02 Jun Themen der Woche im Landtag NRW 21. Kalenderwoche 2021
- Neue Regelungen in der Coronaschutzverordnung
- 1000 Ferienwochen für Familien aus Nordrhein-Westfalen in Familienferienstätten
- Countdown für den Start des Medizinstudiums an der Universität Bielefeld läuft: Entscheidende Phase des Aufbauprozesses beginnt
- Land investiert in 56 Kilometer neue Radwege
- Digitalisierung in der Beruflichen Bildung
- Nordrhein-Westfalen zeigt sich krisenfest und steigert Anteil bei ausländischen Direktinvestitionen 2020
- Jetzt auch krisensicher: Geobasisdaten in Nordrhein-Westfalen
Neue Regelungen in der Coronaschutzverordnung
Nordrhein-Westfalen aktualisiert zu Freitag, 28. Mai 2021, die Coronaschutzverordnung. Die neuen Regeln sollen im Zusammenwirken mit dem fortschreitenden Schutz der Bevölkerung durch das Impfen Rahmenbedingungen für das öffentliche und private Leben setzen, die einerseits eine schrittweise größtmögliche Normalisierung aller Lebensbereiche ermöglichen und andererseits einen Wiederanstieg der Infektionszahlen und daraus resultierende gesundheitliche Gefahren und neuerliche Einschränkungen nachhaltig vermeiden. Es werden klare Perspektiven für die kommenden Wochen aufgezeigt: vorsichtige Öffnungsschritte für Kreise und kreisfreie Städte mit stabilen 7-Tage-Inzidenzen von unter 100 und weitere vorsichtige Öffnungsschritte bei stabilen 7-Tages-Inzidenzen von 50 oder weniger bzw. von 35 oder weniger. Auch für besonders infektionsrelevante Angebote wie Großveranstaltungen und Diskotheken wird bei nachhaltig niedrigen Infektionszahlen eine zeitliche Perspektive eröffnet (1. September 2021). Die Öffnungsschritte werden weiterhin durch grundsätzliche Schutzmaßnahmen wie die eingeübten Abstandsregeln, die Maskenpflicht und die Vorlage eines Testnachweises abgesichert.
Ab dem 7. Juni kehrt die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen landesweit in den Regelbetrieb zurück. Im Regelbetrieb sind die rechtlichen Regelungen des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) wieder uneingeschränkt gültig, d.h. alle Kinder haben einen uneingeschränkten Betreuungsanspruch im vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang, pädagogische Konzepte können vollumfänglich umgesetzt werden. Die verbindliche Gruppentrennung ist aufgehoben. Es gelten weiterhin die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen der Coronabetreuungsverordnung.
Der Schritt zurück zum Regelbetrieb wird weiter von einem umfangreichen Testangebot begleitet. Das freiwillige Testangebot für Kinder und Beschäftigte sowie Kindertagesbetreuungspersonen wird fortgesetzt. Allen Kindern und Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung sowie den Kindertagespflegepersonen werden landesseitig weiterhin pro Woche jeweils zwei Tests zur Verfügung gestellt. Ab dieser Woche erhalten die Einrichtungen und Kindertagespflegepersonen die kindgerechteren „Lolli“-Tests zur Eigenanwendung durch die Eltern.
Das landesweite Infektionsgeschehen und dessen Auswirkungen auf die Kindertagesbetreuung wird weiterhin genau beobachtet, und auf Entwicklungen wird reagiert, wenn dies erforderlich ist. Dies kann auch eine erneute Einschränkung der Betreuungszeiten beinhalten.
Die Regelungen der Notbremse für Kinderbetreuungseinrichtungen gelten weiter, das heißt über einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen gilt ab dem übernächsten Tag die bedarfsorientierte Notbetreuung.
Neue Regelungen in drei Inzidenzstufen:
Bei Inzidenzwerten von über 100, die es aktuell in Nordrhein-Westfalen nur noch in einer einzigen kreisfreien Stadt gibt, gelten wie bisher auch die Regelungen der Notbremse. Bei Inzidenzwerten in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt von stabil unter 100 bis 50,1 gelten bereits seit dem 15. Mai zahlreiche Öffnungsschritte; diese werden in der nun erfolgten Überarbeitung der Coronaschutzverordnung der Stufe 3 zugeordnet und an einigen Stellen erweitert. Die neue Stufe 2 gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten von 50 bis 35,1. Die neue Stufe 1 gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten von 35 oder weniger.
In allen drei Stufen sind die Öffnungsschritte weiterhin an Schutzvorkehrungen geknüpft, um Sicherheit zu schaffen und um den Schutzwall vor einer unerkannten Neuausbreitung von (Mutations-)Infektionen zu festigen. Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene (Immunisierte) negativ Getesteten gleich. Soweit für Zusammenkünfte und Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässiger Personen oder Haushalte festgesetzt ist, werden immunisierte Personen nicht eingerechnet. Auch für Geimpfte und Genesene gelten jedoch weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen, etwa die Maskenpflicht.
Folgende 3 Stufen sieht die Coronaschutzverordnung ab 28. Mai vor:
Stufe 3 Inzidenz 100-50,1 |
Stufe 2 Inzidenz 50-35,1 |
Stufe 1 Inzidenz ≤ 35 |
|
Kontaktbeschränkungen | Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus zwei Haushalten | Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten; außerdem für zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten |
Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus fünf Haushalten; außerdem für 100 Personen mit Test aus beliebigen Haushalten |
Außerschulische Bildung | Präsenzunterricht ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten, innen mit Test Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 5 Personen |
Präsenzunterricht mit Test ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit 10 Personen mit Test |
ohne Maske am festen Sitzplatz wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch innen ohne Test |
Kinder-/ Jugendarbeit | Gruppenangebote innen 10, außen 20 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test Ferienangebote und Ferienreisen mit Test |
Gruppenangebote innen 20, außen 30 junge Menschen ohne Altersbegrenzung mit Test auch innen ohne Maske |
Gruppenangebote innen 30, außen 50 junge Menschen ohne Altersbegrenzung ohne Test |
Kultur | Veranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 250 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb außen ohne Personenbegrenzung, innen mit 20 Personen, Test, ohne Gesang / Blasinstrumente |
Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster
nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 20 Personen, Test, mit Gesang/Blasinstrumenten |
Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit 30 bzw. 50 Personen, mit Test, mit Gesang / Blasinstrumenten ab 01.09.: Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern mit Test und genehmigtem Konzept |
Sport | Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen Freibäder für Sportausübung (keine Liegewiesen) mit Test Außen bis zu 500 Zuschauer mit Test, Sitzplan, ohne prozentuale Kapazitätsbegrenzung |
Außen Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung Innen (einschl. Fitnessstudios) kontaktfreier Sport ohne Personen-begrenzung, Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test Außen bis zu 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, ohne Test, innen bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster jeweils mit Sitzplan |
Außen und innen Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Test Außen über 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test, max. 33 Prozent der Kapazität, jeweils mit Sitzplan, Sitzordnung nach Schachtbrettmuster wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: Innensport ohne Test ab 01.09.: Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept mit Test |
Freizeit | Öffnung kleinerer Außen-Einrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten mit Test Freibäder für Sportbetrieb mit Test Ausflugsfahrten mit Schiffen usw. mit den Außenbereichen und Test |
Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 50: Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen mit Test |
Freibäder ohne Test Bordelle usw. mit Test Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen bis zu 100 Personen mit Test ab 01.09.: wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: Clubs und Diskotheken auch Innenbereich und ohne Personenbegrenzung mit Test und genehmigtem Konzept |
Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist | Wegfall click & meet, ohne Test, Reduzierung der Kundenbegrenzung auf 1 Person pro 20 qm | Reduzierung der Kundenbegrenzung auf eine Person pro 10 qm | Wegfall Sonderregel für über 800 qm große Geschäfte |
Messen/ Märkte |
Messen und Ausstellungen mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept | Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung, mit Test auch Kirmeselemente zulässig | ab 01.09.: auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen ohne Test |
Tagungen/ Kongresse |
– | außen und innen bis zu 500 Teilnehmer mit Test | außen und innen bis zu 1.000 Personen mit Test |
Private Veranstaltungen (ohne Partys) |
– | außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste mit Test |
außen bis zu 250 Gäste ohne Test, innen bis zu 100 Gäste mit Test |
Partys | – | – | außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste jeweils mit Test ohne Abstand |
Große Festveranstaltungen | – | – | ab 01.09.: Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. bis zu 1.000 Besucher mit genehmigtem Konzept; wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: ohne Besucherbegrenzung |
Gastronomie | Öffnung Außengastronomie mit Test und Platzpflicht Wegfall Umkreis-Verzehrverbot |
Außengastronomie ohne Test Öffnung von Innengastronomie mit Test und Platzpflicht Öffnung von Kantinen (für Betriebsangehörige ohne Test) |
wenn Landesinzidenz ebenfalls ≤ 35: auch Innengastronomie ohne Test |
Beherbergung/ Tourismus |
„Autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) mit Test Öffnung von Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie; mit Test Busreisen mit Test und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent), falls nicht ausschließlich Geimpfte/Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen |
volle gastronomische Versorgung für private Gäste | Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz ≤ 35 kommen |
1000 Ferienwochen für Familien aus Nordrhein-Westfalen in Familienferienstätten
Familien mit Kindern sind seit Monaten durch die Herausforderungen der Corona-Pandemie stark belastet. Das Land Nordrhein-Westfalen möchte daher Familien mit geringfügigem Einkommen mit einem Sonderprogramm zur Förderung von Familienerholungswochen ein Angebot machen. Das Programm „1000 Ferienwochen für Familien aus Nordrhein-Westfalen in Familienferienstätten“ hat ein Fördervolumen in Höhe von 1 Million Euro für 2021. Inkludiert sind Vollverpflegung und familienfreundliche, pädagogisch begleitete Freizeitangebote, um den Pandemie-Alltag hinter sich zu lassen und gemeinsame Zeit zu genießen.
Ab sofort können Familien, insbesondere auch Alleinerziehende, eine Woche Familienurlaub in einer Familienferienstätte über den Reisedienst der Diakonie Ruhr-Hellweg e.V. per mail unter info@familienerholung-nrw.de oder kostenfrei unter der Rufnummer 0800 0005627 buchen. Der Informationsflyer mit allen wichtigen Angaben zur Familienferienwoche erreicht die Familien in diesen Tagen über die Familienzentren und die weitere Kinder- und Jugendhilfestruktur. Eine kostenfreie Buchungshotline und die online-Antragstellung wurde bereits eingerichtet. Die Familienerholungswoche kann in einer Familienferienstätte in Nordrhein-Westfalen oder bundesweit erfolgen.
Die Förderung richtet sich an interessierte Familien aus Nordrhein-Westfalen mit geringem Einkommen, Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder Kindern mit Handicap, Alleinerziehende und kinderreiche Familien, die nach §53 Abgabenordnung förderberechtigt sind. Der Reisedienst ist bei der Berechnung beziehungsweise Ermittlung der Förderfähigkeit behilflich. Die Familien beteiligen sich an der Ferienwoche mit einem Eigenanteil in Höhe von 50 Euro pro erwachsener Person und 25 Euro pro Kind. Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze entfällt der Eigenanteil. Das vor Ort benötigte Taschengeld tragen diese selbst.
Der Urlaub kann in dafür ausgewiesenen und bei Bedarf barrierefreien Familienferienstätten, vorrangig in Nordrhein-Westfalen erfolgen:
- Familienferienstätte St. Ludger, Dahlem-Baasem
- Haus Maria in der Aue, Wermelskirchen
- Heinrich Lübke Haus, Möhnesee-Günne
- Matthias-Claudius-Haus, Meschede-Eversberg
- Naturfreundehaus Käte Strobel; Gummersbach
- Naturfreundehaus Teutoburg Bielefeld
Das Land ermöglicht zudem mit der neuen Corona-Schutzverordnung Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche. Davon sind auch die Ferienspielangebote, Stadtranderholungen und Ferienfahrten betroffen, die sich in den Sommerferien besonderer Beliebtheit erfreuen.
Die Träger der Kinder- und Jugendhilfe erhalten mit der neuen Coronaschutzverordnung einen Handlungsrahmen und Sicherheit, welche Angebote für Kinder und Jugendliche wieder möglich sind (§12 Coronaschutzverordnung). Das Land ermöglicht bei einer Inzidenz über 50 Gruppenangebote für junge Menschen im Freien für 20 Personen, soweit die Regelungen der Bundesnotbremse nicht greifen. Drinnen dürfen zehn statt wie bisher fünf junge Menschen die Angebote wahrnehmen. Eintägige oder mehrtägige Ferienangebote in Gruppen von 20 jungen Menschen werden ebenfalls wieder möglich. Voraussetzung zur Teilnahme ist der Nachweis eines negativen Tests, der auch als beaufsichtigter Selbsttest vorgenommen werden kann. Ferienfahrten werden mit festen Gruppen ermöglicht. Bei einer Teilnehmerzahl von über 50 jungen Menschen müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie das betreuende Personal in feste Gruppen von höchstens 25 Personen eingeteilt werden. Auch hier besteht eine Testpflicht zu Beginn und während der Fahrt zweimal wöchentlich. Bei einer Inzidenz über 35 bis 50 dürfen 30 junge Menschen draußen und 20 drinnen an den Angeboten teilnehmen. Bei einer Inzidenz bis 35 erhöht sich die Zahl der jungen Menschen, die draußen an Angeboten teilnehmen dürfen, auf 50 und drinnen auf 30 Personen.
Die Neuregelung ist unter Berücksichtigung der geltenden Hygiene- und Infektionsstandards möglich. Hierzu wird sich das Kinder- und Jugendministerium eng mit den Landesjugendämtern sowie den Trägern der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit abstimmen, so dass diese ihre vorhandenen Planungen weiterentwickeln können.
Countdown für den Start des Medizinstudiums an der Universität Bielefeld läuft: Entscheidende Phase des Aufbauprozesses beginnt
Wie geplant wird der Studiengang der Humanmedizin an der Universität Bielefeld zum Wintersemester 2021/2022 starten können: Der Aufbau der Medizinischen Fakultät Ostwestfalen-Lippe (OWL) geht aktuell in die entscheidende Phase.
Wenn im Oktober die ersten 60 Studierenden ihr Medizinstudium in Bielefeld beginnen, werden die entsprechenden Räumlichkeiten, das benötigte Lehrpersonal und ein Netzwerk an Lehrpraxen vorhanden sein. Das Land hält damit gemeinsam mit der Universität Bielefeld und den beteiligten Akteuren in der Region OWL Wort und bringt den neuen Standort der Universitätsmedizin in Nordrhein-Westfalen planmäßig auf den Weg. Wie der gesamte Aufbauprozess ist die bauliche Realisierung der Medizinischen Fakultät OWL ein groß angelegtes Projekt. Die ersten Gebäude wachsen; die bauliche Realisierung schreitet weiter zügig voran – das zeigt, dass die Weichen für die planmäßige bauliche Errichtung der Fakultät richtig gestellt wurden.
Das Land wird auch die letzte Phase intensiv begleiten und mit einem aufwachsenden Landeszuschuss unterstützen. Damit wird der personelle Aufbauprozess ebenfalls wie geplant voranschreiten.
Der aktuelle Stand des Aufbauprozesses im Detail:
Personal
Das Lehrpersonal für das erste Semester ist bereits jetzt vorhanden und wird sukzessive weiter aufgebaut. Aktuell sind 16 Professuren besetzt, davon zehn klinisch-theoretische und sechs klinische. Zu diesen Professuren zählen unter anderem die für Allgemein- und Familienmedizin, für Digitale Medizin und für Gendermedizin. Darüber hinaus verzeichnet die Fakultät aktuell rund 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Lehrpraxen
Das Bielefelder Medizinstudium legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Allgemeinmedizin und die ambulante Medizin. Die Medizinische Fakultät OWL hat den Auftrag bekommen, insbesondere Hausärztinnen und Hausärzte für die Region auszubilden. Als Grundlage hierfür hat die Fakultät ein Netzwerk aus inzwischen rund 60 Lehrpraxen in der Region aufgebaut. Hier sollen die Medizinstudierenden künftig in praktischen Einsätzen schon früh im Studium Einblicke in die Strukturen und Abläufe der ambulanten Versorgung erhalten. Auch sollen sie dort über einen längeren Zeitraum Patientinnen und Patienten betreuen können, zum Beispiel chronisch Kranke.
Kliniken
Neben den ersten klinischen Professuren engagieren sich zahlreiche weitere Ärztinnen und Ärzte der drei Krankenhausträger – Evangelisches Klinikum Bethel, Klinikum Bielefeld und Klinikum Lippe – für die Ausgestaltung der Lehre im ersten Studienjahr. Mehr als 100 Lehrende sind derzeit in die Planungen und Umsetzung einbezogen. Studierende werden erste Erfahrungen mit Patientinnen und Patienten sowohl in der Rheumatologie als auch in der Orthopädie und Unfallchirurgie bereits im Herbst dieses Jahres sammeln können. Geplant ist in diesem Zusammenhang auch die Einbindung des Herz- und Diabeteszentrums NRW (HDZ) in Bad Oeynhausen, das seit 1989 Universitätsklinik der Ruhr-Universität Bochum (RUB) ist. Unbeschadet seiner Zugehörigkeit zu Bochum wird das HDZ auch eine intensive Kooperation mit der Medizinischen Fakultät OWL eingehen. Über die konkrete Ausgestaltung der Kooperation laufen aktuell Gespräche mit allen Beteiligten.
Räumlichkeiten
Auch die Räumlichkeiten für den Start des Medizinstudiums in Bielefeld sind vorhanden: Das Gebäude R.1 (ehemals ICB) an der Morgenbreede 1 wird inzwischen fast vollständig von der Medizinfakultät genutzt. Die ersten Professorinnen und Professoren haben hier bereits ihre Büros und Laborräume bezogen. Über den Sommer werden die Räume des sogenannten Skills Labs noch weiter ausgestattet. Hier lernen Medizinstudierende zum Beispiel Kommunikationsfertigkeiten und die körperliche Untersuchung von Patientinnen und Patienten. Zudem nutzt die Fakultät im 2020 erweiterten Gebäude Z rund 1.100 Quadratmeter Fläche.
Weitere Labore und Räume für die höheren Semester folgen: Das Gebäude R.2 kann voraussichtlich ab Anfang 2022 genutzt werden. In dem fünfstöckigen Gebäude stehen zukünftig ein Bürotrakt für rund 120 Beschäftigte und ein Labortrakt mit 45 Laboren zur Verfügung. In insgesamt acht Gebäuden wird die Fakultät zukünftig untergebracht sein; nach und nach entstehen diese auf dem Campus Süd. Die Universität baut mit Genehmigung des Landes in eigener Verantwortung.
Studienstart
Die ersten Studierenden werden im Oktober ihr Medizinstudium beginnen. Die Medizinische Fakultät bereitet sich aktuell darauf vor, ihre Studierenden in den ersten Semesterwochen zu impfen, um so bereits im ersten Fachsemester praktische Lehre mit Patientinnen- und Patientenkontakt sicherstellen zu können. Andere Lehrformate werden von den Lehrenden zurzeit sowohl für Veranstaltungen vor Ort als auch für die digitale Lehre geplant.
Das offizielle Zulassungsverfahren für Medizinstudienplätze in Deutschland läuft aktuell. Interessierte können sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) für das kommende Wintersemester 2021/22 über die Plattform hochschulstart.de bewerben. Auch im Rahmen des Auswahlverfahrens für die Landarztquote für das Wintersemester 2021/22 wurde der neue Standort bereits berücksichtigt und konnte von den Bewerberinnen und Bewerbern als präferierter Studienort beim LZG.NRW angegeben werden.
Hintergrund
Im Sommer 2017 hat das Land die Gründung der Medizinischen Fakultät Ostwestfalen-Lippe an der Universität Bielefeld beschlossen. Seitdem hat die Universität im engen Austausch mit den Ministerien für Kultur und Wissenschaft sowie für Arbeit, Gesundheit und Soziales ein entsprechendes Studiengangkonzept erarbeitet, das im Januar 2021 genehmigt wurde. Die Errichtung der Medizinischen Fakultät OWL ist eine der zentralen Maßnahmen des Landes, um die Zahl der ausgebildeten Medizinerinnen und Mediziner zu erhöhen. Langfristig soll dadurch die ärztliche Versorgung auf dem Land verbessert werden. Im Endausbau (ab 2025) sollen circa 300 Studierende pro Jahr an der Universität Bielefeld ihr Medizinstudium beginnen.
Land investiert in 56 Kilometer neue Radwege
Aktuell wurde jetzt das Radwegebauprogramm für 2021 vorgestellt. Das Gesamtinvestitionsvolumen des Landes steigt im Jahr 2021 um fünf Millionen Euro auf jetzt 17,4 Millionen Euro. In diesem Jahr stehen unter anderem Mittel für Bürgerradwege-Projekte auf rund 36 Kilometern und für Radwege auf stillgelegten Bahntrassen auf rund 20 Kilometern Gesamtlänge bereit.
Damit es auch bei der Planung schneller geht, hatte das Land in 2018 das Straßen- und Wegegesetz geändert. Seitdem fällt beim Bau von Radschnellwegen das förmliche Linienbestimmungsverfahren weg. Dadurch kann ein Schritt im Planungsprozess gespart werden. Weiterer wichtiger Baustein für die Planungsbeschleunigung ist das Infrastrukturpaket II, das Verkehrsminister Wüst im März 2021 vorgestellt hat. Dabei geht es unter anderem um folgende Maßnahmen:
- Für Klagen gegen Radschnellverbindungen gilt nur noch eine Instanz. Wird gegen die Planung geklagt, ist unmittelbar das Oberverwaltungsgericht zuständig.
- Für Radwege von unter sechs Kilometern Länge, die durch kein geschütztes Gebiet führen, ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr nötig.
Im jetzt vorgelegten Radwegebauprogramm stellt das Land insgesamt 17,4 Millionen Euro zur Verfügung. Davon sind für den Radwegebau an bestehenden Landesstraßen rund 7,5 Millionen Euro vorgesehen. Für drei Radwegeprojekte auf stillgelegten Bahnstrecken mit einer Gesamtlänge von 20,8 Kilometern stehen in 2021 rund 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Rund 6,4 Millionen Euro stehen für 24 Bürgerradwegeprojekte mit einer Gesamtlänge von 36,1 Kilometern bereit. Für Radwegebauprojekte des Landes, die aus dem Sonderprogramm des Bundes „Stadt & Land“ mitfinanziert werden, stehen rund 1 Million Euro bereit.
Zusätzlich zu den Mitteln für den Radwegebau an Landesstraßen, auf stillgelegten Bahnstrecken und Bürgerradwegen nehmen das Land und der Bund in 2021 weitere 85,65 Millionen Euro im Rahmen anderer Programme in die Hand:
- Für die Förderung des kommunalen Radwegebaus sind 21,1 Millionen Euro Landesmittel eingeplant,
- für Planung und Bau von Radschnellwegen in der Baulast des Landes stellt das Land 14,75 Millionen Euro bereit.
- Auch der Bund beteiligt sich am Bau von Radschnellwegen in der Baulast des Landes mit 11 Millionen Euro
- Weitere 30,3 Millionen Euro stellt der Bund dem Land aus dem Sonderprogramm Stadt und Land für die Förderung der Radinfrastruktur zur Verfügung.
- für Radwege an Bundesstraßen stehen 8,5 Millionen Euro Bundesmittel bereit
Hintergrund
Für den Bau der Radwege an bestehenden Landesstraßen erstellt der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen auch in Abstimmung mit den Kommunen auf der Grundlage objektiver fachlicher Kriterien eine Vorschlagsliste. Anhand dieser Liste entscheiden die Regionalräte bei den Bezirksregierungen, mit welcher Dringlichkeit und in welcher Reihenfolge die einzelnen Projekte umgesetzt werden. Informationen zu den jeweiligen Projektlisten können bei den Geschäftsstellen der Regionalräte abgefragt werden.
Radwege-Projekte, die mit einer niedrigen Dringlichkeit eingestuft werden, können über das Modellprojekt „Bürgerradwege“ beschleunigt werden. Dabei sind neben Land und Gebietskörperschaft auch Bürger am Bau der Radwege beteiligt, die ihr Projekt unter anderem finanziell oder durch „Hand- und Spanndienste“ unterstützen. Bei Bürgerradwegen können Ausbaustandards nach dem Stand der Technik reduziert werden. Insgesamt lassen sich diese Radwege so kurzfristiger und kostengünstiger realisieren. Seit 2005 sind allein durch dieses Modell rund 370 Kilometer Radwege entstanden.
Digitalisierung in der Beruflichen Bildung
Die Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen haben auch unter den schwierigen Bedingungen der Pandemie die Digitalisierung des Unterrichts vorangetrieben. Die digitalen Innovationen in der beruflichen Bildung stehen im Zeichen des bislang größten Investitionspakets für die Digitalisierung an Schulen, das das Land vergangenen Sommer geschnürt hat. Das Paket sieht insgesamt Investitionen in Höhe von rund 350 Millionen Euro in das Lehren und Lernen mit digitalen Medien vor, von denen auch die 400 Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen profitieren.
Mehrere digitale Neuerungen verbessern die Prozesse an den Berufskollegs: Bei den dezentralen Abschlussprüfungen der Berufskollegs kommt ein neues, digitales Verfahren zur Erstellung und Genehmigung von Prüfungsaufgaben zum Einsatz: Die neue Software und Prüfungsplattform „DiVa-BK“ (Digitale Vorprüfung am Berufskolleg) optimiert das Prüfungsmanagement der nordrhein-westfälischen Berufskollegs. Die rund 8.000 unterschiedlichen Abschlussprüfungen, die jährlich von den Schulen entwickelt und von den Bezirksregierungen im Rahmen eines einheitlichen Qualitätsmanagements genehmigt werden, können in Zukunft deutlich flexibler und schneller. Dies entlastet Lehrkräfte von Verwaltungsaufgaben.
Die Entwicklung der Software wurde als Modellvorhaben durch das Landesprogramm „Digitale Verwaltung“ gefördert. Nach der nun erfolgreich abgeschlossenen Testphase soll DiVa-BK demnächst zum Standard für alle Berufskollegs werden.
Auch an der Weiterentwicklung der Prüfungsformate selbst wird intensiv gearbeitet. So befasst sich ein Vorhaben im Fach Betriebswirtschaftslehre der Beruflichen Gymnasien mit der Frage, wie im Unterricht erfolgreich vermittelte digitale Kompetenzen zukünftig noch besser in Klausuren und Prüfungen abgebildet werden können. An einigen Berufskollegs wird zum Ende des Schuljahres getestet, wie berufsbezogene Software noch besser in Prüfungen eingesetzt werden kann. Dazu sollen auch Impulse aus dem Hochschulbereich einfließen, um integrierte digitale Prüfungsumgebungen, wie sie im Hochschulbereich bereits Verwendung finden, zukünftig auch in den Berufskollegs nutzbar zu machen.
Zudem hat der an vielen Berufskollegs bereits eingeführte „Didaktische Wizard Online“ (DWO) eine umfassende Überarbeitung erfahren. Dieses Dokumentationstool berücksichtigt in seiner neuesten Version die Anforderungen aller Bildungsgänge und Bildungspläne. Die neue Version 3.0 ermöglicht den Schulen eine komfortable digitale Dokumentation ihrer Didaktischen Jahresplanung in allen Bildungsgängen und bewirkt somit auch eine Qualitätsverbesserung des Unterrichts in den Bildungsgängen selbst.
Für den mittlerweile professionalisierten Unterricht auf Distanz wurden flankierend spezielle Lehrerfortbildungen sowie eine Handreichung zur chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht als Unterstützung für die Unterrichtsgestaltung in den Berufskollegs auf den Weg gebracht.
Nordrhein-Westfalen zeigt sich krisenfest und steigert Anteil bei ausländischen Direktinvestitionen 2020
Für das Corona-Jahr 2020 zieht die landeseigene Gesellschaft zur Außenwirtschaftsförderung NRW.Global Business eine gute Bilanz für den Investitionsstandort Nordrhein-Westfalen. Mit insgesamt 408 Neuansiedlungen und Erweiterungsprojekten verzeichnet das Land bei den ausländischen Direktinvestitionen (FDI/Foreign Direct Investment) eine im bundesweiten Vergleich stabile Entwicklung. Während in Deutschland und Westeuropa insgesamt die FDI-Flüsse um mehr als neun Prozent und zum Teil um bis zu 28 Prozent sanken, kam Nordrhein-Westfalen besser durch die Krise und verzeichnete nur einen leichten Rückgang von 4,5 Prozent. Dadurch steigerte sich der Anteil der nordrhein-westfälischen FDI-Projekte in Deutschland im Vergleich zu 2019 von 23,1 auf 24,2 Prozent. Darüber hinaus erzielt das Land mit 79 Erweiterungsprojekten den höchsten Wert seit fünf Jahren. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl um 23 Prozent.
Zahlen und Fakten im Überblick:
Greater China ist mit 88 Investitionsprojekten (Vorjahr: 65) zurück an der Spitze der wichtigsten Investorenländer. Die Türkei folgt mit 63 Projekten (Vorjahr: 72).
Japan verzeichnet das höchste Ergebnis seit fünf Jahren: Trotz Pandemie wächst die Zahl der FDI-Projekte um 48 Prozent von 27 Fällen 2019 auf 40 Projekte 2020. Rund die Hälfte aller japanischen Investitionen in Deutschland gehen nach Nordrhein-Westfalen.
Auch die Zahl der prognostizierten Arbeitsplätze steigt 2020 an: Bei zahlreichen Großprojekten mit einer Vielzahl von Arbeitsplätzen behaupten die USA ihre Spitzenposition als Jobmotor in Nordrhein-Westfalen, gefolgt von Greater China und Japan.
Bedeutende Investitionsprojekte verzeichnete im Pandemie-Jahr 2020 die Pharma- und Medtech-Branche. So übernahm das chinesische Pharma-Unternehmen WuXi Biologics eine Produktionsanlage der Bayer AG und stellt nun in Nordrhein-Westfalen Wirkstoffe für COVID-19-Impfstoffe sowie andere Biologika her. Und der niederländische Anbieter biologischer Probe- und Testtechnologien QIAGEN investiert weltweit mehr als 110 Millionen Euro in den Ausbau der Produktionskapazitäten für Coronavirus-Tests, unter anderem auch am Standort Hilden.
Auch in der Startup-Szene tut sich in Nordrhein-Westfalen eine Menge: Der US-amerikanische Accelerator Quake Capital siedelt sich in Köln an und legt den Fokus auf die Förderung von Startups in der Frühphase – insbesondere im Bereich 5G-Technologien. Der ebenfalls US-amerikanische Softwareentwickler Chromatic 3D Materials wählte Selfkant für seine Europazentrale. Das Unternehmen produziert hauptsächlich Ersatzteile mittels 3D-Druck. Und das Stockholmer Fintech Tink eröffnete sein erstes Deutschlandbüro in Düsseldorf. Mit seiner Open-Banking-Plattform richtet sich Tink vor allem an Banken, Entwickler und Startups.
Nordrhein-Westfalen ist Deutschlands Investitionsstandort Nummer eins: Rund 20.000 ausländische Unternehmen beschäftigen knapp eine Million Menschen im Land.
Jetzt auch krisensicher: Geobasisdaten in Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ab sofort eine neue Software zur Verfügung: Die Anwendung namens KriSiGEO NW bietet Geodaten wie beispielsweise topographische Karten, Luftbilder oder Standorte von Krankenhäusern – krisensicher und netzunabhängig. Entwickelt wurde KriSiGEO NW von der Abteilung Geobasis NRW der Bezirksregierung Köln im Auftrag des Ministeriums des Innern.
Das Geoinformationssystem enthält zudem anonymisierte Einwohnerdaten, die aus dem Zensus abgeleitet sind. Die Software ist leicht zu bedienen und unabhängig vom Stromnetz oder vom Internet. Sie ist so konzipiert, dass sie in einem Krisenfall auch von Geodaten-Laien bedient werden kann. Der hinterlegte Geodatenbestand endet nicht an der Landesgrenze von Nordrhein-Westfalen, sondern enthält darüber hinaus verfügbare Geobasisdaten von benachbarten Bundesländern und Nachbarstaaten. Im Krisenfall kann so grenzübergreifend zusammengearbeitet werden. Die BOS können zudem eigene örtliche Daten wie zum Beispiel Feuerwehrbewegungsflächen oder Rettungspunkte in die Anwendung eintragen.
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) KriSiGEO NW mit ausgewählten Daten und Softwarekomponenten kostenfrei zum Download bereit.
Um Geodaten in Krisensituationen bundesweit einheitlich zur Verfügung zu stellen, ist der Einsatz von Komponenten aus KriSiGEO NW geplant; daran arbeiten derzeit die Abteilung Geobasis NRW der Bezirksregierung Köln und das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie. BOS können sich per E-Mail (geobasis@bezreg-koeln.nrw.de) registrieren und werden zum Download der Anwendung dann freigeschaltet.