Themen der Woche im Landtag NRW 17. Kalenderwoche 2020

  • Unterstützung für öffentliche und soziale Infrastruktur sowie Kommunen
  • Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland führen Maskenpflicht ein
  • 11,8 Millionen Euro Unterstützung für nordrhein-westfälische Zoos in Corona-Zeiten
  • „Soforthilfe Sport“ für notleidende Sportvereine in der Corona-Krise
  • Land unterstützt mit über einer Million Euro Hilfsangebote des Ehrenamtes für Menschen in der Corona-Krise
  • Nordrhein-Westfalen öffnet Schulen schrittweise
  • Hinweise für Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln im Schülerverkehr – Infektionsschutz nicht gefährden
  • Land sichert Bezugsquellen für Schulträger
  • NRW-Soforthilfe 2020 wieder möglich
  • Stufenweise Öffnung bei Kindertagesbetreuung wird auf erwerbstätige Alleinerziehende ausgedehnt
  • Zentrale Kontaktstelle ‚Lieferketten für Unternehmen‘
  • 1,5 Millionen Euro zusätzlich zum Schutz gewaltbetroffener Mädchen und Frauen
  • Förderrichtlinien „Wolf“: Fortan keine Obergrenze für die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen
  • Mehr als 150 Millionen Euro für das nordrhein-westfälische Handwerk – Digitalisierungsoffensive greift
  • Immaterielles Kulturerbe: Steigerlied und Trinkhallenkultur werden in Landesinventar aufgenommen

Unterstützung für öffentliche und soziale Infrastruktur sowie Kommunen

Das nordrhein-westfälische Landeskabinett hat am Dienstag (21. April 2020) einen zweiten Nachtragshaushalt auf den Weg gebracht. Nach den bereits im ersten Nachtragshaushalt von Ende März enthaltenen Haftungsfreistellungen von 5 Milliarden Euro für die gewerbliche Wirtschaft, weitet das Land seine Unterstützung nun auch auf die öffentliche und soziale Infrastruktur sowie die Kommunen aus.

Die finanzwirtschaftlichen Folgen des Coronavirus treffen in ihren Auswirkungen nicht nur die gewerbliche Wirtschaft, sondern auch Institutionen und Unternehmen der öffentlichen –  insbesondere auch der sozialen – Infrastruktur sowie die nordrhein-westfälischen Kommunen. Somit bestehen Lücken, die geschlossen werden müssen.

Das Landeskabinett hat daher beschlossen, der NRW.BANK zur Einrichtung und Durchführung dieser Förderprogramme Haftungsfreistellungen in Höhe von weiteren 10 Milliarden Euro zu gewähren, um maßgeschneiderte Programme für diese Bereiche zu entwickeln. Das 2. Nachtragshaushaltsgesetz wird noch im April in den Landtag eingebracht. Die Landesregierung geht davon aus, dass das Gesetz in einem normalen Beratungsverfahren beraten und verabschiedet werden kann.

Die NRW.BANK konzentriert sich in Abstimmung mit der Landesregierung auf die Felder, auf denen sie einen Mehrwert für Nordrhein-Westfalen erbringen kann. Ihre kreditwirtschaftlichen Unterstützungsangebote bestehen aus drei Säulen und werden in drei Programmen gebündelt:

  • Unterstützung öffentlicher und sozialer Infrastrukturen („InfrastrukturCorona“)
  • Unterstützung der nordrhein-westfälischen Kommunen („KommunalCorona“)
  • Unterstützung der gewerblichen Wirtschaft („UniversalCorona“)

Kommunal-Corona

Aufgrund der pandemiebedingten Umsatzeinbußen und drohender Verluste stellen aktuell zahlreiche Unternehmen bei den zuständigen Steuer- bzw. Finanzämtern Anträge auf Herabsetzung ihrer Vorauszahlungen bzw. auf Stundung bei den Steuern. Speziell im Hinblick auf die beiden fiskalisch bedeutsamsten kommunalen Steuereinnahmearten, die Gewerbesteuer sowie den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, ist daher kurzfristig mit einer gravierenden Verringerung der kommunalen Einnahmen zu rechnen. Darüber hinaus drohen auf der Aufwandsseite weitere krisenbedingte Verschlechterungen für die kommunalen Haushalte.

Um die Liquiditätsversorgung jeder einzelnen nordrhein-westfälischen Kommune in der aktuellen Krise zu gewährleisten, soll die NRW.BANK den Kommunen eine aus zwei Teilen bestehende Unterstützung anbieten: Zum einen verlängert die NRW.BANK ihre fälligen Liquiditätskredite an die Kommunen und zum anderen stellt sie ein Sonderkontingent für krisenbedingte Finanzierungsengpässe außerhalb des normalen Geschäfts zur Verfügung. Für diese Sonderkontingente erhält die NRW.BANK vom Land eine zusätzliche Haftungsfreistellung in dem Programm „KommunalCorona“ bis zur Höhe von 5 Milliarden Euro.

Infrastruktur-Corona

Die Institutionen der öffentlichen – insbesondere auch sozialen – Infrastruktur sind von Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Krise betroffen. Für diese Zielgruppe gibt es durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau des Bundes gegenwärtig keine Unterstützungsangebote, die eine Risikoentlastung der durchleitenden Hausbank vorsehen. Daher wird die NRW.BANK kurzfristig ein neues Förderangebot mit Haftungsentlastung in Höhe von 80 Prozent für die jeweilige Hausbank für deren Betriebsmittelkredite etablieren und dabei auf den Strukturen des bestehenden Programms NRW.BANK.Infrastruktur aufbauen.

Antragsberechtigt sein sollen hier Institutionen, die im Bereich der öffentlichen und sozialen Infrastruktur tätig sind:

  • Kommunale Unternehmen (z.B. Flughäfen, Häfen, Verkehrsgesellschaften),
  • Gemeinnützige Organisationsformen – unabhängig von deren Träger (z.B. Krankenhäuser, Altenheime, Pflegeheime) und
  • Gewerbliche Unternehmen, Angehörige freier Berufe und private Investoren (z.B. ambulante Pflegedienste, Betreiber von Kitas).

Hierfür ist eine zusätzliche Haftungsfreistellung des Landes zugunsten der NRW.BANK in Höhe von 5 Milliarden Euro geplant, damit die NRW.BANK die zu erwartende Nachfrage krisenbetroffener Unternehmen auch aufsichtsrechtlich tragen kann. Für die Haftungsfreistellungen in den Programmen „InfrastrukturCorona“ und „KommunalCorona“ sind entsprechende haushaltsgesetzliche Ermächtigungen erforderlich, die mit dem zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2020 geschaffen werden sollen.

UniversalCorona

Zur Unterstützung der gewerblichen Wirtschaft („UniversalCorona“) wurden bereits mit dem ersten Nachtragshaushalt fünf Milliarden Euro als Förderprogramm der NRW.Bank bereitgestellt.

Hintergrund

Mit dem kürzlich verabschiedeten Nachtragshaushaltsgesetz 2020 wurde bereits eine Haftungsfreistellung des Landes zugunsten der NRW.BANK in Höhe von 5 Milliarden Euro geschaffen, damit die NRW.BANK die zu erwartende Nachfrage krisenbetroffener Unternehmen auch aufsichtsrechtlich tragen kann. Antragsberechtigt sind junge Unternehmen, mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe. Hier sollen primär diejenigen unterstützt werden, denen aktuell der Zugang zu Krediten nicht möglich ist.

Das Haushaltsvolumen 2020 beträgt unverändert 80,2 Milliarden Euro. Die Landesregierung hat einen Nachtragshaushalt allein zur Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen aufgestellt und darin ein Sondervermögen in Höhe von rund 25 Milliarden Euro vorgesehen.

Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland führen Maskenpflicht ein

Nach Auffassung von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist unter Beachtung regionaler Besonderheiten ein möglichst geschlossenes Vorgehen der staatlichen Ebenen im Umgang mit der Corona-Virus-Pandemie von zentraler Bedeutung für die Akzeptanz politischer Entscheidungen. Im Sinne eines gemeinsamen Vorgehens haben sich die Rheinland-Pfalz sowie Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, sowie das Saarland darauf verständigt, ab dem 27. April die bisherige dringende Empfehlung im ÖPNV und beim Einkaufen eine Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eine sogenannte Alltagsmaske zu tragen, in eine Pflicht zu überführen.

Bürgerinnen und Bürgern sowie Handelsunternehmen wird mit dem Inkrafttreten ab Montag die nötige Zeit gegeben, um sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Bis dahin gilt weiter die dringende Bitte an die Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel, Mund und Nase zu bedecken.

Das Wichtigste bleibt: Abstand halten und die konsequente Einhaltung von Hygieneregeln. Nach Experten-Auffassung kann auch das Tragen von Alltagsmasken dazu beitragen, das Infektionsrisiko zu reduzieren. Wir müssen alles tun, was dabei hilft, umsichtig den Weg zurück zu einem Leben in Normalität zu finden. Die Maskenpflicht in einigen Bereichen des öffentlichen Lebens kann dabei sinnvoll unterstützen.

Nordrhein-Westfalen wird seine Regelungen im Einzelhandel mit seinen Nachbarländern Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz und der großen Mehrheit der anderen Länder dahingehend anpassen, dass es ab Montag auch möglich sein wird, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen diejenigen Geschäfte öffnen zu können, die ihre Verkaufsfläche auf höchstens 800 Quadratmeter Verkaufsfläche reduzieren können.

11,8 Millionen Euro Unterstützung für nordrhein-westfälische Zoos in Corona-Zeiten

Zoos und Tierparks sind derzeit massiv von den Corona-bedingten Schließungen betroffen. Einnahmeausfälle gefährden die Einrichtungen und die Versorgung der Tiere.  Zoos erfüllen durch Erhaltungszuchtprogramme für gefährdete Arten wichtige Aufgaben im Naturschutz und bringen gerade den Menschen in den Ballungsräumen die Tiere und damit ein Stück Natur näher. Sie bieten auf rund 200 Hektar in Nordrhein-Westfalen naturnahe Erholungsflächen im urbanen Raum. Mit insgesamt 11.825.000 Euro greift Nordrhein-Westfalen den Zoos unter die Arme, um die Versorgung der Tiere sicherstellen zu können.

Die fehlenden Einnahmen zu Beginn der Hauptsaison stellen für die Zoos einen erheblichen finanziellen Verlust dar und werden sich im Jahresverlauf nicht kompensieren lassen. Ohne eine finanzielle Unterstützung sind die Zoos nicht mehr in der Lage, den Betrieb unter den derzeitigen Beschränkungen zu gewährleisten. Damit ist auch die Versorgung der Zootiere ernsthaft gefährdet.

Hintergrund:

Von den größeren Zoos und weiteren kleineren Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen werden insgesamt mehr als 40.000 Wirbeltiere, darunter auch hochbedrohte Tierarten, die teils in der Wildbahn als ausgestorben gelten, gehalten. Die Mitgliedszoos des Verbands der Zoologischen Gärten (VdZ) registrieren in Nordrhein-Westfalen jährlich rund 6,6 Millionen Besucher. Beschäftigt werden rund 1.000 Arbeitskräfte, darüber hinaus sind Saisonkräfte im Gastronomie- und Servicesektor beschäftigt.

„Soforthilfe Sport“ für notleidende Sportvereine in der Corona-Krise

Eine Woche nach dem offiziellen Start für das Sonderprogramm „Soforthilfe Sport“ des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Landessportbund NRW bereits rund zwei Millionen Euro aus dem vorhandenen Zehn-Millionen-Topf an notleidende Sportvereine zur Überweisung veranlasst. Das genehmigte Geld verteilt sich auf bislang mehr als 250 Anträge. Für die konkreten Unterstützungsleistungen werden 60 Prozent des nachgewiesenen Förderbedarfs gewährt. Es gilt eine Obergrenze von 50.000 Euro pro Antrag.

Als Bedingung für die Gewährung der Soforthilfe gilt ein durch die Corona-Pandemie verursachter Liquiditätsengpass, der zu einer Existenzgefährdung des Vereins beziehungsweise des Verbands oder Bunds in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte. Sämtliche finanziellen Mittel werden von der Landesregierung zur Verfügung gestellt, das zuständige LSB-Referat übernimmt die Bearbeitung der Anträge sowie die zeitnahe Auszahlung. Anträge können noch bis zum 15. Mai 2020 gestellt werden.

Land unterstützt mit über einer Million Euro Hilfsangebote des Ehrenamtes für Menschen in der Corona-Krise

Das Land stellt zur Unterstützung ehrenamtlicher Aktivitäten zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise über eine Million Euro bereit. Damit sollen insbesondere die Hilfsangebote der Freiwilligenagenturen, Nachbarschaftsinitiativen und Vereine vor Ort für ältere und vorerkrankte Bürgerinnen und Bürger unterstützt werden.

Zahlreiche Freiwilligenagenturen haben gegenwärtig einen Schwerpunkt ihrer Arbeit in die Bewältigung der Corona-Krise gelegt und matchen unter anderem Ehrenamtliche und Hilfesuchende. Hierbei organisieren und koordinieren sie Unterstützung beim Einkaufen, beim Ausführen des Hundes oder beim Einlösen von Rezepten. Zudem vernetzen die Freiwilligenagenturen Initiativen in allen Stadtteilen, produzieren Hilfeleitfäden und Erklär-Videos, die Initiativen und Nachbarschaftsnetzwerken zur Verfügung gestellt werden.

All diese Freiwilligenagenturen, andere Engagement fördernde Einrichtungen sowie Nachbarschaftsinitiativen und Vereine haben durch ihr Engagement zusätzliche Ausgaben und benötigen nun finanzielle Unterstützung.

Das Land will die Mittel schnell und mit möglichst wenig bürokratischem Aufwand über die Kreise und kreisfreien Städte zur Verfügung stellen. Diese erhalten die insgesamt 1.075.000 Euro gestaffelt nach der jeweiligen Einwohnerzahl, die sie den Freiwilligenagenturen, anderen Engagement fördernden Einrichtungen und ehrenamtlich tätigen Akteuren vor Ort für ihre Arbeit zur Bewältigung der Corona-Krise zur Verfügung stellen sollen.

Diese Staffelung sieht folgende Beträge vor:

  • bis 200.000 Einwohnerinnen und Einwohner je 15.000 Euro,
  • über 200.000 bis 400.000 Einwohnerinnen und Einwohner je 20.000 Euro und
  • über 400.000 Einwohnerinnen und Einwohner je 25.000 Euro.

Nordrhein-Westfalen öffnet Schulen schrittweise

Mit der aktualisierten Corona-Betreuungsverordnung auf Grundlage der Beschlüsse der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten aus dieser Woche werden die Regelungen der schrittweisen Schulöffnung sowie die geplanten Anpassungen der Notbetreuung in Schulen in Nordrhein-Westfalen neu gefasst.

Die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte und aller in Schule Beschäftigten hat oberste Priorität. Die vorsichtige und daher gestufte Wiederaufnahme des Schulbetriebs in Nordrhein-Westfalen erfolgt gleichsinnig wie in anderen Bundesländer. Sie ist behutsam darauf ausgelegt, die Schulen nicht zu überfordern. Und sie respektiert gleichzeitig die berechtigten Interessen der Schülerinnen und Schüler auf eine bestmögliche Prüfungsvorbereitung für den Abschluss ihrer jeweiligen Schullaufbahn.

Am 20. April 2020 werden in Nordrhein-Westfalen zunächst die weiterführenden Schulen für Schulleitungen und Lehrkräfte wieder öffnen, um den Schulbetrieb vorzubereiten. Ab Donnerstag, den 23. April 2020, können ausschließlich die Schülerinnen und Schüler, die in diesem Schuljahr Abschlüsse anstreben, wieder in die Schulen.

Ab dem 4. Mai sollen dann auch die Grundschulen ihren Schulbetrieb wiederaufnehmen, sollte die Entwicklung der Infektionsraten dies zulassen. In den Grundschulen ist dies zunächst auf die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 beschränkt, um diese Kinder gut auf den im Sommer bevorstehenden Wechsel auf die weiterführenden Schulen vorzubereiten.

Grundsätzlich ist die Wiederaufnahme des Schulbetriebs nur unter Einhaltung strenger Vorgaben zum Hygiene- und Infektionsschutz möglich. Den Schulen werden in Kürze speziell entwickelte Handlungsempfehlungen zur Hygiene unter Pandemiebedingungen übermittelt.

Die bewährte, seit dem 16.März angebotene Notbetreuung für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird fortgesetzt. Mit der neuen Corona-Betreuungsverordnung sollen aber vor dem Hintergrund der behutsamen Lockerungen für weitere Wirtschaftsbereiche die Tätigkeitsbereiche der Eltern angepasst werden, die künftig die Notbetreuung in Anspruch nehmen können.

Diese Anpassung orientiert sich ebenfalls an den Beschlüssen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten aus dieser Woche. Ab 23. April 2020 soll die so erweiterte Notbetreuung für Kinder von Eltern und Erziehungsberechtigten aus den neu definierten Berufs- und Bedarfsgruppen gelten.

Hinweise für Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln im Schülerverkehr – Infektionsschutz nicht gefährden

Das Land, die kommunalen Spitzenverbände und die Branchenverbände Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen (NWO) haben Hinweise und Verhaltensregeln für einen besseren Infektionsschutz im Schülerverkehr erarbeitet. Für diese Hinweise startet jetzt die Kommunikation.

Durch die schrittweise Aufnahme des Schulbetriebs ab Donnerstag (23. April 2020) in Nordrhein-Westfalen werden Schülerinnen und Schüler wieder mit Bus und Bahn zur Schule fahren. Die erarbeiteten Hinweise und Verhaltensregeln sollen allen Beteiligten als Orientierungshilfe insbesondere für das Verhalten von Schülerinnen und Schülern bei den Fahrten zur Schule dienen. Ziel ist es, die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten. Schülerinnen und Schüler werden im Vorfeld insbesondere über Social Media informiert.

Eine der dringenden Empfehlungen ist das Tragen von selbst mitgebrachten Alltagsmasken, sogenannte Mund-Nasen-Masken. Die ab Montag (27. April) in Nordrhein-Westfalen bestehende Pflicht, im ÖPNV und beim Einkaufen eine Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eine sogenannte Alltagsmaske zu tragen, gilt ab diesem Zeitpunkt auch für den gesamten Schülerverkehr. Darauf haben sich die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz sowie die Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen sowie dem Saarland heute verständigt.

Zur schrittweisen Aufnahme des Schulbetriebs ab Donnerstag wird beim Einsteigen in Bus oder Straßenbahn darum gebeten, ausreichend Abstand zu halten, damit es nicht zu Gedränge kommt.

Um das Corona-Virus weiterhin erfolgreich zu bekämpfen, appellieren das Land, die kommunalen Spitzenverbände und die Branchenverbände, die Hygieneregeln auf Grundlage der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, wie das Husten und Niesen in die Ellenbeuge, einzuhalten.

Schülerinnen und Schüler sollten überlegen, ob sie die Schule auch mit dem Fahrrad oder zu Fuß erreichen können, wenn für den Weg zur Schule nicht zwingend der ÖPNV oder der Schülerspezialverkehr genutzt werden muss.

Die Verkehrsunternehmen werden dazu aufgerufen, Hygienemaßnahmen in den Bussen zu verstärken und die Infektionsgefahr auch für Busfahrerinnen und Busfahrer so gering wie möglich zu halten.

Land sichert Bezugsquellen für Schulträger

Das Ministerium für Schule und Bildung hat Unterstützung für Schulträger und Schulen bei Materialengpässen mit gesicherten Bezugsquellen zugesagt. Damit soll die Einhaltung der Anforderungen des Infektionsschutzes sowie der notwendigen Hygienemaßnahmen bei der schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs sichergestellt werden.

Die Schulträger können über eine Vermittlung der Bezirksregierung Münster bei Lieferanten eine Million Schutzmasken und mindestens 20.000 Liter Desinfektionsmittel kostenpflichtig bestellen. Dies kann die Schulen und Schulträger unterstützen, bei denen es kurzfristig zu Materialengpässen kommt und stellt ein stabiles System zur Distribution dar, sofern der Bedarf vor Ort besteht. Darüber hinaus können so auch mobile Hygienestationen mit Handwaschmöglichkeiten, Handtuchhalter, Seife und Desinfektionsmittel bezogen werden für solche Klassenräume und Schulstandorte, wo dies notwendig ist.

Zu den Anforderungen an den Infektionsschutz sowie an geeignete Hygienemaßnahmen bei der schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs für angehende Absolventinnen und Absolventen in Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium für Schule und Bildung eine Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) und der Gesellschaft Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP) eingeholt.

Auf dieser Grundlage hat das Schulministerium den Schulen und Schulträgern am 18. April 2020 Vorgaben und Handlungsempfehlungen etwa zu Größe und Zusammensetzung der Lerngruppen und Abstandsregelungen in den Schulen und Klassenräumen bereitgestellt. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedingungen vor Ort erstellen die Schulen in der Zeit bis zum kommenden Donnerstag in Abstimmung mit den Schulträgern Hygiene- und Raumnutzungskonzepte.

NRW-Soforthilfe 2020 wieder möglich

Ab sofort können Kleinunternehmer, Freiberufler und Soloselbständige wieder einen Antrag auf die NRW-Soforthilfe 2020 stellen. Das Antragsverfahren erfolgt mit zusätzlichen Sicherheitsüberprüfungen nach wie vor ausschließlich digital unter https://soforthilfe-corona.nrw.de. Auch die Auszahlung bereits bewilligter Anträge wird wiederaufgenommen.

Die Aussetzung des Verfahrens wurde genutzt und diejenigen Anträge abgearbeitet, die die Bezirksregierungen bisher zurückstellen mussten. Dazu gehören doppelt und dreifach gestellte Anträge sowie solche von Gesellschaften bürgerlichen Rechts, wo möglicherweise mehrere Gesellschafter separat einen Antrag eingereicht haben. Das verbesserte Antragsverfahren stellt durch einen Abgleich mit den Finanzbehörden in Zweifelsfällen sicher, dass die Kontoverbindungen dem Antragsteller zugeordnet werden können. IBAN-Nummern, die dem Finanzamt nicht bekannt sind, werden nicht akzeptiert.

Nachdem Betrugsversuche durch abgefischte Daten bekannt geworden waren, hatte die Landesregierung Ende vergangener Woche vorübergehend Auszahlungen und Antragstellung gestoppt. Zahlreiche Betrugsseiten konnte in der Zwischenzeit abgeschaltet werden. Es wird weiterhin dringend empfohlen, ausschließlich die offiziellen Webseiten der Landesregierung mit den Endungen .nrw oder nrw.de zu nutzen.

Stufenweise Öffnung bei Kindertagesbetreuung wird auf erwerbstätige Alleinerziehende ausgedehnt

Auf Grundlage der neuen Corona-Betreuungsverordnung der Landesregierung werden ab dem 23. April 2020 die geplanten, schrittweisen Anpassungen bei der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen umgesetzt.  Wie bereits in der Corona-Betreuungsverordnung der Landesregierung beschlossen wird die derzeitige Notbetreuung ab Donnerstag, 23. April 2020, um einige Berufsgruppen der bisherigen kritischen Infrastruktur moderat erweitert. Für Montag den 27. April 2020 wird die Notbetreuung zusätzlich für erwerbstätige Alleinerziehende vorbereitet.

Darüber hinaus hat die Jugend- und Familienministerkonferenz beschlossen, unter Leitung von Nordrhein-Westfalen und Brandenburg ein Konzept zu erarbeiten, unter welchen Kriterien weitere Schritte der Öffnung der Kindertagesbetreuung möglich sind.  Entsprechende Empfehlungen sollen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten rechtzeitig vor der nächsten gemeinsamen Beratung am 30. April vorliegen.

Die Corona-Betreuungsverordnung sowie die Tätigkeitsbereiche für eine erweiterte Notfallbetreuung ab 23. April 2020 finden Sie auf der Website des Ministeriums: https://www.chancen.nrw/

Zentrale Kontaktstelle ‚Lieferketten für Unternehmen‘

Aufgrund gestörter Lieferketten ist es in den letzten Wochen in produzierenden Betrieben in Deutschland und Nordrhein-Westfalen zu Produktionsproblemen und teils Stillständen gekommen. Die Landesregierung hat daher in Abstimmung mit den Industrie- und Handelskammern sowie den Unternehmer- und Handwerksverbänden eine zentrale Kontaktstelle eingerichtet, an die sich Unternehmen wenden können, die Unterstützung bei der Wiederherstellung von Lieferketten benötigen.

Die zentrale Kontaktstelle Lieferketten arbeitet in engem Austausch mit den Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen – IHK NRW, der Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen e.V. – unternehmer NRW und der Interessensvertretung des Handwerks in Nordrhein-Westfalen – Handwerk.NRW sowie mit den Landesministerien und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Betroffene Unternehmen können sich ab sofort an die zentrale Mailadresse lieferketten@mwide.nrw.dewenden.

1,5 Millionen Euro zusätzlich zum Schutz gewaltbetroffener Mädchen und Frauen

Das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt zur Sicherung der Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen zusätzlich 1,5 Millionen Euro aus dem NRW-Rettungsschirm vorbehaltlich der Beschlussfassung des Landtages zur Verfügung zu stellen. Da zahlreiche Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen coronabedingt Finanzierungsengpässe haben, wird das Land Nordrhein-Westfalen weitere 1,5 Millionen Euro zur Sicherung der Opferunterstützungsangebote zur Verfügung stellen. In Nordrhein-Westfalen gibt es mit Stand vom 22. April 2020 in 24 von 64 landesgeförderten Frauenhäusern in Nordrhein-Westfalen freie Schutzplätze für Frauen mit und ohne Kinder, die Opfer von Gewalt geworden sind.

Hintergrund:

  • Informationen zu den verschiedenen Frauenunterstützungsangeboten gegen Gewalt an Frauen finden Sie auf der Seite des Ministeriums unter: www.mhkbg.nrw
  • Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht zur Platzbelegung in Frauenhäusern in Nordrhein-Westfalen: www.frauen-info-netz.de

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Frauenhäuser umfassend – und dies nicht nur in der Krise: Im Sommer 2017 standen landesweit 571 Plätze für gewaltbetroffene Frauen in den landesgeförderten Einrichtungen zur Verfügung. Durch verschiedene Maßnahmen konnte diese Anzahl auf (Stand: heute) 606 Plätze (+ 35 Plätze) in den 64 landesgeförderten Frauenhäusern gesteigert werden. Die Landesregierung hat darüber hinaus für den Ersatzneubau von Frauenhäusern 5,2 Millionen Euro aus der öffentlichen Wohnraumförderung bewilligt: Damit werden Ersatzneubauten in Bochum, Köln und Troisdorf unterstützt. Perspektivisch steigt damit die Anzahl an Schutzplätzen für Frauen um weitere 11 auf dann 617 Schutzplätze. Hinzu kommen Schutzplätze in den nicht landesgeförderten Einrichtungen. Neben den Schutzplätzen für Frauen werden Schutzplätze für Kinder in einer vergleichbaren Größenordnung vorgehalten.

Förderrichtlinien „Wolf“: Fortan keine Obergrenze für die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen

Herdenschutzmaßnahmen, die vor Wolfsübergriffen schützen, können künftig auch über die bisher geltende Obergrenze von 20.000 Euro in drei Jahren hinaus gefördert werden. Einen entsprechenden Antrag Nordrhein-Westfalens hat die Europäische Kommission jetzt genehmigt. Die neuen Förderrichtlinien Wolf werden in den nächsten Tagen im Ministerialblatt veröffentlicht und treten dann am Folgetag in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt bearbeiten die Bezirksregierungen alle Förderanträge ohne Berücksichtigung der bisherigen 20.000 Euro-Grenze, sie spielt dann keine Rolle mehr.

Funktionierende Elektrozäune und Herdenschutzmaßnamen senken die Zahl erfolgreicher Wolfübergriffe erheblich. Derzeit werden zunehmend wieder mehr Weidetiere aus den Ställen auf die Weiden gebracht. In allen Wolfsgebieten und im Wolfsverdachtsgebiet Oberbergisches Land rät das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium daher dringend zur Durchführung von Herdenschutzmaßnahmen. Eine Herdenschutzberatung bietet die Landwirtschaftskammer NRW kostenfrei an.

Seit 2009 treten in Nordrhein-Westfalen wieder sporadisch einzelne Wölfe auf. Seit 2018 sind zwei Wölfinnen ortstreu geworden, das führte zur Ausweisung von zwei Wolfsgebieten, „Schermbeck“ am Niederrhein und „Senne“ in Ostwestfalen. Mittelweile verfügt Nordrhein-Westfalen über drei Wolfsgebiete mit jeweiligen Pufferzonen, ein Wolfsverdachtsgebiet und eine einzelne Pufferzone an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz. Mit Ausweisung des ersten Wolfsgebiets „Schermbeck“ am 01.10.2018 war es erstmalig möglich, neben den Entschädigungen für Nutztierverluste durch den Wolf auch intensive Herdenschutzmaßnahmen, wie elektrische Zäune mit bis zu 80 Prozent zu fördern. Als eines der ersten Bundesländer stockte Nordrhein-Westfalen diese Förderung ab dem 23.03.2019 auf 100 Prozent auf.

Mehr als 150 Millionen Euro für das nordrhein-westfälische Handwerk – Digitalisierungsoffensive greift

Mit insgesamt rund 150 Millionen Euro haben Land, Bund und EU in den vergangenen zwei Jahren jeweils 26 zukunftsweisende Projekte und Initiativen des Handwerks in Nordrhein-Westfalen gefördert. Rund 32 Millionen davon stellte allein das Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Einen wichtigen Schwerpunkt bildete dabei die „Digitalisierungsoffensive Handwerk NRW“ mit Projekten und Initiativen wie „Handwerk-Digital.NRW“, der Neuausrichtung und Aufstockung des Programms „Mittelstand.innovativ!“ sowie dem neugestifteten Innovationspreis Handwerk NRW. Deutlich aufgestockt wurden auch die Mittel für Maßnahmen zur Verbesserung der technischen, digitalen Ausstattung der überbetrieblichen Bildungsstätten des Handwerks.

Der Handwerksbericht für die Jahre 2018 und 2019 gibt einen Überblick über sämtliche Förderaktivitäten und Initiativen der Landesregierung zu Gunsten des Handwerks in Nordrhein-Westfalen. Danach haben das Land Nordrhein-Westfalen, die EU und der Bund dem Handwerk in Nordrhein-Westfalen Fördermittel mit einem Gesamtvolumen von 58,2 Millionen Euro im Jahr 2018 und 91,5 Millionen Euro im Jahr 2019 zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2017 waren es 39,7 Millionen Euro. Unterstützung erhielten Handwerksbetriebe in Nordrhein-Westfalen außerdem aus weiteren Förderprogrammen, die sich an den Mittelstand allgemein richten.

Immaterielles Kulturerbe: Steigerlied und Trinkhallenkultur werden in Landesinventar aufgenommen

In einem fortlaufenden Prozess ermittelt und dokumentiert das Land das kulturelle Erbe auf seinem Gebiet. Eine Jury hat im diesjährigen Verfahren aus insgesamt 18 eingegangenen Bewerbungen zwei Traditionen ausgewählt, die nun von Kultur- und Wissenschaftsministerin bestätigt worden sind: Das Steigerlied und die Trinkhallenkultur im Ruhrgebiet erhalten jeweils einen Eintrag im Landesinventar des immateriellen Kulturerbes. Vier weitere Traditionen sowie ein gutes Praxisbeispiel der Erhaltung werden zudem durch das Land Nordrhein-Westfalen für das Bundesweite Verzeichnis nominiert. Darunter befindet sich mit der Demoscene erstmalig ein Vorschlag aus dem Bereich der digitalen Kultur.

Steigerlied: „Glück auf, Glück auf, der Steiger kommt“ – selbst nach dem Ende des Steinkohlebergbaus in Deutschland hat das Steigerlied, das zu vielfältigen Anlässen gesungen wird, seine identitätsstiftende Kraft nicht eingebüßt. Der von einer eingängigen Melodie begleitete Text spiegelt die Lebenswelt der Bergleute wider und zeugt von Schaffenskraft, Solidarität und Optimismus.

Trinkhallenkultur im Ruhrgebiet: Auch bei der Trinkhallenkultur im Ruhrgebiet spielt der soziale Zusammenhalt eine zentrale Rolle: Trinkhallen nehmen als typische Treffpunkte eine wichtige Funktion für die Nachbarschaft ein und stellen Orte der Integration und des Austausches dar.

Beide Kulturformen sind auch in anderen Regionen Deutschlands teils weit verbreitet, zeichnen sich jedoch durch ihren deutlichen Bezug zu Nordrhein-Westfalen für die Aufnahme in das NRW-Landesinventar aus.

Das Landesinventar wurde eingerichtet, um die Sichtbarkeit der kulturellen Vielfalt zu erhöhen und das ehrenamtliche Engagement im Land zu stärken. Mit dem Steigerlied und der Trinkhallenkultur im Ruhrgebiet umfasst das Landesinventar nun insgesamt zwölf Einträge, darunter die Anlage und Pflege von Flechthecken, die Bolzplatzkultur, die Martinstradition, der Rheinische Karneval sowie das Schützenwesen.

Nominierungen für das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes:

Brieftaubenwesen: Das Brieftaubenwesen mit der Zucht, der Pflege und dem Einsatz von Tauben ist eine in vielen Regionen der Welt – hier insbesondere in Bergbaugebieten – beheimatete Tradition mit einer mehr als viertausendjährigen Geschichte. Bereits 2018 wurde das Brieftaubenwesen in das nordrhein-westfälische Landesinventar des Immateriellen Kulturerbes eingetragen.

Buchbinderhandwerk: Viel Erfahrung, Traditionswissen und praktisches Können sind zur Ausübung dieser handwerklichen Tradition notwendig, die auch künstlerische, konservatorische und restauratorische Tätigkeiten umfasst. Die Fähigkeiten der Buchbinderinnen und Buchbinder werden auch in den heutigen Umbruchszeiten dringend benötigt und müssen für die Zukunft erhalten werden.

Demoscene: Die Demoscene vereint technisches und künstlerisches Knowhow zur Produktion von digitalen audiovisuellen Werken, sogenannten Demos, die auf „Demopartys“ präsentiert, miteinander verglichen und beurteilt werden. Neben der technischen Exzellenz gehört ein stark international ausgerichtetes Gemeinschaftsgefühl zu den Identifikationsfaktoren der Szene.

Papiertheater: Mit (Papp-)Schauspielern, Bühnenbild und -technik ist das Papiertheater ausgestattet wie ein großes Theater. Seine Trägerinnen und Träger bringen mit breitem Wissen und Können vielfältige Stücke im heimischen Kontext, aber auch öffentlich, z. B. auf Festivals, zur Aufführung, die die Fantasie der Zuschauer besonders beflügeln.

Bundespreis für Handwerk in der Denkmalpflege: Der Preis macht den Wert traditioneller Handwerkstechniken, die hohe Kompetenz der Handwerksbetriebe und herausragende Denkmalpflegeleistungen besser sichtbar. Damit besitzt der Preis einen besonderen Modellcharakter und wird für das Register Guter Praxisbeispiele der Erhaltung Immateriellen Kulturerbes als Teil des Bundesweiten Verzeichnisses nominiert.

Ob die nominierten Kulturformen in das Bundesweite Verzeichnis aufgenommen werden, steht nach Beschlussfassung durch den Kulturausschuss der Kultusministerkonferenz, weiterer Prüfung auf Bundesebene und abschließender Bestätigung zu Beginn des Jahres 2021 fest.

Hintergrund des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens ist die Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes, dem die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2013 beigetreten ist. Als Immaterielles Kulturerbe gelten mündliche Traditionen und Ausdrucksweisen, darstellende Künste, gesellschaftliche Bräuche, Wissen.