Themen der Woche im Landtag NRW 23. Kalenderwoche 2021

  • Lärmschutz: Fußball-Europameisterschaft 2021
  • Aufhebung der Priorisierung am 7. Juni: Bis mindestens Mitte Juni nur Zweitimpfungen in den Impfzentren
  • Niederlande heben Pflicht zur Vorlage von PCR-Tests für Einreisende aus Deutschland auf
  • Das Land unterstützt die Kommunen bei der digitalen Ausstattung der Schulen
  • Abschlussfeiern dürfen wieder in der Schule stattfinden
  • Virtual Reality-Anwendung für den Fachunterricht
  • 278 Millionen Euro für Bus und Bahn in Nordrhein-Westfalen
  • Land unterstützt Arbeitgeber der Kindertageseinrichtungen mit rund 55 Millionen Euro bei Personalgewinnung
  • Land und Gesetzliche Krankenkassen stärken Unterstützungsangebote für Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern
  • Ausbildungsprogramm NRW: Land fördert 1.000 zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche mit Startschwierigkeiten
  • Züge und Bahnhöfe zu guten Orten machen!
  • 126,47 Millionen Euro für bessere Infrastruktur in Städten und Gemeinden
  • Hilfe für die Helfenden: Landesregierung möchte den Unterstützungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen weitere 1,5 Millionen Euro zukommen lassen
  • 1,4 Millionen Euro für intelligente Lkw-Navigation in Nordrhein-Westfalen

Lärmschutz: Fußball-Europameisterschaft 2021

Sofern es die Corona-Lage zulässt, sind auch zur Fußball-Europameisterschaft Bild- und Tonübertragungen in der Außengastronomie grundsätzlich bis 24 Uhr möglich. Die rechtliche Grundlage hierzu liefert das nordrhein-westfälische Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG). Dies sieht eine entsprechende Lockerung für die Außengastronomie vor. Ansonsten gilt ein Schutz der Nachtruhe ab 22 Uhr. Die konkreten Entscheidungen über Einschränkungen oder Ausweitungen treffen die Behörden vor Ort.

Rechtliche Grundlagen

Nach § 9 Abs. 1 Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG) sind in der Zeit zwischen 22 bis 6 Uhr alle Betätigungen verboten, die die Nachtruhe zu stören geeignet sind. Dieses Verbot gilt nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 LImschG vorbehaltlich von abweichendem Ortsrecht nicht für die Außengastronomie in der Zeit von 22 bis 24 Uhr.

Aufhebung der Priorisierung am 7. Juni: Bis mindestens Mitte Juni nur Zweitimpfungen in den Impfzentren

Mit Blick auf die Aufhebung der Priorisierung bei Coronaimpfungen seit Montag, 7. Juni 2021, wird seitens des Landes darauf hingewiesen, dass in den Impfzentren bis mindestens Mitte Juni 2021 keine Termine für Erstimpfungen zur Verfügung stehen. Daher wurden auch ab dem 7. Juni zunächst keine Terminfenster in den Buchungsportalen der Kassenärztlichen Vereinigungen zur Verfügung gestellt. Sobald wieder neue Terminfenster freigegeben werden können, wird das Land dies frühzeitig kommunizieren.

Grundsätzlich ist die Impfkampagne ab dem 7. Juni in einem Dreiklang organisiert:

Impfzentren:

Das Land Nordrhein-Westfalen ist für die Impfzentren zuständig und stellt diesen fortlaufend Impfdosen zur Verfügung. Der Bund beschafft den Impfstoff. Die Länder erhalten im Juni pro Woche vom Bund für Erst- und Zweitimpfungen fortlaufend rund 2,5 Millionen Impfdosen der Firmen BioNTech, AstraZeneca und Moderna und bislang in geringeren Mengen auch Johnson & Johnson.

Nordrhein-Westfalen erhält davon etwa 530.000 Impfdosen pro Woche. Das MAGS geht in den Impfzentren zudem von rund 575.000 Zweitimpfungen in der KW 22, rund 511.000 Zweitimpfungen in der KW 23 und rund 566.000 Zweitimpfungen in der KW 24 aus.

Arztpraxen:

Die nordrhein-westfälischen Arztpraxen (ab 7. Juni auch privatärztliche Praxen) werden vom Bund über die Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel mit Impfdosen versorgt. Zuständig für die Verteilung ist der Bund. Sie können grundsätzlich – je nach Verfügbarkeit – Impfdosen von BioNTech, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson direkt über dieses System bestellen. Ab dem 7. Juni werden auch die Kinder- und Jugendärzte in die Impforganisation einbezogen. Sie können ab diesem Zeitpunkt ebenfalls Impfdosen für Kinder- und Jugendliche ab 12 Jahren bestellen. Dafür steht der Impfstoff der Firma BioNTech zur Verfügung, der in der letzten Woche von der Europäischen Arzneimittelbehörde für diese Altergruppe zugelassen wurde.

Grundsätzlich erfolgen die Impfungen in Arztpraxen in eigener Verantwortung. Daher bleibt es auch ab dem 7. Juni den jeweiligen Arztpraxen überlassen, in welcher Reihenfolge und an welche Patienten Impftermine auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Impfdosen vergeben werden.

Betriebsärzte:

Betriebsärzte werden ab dem 7. Juni neu in die Impforganisation mit einbezogen. Sie werden ebenfalls vom Bund über die Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel mit Impfdosen beliefert. Zuständig für die Verteilung ist demnach der Bund. Betriebsärzte impfen grundsätzlich in eigener Verantwortung.

Seitens des Landes wird den Betriebsärzten ermöglicht, ihr Impfstoffkontingent an ein Impfzentrum nach Wahl liefern zu lassen. In Absprache zwischen Betriebsarzt und Impfzentrum können im Vorfeld Termine oder Zeitfenster für die Impfung der jeweiligen Betriebsangehörigen vereinbart werden, die sodann aus dem Impfstoffkontingent des Betriebsarztes im Impfzentrum geimpft werden. Die Durchführung der Impfungen erfolgt in Kooperation zwischen den Impfzentren und den jeweiligen Betriebsärzten. Reguläre Impfungen in den Impfzentren werden dadurch nicht beeinträchtigt. Auf diese Weise wird den Betriebsärzten ermöglicht, trotz fehlender räumlicher und personeller Ressourcen die Impfungen für „ihre“ Betriebe ohne großen Aufwand sicherzustellen. Damit sollen insbesondere kleinere und mittlere Betriebe unterstützt werden.

Niederlande heben Pflicht zur Vorlage von PCR-Tests für Einreisende aus Deutschland auf

Die Niederlande haben die Regelungen für Einreisen aus Deutschland erleichtert. Ab morgen, 10.  Juni, entfällt für Einreisende aus Deutschland die Pflicht zum Vorlegen eines negativen PCR-Testergebnisses bei einem Aufenthalt von mehr als zwölf Stunden. Hintergrund ist die Herabstufung Deutschlands vom Hochrisikogebiet (Farbcode orange) zum einfachen Risikogebiet (Farbcode gelb) im niederländischen Bewertungs-System. Für Einreisende gelten dann keine Auflagen mehr – mit Ausnahme der bekannten Abstands- und Hygienevorschriften.

Für Grenzpendler und Menschen, die nicht länger als zwölf Stunden bleiben wollten, galten ohnehin auch in der Phase der verschärften Auflagen, die zum 1. Juni für Einreisende aus Deutschland in Kraft getreten waren, Ausnahmen.

Eine Rückkehr zum regelfreien Reiseverkehr bedeutet die aktuelle Lockerungs-Entscheidung der Niederlande allerdings nicht. Denn noch stuft das Robert Koch-Institut seinerseits die Niederlande als Risikogebiet ein. Damit gilt nach wie vor der dringende Appell, auf touristische Reisen ins Nachbarland zu verzichten. Für die Rückreise oder Einreise nach Deutschland müssen die folgenden Regeln beachtet werden:

Ausgenommen von jeglicher Test-, Quarantäne- und Anmeldepflicht werden unter anderem:

  • Grenzpendler
  • Reisende mit Aufenthalten von weniger als 24 Stunden in Deutschland oder in den Niederlanden im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs
  • Besucher von Verwandten ersten Grades, die maximal 72 Stunden bleiben
  • Durchreisende und Transporteure

Für Personen, die sich länger als 24 Stunden in den Niederlanden aufhalten und dann nach Nordrhein-Westfalen zurückkehren, oder für Personen, die aus den Niederlanden für mehr als 24 Stunden nach Nordrhein-Westfalen einreisen, gilt:

  • Anmeldepflicht über das Einreiseportal der Bundesregierung (einreiseanmeldung.de)
  • Nachweispflicht durch Vorlage eines negativen Testergebnisses (PCR- oder Schnelltest) oder eines Impf- oder Genesenennachweises spätestens 48 Stunden nach der Einreise. Zur Übermittlung kann das Einreiseportal genutzt werden.
  • Quarantänepflicht für 10 Tage. Einreisende können die Quarantäne jederzeit beenden oder müssen sie gar nicht erst antreten, sobald der Test-, Impf- oder Genesenennachweis übermittelt wird.

Das Land unterstützt die Kommunen bei der digitalen Ausstattung der Schulen

Die Landesregierung unterstützt die Kommunen und Schulträger, die durch die Corona-Pandemie mit besonderen Belastungen konfrontiert sind, und verlängert den Durchführungszeitraum für die Förderprogramme zur digitalen Ausstattung von Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bedarf um fünf weitere Monate.

Mit der Anpassung der Förderrichtlinien für die digitalen Ausstattungsprogramme können Lieferung und Abrechnung der digitalen Endgeräte bis zum 31.12.2021 erfolgen. Die Frist für die Antragstellung und Beauftragung der Bestellungen bleibt der 31.07.2021. So ist sichergestellt, dass die Kommunen ausreichend Zeit haben, um die Mittel für die benötigten Geräte fristgerecht zu verausgaben, beispielsweise bei Lieferengpässen.

Im Sommer 2020 hatte das Land die bis dahin größte digitale Förderoffensive zur Ausstattung der Lehrkräfte und der Schülerinnen und Schüler, die nicht über ein digitales Endgerät verfügen, aufgelegt. So konnten die Schulen kurzfristig bei dem durch die Corona-Pandemie notwendigen Distanz- und Wechselunterricht unterstützt werden.

Über 255 Millionen Euro (255.329.026,61 Euro) von den aus den Förderprogrammen insgesamt zur Verfügung stehenden 263 Millionen Euro wurden bereits beantragt. Die Beantragungsquote liegt damit bei über 97 Prozent.

Abschlussfeiern dürfen wieder in der Schule stattfinden

Zum Ende dieses Schuljahres sind in Nordrhein-Westfalen Abschlussfeiern wieder in der Schule erlaubt. Aktuell wurden die Schulen darüber informiert, dass die aktuellen Regelungen der Coronaschutzverordnung und der Coronabetreuungsverordnung die Möglichkeit bieten, Veranstaltungen zur Zeugnisübergabe für Abschlussjahrgänge sowie Abschiedsfeiern für Grundschülerinnen und Grundschüler durchzuführen. Eltern können bei allen Veranstaltungen dabei sein. Darüber hinaus können die Grundschulen bereits jetzt Einschulungsfeiern zum kommenden Schuljahr planen.

Die Durchführung der Abschlussfeiern richtet sich nach der Sieben-Tage-Inzidenz im Kreisgebiet bzw. in der kreisfreien Stadt:

  • 7-Tages-Inzidenz bis 35: in geschlossenen Räumen bis zu 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern; im Freien auch mehr
  • 7-Tages-Inzidenz von über 35 bis 50: in geschlossenen Räumen und im Freien bis zu 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern
  • 7-Tages-Inzidenz über 50: in geschlossenen Räumen bis zu 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer; im Freien bis zu 500

Bei allen Veranstaltungen sind zwei erwachsene Begleitpersonen ausdrücklich zugelassen. Es sind die bekannten Infektionsschutzmaßnahmen einzuhalten: das Tragen von Masken, die Einhaltung von Mindestabständen und die Vorlage eines negativen Corona-Testergebnisses. Veranstaltungen wie Abibälle, die von Schülerinnen und Schüler in Eigenregie organisiert werden, sind keine schulischen Veranstaltungen und fallen nicht unter die beschriebenen Regelungen, sondern liegen in der Verantwortung der jeweiligen Veranstalter.

Virtual Reality-Anwendung für den Fachunterricht

Nordrhein-Westfalen fördert die Entwicklung einer Virtual Reality (VR)-Anwendung für den Fachunterricht. Schülerinnen und Schüler sollen künftig im Fach Erdkunde in eine virtuelle Umgebung eintauchen können und Informationen, insbesondere zu Stadtentwicklungsszenarien, nicht nur kognitiv erfassen, sondern auf neue Weise erfahren und erleben. Dafür wird eine modulare VR-Anwendung zum Themenbereich „Smart City“ entwickelt.

Inhaltlicher Schwerpunkt des Projekts ist die Stadtentwicklung in Deutschland unter Berücksichtigung historischer Entwicklungen und zukünftiger Szenarien – insbesondere der „Smart City“. Das Ministerium für Schule und Bildung entwickelt dafür gemeinsam mit der AG Geomatik des Geographischen Instituts an der Ruhr-Universität Bochum eine VR-Anwendung mit einer idealtypischen Stadt in der dreidimensionalen Welt.

In verschiedenen Themenfeldern können Schülerinnen und Schüler die Stadt erkunden und sich Zusammenhänge und Wirkungsweisen von Stadtentwicklung erschließen: Aspekte des demographischen und sozialen Wandels, der Mobilität sowie ökonomische und ökologische Auswirkungen im Kontext von Digitalisierung sollen erlebbar gemacht werden und eine kritische Reflexion künftiger Entwicklungsszenarien ermöglichen. Angelehnt an die Smart-City-Felder „Smart Mobility“, „Smart Economy“, „Smart Living“ und „Smart Environment“ sollen vier modellhafte Smart-City-Szenarien im VR-Format entwickelt werden, die jeweils eine Gegenwarts- und eine Zukunftsperspektive enthalten.

Neben der VR-Anwendung selbst, die sowohl im Browser als auch mit einer VR-Brille genutzt werden kann, wird den Schulen auch ein Lernkurs zur Verfügung gestellt, der eine flexible Aufbereitung aktueller Themenschwerpunkte im Erdkundeunterricht ermöglicht. Begleitet und evaluiert wird die Entwicklung dieses VR-Lernsettings von der Universität zu Köln sowie der Bezirksregierung Düsseldorf. Die VR-Anwendung soll zunächst an Pilotschulen erprobt und später allen Schulen als frei zugängliches Angebot zur Verfügung gestellt werden. Eine erste Anwendung kann voraussichtlich Ende dieses Jahres vorgestellt werden.

278 Millionen Euro für Bus und Bahn in Nordrhein-Westfalen

Während der Corona-Pandemie sind Busse und Bahnen regelmäßig und zuverlässig gefahren, obwohl viel weniger Menschen unterwegs waren. Um die wirtschaftlichen Schäden auszugleichen, die während der Pandemie entstanden sind, springt das Land auch im Jahr 2021 mit dem ÖPNV-Rettungsschirm ein. Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr können ab sofort Anträge auf Erstattung der Schäden stellen. Das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat die aktuelle Richtlinie für die Gewährung der Ausgleichszahlungen des Jahres 2021 veröffentlicht.

Neben dem Ausgleich für Verluste aus dem Ticket-Verkauf können Unternehmen und Aufgabenträger erhöhte Ausgaben etwa für Trennscheiben an Fahrerplätzen in Bussen und Bahnen oder in den Ticket-Verkaufsstellen geltend machen. Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger des ÖPNV, einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV), müssen ihre Anträge bis zum 30. September 2021 stellen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, einen formlosen Antrag zu stellen. Damit ist es möglich, schon kurzfristig zunächst einen Teil erstattet zu bekommen.

Das Landeskabinett hatte im Mai beschlossen, zusätzlich rund 278 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt für den Rettungsschirm bereitzustellen, nachdem im vergangenen Jahr bereits 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden waren. Zusätzlich zu den Landesmitteln hatte Nordrhein-Westfalen vom Bund bislang 463 Millionen Euro erhalten. Der Bund hat angekündigt, bundesweit eine weitere Milliarde Euro bereitzustellen. Dazu läuft das Gesetzgebungsverfahren derzeit. Nordrhein-Westfalen will den Betrag, den es vom Bund dann zugewiesen bekommt, noch einmal um die gleiche Summe aufstocken.

Die Anträge können ab sofort an die jeweils örtlich zuständige Bezirksregierung gerichtet werden. Links zu den Formularen zum Corona-Rettungsschirm für den ÖPNV im Jahr 2021:

https://www.vm.nrw.de/ministerium/Corona-Virus-in-NRW/Corona-Virus-Massnahmen-im-Bereich-OePNV_Nahverkehr/index.php

Land unterstützt Arbeitgeber der Kindertageseinrichtungen mit rund 55 Millionen Euro bei Personalgewinnung

Es ist ein zentrales Anliegen, allen Kindern beste Chancen auf gute Bildung zu ermöglichen. Dafür braucht es auch in Zukunft eine große Zahl an Beschäftigten in der frühkindlichen Bildung. Mit einer Personal- und Qualifizierungsoffensive unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die Träger der Kindertageseinrichtungen und möchte dazu beitragen, dass sich die Anzahl der Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen weiter erhöht.

Dafür wurden für die Kindertageseinrichtungen pandemiebedingt seit August 2020 bereits über 250 Millionen Euro für das erfolgreiche Kita-Helfer-Programm zur Verfügung gestellt. Mit einem Maßnahmenpaket in Höhe von rund 55 Millionen Euro sollen die Träger nun zusätzlich bei der Gewinnung und Weiterqualifizierung von Personal unterstützt werden. Das Familienministerium hat in Zusammenarbeit mit dem Schulministerium eine Personalgewinnungs- und Qualifizierungsstrategie entwickelt, die auf drei Säulen basiert. Damit können sowohl die bereits in den Kindertageseinrichtungen tätigen Kita-Helferinnen und Kita-Helfer als auch weitere interessierte und geeignete Personen ein Angebot für eine Qualifikation erhalten: der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher als Umschulungsmaßnahme, der in spezieller praxisintegrierter Form angebotenen Weiterqualifizierung zur Kinderpflegerin und zum Kinderpfleger oder einer Qualifizierung zur Assistenzkraft im nichtpädagogischen Bereich in nordrhein-westfälischen Kindertageseinrichtungen.

Das 3-Säulen-Konzept

Das Land ist weder Träger der Kindertageseinrichtungen noch Arbeitgeber der Beschäftigten, unterstützt und entlastet die Träger aber finanziell bei den Qualifizierungsmaßnahmen zur Personalgewinnung. Grundsätzlich steht den Trägern auch die Möglichkeit offen, bei Bedarf weiterhin Kita-Helferinnen und Kita-Helfer zu beschäftigten und über Mittel aus dem Kinderbildungsgesetz zu finanzieren.

Grundvoraussetzung für jedes der drei Weiterbildungs-Module ist an aller erster Stelle die Freude an der Arbeit mit Kindern und Familien sowie der Nachweis der Eignung durch ein erweitertes Führungszeugnis.

In der ersten Säule fördert das Land das dritte Jahr von Umschulungen zum staatlich anerkannten Erzieher/Erzieherin in praxisintegrierter Ausbildung. Bis zum Start des neuen Kita-Jahres am 1. August müssen an einer Umschulung interessierte Personen einen Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung abgeschlossen und einen entsprechenden Fachschulplatz haben. Weitere Voraussetzung für die Bewerberinnen und Bewerber ist ein mittlerer Schulabschluss, ein Nachweis einer mindestens sechswöchigen (Vollzeit) einschlägigen beruflichen Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung.

In der zweiten Säule können sich Interessierte zur/zum staatlich geprüften Kinderpfleger/in in praxisintegrierter Form qualifizieren lassen. Bisher war die Ausbildung zur Kinderpflegerin ausschließlich vollzeitschulisch organisiert. Nordrhein-Westfalen übernimmt mit der Erprobung einer zweijährigen Ausbildung zum Kinderpfleger/in in speziell zugeschnittener praxisintegrierter Ausbildungsform eine bundesweite Vorreiterrolle. Voraussetzungen sind mindestens ein Hauptschulabschluss und ein Arbeitsvertrag zu Beginn des neuen Kita-Jahres am 01. August 2021 über die Laufzeit von zwei Jahren sowie ein entsprechender Schulplatz an einer Berufsfachschule.

In der dritten Säule können sich Interessierte zur Assistenzkraft im nichtpädagogischen Bereich in nordrhein-westfälischen Kindertageseinrichtungen qualifizieren. Hierzu werden durch das Land Weiterbildungsangebote finanziert, mit denen einführende Grundkenntnisse pädagogischer und rechtlicher Themen ebenso wie der Ernährung, Hauswirtschaftslehre, Hygiene sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz vermittelt werden. Die Assistenzkräfte unterstützen das Kita-Personal bei unterschiedlichsten Tätigkeiten im Kita-Alltag, z.B. Zubereiten von Essen, Tischdecken, Einkaufen, Reinigen, Hilfe bei den Bring- und Abholzeiten der Kinder, Vorbereitung von Veranstaltungen. Auch hier müssen Interessierte bis zum Beginn des neuen Kita-Jahres am 1. August einen Arbeitsvertrag mit einer Einrichtung abgeschlossen haben.

Land und Gesetzliche Krankenkassen stärken Unterstützungsangebote für Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern

Nordrhein-Westfalen und das Bündnis der gesetzlichen Krankenkassen für Gesundheit Nordrhein-Westfalen fördern mit dem „Landesprogramm KIPS Prävention NRW: Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern stärken“ als erstes Bundesland den Aufbau von nachhaltigen Versorgungsstrukturen für betroffene Kinder. Träger der Gemeindepsychiatrie sowie Sucht- und Jugendhilfe können nun eine Förderung bei der Koordinierungsstelle des Landesprogramms beantragen. Ziel des auf vier Jahre angelegten Förderprogramms ist es, präventive Angebote zur Stärkung der Resilienz von Kindern zu etablieren. Zum Aufbau der erforderlichen Strukturen insbesondere in der Sucht- und Jugendhilfe sowie Gemeindepsychiatrie stehen Fördermittel des Landes in Höhe von insgesamt rund 460.000 Euro zur Verfügung.

Für die Schaffung der hierfür erforderlichen strukturellen Voraussetzungen stehen im Rahmen des Landesprogramms finanzielle Mittel, Beratungsangebote und eine Koordinierungstelle zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Einrichtungen der ambulanten Sucht- und Jugendhilfe, gemeindepsychiatrische Träger sowie Erziehungs- und Familienberatungsstellen mit Standort in Nordrhein-Westfalen. Sie sollen unter anderem dabei unterstützt werden, adäquate Angebote zu entwickeln und umzusetzen und in verbindlicher Kooperation vor Ort miteinander zu handeln.

Die Angebote sollen es Kindern und Jugendlichen ermöglichen, ihre psychische Widerstandskraft (Resilienz) zu stärken, Strategien im Umgang mit den psychischen oder Suchterkrankungen ihrer Eltern zu entwickeln und stabile Bindungserfahrungen zu machen, um selbst tragfähige und verlässliche Beziehungen aufbauen zu können. Ein Modul des Förderprogramms unterstützt beispielsweise den Aufbau von Patenschaften. Dabei erfahren Kinder und Jugendliche durch entsprechend geschulte Patinnen und Paten zuverlässige Zuwendung, und gleichzeitig werden dadurch die psychisch erkrankten oder suchterkrankten Eltern entlastet.

Die Koordinierungsstelle des Landesprogramms ist angesiedelt bei der Landesfachstelle Frauen und Familie BELLA DONNA der Suchtkooperation NRW. Auf der Internetseite (https://www.belladonna-essen.de/kips-praevention-nrw/) finden sich detaillierte Informationen zum Landesprogramm, beispielsweise die genauen Fördervoraussetzungen und die Antragsunterlagen.

Ausbildungsprogramm NRW: Land fördert 1.000 zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche mit Startschwierigkeiten

Ab dem 1. Juni 2021 starten in 34 nordrhein-westfälischen Städten und Kreisen, in denen die Lage auf dem Ausbildungsmarkt besonders herausfordernd ist, ausgewählte Bildungsträger in Zusammenarbeit mit den örtlichen Arbeitsagenturen und Jobcentern mit der Akquise und Vermittlung von bis zu 1.000 zusätzlichen betrieblichen Ausbildungsverhältnissen. Jugendliche, die aufgrund ihrer Voraussetzungen, zum Beispiel der Schulnoten, besondere Schwierigkeiten haben auf dem Ausbildungsmarkt Fuß zu fassen, erhalten so die Möglichkeit, eine Ausbildung aufzunehmen.

Neben der Akquise und Vermittlung der zusätzlichen Ausbildungsverhältnisse durch die Träger fördert das Land im Rahmen des Ausbildungsprogramms in den ersten beiden Jahren auch die von den Betrieben zu zahlende Ausbildungsvergütung mit 325 Euro pro Monat.

Eine Übersicht der in diesem Jahr am Ausbildungsprogramm NRW beteiligten Städte und Kreise finden Sie hier https://www.mags.nrw/ausbildungsprogramm-nrw.

Hintergrund:

Das Ausbildungsprogramm NRW unterstützt seit dem Jahr 2018 die Ausbildung von Jugendlichen mit Vermittlungshemmnissen in Regionen, in denen die Zahl der Ausbildungsplatzsuchenden die Zahl der offenen Ausbildungsstellen übersteigt. Unternehmen, die für diese Zielgruppe zusätzliche Ausbildungsplätze anbieten, erhalten in den ersten beiden Jahren aus Landes- und EU-Mitteln einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung. In den ersten elf Monaten ab Programmstart erhalten die ausbildenden Unternehmen und ausbildungsinteressierten jungen Menschen Unterstützung bei der Zusammenführung sowie beim Start in die Ausbildung durch einen ausgewählten Bildungsträger.

Züge und Bahnhöfe zu guten Orten machen!

Gut und sicher ans Ziel kommen und Bahnhöfe und Züge zu guten Orten machen – das ist die Hauptaufgabe des Kompetenzcenters Sicherheit (KCS), das erstmalig einen Sicherheitsbericht zur Situation des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Nordrhein-Westfalen vorlegt. In dem Jahresbericht dokumentieren das Kompetenzcenter Sicherheit, die Aufgabenträger Nahverkehr Rheinland, Nahverkehr Westfalen-Lippe und der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr in enger Kooperation mit dem Verkehrsministerium Nordrhein-Westfalen das Ergebnis einer Handlungsoffensive, wie es sie in Nordrhein-Westfalen und im grenzüberschreitenden Raum so noch nicht gegeben hat. Der Jahresbericht dokumentiert die Zusammenarbeit aller Beteiligter und gibt einen Ausblick auf gemeinsame Projekte der Zukunft.

Kernpunkt des Berichts ist die Einführung der NRW-Sicherheitsdatenbank (Sidaba) und die vertiefte landesweite Zusammenarbeit zu Sicherheitsthemen. Zu Beginn des Jahres 2020 wurde die Sicherheitsdatenbank in Betrieb genommen. Sie ermöglicht ein differenziertes Bild zur Sicherheitslage im SPNV für ganz Nordrhein-Westfalen und enthält alle sicherheitsrelevanten Vorfälle zu Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in Zügen.

Neben den Ergebnissen der Sidaba werden gemeinsame Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im ÖPNV, etwa der Ausbau der Videotechnik in Bahnhöfen und in Zügen und die Umsetzung präventiver Beförderungs- und Aufenthaltsverbote im SPNV, vorgestellt. Auch das gemeinsame Corona-Krisenmanagement ist Teil des neuen Berichtes.

Ein Kernelement des Krisenmanagements bildet der Runde Tisch Corona NRW. Dieser wurde aufgrund der steigenden Infektionszahlen durch das Coronavirus im März 2020 erstmals durch das Verkehrsministerium Nordrhein-Westfalen einberufen und kommt derzeit im Wochenrhythmus unter der Leitung des KCS zusammen. Durch den regelmäßigen Austausch zwischen den Sicherheitspartnern werden unter anderem die Kommunikation und Information für die Fahrgäste sichergestellt, Hygienekonzepte entwickelt und die Einhaltung der Maskenpflicht im SPNV durchgesetzt.

Das Ergebnis der engen Zusammenarbeit kann an der aktuellen Kundenzufriedenheitsmessung des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr abgelesen werden: Die Fahrgäste im ÖPNV Nordrhein-Westfalens fühlen sich sicher.

Beispiele zu den Sicherheitsprojekten in Nordrhein-Westfalen

Ausbau der Videotechnik an Bahnhöfen

Für den Ausbau der Videotechnik an Bahnhöfen investiert das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen rund 10 Millionen Euro. Damit werden bis 2024 100 Bahnhöfe mit moderner Videotechnik ausgestattet. Der Betrieb und die Wartung der über 1.000 Kameras werden dauerhaft von den drei nordrhein-westfälischen SPNV-Aufgabenträgern finanziert. Gemeinsam mit der Bundespolizei wurden die auszustattenden Bahnhöfe ausgewählt.

Verfügungsdienste Sicherheit VRR/„Sicherheitsteams NRW“

Im Rahmen eines ebenfalls durch das Land geförderten Pilotprojektes werden seit Februar 2017 im VRR-Gebiet die „Verfügungsdienste Sicherheit“ unternehmensübergreifend eingesetzt. Die Präsenz von Sicherheitsteams beugt möglichen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten vor und erhöht die Sicherheit der Fahrgäste. Der Einsatz der Teams erfolgt grundsätzlich in Zeiträumen, in denen eine hohe Zahl sicherheitsrelevanter Ereignisse auftritt. Das Pilotprojekt endet zum 31. Dezember 2021 und soll im Anschluss unter weiterer Begleitung des Ministeriums für Verkehr als Maßnahme „Sicherheitsteams NRW“ gemeinsam mit dem NVR und dem NWL landesweit fortgeführt werden. Hierzu stimmen sich die Partner derzeit ab.

Präventive Beförderungs- und Aufenthaltsverbote im SPNV

Im Rahmen des präventiven Beförderungs- und Aufenthaltsverbots im Bahnverkehr werden Wiederholungstäter für einen begrenzten Zeitraum vom Nahverkehr ausgeschlossen

Informationen zum Kompetenzcenter Sicherheit

Als Dienstleister für das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und für die Partner im Land übernimmt das Kompetenzcenter Sicherheit die Moderation und Koordination aller Beteiligter. Die operativen Aufgaben verbleiben bei den Verkehrsunternehmen und Behörden.

126,47 Millionen Euro für bessere Infrastruktur in Städten und Gemeinden

Nordrhein-Westfalen fördert in diesem Jahr 121 kommunale Straßenbauvorhaben mit 126,47 Millionen Euro – und entlastet damit die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Das Land übernimmt mindestens 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von Maßnahmen. Die Fördersätze liegen damit auf einem unverändert hohen Niveau.

Den Schwerpunkt des Jahresförderprogramms bildet wie in den Vorjahren der Aus- und Umbau von Straßen. Allein 42 der insgesamt 121 Maßnahmen fallen in diese Kategorie. Zusätzlich wird die grundhafte Erneuerung von 61 Straßenabschnitten gefördert. Darüber hinaus werden zwei Entlastungsstraßen und 13 Brückenbauwerke ersatzweise neu gebaut oder teilsaniert. Hinzu kommen weitere Maßnahmen wie Gehwege an Hauptverkehrsstraßen und telematische Anlagen.

Hintergrund

Voraussetzung für die Programmaufnahme ist, dass Baureife gegeben ist und die Bauvorbereitung einen unverzüglichen Baubeginn erwarten lässt. Mit der Programmaufnahme ist ein entscheidender Verfahrensschritt für die Förderung getan. Die Prüfung der Förderanträge im Detail und die Bewilligung selbst erfolgen durch die fünf Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster.

Hilfe für die Helfenden: Landesregierung möchte den Unterstützungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen weitere 1,5 Millionen Euro zukommen lassen

Nordrhein-Westfalen beabsichtigt die landesgeförderten Unterstützungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen mit zusätzlichen 1,5 Millionen Euro aus dem NRW-Rettungsschirm zu unterstützen. Die Kabinettvorlage dazu wurde am 1. Juni 2021 vom Landeskabinett beschlossen. Der Betrag wird vorbehaltlich der Beschlussfassung des Landtages den Unterstützungsangeboten für Frauen und Mädchen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.

Bereits zuvor, im April und im September 2020, wurden zur Sicherung der Unterstützungsangebote gegen Gewalt an Frauen 2,5 Millionen Euro über den Corona-Rettungsschirm bereitgestellt. Im Januar 2021 folgten weitere 1,6 Millionen Euro. Sofern der Landtag dem Vorschlag der Landesregierung Nordrhein-Westfalen folgt, können jetzt zusätzliche 1,5 Millionen Euro für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2021 hinzukommen. Wie bereits zuvor sind die Mittel für Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen, Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt und spezialisierte Beratungsstellen für die Opfer von Menschenhandel vorgesehen: Sie können flexibel und bedarfsgerecht zur Deckung von zusätzlichen Ausgaben zur Sicherung des Infektionsschutzes, Finanzierung von Testmaterial, Anschaffung technischer Ausstattung und Kompensation von Einnahmeausfällen kleiner, gemeinnütziger Trägervereine genutzt werden.

Hintergrund:

Informationen zu den verschiedenen Frauenunterstützungsangeboten gegen Gewalt an Frauen finden Sie auf der Seite des Ministeriums unter: https://www.mhkbg.nrw/themen/gleichstellung/schutz-unterstuetzung/unterstuetzung-fuer-frauen/angebote-zur-unterstuetzung

Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht freier Frauenhausplätze  in Nordrhein-Westfalen: https://www.frauen-info-netz.de/

Das Land unterstützt Frauenhäuser umfassend – und dies nicht nur in der Krise: Im Sommer 2017 standen landesweit 571 Plätze für gewaltbetroffene Frauen in den landesgeförderten Einrichtungen zur Verfügung. Durch verschiedene Maßnahmen konnte diese Anzahl auf (Stand: heute) 622 Plätze (+51 Plätze) in 64 landesgeförderten Frauenhäusern gesteigert werden. Die Landesregierung hat darüber hinaus für den Ersatzneubau von Frauenhäusern 5,2 Millionen Euro aus der öffentlichen Wohnraumförderung bewilligt: Damit werden Ersatzneubauten in Bochum, Köln und Troisdorf unterstützt. Durch diese Ersatzneubauten steigt die Anzahl an Schutzplätzen für Frauen um weitere 11 auf dann 633 Schutzplätze. Die Ersatzneubauten in Köln und Troisdorf sind in den nächsten Monaten bezugsfertig. Hinzu kommen Schutzplätze in den nicht landesgeförderten Einrichtungen. Neben den Schutzplätzen für Frauen werden Schutzplätze für Kinder in einer vergleichbaren Größenordnung vorgehalten.

1,4 Millionen Euro für intelligente Lkw-Navigation in Nordrhein-Westfalen

Das Projekt „Effiziente und stadtverträgliche Lkw-Navigation für NRW“ (SEVAS) des Verkehrsverbunds Rhein-Sieg (VRS) wird fortgesetzt: 2021 startet die dritte Förderperiode. Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Förderung für weitere drei Jahre zugesagt. Bis Ende des Jahres 2023 stellt das Land 1,4 Millionen Euro zur Verfügung.

Seit 2015 beteiligen sich bereits 293 Kommunen in Nordrhein-Westfalen an dem Projekt zur Digitalisierung Lkw-relevanter kommunaler Verkehrsdaten. Auch in den kommenden Jahren liegt ein Fokus darauf, die Datenlage qualitativ und quantitativ zu erhöhen. Dafür wird zum einen das bestehende technische System weiterentwickelt. Zum anderen sollen weitere Kommunen als Partner für die Kooperation gewonnen werden. Noch in diesem Jahr soll eine externe Evaluation angestoßen werden, die das Projekt über die nächsten drei Jahre begleiten wird.

Hintergrund des Projekts

Deutschland ist Europas Transitland Nummer 1 für Waren und Güter. Gleichzeitig zählt der Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen zu den wichtigsten und größten Logistikstandorten Europas. Tausende Lkw durchqueren täglich unser Land. Aus verkehrs-, wirtschafts- und umweltpolitischer Sicht ist es geboten, die Routenwahl der Logistikverkehre steuernd zu unterstützen.

Der VRS hat mit Unterstützung des nordrhein-westfälischen Verkehrsministeriums eine technische Plattform eingerichtet, um Daten für eine optimale Routenführung von Lastwagen im kommunalen Straßennetz zu generieren. Mit Hilfe der SEVAS (Software zur Eingabe, Verwaltung und Ausspielung von Vorrangrouten und Restriktionen im Schwerlastverkehr) können Kommunen in Nordrhein-Westfalen ihre unter Verkehrs- und Umweltaspekten bevorzugten Lkw-Routen sowie Verkehrsbeschränkungen wie niedrige Brücken oder enge Durchfahrten erfassen und digitalisieren. Seit Sommer 2018 stehen diese Daten auf dem Mobilitätsdatenmarktplatz (MDM) sowie seit Anfang 2020 auf Open.NRW, dem Open.Data-Portal des Landes, allen Servicedienstleistern, wie zum Beispiel den Herstellern von Navigationskarten, zur Erstellung entsprechender Dienste zur Verfügung. Der MDM ist die zentrale Drehscheibe für Mobilitätsdaten zur Verbesserung der Verkehrsinformationen.