20 Mrz Themen der Woche im Landtag NRW 11. Kalenderwoche 2022
- Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Land unterstützt Gesundheitsämter und Einrichtungen bei der Umsetzung
- Niedrigschwellige Impfangebote für Kriegsflüchtlinge bei Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen
- Schulen bereiten sich darauf vor, geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine aufzunehmen
- Ausbildungskonsens Nordrhein-Westfalen unterstützt aus der Ukraine geflüchtete Menschen
- Verkehrsunfallstatistik 2021
- Schwere Herzschwächen können jetzt auch im Virtuellen Krankenhaus behandelt werden
- Startschuss für bundesweite Digitalisierung von Sozialleistungen
- Über 110 Millionen Euro für besseren Fuß- und Radverkehr – Förderung für Nahmobilitätsprojekte in den Kommunen fast verdoppelt
- Neue Brücken in Rekordzeit: Innovative Bauweisen beschleunigen Wiederaufbau
- Land macht die Schiene stark für den Güterverkehr
- „Sportplatz Kommune“ – Erfolgreiches Projekt zur Stärkung der Kinder- und Jugendsportentwicklung
- Nordrhein-Westfalen baut für den Bund – das stärkt die Wirtschaft und schafft Arbeitsplätze
- Nordrhein-Westfalen fördert Astronauten-Trainingsanlage
- Startsignal für NRW.Global.Connect in Israel
- Land schreibt erneut 15.000 Stipendien für freie Künstlerinnen und Künstler aus
- Mehr Tempo bei Planung, Genehmigung und Bau in Nordrhein-Westfalen: Land startet Auftakt zur Fachkräfteoffensive
- Nordrhein-Westfalen stärkt digitale Teilhabe älterer Menschen
- Land festigt die enge Partnerschaft mit den jüdischen Landesverbänden in Nordrhein-Westfalen
Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Land unterstützt Gesundheitsämter und Einrichtungen bei der Umsetzung
Seit dem 16. März 20222 müssen von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffene Einrichtungen an ihre örtlichen Gesundheitsämter melden, wenn Beschäftigte keinen Impf- beziehungsweise Genesenen-Nachweis oder kein ärztliches Zeugnis vorgelegt haben oder Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit der Nachweise bestehen. Um die Gesundheitsämter zu unterstützen, die damit verbundenen Verwaltungsverfahren zügig zu erledigen, Hat das Land beim Landtag finanzielle Unterstützung in der Höhe von rund 16 Millionen Euro beantragt. Die Gelder sollen insbesondere für Personalausgaben zur Verfügung stehen.
Das Land bemüht sich zudem, den Aufwand in den betroffenen Einrichtungen so gering wie möglich zu halten. Hierzu bietet das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium den von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffenen Einrichtungen und Unternehmen einen Onlinedienst zur Meldung an die Gesundheitsämter an. Über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW des Landes (WSP.NRW) können die Einrichtungen ihrer Meldepflicht aus dem Infektionsschutzgesetz des Bundes einfach, sicher und datenschutzkonform nachzukommen.
Wie funktioniert die digitale Meldung?
Die Einrichtungs- beziehungsweise Unternehmensleitung hat bis spätestens zum 31. März 2022 beim örtlichen Gesundheitsamt zu melden, wenn Beschäftigte Nachweise nicht oder nicht richtig vorlegen. Dafür können sie in Nordrhein-Westfalen digital das Meldeformular (https://service.wirtschaft.nrw/servicebereich/kammern-nrw/online-meldung-impfpflicht) auf dem landesweiten und kostenlosen WSP.NRW nutzen. Das Portal leitet die Meldung dann automatisch an das zuständige Gesundheitsamt weiter. Es gewährleistet eine datenschutzkonforme sowie sichere Übertragung von personenbezogenen Daten.
Niedrigschwellige Impfangebote für Kriegsflüchtlinge bei Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Koordinierenden Covid19-Impfeinheiten (KoC I) der Kreise und kreisfreien Städte gebeten, kurzfristig niedrigschwellige Impfangebote für aus der Ukraine geflüchtete Personen zu schaffen. Impfungen können zum einen im Rahmen der kommunalen Impfangebote beispielsweise durch die Bereitstellung von Impfbussen an zentralen Punkten durchgeführt werden. Zum anderen können aufsuchende Impfangebote in Einrichtungen zur Flüchtlingsunterbringung geschaffen werden.
Zudem hat das Land die Kommunen gebeten, die für die Boosterkampagne des Landes hochgefahrene Zahl der Impfangebote – auch im Sinne der Wirtschaftlichkeit – an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. Niedrigschwellige Basisangebote für die Allgemeinbevölkerung wird es weiterhin geben. Darüber hinaus steht den Bürgerinnen und Bürgern, die sich impfen lassen wollen, das Regelsystem zur Verfügung, etwa niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Betriebsmediziner oder Apotheken, die ein entsprechendes Impfangebot vorhalten.
Die KoCIs sollen sich künftig verstärkt auf Personengruppen konzentrieren, die bislang über Arztpraxen, Betriebsärztinnen und -ärzte oder Apotheken nur schlecht oder gar nicht erreicht werden. Hierzu gehören beispielsweise Menschen, die wohnungslos sind oder über keinen Krankenversicherungsstatus verfügen. Darüber hinaus werden die KoCIs Impfangebote für Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter organisieren, die beispielsweise in Kürze als Erntehelferinnen und Erntehelfer in der Landwirtschaft zum Einsatz kommen. Bei dieser Personengruppe ist durch deren Tätigkeit und die Unterbringung in Sammelunterkünften ein ausreichender Impfschutz von besonderer Bedeutung.
Schulen bereiten sich darauf vor, geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine aufzunehmen
Die nordrhein-westfälischen Schulen und Schulträger wurden über den Umgang mit Kindern und Jugendlichen informiert, die vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtet sind.
Nach den gefassten EU-Ratsbeschlüssen erhalten die ukrainischen Kriegsflüchtlinge in allen EU-Mitgliedsstaaten seit dem 3. März 2022 einen Aufenthaltstitel für zunächst ein Jahr, der um weitere zwei Jahre verlängert werden kann. Die Geflüchteten, die in Deutschland aufgenommen werden, können danach eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes bekommen und müssen kein Asylverfahren durchlaufen. Sie werden mit Erteilung der Aufenthaltserlaubnis einer Kommune zugewiesen und müssen dort ihren Wohnsitz nehmen. Sobald dies erfolgt ist, besteht für die betroffenen Kinder und Jugendlichen nach § 34 Absatz 1 Schulgesetz die Schulpflicht.
Nach der Zuweisung zu einer Kommune wird den schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen durch die jeweiligen Schulämter vor Ort ein Schulplatz zugewiesen. Im Rahmen der Zuweisung erfolgt auch eine Beratung der ankommenden Familien aus der Ukraine zur angemessenen Beschulung ihrer Kinder. Diese Beratungsleistung erfolgt in der Regel durch die an die Kommunalen Integrationszentren abgeordneten Lehrkräfte des Landes Nordrhein-Westfalen. Hierzu liegen gute Erfahrungen und erprobte Konzepte aus den vergangenen Jahren vor.
Gleichwohl ist denkbar, dass in den nächsten Tagen auch Kinder und Jugendliche bei noch ungeklärtem Aufenthaltsstatus und ohne vorherige Zuweisung durch die Schulaufsichtsbehörden direkt bei Schulen vorstellig werden. Der Schulbesuch soll in diesen Fällen in Abstimmung zwischen dem für die Zuweisung zuständigen Schulamt, dem Schulträger und der jeweiligen Schule ab sofort – und auch im Vorgriff auf die erwartete Rechtslage – grundsätzlich ermöglicht werden.
Grundlage für das Unterrichten neuankommender Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine ist der Erlass „Integration und Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler“, der das Erlernen der deutschen Sprache als grundlegende Voraussetzung benennt, damit die Kinder und Jugendlichen sich möglichst bald und möglichst umfassend am Unterricht beteiligen können. Die Beschulung der neu ankommenden Schülerinnen und Schüler erfolgt entweder innerhalb schon bestehender Klassen oder in eigens hierfür eingerichteten Lerngruppen, den sogenannten Vorbereitungs- oder Willkommensklassen. Die Zuordnung der Schülerinnen und Schüler zu einem Bildungsgang erfolgt mit Blick auf ihre jeweilige schulische Entwicklung zu einem späteren Zeitpunkt.
Nordrhein-Westfalen verfügt über eine bundesweit einzigartige Vielfalt von bereits bestehenden Unterstützungsangeboten:
- ein flächendeckendes System von Kommunalen Integrationszentren mit qualifizierten Lehrkräften für die Beratung der zugewanderten Schülerinnen und Schüler,
- über 5.000 Integrationsstellen mit Lehrkräften vor allem für die Deutschförderung (Deutsch als Zweitsprache beziehungsweise Deutsch als Fremdsprache),
- Schulpsychologische Beratungsstellen in allen Kreisen und kreisfreien Städten.
Die Landesstelle Schulische Integration (LaSI) steht in engem Austausch mit den Lehrkräften in den Kommunalen Integrationszentren. Im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen begleitet die LaSI die Aufnahme der aus der Ukraine flüchtenden Kinder und Jugendlichen in den nordrhein-westfälischen Schulen in Form von Vernetzung, Qualifizierung und Beratung aller Beteiligten. Aktuell werden im Internetauftritt der LaSI Informationen über das Schulsystem in der Ukraine zur Verfügung gestellt, die Orientierung für die Beratung und schulische Integration der ankommenden Familien bieten.
Für eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Krieg in der Ukraine innerhalb des Kollegiums oder zur Unterstützung der Schulen in Form einer systemischen Beratung zu Gewaltprävention und Krisenintervention können bei Bedarf die in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt als gemeinsame Kooperation von Land und Kommunen vorhandenen schulpsychologischen Beratungseinrichtungen angefragt werden. Darüber hinaus hat die Landesstelle Schulpsychologie und Schulpsychologisches Krisenmanagement (LaSP NRW) in Kooperation mit den schulpsychologischen Beratungsstellen der Kreise und kreisfreien Städte umfassende Informationen zur Unterstützung der Schulen bereitgestellt, die fortlaufend ergänzt und aktualisiert werden.
Ausbildungskonsens Nordrhein-Westfalen unterstützt aus der Ukraine geflüchtete Menschen
Im Spitzentreffen des Ausbildungskonsens Nordrhein-Westfalen stand neben der Bewältigung der Corona-Folgen auf dem Ausbildungsmarkt insbesondere die Lage in der Ukraine und der von dort vertriebenen und nach Nordrhein-Westfalen geflüchteten Menschen im Mittelpunkt.
Den Menschen in der Ukraine, deren Existenz jetzt bedroht ist, und die Geflüchteten, die sich um ihre zurückgebliebenen Angehörigen sorgen, gehört nun unsere Solidarität. Zum jetzigen Zeitpunkt steht für uns alle die schnelle, humanitäre Hilfe an erster Stelle. Alle Partner des Ausbildungskonsens sagen, dass die Menschen aus der Ukraine darauf zählen können und auch danach gemeinsam Unterstützung leisten werden, wo diese benötigt wird.
Die Partner des Spitzengesprächs befassten sich darüber hinaus auch mit Aktivitäten für Abgängerinnen und Abgänger des aktuellen Schuljahres. Die Praktika-Aktion „Praktikum Jetzt!“ soll Schülerinnen und Schülern ermöglichen, pandemiebedingt ausgefallene berufliche Erkundungen nachzuholen und Betriebe ermutigen, ihre Türen für Praktikumssuchende zu öffnen. Information finden Interessierte auf den Aktionswebseiten www.schulministerium.nrw/praktikum-jetzt und www.mags.nrw/praktikum-jetzt.
Mit dem „Ausbildungsprogramm NRW“ und dem Projekt „Kurs auf Ausbildung“ werden unversorgte Ausbildungssuchende und Ausbildungsbetriebe in Regionen mit schwierigen Ausbildungsmärkten mit dem Angebot einer verbindlichen beruflichen Anschlussperspektive unterstützt.
Hintergrund
Der Ausbildungskonsens NRW ist das Spitzengremium von Landesregierung, Wirtschaft, Gewerkschaften, Kammern und dem Verband Freier Berufe Nordrhein-Westfalen, der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunalen Spitzenverbänden. Es legt wichtige Weichenstellungen im Bereich Berufsorientierung und Ausbildung.
Seit über 25 Jahren setzt der Ausbildungskonsens NRW sich dafür ein, dass junge Menschen in Nordrhein-Westfalen, die ausgebildet werden wollen, eine größere Chance auf einen Ausbildungsplatz erhalten.
Verkehrsunfallstatistik 2021
Noch nie starben weniger Menschen auf Nordrhein-Westfalens Straßen als im vergangenen Jahr – und das obwohl es 2021 wieder mehr Unfälle und mehr Verkehr gab als im Vorjahr. Auch die Zahl der Schwerverletzten erreichte den niedrigsten Stand seit 1953. Insgesamt ereigneten sich 580.907 Unfälle, ein Plus von 4,3 Prozent im Vergleich zu 2020. 425 Menschen starben (-1,2 Prozent), 11.872 wurden schwerverletzt (-2,2 Prozent), 55.033 leichtverletzt (+0,8 Prozent).
Bei Fahrten unter Drogeneinfluss sehen wir allerdings eine Entwicklung gegen den positiven Trend. Elf Menschen haben 2021 deshalb ihr Leben verloren – fünf mehr als 2020. Auch hat die Polizei im vergangenen Jahr mehr Autofahrer aus dem Verkehr gezogen, die unter Drogen standen. Insgesamt 20.210 Autofahrer – ein Plus von 23,8 Prozent bzw. 3.886 Verstößen. Gleichwohl gab es weniger Unfälle, bei denen Drogen die Ursache waren. Insgesamt 486 Unfälle zählte die Polizei – ein Minus von 20 Unfällen. Im Vergleich zu 2018 sind es sogar 90 Unfälle weniger. „2021 zählte die Polizei 2.037 illegale Autorennen, ein Drittel mehr als 2020 (+ 34,5 Prozent). Auch die Unfallzahlen sind hochgegangen: 2021 gab es 384 Unfälle wegen eines Autorennens, 119 mehr als im Jahr zuvor. Die Schwerpunkte der Raser-Szene sind nach wie vor die Städte Dortmund, Düsseldorf und Essen, die typischen Täter sind Männer zwischen 17 und 26 Jahren.
Bei den verunglückten Pedelec-Fahrern setzt sich der negative Trend aus dem vergangenen Jahr fort. Insgesamt verunglückten 4.758 Menschen mit einem Pedelec (+ 22,1 Prozent). Das sind mehr als dreimal so viele wie 2015 und doppelt so viele wie 2016. 32 Menschen starben bei einem Pedelec-Unfall, zwei mehr als im Vorjahr. Von diesen 32 Toten waren 24 über 65 Jahre. Gemessen am Bevölkerungsanteil ist das überproportional.
Auch bei den Unfällen mit E-Scootern gibt es einen erneuten Anstieg. 2021 zählte die Polizei 1.101 E-Scooter-Unfälle, keiner endete tödlich. Das sind 713 Unfälle mehr als 2020 (+ 183,8 Prozent). 967 Menschen verletzten sich bei einem E-Scooter-Unfall, fast drei Mal so viele wie im Jahr zuvor. In jedem fünften Fall war Alkohol die Hauptunfallursache. Laut einer Studie der Universitätsklinik Essen verunglückten alle betrunkenen Fahrer am Wochenende oder an Feiertagen. Die meisten Verunglückten waren zwischen 16 und 28 Jahren alt.
Um diesen Unfällen vorzubeugen, hat die nordrhein-westfälische Polizei im letzten Jahr viel gemacht: Sei es repressiv mit mehr Drogen-Kontrollen oder verstärkten Einsätzen gegen die Raser-Szene.
Schwere Herzschwächen können jetzt auch im Virtuellen Krankenhaus behandelt werden
Das Virtuelle Krankenhaus Nordrhein-Westfalen (VKH) macht mit Hilfe der Digitalisierung Spitzenmedizin landesweit verfügbar. Jetzt startet ein zentraler Baustein in den Regelbetrieb: Landesweit können Krankenhäuser ab sofort bei Bedarf auf das Herz- und Diabeteszentrum (HDZ) Nordrhein-Westfalen in Bad Oeynhausen zugreifen. Per Telemedizin steht die Expertise des Fachbereichs „therapierefraktäre Herzinsuffizienz“ (behandlungsresistente Herzschwäche), also derjenigen Mediziner, die sich um schwerst herzkranke Patienten kümmern, grundsätzlich allen Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen über das Virtuelle Krankenhaus zur Verfügung.
Das Land hat mit über 100 Krankenhausträgern in Nordrhein-Westfalen bereits entsprechende Kooperationsverträge abgeschlossen, die entweder telemedizinische Expertise zum VKH beisteuern oder von dieser profitieren können.
Seit Frühjahr 2020 haben schwerstkranke COVID-19-Patientinnen und -Patienten von telemedizinischen Beratungen zwischen den Ärztinnen und Ärzten profitieren können. So können seitdem landesweit durch den Einsatz von Telekonsilen Kliniken auf die Expertise der Unikliniken Aachen und Münster zurückgreifen. Als nächste Bausteine sind die Erweiterungen des Virtuellen Krankenhauses um die Behandlungsfelder Lebertumore und Seltene Erkrankungen geplant.
Startschuss für bundesweite Digitalisierung von Sozialleistungen
Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Rahmen der arbeitsteiligen Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes des Bundes die Aufgabe übernommen, federführend für alle Länder und Kommunen in Deutschland einen nutzerfreundlichen digitalen Zugang zu vielen Sozialleistungen zu schaffen.
Mit der Inbetriebnahme der Beta-Version der Sozialplattform unter www.sozialplattform.de hat Nordrhein-Westfalen dazu den Startschuss gegeben. Im Endausbau wird die Plattform Bürgerinnen und Bürgern ein umfassendes Antrags- und Beratungsangebot zu Leistungen im Sozialbereich bieten.
Seit dieser Woche steht die Beta-Version der Plattform bereit, mit der in den bereits angebundenen Kommunen, Bad Sassendorf, Iserlohn, Soest und Troisdorf, Anträge auf Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld und Arbeitslosengeld II gestellt werden können. Bislang sind vier nordrhein-westfälische Pilotkommunen unmittelbar an die Plattform angeschlossen. Das Angebot wird in den nächsten Monaten weiterentwickelt und sukzessive in die Fläche und auf weitere Leistungen ausgebaut.
Die Umsetzung der Sozialplattform wird mit rund 80 Millionen Euro aus Konjunkturpaketmitteln des Bundes gefördert. Als Mitfederführer für das Themenfeld “Arbeit und Ruhestand” begleitet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Umsetzung durch das Land Nordrhein-Westfalen partnerschaftlich.
Im Laufe des Jahres 2022 werden weitere Funktionen in die Plattform integriert. Dazu gehört ein Sozialleistungsfinder, der Ratsuchenden Orientierung gibt und einen möglichen Leistungsanspruch aufzeigen soll. Über einen Beratungsstellenfinder können Bürgerinnen und Bürger zudem eine für ihr Anliegen passende Stelle aus den Bereichen Schuldner-, Sucht- oder Wohnungslosenhilfe lokalisieren und einen Beratungstermin vereinbaren. Die Beratung kann vor Ort oder mit Hilfe einer Chat- und Videofunktion über die Sozialplattform durchgeführt werden.
Kommunen oder Beratungsstellen, die Interesse haben, ihren Bürgerinnen und Bürgern das Angebot bereitzustellen, können sich an das Ministerium wenden.
Über 110 Millionen Euro für besseren Fuß- und Radverkehr – Förderung für Nahmobilitätsprojekte in den Kommunen fast verdoppelt
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert in diesem Jahr im ersten Teil des Nahmobilitätsprogramms 253 neue Projekte für einen besseren Fuß- und Radverkehr in Nordrhein-Westfalen. Hierfür gibt es eine Rekordsumme von 98 Millionen Euro inklusive Bundesmitteln – das sind 95 Prozent mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Zu den Mitteln aus dem Landesprogramm kommen weitere kommunale Investitionsmittel hinzu, so dass für die Förderung der Fuß- und Radinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen insgesamt 110,7 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Gefördert werden neben Radwegen, Fahrradabstellanlagen und Gehwegen auch Fußgängerüberwege, die den Verkehr sicherer machen. Außerdem sind neue Wegweiser, Ladestationen für Pedelecs, Öffentlichkeitsarbeit und Modal-Split-Erhebungen Bestandteil des Programms im Jahr 2022.
So werden beispielsweise mit Mitteln aus dem Nahmobilitätsprogramm 2022 Teil 1 in Salzkotten ein Ersatzbau einer Brücke über den Wellebach errichtet und Geh- und Radwege verbreitert. In Recklinghausen entsteht mit über 3 Millionen Euro von Bund und Land eine neue Radwegeverbindung an der dortigen Nord-Süd-Achse. Dortmund erhält an der Lindemannstraße über die B 1 eine neue Geh- und Radwegbrücke mit einer Fördersumme von insgesamt rund 6,9 Millionen Euro. Köln erhält über 2,5 Millionen Euro für einen Ersatzbau der Brücke über die Escher Straße. An der K 24 im Kreis Kleve wird mit insgesamt über 1,3 Millionen Euro von Bund und Land ein Radweg gebaut. Alle 253 Maßnahmen sorgen für eine bessere, sichere und saubere Mobilität in Nordrhein-Westfalen.
Hintergrund:
Die Finanzhilfen des Bundes kommen überwiegend aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“, das wiederum Bestandteil des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung ist. Der Bund unterstützt dabei Investitionen der Länder, Städte, Gemeinden und Kreise in den Radverkehr. Aus dem Sonderprogramm stehen rund 97 Millionen Euro für Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen bis 2023 bereit. Damit unterstützt der Bund das Ziel der Landesregierung, ein landesweites Netz hochwertiger Radwege zu schaffen.
Im Nahmobilitätsprogramm 2022 beteiligt sich der Bund an 151 Maßnahmen mit einem Fördersatz von in der Regel 75 Prozent. Das Land stockt diese Förderung jeweils um 15 Prozent auf. Strukturschwache Kommunen erhalten darüber hinaus einen Zuschlag von fünf Prozent und erreichen damit eine Förderquote von insgesamt 95 Prozent.
Neue Brücken in Rekordzeit: Innovative Bauweisen beschleunigen Wiederaufbau
Nach der Unwetterkatastrophe im Juli hat das Land alles darangesetzt, den Wiederaufbau der Straßen so schnell wie möglich abzuschließen, damit die Menschen in den betroffenen Gebieten wieder zu Normalität zurückkehren können. Mehrere Brückenbauwerke sind innerhalb weniger Monate wiedererrichtet worden. Dabei geholfen haben innovative Schnellbauweisen verschiedener Firmen. In dieser Woche wurden die Erftbrücke an der Landesstraße L 181 in Weilerswist-Lommersum und die Brücke auf der L 497 am Houverather Bach in Bad Münstereifel wieder für den Verkehr freigegeben. Die neuen Brücken an der Erft und am Houverather Bach zeigen vorbildhaft: Mehr Beschleunigung bei Planung und Bau ist möglich, wenn noch stärker auf modernste Technik mit ressourcensparenden Fertigbauteilen gesetzt wird.
So wurde die Brücke an der L 181 bei Lommersum von der Firma Echterhoff in Fertigteilbauweise unter anderem mit sogenannten Hybridkappen errichtet. Zunächst wurden die Widerlager für das neue Brückenbauwerk hergestellt. Danach wurden die bereits im Werk hergestellten Fertigteile für den Überbau aufgelegt und die Brückenplatte hergestellt. Die Firma Max Bögl baute die Brücke an der L 497 über den Houverather Bach ebenfalls in Fertigteilbauweise und mit direkt befahrbaren Betonoberflächen. Ingenieurbauwerke in Fertigteilbauweise zu errichten, ermöglicht eine kürzere Bauzeit vor Ort, die wiederum zu weniger Verkehrseinschränkungen führt.
Dass der Verkehr nach nur wenigen Monaten wieder rollen kann, bringt Entlastung nicht nur für die Anwohnerinnen und Anwohner in Nordrhein-Westfalen – die L 497 führt über den Houverather Bach nach Rheinland-Pfalz.
Hintergrund:
Von zunächst 220 Straßensperrungen im Zuge der Unwetterkatastrophe in Zuständigkeit des Landes sind inzwischen 100 Prozent aufgehoben, in Bau oder die Sanierungen beauftragt beziehungsweise veranlasst. Unmittelbar nach der Unwetterkatastrophe wurden niederlassungsübergreifend alle verfügbaren Ressourcen des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen genutzt. Das Verkehrsministerium setzte eine Taskforce Wiederaufbau ein. Die Beteiligten sind seitdem im Einsatz, um die Infrastruktur wieder instand zu setzen. Um schneller voranzukommen, hat das Land dafür gesorgt, dass Ersatzneubauten ohne weitere Genehmigungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfungen gebaut werden können, selbst dann, wenn Anpassungen an aktuelle Standards erforderlich sind. Bis zu einem Volumen von 5,3 Millionen Euro konnten Aufträge nach einer Wirtschaftlichkeitsprüfung ohne Ausschreibungsverfahren direkt vergeben werden.
Land macht die Schiene stark für den Güterverkehr: Ministerin Brandes besucht vom Land geförderte Holzverladestraße in Siegen
Mehr Güter auf die Schiene bringen – das ist das Ziel des Landes Nordrhein-Westfalen. Darum hat das Land im Jahr 2018 die Förderung der so genannten öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen) wieder aufgenommen. So werden mehr Industrie- und Gewerbegebiete sowie Logistikstandorte besser an Hauptstrecken der Bahn angebunden.
Insgesamt zwölf Millionen Euro stehen im Jahr 2022 für das Förderprogramm bereit – das sind fünf Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Auch in den Folgejahren soll die Förderung fortgesetzt werden. Gefördert werden weiterhin vorrangig Investitionen in den Ersatz und Erhalt, aber auch der Aus- und Neubau von überwiegend für den Güterverkehr genutzten Schienenstrecken und Verladeeinrichtungen der NE-Bahnen. Voraussetzung ist, dass die Infrastrukturen für alle Eisenbahnen zugänglich – also öffentlich – sind.
Seit 2018 wurden mit rund 28 Millionen Euro schon mehr als 100 Maßnahmen von 22 nicht bundeseigenen öffentlichen Eisenbahnen aus Landesmitteln bezuschusst.
„Sportplatz Kommune“ – Erfolgreiches Projekt zur Stärkung der Kinder- und Jugendsportentwicklung
Mit dem rund 2,7 Millionen Euro starken landesweit angelegten Projekt „Sportplatz Kommune“ ist es in den Jahren 2019 – 2022 gelungen, dem Kinder- und Jugendsport quantitativ und qualitativ neue Impulse zu verleihen. Gemeinsam mit dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen wurden in drei Förderphasen (2019/2020, 2020/2021 und 2021/2022) insgesamt 150 Projekte in 135 Kommunen im Zusammenwirken von Kommunen und gemeinnützigem Sport auf den Weg gebracht.
In der zweiten Förderphase kamen viele Projektideen wegen der Corona-Pandemie zunächst zum Erliegen. Aber mit Ideenreichtum wurden selbst Lockdown-Phasen genutzt, um beispielsweise runde Tische einzurichten und Vorarbeiten für die geplanten Aktionen zu leisten.
Nordrhein-Westfalen baut für den Bund – das stärkt die Wirtschaft und schafft Arbeitsplätze
Ein jährliches Bauvolumen von rund 224 Millionen Euro, mehr als 3300 Bauprojekte, Hunderte von Arbeitsplätzen – der Bundesbau hat für Nordrhein-Westfalen eine große Bedeutung. Im Auftrag des Bundes fungieren die zum Ministerium der Finanzen gehörende Bauabteilung der Oberfinanzdirektion (OFD) und der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes (BLB NRW) als Dienstleister. In den kommenden Jahren wird das Volumen dieser sogenannten Bundesbauverwaltung stark steigen – auf voraussichtlich 360 Millionen Euro in 2025.
Insgesamt hat das Land Nordrhein-Westfalen im Auftrag und mit finanziellen Mitteln des Bundes in den Jahren 2018 bis 2021 mehr als 800 Millionen Euro in Bundesbau-Maßnahmen investiert und zahlreiche Großprojekte verwirklicht.
Zur Erledigung all dieser Baumaßnahmen setzt das Land auf eine große Vielfalt beruflicher Qualifikationen. Die OFD-Bauabteilung sucht regelmäßig Ingenieure und Architekten.
Einige Beispiele für Bundesbau-Projekte in Nordrhein-Westfalen:
- Bildungs- und Wissenschaftszentrum (BWZ) des Zolls in Münster
Das BWZ verzeichnet steigende Studentenzahlen und bekommt deshalb eine größere Lehrverwaltung und eine erweiterte Mensa. Auch ein größeres Parkhaus ist geplant. Zwei Interimsgebäude stehen bereits, um die Unterrichtsstunden auch während der Baumaßnahmen ohne Einschränkungen stattfinden zu lassen. Die Arbeiten für die neuen Gebäude sollen bald beginnen.
- Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE)
Aufgabe des DZNE in Bonn ist die Erforschung aller relevanten Mechanismen und Themenfelder im Bereich neurodegenerativer Erkrankungen, die durch den Verlust von Nervenzellen verursacht werden. Das Zentrum kooperiert mit anderen Hochschulen und Universitätskliniken, auch auf internationaler Ebene. Es ist im März 2017 eröffnet worden.
- Gasometer Oberhausen
Der schon von Weitem zu erkennende Gasometer gehört zu den Ankerpunkten der Route der Industriekultur und ist auch in die Europäische Route der Industriekultur (ERIH) eingebunden. Mit 117 Metern ist er die höchste Ausstellungs- und Veranstaltungshalle Europas. Das Land Nordrhein-Westfalen hat beispielsweise die gesamte Außenhülle inklusive des Aufzugsschachts und der 36 Dachhauben saniert, die Dachflächen wurden von außen und innen erneuert. Die Maßnahmen gefördert haben die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Regionalverband Ruhr. 2021 konnte der Gasometer feierlich neueröffnet werden.
- Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ)
Mit rund 6.800 Beschäftigten (Stand 2021) in zehn Instituten und 80 Institutsbereichen gehört das FZJ als Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren zu den größten Forschungseinrichtungen Europas. Es betreibt Forschung durch Spitzentechnologien in den Bereichen Energie, Information und Bioökonomie und nutzt hierfür eine einmalige Infrastruktur an Großgeräten – von Supercomputern über Neutronenquellen bis hin zu hochauflösenden Elektronenmikroskopen. Derzeit betreut die Bauabteilung der OFD gemeinsam mit dem BLB NRW 31 Baumaßnahmen auf dem Gelände.
Nordrhein-Westfalen fördert Astronauten-Trainingsanlage
Über Köln direkt zum Mond: Auf dem Gelände des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt entsteht in den kommenden Monaten die Test- und Trainingsanlage LUNA, in der sich Astronautinnen und Astronauten auf einen Einsatz auf dem Mond vorbereiten können. Zudem sollen dort Technologien, die für die Anwendung unter lunaren Bedingungen optimiert sind, erforscht und entwickelt werden. Das Land fördert das ehrgeizige Projekt mit bis zu 25 Millionen Euro. LUNA ist ein Gemeinschaftsprojekt des DLR und der Europäischen Raumfahrtagentur ESA, die in Köln mit Partnern das Europäische Astronautenzentrum betreibt.
Geforscht werden soll unter anderem in den Themenfeldern Umwelttechnologien, innovative Energiesysteme, neue Werkstoffen und Bauverfahren sowie Gesundheitswesen.
Startsignal für NRW.Global.Connect in Israel
Am Dienstag, 15. März 2022, wurde das Startsignal für NRW.Global.Connect gegeben – eine einzigartige Plattform, die die starke Wirtschaft Nordrhein-Westfalens mit Innovations-Hotspots weltweit vernetzt. Erstes Partnerland der Plattform ist Israel. NRW.Global.Connect entsteht als gemeinsames Projekt der Staatskanzlei und des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie unter Mitwirkung der Deutsch-Isralischen Industrie- und Handelskammer sowie der NRW.Global Business. Zum Start haben sich bereits mehr als 5.000 Start-ups aus Israel auf NRW.Global.Connect registriert. Diese treffen dort auf rund 700 etablierte Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen mit dem Ziel, gemeinsame Projekte umzusetzen.
Das Angebot ist für alle Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Wirtschaftsförderungen, Investoren und anderen wirtschaftlichen Akteure in Nordrhein-Westfalen kostenlos. Forschungseinrichtungen aus dem In- und Ausland haben auf NRW.Global.Connect die Möglichkeit, Projekt- und Anwendungspartner für innovative Forschungsideen, Patente und weitere Transferangebote zu finden. In Israel entstehen wie in kaum einem anderen Land täglich neue Ideen, disruptive Technologien und digitale Lösungen.
Land schreibt erneut 15.000 Stipendien für freie Künstlerinnen und Künstler aus
Ab sofort können freischaffende Künstlerinnen und Künstler aller Sparten Anträge für die dritte Runde des Stipendienprogramms „Auf geht’s!“ des Landes Nordrhein-Westfalen stellen. Im Rahmen der Neuauflage des Programms stehen weitere 90 Millionen Euro für insgesamt 15.000 Stipendien zur Verfügung. Freischaffende Künstlerinnen und Künstler erhalten 6.000 Euro für die Dauer von sechs Monaten (Januar bis Juni 2022), um ihrer künstlerischen Arbeit auch unter den schwierigen Bedingungen der Pandemie nachzugehen. Das Antragsformular steht über die Website des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft zur Verfügung (www.mkw.nrw).
Bewerben können sich freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler aller Sparten, deren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen liegt und die ihre künstlerische Tätigkeit im Haupterwerb betreiben. Künstlerinnen und Künstler, die bereits in den beiden vorigen Runden ein Stipendium erhalten haben, sind auch in dieser Runde weiterhin antragsberechtigt. Voraussetzung für die Antragsstellung ist wie bisher eine aussagefähige künstlerische Biografie oder die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse bzw. in einem einschlägigen Künstlerverband, die Angabe von zwei Referenzen sowie eine Kurzbeschreibung des geplanten Projektes. Die Antragsfrist läuft bis zum 31. Mai 2022.
Künstlerinnen und Künstlern, die aus bereits im Jahr 2021 bewilligten Maßnahmen des Bundes, der Länder oder der Kommunen im Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. März 2022 eine öffentliche Förderung oder ein Stipendium erhalten, kann zur Vermeidung einer Doppelförderung ein Teil-Stipendium für den Zeitraum 1. April 2022 bis 30. Juni 2022 in Höhe von 3.000 Euro gewährt werden.
Das Stipendienprogramm „Auf geht’s!“ ist in einer ersten Runde im August 2020 mit einer Summe von 105 Millionen Euro (Zeitraum: September 2020 bis März 2021) ausgeschrieben worden. Im März 2021 folgte eine zweite Ausschreibung in Höhe von 90 Millionen Euro (Zeitraum: April 2021 bis September 2021). In den beiden ersten Runden konnten so bereits rund 30.000 Stipendien vergeben werden. Über alle drei Antragsphasen stellt das Land allein im Rahmen des Stipendienprogramms insgesamt 285 Millionen Euro für freischaffende Künstlerinnen und Künstler bereit. Ergänzend dazu hat die Landesregierung vor kurzem ein Auftrittsförderprogramm unter anderem aus Mitteln des Kulturstärkungsfonds in Höhe von 12,6 Millionen Euro bekanntgegeben, dessen erste Segmente im April an den Start gehen werden. Mit spartenspezifischen Maßnahmen sollen so unter den Bedingungen der Pandemie konkrete Auftrittsmöglichkeiten für Künstlerinnen und Künstler geschaffen werden.
Fragen zum Stipendienprogramm können telefonisch über das Service-Telefon (0211 / 4684 4999, Mo-Fr, 9-18.00 Uhr) oder per Mail (aufgehts-stipendien@mkw.nrw.de) gestellt werden.
Mehr Tempo bei Planung, Genehmigung und Bau in Nordrhein-Westfalen: Land startet Auftakt zur Fachkräfteoffensive
Gute Mobilität ist Wirtschaftsfaktor und garantiert den Menschen Wohlstand und soziale Sicherheit. Deshalb hat die Landesregierung einen Planungs-, Genehmigungs- und Bauhochlauf gestartet, um den Investitionsstau dauerhaft aufzulösen. Zur weiteren Beschleunigung von Planung und Bau von Straßen, Brücken und Radwegen hat das Land jetzt eine Fachkräfteoffensive initiiert, damit Ingenieurinnen und Ingenieure sowie Planerinnen und Planer in Zukunft einfacher, schneller und in größerer Zahl ausgebildet werden können.
Durch den jahrelangen Investitionsstau der Vergangenheit hat die Attraktivität der Bauingenieurberufe gelitten. Dieser Trend wird im Rahmen des Planungs-, Genehmigungs- und Bauhochlaufs in Nordrhein-Westfalen seit 2017 umgekehrt. In diesem Kontext hat das Land Nordrhein-Westfalen ebenfalls im Januar 2022 ein neues 10-Punkte-Programm vorgelegt, um Bauvorhaben zu beschleunigen und so den Investitionsstau schnell und nachhaltig aufzulösen. Darin enthalten ist ein Angebot des Landes zur Unterstützung des Bundes bei der Ausbildung und Qualifizierung von Fachkräften. Zudem werden gemeinsame Strategien entwickelt, um etwa eine verstärkte Digitalisierungskompetenz zu erreichen und um mehr junge Menschen für den Beruf des Bauingenieurs zu gewinnen.
Nordrhein-Westfalen stärkt digitale Teilhabe älterer Menschen
Mit dem neuen Förderprogramm „Miteinander – Digital“ stärkt das Land Nordrhein-Westfalen die digitale Kompetenz und die soziale Teilhabe älterer Menschen in Nordrhein-Westfalen. Zur Umsetzung von „Miteinander – Digital“ erhalten zwanzig Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen eine bis zu dreijährige Förderung in Höhe von jährlich 50.000 Euro für Personal- und Sachausgaben. Ziel ist es, älteren Menschen digitale Medien gezielt näher zu bringen und ihnen einen sicheren und souveränen Umgang mit Tablet oder Handy zu vermitteln. Insgesamt stellt das MAGS bis zu einer Million Euro pro Jahr zur Verfügung.
„Miteinander – Digital“ ist an den 2019 initiierten Förderaufruf „Miteinander und nicht allein“ angelehnt. Bei beiden Programmen nehmen Pflegeeinrichtungen eine Lotsen- und Ankerfunktion im Quartier ein und schaffen Strukturen, Kooperationen und Verbindungen zum Aufbau von bedarfsgerechten Angeboten in der Nachbarschaft. Mit ihren vielfältigen Aktivitäten bilden die Einrichtungen somit hilfreiche Anlaufpunkte für Seniorinnen und Senioren und tragen zur gesellschaftlichen Teilhabe älterer Menschen bei.
Interessierte Pflegeeinrichtungen können ab dem 14. März 2022 bis zum 29. April 2022 einen Förderantrag auf elektronischem Wege stellen.
Land festigt die enge Partnerschaft mit den jüdischen Landesverbänden in Nordrhein-Westfalen
Das Kabinett hat am Montag, 14. März 2022, die weiterentwickelte Fassung des Staatsvertrags zwischen dem Land und den jüdischen Landesverbänden in Nordrhein-Westfalen beschlossen. Mit dem Sechsten Änderungsstaatsvertrag zwischen dem Land und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein, dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe, der Synagogen-Gemeinde Köln und dem Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen wird die enge und vertrauensvolle Partnerschaft mit den Verbänden und das Engagement für die jüdischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen gestärkt. Dies beinhaltet unter anderem Unterstützung für die Sicherheit jüdischer Einrichtungen wie auch für Angebote der kulturellen und religiösen Gemeindearbeit.
Die derzeit 22 jüdischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen haben rund 26.000 Mitglieder. Im Rahmen des sechsten Änderungsvertrages wird die Landesleistung ab 2022 auf insgesamt 23,5 Millionen Euro jährlich erhöht – von zuletzt rund 18 Millionen Euro pro Jahr. Damit beteiligt sich das Land an den laufenden Ausgaben der jüdischen Gemeinschaft in Nordrhein-Westfalen für ihre religiösen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse und ihre Verwaltung sowie für die Sicherheitsleistungen zum Schutz jüdischer Einrichtungen. An den Kosten dieser Sicherheitsleistungen hat sich das Land bislang schon mit drei Millionen Euro pro Jahr beteiligt. Nach dem Anschlag auf die Synagoge in Halle im Oktober 2019 hatte das Land den jüdischen Landesverbänden im Jahr 2020 zudem einmalig 1,5 Millionen Euro zusätzlich für Sicherheitskosten im Zusammenhang mit Wachdiensten zur Verfügung gestellt. Der Sechste Änderungsvertrags sieht nun eine Erhöhung der Sicherheitsleistungen auf fünf Millionen Euro jährlich ab dem Jahr 2022 vor.
Durch die Mittel soll auch ein breiteres Angebot im Gemeindeleben sowohl für Bedürftige und Senioren wie für junge Gemeindemitglieder ermöglicht werden, etwa der Ausbau der kultursensiblen Pflege in den Elternheimen und die Entwicklung altersgerechten Wohnens. Des Weiteren werden durch die Erhöhung Aufwendungen abgedeckt, die den jüdischen Gemeinden als Träger von Ersatzschulen entstehen. Dies gilt auch für die Kosten für gesicherte Schülertransporte.
Der Änderungsvertrag sieht zudem eine Erhöhung der Mittel für den Synagogenneubau sowie für Umbau- und Renovierungsarbeiten vor. Dazu werden die seit 2018 bereitgestellten und jährlich um 200.000 Euro erhöhten Mittel ab 2023 um jährlich 350.000 Euro bis zur letztmaligen Bereitstellung der Mittel in Höhe von 5,9 Millionen Euro im Jahr 2028 erhöht. Statt der bisher vorgesehenen Gesamtsumme von 44 Millionen Euro über elf Jahre übernimmt das Land rund 47 Millionen Euro für Neubauten, Umbau- und Renovierungsarbeiten.
Grundlage für die Landesleistung ist ein Vertrag, der 1992 zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den jüdischen Verbänden geschlossen wurde. Demnach verpflichtet sich das Land, die jüdischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen, die ihnen nach der Tradition des Judentums obliegen. Der Staatsvertrag ist in den vergangenen zwanzig Jahren mehrfach geändert und den veränderten Rahmenbedingungen angepasst worden, zuletzt mit dem Fünften Änderungsvertrag vom 21. März 2017.