13 Mrz Themen der Woche im Landtag NRW 11. Kalenderwoche 2020
- Kabinett verabschiedet neues E-Government Gesetz
- Einführung der Fächer Wirtschaft und Informatik an allen Schulformen
- 15,1 Millionen Euro für den Erhalt des historisch-kulturellen Erbes
- Programm „Moderne Sportstätte 2022“ – Erste Förderentscheidungen bekanntgegeben
- Brandschutz in Stalleinrichtungen verbessern
- Landesprogramm Kultur und Schule: 500.000 Euro zusätzlich für kulturelle Projekte an Schulen
- Amtliche Daten können ohne Einschränkungen genutzt werden
Kabinett verabschiedet neues E-Government Gesetz
In Nordrhein-Westfalen wird die Digitalisierung der Verwaltung beschleunigt, der Geltungsbereich des E-Government-Gesetzes auf Schulen, Hochschulen und nahezu alle Landesbehörden erweitert und vielfältige Verwaltungsdaten zugänglich (Open Data) gemacht. Nach dem Beschluss des Kabinetts stellt das Land dafür in den kommenden Jahren Investitionsmittel in Höhe von einer Milliarde Euro bereit und hat den Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Diesen Investitionen stehen geplante Einsparungen durch die Digitalisierung bis zum Jahr 2030 in etwa gleicher Höhe gegenüber.
Die Landesregierung hatte in den vergangenen Monaten eine Verbändeanhörung und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Viele hilfreiche Hinweise der Bürgerinnen und Bürger sowie der Verbände mündeten nun in den überarbeiteten Gesetzentwurf.
Mit dem Entwurf und den darin enthaltenen Regelungen zum Serviceportal.NRW als Plattform für digitale Verwaltungsleistungen wird die Grundlage für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes des Bundes geschaffen, das Bürgern und Unternehmen die praktische Nutzung zahlreicher digitaler Dienstleistungen ermöglicht.
Im Bereich des digitalen Gewerbeamts ist Nordrhein-Westfalen Vorreiter: Schon heute können Gründerinnen und Gründer unterstützt durch BOT-Technologie, einem Dialogsystem für die digitale Antragsassistenz, elektronisch und ohne Medienbruch ihr Gewerbe anzeigen, ihr Gewerbe um- und abmelden und dafür elektronisch zahlen.
Ab Sommer 2020 werden weitere Verwaltungsleistungen wie die Eintragung in die Handwerksrolle und das Erlaubnisverfahren für Immobilienmakler und Bauträger elektronisch und medienbruchfrei angeboten, damit wird das Gewerbe-Service-Portal.NRW zum Wirtschafts-Service-Portal.NRW weiterentwickelt. Die Landesregierung hat ein Wirtschafts-Portal-Gesetz auf den Weg gebracht, das einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Digitalisierung sämtlicher wirtschaftsbezogener Verwaltungsleistungen schafft. Ein solches Portalgesetz ist deutschlandweit einzigartig.
Eine Übersicht praktischer digitaler Anwendungen:
- Digitales Bürgerbüro: Die Modellkommunen Aachen, Gelsenkirchen, Paderborn, Soest und Wuppertal bauen servicefreundliche digitale Bürgerbüros auf und stellen ihre Lösungen den anderen Städten und Gemeinden kostenlos zur Verfügung. Services: Anmeldung zum Offenen Ganztag, zu Schule und Kita, sowie Abfallentsorgung, Erhebung der Hundesteuer, etc.
- Identitätsnachweise: Gelsenkirchen vereinfacht die Nutzung digitaler Dienste weiter. Über ihr Servicekonto.NRW können Bürger sich über eine App mit der elektronischen ID des Personalausweises authentisieren. Das Verfahren wird nun durch Identitätsnachweise über Fingerabdruck/ Kameraerkennung ergänzt.
- Schulen/Hochschulen: Die Digitalisierung ermöglicht die elektronische Zeugniserstellung. NRW will diese Zeugnisse mithilfe der Blockchain-Technologie fälschungssicherer zu machen.
- Bafög: Nordrhein-Westfalen sammelt bereits erste Erfahrungen mit dem elektronischen Antragsverfahren. Dieses wird nun basierend auf den im Rahmen des Onlinezugangs-Gesetzes entwickelten Musterprozessen nutzerfreundlicher neugestaltet.
- Wohngeld: In länderübergreifenden Digitalisierungslaboren entwickeln Rechts-, IT- und Organisationsexperten Blaupausen zur Digitalisierung von Verwaltungsdiensten. Beispiel ist die im zweiten Halbjahr geplante Pilotierung von digitalen Wohngeld-Anträgen.
- Gründungen: Wer sein Gewerbe online an-, um- und abmelden und dafür elektronisch zahlen möchte, kann das Gewerbe-Service-Portal.NRW nutzen. Ab Sommer 2020 wird das Angebot zum Wirtschafts-Service-Portal.NRW erweitert. Weitere Services: Eintragung Handwerksrolle, Erlaubnisverfahren für Immobilienmakler und Bauträger, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, Betriebsnummern-Antrag bei Bundesagentur für Arbeit.
- Services anderer Bundesländer: Ab 2021 können Bürgerinnen und Bürger mit dem Servicekonto.NRW alle digitalen Services von Bundes-, Landes- und kommunalen Behörden nutzen. Beispiel: Der Angelurlauber aus NRW kann über das Servicekonto.NRW in Bayern einen Fischereierlaubnisschein beantragen.
- Europaweite Nutzung: Ende 2020 werden alle Online-Portale von Bund, Ländern und Kommunen zum Portalverbund gebündelt, der an das europäische Online-Gateway angeschlossen wird. So können ausländische Unternehmen und Fachkräfte digitale Angebote der Verwaltungen aus europäischen Ländern nutzen.
Einführung der Fächer Wirtschaft und Informatik an allen Schulformen
Die Einführung der Fächer Wirtschaft und Informatik an allen weiterführenden Schulformen nimmt Gestalt an. Nach Abschluss der Verbändebeteiligung hat das Landeskabinett die Verordnung zur Einführung der neuen Fächer und die erforderliche Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I gebilligt.
Nach der Billigung durch das Kabinett erfolgt nun die Übersendung an den Ausschuss für Schule und Bildung des nordrhein-westfälischen Landtags, dessen Zustimmung abschließend für die vorgenannten Änderungen erforderlich ist.
An den Gymnasien ist das neue Schulfach Wirtschaft-Politik bereits mit Beginn des Schuljahres 2019/20 im Zuge der Umstellung auf G9 eingeführt worden. An allen anderen Schulformen der Sekundarstufe I erfolgt die Einführung mit Beginn des Schuljahres 2020/21. Das neue Fach soll unter anderem Kenntnisse der Wirtschaftsordnung ebenso wie Aspekte der Verbraucherbildung vermitteln.
In der Hauptschule wird der Lernbereich „Arbeitslehre“ zum Lernbereich „Wirtschaft und Arbeitswelt“ weiterentwickelt. Der Stundenumfang des Fachs Wirtschaft wird um zwei Wochenstunden auf mindestens sechs Wochenstunden erhöht.
In der Realschule wird Wirtschaft neben Geschichte, Erdkunde und Politik das vierte Schulfach im Lernbereich Gesellschaftslehre. Der Stundenumfang dieses Lernbereichs wird dazu um drei auf 24 Wochenstunden erhöht. Das Fach Wirtschaft wird mit mindestens fünf Wochenstunden unterrichtet. Wirtschaft und Politik können auch als Fach Wirtschaft-Politik mit zehn Wochenstunden unterrichtet werden.
In der Gesamtschule und der Sekundarschule wird das neue Fach Wirtschaft-Politik dem Lernbereich Gesellschaftslehre zugeordnet. Der Stundenumfang dieses Lernbereichs wird dazu um drei auf 21 Wochenstunden erhöht. Das Fach Wirtschaft-Politik muss mit mindestens neun Wochenstunden unterrichtet werden.
Die Einführung des Schulfachs Wirtschaft geht nicht zu Lasten anderer Fächer oder Lernbereiche, sondern unter gezieltem Rückgriff auf Ergänzungsstunden: „Die Fächer Geschichte und Politik werden nicht geschwächt.
Eine weitere Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I betrifft das Schulfach Informatik. Ab dem Schuljahr 2021/2022 wird es an allen weiterführenden Schulformen in Klasse 5 und 6 verpflichtend eingeführt. Schul- und Bildungsministerin Gebauer betonte, dass es das Ziel sei, den Informatikunterricht in allen Schulformen zu stärken:
Der Informatikunterricht wird in Klasse 5 und 6 im Umfang von insgesamt zwei Jahreswochenstunden erteilt. Dafür werden in jeder Schulform zwei Stunden aus dem Kontingent der Ergänzungsstunden genutzt.
Die Lehrpläne für die neuen Fächer werden rechtzeitig zum Schuljahr 2020/21 (Wirtschaft) und 2021/22 (Informatik) vorliegen.
15,1 Millionen Euro für den Erhalt des historisch-kulturellen Erbes
Auch in diesem Jahr werden die Mittel für denkmalpflegerische Projekte von Privaten, Kirchen und Kommunen wieder erhöht. So werden in 2020 gegenüber 2019 zusätzlich 4,3 Millionen Euro für Denkmalschutz-Vorhaben eingeplant.
Die nochmalige Erhöhung der Mittel für den Denkmalschutz ermöglicht es, gerade das große Engagement von Privaten zu unterstützen. Denkmäler stiften Identität und machen die Städte und Gemeinden einzigartig. Mit dem ,Denkmalförderprogramm 2020´ wird das große Engagement anerkannt.
Etwa 2,3 Millionen Euro bekommen 177 Städte und Gemeinden als Pauschalmittel zugewiesen (2019: 1,5 Millionen Euro). Rund 12,8 Millionen Euro werden für dringend notwendige Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen als Einzelförderung zur Verfügung gestellt (2019: 9,3 Mio. Euro). Zusätzlich zum Denkmalförderprogramm 2020 beteiligt sich das Land an den Restaurierungsarbeiten an Kirchenbauten von besonderer Bedeutung, wie etwa dem Kölner Dom oder St. Maria zur Wiese in Soest. Diese Mittel konnten auf 2,3 Millionen Euro erhöht werden (2019: 1,5 Millionen Euro). Zudem wird die Arbeit der Jugendbauhütten weiterhin mit 100.000 Euro unterstützt.
Geförderte Maßnahmen sind unter anderem die Steprather-Mühle in Geldern mit 17.500 Euro, das historische Klärwerk in Krefeld mit 100.000 Euro und das Kirchenhauptgebäude St. Marien in Minden mit 482.554 Euro.
Das Denkmalschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen ist seit 40 Jahren eine Erfolgsgeschichte. Dank des Engagements der Bürgerinnen und Bürger sowie der guten Zusammenarbeit der Behörden und Ämter beim Vollzug des Denkmalschutzgesetzes sind zahlreiche Denkmäler gerettet und für die künftigen Generationen bewahrt worden.
Hintergrund:
- Nordrhein-Westfalen verfügt mit dem Aachener Dom, Schlösser Brühl, Kölner Dom, Zeche und Kokerei Zollverein Essen sowie dem Kloster Corvey, insgesamt über fünf UNESCO-Welterbestätten und weiteren rund 82.000 Baudenkmälern und 6.100 Bodendenkmälern.
- Das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Land Nordrhein-Westfalen, kurz das Denkmalschutzgesetz, feiert am 11. März 2020 Jubiläum: Seit dem 11. März 1980, genau 40 Jahre, stehen Denkmäler in Nordrhein-Westfalen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände.
- Zuständig für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes sind vor allem die Unteren Denkmalbehörden; in der Regel sind dies die Gemeinden. Abweichend sind die Bezirksregierungen die zuständige Denkmalbehörde bei Denkmälern, die sich ganz oder zum Teil im Besitz des Landes oder des Bundes befinden. Die Landschaftsverbände beraten und unterstützen die Gemeinden und Kreise in Fragen der Denkmalpflege und wirken fachlich im Rahmen der Entscheidungen der Denkmalbehörden mit.
„Moderne Sportstätte 2022“ – Erste Förderentscheidungen bekanntgegeben
In dieser Woche wurden die ersten Fördermaßnahmen im Rahmen des Programms „Moderne Sportstätte 2022“ bekanntgegeben.
Von dem einzigartigen Förderprogramm für Sportstätten profitieren ab sofort die ersten sechs Sportvereine aus ganz Nordrhein-Westfalen. Darunter sind der Zucht-, Reit- u. Fahrverein Legden e.V., der Tauchsportclub Gütersloh e. V., der Turnclub Sterkrade 1869 e. V., der Kanu-Club Wickede-Ruhr e. V., der Sportschützen Höingen 1962 e. V. sowie der Tennis-Club Havixbeck e. V.. Gefördert werden insgesamt sieben bauliche Maßnahmen, wie etwa die Dacherneuerung eines Bootshauses, die energetische Sanierung der Reitsportanlage oder die Sicherung eines Vereinsheims.
Mit dem Programm „Moderne Sportstätte 2022“ werden Investitionsmaßnahmen zur Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung, Ausstattung, Entwicklung, zum Umbau und Ersatzneubau von Sportstätten und -anlagen gefördert. Insgesamt 300 Millionen Euro stehen im Rahmen des Programms „Moderne Sportstätte 2022“ zur Verfügung.
Brandschutz in Stalleinrichtungen verbessern
In Nordrhein-Westfalen soll die Brandvorsorge in Schweineställen verbessert werden. Dazu sollen künftig die elektrischen Anlagen und Photovoltaikanlagen in Zuchtbetrieben besser kontrolliert werden. Dies sieht ein Verordnungsentwurf über die Prüfung elektrischer Anlagen in Tierhaltungsanlagen vor. Zudem hat das Landeskabinett einen Richtlinien-Entwurf über bauaufsichtliche Anforderungen an Tierhaltungsanlagen beschlossen. Die Entwürfe werden dem Landtag zur weiteren Beratung vorgelegt.
Wiederholt gab es in der Vergangenheit Nachrichten von brennenden Schweinställen mit zahlreichen verendeten Tieren. Oftmals wurden technische Defekte in der Vergangenheit als Auslöser für einen Brand ausgemacht. So auch bei einem Großbrand am 15. Juli 2018 in Rheine, bei dem alleine rund 8.000 Schweine starben. Neben der emotionalen Belastung für die Betroffenen haben die Brände auch enorme finanzielle, teils existenzbedrohende Folgen.
Von 2012 bis 2018 kam es zu insgesamt 4.594 Bränden in landwirtschaftlichen Betrieben in Nordrhein-Westfalen. 30 von ihnen waren so schwerwiegend, dass diese gegenüber den Aufsichtsbehörden meldepflichtig waren. Im Jahr 2019 wurden sieben Brände den Aufsichtsbehörden gemeldet; die Gesamtanzahl der Brände in Tierhaltungsanlagen für das Jahr 2019 wird erst im Sommer 2020 vorliegen.
Ausgehend von einem Forschungsbericht 2016 (Forschungsbericht 178 der Innenministerkonferenz, Arbeitskreis V, Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung, Karlsruher Institut für Technologie 2016) wurden die Brandursachen in landwirtschaftlichen Betrieben ausgewertet: In etwa 35 Prozent dieser Brände lag eine elektrische Ursache vor.
Hintergrund:
Der Verordnungsentwurf soll für schweinehaltende Mast- und Aufzuchtbetriebe, die mehr als 700 Plätze für Tiere haben, für Zuchtbetriebe, die mehr als 150 Sauenplätze vorhalten und in denen außer den Zuchtschweinen keine Schweine im Alter von mehr als zwölf Wochen gehalten werden sowie andere Zuchtbetriebe oder gemischte Betriebe gelten, die mehr als 100 Sauenplätze haben. Der Entwurf sieht vor, dass bestehende Tierhaltungsanlagen, die vor Inkrafttreten der Verordnung älter als vier Jahre sind, innerhalb von zwei Jahren kontrolliert werden sollen. Bestehende Tierhaltungsanlagen, die vor Inkrafttreten der Verordnung jünger als vier Jahre sind, sollen innerhalb von vier Jahren geprüft werden.
Die elektrischen Anlagen und Photovoltaikanlagen in und auf Gebäuden von landwirtschaftlichen Betrieben sowie die Brandschutzvorkehrungen müssen durch Sachkundige geprüft werden. Für diese Aufgaben qualifiziert sind Personen mit Hochschulabschluss oder abgeschlossener handwerklicher Ausbildung im Fach Elektrotechnik mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung.
Landesprogramm Kultur und Schule: 500.000 Euro zusätzlich für kulturelle Projekte an Schulen
Im Rahmen der Stärkungsinitiative Kultur stockt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft ab dem Schuljahr 2020/2021 die Mittel für das NRW-Landesprogramm Kultur und Schule um 500.000 Euro auf. Damit stehen künftig insgesamt 4,45 Millionen Euro jährlich für Projekte der kulturellen Bildung an nordrhein-westfälischen Schulen zur Verfügung. Kern des Programms sind Projekte von Künstlerinnen und Künstlern sowie Kultureinrichtungen, die den schulischen Lernalltag begleiten und Kindern und Jugendlichen die Begegnung mit Kunst und Kultur unabhängig vom familiären Hintergrund ermöglichen.
Das NRW-Landesprogramm Kultur und Schule richtet sich sowohl an Künstlerinnen und Künstler als auch an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kulturinstitutionen und Einrichtungen der künstlerisch-kulturellen Bildung. Sie sind aufgefordert, Projektvorschläge zu entwickeln, die die Kreativität der Kinder und Jugendlichen fördern und das schulische Lernen ergänzen. Die Projektauswahl erfolgt dezentral durch die Kommunen auf Grundlage eines finanziellen Orientierungsrahmens, der sich für die jeweilige Kommune bzw. den jeweiligen Kreis aus den Schüler- und Schulzahlen ergibt. Bewerbungen für Projektvorhaben im Schuljahr 2020/2021 können noch bis zum 31. März 2020 bei den jeweiligen Kulturämtern eingereicht werden.
Amtliche Daten können ohne Einschränkungen genutzt werden
Die amtlichen Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung in Nordrhein-Westfalen können uneingeschränkt und ohne Bedingungen von jedermann genutzt werden. Ermöglicht wird dies durch die Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0, die nun die Open Data-Bereitstellung raumbezogener Daten in Nordrhein-Westfalen regelt. Luftbilder, topographische und historische Karten, dreidimensionale Geländemodelle und amtliche Daten des Liegenschaftskatasters stehen ohne Einschränkungen zur Verfügung.
Geobasisdaten sind amtliche Daten der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Sie sind seit dem 1. Juli 2017 als offene Daten verfügbar. Bislang wurden die Daten über die Datenlizenz Deutschland 2.0 mit Namensnennung lizenziert, so dass jeder Nutzende auf die Quelle hinweisen musste.
Die Daten und Metadaten können seit diesem Monat vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt, aber auch mit eigenen Daten und Daten Anderer zu selbständigen neuen Datensätzen zusammengeführt werden. Darüber hinaus lassen sich die Daten in Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken einbinden.
Nutzerinnen und Nutzer der Geobasisdaten sind unter anderem Unternehmen, die raumbezogene Informationen verarbeiten und veredeln, Entwickler von mobilen Anwendungen oder Spielen, aber auch interessierte Bürgerinnen und Bürger.