Themen der Woche im Landtag NRW 23. Kalenderwoche 2019:

  • Bahnhofsausbau und Barrierefreiheit – Bescheide über knapp 18 Millionen Euro
  • Leitmarktwettbewerb IKT.NRW – Land und EU fördern Projekte der Informations- und Kommunikationstechnologien mit 16 Millionen Euro
  • Neues Mentoratsprogramm für Künstlerinnen und Künstler in Nordrhein-Westfalen
  • 140 Städte und Kreise beteiligen sich beim Heimat-Preis
  • Neuer Bußgeldkatalog für den Bereich Abfall
  • Nordrhein-Westfalen setzt beim Schulmilchprogramm neue Akzente
  • Dritte Orte im ländlichen Raum: 17 Projekte erhalten Konzeptförderung des Landes

Bahnhofsausbau und Barrierefreiheit – Bescheide über knapp 18 Millionen Euro

Für einen besseren Öffentlichen Verkehr in Nordrhein-Westfalen wurden nun Förderbescheide in Höhe von insgesamt knapp 18 Millionen Euro an die Zuwendungsempfänger übergeben. Ziel sind die Modernisierung von Bahnhöfen auf den Außenästen des RRX und der barrierefreie Ausbau von Bus- und Bahnhaltestellen.

Für acht Maßnahmen zum Ausbau von Bahnstationen auf den Außenästen des neuen RRX erhielt die Deutsche Bahn heute Bescheide für Zuwendungen von 14,6 Millionen Euro. Für den Umbau von Bus- und Bahnhaltestellen, die künftig barrierefrei sein werden, wurden den Zweckverbänden VRR und NWL sieben Förderbescheide über insgesamt rund 3,3 Millionen Euro übergeben.

Zuwendungsbescheide für den barrierefreien Umbau von Straßenbahn- und Bushaltestellen gingen nach Finnentrop, Freudenberg, Siegen, Plettenberg-Eiringhausen, Rüthen, Gevelsberg und Duisburg. Hier sind NWL und VRR als Bewilligungsbehörde zuständig, die die Zuwendungsanträge fördertechnisch prüfen. In Zusammenarbeit mit dem Verkehrsministerium bewilligen sie die Landesmittel zur Förderung der Vorhaben und zahlen diese den Kommunen und kommunalen Verkehrsunternehmen aus. Seit der jüngsten Änderung im ÖPNV-Gesetz des Landes gibt es den neuen Fördertatbestand zur barrierefreien Umgestaltung von Stadtbahn-, Straßenbahn- und Bushaltestellen. Haltestellen sollen in Zukunft von allen Personengruppen „ohne fremde Hilfe erreichbar, begreifbar und bedienbar“ sein.

Förderbescheide gab es auch für die Bahnhöfe Brachelen, Kohlscheid, Hückelhoven-Baal, Castrop-Rauxel, Dormagen, Wetter sowie den Haltepunkt Emmerich-Elten, die so ausgebaut werden, dass dort künftig die neuen RRX-Züge halten können. Zuwendungsempfängerin ist hier die DB Station & Service AG.

Hintergrund: Bei den Bahnhöfen geht es darum, die Bahnsteige so umzugestalten, dass sie barrierefrei sind und in Zukunft von RRX-Zügen angefahren werden können. Im Rahmen des Ausbaus werden ebenfalls Bahnsteigdächer in Stand gesetzt, die Bahnsteigausstattung angepasst, die Beleuchtung, Beschallung und Fahrgastinformation erweitert. Barrieren werden ab- und Aufzüge eingebaut sowie Blindenleitstreifen installiert.

Finanziert werden die Maßnahmen vom Land Nordrhein-Westfalen, den drei SPNV-Aufgabenträgern NVR, VRR und NWL und der DB Station&Service AG.

Die ersten RRX-Fahrzeuge sind bereits im Rahmen des Vorlaufbetriebs auf der Linie des RE11 zwischen Dortmund und Paderborn in Betrieb gegangen. Bis Ende 2020 folgen vier weitere Linien. Betrieben werden die Züge von den Eisenbahnverkehrsunternehmen Abellio Rail NRW und National Express. Das eigentliche Ziel, den Takt im Regionalverkehr deutlich zu verbessern, wird erst nach Ausbau der Strecken umsetzbar sein. Dann fährt der RRX zwischen Köln und Dortmund alle 15 Minuten.

Leitmarktwettbewerb IKT.NRW – Land und EU fördern Projekte der Informations- und Kommunikationstechnologien mit 16 Millionen Euro

Künstliche Intelligenz, autonomes Fahren oder der neue Mobilfunkstandard 5G: Der Leitmarktwettbewerb IKT.NRW fördert zahlreiche innovative Projekte aus Wirtschaft und Forschung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien. In der finalen Runde des Wettbewerbs hat eine unabhängige Jury elf Projekte mit 42 beteiligten Partnern ausgewählt und zur Förderung empfohlen. Die Gesamtfördersumme aus EU- und Landesmitteln beläuft sich auf 16 Millionen Euro.

Informations- und Kommunikationstechnologien sind für die gesamte Wirtschaft von großer Bedeutung. Mit dem Leitmarktwettbewerb IKT.NRW stärkt das Land Nordrhein-Westfalen die Innovationskraft dieser Schlüsselbranche. Die Fördersumme für die ausgewählten Projekte setzt sich aus rund zehn Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und rund sechs Millionen Euro aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zusammen.

Übersicht der ausgewählten Projekte:

Projekt Projektpartner
Ai.vatar:
Der virtuelle Assistent
  • IOX GmbH, Düsseldorf
  • HHVision GmbH, Köln
  • Universität Witten/Herdecke, Witten
Augmented5G:
Augmented Reality und 5G als Enabler für flexible und effiziente Produktion
  • Fraunhofer IPT, Aachen
  • Aixemtec, Aachen
  • Hella, Lippstadt
  • Oculavis, Aachen
Bettenmanagement 4.0:
Mehr Sicherheit und Ressourcen durch Bettenmanagement 4.0 im Krankenhaus
  • medmehr GmbH, Dortmund (MWIDE)
  • FH Dortmund (MWIDE)
  • Hochschule Niederrhein, Krefeld (MAGS)
  • Deutsches Krankenhausinstitut e. V., Düsseldorf (MAGS)
  • Ruhr-Universität Bochum (MWIDE)
CityInMotion:
Urbanes virtuelles Testfeld für vernetzte Mobilität
  • HHVISION GbR, Köln
  • AVL Schrick GmbH, Remscheid
  • Technische Hochschule, Köln
FAIR:
Faires Recruiting auf Basis Künstlicher Intelligenz
  • Candidate select GmbH, Bonn/Köln
  • Universität Bonn
KI-Grid:
Entwicklung und Validierung eines KI-basierten Systems zur autarken Steuerung von intelligenten zellulären Netzen
  • Universität Bielefeld
  • Fachhochschule Bielefeld
  • Westaflex GmbH, Gütersloh
  • Achelos GmbH, Paderborn
ManuBrain:
Universell einsetzbare, skalierbare KI-Plattform für industrielle Anwendungen
  • Universität Siegen
  • FhG SCAI, Sankt Augustin
  • Recognizer GmbH, Bonn
  • Bäumer GmbH & Co. KG, Freudenberg
  • SMS Group GmbH, Düsseldorf
  • ZENIT, Mülheim/Ruhr
OptiProd.NRW:
Steigerung der Produktivität und Nachhaltigkeit mit digitaler Produktionsoptimierung aus NRW
  • INOSIM Software GmbH, Dortmund
  • TU Dortmund
  • Bayer AG, Leverkusen
Smart-GM:
Intelligentes Assistenzsystem zur Unterstützung der digitalen Transformation von Geschäftsmodellen
  • Universität Paderborn/SI-Lab
  • Myconsult GmbH, Paderborn
  • UNITY AG, Büren
  • WP Kemper GmbH, Rietberg
  • aXon Gesellschaft für Informationssysteme mbH, Paderborn
VAFES:
Virtual reality based Machine Learning Arm-Hand Function Evaluation and Support System
  • Hochschule Ruhr West, Mülheim
  • Ruhr-Universität Bochum (Knappschaftskrankenhaus)
  • SNAP GmbH, Bochum
  • Ruhr-Universität Bochum, BG Uniklinik Bergmannsheil
WeRoKit:
Webservice zur tiefenbildgestützten Roboterprogrammierung mit Methoden der Künstlichen Intelligenz
  • RIF Institut für Forschung und Transfer e.V., Dortmund
  • Vathos GmbH, Dortmund
  • Arthur Bräuler GmbH & Co. KG; Kirchhundem

Neues Mentoratsprogramm für Künstlerinnen und Künstler in Nordrhein-Westfalen

Mit einem neuen Mentoratsprogramm fördert das Land Nordrhein-Westfalen künftig die Professionalisierung von bildenden Künstlerinnen und Künstlern. Grundprinzipien des Kunstmentorats NRW sind Vernetzung und individuelle Betreuung: Erfahrene Kunstschaffende (Mentoren) stehen weniger erfahrenen Künstlerinnen und Künstlern (Mentees) beim Einstieg in den Kunstbetrieb beratend zur Seite, teilen ihr Wissen, ihre Erfahrung und Netzwerke. Das Kunstmentorat wird im Auftrag des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft vom Landesbüro für Bildende Kunst (LaB K) durchgeführt, das an das Kunsthaus NRW in Kornelimünster angegliedert ist.

Insgesamt 17 erfahrene, im hiesigen Kunstbetrieb exzellent vernetzte Kunstschaffende aus verschiedenen Regionen des Landes stehen innerhalb des Programms als Mentorinnen und Mentoren zur Verfügung. Zu ihnen gehören etwa Ruppe Koselleck, Stefanie Klingemann und Katja Stuke. Eine vollständige Liste der Mentorinnen und Mentoren mit Profilbeschreibungen ist unter www.kunstmentorat.nrw/mentorabrufbar.

Während einer Laufzeit von circa 16 Monaten treffen sich im Rahmen des Kunstmentorats NRW Mentorin bzw. Mentor und Mentee für diverse Aktivitäten, etwa eine gemeinsame Erkundung der regionalen Kunstlandschaft oder Ausstellungsbesuche. Der kollegiale Austausch und der Aufbau eines Netzwerks, wie das Kennenlernen von Kuratorinnen und Kuratoren oder anderen Kunstschaffenden, stehen dabei im Vordergrund und sollen durch gemeinsames Reflektieren der jeweiligen künstlerischen Positionen ergänzt werden. Zusätzlich zu den individuellen Treffen stehen über das LaB K im Rahmen des Programms eine Reihe von kostenlosen Professionalisierungsangeboten zur Verfügung, etwa Steuer- oder Rechtsberatung.

Das Kunstmentorat NRW steht allen bildenden Künstlerinnen und Künstlern offen, die einen Kunsthochschulabschluss haben und in Nordrhein-Westfalen wohnen. Es gibt keine Altersbegrenzung. Bewerbungen sind bis zum 15. August 2019 möglich, die Bewerbungsunterlagen stehen unter www.kunstmentorat.nrwzur Verfügung.

140 Städte und Kreise beteiligen sich beim Heimat-Preis

Über 140 Städte und Kreise haben sich dazu entschlossen, örtlich einen Heimat-Preis zur Würdigung des örtlichen Engagements vergeben zu wollen. Am 5. Juni 2019 kamen Repräsentanten der Kommunen in Düsseldorf zusammen, um sich über die Auslobung des Heimat-Preises zu informieren.

Mit dem „Heimat-Preis“ rückt das Land in Kreisen, Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens herausragendes Engagement in den Fokus der Öffentlichkeit. Neben der Wertschätzung für die geleistete Arbeit verbindet sich damit auch die Chance, vor Ort über das Thema „Heimat“ zu diskutieren.

Der „Heimat-Preis“ wird sich in einer zentralen Veranstaltung auf Landesebene fortsetzen, bei der unter den lokalen Preisträgern einige besonders ausgezeichnet werden. Der Landes-Heimat-Preis wird erstmals im Jahr 2020 im Rahmen des „Heimat-Kongresses“ vergeben.

Auch der „Heimat-Scheck“ erfreut sich großer Beliebtheit: Er ist der Möglichmacher für alle guten Ideen und kleinen Projekte, die nicht viel Geld kosten, aber einen großen Mehrwert in der Sache versprechen. Da die Nachfrage die Erwartungen übertroffen hat, erhöht das Land Nordrhein-Westfalen für das laufende Jahr die Anzahl der auszustellenden „Heimat-Schecks“ von 1.000 auf 2.000. Ziel ist es, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern, die positiv gelebte Vielfalt in Nordrhein-Westfalen deutlich sichtbar werden zu lassen.

Weitere Informationen zum Heimat-Preis und dessen Beantragung finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.mhkbg.nrw.

Neuer Bußgeldkatalog für den Bereich Abfall

Durch die verstärkte Nutzung von Einwegverpackungen und Einwegbechern hat die achtlose Plastik-Vermüllung an Bahnhöfen, Bushaltstellen, in Parks, auf Parkplätzen oder an Straßenrändern stark zugenommen. Aber der öffentliche Raum ist kein Mülleimer und die rücksichtslose Müllentsorgung ist kein Kavaliersdelikt. Allein die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesbetriebs Straßen.NRW sammeln nach eigenen Angaben jedes Jahr 16.000 Tonnen Müll an den Straßen ein.

Der Buß- und Verwarnungsgeldkatalog gibt den zuständigen Behörden eine Entscheidungshilfe zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes an die Hand; bindend ist er für die Bußgeldbehörden nicht. Mit dem neuen Bußgeldkatalog wird Künftig wird zum Beispiel für das achtlose Wegschnippen einer Zigarettenkippe an der Haltestelle, die Entsorgung eines Coffee-to-go-Bechers oder einer Burgerverpackung am Straßenrand ein Bußgeld von 100 Euro empfohlen. Die bisherige Empfehlung für die Ahndung solcher und ähnlicher Ordnungswidrigkeiten lag bei zehn bis 25 Euro.

In dem bisherigen Bußgeldkatalog aus dem Jahr 2006 waren unterschiedliche Rahmensätze je nach Abfallart sehr detailliert aufgeschlüsselt. Weil die Kommunen ohnehin im Einzelfall individuell über die Höhe des Bußgeldes entscheiden, benennt der überarbeitete Buß- und Verwarnungsgeldkatalog jetzt eine allgemeine Bandbreite für den empfohlenen Sanktionsrahmen. Sie reicht von 100 Euro für die rechtswidrige Entsorgung einzelner kleinerer (Hausmüll-)Gegenstände wie zum Beispiel Zigarettenstummel, Einweg-Kaffeebecher, Pappteller, Obst- und Lebensmittelreste über Küchengeräte oder Getränkedosen bis zu 50.000 Euro und mehr für die vorsätzliche gewerbsmäßige Ablagerung größerer Mengen umweltgefährdender Stoffe, wie Altöl, Farben oder Bauschutt.

Hintergrund:Laut § 28 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dürfen Abfälle zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallbeseitigungsanlagen) behandelt, gelagert oder abgelagert werden. Angesichts der Verschmutzung und Vermüllung der Umwelt sind auch die Kommunen angehalten, dies stärker in den Blick zu nehmen und unzulässige Abfallentsorgung zu ahnden.

Nordrhein-Westfalen setzt beim Schulmilchprogramm neue Akzente

Das Schulmilchprogramm wird mit anderen Akzenten fortgesetzt. Mit Beginn des kommenden Schuljahres wird das Land nur noch reine Schulmilch fördern und dabei über das EU-Schulmilchprogramm ausschließlich ungezuckerte Milchprodukte anbieten. Vorausgegangen war ein intensiver sachlich-fachlicher Austausch mit Wissenschaft, Praxis, den Schulen und insbesondere auch den Eltern.

Auf dieser Grundlage wurde entschieden, fortan zuckerfreie Milchprodukte zu fördern und keine Fördermittel mehr für Kakao aufzuwenden. Welche Produkte von Dienstleistern an Schulen angeboten werden, entscheidet letztlich der jeweilige Träger beziehungsweise die Schule. Wenn Eltern und Schüler dies wünschen, kann selbstverständlich auch künftig Kakao bestellt werden; dieser wird jedoch nicht mehr gefördert.

Im September 2018 hatte Ministerin Heinen-Esser zu einem Fachdialog „Fakten zur Schulmilch“ eingeladen. Im Januar 2019 folgte ein gemeinsam mit der Verbraucherzentrale NRW ausgerichtetes wissenschaftliches Symposium „Frühstück macht Schule“. Ein wesentliches Ergebnis des Fachdialogs und des Symposiums war die Bedeutung des Schulfrühstücks. Zur weiteren Meinungsbildung hatte das Verbraucherschutzministerium mit Unterstützung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) in den zurückliegenden Wochen eine Elternbefragung durchgeführt. Das Stimmungsbild dieser nicht repräsentativen Befragung hat die derzeitige Praxis der Bestellungen sowie eine differenzierte Sichtweise der Eltern bestätigt:

  • Circa 12.000 Eltern haben an der Umfrage teilgenommen, weit überwiegend Eltern von Grundschulkindern.
  • 83 Prozent der Befragten finden es wichtig oder sehr wichtig, dass ihre Kinder täglich Milch und Milchprodukte bekommen.
  • Auf die Frage, welche Produkte sollten über das EU-Schulmilchprogramm zu einem vergünstigten Preis abgegeben werden, antworteten 42 Prozent Milch und Milchprodukte ohne Zuckersatz aus, 39 Prozent Milch und Kakao, zehn Prozent Milch, sechs Prozent „egal“ und drei Prozent Enthaltung.

Dritte Orte im ländlichen Raum: 17 Projekte erhalten Konzeptförderung des Landes

17 Projekte wurden vorgestellt, die bei einer individuellen und bedarfsorientierten Konzeptentwicklung eines Dritten Ortes mit bis zu 50.000 Euro für ein Jahr lang unterstützt werden. Insgesamt stehen für das Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2023 zehn Millionen Euro zur Verfügung.

Die achtköpfige Jury hat folgende 17 Projekte ausgewählt:

Qulturwerkstatt e.V., Netphen

Gemeinde Schalksmühle

Stadt Schmallenberg

We love Warstein e.V.

Stadt Harsewinkel

Landeseisenbahn Lippe e.V., Extertal

Löhne umsteigen e.V.

Life House / JFK Stemwede e.V.

Stadt Hamminkeln

Stadt Bergneustadt

Heimat- und Naturverein Brachelen e.V., Hückelhoven

Eifelgemeinde Nettersheim

VPK – Viel Platz für Kultur e.V., Rheinbach

Stadt Borken

Heimatverein Burgsteinfurt e.V. & Dampfross e.V.

Stadt Rheine

Stadt Waltrop

Nordrhein-Westfalen verfügt über eine vielfältige Kulturszene. Stadt und Land bilden dabei keine Gegensätze, sondern tragen gemeinsam zu dieser Vielfalt bei. Besonders im ländlichen Raum steht die kulturelle Infrastruktur aufgrund gesellschaftlicher und technologischer Veränderungen vor neuen Herausforderungen und ganz unterschiedlichen Ausgangslagen. Es bedarf daher einer Diskussion über neue Rollen und die Weiterentwicklung von Kultureinrichtungen ‚auf dem Land‘. Diese Entwicklung und Erprobung neuer Modelle wird mit dem Förderprogramm unterstützt. Denn Dritte Orte können ein Weg sein, Kultur im ländlichen Raum zu stärken und gleichzeitig neue Orte der Begegnung und des gesellschaftlichen Miteinanders zu schaffen.

Mit dem neuen Förderprogramm „Dritte Orte – Häuser für Kultur und Begegnung im ländlichen Raum“ unterstützt die Landesregierung Konzepte für die kulturelle Infrastruktur in ländlichen Regionen. Ziel ist die Entwicklung von neuen und die Weiterentwicklung von bereits bestehenden Dritten Orten: Kultur- und Bildungsangebote sollen durch Öffnung, Vernetzung und Bündelung zu regionalen Ankerpunkten werden. In der mit 750.000 Euro ausgestatteten ersten Förderphase wird zunächst die Konzeptentwicklung von Dritten Orten unterstützt. Insgesamt 150 Bewerbungen aus dem ganzen Land gingen für die Konzeptförderung ein.

In den 1980er-Jahren vom amerikanischen Soziologen Ray Oldenburg geprägt, beschreibt der Begriff des Dritten Ortes öffentliche Orte für Begegnung und Austausch in Abgrenzung zum Ersten Ort, dem Zuhause, und dem Zweiten Ort, der Arbeit. Im Rahmen des neuen Förderpro-gramms zeichnet sich eine Kultureinrichtung als Dritter Ort durch die Erfüllung weiterer Merkmale aus – dazu gehört vor allem der niedrigschwellige Zugang, eine einladende Atmosphäre, verschiedene Nutzungen sowie die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger. Das Spektrum ist damit sehr breit.

Informationen zum Förderprogramm sowie die Übersicht zu den geförderten Projekten der ersten Phase finden Sie unter: www.dritteorte.nrw