zur flexiblen Fachklassenbildung: Minderfrequente Fachklassen können vorrangig für bis zu fünf Jahre aufrechterhalten werden, wenn perspektivisch eine Erhöhung der Auszubildendenzahlen in der Region und in dem Beruf wieder zu erwarten ist.

Zudem unterstützt das Land betroffene Berufskollegs, indem die Bezirksregierungen bedarfsorientiert zusätzliche Stellen zuweisen können, um Auswirkungen des hohen Lehrkräfteeinsatzes in den kleinen Klassen auf andere Bildungsgänge in den Berufskollegs abzumildern.

Bereits im letzten Jahr wurde in einem Erlass vorsorglich geregelt, dass Auszubildende, die ihren Ausbildungsplatz verlieren, zur Sicherung des Ausbildungserfolgs in den Fachklassen des dualen Systems unterrichtet werden können, bis sie eine Alternative gefunden haben.

Zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses wurden bereits vor der Corona-Pandemie zahlreiche Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der dualen Berufsausbildung und zur beruflichen Orientierung in die Wege geleitet. Dazu gehörten bereits Maßnahmen zur Flexibilisierung zur Fachklassenbildung, um trotz geringer Auszubildendenzahlen möglichst ortsnah den Berufsschulunterricht anbieten zu können.

Durch die Corona-Pandemie hat es für das laufende Schuljahr 2020/2021 trotz aller Anstrengungen zur Stärkung des Ausbildungsmarktes zum Beispiel mit dem Bundesprogramm „Ausbildung sichern“ und dem Handlungskonzept NRW „Ausbildung auch in Zeiten von Corona sichern“ weniger Abschlüsse von Ausbildungsverträgen gegeben als in den Vorjahren.

Diese neuen Regelungen sind ein weiterer wichtiger Baustein, mit dem das Land die Auszubildenden stützt und ihnen und den Ausbildungsbetrieben Planungssicherheit gibt.

Seit Beginn der Pandemie hat das Land 48 größere Bürgschaften zur Sicherung von Unternehmensfinanzierungen bewilligt

Das Land hat seit Beginn der Corona-Krise 48 Bürgschaften zu Krediten oberhalb von 2,5 Millionen Euro zur Sicherung von Unternehmensfinanzierungen bewilligt und sich an acht parallelen Bund-Länder-Großbürgschaften ab jeweils 50 Millionen Euro beteiligt.

Die Landesregierung bedauert vor diesem Hintergrund, dass TAKKO das Angebot der staatlichen Bürgen, einen Kredit für die betriebsnotwendige Liquidität zu besichern, nicht angenommen hat. Denn TAKKO ist ein leistungsfähiges Unternehmen mit engagierten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.

Üblich ist es in derartigen Fällen, dass sich die Bürgschaft auf die für den Fortbestand des Unternehmens erforderlichen Kreditmittel beschränkt. Regelmäßig ist dabei auch ein angemessener Beitrag des Unternehmenseigentümers erforderlich, ebenso Beiträge sonstiger Stakeholder.

Boni, Beratungskosten und Anleihezinsen, die aus dem Anteilserwerb resultieren, können nicht Gegenstand staatlicher Unterstützung sein. Es kann nicht sein, dass der Steuerzahler und die Mitarbeiter in angespannten Situationen die Hauptlast tragen müssen und der Anteilseigner weitgehend außen vor bleibt.

90 Millionen Euro zusätzlich für freischaffende Künstlerinnen und Künstler: Landesregierung setzt erfolgreiches Stipendienprogramm fort

Seit rund einem Jahr haben Künstlerinnen und Künstler aufgrund weggefallener Auftritts- und Präsentationsmöglichkeiten infolge der Corona-Pandemie keine verlässliche Beschäftigungsgrundlage. Das Land Nordrhein-Westfalen reagiert auf diese extreme finanzielle und künstlerische Herausforderung und setzt daher das erfolgreiche Stipendienprogramm „Auf geht’s!“ für freischaffende Künstlerinnen und Künstler fort: Vorbehaltlich der Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags werden ab April erneut insgesamt 15.000 Stipendien in Höhe von je 6.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Stipendien, die für eine Dauer von sechs Monaten (April bis September) angelegt sind, unterstützen die freischaffenden Künstlerinnen und Künstler dabei, ihrer künstlerischen Arbeit auch unter den schwierigen Bedingungen der Pandemie nachzugehen.

Das Stipendienprogramm ist Teil des großangelegten NRW-Stärkungspakets „Kunst und Kultur“ zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise im Bereich der Kultur. Die erste Runde des Stipendienprogramms war im August 2020 mit einer Gesamtsumme von 105 Millionen Euro ausgeschrieben worden. Insgesamt 14.500 Künstlerinnen und Künstler haben bislang von diesen Mitteln profitiert. Das Land stellt nun – vorbehaltlich der Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses – zusätzlich weitere 90 Millionen Euro für die Fortsetzung des Programms zur Verfügung und ermöglicht damit erneut 15.000 Stipendien für den Zeitraum April bis September. Anträge können ab dem 12. April 2021 bei den jeweiligen Bezirksregierungen gestellt werden.

Die Stipendien richten sich an freischaffende, professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler aller Sparten mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Künstlerinnen und Künstler, die bereits in der ersten Runde ein Stipendium erhalten haben, sind auch in der zweiten Runde weiterhin antragsberechtigt. Die Mittel sollen helfen, begonnene Projekte zum Abschluss zu bringen, neue Vorhaben zu konzipieren bzw. umzusetzen oder neue Vermittlungsformate zu erproben.

Außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote: „Extra-Zeit zum Lernen“

Aktuell wurde die Förderrichtlinien für die „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ veröffentlicht. Durch diese außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangebote sollen die individuellen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Schülerinnen und Schüler gezielt ausgeglichen werden. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt dafür insgesamt 36 Millionen Euro zur Verfügung.

Mit der Neuausrichtung bisheriger Angebote zum Programm ‚Extra-Zeit zum Lernen‘ werden passgenaue Bildungs- und Betreuungsangebote geschaffen, die dort ansetzen, wo Bedarf besteht – unter der Woche, am Wochenende und in den Ferien. Die 36 Millionen Euro, die für diese Angebote bereitstehen, sind eine ebenso notwendige wie sinnvolle Investition in die Bildungsgerechtigkeit und die Bildungschancen der Kinder und Jugendlichen.

Mit Blick auf die Bedingungen und Bedarfe der Schülerinnen und Schüler werden weiterhin folgende unterschiedliche Bildungs- und Betreuungsangebote finanziell gefördert:

  • Gruppenangebote für die individuelle fachliche Förderung und Potenzialentwicklung von Schülerinnen und Schülern von allgemeinbildenden Schulen,
  • Gruppenlernangebote für Schülerinnen und Schüler von berufsbildenden Schulen,
  • Individuelle Bildungs- und Betreuungsangebote im häuslichen Umfeld als Einzelmaßnahme für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und intensivpädagogischem Förderbedarf gemäß § 15 der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF).

Auf Grundlage der Erfahrungen aus den vergangenen Monaten wurde die Förderrichtlinien für die „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ flexibilisiert: Nunmehr ist eine Laufzeit der Richtlinien bis zum Ende der Sommerferien 2022 vorgesehen. Somit erhalten alle Beteiligten Planungssicherheit und die Möglichkeit, langfristige Konzepte für die Bearbeitung pandemiebedingter Lernlücken zu entwickeln.

Es wurde eine weitere zeitliche Flexibilisierung eingebaut, sodass jetzt eine Durchführung des sechsstündigen Tagesangebots verteilt auf zwei Tage mit jeweils drei Stunden erfolgen kann. Somit wird die Durchführung von Angeboten im Nachmittagsbereich zusätzlich erleichtert.

Auch Universitäten wurden als weitere Akteure in den Kreis der antragsberechtigten Träger aufgenommen. Diese können jetzt selbst Mittel beantragen und mit ihrer Expertise zusätzlich eigene Maßnahmen entsprechend der Förderrichtlinien anbieten. So können sie sich unterstützend in die regionale Bildungslandschaft einbringen und zugleich Studierenden weitere Praxiserfahrungen ermöglichen.

Die Bildungs- und Betreuungsangebote werden grundsätzlich in Präsenz durchgeführt. Falls dies aufgrund eines Infektionsgeschehens vor Ort phasenweise nicht möglich sein sollte und Anbieter geeignete Konzepte für Distanzlernangebote im Sinne der Förderrichtlinien vorlegen können, wird zukünftig auch eine Förderung von Distanzlernangeboten zugelassen.

Anträge können von interessierten öffentlichen und privaten Trägern sofort bei den Bezirksregierungen gestellt werden, sodass erste Maßnahmen auch schon vor den Osterferien beantragt und durchgeführt werden können.

Die Förderrichtlinien für die „Extra-Zeit zum Lernen“ finden Sie hier:

https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/extra-zeit-zum-lernen-nrw.

Dort finden Interessierte auch die jeweils zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Bezirksregierungen.

Kriminalität in Nordrhein-Westfalen weiter auf Tiefstand

Im vergangenen Jahr ist die Kriminalität in Nordrhein-Westfalen noch einmal zurückgegangen. Die Zahl aller registrierten Straftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik ist 2020 um 12.166 auf insgesamt 1.215.763 Fälle gesunken. Das ist ein Minus von einem Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Bereits in den zurückliegenden fünf Jahren nahm die Kriminalität kontinuierlich ab. Im vergangenen Jahr konnte das Innenministerium den niedrigsten Wert seit 30 Jahren vermelden. 2020 hat die Polizei 641.901 Taten aufgeklärt; eine Aufklärungsquote von 52,8 Prozent.

Durch die Corona-Pandemie gab es in der Polizeilichen Kriminalstatistik eine Kriminalitäts-Verschiebung. Während Wohnungseinbrüche um 2.077 Fälle (- 7,7 Prozent) und Straßenkriminalität um 6.818 Fälle (- 2,3 Prozent) zurückgegangen sind, hat die Polizei 2.071 mehr Fälle von Häuslicher Gewalt (+ 7,7 Prozent), 1.828 mehr Fälle von Taschendiebstahl (+ 5,9 Prozent) und 4.176 mehr Fälle von Computerkriminalität (+ 20,8 Prozent) verzeichnet.

Bei der Computerkriminalität sind insgesamt 24.294 Fälle registriert worden, 2019 waren es 20.118 Fälle. Gestiegen ist unter anderem der Warenbetrug im Internet: So haben Fälscher die große Nachfrage nach Gesundheitsartikeln ausgenutzt und in Online-Shops gefälschte Desinfektionsmittel, Masken, Tests, Testbescheinigungen und schließlich gefälschte Impfstoffe angeboten.

Zum ersten Mal wurde die Polizeiliche Kriminalstatistik für Nordrhein-Westfalen im Hinblick auf Häusliche Gewalt analysiert. Darunter fallen Straftaten, bei denen Opfer und Tatverdächtige im gemeinsamen Haushalt leben. Das Landeskriminalamt hat diese erstmals gesondert für das Jahr 2020 und rückblickend auch für 2019 ausgewertet. Grund dafür war unter anderem die Vermutung, dass durch Corona die Gewalt im häuslichen Umfeld angestiegen sein könnte. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik gab es im Jahr 2020 insgesamt 29.155 Fälle; ein Plus zu 2019 von 7,7 Prozent. Dabei wurden 32.705 Opfer Häuslicher Gewalt erfasst. 22.905 Opfer (70 Prozent) waren Frauen und 9.800 Opfer (30 Prozent) Männer.

Positiv hat sich die Pandemie auf die Zahlen des Wohnungseinbruchdiebstahls ausgewirkt. 2020 sind diese Fälle von 26.857 auf 24.780 gesunken (- 7,7 Prozent). In Nordrhein-Westfalen ist die Zahl des Wohnungseinbruchdiebstahls seit 2017 um 52,9 Prozent zurückgegangen. Ebenfalls positiv beeinflusst hat die Pandemie die Straßenkriminalität. Dazu gehören beispielsweise Raubüberfälle und Kfz-Diebstähle. Hier hat die Polizei 290.870 Fälle registriert. Das waren 6.818 Fälle weniger als 2019 (- 2,3 Prozent).

Gestiegen sind im vergangenen Jahr Betrugsstraftaten zum Nachteil älterer Menschen. Dabei versuchen Kriminelle durch Ablenkung oder Täuschung an das Vermögen der Senioren zu kommen. Im Jahr 2020 gab es insgesamt 2.621 Betrugsstraftaten zum Nachteil älterer Menschen. Das ist ein Plus von 718 Fällen oder 37,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. 2020 sind 13,2 Prozent aller Straftaten zum Nachteil älterer Menschen auf den sogenannten Enkeltrick entfallen. 608 Fälle oder 23,2 Prozent sind unter dem Phänomen „falsche Amtsträger“ registriert worden. Die Schadenssumme beläuft sich auf rund 25,3 Millionen Euro (+ 31,8 Prozent).

Bei den klassischen Straftaten spiegelt sich das Engagement der Polizei Nordrhein-Westfalen wider: So hat es im vergangenen Jahr 372 Mord- und Totschlagsfälle gegeben; ein Minus von 40 Fällen. Hier ist es in 274 Fällen beim Versuch geblieben. Zurückgegangen ist auch die Gewaltkriminalität, zu der etwa Fälle von gefährlicher und schwerer Körperverletzung zählen, und zwar auf 43.257 Delikte. Ein Minus von 944 Fällen. Bei der Gewaltkriminalität hat die Polizei 76,5 Prozent aller Fälle aufklären können. Das sind rund 33.000 Delikte.

Insbesondere in den Bereichen Kinderpornografie (4.776 Fälle, + 102,5 Prozent) und Kindesmissbrauch (3.553 Fälle, + 19,5 Prozent) ist der Zuwachs der aufgedeckten Fälle auf die Arbeit der Ermittler zurückzuführen. Nach den Missbrauchsfällen in Lügde wurden die Anstrengungen im Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern intensiviert: Vervierfachung des Personals, mehr als 30 Millionen Euro für Technik und ein eigenes Referat im Ministerium. Bei Kinderpornografie haben die Ermittler 89,8 Prozent der Fälle aufgeklärt, bei Kindesmissbrauch 81,3 Prozent.

Klimaschutzgesetz und Klimaanpassungsgesetz im Kabinett verabschiedet

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat die Entwürfe für ein novelliertes Klimaschutzgesetz und das bundesweit erste Klimaanpassungsgesetz verabschiedet und zur Beratung an den Landtag überwiesen. Mit der Überarbeitung des Klimaschutzgesetzes sollen die CO2-Ziele deutlich verschärft werden. War im Klimaschutzgesetz von 2013 noch eine Minderung bis 2050 von mindestens 80 Prozent im Vergleich zu 1990 vorgesehen, soll nun bis 2050 Treibhausgasneutralität erreicht werden. Das Klimaanpassungsgesetz verpflichtet dazu, bei allen politischen Entscheidungen und kommunalen Planungsvorhaben einen Klimaanpassungs-Check vorzusehen. Ziel ist die nachhaltige und langfristige Verstetigung des Klimaanpassungsprozesses.

Die Neuregelungen im Überblick:

  • Klimaschutzgesetz:

Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes setzt sich das Land das Ziel, bis zur Mitte des Jahrhunderts klimaneutral zu wirtschaften. Mit einem ambitionierten Zwischenziel für 2030, das eine Minderung von 55 Prozent gegenüber 1990 vorsieht, sowie einem Klimaschutzaudit will das Land sicherstellen, dass 2050 bei den Treibhausgasemissionen eine Netto-Null steht. Die Emissionsminderung soll sozialverträglich erfolgen und nimmt nun – neben der CO2-Minderung – auch die Bindung von Treibhausgasemissionen in den Fokus.

  • Klimaanpassungsgesetz:

Mit dem bundesweit ersten eigenständigen Klimaanpassungsgesetzes soll die Klimafolgenanpassung fortan zum festen Bestandteil für die öffentliche Verwaltung werden. So soll auf kommunaler Ebene bei allen politischen Entscheidungen und Planungsvorhaben künftig ein Klimaanpassungscheck dafür sorgen, dass die Auswirkungen des Klimawandels stets mitberücksichtigt werden. Das Land verpflichtet sich, eine Klimaanpassungsstrategie zu erstellen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Generell ruft das Klimaanpassungsgesetz alle Bürgerinnen und Bürger zur Mitwirkung auf. Alle öffentlichen Stellen fordert das Gesetz auf, sich strategisch auf den Klimawandel vorzubereiten.

Die vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwürfe werden nun dem Landtag zur Beratung vorgelegt.

Nordrhein-Westfalen geht beim Klimaschutz voran: Beim Ausbau der Windenergie steht Nordrhein-Westfalen im Ländervergleich auf Platz 1. 2020 wurden Anlagen mit einer Leistung von 314 Megawatt neu installiert. Bei der Photovoltaik belegt das Land mit neu installierter Leistung in Höhe von 479 Megawatt im Jahr 2019 bundesweit Platz 2. Von 1990 bis 2019 gingen die Treibhausgas-Emissionen in Nordrhein-Westfalen um 38,3 Prozent zurück und damit deutlich stärker als im Bund (35,7 Prozent).

Aktuelle Zahlen zum Klimawandel

Das Jahr 2020 war laut Deutschem Wetterdienst (DWD) das wärmste Jahr in Nordrhein-Westfalen seit Beginn der Wetteraufzeichnungen im Jahr 1881. Klimamodelle projizieren bei ungebremstem Treibhausgasausstoß im Vergleich zur Periode 1971-2000 eine Temperaturzunahme von 2,8 bis 4,4 Grad Celsius für den Zeitraum 2071-2100.

Nach der vorläufigen Winterbilanz des DWD waren die zurückliegenden drei Monate in Deutschland zum zehnten Mal in Folge zu warm. Der Temperaturdurchschnitt im Winter 2020/21 lag um 1,6 Grad über der langjährigen Referenzperiode 1961 bis 1990. Erstmals in der Geschichte der Wetteraufzeichnungen wurden in Wintermonaten an sechs hintereinander folgenden Tagen Temperaturen von 20 Grad und mehr gemessen.

Zwei Millionen Euro für neue Geräte an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Nordrhein-Westfalen

Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) haben sich als regionale Innovationszentren und starke Partner der mittelständischen Wirtschaft etabliert. Zur weiteren Stärkung der anwendungsorientierten Forschung fördert das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen des neuen Förderprogrammes „Fokus Forschung HAW-Geräte“ mit rund zwei Millionen Euro die Anschaffung neuer Forschungsgeräte. Zentrales Ziel des Programmes ist es, neuberufene Professorinnen und Professoren beim Aufbau Ihrer Forschungstätigkeit zu unterstützen. Mit dem Ausbau der Geräteausstattung soll außerdem die Einwerbung von weiteren Drittmitteln erleichtert werden.

Um die Förderung im Programm FF HAW-Geräte haben sich 17 Hochschulen für angewandte Wissenschaften mit insgesamt 51 Anträgen beworben. 31 Projektanträge sind zur Förderung ab März 2021 ausgewählt worden. Die Spannweite der beteiligten Disziplinen reicht von der Biotechnologie über Informatik bis hin zur Geotechnik. Auch Innovationen in der Künstlichen Intelligenz werden damit maßgeblich unterstützt. Der Roboter „Pepper“ beispielweise soll an der Hochschule Ruhr-West die Digitalisierung des Einzelhandels erforschen.

Verkehrsunfallstatistik auf Tiefstand

Auf den Straßen in Nordrhein-Westfalen wurden im vergangenen Jahr weniger Unfälle (-16,4 Prozent), weniger Tote (-5,7 Prozent) und weniger Schwerverletzte (-10,5 Prozent) registriert.

Insgesamt hat die Polizei im vergangenen Jahr 556.161 Unfälle aufgenommen. Das sind 109.247 Unfälle weniger als 2019. Ebenfalls gesunken sind die Zahlen der Schwer- und Leichtverletzten. 2020 gab es 12.110 Schwerverletze (2019: 13.531). Die Zahl der Leichtverletzten sank von 64.259 auf 54.492 (- 15,2 Prozent). 2020 starben 430 Menschen durch einen Verkehrsunfall. Das sind 26 weniger als im Vorjahr (2019: 456).

Die Polizei intensivierte unter anderem ihren Kampf gegen verbotene Kraftfahrzeugrennen. 2019 wurden 766 verbotene Rennen registriert, 2020 insgesamt 1.515 Rennen (+ 97,8 Prozent). Es gab 1.250 Strafanzeigen, 265 Verkehrsunfälle und fünf Tote durch illegale Rennen – ein Fahrer, drei Beifahrer und ein Kind kamen ums Leben. So gab es im vergangenen Jahr mehr Schwerpunktkontrollen in Nordrhein-Westfalen und 164 Sondereinsätze. Die Polizei war mit spezialisierten Kräften im Einsatz und erstellte ein neues Lagebild über die Raser-Szene. Ebenfalls verstärkt hat die Polizei ihre LKW-Kontrollen. Im vergangenen Jahr führte die Polizei 78.000 Maßnahmen in diesem Bereich durch, ein Plus von zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Besonders eine Entwicklung wird mit Sorge beobachtet: Im vergangenen Jahr stiegen Unfälle mit Pedelecs deutlich an. 2020 verunglückten 3.897 Pedelec-Fahrer. Das ist ein Plus von rund 44 Prozent im Vergleich zu 2019. 30 Fahrer kamen bei Pedelec-Unfällen ums Leben. Sieben mehr als 2019. Mehr als die Hälfte der Verunglückten entfällt auf ältere Menschen, auf die Gruppe 65 Plus.

Die Pandemie hat sich auch auf Schulwegunfälle ausgewirkt. 2020 gab es 377 Schulwegunfälle, ein Minus von 63 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2019: 1.019 Unfälle). Kein Kind starb auf dem Schulweg (2019: 2 Tote).