Themen der Woche im Landtag NRW 20. Kalenderwoche 2020

  • Nordrhein-Westfalen weitet Investitionen in die NRW-Soforthilfe und das MKW-Soforthilfeprogramm aus
  • Konzept zur schrittweisen Öffnung der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen
  • Land unterstützt gemeinnützige Kultureinrichtungen in Corona-Krise mit 4,4 Millionen Euro
  • Gesetzentwurf zur Anpassung des Landeswassergesetz
  • 35 Millionen Euro für Ladesäulen, Speicher und E-Fahrzeuge
  • Ausländische Direktinvestitionen in Nordrhein-Westfalen 2019 auf Erfolgskurs

 

Nordrhein-Westfalen weitet Investitionen in die NRW-Soforthilfe und das MKW-Soforthilfeprogramm aus

Damit die NRW-Soforthilfe 2020 allen Kleinunternehmen in der Corona-Krise die erhoffte Unterstützung bringt, wurde nun eine schnelle, faire Vertrauensschutzlösung entwickelt. Denn nach dem Willen der Bundesregierung darf die Soforthilfe nur für laufende betriebliche Sach- und Finanzaufwendungen verwendet werden und nicht für den Lebensunterhalt. Damit Solo-Selbstständigen, die im März und April keinen Antrag auf Grundsicherung gestellt haben, daraus kein Nachteil entsteht, gewährt das Land ihnen für diese Monate einen indirekten Zuschuss von insgesamt 2.000 Euro.

Die getroffene Regelung zur NRW-Soforthilfe gilt auch für freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die bis Ende April einen Antrag gestellt haben. Mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von 27 Millionen Euro wird zudem die Unterstützung für freischaffende Künstler ausgeweitet: Das Mitte März aufgelegte Soforthilfeprogramm wird auf 32 Millionen Euro aufgestockt. Bis zu 13.000 weitere Kulturschaffende erhalten damit einen Zuschuss für den Lebensunterhalt von 2.000 Euro für die Monate März und April.

Die Regelungen im Überblick:

Alle Solo-Selbstständigen sind verpflichtet, am Ende des dreimonatigen Bewilligungszeitraums eine Erklärung abzugeben. Darin legen sie dar, ob sie die NRW-Soforthilfe vollständig zur Deckung des Corona-bedingt entstandenen Liquiditätsengpasses benötigt haben. Andernfalls müssen sie zu viel erhaltene Hilfe zurückzahlen. Die nun getroffene Regelung sieht vor, dass sie bei diesem Nachweis 2.000 Euro für den Lebensunterhalt ansetzen können.

Voraussetzung ist, dass die Antragsteller weder im März noch im April ALG II beantragt haben. Nicht gewährt wird dieser indirekte Zuschuss des Landes auch, wenn sie bereits eine Unterstützung aus dem Sofortprogramm des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft für Künstlerinnen und Künstler erhalten haben.

Soforthilfeprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler:

Antragsberechtigte, die bereits einen Antrag gestellt haben, bislang aufgrund der Mittelbegrenzung auf fünf Millionen Euro jedoch nicht zum Zuge gekommen sind, erhalten unter Nachweis ihrer künstlerischen Tätigkeit (Mitgliedschaft in Künstlersozialkasse oder anderem Künstlerbund) einen finanziellen Zuschuss für ihren Lebensunterhalt in Höhe von 2.000 Euro für die Monate März und April. Voraussetzung ist, dass sie im März und April keine Leistungen aus dem MKW-Programm, der NRW-Soforthilfe 2020 oder der Grundsicherung bezogen haben.

Auch die Unterstützung für jene Antragssteller, deren Antrag bereits positiv beschieden wurde, wird auf pauschal 2.000 Euro erhöht.

Mit der Corona-Soforthilfe konnte seit dem Start Ende März bereits fast 400.000 Unternehmen unbürokratisch und finanzielle Unterstützung gewähret werden. Insgesamt zahlten Land und Bund 4,07 Milliarden Euro aus. 86 Prozent der Antragssteller waren Selbstständige und Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern. 15.000 Anträge wurden abgelehnt.

Konzept zur schrittweisen Öffnung der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen leitet die weitere Öffnung der Kindertagesbetreuung ein und hat dazu unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens ein Konzept vorgelegt. Demnach werden vom 14. Mai 2020 an schrittweise weitere Kinder die Kindertagesbetreuung besuchen können. Dieses Konzept ist eng mit den Kommunen sowie Trägern abgestimmt und mit Eltern, Gewerkschaften und Vertretungen der Kindertagespflege beraten.

Ziel ist es, möglichst bald wieder allen Kindern die Chance auf frühkindliche Bildung zu ermöglichen. Zunächst wird die Notbetreuung in zwei Schritten zum 14. und 28. Mai 2020 erweitert. In einem weiteren Schritt im Juni sollen alle weiteren Kinder wieder an Angebote der Kindertageseinrichtungen angebunden werden. In welcher Form und in welchem Umfang dies erfolgen kann, ist davon abhängig, ob die Entwicklung wieder größere Gruppen zulässt und wie viele Fachkräfte zur Verfügung stehen.

Konzept zur Öffnung der Kindertagesbetreuung:

Derzeitige Regelung

  • Eingeschränkte Notbetreuung: Betretungsverbote von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen. Ausnahmen für Kinder, deren Eltern den besonderen Berufsgruppen angehören, und zur Sicherung des Kindeswohls im Einzelfall.
  • Erweiterte Notbetreuung: Erwerbstätige Alleinerziehende und Alleinerziehende in Abschlussprüfungen von Schul- oder Hochschulausbildung.

Ab dem 14. Mai 2020:

  • Die Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen wird geöffnet für Vorschulkinder mit einer Anspruchsberechtigung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT).
  • Zudem dürfen Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, und bei denen dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde, wieder in Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflegestellen betreut werden. Eine entsprechende Umsetzung für die Betreuung von Kindern in heilpädagogischen Gruppen soll im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten erfolgen.
  • Die Kindertagespflegestellenangebote mit ihrem familiennahen und überschaubaren Betreuungsangebot werden für Kinder, die ihr zweites Lebensjahr vollendet haben, geöffnet.
  • Brückenprojekte können wieder geöffnet werden.
  • Von Eltern privat organisierte Betreuung ist unter Auflagen möglich.

Ab dem 28. Mai 2020:

  • Alle übrigen Vorschulkinder werden aufgenommen.

Weitere Schritte im Juni:

  • Im Laufe des Junis soll allen weiteren Kindern der Besuch ihrer Einrichtung oder ihrer Kindertagespflegestelle ermöglicht werden. In welchem Umfang das Angebot realisiert werden kann, wird fortlaufend geprüft und mit den Kommunen sowie Trägern abgestimmt und unter Beratung von Eltern und Gewerkschaften sowie Kindertagespflegeverbänden erfolgen.

Land unterstützt gemeinnützige Kultureinrichtungen in Corona-Krise mit 4,4 Millionen Euro

Die Landesregierung stellt rund 4,4 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung, um gemeinnützige Kultureinrichtungen zu unterstützen, die sich in hohem Maße durch eigene Einnahmen finanzieren. Die Mittel sind im Rahmen des Nachtragshaushaltsgesetzes 2020 zur Finanzierung der direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise bewilligt worden. Sie kommen insbesondere soziokulturellen Zentren sowie nicht-kommunalen Kinder- und Jugendtheatern mit qualitativ hochwertigem künstlerischem Angebot zu Gute, denen schwere Einnahmeverluste aufgrund der Corona-bedingten Schließung und Veranstaltungsabsagen entstanden sind.

Die zusätzlichen Mittel sollen finanzielle Engpässe ausgleichen, die den Einrichtungen trotz der Inanspruchnahme von bereits vorhandenen Hilfsmaßnahmen sowie weiteren Einsparmöglichkeiten entstehen. Von den Mitteln profitieren nicht-gewinnorientierte Kulturorte der künstlerischen Produktion und Präsentation mit vergleichsweise geringer öffentlicher Förderung, wie die freie Kinder- und Jugendtheater sowie die 70 in der Landesarbeitsgemeinschaft Nordrhein-Westfalen organisierten soziokulturellen Zentren.

Soziokulturelle Zentren sind wichtige Aufführungs- und Produktionsorte für Künstlerinnen und Künstler. Sie stehen für niedrigschwellige Zugänge, gesellschaftliche Teilhabe und kulturelle Vielfalt. In dieser Funktion und auch als Partner von freien Initiativen wie auch kommunal getragenen Kultureinrichtungen sind sie fester Bestandteil des kulturellen Lebens und Angebots in Nordrhein-Westfalen. Durch lange Zeiträume der Schließung und hohe Selbstfinanzierungsanteile sind viele Zentren besonders hart von der Corona-Krise betroffen.

Da Theaterbesuche von Schulklassen bis Ende des Schuljahres unterbleiben müssen, befinden sich auch die zahlreichen freien Kinder- und Jugendtheater in Nordrhein-Westfalen in einer besonders schwierigen Situation und bedrohlichen finanziellen Lage. Ziel der zusätzlichen Unterstützung des Landes ist die Absicherung des dichten und qualitativ hochwertigen Angebots der Kinder- und Jugendtheater, das Nordrhein-Westfalen auch im Bundesvergleich auf besondere Weise auszeichnet.

Gesetzentwurf zur Anpassung des Landeswassergesetz

Für Nordrhein-Westfalen wird eine Neuregelung des Landeswassergesetzes und damit der öffentlichen Trinkwasserversorgung angestrebt. Danach soll der Trinkwasserversorgung stets Vorrang vor anderen Wasserentnahmen gewährt werden. Eine Verknappung der Ressource Wasser aufgrund veränderter Niederschlagsmengen kann zu Nutzungskonflikten bei der Gewässerbewirtschaftung führen.

Der Entwurf wird nun allen betroffenen Verbänden zur Stellungnahme übersandt. Ein Inkrafttreten der Neuregelungen ist für Anfang 2021 vorgesehen.

Der Gesetzesentwurf greift die Themen Gewässerrandstreifen, Vorkaufsrecht, Berichtspflichten und Entfristung von Genehmigungen auf. Bürokratie wird abgebaut, wasserrechtliche Verfahren werden beschleunigt. Außerdem wurden die Anpassungen des Wasserhaushaltsgesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes (Gesetzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes vom 30.06.2017) für Überschwemmungsgebiete sowie für Stauanlagen und Stauhaltungsdämmen in das Landeswassergesetz übernommen.

35 Millionen Euro für Ladesäulen, Speicher und E-Fahrzeuge

Nordrhein-Westfalen will den Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Autos in diesem Jahr deutlich vorantreiben: Von den gut 35 Millionen Euro, die das Land in die Förderung emissionsarmer Mobilität investiert, sollen etwa 25 Millionen Euro in Ladesäulen und Wallboxen fließen. Im ersten Quartal 2020 wurde die Förderung von knapp 2.500 Ladepunkten bewilligt. Zudem ist geplant noch in diesem Sommer die Förderrichtlinie Emissionsarme Mobilität zu erweitern. So soll der Zuschuss für intelligente Ladeinfrastruktur um bis zu 1.500 Euro angehoben werden. Neu ist zudem die Förderung von Batteriespeichern in Höhe von 200 Euro pro Kilowattstunde, die zu einer besseren Einbindung der Ladeinfrastruktur und Elektromobilität ins Stromnetz beitragen wird.

Seit dem Start des Programms Emissionsarme Mobilität im Oktober 2017 bis Dezember 2019 wurden mehr als 16 Millionen Euro für den Aufbau von 9.150 Ladepunkten bewilligt. Bei der Zahl der halb-öffentlichen und öffentlichen Ladepunkte liegt Nordrhein-Westfalen im Bundesländervergleich in der Spitzengruppe hinter Bayern und Baden-Württemberg. Bei den Ladepunkten pro 1.000 Quadratkilometern wird Nordrhein-Westfalen nur von den Stadtstaaten übertroffen und steht an erster Stelle der Flächenländer.

Der größte Teil der Förderung entfiel auf Ladepunkte bei Privatleuten (4.700) und Unternehmen (2.500), die Eigentümern und Beschäftigten zugänglich sind. Das Land Nordrhein-Westfalen hat bewusst einen Schwerpunkt auf nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur gelegt, da hier zukünftig voraussichtlich 60 bis 80 Prozent aller Ladevorgänge stattfinden werden. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt zudem ergänzend zur Förderung des Bundes auch die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur: Rund sieben Millionen Euro an Förderung wurde 2019 für die Installation von 1.750 öffentlich zugänglichen Ladepunkten vergeben. Hier gibt es noch viel Potenzial in Unternehmen, die auf ihrem Gelände einzelne öffentlich zugängliche Ladepunkte installieren möchten – beispielsweise Einzelhändler auf ihren Kundenparkplätzen.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Markthochlauf der Elektromobilität im Jahr 2019 insgesamt mit einer Rekordsumme von mehr als 37 Millionen Euro gefördert. Davon flossen rund 23 Millionen Euro in die Beschaffung von mehr als 6.000 Elektrofahrzeugen in Unternehmen. Jedes zweite der 12.000 im Jahr 2019 neu zugelassenen batterieelektrischen Fahrzeuge hat eine Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen von maximal 4.000 Euro pro E-Pkw oder 8.000 Euro pro E-Nutzfahrzeug erhalten. Zum Vergleich: Im Jahr 2018 wurden nur 6.000 E-Fahrzeuge neu zugelassen. Zudem wurden 2019 rund 3000 E-Lastenräder mit im Schnitt 1.000 Euro gefördert: Gut 2.300 der E-Lastenräder wurden Privatpersonen bewilligt, die in von Stickoxid-Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen wohnen. Auch Unternehmen haben das Angebot gut angenommen und setzen nun für bestimmte Einsatzzwecke verstärkt auf E-Lastenräder als Alternative zum motorisierten Verkehr. Insgesamt 600 Unternehmen haben dafür insgesamt 800.000 Euro erhalten. Um diesen Trend weiter fortzusetzen, führt das Land die Förderung von E-Lastenrädern für Unternehmen und Kommunen auch 2020 fort.

Ausländische Direktinvestitionen in Nordrhein-Westfalen 2019 auf Erfolgskurs

Mit insgesamt 427 Neuansiedlungen und Erweiterungs­projekten bestätigt sich in Nordrhein-Westfalen 2019 das konstant hohe Niveau der ausländischen Direktinvestitionen (FDI – Foreign Direct Investment). Bundesweit ist das Land mit einem Anteil von rund 23 Prozent beliebtester Investitionsstandort für internationale Unternehmen. Einen Wechsel gibt es an der Spitze der Top-Investorenländer: Erstmals liegt hier die Türkei mit 73 FDI-Projekten vor Greater China (65). Das bilanziert die landeseigene Wirtschaftsförderungsgesellschaft NRW.INVEST.

Zahlen und Fakten im Überblick:

Die Türkei steht mit 73 Investitionsprojekten (Vorjahr: 44) erstmals auf Platz 1 der Hauptinvestorenländer.

Einen deutlichen Aufwärtstrend verzeichnet Großbritannien auf Platz 3: Die Zahl der FDI-Projekte steigen um 48 Prozent von 31 Fällen 2018 auf 46 Projekte 2019.

Mit rund 1.500 potenziellen Arbeitsplätzen behaupten die USA ihre Spitzenposition als Jobmotor in Nordrhein-Westfalen. Greater China verdoppelt im Vergleich zum Vorjahr die Anzahl der potenziellen Arbeitsplätze auf ca. 1.100 und erreicht damit Platz 2.

Im Telekommunikationsbereich ragen insbesondere die drei chinesischen Technologie-Konzerne OPPO, VIVO und Xiaomi heraus, die in Düsseldorf ihre Niederlassungen eröffnet haben. Auch die IT- und Softwarebranche verzeichnet zahlreiche Zugänge: So siedelte sich etwa der türkische Software-Spezialist Arvento Mobile Systems in Düsseldorf an, das Unternehmen fokussiert sich auf die Entwicklung digitaler Systeme zum Management von Flotten und Fuhrparks. Darüber hinaus richtete der indische IT-Konzern Infosys in der Landeshauptstadt ein digitales Innovationszentrum mit bis zu 300 Mitarbeitern ein, und das US-Unicorn ThoughtSpot, Experte für KI-gestützte Analysen, ließ sich im Duisburger Accelerator Startport nieder. Ein weiteres Unicorn in Nordrhein-Westfalen ist Lime: Der US-Verleiher von Fahrrädern und E-Rollern gründete in Troisdorf seine Deutschlandtochter mit voraussichtlich 250 Arbeitsplätzen.

Der US-Onlinehändler Amazon schafft mit zwei neuen Standorten in Essen und Paderborn weitere 300 Arbeitsplätze. Der britische Logistikanbieter GLS baut in Essen ein neues Paketzentrum für potenziell 165 Mitarbeiter. Auch der niederländische Online-Supermarkt Picnic wächst weiterhin stark und schuf in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr mit der Eröffnung einer Vielzahl von Verteilzentren knapp 400 Arbeitsplätze.

Nordrhein-Westfalen ist Deutschlands Investitionsstandort Nr. 1: Mehr als 20.000 ausländische Unternehmen beschäftigen über eine Million Menschen im Land.