Themen der Woche im Landtag NRW 20. Kalenderwoche 2021

  • Präsenzunterricht bei Inzidenz unter 100 ist ein wichtiges Stück Normalität für Kinder, Jugendliche und Familien
  • Größte und schnellste Hilfsaktion für die Wirtschaft in der Landesgeschichte: Hunderttausende von der Corona-Pandemie betroffene nordrhein-westfälische Unternehmen, Freiberufler und Solo-Selbstständige mit zweistelligen Milliardenbeträgen unterstützt
  • Land fördert Vorhaben der Freien Musikszene mit rund drei Millionen Euro
  • DigitalPakt Schule: Land unterstützt Schulträger beim Mittelabruf
  • Gründungspotenzial von Jugendlichen stärker fördern – Land setzt auf starke Netzwerke
  • Ein neues, erfolgreiches Kapitel für den islamischen Religionsunterricht
  • Bettina Gayk wird neue Landesbeauftragte für Datenschutz
  • Von „Querdenker“-Demonstrationen bis hin zu Angriffen auf Synagogen . Zweiter Antisemitismusbericht vorgestellt
  • Landtag wählt neue Präsidentin und Richter des Verfassungsgerichtshofs
  • Aufbau der neuen Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate schreitet schnell voran
  • Schluss mit Kükentöten: Neue Ära tierschutzfreundlicher Eiererzeugung eingeläutet
  • Nordrhein-Westfalen beschleunigt Genehmigungsverfahren für Seilbahnen

Präsenzunterricht bei Inzidenz unter 100 ist ein wichtiges Stück Normalität für Kinder, Jugendliche und Familien

Nach geltendem Infektionsschutzgesetz des Bundes muss in den Kreisen und kreisfreien Städten ab einer Inzidenz von 165 Distanzunterricht erteilt werden; bei einer Inzidenz von weniger als 165 darf Wechselunterricht und ab einer Inzidenz von unter 100 Präsenzunterricht stattfinden. Die anhaltend sinkenden Corona-Infektionszahlen führen dazu, dass mittlerweile mehr als die Hälfte der Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen eine stabile Inzidenz von unter 100 aufweisen. Es ist angesichts der derzeitigen Entwicklung davon auszugehen, dass sich bis Ende Mai diese Zahl noch deutlich erhöht. Nordrhein-Westfalen hat stets betont, das Infektionsgeschehen aufmerksam zu beobachten und alle weiteren Entscheidungen zum Schulbetrieb vor dem Hintergrund der Infektionslage zu treffen. Ab Montag, den 31. Mai 2021, kehren alle Schulen aller Schulformen bei einer stabilen Inzidenz unter 100 in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt vom Wechselunterricht zum Präsenzunterricht zurück. Damit wird für die verbleibenden fünf Schulwochen bis zum Beginn der Sommerferien am 2. Juli 2021 Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler erteilt. Die bestehenden strikten Hygienevorgaben in den Schulen und auch die Masken- und Testpflicht gelten selbstverständlich weiterhin.

Die Schulen und die Schulträger haben zusammen mit Experten sehr intensiv gut funktionierende und abgestimmte Hygienekonzepte erarbeitet und immer weiter verbessert. Neben den Infektions- und Hygieneschutzkonzepten an den Schulen, die das Land umfangreich unterstützt hat, setzt Nordrhein-Westfalen zur Absicherung des Präsenzunterrichts als weiteren zentralen Baustein auf die Testpflicht in Schulen. Seit dem Frühjahr werden regelmäßig mindestens zwei Mal wöchentlich alle Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte in Präsenz getestet. Mit neuen Testverfahren für die Grund- und Förderschulen konnten die Testverfahren in den Schulen in den letzten Wochen weiter ausdifferenziert und optimiert werden.

Die Schulen wurden mit einer Schulmail über den geplanten weiteren Schulbetrieb und die damit verbundenen Fragen informiert. Zum Ende der Woche wird mit dem Auslaufen der aktuellen Fassung die Corona-Betreuungsverordnung entsprechend angepasst, so dass die rechtlichen Grundlagen für den Schulbetrieb ab dem 31. Mai 2021 feststehen. Die Schulen, aber auch Lehrkräfte und Eltern haben so ausreichend Gelegenheit, sich auf die erforderlichen Änderungen im Schulbetrieb einzustellen.

Die Schulmail mit weiteren Informationen finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung oder direkt hier: www.schulministerium.nrw/ministerium/schulverwaltung/schulmail-archiv.

Größte und schnellste Hilfsaktion für die Wirtschaft in der Landesgeschichte: Hunderttausende von der Corona-Pandemie betroffene nordrhein-westfälische Unternehmen, Freiberufler und Solo-Selbstständige mit zweistelligen Milliardenbeträgen unterstützt

In einem beispiellosen Kraftakt haben Bund und Land die nordrhein-westfälische Wirtschaft in der Corona-Krise mit Zuschüssen in Höhe von 9,4 Milliarden Euro unterstützt. Hinzu kommen Bürgschaften sowie Fremd- und Eigenkapitalhilfen in Höhe von mehr als 13 Milliarden Euro. Diese Hilfen tragen dazu bei, dass viele Unternehmen, Freiberufler und Soloselbstständige ihr Überleben sichern konnten und können. Mit Blick auf die zum Teil noch andauernde Pandemie bedingten Einschränkungen für Betriebe wird die Frist für mögliche Rückzahlungen bei der Soforthilfe um ein Jahr auf Ende Oktober 2022 verlängert.

Neben den unterschiedlichen Zuschüssen und Finanzhilfen wurden die betroffenen Unternehmen mit gezielten steuerlichen Maßnahmen in einem Umfang von fast 22 Milliarden Euro zeitweise entlastet.

Zu den 9,4 Milliarden Euro aus Zuschüssen aus dem NRW-Rettungsschirm und Bundesmitteln addieren sich Bürgschaften mit einem Kreditvolumen von über einer Milliarde Euro sowie Fremd- und Eigenkapitalhilfen der NRW.BANK von rund 400 Millionen Euro sowie 12 Milliarden Euro durch die bundeseigene KfW in Nordrhein-Westfalen.

Damit auch weiterhin möglichst viele Existenzen gesichert werden können, hat das Land nun eine verbesserte Umsetzung des Rückmelde- und Rückzahlungsverfahrens bei der NRW-Soforthilfe beschlossen, um den Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfängern bestmöglich entgegen zu kommen. Zugleich startet die Härtefallhilfe.

Bilanz der Corona-Hilfen

NRW-Soforthilfe: Allein im Rahmen dieses Programms wurden auf von Ende März bis Ende Mai 2020 gestellte Anträge rund 4,5 Milliarden Euro an etwa 430.000 Antragstellerinnen und Antragsteller ausgezahlt. Das Land Nordrhein-Westfalen hat das Bundesprogramm dabei mit den Bezirksregierungen umgesetzt und insgesamt 1,5 Milliarden Euro aus dem NRW-Rettungsschirm zusätzlich zur Verfügung gestellt. Bereits in der ersten Aprilwoche konnten drei Milliarden Euro an Kleinbetriebe, Freiberufler und Soloselbständige in Nordrhein-Westfalen ausbezahlt werden.

Überbrückungshilfen: Im Rahmen der an die Soforthilfe anschließenden Überbrückungshilfe I haben Bund und Land rund 34.200 Antragstellerinnen und Antragstellern weitere 364 Millionen Euro gewährt und aus der Überbrückungshilfe II nochmals 702 Millionen Euro auf 57.700 genehmigte Anträgen hin ausgezahlt. Derzeit werden noch Bewilligungen in der Überbrückungshilfe III ausgesprochen: Bislang sind hier ca. 32.300 Anträge bewilligt und rund 1,5 Milliarden Euro an die Betroffenen geflossen. Anstelle der Überbrückungshilfe III können Solo-Selbstständige und Kapitalgesellschaften wahlweise auch die Neustarthilfe beantragen. Auf etwa 29.900 bewilligte Anträge hin wurden hier bisher 187 Millionen Euro ausgezahlt.

Novemberhilfe/Dezemberhilfe: In der Novemberhilfe kommen darüber hinaus bereits über eine Milliarde Euro Auszahlungen auf 63.800 bewilligte Anträge. Insgesamt haben die Bezirksregierungen bisher 94 Prozent aller Anträge abschließend bewilligt. Bei der Dezemberhilfe wurden rund 59.000 Anträge mit einem Volumen von rund 1,1 Milliarden Euro bereits genehmigt. Die Bezirksregierungen haben damit 87 Prozent aller Anträge abschließend bewilligt. Anträge auf November- und Dezemberhilfe konnten noch bis zum 30. April 2021 gestellt werden.

Bürgschaften: Seit Beginn der Corona-Pandemie verzeichnen die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen sowie das Landesbürgschaftsprogramm eine stark erhöhte Nachfrage nach ihren Angeboten. Die Bürgschaftsbank hat seither über 600 Anträge zur Absicherung eines Kreditvolumens von 257 Millionen Euro bewilligt und damit ein Bürgschaftsobligo von rund 192 Millionen Euro übernommen. Aus dem Landesbürgschaftsprogramm konnten 60 Landesbürgschaften mit einem Kreditvolumen von 731 Millionen Euro, davon 588 Millionen Euro Bürgschaftsobligo, bewilligt werden. Darüber hinaus hat sich Nordrhein-Westfalen an sechs Bund-Länder-Bürgschaften mit einem Volumen von über 813 Millionen Euro beteiligt.

NRW.BANK-Programme: Um Förderlücken zu schließen, hat die NRW.BANK 2020 u.a. die Programme NRW.Start-up akut und NRW.BANK.Infrastruktur Corona neu eingeführt. Bei Start-up akut handelt es sich um ein Wandeldarlehen der NRW.BANK, das sich an durch die Corona-Pandemie stark beeinträchtigte Jungunternehmen in der Seed- oder Start-up-Phase richtet. Bis zum 31. März 2021 haben 124 Start-ups auf das Förderprogramm zugegriffen und Finanzierungen im Volumen von mehr als 23 Millionen Euro erhalten. NRW.BANK.Infrastruktur Corona ist ein Förderprogramm für Betriebsmitteldarlehen mit 80-prozentiger Haftungsfreistellung zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Antragsberechtigt sind neben gewerblichen auch öffentliche und gemeinnützige Unternehmen. Bis Ende März 2021 ist es in 14 Fällen mit einem Gesamtvolumen von 363 Millionen Euro in Anspruch genommen worden.

Bilanz der steuerlichen Entlastungen

Das Land unterstützt nordrhein-westfälische Firmen, die unter der Krise leiden, seit mehr als einem Jahr effektiv mit steuerlichen Maßnahmen. Für das Jahr 2020 summieren sich die Herabsetzungen der Steuervorauszahlungen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer auf rund 6,1 Milliarden Euro. Im Jahr 2021 kamen in der ersten Jahreshälfte etwa 7,5 Milliarden Euro hinzu. Die Finanzämter im Land gewährten darüber hinaus bis dato Stundungen im Volumen von über 7,3 Milliarden Euro.

Eine bundesweite Vorreiterrolle übernahm Nordrhein-Westfalen mit seinem Vorstoß zur Möglichkeit der Erstattung der Sondervorauszahlungen bei der Umsatzsteuer. Hier sicherten Erstattungen von rund 1,7 Milliarden Euro die Liquidität von fast 75.000 Unternehmen.

Im Einzelnen kommen die nordrhein-westfälischen Finanzbehörden von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen mit diesen steuerlichen Erleichterungen entgegen:

  • Zinslose Steuerstundungen
  • Herabsetzung von Vorauszahlungen
  • Vereinfachtes Verfahren für vorgezogenen Verlustabzug
  • Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen

Ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in den Impfzentren von Nordrhein-Westfalen kommen ebenfalls steuerliche Entlastungen zugute. Die Finanzministerien von Bund und Ländern haben sich darauf geeinigt, dass Menschen, die nebenberuflich beim Impfen der Bevölkerung unterstützen, von der sogenannten Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale profitieren. Nordrhein-Westfalen hatte im vergangenen Jahr federführend daran mitgewirkt, dass speziell für das Ehrenamt signifikante steuerliche Verbesserungen im neuen Jahressteuergesetz festgeschrieben werden konnten. Konkret helfen ehrenamtlich tätigen Menschen seit dem 1. Januar 2021 die folgenden Erleichterungen:

  • Der Steuerfreibetrag für Einnahmen zum Beispiel aus der Tätigkeit als Übungsleiter ist von 2.400 auf 3.000 Euro angehoben worden, der Freibetrag für die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro.
  • Die Grenze für den vereinfachten Zuwendungsnachweis für Spenden wurde von 200 auf 300 Euro angehoben. Bis zu diesem Betrag ist keine Spendenbescheinigung erforderlich. Es genügen ein Kontoauszug und ein Beleg des Zuwendungsempfängers über die Berechtigung, Spenden entgegennehmen zu dürfen.
  • Gemeinnützige Vereine müssen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe erst dann Körperschaft- oder Gewerbesteuer zahlen, wenn ihre Bruttoeinnahmen 45.000 Euro übersteigen – davor lag die Freigrenze bei 35.000 Euro.
  • Kleinere Vereine werden unterstützt, indem die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei jährlichen Einnahmen bis zu 45.000 Euro abgeschafft worden ist.

Kabinettbeschluss zur Abrechnung der NRW-Soforthilfe

In Nordrhein-Westfalen haben alle rund 430.000 Empfängerinnen und Empfänger der NRW-Soforthilfe 2020 seit Dezember vergangenen Jahres die Möglichkeit, ihre im Förderzeitraum pauschal bewilligte Soforthilfe freiwillig vorzeitig abzurechnen und gegebenenfalls zu viel erhaltene Mittel zurückzuzahlen. Damals wurden sie darüber informiert, dass die Landesregierung im Frühjahr 2021 nochmals auf diejenigen zukommt, die bis dahin noch nicht abgerechnet haben.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung des Infektionsgeschehens wurde nun beschlossen, dass die ausstehenden rund 380.000 Aufforderungen zur Rückmeldung über den tatsächlichen Liquiditätsengpass Mitte Juni 2021 erfolgen werden. Die Unternehmen erhalten bis zum 31. Oktober 2021 Zeit für ihre Rückmeldungen. Wichtig: Die Frist zur Rückzahlung der möglicherweise zu viel erhaltenen Mittel wird bis Ende Oktober 2022 verlängert.

Bund und Land starten die Härtefallhilfe NRW

Für Unternehmen und Selbstständige, die auf Grund einer besonderen und individuellen Härte bestehende Corona-Hilfsprogramme nicht in Anspruch nehmen können, stellen Bund und Land insgesamt bis zu 316 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können ausschließlich über prüfende Dritte, beispielsweise Steuerberater oder vereidigte Buchprüfer, beginnend im Laufe dieser Woche über das gemeinsame Antragsportal der Länder unter www.haertefallhilfen.de gestellt werden. Die Förderhöhe beläuft sich auf maximal 100.000 Euro und orientiert sich an den förderfähigen Fixkosten. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Selbstständige, die von bestehenden Hilfsprogrammen, insbesondere der Überbrückungshilfe III, ausgeschlossen sind. Gleichzeitig muss das Unternehmen in seiner wirtschaftlichen Existenz absehbar bedroht sein. Über die Förderhöhe und die Antragsberechtigung entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall eine im Wirtschaftsministerium eingerichtete Härtefallkommission, an der auch die Staatskanzlei sowie das Finanz- und das Arbeitsministerium beteiligt sind. Weitere Informationen finden Sie auf dem gemeinsamen Antragsportal der Länder www.haertefallhilfen.de.

Land fördert Vorhaben der Freien Musikszene mit rund drei Millionen Euro

Mit rund drei Millionen Euro unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen auch in diesem Jahr freie Musikerinnen und Musiker, Ensembles, Festivals und Veranstaltungsreihen in ganz Nordrhein-Westfalen. Die Mittel kommen 107 Projekten der Freien Musikszene im ganzen Land zu Gute. Die geförderten Vorhaben umfassen unterschiedliche Genres, die von Alter Musik, Klassischer Musik und Elektronik über Neue Musik bis hin zum Jazz reichen.

Die in der Regel einjährige Projektförderung im Bereich der Freien Musik soll es freien Künstlerinnen und Künstlern bzw. Ensembles ermöglichen, ihre künstlerischen Ideen umzusetzen und zu präsentieren. Rund 130 Anträge sind in der aktuellen Runde eingegangen. Damit bewegt sich die Zahl der Antragseingänge trotz der Pandemie auf dem Vorjahresniveau. Bewerbungsschluss für die nächste Förderrunde ist der 31. Oktober 2021.

Über die Anträge entscheiden zwei Fachjurys für Westfalen und das Rheinland, die sich aus jeweils drei Expertinnen bzw. Experten der regionalen Szenen zusammensetzen.

DigitalPakt Schule: Land unterstützt Schulträger beim Mittelabruf

Um die Schulträger in Nordrhein-Westfalen beim Abruf der Mittel aus dem DigitalPakt Schule noch gezielter zu unterstützen, macht das Land ab sofort weitere Angebote. Mit Workshops und weiteren Informationsangeboten begleitet das Land die Schulträger bei der Umsetzung des DigitalPakts Schule und stärkt die Digitalisierungskompetenz der Beteiligten vor Ort.

Das Land Nordrhein-Westfalen ermöglicht den Schulträgern die kostenlose Teilnahme an Workshops, die Hilfestellung bei der Planung und beim Abruf der Mittel aus dem DigitalPakt Schule leisten. Die Workshop-Reihe ist ein Angebot des Gigabitbüros des Bundes, dem Kompentenzzentrum des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, und wurde in Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Bildung sowie den Geschäftsstellen Gigabit.NRW der Bezirksregierungen speziell auf die nordrhein-westfälischen Schulträger zugeschnitten. An zunächst sechs Terminen ab dem 20. Mai 2021 finden die dreistündigen Workshops “Inhouse-Verkabelung und Vernetzung für Schulen in NRW” statt, die neben der Beantwortung technischer Fragestellungen in folgenden Bereichen Unterstützung leisten:

  • Anforderungen für Schulen in Bezug auf Vernetzung und Ausstattung von Schulen mit Bezug zur Förderrichtlinie DigitalPakt Schule.NRW
  • Hilfestellungen zur Erstellung eines technisch-pädagogischen Einsatzkonzepts sowie beispielhafte Darstellung eines Planungs- und Beantragungsprozesses
  • Planung und Aufbau von IT-Infrastrukturen an Schulen

Darüber hinaus hat das Schulministerium ein Erklärvideo sowie eine Handreichung zur Erstellung eines technisch-pädagogischen Einsatzkonzeptes entwickelt. Diese dienen zur Unterstützung der Schulträger bei der Beantragung von Fördermitteln aus dem DigitalPakt Schule, für die ein solches Einsatzkonzept notwendig ist.

Mehr als 375 Millionen Euro (375.891.449,20 Euro) haben die nordrhein-westfälischen Schulträger inzwischen aus dem DigitalPakt Schule beantragt (Stand: 30. April 2021). Das entspricht einer Steigerung um fast zehn Prozent innerhalb der vergangenen sechs Wochen.

Aus den Förderprogrammen zur Ausstattung von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten wurden von insgesamt 263 Millionen Euro schon mehr als 255 Millionen Euro (255.329.026,61 Euro) beantragt. Die Beantragungsquote liegt damit bei rund 97 Prozent.

Das Erklärvideo und die Handreichung finden Sie hier: Technisch-pädagogisches Einsatzkonzept (TPEK) | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)

Interessierte Schulträger für das Workshop-Angebot „Inhouse-Verkabelung und Vernetzung für Schulen in NRW“ wenden sich bitte an die Geschäftsstelle Gigabit.NRW in ihrer Bezirksregierung.

Gründungspotenzial von Jugendlichen stärker fördern – Land setzt auf starke Netzwerke

Von der Schule auf den Chefposten: Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine Offensive gestartet, um Schülerinnen und Schüler sowie Azubis über ihre Möglichkeiten als Jungunternehmerinnen und -unternehmer zu informieren. Denn laut einer Online-Befragung von STARTUP TEENS wollen 49 Prozent der befragten Schülerinnen und Schüler später ein eigenes Unternehmen gründen. Eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov hat sogar ergeben, dass 64 Prozent der 16- bis 25-Jährigen in Deutschland Firmengründer werden wollen. Diesen Gründergeist will die Landesregierung nun frühzeitig fördern und gründungsinteressierte Jugendliche besser unterstützen.

Auf der neu eingerichteten Website www.gründen.nrw/schwerpunkte/schuelerinnen-und-schueler bietet das Land dafür nun viele Informationen über die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer U18-Gründung.

Die Maßnahmen umfassen im Einzelnen:

  • eine Website mit allen Informationen für gründungsinteressierte Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen,
  • Beispiele von jungen Gründerinnen und Gründern, die ihre Geschichte erzählen,
  • Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner,
  • die STARTERCENTER.NRW, die als erste Anlaufstelle Informationen zu den besonderen Anforderungen der Gründungen Minderjähriger erhalten,
  • einen Leitfaden mit Informationen zum familiengerichtlichen Verfahren, das für eine U18-Gründung notwendig ist,
  • ein abgestimmtes Informationsangebot für Lehrerinnen und Lehrer mit Ansprechpartnern und Ansprechpartnerinnen.

Alle Informationen zur Initiative unter: www.gründen.nrw

Ein neues, erfolgreiches Kapitel für den islamischen Religionsunterricht

Weiterer Meilenstein für den islamischen Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen: Die Verträge zur Zusammenarbeit zum islamischen Religionsunterricht nach dem Kommissionsmodell sind unterzeichnet worden. Die Kommission kann somit ihre Arbeit aufnehmen und den bisherigen Beirat als feste Vertretung islamischer Glaubensgemeinschaften gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen in Fragen des islamischen Religionsunterrichts ablösen. Nach dem neuen Modell wird nunmehr die Kommission dem Land als Ansprechpartner für den islamischen Religionsunterricht zur Verfügung stehen. Sie nimmt die einer Religionsgemeinschaft zugewiesenen verfassungsrechtlichen Aufgaben wahr, analog zur Beteiligung der Kirchen beim katholischen und evangelischen Religionsunterricht.

Die Kommission vertritt gegenüber dem Ministerium für Schule und Bildung die Interessen und Anliegen der islamischen Organisationen bei der Durchführung des islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Unterrichtsfach. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem das religiöse Einvernehmen mit neuen, in staatlicher Verantwortung erarbeiteten Kernlehrplänen, die Erteilung der Idschaza (Lehrerteilung für den islamischen Religionsunterricht) sowie die Beteiligung bei der Genehmigung von Lernmitteln.

Nachdem der Landtag das Gesetz zum islamischen Religionsunterricht mit dem Kommissionsmodell fraktionsübergreifend verabschiedet hat, hat die Landesregierung Gespräche mit verschiedenen islamischen Organisationen geführt und nach einem umfassenden Prüfungsprozess entschieden, welche Organisationen zum jetzigen Zeitpunkt die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Vertrag mit dem Land zur Zusammenarbeit beim islamischen Religionsunterricht erfüllen. Zu den Voraussetzungen zählt unter anderem, dass die Organisation in der Zusammenarbeit beim islamischen Religionsunterricht eigenständig und staatsunabhängig ist und die Verfassungsprinzipien achtet.

Sechs nordrhein-westfälische islamische Organisationen erfüllen nach Prüfung der Landesregierung die gesetzlichen Voraussetzungen und haben sich mit der Unterzeichnung des Vertrages entschieden, mit dem Land den islamischen Religionsunterricht gemeinsam zu gestalten. Dies sind:

  • Bündnis Marokkanische Gemeinde (BMG)
  • Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB)
  • Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland (IGBD)
  • Islamische Religionsgemeinschaft NRW (IRG NRW)
  • Union der Islamisch-Albanischen Zentren in Deutschland (UIAZD)
  • Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ)

Jede dieser islamischen Organisationen hat eine theologisch, religionspädagogisch, islamwissenschaftlich oder vergleichbar qualifizierte Person als Mitglied für die Kommission benannt sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter, so dass sich die Kommission nun konstituieren kann. Die Zusammensetzung der Kommission ist nicht abschließend, sondern kann künftig auch verändert werden.

Bettina Gayk wird neue Landesbeauftragte für Datenschutz

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat Bettina Gayk zur neuen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) einstimmig gewählt.

Seit 2012 ist Bettina Gayk im nordrhein-westfälischen Innenministerium tätig; als Referatsleiterin verantwortete sie zuletzt den Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz und war stellvertretende Abteilungsleiterin.

Ihre Karriere begann Gayk im Jahr 1991. Als Beamtin des Landes Nordrhein-Westfalen absolvierte die studierte Juristin zunächst Stationen bei der Bezirksregierung Düsseldorf, der Stadt Velbert und in Hilden.

Mehr als zehn Jahren lang (von 2001 bis 2012) arbeitete sie bereits in ihrem neuen Aufgabenbereich: Unter den Landesdatenschutzbeauftragten Bettina Sokol und Ulrich Lepper war sie Referatsleiterin und Pressesprecherin. In dieser Zeit beschäftigte sie sich unter anderem mit neuen Sicherheitsmaßnahmen nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001; so etwa mit der Zulässigkeit von Videoüberwachung. Außerdem beriet die gebürtige Wuppertalerin Konzerne zur Zulässigkeit des Datenaustauschs mit Stellen außerhalb der Europäischen Union und besonders mit den USA.

Gayk folgt auf Helga Block, die das Amt seit 2015 innehatte und im Sommer vergangenen Jahres in den Ruhestand getreten ist.

Die unabhängige und weisungsfreie Landesbeauftragte überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in Nordrhein-Westfalen. Ihre Behörde setzt sich dafür ein, dass Bürgerinnen und Bürger ihr Recht auf freien Zugang zu behördlichen Informationen in Nordrhein-Westfalen erhalten. Daneben berät sie öffentliche und private Stellen bei datenschutzrechtlichen Themen.

Von „Querdenker“-Demonstrationen bis hin zu Angriffen auf Synagogen. Zweiter Antisemitismusbericht vorgestellt

Die Antisemitismusbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, hat ihren zweiten Bericht für das Land Nordrhein-Westfalen an die Landesregierung und an den Landtag übergeben. Unter dem Titel „Fakten, Projekte, Perspektiven“ zeigt der Bericht die aktuelle Situation des Antisemitismus in Nordrhein-Westfalen auf und stellt für den Berichtszeitraum Januar bis Dezember 2020 die Arbeit des Büros der Antisemitismusbeauftragten dar.

Das Jahr 2020 war sowohl in der Präventionsarbeit als auch bei antisemitischen Vorfällen von der Corona-Pandemie geprägt. Die Pandemie-Situation hat sich dabei zu einem Nährboden für einfache Erklärungsmuster und Verschwörungsmythen entwickelt. Dabei wird auf Muster zurückgegriffen, nach denen ‚finstere Hintergrundmächte‘ für das Unheil oder die Krise verantwortlich seien.

Auch bei den sogenannten „Querdenker“-Demonstrationen wurde 2020 der antisemitische Terror der NS-Zeit relativiert und verharmlost, indem sich etwa „besorgte Bürger“ wegen der Beschränkung ihrer Grundrechte mit Anne Frank oder Sophie Scholl und der weißen Rose vergleichen und sich im Widerstand gegen eine Diktatur wähnen.

Vor diesem Hintergrund sei die leicht rückläufige Entwicklung bei der Zahl antisemitischer Straftaten im Bereich der politisch motivierten Kriminalität im Land Nordrhein-Westfalen kein Grund zur Entwarnung. Viele Taten werden nicht zur Anzeige gebracht oder liegen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze. Das Dunkelfeld ist riesig. Landtag und Kabinett haben auf Grundlage dieser Erhebung die Mittel und den Rahmen für die Einrichtung einer Meldestelle Antisemitismus für Nordrhein-Westfalen gegeben.

Hintergrund

Überfraktionell getragen, geht die Berufung der Antisemitismusbeauftragten auf den Antrag „Nordrhein-Westfalen braucht einen Antisemitismusbeauftragten“ der Landtagsfraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen vom 5. Juni 2018 zurück. Der Beschluss des Landtags Nordrhein-Westfalen zur Schaffung einer solchen Stelle wurde in der Plenarsitzung vom 14. Juni 2018 einstimmig gefasst.

Laut Beschluss des Landtags Nordrhein-Westfalen umfasst das Aufgabenspektrum der Antisemitismusbeauftragten, präventive Maßnahmen der Antisemitismusbekämpfung zu koordinieren und Ansprechpartnerin für Opfer antisemitischer Taten zu sein. Sie legt dem Landtag jährlich einen Bericht über ihre Arbeit vor, in dem sie Maßnahmen zur Bekämpfung des Antisemitismus empfiehlt.

Die Arbeit der Antisemitismusbeauftragten basiert auf drei Pfeilern: der Unvereinbarkeit von Antisemitismus mit Demokratie und Grundrechten, der Bedeutung des friedlichen Zusammenlebens der Religionen und der historischen Verantwortung gegenüber dem Judentum und dem Staat Israel. Grundlage ist die Arbeitsdefinition „Antisemitismus“ der IHRA (International Holocaust Remembrance Alliance). Das Amt wird als Ehrenamt ausgeübt. Die Antisemitismusbeauftragte ist funktional dem Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten zugeordnet.

Alle Informationen über die Arbeit der Antisemitismusbeauftragten sind verfügbar unter: https://www.antisemitismusbeauftragte.nrw/

Landtag wählt neue Präsidentin und Richter des Verfassungsgerichtshofs

Der Landtag hat Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb zur neuen Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs für das Landes Nordrhein-Westfalen gewählt. Sie folgt auf Dr. Ricarda Brandts, die zum 31. Mai 2021 aus dem Amt ausscheidet und in den Ruhestand treten wird. Außerdem wählte das Parlament Prof. Dr. Bernd Grzeszick zum neuen Richter des Verfassungsgerichtshofs sowie Prof. Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof und Dr. Michael Haas zu stellvertretenden Mitgliedern.

Mit Dr. Ricarda Brandts scheidet auch ihr Stellvertreter Sebastian Beimesche aus dem Amt aus. Außerdem hat Prof. Dr. Klaus F. Gärditz, stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofs, sein Amt niedergelegt. Das Parlament stimmte mit großer Mehrheit für die gemeinsamen Wahlvorschläge der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Grünen.

Nach der Wahl nahm der Parlamentspräsident den neu gewählten Richtern sowie der Richterin im Plenarsaal den Amtseid ab und gratulierte der neuen Präsidentin zur Wahl in das protokollarisch dritthöchste Amt des Bundeslands.

Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb, geboren am 28. April 1955, ist Professorin für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Europäische Privatrechtsentwicklung der Universität zu Köln. Sie ist seit Mai 2006 Mitglied des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen, zuletzt wiedergewählt am 13. Juni 2018.

Hintergrund

Gemäß Artikel 76 der Landesverfassung werden die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs und ihre Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter vom Landtag in geheimer Wahl ohne Aussprache mit Zweidrittelmehrheit auf die Dauer von zehn Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. Sie müssen die Befähigung zum Richteramt haben. Drei Mitglieder und ihre Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter müssen Berufsrichterinnen bzw. Berufsrichter sein.

Aufbau der neuen Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate schreitet schnell voran

Nordrhein-Westfalen macht Tempo beim Kohleausstieg und treibt den Klimaschutz und den Ausbau Erneuerbarer Energien voran. Dazu hat das Land die Investitionen in Klimaschutz und Energiewende seit 2017 versiebenfacht und Initiativen u.a. für den Hochlauf der Wasserstofftechnologien und der Elektromobilität vorangetrieben. Bis 2030 werden hohe zweistellige Milliardenbeträge erforderlich sein, um den klimafreundlichen Umbau der Sektoren Energie, Mobilität, Industrie und Wohnen zu stemmen und so die ambitionierten neuen Klima-Ziele zu erreichen. Ein Großteil davon wird von privaten Investoren kommen müssen. Mit der neuen NRW.Energy4Climate hat das Land nun eine starke, flexible und nachhaltig agierende Gesellschaft gegründet, die auf allen Ebenen zusätzliche Mittel mobilisieren und Klimaschutzmaßnahmen schneller möglich machen wird.

Nordrhein-Westfalen hat sich ehrgeizige Investitionsziele gesetzt: Allein durch EFRE-Mittel werden rund eine Milliarde Euro für die Umsetzung von Energie- und Klimaschutzprojekten eingesetzt. Hinzu kommen Strukturwandelmaßnahmen, um das Rheinische Revier zu einer Modellregion für die klimaneutrale Industrie im Rahmen des europäischen Green Deal zu entwickeln. Hierfür sind allein mehr als fünf Milliarden Euro vorgesehen, von denen ein Großteil bis 2030 in die Region fließen wird. Weitere 700 Millionen Euro von Bund und Land fließen in die Forschungsfertigung Batteriezelle in Münster, die ihre Arbeit aufgenommen hat und mit nationalen und internationalen Partnern an innovativen Lösungen arbeitet. Für einen breiten Rollout von Klimaschutztechnologien stehen rein mit Landesmitteln finanzierten Programme wie progres.NRW bereit. Darüber hinaus will das Land Mittel aus weiteren Programmen des Bundes und der EU nach Nordrhein-Westfalen holen und dafür die notwendige Co-Finanzierung bereitstellen.

Die neue NRW.Energy4Climate wird gezielt Projekte initiieren und begleiten sowie bei der Einwerbung von Fördermitteln und Investitionen unterstützen. Durch ihre Nähe zur Landesregierung kann sie Anliegen für künftige Förderprogramme beim Bund und bei der EU platzieren und im Sinne Nordrhein-Westfalens mitgestalten. Wichtige Zielgruppen wie die Kommunen werden mit ihr eine neue Ansprechpartnerin erhalten. Zeitnah wird die NRW.Energy4Climate in den Regionen vertreten sein und die Kommunen und Akteure dabei unterstützen, Förderangebote zu nutzen und Projektideen voranzutreiben.

Mit der NRW.Energy4Climate stellt das Land die Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen für Klimaschutz und Energiewende für die Zukunft sicher. Statt immer wiederkehrender Ausschreibungen an externe Dienstleister, die in sehr engen vergaberechtlichen Grenzen agieren müssen, kann sie flexibel und dauerhaft tätig werden – ohne vertraglich langfristig vorgegebene Grenzen.

Mit jährlich 17 Millionen Euro fließen über 50 Prozent mehr Landesmittel in die neue Gesellschaft und externe Dienstleistungsaufträge als in die EnergieAgentur.NRW. In der Landesgesellschaft und bei unterstützenden Dienstleistern werden im Auftrag des Landes bereits 2022 rund 100 Menschen für die Themen Energiewende und Klimaschutz arbeiten.

Schluss mit Kükentöten: Neue Ära tierschutzfreundlicher Eiererzeugung eingeläutet

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:

Vom Bundestag wurde der Ausstieg aus der Kükentötung beschlossen. Das Ende des massenhaften Tötens männlicher Küken war überfällig. Der Ausstieg im Jahr 2022 ist ein Meilenstein für den Tierschutz. Damit wird eine neue Ära tierschutzfreundlicher Eiererzeugung eingeläutet.

Vorausgegangen waren Initiativen Nordrhein-Westfalens in den zurückliegenden Jahren, um das Ende der tierschutzwidrigen Praxis des Kükentötens zu forcieren. Darüber hinaus unterstützt das Land die Forschung und Aufzucht sogenannter Zweinutzungshuhn-Rassen. Hier legen die Hennen zwar weniger Eier, die männlichen Tiere setzen dafür jedoch auch Fleisch an und somit ebenfalls als Hähnchen nutzbar. Erfolgreiche Brutversuche wurden unter anderem von der Lehr- und Forschungsstation Frankenforst der Universität Bonn durchgeführt. In einem Praxistext soll nun ermittelt werden, wie viele Eier die Hennen legen und wie gut die männliche Küken mästbar sind.

Hintergrund

Auf Veranlassung des nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministeriums hatten im Jahr 2013 die zuständigen Veterinärämter Brütereien die Tötung männlicher Eintagsküken in Nordrhein-Westfalen untersagt. Dagegen klagten Unternehmen, woraufhin das Verwaltungsgericht Minden und das Oberverwaltungsgericht Münster im Jahr 2016 die Untersagungsverfügungen als rechtswidrig aufgehoben und die Tötung männlicher Eintagsküken in Brütereien als gesetzeskonform eingestuft haben. Sie sei nach Abwägung aller Belange tierschutzrechtlich nicht zu beanstanden. Daraufhin wurde auf Veranlassung des nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministeriums das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angerufen, welches im Juni 2019 im Revisionsverfahren die Tötung männlicher Eintagsküken nur für übergangsweise zulässig erklärte. Grundsätzlich sei das Töten männlicher Eintagsküken nicht vereinbar mit dem Tierschutzrecht.

Nordrhein-Westfalen beschleunigt Genehmigungsverfahren für Seilbahnen

Mobilitätslösungen mit Seilbahnen boomen. Weltweit wird immer stärker an Mobilitätslösungen mit Seilbahnen gearbeitet – auch in Nordrhein-Westfalen. Mit dem neuen Landesgesetz soll das Genehmigungsverfahren für Seilbahnen in Nordrhein-Westfalen beschleunigt werden.

Welches Potenzial Seilbahnen für die Mobilität in Nordrhein-Westfalen haben, zeigt die Forschung am „upBus“ der RWTH Aachen für einen transmodularen Nahverkehr. Der „upBus“ ist ein hybrides Mobilitätskonzept, bei dem ein Fahrzeug zwischen einer Luftseilbahn und einem autonomen Busbetrieb wechselt. Im Unterschied zu einer herkömmlichen Verbindung zwischen einem Seilbahnsystem und einem Omnibus, bei denen Fahrgäste aussteigen müssen, können Passagiere im „upBus“ beim Hybridfahrzeug in der Kabine bleiben.

Das Gesetz über die Seilbahnen in Nordrhein-Westfalen regelt die Planung, den Bau und Betrieb von Seilbahnen. Darunter fallen landesweit auch das Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Aufsicht von Seilbahnen. Mit der jetzt in die Wege geleiteten Novellierung wird das Seilbahn-Gesetz an geltendes EU-Recht angepasst. Die Durchführung des Plangenehmigungsverfahrens wird jetzt als vereinfachtes Verfahren in das neue Gesetz als Regelfall aufgenommen. Zudem wird die Ausweitung des Anwendungsbereichs des Plangenehmigungsverfahrens auf Vorhaben mit Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung durch spezielle Regelungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung ermöglicht. Das dient dem Ziel der Entbürokratisierung und der vereinfachten Durchführung von Vorhaben.

So können neue Lösungen für den ÖPNV schneller als bislang umgesetzt werden.

Hintergrund ÖPNV-Offensive

Im Dezember 2019 wurde eine ÖPNV-Offensive gestartet. Dafür stehen 2 Milliarden Euro bis 2031 in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. In der Offensive wird eine Vielzahl von Projekten gebündelt, die den ÖPNV in Nordrhein-Westfalen attraktiver, leistungsfähiger, zuverlässiger und flexibler machen. Ein besserer öffentlicher Personennahverkehr, sowohl in den urbanen Zentren als auch im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens, ist ein zentrales Ziel der Verkehrspolitik der Landesregierung. Für eine bessere, sicherere und sauberere Mobilität können auch Seilbahnen einen Baustein der Personenbeförderung darstellen. Deswegen wurde eine Novellierung des Seilbahn-Gesetzes in den Landtag eingebrach.