Themen der Woche im Landtag NRW 15. Kalenderwoche 2021

  • Land verlängert Coronaschutzverordnung und Maßnahmen bis 26. April
  • Impfkampagne nimmt weiter Fahrt auf: Terminbuchung für die Jahrgänge 1944 und 1945 ab Freitag, 16. April 2021 – Terminbuchung für Personen der Jahrgänge 1946 und 1947 ab Montag, 19. April 2021
  • Wechselunterricht mit klaren Testvorgaben ab Montag
  • Digitale Modellprojekte starten bei 7-Tage-Inzidenzen unter 100
  • Corona-Rettungsschirm: Maßnahmen aufgestockt
  • Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ Entwurf zum Programmaufruf II vorgestellt
  • 22,9 Millionen Euro für Feuerwehrhäuser in 104 Gemeinden
  • Landesstraßenerhaltungsprogramm 2021: Land plant Sanierung von Landesstraßen in Höhe von mindestens 205 Millionen Euro
  • Menschen machen Dorf – 28,5 Millionen Euro für 344 Projekte in 145 Gemeinden mit Orten bis zu 10.000 Einwohnern
  • Städtebauförderung 2021 – 368 Millionen Euro für 294 Projekte in 214 Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen
  • Land fördert den Übergang in betriebliche Ausbildung für rund 1.000 unversorgte Ausbildungssuchende
  • 2,2 Millionen Euro für bessere Mobilität im suburbanen Raum
  • Kein Papier mehr: NRW-Polizei erfasst Unfälle digital
  • Land bietet Ausbildungsprogramm zur „Staatlich geprüften Kinderpflegerin“ und zum „Staatlich geprüften Kinderpfleger“ an
  • Erneuter Zuwachs bei Kindertagesbetreuungsplätzen

Land verlängert Coronaschutzverordnung und Maßnahmen bis 26. April

Mit Blick auf das Infektionsgeschehen und das bisherige Fehlen einer bundeeinheitlichen Regelung verlängert Nordrhein-Westfalen die aktuelle Coronaschutzverordnung mit ihren bestehenden Maßnahmen zunächst bis zum 26. April. Damit bleibt die konsequente Umsetzung der Notbremse weiterhin bestehen in allen Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 100.

Außerdem werden in der Coronaschutzverordnung die rechtlichen Grundlagen für die angekündigten digitalen Modellprojekte geschaffen. Die vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ausgewählten Modellprojekte sollen digitale Lösungen in der Corona-Pandemie erproben und wissenschaftliche Erkenntnisse über das Infektionsgeschehen zur Pandemiebekämpfung liefern.

Die Modellprojekte sind nur zulässig, wenn in dem jeweiligen Kreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt, spätestens aber zu Beginn des Modellprojekts die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100 000 Einwohner (7-Tages-Inzidenz) nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit nicht mehr als 100 beträgt. Das jeweilige Projekt ist unverzüglich durch die Kommune zu beenden, wenn in dem betreffenden Kreis oder der betreffenden kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen mehr als 100 beträgt.

Die entsprechenden Verordnungen wird auf www.land.nrw veröffentlicht.

Impfkampagne nimmt weiter Fahrt auf: Terminbuchung für die Jahrgänge 1944 und 1945 ab Freitag, 16. April 2021 – Terminbuchung für Personen der Jahrgänge 1946 und 1947 ab Montag, 19. April 2021

Die Terminvergabe der ersten drei Jahrgänge der Personengruppe zwischen 70 und 80 Jahren schreitet zügig voran. Nachdem seit vergangenen Freitag bereits die Geburtsjahrgänge 1942 und 1943 einen Impftermin vereinbaren können, kommen nun zeitnah weitere Jahrgänge hinzu. Ab Freitag, 16. April 2021, 8.00 Uhr, können sich die Jahrgänge 1944 und 1945 über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigungen für einen Impftermin anmelden. Alle Personen, die zwischen dem 1. Januar 1944 und dem 31. Dezember 1945 geboren wurden, sowie deren Lebenspartner können dann einen Impftermin vereinbaren.

Am Montag, 19. April 2021, startet ab 8.00 Uhr die Terminvergabe für die Perso-nen der Geburtsjahrgänge 1946 und 1947 zur Impfung gegen das Coronavirus. Alle Personen, die zwischen dem 1. Januar 1946 und dem 31. Dezember 1947 geboren wurden, sowie deren Lebenspartner können dann einen Impftermin über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigung vereinbaren.

Die Terminbuchung erfolgt online über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer je Landesteil (Rufnummer (0800) 116 117 02 für Westfalen-Lippe und (0800) 116 117 01 für das Rheinland). Ein Einladungsschreiben wird in Kürze verschickt, ist aber zur Impfanmeldung nicht notwendig.

Die Impfung erfolgt je nach Verfügbarkeit von Terminen zeitnah. Paarbuchungen sind möglich. Das Alter des jeweiligen Lebenspartners spielt keine Rolle. Bei den Impfungen kommen je nach Verfügbarkeit die Impfstoffe der Hersteller BioNTech oder Moderna zum Einsatz. Das Gesundheitsministerium weist darauf hin, dass nach wie vor Termine für die vorherigen Geburtsjahrgänge 1941 bis 1943 sowie Personen ab 80 Jahren zur Verfügung stehen. Weitere Jahrgänge werden in Kürze freigeschaltet.

Die Impfzentren sollten nicht ohne gültigen Termin aufgesucht werden, da die Zahl der dort vorhandenen Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist.

Wechselunterricht mit klaren Testvorgaben ab Montag

Nordrhein-Westfalen hat entschieden, mit allen Schulen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 200 ab kommendem Montag  (19. April 2021) wieder in den Wechselunterricht zu starten. Aufgrund des nach Ostern äußerst unsicheren und schwer zu bewertenden Infektionsgeschehens mit diffusen Infektionsausbrüchen wurde in der Woche nach den Osterferien lediglich Distanzunterricht durchgeführt. Nun wurde entschieden, in der kommenden Woche den bereits vor den Osterferien erfolgreich praktizierten Wechselunterricht wiederaufzunehmen flankiert durch strikte Hygienevorgaben, eine strenge Testpflicht und klaren Testvorgaben, die gerade in der jetzigen Entwicklung des Corona-Geschehens notwendig sind.

Die geplante Regelung im Infektionsschutzgesetz sieht für die Schulen – mit Ausnahmemöglichkeiten für Abschlussklassen – in ganz Deutschland Distanzunterricht ab einem lokalen Inzidenzwert von 200 vor. Nordrhein-Westfalen legt jedoch teilweise auch strengere Maßstäbe an: Nach dem Bundesgesetz wäre unter einer Inzidenz von 200 auch Unterricht in vollständiger Präsenz möglich. Trotz eines nach wie vor erhöhten Infektionsgeschehens sind die Fallzahlen in Nordrhein-Westfalen bislang im Deutschlandvergleich unterdurchschnittlich.

Die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und für alle in der Schule Beschäftigten wurde zu Beginn der Woche rechtlich in der Coronabetreuungsverordnung verankert. Zwei Mal in der Woche werden alle Personen in Schulen getestet, sonst ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich. Damit wird auch hier vorsichtiger vorgegangen als das kommende Bundesgesetz. Dort wird eine Testpflicht erst in Kommunen mit einer Inzidenz über 100 verlangt. In Nordrhein-Westfalen werden alle Schülerinnen und Schüler getestet.

In der Schulmail vom 14. April wurden den Schulen in Nordrhein-Westfalen weitere klare Vorgaben übersandt, die bei der Durchführung der Selbsttests in Schulen einzuhalten sind. Um eine größtmögliche Verlässlichkeit im Umgang mit der Durchführung und den Ergebnissen der Tests zu gewährleisten, wird die Testung der Schülerinnen und Schüler in den Schulen organisiert. Dadurch ist zugleich gewährleistet, dass alle Schülerinnen und Schüler an den Tests teilnehmen können. Eltern, die mit einer Testung ihres Kindes in der Schule nicht einverstanden sind, steht die Möglichkeit offen, der Schule alternativ einen negativen Bürgertest des Kindes vorzulegen, der nicht länger als 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, einen Anspruch auf Distanzunterricht gibt es für die Tage des Präsenzunterrichts nicht.

Die Testlieferung verläuft seit dem Wochenende planmäßig. Seit Dienstag werden bereits die Tests für die nächste Woche ausgeliefert. Das Land hat einen Bedarf von wöchentlich 5,5 Millionen Schnelltests zugrunde gelegt, die beschafft und wöchentlich an die Schulen durch einen Dienstleister versandt werden. Schon in dieser Woche werden die Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge, aber auch die Kinder und Jugendlichen, die ein pädagogisches Betreuungsangebot vor allem in den Grund- und Förderschulen wahrnehmen, zweimal getestet. Gleiches gilt für das in den Schulen tätige Personal. Damit können wie geplant alle, die derzeit in den Schulen sind, getestet werden und auch in den nächsten Wochen sind genügend Tests in den Schulen verfügbar.

Digitale Modellprojekte starten bei 7-Tage-Inzidenzen unter 100

Der Bund-Länder-Beschluss Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin vom 22. März 2021 räumt Ländern die Möglichkeit ein, in ausgewählten Regionen Modellprojekte unter strengen Auflagen zu erproben, um die pandemiesichere Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten zu untersuchen.

Wie können die Kommunen in Zeiten der Pandemie mit Hilfe digitaler Tools wieder soziale, kulturelle und wirtschaftliche Aktivitäten verantwortlich ermöglichen? Welche Konzepte eignen sich für eine kurzfristige Umsetzung? 46 Kreise und Städte haben dazu in ihren Bewerbungen für die digitalen Modellprojekte vielfältige Ideen und kreative Ansätze entwickelt. Nun hat das Land 14 Vorhaben ausgewählt, die abhängig vom Pandemiegeschehen in mehreren Schritten realisiert werden sollen.

Die Vielzahl der qualitativ hochwertigen Projektskizzen zeigt: Die Kommunen haben ihr digitales Pandemiemanagement erheblich weiterentwickelt und so die Voraussetzungen geschaffen, um den Bürgerinnen und Bürgern mehr kulturelle, soziale und wirtschaftliche Aktivitäten zu ermöglichen. Aufgrund des starken Bewerberfeldes werden nun 14 Interessenten mit Unterstützung des Landes ihre Projekte gestaffelt umsetzen können. Voraussetzung ist allerdings, dass die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner zu Projektbeginn stabil unter 100 liegt. Die Städte und Kreise werden in den kommenden Tagen über die nächsten Schritte informiert, die Ausgestaltung der Projekte und der genaue Startzeitpunkt werden zwischen Land und Kommune intensiv abgestimmt.

Am 19. April 2021 könnten Vorhaben in folgenden Kommunen starten:

  • Nachbarkreise Coesfeld und Warendorf
  • Stadt Mönchengladbach
  • Stadt Münster
  • Kreis und Stadt Paderborn
  • Kreis Soest mit den Städten Soest und Lippstadt
  • Stadt Ahaus (abhängig vom pandemischen Geschehen in den Niederlanden)

Am 26. April 2021 könnten weitere Projekte in diesen Städten und Kreisen folgen:

  • Kreis Düren
  • Stadt Essen
  • Stadt Hamm
  • Stadt Köln
  • Stadt Krefeld
  • Stadt Lennestadt
  • Stadt Siegen
  • Hochsauerlandkreis mit den Städten Schmallenberg und Winterberg

Diese ausgewählten Kommunen bringen umfassende digitale Kompetenzen mit und arbeiten zum Beispiel eng mit Start-ups der Digitalwirtschaft, Hochschulen und digitalen Dienstleistern zusammen. Zur Kontaktnachverfolgung nutzen sie verschiedene Corona-Registrierungs-Apps. Um diese Pluralität zu erhalten, arbeiten die Modellprojekte mit dem Gateway IRIS als Schnittstelle zu den Gesundheitsämtern. Diese setzen zur Nachverfolgung die Software SORMAS aktiv ein. Weiterhin sollen die Testzentren über eine gute IT-Ausstattung verfügen. Zur Unterstützung der digitalen Teststrategie finanziert das Land den Modellkommunen eine App, die einen schnellen Testnachweis via QR-Code auf dem Smartphone ermöglicht.

Die Projekte sind breit gefächert und erfassen viele Lebensbereiche wie Kultur, Sport, Freizeit und Gastronomie, damit die Kommunen vielfältige Erfahrungen sammeln und mit anderen teilen können. Damit alle von den Modellprojekten profitieren, werden die Erfahrungen transparent gesammelt, ausgewertet und geteilt. Dazu wird eine Homepage aufgebaut, die detailliert und transparent über die Vorhaben berichten wird.

Der Bund-Länder-Beschluss Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin vom 22. März 2021 räumt Ländern die Möglichkeit ein, in ausgewählten Regionen Modellprojekte unter strengen Auflagen zu erproben, um die pandemiesichere Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten zu untersuchen. Nordrhein-Westfalen will, wie auch andere Länder, von dieser Option Gebrauch machen und legt bei ihrem Ansatz einen besonderen Schwerpunkt auf digital gestützte Modellprojekte. Um die Bürgerinnen und Bürger vor Infektionen zu schützen, finden die Modellvorhaben unter Einhaltung strenger Kriterien statt. Ungeachtet der weiteren, vor Projektbeginn festgelegten Kriterien in den jeweiligen Kommunen wird das Vorhaben abgebrochen, wenn in der Kommune die 7-Tage-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen mehr als 100 beträgt, es sei denn, der Projektträger legt schlüssig dar, dass das Vorhaben nicht wesentlich zum Anstieg beigetragen hat. Die wissenschaftliche Begleitung übernehmen Experten des RWI-Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung e. V.

Corona-Rettungsschirm: Maßnahmen aufgestockt

Nach Monaten starker Einschränkungen der Geschäftstätigkeit ist die Lage vieler Händler und Gastronomen in Nordrhein-Westfalen angespannt. Damit Geschäfte und Restaurants auch in Zukunft fester Bestandteil unserer Innenstädte bleiben, stellt das Land den Unternehmerinnen und Unternehmern unterstützende Instrumente und Förderungen zur Verfügung. Das Land hat daher ergänzende Maßnahmen in Höhe von elf Millionen Euro beschlossen. Im Mittelpunkt stehen Digitalcoaches, die die Unternehmen schulen, beraten und begleiten. Ein Sonderprogramm unterstützt kleine und mittlere Handels-Unternehmen dabei, ihre Geschäftsmodelle digital weiterzuentwickeln.

  • Aufstockung der Digital-Coaches für den Einzelhandel:

Gemeinsam mit dem Handelsverband stellt das Land dem Einzelhandel seit 2019 Digital-Coaches an die Seite, die von Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf und Köln aus landesweit schulen, mit Dienstleistern vernetzen und Förderprojekte begleiten. Aufgrund der großen Nachfrage wird das Team verstärkt und das Projekt vorzeitig bis 2024 verlängert.

  • „Sonderprogramm Corona“ aufgestockt und neu aufgelegt:

Die Pandemie hat die Digitalisierung im Handel beschleunigt. Deshalb hat das Land 2020 ein „Sonderprogramm Corona“ zum Projektaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ gestartet. Dieses wird nun um 2,1 Millionen Euro aufgestockt. Hinzu kommt ein zweites Sonderprogramm 2021 in Höhe von sechs Millionen Euro. Gefördert werden Kleinunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und maximal zehn Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme. Gutscheine ermöglichen den kurzfristigen Auf- oder Ausbau digitaler Technologien, um den lokalen Handel zu stärken.

  • Digital-Coaches für Gastronomie und Hotellerie:

Damit die Branchen sich gerade jetzt digital weiterentwickeln können, hat das Land die Förderung von zehn Digitalcoaches beschlossen. Sie sollen den Betrieben als flexibel nutzbare Ratgeber zur Verfügung stehen, deren Angebot auf einfachste Weise genutzt werden kann (Projektvolumen: 1,9 Millionen Euro). Der Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) prüft nun, wie dieses Angebot konkret umgesetzt werden kann.

Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ Entwurf zum Programmaufruf II vorgestellt

Der Entwurf des zweiten Programmaufrufes im einzigartigen und insgesamt 300 Millionen Euro umfassenden Sportstättenbauförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ wurde aktuell präsentiert. Nachdem beim Programmaufruf I der Schwerpunkt auf die Reduzierung des bestehenden Modernisierungsstaus an Sportstätten in vereinseigener Trägerschaft gelegt wurde, plant das Land nun, die zunehmend nachgefragten Outdoor-Sporträume sowie die bewegungsaktivierende Infrastruktur weiter voranzubringen.

Mit der pauschalen Verteilung von jeweils 500.000 Euro an die 31 Kreissportbünde und 23 Stadtsportbünde der kreisfreien Städte wird aufgrund der positiven Erfahrungen aus dem Programmaufruf I erneut die Verantwortung zur Erarbeitung von Gesamtkonzepten und das Vorschlagsrecht zur Verteilung der Fördermittel in die Hände des organisierten Sports vor Ort gelegt werden.

Zum weiteren Verfahren:

Nach der Präsentation des Programmaufrufes II wird dieser voraussichtlich im Juni 2021 veröffentlicht und damit das Interessenbekundungsverfahren eröffnet werden. Im Anschluss sind dann die für die Erstellung der Gesamtkonzepte zuständigen Kreis- und Stadtsportbünde aufgefordert mit möglichen Trägern entsprechender Outdoor-Sporträume in Kontakt zu treten und die abgestimmten Konzepte zur Verwendung der 500.000 Euro der Staatskanzlei zur Prüfung vorzulegen. Der Beginn der Umsetzungsphase ist sodann für Anfang 2022 geplant.

22,9 Millionen Euro für Feuerwehrhäuser in 104 Gemeinden

Über 80.000 ehrenamtlich tätige Feuerwehrleute und über 13.000 hauptamtliche Feuerwehrleute in Nordrhein-Westfalen sind ein Garant für die Sicherheit in unserem Gemeinwesen. Ihre Arbeit verdient unseren Respekt und unsere Unterstützung. Mit 22,9 Millionen Euro trägt das Land Nordrhein-Westfalen dazu bei, dass unsere Feuerwehren in den Dörfern und kleineren Gemeinden moderne Feuerwehrgerätehäuser bekommen. In diesem Jahr bewilligt das Land im Rahmen der Dorferneuerung rund 22,9 Millionen Euro für Feuerwehrhäuser in 104 Dörfern, Gemeinden und Städten mit 119 lokalen Projekten zur Verbesserung des Brandschutzes.

Nicht wenige Feuerwehrhäuser sind in schlechtem baulichen Zustand. Ihre Erneuerung lohnt oft nicht, zumal die Gebäude und Ausstattung der Feuerwehrinfrastruktur nicht mehr den neusten Sicherheitsvorkehrungen entsprechen und den Anforderungen an einen zeitgemäßen Brandschutz oft nicht genügen. Vielfach werden beispielsweise auch Anbauten nötig, um die Schwarz-Weiß-Trennung (Trennung zwischen verschmutzter Einsatz- und Zivilbekleidung) herzustellen, Räume für die Jugendfeuerwehr zu schaffen oder neue Stellplätze für Einsatzfahrzeuge zu realisieren.

Auch wenn es sich bei den Feuerwehrhäusern um Funktionalbauten handelt, so ist es durchaus möglich, innovativ zu bauen und Standorte zusammenzulegen. Beispielsweise sollen in Bad Berleburg die Maßnahmen in modularer Bauweise in Holzkonstruktion mit dem nachhaltigen, heimischen Baustoff Holz umgesetzt werden.

Auch im Jahr 2022 wird es den Sonderaufruf „Feuerwehrhäuser“ geben: Die Antragsfrist für das Programmjahr 2022 endet am 30. September 2021.

Landesstraßenerhaltungsprogramm 2021: Land plant Sanierung von Landesstraßen in Höhe von mindestens 205 Millionen Euro

Dem Landtag wurde aktuell das Landesstraßenerhaltungsprogramm 2021 vorgelegt. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat mit dem Haushalt 2021 den Ansatz für Erhaltungsmaßnahmen in diesem Jahr auf 205 Millionen Euro erhöht. Das sind 77,5 Millionen Euro mehr als die Vorgängerregierung 2017 zur Verfügung gestellt hat und noch einmal 20 Millionen Euro mehr als im vergangenen Jahr. Mit dem Landesstraßenerhaltungsprogramm legt das Land nun fest, für welche Projekte die Mittel in 2021 verwendet werden sollen.

Statt oberflächlicher Ausbesserung setzt das Land Nordrhein-Westfalen auch mit dem Programm 2021 vermehrt auf grundhafte und nachhaltige Modernisierung zur dauerhaften Verbesserung des Zustands des Landesstraßennetzes.

  • 115,97 Millionen Euro fließen in 148 größere, einzeln aufgelistete Sanierungsvorhaben an Fahrbahnen, Brücken und sonstigen Anlageteilen.
  • Zusätzlich zu den rund 116 Millionen Euro für größere Sanierungsmaßnahmen werden 75 Millionen Euro als sogenannte „Bauamtspauschale“ eingeplant. Damit soll flexibel und schnell auf kleinere und unvorhergesehene Vorhaben reagiert werden können. Die Auswahl der Projekte, die mit diesen Mitteln realisiert werden sollen, erfolgt in Eigenverantwortung der jeweiligen Regionalniederlassung von Straßen.NRW. Im Vergleich zum vergangenen Jahr stehen hier 25 Millionen Euro mehr zur Verfügung.
  • 10,49 Millionen Euro werden für die Sanierung von Geh- und Radwegen entlang der Landesstraßen in der Baulast des Landes eingesetzt.
  • 3,55 Millionen Euro sind für vier Maßnahmen im Zusammenhang mit Abstufungen von Landesstraßen zu Kreis- und Gemeindestraßen vorgesehen.

Die Projektliste des Landesstraßenerhaltungsprogramms 2021 finden Sie unter folgendem Link: erhaltungsprogramm_2021_landesstrassen.pdf

Menschen machen Dorf – 28,5 Millionen Euro für 344 Projekte in 145 Gemeinden mit Orten bis zu 10.000 Einwohnern

Das Land Nordrhein-Westfalen hat das „Dorferneuerungsprogramm 2021“ veröffentlicht: In diesem Jahr werden in der Dorferneuerung 344 Projekte in 145 Gemeinden mit rund 28,5 Millionen Euro unterstützt.

28,5 Millionen Euro Finanzmittel unterstützen Gemeinden und zahlreiche private Initiativen bei der tatkräftigen Umsetzung ihrer Ideen. Zusammen mit der erstmalig in diesem Jahr ausgesprochenen landeseigenen Förderung für die Feuerwehrinfrastruktur investiert Nordrhein-Westfalen in Orten mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern insgesamt 51,4 Millionen Euro.

Die ländlichen Räume in Nordrhein-Westfalen mit ihren zahlreichen Dörfern und dörflich geprägten Kommunen sind Heimat, Lebens- und Wirtschaftsräume für nahezu die Hälfte der Einwohner unseres Landes Nordrhein-Westfalen. Gerade die herausfordernden Monate der COVID-19-Pandemie zeigen, wie wichtig der öffentliche Raum und generationenübergreifende Orte des gesellschaftlichen Zusammenlebens und damit auch des gelebten Zusammenhalts in unserem Bundesland sind.

Städtebauförderung 2021 – 368 Millionen Euro für 294 Projekte in 214 Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen hat das „Städtebauförderprogramm 2021“ und den „Investitionspakt Sportstätten 2021“ veröffentlicht: In diesem Jahr werden 294 Projekte in 214 Städten und Gemeinden vorbehaltlich des Inkrafttretens der Verwaltungsvereinbarung 2021 zwischen den Ländern und dem Bund bewilligt.

Die Corona-Pandemie und die Digitalisierung aller Lebensbereiche sind die aktuellen Herausforderungen, insbesondere für Innenstädte und Ortskerne. Die Städtebauförderung hilft, neue Wege zu gehen. Von den rund 368 Millionen Euro aus Finanzmitteln der Landes Nordrhein-Westfalen, des Bundes und der Europäischen Union fließen rund 254 Millionen Euro für Investitionen in 174 Innenstädte, Ortskerne und Stadteilzentren

Auch der Klimaschutz wird in der Städtebauförderung berücksichtigt: Ein Beitrag zum Klimaschutz bzw. zur Anpassung an den Klimawandel ist eine essentielle Fördervoraussetzung, was zur Realisierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Stadtnatur und zur energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude führt.

An der Finanzierung der ausgewählten Projekte des Städtebauförderprogramms 2021 beteiligen sich das Land Nordrhein-Westfalen mit 195 Millionen Euro, der Bund mit 171 Millionen Euro und die Europäische Union mit zwei Millionen Euro.

Nordrhein-Westfalen hat erstmals mit dem Programmaufruf 2019 auch die ausdrückliche Förderfähigkeit von Schwimmbädern aufgenommen. Mit dem Förderjahr werden weitere zehn Maßnahmen an und in Schwimmbädern mit einem Gesamtvolumen von rund 15,3 Millionen Euro gefördert.

Durch die Städtebauförderprogramme und Sonderaufrufe des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes konnten bzw. können in den Jahren 2019 bis 2021 somit insgesamt 68,7 Millionen Euro in 42 Städten und Gemeinden zum Erhalt bzw. zum Aus- und Umbau von Schwimm-Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt werden.

Höchste Einzelfördersummen 2021 (kreisfreie Städte):

  • Oberhausen mit 12,844 Millionen Euro: Multifunktionskomplex an der Gesamtschule Osterfeld: Neubau (Jugendzentrum, Stadtteilbibliothek, Aula, Außenanlagen); Umgestaltung Kirchplatz St. Pankratius; Stadtteilmanagement/Stadtteilbüro; Eigentümerberatung/-aktivierung
  • Duisburg mit 6,909 Millionen Euro: Abbruch Ottostraße 54/56, Hof- und Fassadenprogramm, Verfügungsfonds im Stadtteil Hochheide
  • Krefeld mit 6,089 Millionen Euro: Quartierszentrum (Herberzhäuser), Ideenwettbewerb „Am Röttgen“, Öffentlichkeitsarbeit, Maßnahmen zur Fassadenverbesserung sowie Gestaltung von Haus-, Hof- und Gartenflächen, Verfügungsfonds
  • Leverkusen mit 5,864 Millionen Euro: Aufwertung Spielplatz Erholungshauspark, Errichtung Quartierstreffpunkt Dönhoffstraße/Alte Feuerwache, Unterstützung privater Baumaßnahmen zur Verbesserung des Stadtbildes, Verfügungsfonds für Innenstadt-Initiativen, Öffentlichkeitsarbeit, vorbereitende Planung (u. a. Gestaltungshandbuch)
  • Essen mit 5,615 Millionen Euro: Zentrum für Kooperation und Inklusion KD 11/13; Hof- und Fassadenprogramm; Öffentlichkeitsarbeit; Bürgerbeteiligung; Verfügungsfonds in Essen Nord

Höchste Einzelfördersummen 2021 (kreisangehörige Städte):

  • Soest mit 6,965 Millionen Euro: REGIONALE 2025: Digitales Lern- und Arbeitszentrum (DiLAS)
  • Kamen mit 6,000 Millionen Euro: Neubau eines Kombibades
  • Dinslaken mit 5,727 Millionen Euro: Hof und Fassadenprogramm, Aufwertung Sportanlage Augustastraße, Verfügungsfonds, Herrichtung der Außenhülle der Zechenwerkstatt Lohberg
  • Arnsberg mit 5,700 Millionen Euro: Ersatzneubau Flachtrakt Rathaus (Bürgerzentrum)
  • Alfter mit 5,601 Millionen Euro: Neubau und tlw. Ersatzneubau einer Mehrzweckhalle als Quartierstreffpunkt, Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitarbeit, Projekt- und Prozesssteuerung

Hinweis zum Investitionspakt „Sportstätten 2022“

Für den Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten sind für das Programmjahr 2021 viele Projekte von hoher Qualität eingereicht worden, die nicht in Gänze im Jahr 2021 bewilligt werden können: Eine erneute Antragstellung für das Förderjahr 2022 durch die Kommunen ist aufgrund der Vielzahl der vorliegenden Anträge nicht erforderlich. Gleichwohl können eingereichte Projekte weiter qualifiziert werden. Die Bezirksregierungen werden dazu im Laufe des Sommers 2021 auf die Kommunen zukommen, die für eine Förderung im Jahr 2022 in Betracht kommen.

Das komplette Städtebauförderprogramm NRW 2021 sowie weitere Informationen zur Städtebauförderung in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf www.mhkbg.nrw.de.

Land fördert den Übergang in betriebliche Ausbildung für rund 1.000 unversorgte Ausbildungssuchende

Mit dem neuen Coaching- und Vermittlungsangebot „Kurs auf Ausbildung“ schafft das Land für rund 1.000 ausbildungsreife junge Menschen, die im vergangenen Ausbildungsjahr keine Ausbildungsstelle gefunden haben, eine zusätzliche Unterstützungsmöglichkeit. Denn ausbildungsinteressierte junge Menschen stehen während der Corona-Pandemie vor besonderen Herausforderungen bei der Suche nach einem geeigneten Ausbildungsplatz.

Das Angebot ist zu Beginn des Monats April in zwölf Regionen gestartet, an denen sich die Ausbildungsplatzsuche besonders schwierig gestaltet. Es beinhaltet ein umfassendes individuelles Profiling mit Auswertung, die Begleitung im Bewerbungsprozess und die Unterstützung bei der Vermittlung in Ausbildung. Rund 40 Coaches stehen den Ausbildungsplatzsuchenden dafür in den nächsten 18 Monaten zur Verfügung.

In den Fällen, in denen eine direkte Vermittlung nicht möglich sein wird, unterstützen ab Oktober 2021, für ein Jahr, bis zu 300 zusätzliche landesgeförderte trägergestützte Ausbildungsstellen den Übergang in eine betriebliche Ausbildung.

Weitere Informationen und eine Übersicht über die beteiligten Regionen und die mitwirkenden Träger finden Interessierte in Kürze auf der Internetseite https://www.mags.nrw/ausbildung-foerdern

2,2 Millionen Euro für bessere Mobilität im suburbanen Raum

Ein paar Klicks in der App und schon ist die Fahrt mit dem Shuttle gebucht. Ganz flexibel unterwegs im Stadtgebiet – auch abends und am Wochenende! Seit vier Monaten läuft das On-Demand-Projekt ‚Shuttle – Holt dich ab‘ in Gütersloh und wird von den Menschen gut angenommen. Mit dem flexiblen On-Demand-Shuttle hat sich Gütersloh beim Wettbewerb „Mobil.NRW – Modellvorhaben innovativer ÖPNV im ländlichen Raum“ durchgesetzt. Das Land fördert den Fahrdienst auf Abruf mit rund 2,2 Millionen Euro.

Die Idee des Projekts: Dank Shuttle sollen mehr Pkw-Pendlerinnen und Pendler ihr Auto in der Garage lassen. Das On-Demand-Angebot ermöglicht eine attraktive und pünktliche Anbindung an den Bahnverkehr – vor allem werktags. Nun werden Stadtteile angebunden, in denen es bislang keine flächendeckende ÖPNV-Anbindung gab.

Zwei klimaschonende elektrisch-betriebene London-Taxis und ein moderner Großraum-Van sind dafür im Einsatz. Die durchschnittliche Fahrt ist fünf Kilometer lang und kostet nur vier Euro (mit WestfalenTarif-Abo nur drei Euro) – wesentlich günstiger als ein Taxi. Zudem bedeutet das Fahrzeug samt Rollstuhl-Rampe auch eine deutliche Erleichterung für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.

Hintergrund Landeswettbewerb:

In einem Landeswettbewerb „Mobil.NRW – Modellvorhaben innovativer ÖPNV im ländlichen Raum“ wurden Kommunen, kommunale Zweckverbände und SPNV-Aufgabenträger aufgefordert, innovative Konzepte für den ÖPNV im ländlichen Raum zu entwickeln. Durch die Modellprojekte sollen Wege gefunden werden, wie in eher ländlich geprägten und suburbanen Räumen, ÖPNV-Angebote neu geschaffen oder die bestehenden Angebote attraktiver werden können. Insgesamt wurden 38 Projektvorschläge eingereicht. Eine Experten-Jury hat die Bestplatzierten ausgewählt. 15 Projekte profitieren nun von der Landesförderung.

Hintergrund ÖPNV-Offensive des Verkehrsministeriums:

Die Förderung von innovativen Modellvorhaben im ländlichen Raum ist Teil der ÖPNV-Offensive des Verkehrsministeriums. Dafür sind bis 2031 insgesamt 2 Milliarden Euro eingeplant. Darin sind 120 Millionen Euro für On-Demand-Dienste enthalten. Rund 100 Millionen Euro fließen in zusätzliche Schnellbuslinien im ländlichen Raum. 280 Millionen Euro investiert Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit der Bahn und den Aufgabenträgern in ein robustes Schienennetz. Außerdem fördert das Verkehrsministerium die Reaktivierung stillgelegter Schienenstrecken.

Kein Papier mehr: NRW-Polizei erfasst Unfälle digital

Die Polizei in Nordrhein-Westfalen nimmt Verkehrsunfälle ab sofort digital per App auf – zunächst als Pilotprojekt in den vier Polizeibehörden Dortmund, Recklinghausen, Borken und Wesel, ab Sommer dann voraussichtlich flächendeckend in ganz Nordrhein-Westfalen. Jedes Jahr registriert die nordrhein-westfälische Polizei mehr als 650.000 Unfälle – im Schnitt 1.780 pro Tag. Früher zählte eine Unfallmitteilung mehrere Seiten Papier; die erste wurde per Hand ausgefüllt und es wurden so viele Durchschläge wie notwendig ausgehändigt. Bei schwereren Unfällen wurden die Daten auf der Wache dann noch einmal in den Computer übertragen – eine aufwändige Mehrfacherfassung.

Künftig geht das mit wenigen Klicks auf dem Smartphone. Die App mit dem Namen „mViVA Erfassung“ verarbeitet die Unfalldaten sofort und vor Ort. Weiterführende Daten-Abfragen wie etwa des Personalausweises oder des Kennzeichens können per Scan erledigt werden. Auch die Unfallmitteilung für den Bürger wird digital: Auf einem Flyer erhalten Unfallbeteiligte einen Link und einen QR-Code zum Bürgerportal der nordrhein-westfälischen Polizei, auf dem die Unfallmitteilung dann als PDF-Dokument abrufbar ist. So kann die Unfallmitteilung direkt an die Versicherung der Beteiligten weitergeleitet werden. Wer den analogen Papier-Weg bevorzugt, kann sich die Unfallmitteilung auf der nächsten Wache ausdrucken lassen oder den Flyer direkt an die Versicherung weitergeben.

Land bietet Ausbildungsprogramm zur „Staatlich geprüften Kinderpflegerin“ und zum „Staatlich geprüften Kinderpfleger“ an

Mit dem Kita-Helfer-Programm #ichhelfemit unterstützt und entlastet das Land Nordrhein-Westfalen pädagogische Kräfte in den Kindertageseinrichtungen während der Corona-Pandemie. Im Anschluss an das Programm, das bis zum Ende des Kitajahres 2020/2021 läuft, sollen die Kita-Helferinnen und -Helfer Angebote zur Weiterqualifizierung erhalten. Dazu wird den rund 5000 neu eingestellten Kita-Helfern in Nordrhein-Westfalen nun ein Weiterbildungsangebot zur „Staatlich geprüften Kinderpflegerin“ beziehungsweise zum „Staatlich geprüften Kinderpfleger“ gemacht.

Die praxisorientierte Ausbildung zur „Staatlich geprüften Kinderpflegerin“ beziehungsweise zum „Staatlich geprüften Kinderpfleger“ startet zum 1. August 2021 und dauert insgesamt zwei Jahre. Sie verbindet zwei bis drei Tage pro Woche Unterricht am Berufskolleg mit praktischen Lernphasen und Aufgabenstellungen aus dem schulischen Bildungsplan in den Kindertageseinrichtungen. Ab dem ersten Ausbildungsjahr werden so wertvolle praktische Erfahrungen gesammelt und parallel pädagogisches Wissen aufgebaut. Die Ausbildung schließt mit einer Berufsabschlussprüfung zur „Staatlich geprüften Kinderpflegerin“ bzw. zum „Staatlich geprüften Kinderpfleger“ ab und ermöglicht den Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife).

Voraussetzung für die Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme ist, neben der Freude an der Arbeit mit Kindern und Familien, ein Arbeitsvertrag mit dem Träger der jeweiligen Kita und mindestens ein Hauptschulabschluss. Die Ausbildung ist besonders für Kita-Helferinnen und -Helfer interessant, die die Aufnahmevoraussetzungen der Fachschulen für Sozialpädagogik noch nicht erfüllen.

Bei entsprechenden Voraussetzungen und Eignung steht den Kita-Helferinnen und -Helfern neben der Ausbildung zur Kinderpflegerin beziehungsweise zum Kinderpfleger oder im Anschluss daran auch die praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin beziehungsweise zum Erzieher in Kindertageseinrichtungen offen. Detaillierte Informationen finden Interessierte unter www.kitajob.nrw.

Erneuter Zuwachs bei Kindertagesbetreuungsplätzen

In Nordrhein-Westfalen ist die Anzahl der Plätze in der Kindertagesbetreuung erneut gestiegen. Die 186 Jugendämter haben für das neue Kindergartenjahr (nach KiBiz.web) insgesamt 741.364 Plätze (671.213 Plätze in Kindertageseinrichtungen und 70.151 Plätze in Kindertagespflege) gemeldet und damit insgesamt 12.064 mehr als im laufenden Jahr. Auch die Zahl der Kindertageseinrichtungen ist um 121 auf 10.613 gestiegen.

Nach den Meldungen der Jugendämter sind im Vergleich zum Vorjahr die Plätze für Kinder unter drei Jahren sowohl in den Kindertageseinrichtungen (plus 1.975) als auch in der Kindertagespflege (plus 1.374) gestiegen. Von den insgesamt 211.086 Betreuungsplätzen entfallen 145.279 auf Kindertageseinrichtungen und 65.807 auf die Kindertagespflege. Die U3-Versorgungsquote für das kommende Kindergartenjahr liegt damit bei rund 40,6 Prozent (plus 0,8 Prozent). Bezogen auf die ein- und zweijährigen Kinder, die seit 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben, beträgt die Versorgungsquote 60,3 Prozent.

Auch bei den Ü3-Plätzen ist erneut eine Steigerung zu verzeichnen: Insgesamt wurden 530.278 Betreuungsplätze für Kinder über drei Jahren angemeldet, davon 525.934 in Kindertageseinrichtungen und 4.344 in Kindertagespflege. Das sind insgesamt 8.175 Plätze mehr als im Vorjahr.

Der Ausbau in den letzten Jahren hat auch dazu geführt, dass sowohl rund 55,2 Prozent aller U3-Kinder als auch aller Ü3-Kinder über einen Ganztagsplatz mit einem vereinbarten wöchentlichen Betreuungsumfang von 45 Stunden verfügen werden. Der weit überwiegende Teil der übrigen Kinder (U3-Kinder: 39,4 Prozent, Ü3-Kinder: 40,8 Prozent) hat einen Betreuungsplatz von 35 Stunden, der in der Regel eine Übermittagsbetreuung sicherstellt.

Die Zahl der Ausbildungsplätze für Erzieherinnen und Erzieher konnte im Schuljahr 2020/2021 auf 25.457 Plätze gesteigert werden (plus 876). Die Landesregierung hat damit die bislang höchste Ausbildungskapazität geschaffen und unterstreicht damit, wie wichtig es ist, mehr Personal für die Kindertagesbetreuung zu gewinnen.