Themen der Woche im Landtag NRW 24. Kalenderwoche 2020

  • Neue Fassung der Corona-Schutzverordnung mit weiteren Erleichterungen gilt ab 15. Juni 2020
  • Rückkehr zum Regelbetrieb für alle Klassen an Grundschulen ab dem 15. Juni 2020
  • Unterstützung für die Lehrerinnen und Lehrer mit Angeboten für den digitalen Unterricht
  • Großer Zuwachs bei Kindertagesbetreuung auf 729.300 Plätze in Nordrhein-Westfalen
  • Künftig Termine online vorab mit dem Amtsgericht vereinbaren
  • Verfassungsschutzbericht: Verschwörungsideologien sind Gefahr für die Demokratie
  • Wölfe in Nordrhein-Westfalen – aktuelle Zahlen

 

Neue Fassung der Corona-Schutzverordnung mit weiteren Erleichterungen gilt ab 15. Juni 2020

Ab Montag, 15. Juni 2020, treten in Nordrhein-Westfalen weitere Anpassungen der Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft. Diese betreffen neben Erleichterungen für die flächenmäßige Zutrittsbegrenzung im Handel unter anderem Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 100 Zuschauern, die unter Auflagen insbesondere zur Rückverfolgung der Teilnehmer wieder möglich sind. Auch private Feste aus herausragendem Anlass wie Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern können mit maximal 50 Teilnehmern unter Auflagen zur Rückverfolgung und Hygiene- und Schutzvorkehrungen wieder stattfinden. Des Weiteren können Bars sowie Wellnesseinrichtungen und Erlebnisbäder ihren Betrieb unter Auflagen aufnehmen.

Erleichterungen gelten auch für den Kontaktsport. Die Ausübung von nicht-kontaktfreien Sportarten ist ab Montag auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen, im Freien für Gruppen bis zu 30 Personen wieder zulässig. Sportwettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport können unter Auflagen auch in Hallen wieder stattfinden.

Die grundsätzlichen Regelungen zur Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum und die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen mit Publikums- und Kundenverkehr bleiben bestehen. Auch Großveranstaltungen bleiben bis mindestens 31. August 2020 untersagt.

Die positive Entwicklung des Infektionsgeschehens in Nordrhein-Westfalen macht die weiteren Anpassungen der Coronaschutzmaßnahmen möglich. So ist die Zahl der Neuinfektionen in Nordrhein-Westfalen seit den ersten Öffnungen am 20. April um mehr als 75 Prozent zurückgegangen. Diese Entwicklung bestärkt die Landesregierung in ihrem Kurs in der Corona-Pandemie. Das verantwortliche und rücksichtsvolle Verhalten der deutlichen Mehrheit der Menschen erlaubt es, diese weiteren Schritte auf dem Weg in eine verantwortungsvolle Normalität zu gehen. Die maßvollen Öffnungen und Anpassungen der Schutzmaßnahmen finden unter stetiger Evaluierung des Infektionsgeschehens statt.

Die neue Fassung der Coronaschutz-Verordnung tritt am Montag, 15. Juni 2020, in Kraft und gilt vorerst bis zum 1. Juli 2020. Sie ist auf www.land.nrw abrufbar.

Die neuen Regelungen im Einzelnen:

Folgende Neuerungen sieht die angepasste Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ab dem 15. Juni 2020 vor:

  • Veranstaltungen und Festveranstaltungen

Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 100 Personen sind unter Auflagen zu Abstands- und Schutzvorkehrungen erlaubt. Hier gelten Regelungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern sowie zur Rückverfolgbarkeit der Zuschauer und Teilnehmer. Für Veranstaltungen mit mehr als 100 Zuschauern gelten erweitere Anforderungen. Diese sind nur in Abstimmung mit der entsprechenden Gesundheitsbehörde zulässig. Zudem bedürfen sie eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes.

Bei Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen kann bei Erstellung von Sitzplänen und Sicherstellung der Rückverfolgung der Teilnehmer die Abstandsregelung von 1,5 Meter entfallen. Das gilt auch für außerschulische Bildungsangebote oder kulturelle Veranstaltungen, wenn feste Sitzplätze gegeben sind. Die Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit sehen die Erfassung der Daten der Teilnehmer sowie die Erstellung eines Sitzplans vor, der erfasst, wo welche anwesende Person gegessen hat.

Große Festveranstaltungen wie Volksfeste, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützen- und Weinfeste oder ähnliche Festveranstaltungen bleiben weiterhin bis mindestens zum 31. August 2020 untersagt. Das gilt auch für Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen sowie Sportfeste.

  • Private Festveranstaltungen

Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter bleiben weiterhin untersagt. Ausnahmen gelten für Feste aus herausragendem Anlass wie Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern, die unter Auflagen wieder stattfinden können. Diese Festveranstaltungen sind mit höchstens 50 Teilnehmern möglich, wenn Hygieneregeln beachtet werden und die Teilnehmer im Sinne einer Rückverfolgung erfasst sind. Unter diesen Voraussetzungen kann etwa bei standesamtlichen Trauungen oder dem Zusammenkommen nach einer Beerdigung auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden. Diese Feiern können in abgetrennten Räumlichkeiten auch in gastronomischen Einrichtungen und Hotels wieder stattfinden.

  • Handel, Museen und Gastronomie

Erleichterungen gelten ab 15. Juni auch für die flächenmäßige Zutrittsbegrenzung im Handel. Diese wird von einer Person pro zehn Quadratmeter auf eine Person pro sieben Quadratmeter der Verkaufsfläche des Ladengeschäfts erweitert. Dies gilt auch für die Besucherbegrenzungen in Museen und Ausstellungen sowie in Zoos und Tierparks.

Bars können nach den für die übrige Gastronomie geltenden Maßgaben für Hygiene- und Infektionsschutzstandards ihren Betrieb wieder aufnehmen. Clubs und Diskotheken bleiben weiterhin geschlossen. Auch Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen bleibt der Betrieb weiterhin untersagt.

  • Erholungs- und Freizeiteinrichtungen

Das Grillen ist auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen ab 15. Juni wieder möglich.

Floh- und Trödelmärkte können unter Auflagen eines besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts stattfinden. Auch vorübergehende Freizeitparks aus einer Mehrzahl von Schaustellerbetrieben können unter Auflagen eines besonderes Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts und in Abstimmung mit den zuständigen Behörden zugelassen werden.

Wellnesseinrichtungen und Saunabetriebe können ihren Betrieb unter Auflagen der Hygiene- und Infektionsschutzstandards wieder aufnehmen. Dasselbe gilt für Erlebnis- und Spaßbäder. Die Nutzungsbegrenzung auf Bahnenschwimmbecken entfällt.

  • Sport

Die Ausübung von nicht-kontaktfreien Sportarten ist ab Montag auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen, Verwandte in gerader Linie oder Angehörige von zwei Haushalten wieder möglich. Im Freien kann Kontaktsport in Gruppen bis zu 30 Personen stattfinden. In beiden Fällen muss eine Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer durch Datenerfassung sichergestellt werden.

Auch Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport sind unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts auch in geschlossenen Räumen und Hallen wieder zulässig.

Rückkehr zum Regelbetrieb für alle Klassen an Grundschulen ab dem 15. Juni 2020

Der Unterrichtsbetrieb an den Grundschulen und an den anderen Schulen mit Primarstufe wird in Nordrhein-Westfalen noch vor den Sommerferien wieder regulär aufgenommen: Ab Montag, dem 15. Juni 2020, werden wieder alle Kinder im Grundschulalter bis zu den Sommerferien an allen Wochentagen die Schule besuchen. Die derzeitige Entwicklung des Infektionsgeschehens ermöglicht diese Entscheidung auf dem Weg hin zu einem verantwortungsvollen Regelbetrieb an den Grundschulen in Nordrhein-Westfalen.

Der notwendige Infektionsschutz an Schulen der Primarstufe wird insbesondere durch das Prinzip konstanter Lerngruppen erfüllt. Das bedeutet: Die Schülerinnen und Schüler werden bei Einhaltung der geltenden Anforderungen an Hygiene und Infektionsschutz ohne Teilung der Lerngruppen wieder im Klassenverband von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer unterrichtet.

Um eine Durchmischung von Lerngruppen auf dem Schulgelände oder in den Gebäuden zu vermeiden, bedarf es an den Schulen gestaffelter Anfangs- und Pausenzeiten für alle Klassen. Zudem müssen weiterhin die Anwesenheit und jeweilige Gruppenzusammensetzung dokumentiert werden, um im Infektionsfall eine sofortige effektive Rückverfolgung durch die Gesundheitsbehörden zu unterstützen.

Unter den genannten Voraussetzungen wird auch der Betrieb im Offenen Ganztag und in der Übermittagsbetreuung wiederaufgenommen. Zugleich endet mit der Rückkehr zu einem regulären Schulbetrieb in den Schulen der Primarstufe das Angebot der schulischen Notbetreuung, da die Kinder wieder ein tägliches Unterrichtsangebot erhalten.

Durch eine solche Öffnung der Grundschulen bekommen die Lehrerinnen und Lehrer die Möglichkeit, sich noch vor den Sommerferien einen umfassenden Überblick insbesondere über den Lernstand der Kinder zu verschaffen. Das wiederum schafft eine weitaus bessere Grundlage für die Vorbereitung eines erfolgreichen Starts in das kommende Schuljahr 2020/21.

Unterstützung für die Lehrerinnen und Lehrer mit Angeboten für den digitalen Unterricht

Mit LOGINEO NRW stellt das Land Nordrhein-Westfalen den Schulen seit dem vergangenen Jahr eine rechtssichere und kostenfreie Arbeitsplattform zur Verfügung, die schulische Abläufe für Lehrerinnen und Lehrer vereinfacht und erleichtert. Mit LOGINEO NRW war die Grundlage für die LOGINEO-Familie geschaffen. Die Bereitstellung des Lernmanagementsystems ist jetzt der erste Schritt zum Ausbau der LOGINEO-Familie.

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt ab sofort den öffentlichen Schulen und Ersatzschulen in privater Trägerschaft mit dem Lernmanagementsystems eine Lernplattform kostenlos zur Verfügung. Das Lernmanagementsystem LOGINEO NRW LMS soll das Lernen auf Distanz erleichtern und zugleich dazu beitragen, Lehr- und Lernprozesse auch im Präsenzunterricht digital zu unterstützen.

Schulen können ihren kostenfreien Zugang zu LOGINEO NRW LMS unabhängig von dem im November 2019 veröffentlichten Hauptsystem LOGINEO NRW beantragen. Zur Nutzung des Lernmanagementsystems LOGINEO NRW LMS genügt ein internetfähiges Endgerät. LOGINEO NRW LMS ist eine browser-, wahlweise auch App-basierte Anwendung. Es ist weder ein Download noch eine Installation spezieller Software nötig. Die Anwendung basiert auf dem in Bildung und Wissenschaft etablierten und weit verbreiteten Open-Source-System „moodle“, das bereits in vielen Schulen und Hochschulen zum Einsatz kommt.

Über LOGINEO NRW LMS können zum Beispiel Aufgaben zum Selbstlernen erstellt und um entsprechende Lernmaterialien wie Texte, Bilder, Videos und Links ergänzt werden. Die Schülerinnen und Schüler können sich individuell und vertiefend damit auseinandersetzen und erhalten von ihren Lehrerinnen und Lehrern Feedback. Zugleich sind die Lehrkräfte über das Lernmanagementsystem bei Fragen für ihre Schülerinnen und Schüler erreichbar.

Zudem ermöglicht das System die Kommunikation und Kooperation im Kollegium und mit Schülerinnen und Schülern: im Plenum, in der Gruppe oder im Dialog. Mit LOGINEO NRW LMS können Lehrkräfte gezielt Unterstützung leisten; individuell, in der Kleingruppe oder in der Klasse beziehungsweise im Kurs.

Um Schulen bei der Einführung und Nutzung des Systems zu helfen, stehen Anleitungen und Video-Tutorials zur Verfügung, die Administratorinnen und Administratoren, Lehrkräften, und Schülerinnen und Schülern bei der Einrichtung und Nutzung der Lernplattform helfen. Darüber hinaus ist auch eine persönliche Unterstützung durch geschulte Medienberaterinnen und Medienberater möglich.

Schulen können das System online unter www.logineo.nrw beantragen. Durch das automatisierte Verfahren kann LOGINEO NRW LMS sehr schnell einer Vielzahl von Schulen zur Verfügung gestellt werden. Schon jetzt ist geplant, LOGINEO NRW sehr zeitnah um weitere Angebote zu ergänzen. In Arbeit sind ein Messenger-Dienst sowie ein Videokonferenztool.

Großer Zuwachs bei Kindertagesbetreuung auf 729.300 Plätze in Nordrhein-Westfalen

Am 1. August beginnt das neue Kindergartenjahr. Nordrhein-Westfalen verzeichnet dabei erneut einen großen Zuwachs an Plätzen in der Kindertagesbetreuung. Die 186 Jugendämter haben für das neue Kindergartenjahr (nach KiBiz.web) insgesamt 729.300 Plätze gemeldet und damit rund 18.480 mehr als im laufenden Jahr. Auch die Zahl der Kindertageseinrichtungen ist um rund 180 auf 10.500 gestiegen.

Zum Kindergartenjahr 2020/2021 tritt eine umfassende Reform des Kinderbildungsgesetzes in Kraft. Mit der Reform soll für ein dauerhaft auskömmlich finanziertes System der Kindertagesbetreuung gesorgt werden.

Nach den Meldungen der Jugendämter sind im Vergleich zum Vorjahr die Plätze für Kinder unter drei Jahren sowohl in den Kindertageseinrichtungen (plus 3.110) als auch in der Kindertagespflege (plus 2.091) gestiegen. Von den insgesamt 207.737 Betreuungsplätzen entfallen 143.304 auf Kindertageseinrichtungen und 64.433 auf die Kindertagespflege. Die U3-Versorgungsquote für das kommende Kindergartenjahr liegt damit bei rund 39,8 Prozent. Bezogen auf die ein- und zweijährigen Kinder, die seit 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben, beträgt die Versorgungsquote 59,4 Prozent.

Auch bei den Ü3-Plätzen ist erneut eine Steigerung zu verzeichnen: Insgesamt wurden 521.563 Betreuungsplätze für Kinder über drei Jahren angemeldet, davon 516.742 in Kindertageseinrichtungen und 4.821 in Kindertagespflege. Das sind 13.280 Plätze mehr als im Vorjahr (plus 12.876 in Kindertageseinrichtungen, plus 404 in Kindertagespflege).

Der Ausbau in den letzten Jahren hat auch dazu geführt, dass rund 55,7 Prozent aller U3-Kinder und rund 54,2 Prozent aller Ü3-Kinder über einen Ganztagsplatz verfügen werden. Der weit überwiegende Teil der übrigen Kinder (U3-Kinder: 39 Prozent, Ü3-Kinder: 41,5 Prozent) hat einen Betreuungsplatz von 35 Stunden, der in der Regel eine Übermittagsbetreuung sicherstellt.

Künftig Termine online vorab mit dem Amtsgericht vereinbaren

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wurde beim Amtsgericht Münster der Startschuss für die Online-Terminbuchung für bestimmte Dienstleistungen bei allen 129 Amtsgerichten des Landes gegeben.

Künftig wird es möglich sein, Termine in der Grundbuch- oder Nachlassabteilung, in der Rechtsantragsstelle oder in der Zwangsversteigerungsabteilung online im Voraus mit dem Amtsgericht zu vereinbaren. Wenn auch der Zugang zu den Gebäuden der Gerichte aufgrund des bestehenden Öffentlichkeitsgrundsatzes gewährleistet bleibt, sind bei derartigen Anliegen der Bürgerinnen und Bürger vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie inzwischen Terminabsprachen geboten.

Bisher bieten das Amtsgericht Köln und ab sofort das Amtsgericht Münster Termine für ausgewählte Dienstleistungen. Weitere Gerichte und weitere Dienstleistungen werden in Kürze folgen.

Verfassungsschutzbericht: Verschwörungsideologien sind Gefahr für die Demokratie

Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz sieht die Digitalisierung des Extremismus als größte Herausforderung für alle Sicherheitsbehörden in Nordrhein-Westfalen. Dies geht aus dem am Dienstag, 9. Juni 2020 vorgestellten Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2019 hervor.

Ein besonderes Augenmerk legt der Bericht auf den Bereich der Verschwörungsideologien, die mitverantwortlich dafür sind, dass extremistische Ansichten über das Internet in die Mitte der Gesellschaft sickern und sich sogenannte „Mischszenen“ aus ganz unterschiedlich motivierten und sozialisierten Menschen bilden.

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Politisch Motivierte Kriminalität in Nordrhein-Westfalen insgesamt zurückgegangen. So wurden im Jahr 2019 6.032 Politisch Motivierte Straftaten bekannt (2018: 6.238). Das ist ein Rückgang um 206 Delikte beziehungsweise 3,3 Prozent. Die Anzahl der Straftaten im Phänomenbereich der Politisch Motivierten Kriminalität von rechts ist mit 3.661 Straftaten (2018: 3.767) im Vergleich zum Vorjahr um 106 Straftaten gesunken. Propagandadelikte und Volksverhetzungen machen mit 79,7 Prozent (2.917 von 3.661 Straftaten) den überwiegenden Anteil aus (2018: 75,1 Prozent). Die Anzahl der Gewaltdelikte durch rechtsmotivierte Tatverdächtige ist mit 158 Straftaten gegenüber dem Vorjahr um 27,2 Prozent gefallen (2018: 217 Straftaten). Überwiegend handelte es sich hierbei um Körperverletzungen (138 Straftaten bzw. 87,4 Prozent).

Die Anzahl der Straftaten im Phänomenbereich Links ist leicht gestiegen, um rund zwei Prozent auf 1.424 (2018: 1.394). Ein starker Rückgang ist bei den linksextremistisch motivierten Gewaltdelikten zu verzeichnen, was auf die veränderte Lage im Hambacher Forst zurückzuführen ist. Alleine dort wurden 2018 rund viermal so viele Gewaltstraftaten wie im Jahr 2019 verübt. Die Anzahl der gesamten Gewaltdelikte durch Linksextremisten in Nordrhein-Westfalen hat sich auch deshalb im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um mehr als die Hälfte verringert. Hier zählten die Verfassungsschützer im vergangenen Jahr 200 Straftaten, 2018 waren es noch 447 Straftaten gewesen.

Für den Bereich Islamismus stellen laut des Berichtes ausländische Kämpfer, verurteilte Jihadisten, die ihre Haft verbüßt haben, und Rückkehrer weiterhin ein besonderes Risiko dar. Sie werden von der Polizei in Abstimmung mit dem Verfassungsschutz als „Gefährder“ eingestuft und mit Überwachungsmaßnahmen belegt. Die große Missionierungswelle im Bereich des Salafismus scheint derweil zu stagnieren. So verzeichnet der Verfassungsschutz 2019 nur noch einen leichten Anstieg bei der Anzahl extremistischer Salafisten um 100, von 3.100 im Jahr 2018 auf 3.200 im Jahr 2019.

Wölfe in Nordrhein-Westfalen – aktuelle Zahlen

Im Jahr 2009 wurde der erste Wolf in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen, 2018 gab es die erste dauerhafte Ansiedlung einer Wölfin, die aus Niedersachsen zuwanderte. Bis Ende Mai 2020 hat es 18 Nachweise von Wölfen in Nordrhein-Westfalen gegeben, darunter Mehrfachnachweise ein und desselben Wolfs und mindestens vier verschiedenen Wölfen.

Unter den diesjährigen Nachweisen befand sich auch ein Videonachweis, der belegt, dass im Wolfsgebiet Schermbeck am Unteren Niederrhein seit diesem Frühjahr zwei Wölfe gemeinsam jagen. Aus den Wolfsgebieten „Senne“ und „Eifel/Hohes Venn“ sowie aus der Pufferzone „Stegskopf / Daaden“ liegen für 2020 bis jetzt keine Nachweise vor. Übergriffe auf Rinder oder Pferde sowie Nachweise von ortstreuen Wölfen an oder auf Deichen gibt es bisher nicht.

Nach wie vor ist damit zu rechnen, dass einzelne, durchwandernde Wölfe in ganz Nordrhein-Westfalen auftreten können. Diese Wölfe sind nicht immer individuell erkennbar. Daher werden in Nordrhein-Westfalen auf der gesamten Landesfläche Haus- und Nutztierrisse, bei denen der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden kann, zu 100 Prozent entschädigt. In den Wolfsgebieten und in den Pufferzonen werden auch Präventionsmaßnahmen wie z.B. die Anschaffung wolfsabweisender Elektrozäune zu 100 Prozent gefördert. Informationen zu den möglichen Förderungen geben die jeweiligen Bezirksregierungen.

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) führt das Wolfsmonitoring (Dauerbeobachtung) für Nordrhein-Westfalen nach den Empfehlungen des Bundes durch.