Themen der Woche im Landtag NRW (19. KW) aus persönlicher Sicht

  • Infrastrukturpaket für ein besseres Baustellenmanagement
  • 300 neue Polizeibeamte vereidigt
  • Schulministerium stellt Gutachten zur Kostenfolgeabschätzung im Landtag vor
  • Nordrhein-Westfalen fördert Innovation und Digitalisierung im Mittelstand
  • Kabinett verabschiedet Novelle des Windenergie-Erlasses

 Infrastrukturpaket für ein besseres Baustellenmanagement

Das Kabinett hat ein Infrastrukturpaket mit fünf Maßnahmen für ein besseres Baustellenmanagement beschlossen. Hintergrund ist, dass in den nächsten Jahren Rekordinvestitionen in die Sanierung, Modernisierung und den bedarfsgerechten Ausbau der Verkehrsinfrastruktur fließen werden.

Die Rekordinvestitionen stellen das Land Nordrhein-Westfalen vor neue Anforderungen beim Baustellenmanagement. Baustellen müssen daher besser koordiniert werden und es muss auf jeder einzelnen Baustelle so schnell wie möglich gebaut werden. Ziel ist es, die Verkehrseinschränkungen durch Baustellen soweit wie möglich zu reduzieren.

Die fünf Maßnahmen im Einzelnen

  1. Stabstelle Baustellenkoordination

Bei der Verkehrszentrale in Leverkusen wird es eine Stabstelle Baustellenkoordination geben. Ziel ist es, planbare Baustellen auf Straßen und Schienen untereinander transparent zu machen. So sollen gegenseitige Beeinträchtigungen verhindert oder zumindest minimiert werden.

  1. 8-Punkte-Programm

Neben der besseren Baustellenkoordination soll die Dauer von Baumaßnahmen reduziert werden. Dazu haben Straßen.NRW und das Verkehrsministerium ein 8-Punkte-Programm vereinbart. Ein wesentlicher Punkt ist der Aufbau eines zentralen Bauzeiten-Controllings mit kürzeren, aber realistischen Bauzeiten für alle Baustellen des Landesbetriebs. So sollen Geister- oder Bummelbaustellen verhindert werden. Straßen.NRW hat mit dem Aufbau bereits begonnen. Die realistischen Bauzeiten sind zwingende Voraussetzung für weitere Beschleunigungen im Rahmen von Ausschreibungen. Es wird in Zukunft verstärkt Einzel- und Zwischenfristen in den Verträgen mit den Baufirmen geben und stärker als bisher auch mit Bonus- und Malus-Regelungen gearbeitet werden. Zur Beschleunigung der Baustellen werden zudem die Ausschreibung von Mischlosen sowie Sammel- und Funktionalausschreibungen sorgen. Bei Mischlosen werden verschiedene Gewerke in einem Auftrag vergeben. So können die Gewerke gleichzeitig disponiert und realisiert werden. Bei Sammelausschreibungen werden mehrere, in der Regel kleinere Projekte gleicher Bauleistung ausgeschrieben. Bei Funktionalausschreibungen werden wesentliche Teile der Bauvorbereitung in die Verantwortung des Auftragnehmers gegeben. In ausgesuchten Projekten erfolgt stärker als bisher die Ausschreibung nach 24/7 (Arbeiten rund um die Uhr). Hierfür bieten sich insbesondere Baumaßnahmen unter Vollsperrung oder zeitkritische Maßnahmen an.

  1. Beschleunigung von aktuellen Baumaßnahmen

Baumaßnahmen an Bundesstraßen und Autobahnen werden je nach Verkehrsbelastung und Dringlichkeit in unterschiedlichen Bauformen ausgeschrieben. Es gibt insgesamt vier Bauformen. Seit 2017 gibt es die Möglichkeit des Bundes, nachträglich mit den Bauunternehmen Maßnahmen zur Baubeschleunigung zu vereinbaren. Diese Option wird jetzt für acht Bauprojekte genutzt, um schneller fertig zu werden und die Zeit der Einschränkungen zu verkürzen. Die Baumaßnahmen verkürzen sich zwischen fünf und 23 Wochen je Maßnahme. In Summe sind es 107 Wochen weniger Baustelle.

  • A1         Ausbau auf sechs Spuren, Höllenbachtalbrücke bei Remscheid
  • A43         Recklinghausen, 1. Bauabschnitt Ausbau auf 6 Spuren
  • A3         8-streifiger Ausbau Leverkusen bis Anschluss Köln Mülheim
  • A57/A1         Neubau Zentralbauwerk, Brücke im Kreuz Köln Nord
  • A42         Erhaltungsmaßnahme Gelsenkirchen-Heßler
  • A2         Ersatzneubauten zwischen DO-Lanstrop und Kamen/Bergkamen
  • A1            Brückenerneuerung Kamen-Zentrum – Kamener Kreuz
  • A33            Lückenschluss L 782 bis Anschluss Borgholzhausen
  1. Änderung des Straßen- und Wegegesetzes

Auch rechtliche Instrumente sind Teil des Infrastrukturpakets. So wird eine Änderung des Straßen- und Wegegesetzes in den Landtag eingebracht mit dem Ziel, dass Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse für Landesstraßen keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Im Bund gibt es eine ähnliche Regelung: Im Bundesfernstraßengesetz ist geregelt, dass Klagen keine aufschiebende Wirkung haben.

  1. ÖPP an DEGES

In Nordrhein-Westfalen sind derzeit zwei ÖPP-Projekte ein Thema: der sechsspurige Ausbau an der A57 zwischen Krefeld und Kamp-Lintfort sowie der sechsspurige Ausbau der A1/A30 zwischen dem Autobahnkreuz Münster-Nord und um das Autobahnkreuz Lotte/Osnabrück. Beide Maßnahmen werden als ÖPP-Projekte an die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) übergeben, die viel Erfahrung damit hat. Sie hat dafür einen eigenen Projektbereich, der sich ausschließlich um ÖPP kümmert.

2.300 neue Polizeibeamte vereidigt

Die 2.300 Polizeiwärterinnen und Polizeianwärter des Einstellungsjahrganges 2017 haben ihren Eid auf die Landesverfassung geleistet – so viele wie noch nie zuvor. Die Landesregierung hatte im vergangenen Jahr die jährlichen Einstellungszahlen bei der Polizei von 2.000 auf 2.300 erhöht.

Bei der NRW-Polizei bewerben sich jedes Jahr deutlich mehr junge Menschen, als es Anwärterstellen gibt. Voraussetzung für die Bewerbung ist das Abitur oder eine gleichwertige Qualifikation. Als gleichwertig gilt neben der Fachhochschulreife auch ein Meisterbrief im Handwerk oder eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung mit anschließender beruflicher Tätigkeit von drei Jahren.

Die 2.300 besten Bewerber absolvieren ein duales Bachelor-Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (FHöV). Die Polizei-Ausbildung an der Fachhochschule dauert drei Jahre und beinhaltet neben der theoretischen Ausbildung auch Praxisunterricht beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei (LAFP) sowie Einsätze in Polizeibehörden. Anschließend geht es für die frischgebackenen Kommissarinnen und Kommissare für ein Jahr in den Streifendienst. In Behörden mit Bereitschaftspolizei folgen zwei Jahre in einer Hundertschaft. Danach kehren die Kommissare zurück in den Streifendienst oder sie spezialisieren sich – beispielsweise als Ermittler bei der Kriminalpolizei, als Diensthundeführer oder in der Hubschrauberstaffel.

 

Schulministerium stellt Gutachten zur Kostenfolgeabschätzung im Landtag vor

Das Schulministerium hat zentrale Ergebnisse der gutachterlichen Kostenfolgeabschätzung im Rahmen der Wiedereinführung des neunjährigen Bildungsgangs an öffentlichen Gymnasien („G9“) im Ausschuss für Schule und Bildung des Landtages von Nordrhein-Westfalen vorgestellt.

Mit dem Gutachten liegt eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für die weiteren Gespräche der Landesregierung mit den Kommunalen Spitzenverbänden vor. Es ist der Landesregierung ein wichtiges Anliegen, dass der Landtag seine Entscheidung über den Gesetzentwurf zur Umstellung auf „G9“ auf der Grundlage fundierter Erkenntnisse über die damit voraussichtlich verbundenen finanziellen Auswirkungen treffen kann.

Die zentralen Ergebnisse des Gutachtens: Zur Abschätzung der landesweiten Bau- und Ausstattungskosten gibt es im Gutachten verschiedene Ansätze und Berechnungsmethoden. In einem Schulträgeransatz kommen die Gutachter zu einmaligen Bau- und Ausstattungskosten in Höhe von 518 Millionen Euro. Insgesamt rechnet das Gutachten mit einem zusätzlichen Raumbedarf von rund 1.000 Unterrichtsräumen.

Neben diesen einmaligen Kosten fallen in diesem Ansatz jährlich wiederkehrende Kosten der Schulträger an, beispielsweise für Lernmittel, Schülerfahrkosten, Betriebs- und Unterhaltungsaufwand sowie nicht lehrendes Personal (beispielsweise in Schulsekretariaten und Hausmeisterdiensten). Hierfür haben die Gutachter jährliche Kosten in Höhe von rund 31 Millionen Euro ermittelt.

Die kommunalen Schulträger sind mit dem im Schuljahr 2012/2013 (letzter Jahrgang des „alten G 9“) vorhandenen Schulplatzangebot in unterschiedlicher Weise verfahren. So haben die Gutachter festgestellt, dass in rund einem Viertel der Fälle nach übereinstimmenden Angaben der Schulträger und Schulleitungen der theoretisch noch vorhandene Raum zur Unterbringung der zukünftigen Schülerinnen und Schüler in dem „neuen G 9“ ausreicht. Wo Räume fehlen, können sie nach Auffassung der Gutachter durch eine niedrige Anzahl von Neubauten sowie überwiegend durch Um- oder Erweiterungsmaßnahmen geschaffen werden.

Die Grundlage der Schätzungen und Berechnungen der Gutachter sind neben den Daten aus der Amtlichen Schulstatistik (ASD) auch Angaben einer umfangreichen Online-Befragung aller Träger öffentlicher Gymnasien (232) und aller Schulleitungen (500). Die Untersuchung hat gezeigt, dass die Situation in den Gemeinden und Gemeindeverbänden zum Teil sehr heterogen ist. Wesentlicher Grund hierfür ist, dass die Schülerzahlen sich schon in der Vergangenheit unterschiedlich entwickelt haben und davon auszugehen ist, dass sie sich auch zukünftig regional unterschiedlich entwickeln werden.

Das Gutachten finden Sie auf der Homepage des Schulministeriums unter: www.schulministerium.nrw.de.

 

Nordrhein-Westfalen fördert Innovation und Digitalisierung im Mittelstand

Ab sofort öffnet das Wirtschafts- und Innovationsministerium das Förderprogramm „Mittelstand.innovativ!“ für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) aller Branchen. Nordrhein-Westfalen ist das Land des Mittelstandes. Rund 755.000 kleine und mittlere Unternehmen bilden das wirtschaftliche Rückgrat. Um auch morgen noch wettbewerbsfähig zu sein, müssen die Unternehmen ihre Arbeitsabläufe wo immer möglich sukzessive digitalisieren und Innovation anstoßen. Hierzu leisten der Innovations- und Digitalisierungsgutschein sowie die Möglichkeit der Einstellung eines Innovationsassistenten wichtige Unterstützungen.

Der für die Dauer von 24 Monaten mit einem Zuschuss bis maximal 22.500 Euro pro Jahr geförderte „Innovationsassistent“ erfreut sich bei den KMU stetiger Beliebtheit. Bereits über 250 Unternehmen in Nordrhein-Westfalen war es bisher möglich, durch die Beschäftigung von Hochschulabsolventen einen Wissens- und Technologietransfer von Hochschulen und Forschungseinrichtungen in die eigenen Betriebe herbeizuführen.

Als weitere Förderlinien innerhalb von „Mittelstand.innovativ!“ bieten der „Innovationsgutschein“ sowie der erst im letzten Jahr neu aufgelegte „Digitalisierungsgutschein“ den Unternehmen die Möglichkeit, die eigenen Geschäftsmodelle zu analysieren und die bestehenden Entwicklungspotentiale auszuschöpfen. Insbesondere der Digitalisierungsgutschein geht dabei auf die aktuellen Bedarfe von KMU ein, digitale Lösungen beispielsweise beim Datenmanagement oder der Verbesserung der IT-Sicherheit verstärkt voranzutreiben.

Mit der jetzt erfolgten Zusammenführung der beiden Gutscheine zum „Innovations- und Digitalisierungsgutschein“ ist ein Zuschuss bis maximal 15.000 Euro pro Vorhaben möglich. Neben Hochschulen und Forschungseinrichtungen können nun auch ausgewählte Unternehmen (z.B. Ingenieurbüros, IT-Systemhäuser, Handwerksinstitute) in beiden Gutscheinvarianten für Innovationsdienstleistungen beauftragt werden.

Kabinett verabschiedet Novelle des Windenergie-Erlasses

Mit der Novelle des Windenergie-Erlasses werden die kommunale Planungshoheit sowie ein angemessener Anwohner-, Landschafts- und Naturschutz gesichert. Die Landesregierung hat nun die Novelle des Windenergie-Erlasses beschlossen, nachdem zuvor Fachbehörden, Landesbetriebe und Verbände angehört und ihre umfassenden Stellungnahmen ausgewertet wurden.

Ziel der Novelle ist die Neuausrichtung des Ausbaus der Windenergie. Unter anderem ist ein Ziel, dass künftig 1.500 Meter Abstand zu reinen Wohngebieten eingeführt wird. Denn dadurch kann die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger als Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende weiter erhalten bleiben. Hierzu wird auch das Repowering – also den Ersatz älterer durch leistungsfähigere und emissionsärmere Windenergieanlagen – unterstützt.

Mit der Änderung sollen die im Windenergie-Erlass rechtssicher umsetzbaren Anpassungen vorgenommen werden. Weitere Schritte werden folgen:

  • Am 7. Mai wurde das Beteiligungsverfahren zur Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen eingeleitet.
  • Eine Änderung bundesrechtlicher Vorgaben wird angestrebt, um alle Ziele des Koalitionsvertrags von CDU und FDP rechtsverbindlich umzusetzen.
  • Der Windenergie-Erlass wird dann an die jeweils neue Rechtslage angepasst.

Der „Erlass zur Änderung des Erlasses für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass)“ wird in Kürze im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht und tritt damit in Kraft.