Themen der Woche im Landtag NRW 11. Kalenderwoche 2021

  • Impfungen mit AstraZeneca in Nordrhein-Westfalen wieder aufgenommen
  • Fortschreibung der Coronaschutzverordnung erst nach der Ministerpräsidentenkonferenz – keine Öffnungen zum 22. März 2021
  • Landesweite Teststruktur für kostenlose Schnelltestungen in allen Kommunen massiv ausgebaut
  • Erlass zu zusätzlichen Schutzmaßnahmen im Bereich Schule
  • Land stimmt Aussetzung des Wechselunterrichts für die Nicht-Abschlussklassen im Kreis Düren zu
  • Umfassende Informationen für die Schulen zu Corona-Selbsttests für Schülerinnen und Schüler
  • Corona-Situation erlaubt keine traditionellen Osterfeuer
  • Netzwerk AeroSpace.NRW startet
  • Acht Millionen für kulturelle Infrastruktur: Landesregierung treibt Zukunft der Spielstätten voran
  • Land startet Pilotprojekt für ‚Open-Source-Software‘
  • Nordrhein-Westfalen investiert drei Millionen Euro in flächendeckende Antidiskriminierungsberatung
  • 54 Projekte an Bundesstraßen
  • SICHER.NRW: Land startet Kompetenzzentrum für Cybersicherheit in der Wirtschaft

 

Impfungen mit AstraZeneca in Nordrhein-Westfalen wieder aufgenommen

Nach einem Beschluss der Gesundheitsminister der Länder mit dem Bund können die Impfungen mit AstraZeneca fortgesetzt werden. Nordrhein-Westfalen hatte noch am Donnerstag (18. März) die Kreise und kreisfreien Städte darüber informieren, dass die Impfungen mit AstraZeneca ab Freitag früh wieder aufgenommen werden können.

Die Europäische Arzneimittelagentur ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Vorteile des Impfstoffs weiterhin gegenüber dem Risiko von Nebenwirkungen überwiegen. Zu impfende Personen sind jedoch über die neuesten Erkenntnisse und Hinweise aufzuklären. Die zuständigen Bundesbehörden werden deshalb Aufklärungsunterlagen überarbeiten und den Ländern bzw. diese wiederum den Kommunen zur Verfügung stellen. Übergangsweise kann die erfolgte Aufklärung handschriftlich von dem aufklärenden Arzt vermerkt werden. So soll keine weitere Zeit in der Impfkampagne verloren gehen. Alle zu impfenden Personen werden ausdrücklich über mögliche Risiken aufgeklärt.

Folgende Berufsgruppen können zum Beispiel nun wieder mit AstraZeneca geimpft werden:

  • Personal in der Kindertagesbetreuung, Kindertagespflegepersonen;
  • Lehrerinnen und Lehrer an Grund- und Förderschulen;
  • Polizisten mit direktem Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern – angefangen mit den Mitgliedern der Einsatzhundertschaften.

Fortschreibung der Coronaschutzverordnung erst nach der Ministerpräsidentenkonferenz – keine Öffnungen zum 22. März 2021

In Nordrhein-Westfalen wird es bis zu den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz am Montag, 22. März 2021, keine Änderungen in der Coronaschutzverordnung für mögliche Öffnungen geben.

Die geltende Coronaschutzverordnung stellt in Aussicht, dass zum 22. März 2021 weitere Öffnungen etwa in der Außengastronomie, von Theatern, Konzert- und Opernhäusern und Kinos sowie im Sport möglich sein könnten, wenn die 7-Tages-Inzidenz stabil oder sinkend in Nordrhein-Westfalen unter 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern pro Woche liegt. Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens mit einer landesweiten Wocheninzidenz von 92,1 (+7,0 zum Vortag – Stand Donnerstag, 18.03.) kann weder von einer Unterschreitung der gegebenen Marke ausgegangen werden noch ist eine stabile Infektionslage gegeben. Daher wird es zum Montag keine neue Verordnung geben, sondern die Fortschreibung der Coronaschutzverordnung erst im Lichte der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz erfolgen.

Aufgrund der Entwicklung der letzten Tage ist aktuell davon auszugehen, dass die Inzidenz auch landesweit in den nächsten Tagen steigen wird. Die Situation und das Infektionsgeschehen werden fortlaufend evaluiert. Im Lichte der Ministerpräsidentenkonferenz soll auch über mögliche Konsequenzen aus der absehbaren Überschreitung der 100er-Grenze bei der landesweiten Inzidenz entschieden werden. Diese Entscheidung wird dabei sowohl das aktuelle Infektionsgeschehen als auch das Testgeschehen, die Situation in Krankenhäusern und Pflegeheimen und die Verbreitung der Virusmutationen berücksichtigen.

Landesweite Teststruktur für kostenlose Schnelltestungen in allen Kommunen massiv ausgebaut

Rund eine Woche nach Einführung der kostenlosen Bürgertestungen durch den Bund bieten in Nordrhein-Westfalen nach den Meldungen aus den Kommunen bereits insgesamt 2.622 Teststellen die kostenlosen Schnelltests für Bürgerinnen und Bürger an. Damit stehen bereits heute landesweit in allen Kreisen und kreisfreien Städten ortsnahe Testangebote zur Verfügung. Der entsprechende Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz sieht vor, dass dieses Angebot bis Anfang April zur Verfügung stehen soll.

In der ersten Woche wurden dem Land 73.029 Testungen mit 889 positiven Befunden gemeldet. An den ersten drei Tagen der laufenden Woche waren es insgesamt bereits 121.195 Tests, davon 1.198 positiv.

Damit wurden in Nordrhein-Westfalen seit dem 8. März 2021 bereits 194.224 Bürgertestungen gemeldet. Mit 2.087 positiven Tests liegt die Positiv-Quote bei 1,07 Prozent.

Es ist davon auszugehen, dass noch weitere Teststellen in Nordrhein-Westfalen in den nächsten Tagen und Wochen hinzukommen. Eine erste Frist, in der sich interessierte Einrichtungen hierzu bei den Kommunen melden sollen, läuft am 19. März 2021 ab.

Die Testzahlen müssen den Kreisen und kreisfreien Städten jeden Tag von den Teststellen gemeldet werden. Die Kommunen melden diese dann am Folgetag an das Land. Nach jedem positiven Schnelltest erfolgt ein PCR-Test.

Neben den neuen Bürgertestungen finden weiterhin auch Schnelltests in Einrichtungen (Pflege- und Eingliederungshilfeeinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Krankenhäuser, Vorsorge-/Rehaeinrichtungen) statt. In der 9. Kalenderwoche wurde dort insgesamt 896.198 Schnelltestungen durchgeführt. Die Positivrate liegt bei 0,1 Prozent. Hinzu kommen Selbsttests in Betrieben und Schulen. Auch die Testungen in der Fleischindustrie werden in Nordrhein-Westfalen fortgesetzt.

Erlass zu zusätzlichen Schutzmaßnahmen im Bereich Schule

Mit einem Erlass wurde die Kommunen und Kreise angesichts der aktuellen Diskussion nochmals über die in den Coronaverordnungen festgelegten Verfahren zu zusätzlichen kommunalen Schutzmaßnamen informiert, die sich grundsätzlich auch auf einzelne oder alle Schulen vor Ort beziehen können.

Bei einer nachhaltigen und signifikanten Überschreitung der Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner pro Woche in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt können im Rahmen eines Gesamtkonzepts von den kommunalen Behörden zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz auch an Schulen ergriffen werden. Entscheidend ist dabei, dass die landesweite bildungspolitische Grundsatzentscheidung im Sinne der Bildungsgerechtigkeit berücksichtigt und abgewogen wird.

Schulschließungen können eingebettet in ein Gesamtkonzept einen Beitrag zum Infektionsschutz vor Ort darstellen, dürfen aber nur das letzte und nicht das erste und alleinige Mittel der Wahl sein. Es gibt einen breiten gesellschaftlichen und politischen Konsens, von der Bundesregierung über die Landesregierung und über alle gesellschaftlichen Gruppen hinweg, dass der Bildungsbereich Priorität hat und dass das generelle Schließen von Bildungseinrichtungen nur eine letzte Maßnahme sein kann, nachdem zuvor alle anderen Maßnahmen auch in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens geprüft worden sind.

Die wesentlichen Inhalte des Erlasses:

Maßnahmen an einzelnen Schulen

Anordnungen der Ordnungs- und Gesundheitsbehörden bezogen auf einzelne Schulen sind nur dann möglich und geboten, wenn das aufgrund konkreter Infektionsausbrüche in einzelnen Schulen oder im direkten Umfeld infektiologisch erforderlich ist. Dabei können an einer einzelnen Schule sowohl besondere (verschärfte) Verhaltensregeln angeordnet werden wie auch (teilweise) Schulschließungen. Dies betrifft jeweils Vorgaben für einzelne Schulen. Die Bezirksregierungen sind einzubinden.

Maßnahmen an allen Schulen in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt

Zusätzliche Schutzmaßnahmen, die sich auf alle Schulen in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt auswirken, sind grundsätzlich nur dann möglich, wenn ein besonders hohes Infektionsgeschehen in der Kommune oder gerade im Bereich der Schulen vorliegt. Unterscheidet sich in einem Kreis das Infektionsgeschehen stark zwischen einzelnen Kommunen, sind differenzierte Vorgaben geboten.

Hohe Priorität für Präsenzunterricht

Wenn es sich um weitreichende Maßnahmen handelt wie etwa stadt- oder kreisweite Schulschließungen, muss die kreisfreie Stadt bzw. der Kreis in besonderer Weise die negativen Folgen für die Bildungs- und Entwicklungssituation der Kinder und Jugendlichen und den Gesichtspunkt der landesweiten Bildungsgerechtigkeit in die Abwägung einbeziehen. Daher ist auch die landesweite Grundsatzentscheidung zu beachten, dass der Ermöglichung eines Präsenzunterrichts eine besonders hohe Priorität in der aktuellen Pandemie zukommt. Schulschließungen können daher nur ultima ratio sein. Abzuwägen ist, dass nach Wochen und Monaten des Lockdowns zur Abwendung schwerer Bildungs- und Entwicklungsbenachteiligungen für Kinder und Jugendliche, der Ermöglichung des Präsenzunterrichts eine sehr hohe Priorität einzuräumen ist.

Das Verfahren zu zusätzlichen kommunalen Maßnahmen gilt auch und gerade für Maßnahmen im Schulbereich:

Kommunen, die den Inzidenzgrenzwert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner pro Woche signifikant und nachhaltig überschreiten, prüfen zusätzliche Maßnahmen und stimmen diese mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ab. Dabei erfolgt auch eine gemeinsame Bewertung des lokalen Infektionsgeschehens. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales geht aus eigener Initiative auf die Kommunen zu, wenn diese sich nicht am zweiten Tag nach Überschreitung der 100er-Grenze melden. Wenn schulbezogene Maßnahmen getroffen werden sollen, erfolgt eine Abstimmung zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie dem Ministerium für Schule und Bildung. Wenn die Kommune Maßnahmen per Allgemeinverfügung erlassen will, legt sie dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einen vom jeweils zuständigen Hauptverwaltungsbeamten zu unterzeichnenden beziehungsweise zu verantwortenden Entwurf vor. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales muss dann sein Einvernehmen damit erklären oder verweigert dieses. Bei schulbezogenen Maßnahmen sollte zusätzlich eine Information der Schulaufsicht bei den Bezirksregierungen erfolgen.

Land stimmt Aussetzung des Wechselunterrichts für die Nicht-Abschlussklassen im Kreis Düren zu

Dem Antrag des Kreises Düren auf Aussetzung des Wechselunterrichts für die Nicht-Abschlussklassen wurde zugestimmt. Im Kreis Düren wird somit ab Montag, den 22.März 2021, in den weiterführenden Schulen der Wechselunterricht mit Ausnahme der Abschlussklassen ausgesetzt.

Nicht betroffen von der Allgemeinverfügung sind außerdem die Schulen mit Primarstufe (Grundschulen und Förderschulen), sodass insgesamt der bis zum 12. März 2021 praktizierte Schulbetrieb wiederhergestellt wird. Die Geltung dieser Regelung erstreckt sich auf das gesamte Kreisgebiet.

Hintergrund dieser kreisweiten Regelung ist das zunehmende Infektionsgeschehen im gesamten Kreis Der Kreis Düren hatte in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales allgemeine Maßnahmen außerhalb des Bildungsbereiches abgestimmt, um das erhebliche Infektionsgeschehen einzudämmen. Trotz dieser weitreichenden Beschränkungen hat sich das Infektionsgeschehen jedoch weiter dynamisch entwickelt beziehungsweise konnte zuletzt nicht reduziert werden.

Seit der vergangenen Woche hat der Kreis Düren seine ersten Überlegungen für Maßnahmen im Schulbereich ausdifferenziert und nun eine umfassend begründete Gesamtkonzeption vorgelegt. Auf dieser Grundlage ist zwischen dem Land und dem Kreis die Übereinkunft erzielt worden, den Wechselunterricht in den weiterführenden Schulen bis zum Beginn der Osterferien auszusetzen. Die Altersklassen oberhalb der Grundschule können mit diesen Lernformen besser umgehen und so auch die inzwischen zahlreichen Möglichkeiten digitalen Lernens nutzen. Um den besonderen Interessen der Abschlussklassen gerecht zu werden, wird für diese weiterhin der Präsenzunterricht unter strikter Einhaltung der umfangreichen Infektionsschutzmaßnahmen stattfinden. Aufgrund der besonderen pädagogischen Bedarfe in der Primarstufe und den Betreuungserfordernissen für diese Schülerinnen und Schüler, wird der Wechselunterricht auch hier fortgesetzt.

Da der Kreis Düren über die schon bestehenden Regelungen der Allgemeinverfügungen weitere zusätzliche Maßnahmen ergriffen hat, wie zum Beispiel die Schließung aller städtischen und kreiseigenen Sportplätze, erscheint angesichts der nach wie vor steigenden Inzidenzahlen auch eine begrenzte Aussetzung des Wechselunterrichts angemessen und geboten.

Umfassende Informationen für die Schulen zu Corona-Selbsttests für Schülerinnen und Schüler

Die Schulen wurden mit umfassenden Informationen und Begleitmaterialien zu versendeten Corona-Selbsttests versorgt. Das Land stellt in einem ersten Schritt den weiterführenden Schulen in Nordrhein-Westfalen zum Beginn des Wechselunterrichts kurzfristig rund 1,8 Millionen Corona-Selbsttests zur Verfügung. Die Testungen finden in den Räumen der Schule an den von der Schule festzulegenden Tagen möglichst zu Beginn des Unterrichtes mit den im Präsenzunterricht anwesenden Schülerinnen und Schülern statt. Sie werden vom schulischen Personal – insbesondere den Lehrerinnen und Lehrern – beaufsichtigt. Grundsätzlich sollen alle Schülerinnen und Schüler an den Testungen teilnehmen, die Eltern bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler können dieser jedoch mit einer entsprechenden Erklärung dem Testangebot bzw. der Testdurchführung widersprechen. Für Eltern ohne deutsche Sprachkenntnisse stellt das Schulministerium den Schulen auch entsprechende Informationen in über 10 weiteren Sprachen zur Verfügung.

Ziel ist, dass alle Schülerinnen und Schüler bis zu den Osterferien eine Testmöglichkeit erhalten. Wichtige Informationen über den genauen Ablauf der Testungen, die Interpretation der Ergebnisse sowie den Umgang mit positiven Testergebnissen wurden per SchulMail gegeben.

Seit Beginn der Woche werden die Test-Kits in der Verantwortung des Landes für jede einzelne Schule konfektioniert und den Schulen per Paket zugestellt.

Die Testungen für das Schulpersonal sind schon seit längerer Zeit geregelt: In Nordrhein-Westfalen können sich alle an Schulen tätigen Personen seit dem 11. Januar bis zum letzten Schultag vor den Osterferien (26. März 2021) bis zu zwei Mal pro Woche anlasslos zu einem frei gewählten Termin testen lassen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Schulmail vom 15. März 2021: https://www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv/archiv-2021 sowie unter: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

Corona-Situation erlaubt keine traditionellen Osterfeuer

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind zurzeit Veranstaltungen und Versammlungen untersagt. Nach aktueller Lage gilt dies auch für die Ausrichtung traditioneller Osterfeuer. Aufgrund der aktuellen Infektionslage ist auch bei einer Fortschreibung der zunächst bis 28. März 2021 geltenden Coronaschutzverordnung nicht mit einer Zulassung von Veranstaltungen wie den traditionellen Osterfeuern zu rechnen. In Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium hat das Umweltministerium hierüber heute die nordrhein-westfälischen Kommunen informiert, die für die Prüfung der Zulässigkeit von traditionellen Osterfeuer-Veranstaltungen zuständig sind.

Netzwerk AeroSpace.NRW startet

Wie kann die Luft- und Raumfahrtindustrie in Nordrhein-Westfalen neue Geschäftsfelder erschließen, die pandemiebedingte Branchenkrise überwinden und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken? Mit diesen Fragen beschäftigt sich das neu gegründete, technologieoffene und innovationsfokussierte Branchennetzwerk „AeroSpace.NRW“. Nun wurde nach einer europaweiten Ausschreibung die NMWP Management GmbH in Düsseldorf mit der Netzwerkarbeit beauftragt.

Neben etablierten Handlungsfeldern wie Leichtbau, innovative Hochleistungsmaterialien, additive Fertigungstechnologien und Digitalisierung gewinnen neue Innovationsfelder eine rasant steigende Relevanz. Hier sei exemplarisch die unbemannte Luftfahrt genannt: Autonome Fluggeräte bringen beispielsweise Notfallmedizin schnell an den Bedarfsort, sie helfen bei der Koordination von Rettungseinsätzen und steigern Erträge in der Landwirtschaft.

Auch der individuelle Personenverkehr durch Flugtaxis dürfte in Zukunft von innovativen Ansätzen aus Nordrhein-Westfalen profitieren. Der im Aufbau befindliche Forschungsflugplatz Aachen-Merzbrück leistet mit exzellenter Infrastruktur rund um die Start- und Landebahn einen wichtigen Beitrag zum Technologietransfer und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Unternehmen wie Institute finden hier hervorragende Voraussetzungen zur Umsetzung innovativer Mobilitäts-Konzepte.

Mit Hilfe von aufeinander abgestimmten Aktivitäten kann die Branche wirtschaftliche Erfolge erzielen und Beiträge zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen leisten, z. B. beim Klimaschutz, bei der Lärmverminderung und der nachhaltigen, flexiblen Mobilität. Im Raumfahrtbereich bieten aktuelle Trends wie modulare Kleinsatelliten und die Anwendung von Geodaten in der Landwirtschaft, zur Verkehrssteuerung und beim Umweltschutz neue Chancen für Start-ups und etablierte Unternehmen, insbesondere auch für den Mittelstand.

Die weltweiten Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie haben den Luftverkehr nahezu zum Stillstand gebracht. Ganze Wertschöpfungsketten und auch das Innovationsgeschehen selbst sind direkt betroffen. Somit ist auch die nachhaltige Schaffung von Perspektiven zum Neustart für die Luft- und Raumfahrtindustrie Nordrhein-Westfalens ein wichtiges Aufgabenfeld, mit dem sich das Netzwerk gemeinsam mit Stakeholdern aus Wirtschaft und Wissenschaft befassen wird.

Acht Millionen für kulturelle Infrastruktur: Landesregierung treibt Zukunft der Spielstätten voran

Das Land Nordrhein-Westfalen investiert in die Zukunft der Spielstätten. Digitaler Wandel, zeitgemäße Standards bei Barrierefreiheit, aber auch die Anschaffung klimafreundlicher Technik soll durch eine Förderung von acht Millionen Euro für Spielstätten der Freien Darstellenden Künste, Privattheater, Bespieltheater, Freilichtbühnen und Amateurtheater mit fester Spielstätte vorangetrieben und ermöglicht werden. Mit dem Investitionsfonds werden Spielstätten damit nicht nur technisch und ökologisch für die Zukunft gerüstet, sondern auch für alle Besucherinnen und Besucher zugänglich gemacht.

Für das Förderprogramm können sich alle nordrhein-westfälischen Spielstätten in den Bereichen Freie Darstellende Künste, Privattheater, Bespieltheater, Freilichtbühnen und Amateurtheater mit fester Spielstätte bewerben. Voraussetzung ist, dass die Projekte noch im Jahr 2021 umgesetzt werden. Anträge von Kommunaltheatern, Landestheatern oder Amateurtheatern ohne feste Spielstätte können nicht berücksichtigt werden.

Einsendeschluss für die Förderanträge bei den nordrhein-westfälischen Bezirksregierungen ist der 30.April 2021. Die Projektauswahl erfolgt durch eine Fachjury.

Land startet Pilotprojekt für ‚Open-Source-Software‘

Mit dem Projektstart zum Aufbau einer zentralen Austauschplattform für Open-Source-Anwendungen verbessert Nordrhein-Westfalen die Voraussetzungen für den Einsatz dieser Software in Behörden deutlich. Ziel ist es, die in unterschiedlichen Verwaltungen eingesetzten Produkte für den Austausch zu erschließen und gemeinsam weiter zu entwickeln. ‚Offene Software‘ besitzt einen frei zugänglichen Quellcode und kann grundsätzlich beliebig oft kopiert, genutzt und weiterentwickelt werden, was Vorteile im Vergleich zum herkömmlichen Software-Bezug mit sich bringen kann. Die Plattform ist Teil eines Kooperationsprojektes mit dem Bundesministerium des Innern und dem Land Baden-Württemberg.

Das Land strebt mit seinen Partnern die Verbesserung von Rahmenbedingungen für den Einsatz von Open-Source-Lösungen an. Open-Source-Software soll rechtssicher, transparent und nachhaltig für Behörden angeboten und von diesen genutzt werden können. Durch die zukünftige Verbindung der Plattform des Landes mit ähnlichen Einrichtungen in anderen Ländern oder beim Bund sind die Weichen für eine bundesweite Kooperation gestellt.

Die öffentlichen Verwaltungen stehen ebenso wie die Wirtschaft vor der Herausforderung, ihre Rolle in der digitalen Welt selbstbestimmt und sicher ausüben zu können. Ein wesentlicher Baustein, um diese Ziele zu erreichen, ist Open-Source-Software.

Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg planen zusammen mit dem Bundesinnenministerium eine gemeinsame Plattform für Open-Source-Software der öffentlichen Verwaltung (Code Repository) aufzubauen, bestehend aus einem zentralen Teil und kompatiblen, dezentralen „Satelliten“. Nordrhein-Westfalen baut dabei den ersten dezentralen „Satelliten“ als gemeinsame Plattform von Land und Kommunen auf. Schon Mitte des Jahres soll diese Plattform mit Software von der Verwaltung für die Verwaltung zur Verfügung stehen, bevor sie Ende 2021 auch für weitere Kollaborationen geöffnet wird.

Nordrhein-Westfalen investiert drei Millionen Euro in flächendeckende Antidiskriminierungsberatung

In Nordrhein-Westfalen haben Diskriminierung und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit keinen Platz. Wichtige Partner dabei sind die Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit, die konkrete Hilfe für Betroffene anbieten. Dazu zählen die Beratung, Unterstützung und Begleitung mit einem besonderen Fokus auf rassistischer Diskriminierung und Antisemitismus. Nordrhein-Westfalen investiert drei Millionen Euro in den Ausbau der Einrichtungen und schafft dadurch weitere 29 Beratungsstellen im Land. Mit dann insgesamt 42 Servicestellen verfügt Nordrhein-Westfalen zukünftig über die bundesweit größte Beratungsstruktur in der Antidiskriminierungsarbeit.

Der Ausbau der Antidiskriminierungsarbeit kommt neben den Betroffenen auch Einrichtungen und Institutionen zugute. Auch sie können sich durch die Fachkräfte zu Antidiskriminierungsmaßnahmen beraten lassen. Dazu zählen beispielsweise ein rassismuskritischer Sprachgebrauch oder der wertschätzende Umgang mit Vielfalt. Die Beratungsstellen und die Integrationsagenturen werden über ein gemeinsames Programm in Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege gefördert. Die Antidiskriminierungsarbeit soll perspektivisch weiter professionalisiert werden, so dass weitere Akteure von der Arbeit der Integrationsagenturen profitieren.

Mit der Ausweitung der Beratungsstellen und der inhaltlichen Weiterentwicklung der Integrationsagenturen leistet das Land einen wesentlichen Beitrag zur Arbeit in der bundesweiten Koalition gegen Diskriminierung, der Nordrhein-Westfalen im Jahr 2019 beigetreten ist.

54 Projekte an Bundesstraßen

Nach dem Übergang der Verantwortung für die Autobahnen an die Autobahn GmbH zum 1. Januar 2021 ist das Land weiterhin für die Bundesstraßen verantwortlich – und es bleibt viel zu tun!

Aktuell wurde das Arbeitsprogramm 2021 für die Bundesstraßen in Nordrhein-Westfalen dem Landtag vorgelegt. Es gibt einen Überblick über den Planungsstand und einen Ausblick auf die Arbeitsplanung 2021 für aktuelle Projekte.

Ein Schwerpunkt der insgesamt 54 Maßnahmen im aktuellen Arbeitsprogramm ist die Entlastung von Ortsdurchfahrten.

Insgesamt hat der Bund 105 Bundesstraßen-Projekte in Nordrhein-Westfalen mit einem Gesamtvolumen von fast 5 Milliarden Euro im „Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2030“ für den Neu- und Ausbau identifiziert.

Grundlage für das Arbeitsprogramm 2021 ist der Masterplan zur Umsetzung des Bedarfsplans des Bundes. Er macht die wesentlichen Projekte in den kommenden Jahren deutlich und zeigt, wie die Landesregierung die vom Bund beauftragten Straßenprojekte abarbeiten wird. Das jährlich vorgelegte Arbeitsprogramm zeigt den aktuellen Stand der Projekte im laufenden Jahr. Aufgrund des Wechsels der Zuständigkeit für die Autobahnen Anfang des Jahres wurde das Arbeitsprogramm 2021 nur für die Bundesstraßen aufgestellt.

Neu aufgenommen ins Arbeitsprogramm 2021 wurden zwei Projekte:

  1. B 8 Ortsumgehung Hennef Uckerath
  2. B 63 Ortsumgehung Hamm (in zwei Abschnitten).

Für beide Maßnahmen wurde in den Jahren 2019 und 2020 mit den beteiligten Städten vereinbart, dass die Kommunen die Planungsleistungen übernehmen.

Das Bundesstraßen-Arbeitsprogramm 2021 finden Sie unter folgendem Link:

https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/vm_19.03.2021_anlage.pdf

DIGITAL.SICHER.NRW: Land startet Kompetenzzentrum für Cybersicherheit in der Wirtschaft

Sicherheitslücken, Hackerangriffe und die Ausspähung vertraulicher Daten: Digitale Sicherheit ist ein wichtiger Faktor für den Erfolg eines Unternehmens. Um Betriebe bei der Verbesserung ihrer Cybersicherheit zu unterstützen, richtet das Land das Kompetenzzentrum DIGITAL.SICHER.NRW ein: Mit rund drei Millionen Euro für drei Jahre entstehen in Bochum und Bonn zwei Geschäftsstellen, die Informations- und Vernetzungsangebote sowie praxisnahe Anleitungen anbieten. Träger ist die CYBERSEC-NRW gGmbH, ein gemeinnütziges Gemeinschaftsunternehmen des eurobits e.V. Bochum und des Cyber Security Cluster Bonn e.V.

Das Kompetenzzentrum wird umfangreiche Angebote und Maßnahmen zum Thema IT- und Cybersicherheit zur Verfügung stellen. Dazu zählen:

  • Informationen zur Prävention & Erstanlaufstelle bei Cyber-Fragen,
  • Hilfestellung bei der Bedarfsermittlung für grundlegenden IT-Schutz,
  • Fachveranstaltungen in ganz Nordrhein-Westfalen,
  • zielgruppenorientierte Aufbereitung von Cybersicherheits-Themen
  • Aufbau eines Netzwerks für Cybersicherheits-Verantwortliche.

Weitere Informationen finden Sie unter www.digital-sicher.nrw.