Themen der Woche im Landtag NRW 25. Kalenderwoche 2021

  • Nordrhein-Westfalen verlängert die Coronaschutzverordnung bis 8. Juli
  • Nordrhein-Westfalen setzt Erstimpfungen in Impfzentren fort
  • Geplante Kräfteverteilung 2021: Mehr Personal für alle Polizeibehörden
  • Nordrhein-Westfalen fördert kommunalen Klimaschutz
  • NRW startet neues Förderprogramm „Grüne Infrastruktur“
  • Leben findet INNENstadt – weitere 29,3 Millionen Euro für die Stabilisierung von Innenstädten und Ortszentren
  • Mehr als drei Millionen Euro Fördermittel: Land legt Gesamtkonzept für Diversität und Teilhabe in der Kultur vor
  • Verfassungsschutzbericht und bundesweit erstes Corona-Lagebild
  • Modellprojekte unterstützen junge Wohnungslose
  • Herz- und Diabeteszentrum Nordrhein-Westfalen soll Alleineigentum des Landes Nordrhein-Westfalen werden

Nordrhein-Westfalen verlängert die Coronaschutzverordnung bis 8. Juli

Das Land Nordrhein-Westfalen verlängert die Coronaschutzverordnung um zwei Wochen. Damit gelten die bereits Anfang der Woche in Kraft getretenen weitgehenden Aufhebungen hinsichtlich der Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Freien und anderen Reduzierungen von Schutzmaßnahmen einstweilen bis zum 8. Juli 2021. Die verantwortungsvollen Öffnungen waren angesichts der sinkenden Inzidenzen und der positiven Entwicklung des Pandemiegeschehens in Nordrhein-Westfalen möglich geworden. Mit der aktualisierten Coronaschutzverordnung erfolgen erste weitere Anpassungen etwa hinsichtlich der Maskenpflicht bei der Nutzung von Sitzplätzen in Bibliotheken oder bei der Aufhebung der Testpflicht bei Proben von Laienmusikern im Freien oder auf Ausflugsschiffen. Die Änderungen treten am Freitag, 25. Juni 2021, in Kraft.

Damit sind grundsätzlich fast alle Angebote und Tätigkeiten in Nordrhein-Westfalen weiterhin wieder zulässig. Dies gilt gerade auch für die wichtigen Freizeitangebote und etwa Jugendreisen und Ferienprogramme für Kinder und Jugendliche in den kommenden Sommerferien. Die Grundregeln des Infektionsschutzes sind aber nach wie vor zu beachten. Und: Testpflichten bleiben bei bestimmten Angeboten bestehen, um die Öffnungen abzusichern.

Die Regelungen im Überblick:

Seit dem 21. Juni 2021 gilt die Pflicht zum Tragen einer Maske im Freien in Regionen der Inzidenzstufe 1 nur noch da, wo typischerweise wegen hoher Personendichte das Einhalten von Abständen schwerfällt:

  • in Warteschlangen sowie an Ständen, Kassen und Schaltern
  • bei Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern außerhalb des Sitz- oder Stehplatzes 
  • dort, wo Kommunen im Einzelfall zur Bekämpfung von Missständen eine Maskenpflicht anordnen

Nur für das Personal mit Kundenkontakt in gastronomischen Einrichtungen gilt weiterhin die Maskenpflicht auch im Außenbereich, weil hier beim Service regelmäßig Mindestabstände nicht eingehalten werden können.

In fast allen Fällen, in denen weiterhin Masken getragen werden müssen, ist das Tragen einer medizinischen Maske ausreichend. Die Verpflichtungen zum Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen bleiben grundsätzlich weiterhin bestehen, wobei aber die Maske bei ausreichender Lüftung oder Luftfilterung an festen Sitz- oder Stehplätzen von Bildungs-, Kultur-, Sport- und anderen Veranstaltungen abgenommen werden darf, wenn näher bestimmte weitere Schutzmaßnahmen (zu Testnachweisen, Abstand und Rückverfolgbarkeit) eingehalten werden. Dies gilt ab 25. Juni 2021 auch für Sitzplätze in Bibliotheken.

Die bestehenden Testpflichten bleiben grundsätzlich bestehen, um die Öffnungsschritte abzusichern. Allerdings kann zusätzlich auch bei den auf Einzelpersonen begrenzten körpernahen Dienstleistungen, der Nutzung von Ausflugsschiffen etc. mit Einhaltung der Mindestabstände und Proben von Theatergruppen, Chören etc. im Freien künftig auf einen negativen Test verzichtet werden. Eine weitere kleinere Änderung betrifft den Betrieb von Freizeitparks und ähnlichen Einrichtungen, bei denen auf Basis eines genehmigten Hygienekonzeptes in der Inzidenzstufe 1 künftig mehr Personen in Innenräumen (1 Person je 10 statt bisher 20 qm) zugelassen werden können.

Alle Regelungen der aktuellen Coronaschutzverordnung sind in Kürze unter https://www.land.nrw/corona zu finden.

Nordrhein-Westfalen setzt Erstimpfungen in Impfzentren fort

Die nordrhein-westfälischen Impfzentren können seit vergangenen Mittwoch (23. Juni 2021) die Erstimpfungen fortsetzen. Das hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) nun den Kreisen und kreisfreien Städten mitgeteilt. In der kommenden Woche werden rund 80.000 Impfdosen (BioNTech) für Erstimpfungen in den Impfzentren zur Verfügung stehen. In der Folgewoche sind es noch einmal 150.000 Dosen.

Ab kommendem Mittwoch, 8.00 Uhr, können zunächst Personen über 60 Jahre sowie Personen ab 16 Jahren mit Vorerkrankungen, die noch keinen Impftermin über die niedergelassenen Praxen erhalten haben, Impftermine in den Impfzentren vereinbaren. Ebenso können Beschäftigte von Krankenhäusern und in (teil-)stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Werkstätten für Menschen mit Behinderung einen Impftermin vereinbaren. Hierfür stehen die bereits bekannten Buchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigungen zur Verfügung (siehe Informationen unten). Gebucht werden können zunächst Termine bis zum 11. Juli 2021.

Zudem wurde aktuell darauf hingewiwiesen, dass nach den Planungen des Landes bis Ende Juli alle impfwilligen Personen über 12 Jahren in Nordrhein-Westfalen eine Erstimpfung erhalten können. 

Die folgenden Personengruppen können seit Mittwoch, 23. Juni, 8.00 Uhr Impftermine über die Terminbuchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigungen in einem Impfzentrum buchen. Die Terminbuchung ist online möglich über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer je Landesteil ( (0800) 116 117 02 für Westfalen-Lippe und (0800) 116 117 01 für das Rheinland).

  • Personen ab 60 Jahren
  • Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Erkrankungsverlauf nach einer SARS-CoV-2-Infektion – Der Nachweis der entsprechenden Vorerkrankung erfolgt über eine formlose Bescheinigung des behandelnden Arztes, die zum Impfzentrum mitzubringen ist.
  • Beschäftigte in Krankenhäusern sowie
  • Beschäftigte in (teil-)stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Werkstätten für Menschen mit Behinderung.

Seitens des Bundes wurden dem Land Nordrhein-Westfalen bis zur Kalenderwoche 24 insgesamt 10,2 Millionen Impfdosen angekündigt und geliefert:

BioNTech: 6,9 Millionen Dosen

Moderna: 1,3 Millionen Dosen

AstraZeneca: 1,8 Millionen Dosen

Johnson & Johnson: 0,2 Millionen Dosen

Geplante Kräfteverteilung 2021: Mehr Personal für alle Polizeibehörden

In Nordrhein-Westfalen dürfen voraussichtlich alle 47 Kreispolizeibehörden mit mehr Personal zum 1. September 2021 rechnen. Im Vergleich zum Vorjahr werden knapp 600 zusätzliche Stellen bereitgestellt. Neben 500 Regierungsbeschäftigten können drei Viertel aller Behörden auch mit mehr Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten (insgesamt: 100) planen. Keine Behörde muss einen Stellenrückgang in Kauf nehmen. Das geht aus dem Entwurf zur Belastungsbezogenen Kräfteverteilung des Innenministeriums für das Jahr 2021 hervor.

Mit 116 neuen sogenannten Sockelstellen erhält der Bereich Cyberkriminalität den mit Abstand größten Zuwachs. Weitere Stellen werden zugeteilt für die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen (+ 34 Stellen), der Clan-Kriminalität (+ 31), für die Online-Sachfahndung (+ 31) und für den Kampf gegen die Politisch motivierte Kriminalität Rechts (+ 22). Ebenfalls mehr Personal gibt es zum Beispiel für 3D-Tatortscanner (+ 16).

Der Personalzuwachs ist zurückzuführen auf ein deutliches Plus bei den Einstellungen der Polizeibeamten und Regierungsbeschäftigten in jüngster Zeit. Die Zahl der Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter wurde in den vergangenen vier Jahren sukzessive von jährlich 2.000 auf aktuell 2.660 erhöht. Außerdem wurden seit 2017 jedes Jahr zusätzlich 500 Regierungsbeschäftigte eingestellt, mittlerweile insgesamt mehr als 2000. Sie entlasten die Polizistinnen und Polizisten unter anderem von Verwaltungsaufgaben und stellen einen enormen Zugewinn für die operative Aufgabenwahrnehmung dar. Durch die massiven Investitionen in zusätzliche Stellen wird sich die Personalsituation der Polizei in Nordrhein-Westfalen in den kommenden Jahren weiter verbessern. Die Gesamtzahl der Beamtinnen und Beamten steigt bis 2024 voraussichtlich von derzeit rund 40.000 auf über 41.000.

Die endgültige Stellenverteilung wird am 1. September 2021 feststehen, wenn die Kommissaranwärterinnen und -anwärter ihre Abschlussprüfungen absolviert haben.

Das Prinzip der Belastungsbezogenen Kräfteverteilung wurde zuletzt 2018 zwischen dem nordrhein-westfälischen Innenministerium und Vertretern von Behörden, Personalvertretungen und Gewerkschaften überarbeitet und ist seitdem Grundlage für die Verteilung der Kräfte. Wesentliches Kriterium für die Personalzuteilung ist die Arbeitsbelastung vor Ort, die sich aus dem Kriminalitäts- und Verkehrsunfallgeschehen ergibt. Daneben werden auch besondere Schwerpunkte in der Polizeiarbeit berücksichtigt.

Nordrhein-Westfalen fördert kommunalen Klimaschutz

Damit die Kommunen ihre Vorreiterrolle beim Klimaschutz weiter ausbauen können, bietet das Land Nordrhein-Westfalen auch in den kommenden Jahren passgenaue Unterstützung an. Die benötigten Mittel für den Wandel nach Nordrhein-Westfalen und in die Kommunen zu bringen, ist auch Aufgabe der neuen Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate. Die Gesellschaft unterstützt ab Januar kommenden Jahres die Kommunen bei der Planung und Umsetzung von Transformationsprojekten. 

Auch werden weiter Mittel für den kommunalen Klimaschutz bereitgestellt. So können Kommunen über das Programm progres.nrw – Emissionsarme Mobilität beispielsweise für Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie Ladeinfrastruktur attraktive Förderungen beantragen. Für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen wird zudem das Programm progres.nrw – Markteinführung mit zusätzlichen Bausteinen für die Transformation zu einem klimaneutralen Energiesystem unter dem neuen Titel „Klimaschutztechnik“ weitergeführt. Im Rahmen des vom Land und der EU geförderten Projekts KommunalerKlimaschutz.NRW erhalten 25 kommunale Klimaschutzprojekte Fördermittel in Höhe von 160 Millionen Euro, um etwa die Gebäudesanierung oder klimafreundliche Verkehrsprojekte voranzutreiben. Auch der Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) wird in seiner neuen Förderperiode vor allem kommunale Klimaschutzprojekte in den Bereichen energetische Gebäudesanierung und effiziente Wärmenetze in den Fokus nehmen.

Weitere Informationen:

Zur Kommunalkongress: www.energieagentur.nrw/klimaschutz/24._juni_gute_beispiele_fuer_den_klimaschutz_beim_kommunalkongress 

Zum Projektaufruf Kommunaler Klimaschutz: www.klimaschutz.nrw.de/zielgruppen/kommunen/projektaufruf  

Zu den Förderprogrammen progres.nrw: www.progres.nrw 

NRW startet neues Förderprogramm „Grüne Infrastruktur“

Ab sofort können bei den zuständigen Bezirksregierungen Anträge im Rahmen des neuen, aus Mitteln der EU finanzierten Förderprogramms „Grüne Infrastruktur“ eingereicht werden. Ziel des Förderprogramms ist es, grüne Infrastruktur vorwiegend im urbanen Umfeld zu entwickeln, zu erhalten und zu verbessern sowie naturtouristische Angebote in Nordrhein-Westfalen zu schaffen. Dafür stehen rund 20 Millionen Euro zur Verfügung. Das Förderspektrum ist sehr breit und richtet sich an Kommunen und andere Akteure im Naturschutz. Beispiele für förderfähige Maßnahmen sind die Entsiegelung von Flächen zur ökologischen Aufwertung, das Anlegen naturnaher Wasserflächen und Feuchtbereiche sowie größere Blühflächen, aber auch das Anpflanzen von Bäumen. 

Das Programm ist integriert in die Förderlandschaft des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), genauer gesagt, in die darin neu geschaffene Komponente „Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe“ (REACT-EU) im Operationellen Programm 2014-2020 zum EFRE in Nordrhein-Westfalen.

REACT-EU will einen Beitrag leisten zur Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen sowie der Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft. Mit der Förderung der grünen Infrastruktur soll dazu ein Beitrag geleistet werden.

Damit schließt das Förderprogramm weitestgehend an den gleichnamigen Aufruf im Rahmen des Konjunkturpaktes I der Landes an, welcher im Herbst 2020 ins Leben gerufen wurde und sehr stark nachgefragt war. Die meisten der über 60 Maßnahmen sind bereits umgesetzt oder befinden sich in der finalen Phase der Fertigstellung. Grundlage der Förderung im REACT-EU Förderprogramm „Grüne Infrastruktur“ wird neben den Vorgaben des EFRE die Richtlinie „Grüne Infrastruktur“ des Umweltministeriums sein. Bezugnehmend auf die Richtlinie gibt das Programm einen konkretisierten Förderrahmen vor. Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs durch die zuständigen Bezirksregierungen geprüft und müssen einen Mindestumfang von 100.000 Euro haben. Seitens der beteiligten Dezernate in den Bezirksregierungen wird eine Antragsberatung angeboten.

Anträge können zunächst bis zum 30. September 2021 gestellt und zusammen mit dem Förderprogramm auf www.umwelt.nrw.de sowie http://www.efre.nrw/react-eu  heruntergeladen werden.

Leben findet INNENstadt – weitere 29,3 Millionen Euro für die Stabilisierung von Innenstädten und Ortszentren

Leben findet INNENstadt: 91 Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhalten rund 29,3 Millionen Euro, um unter anderem dem Leerstand von Läden, Gaststätten und Kaufhäusern durch neue frequenzbringende Nutzungen für ihre Innenstädte zu begegnen. Damit macht die Landesinitiative ‚Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen.‘ weiter Tempo, wenn es darum geht, jetzt die Innenstädte der Zukunft zu gestalten.

In 2020 wurde das landeseigene „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ mit 70 Millionen Euro aufgelegt. Noch Ende 2020 wurden die ersten rund 40 Millionen Euro bewilligt, nun werden weitere 112 Anträge aus Städten und Gemeinden bewilligt.

Das Sonderprogramm umfasst vier Handlungsfelder:

  • Die vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale durch die Kommunen zur Etablierung neuer Nutzungen wirkt kleinteiligen Leerständen entgegen.
  • Die aktuell von Filialschließungen großer Warenhäuser betroffenen Städte und Gemeinden werden gestärkt, um durch die Konzentration von Immobilien-Knowhow gegenüber den Eigentümern auf Augenhöhe agieren und Nachnutzungsperspektiven entwickeln zu können.
  • Leerstehende Einzelhandelsimmobilien werden oft Gegenstand von Immobilienspekulationen. Die Kommunen werden beim Zwischenerwerb von Gebäuden unterstützt, um die Verfügungsgewalt über die Objekte zu erlangen.
  • In Folge von massivem Leerstand ist ganz konkret zu prüfen und zu entscheiden, ob die Konzentration von Handelslagen erforderlich ist und, wenn ja, wo diese räumlich stattfinden soll. Hier helfen Beratungs- und Planungsangebote, ein Zentrenmanagement anzustoßen und den Aufbau eines Verfügungsfonds vorzubereiten. 

Zur Verbesserung der Attraktivität der Innenstädte und Zentren wird es eine dritte Bewerbungsphase mit neuen Förderangeboten zum „Sofortprogramm Innenstadt“ geben. Der Aufruf wird gesondert veröffentlicht.

Hintergrund:

Städte und Gemeinden werden mit diesem bundesweit ersten und mittlerweile auch von anderen Bundesländern in ähnlicher Form aufgegriffenen Landesprogramm in die Lage versetzt, den Corona-bedingten Folgen in unseren Innenstädten und Zentren aktives Handeln entgegen zu setzen.

Der sichtbaren Schließung von Kaufhäusern und dem zunehmenden Leerstand von Ladenlokalen, Gastronomieflächen und ganzen Immobilien kann mit neuen Instrumenten begegnet werden, die von Seiten des Landes mit 90 Prozent gefördert werden.

Hierbei geht die Landesregierung Nordrhein-Westfalen neue Wege und eröffnet den Städten und Gemeinden viel Spielraum, das jeweils vor Ort Richtige für das Herz ihrer Städte und Gemeinden zu tun. Ob die Anmietung von Ladenlokalen, der Zwischenerwerb von Gebäuden, die Verhandlung mit den Grundstückseigentümern von Einzelhandelsgroßimmobilien oder die Erarbeitung gemeinsamer Perspektiven mit zentralen Akteuren zum Beispiel aus Handel, Eigentümerschaft und Politik: Jede Kommune kann hier ihrer individuellen Herausforderung gerecht werden.

Mehr als drei Millionen Euro Fördermittel: Land legt Gesamtkonzept für Diversität und Teilhabe in der Kultur vor

Ein wesentliches Merkmal Nordrhein-Westfalens ist seine gesellschaftliche Vielfalt. Trotzdem wird diese Diversität noch nicht in allen Bereichen aktiv gelebt, auch nicht im Kunst- und Kulturbetrieb. Um dies zu ändern und in der Kulturlandschaft Nordrhein-Westfalens eine stärkere Repräsentation der vielfältigen gesellschaftlichen Realität zu erreichen, stellt das Land insgesamt mehr als drei Millionen Euro zur Verfügung: Mit dem neuen Gesamtkonzept „Diversität und Teilhabe in Kunst und Kultur“ stößt das Land einen mehrschichtigen Prozess an, der mit konkreten Maßnahmen Diversität im Kunst- und Kulturbereich strukturell fördert und gestaltet. Ziel ist es, Benachteiligungen auf Grund von Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Alter oder sexueller Identität abzubauen und Chancengleichheit herzustellen. Die Maßnahmen umfassen den Abbau von Zugangsbarrieren in bestehenden Strukturen – etwa in Programmen und Verfahren der Kulturförderung –, die Unterstützung von diversitätssensiblen Veränderungsprozessen in Kulturverwaltungen von Land und Kommunen, Verbänden und Kulturinstitutionen sowie die Förderung von unterrepräsentierter künstlerischer Arbeit. Mit dem Diversitätsfonds in Höhe von einer Million Euro startet ab sofort das erste von drei neuen Programmen.

Aufbau des Gesamtkonzepts:

Das neue, in einem breiten Beteiligungsprozess erarbeitete Gesamtkonzept „Diversität und Teilhabe in Kunst und Kultur“ soll gemäß Kulturförderplan 2019-2023 die kulturelle Teilhabe verbessern und Fördermaßnahmen neu justieren bzw. weiterentwickeln. Es sieht dafür drei Handlungsebenen vor: Auf der inhaltlich-strategischen Ebene geht es darum, Diversität als Querschnittsthema in Förderverfahren, Jurys, Gremien und Verbänden zu verankern. Auf der Ebene der Beratung und Qualifizierung werden Angebote im Bereich Diversität für Projektträger, Verbände, Einrichtungen und Kommunen weiter ausgebaut und verknüpft. Auf der Projektebene geht es um drei konkrete neue Förderprogramme, mit denen im Kulturbetrieb unterrepräsentierte künstlerische Perspektiven (Diversitätsfonds), Einrichtungen bei der Entwicklung von Diversitätskonzepten sowie Maßnahmen zur Barrierefreiheit von Kulturangeboten unterstützt werden.

Neues Förderprogramm: Diversitätsfonds

Mit dem Diversitätsfonds steht das erste Förderprogramm im Rahmen des Gesamtkonzeptes ab sofort zur Verfügung: Ziel des mit einer Million Euro ausgestatteten Fonds ist es, künstlerische Perspektiven zu fördern, die bisher unzureichend in der Kunst- und Kulturszene in Nordrhein-Westfalen repräsentiert sind – insbesondere im Bereich der freien Künste. Der Diversitätsfonds ersetzt das bisherige Programm „Künste im interkulturellen Dialog“ und erweitert dieses um zusätzliche Diversitätsdimensionen. Die Antragsstellung ist ab sofort möglich.

Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie hier: https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/diversitaetsfonds

Verfassungsschutzbericht und bundesweit erstes Corona-Lagebild 

Die Corona-Krise ist ein Stresstest für die gesellschaftliche Mitte. Das geht aus dem Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2020 hervor. 

Besonders deutlich zeigt sich die zunehmende Radikalisierung in Teilen der Querdenken-Bewegung; fast zehn Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind Rechtsextremisten. Seit März 2020 hat der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz die Protestbewegung im Blick, seit Mai dieses Jahres beobachtet er Teile der Szene. Ihre gewonnenen Erkenntnisse veröffentlicht die Sicherheitsbehörde ergänzend in einem 179-seitigen Sonderbericht zu Verschwörungsmythen und Corona-Leugnern. In diesem wird analysiert, wie die Corona-Leugner-Szene entstehen konnte und warum Verschwörungsmythen und radikale Parolen verfangen. Laut Verfassungsschutz hat sich in den letzten 20 Jahren eine Unzufriedenheit entwickelt, für die Corona ein Ventil war.

In ihrem Sonderbericht prognostiziert die Sicherheitsbehörde, dass nicht jeder Corona-Leugner nach dem Ende der Pandemie in die gesellschaftliche Mitte zurückkehren wird. 

2020 gab es in Nordrhein-Westfalen insgesamt 6.543 Politisch motivierte Straftaten, ein Plus von 8,5 Prozent (2019: 6.032). Der Zuwachs bei den PMK-Zahlen insgesamt ist allein auf den Bereich ‚nicht zuzuordnen‘ zurückzuführen. Darunter fallen Straftaten, die weder rechts, noch links, noch religiös oder ausländisch motiviert sind. In absoluten Zahlen waren das 1.552 Straftaten im Jahr 2020 (2019: 625), ein Anstieg von 148 Prozent. Nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden haben vor allem zwei Umstände zu diesem enormen Plus geführt: die Kommunalwahlen im September und die Corona-Pandemie

Rechtsextremismus bleibt die größte Gefahr für unsere Demokratie: Das Personenpotenzial im Rechtsextremismus ist mit 3.940 Anhängern nahezu unverändert hoch (2019: 4.075). Darüber hinaus gibt es 2.000 gewaltorientierte Rechtsextremisten in Nordrhein-Westfalen. Attentate wie in Hanau und Halle und der Fall der sogenannten Gruppe S. haben gezeigt, wie rechtsextremistische Ideologie Einzelne oder sogar ganze Gruppen zu rechtsterroristischen Angriffen motivieren kann.

Die Mitte wird nicht nur von Rechtsextremisten und Demokratiefeinden attackiert, sondern auch von radikalen Linksextremisten. Die nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden registrieren mehr gewaltorientierte Linksextremisten. Ihre Zahl stieg im vergangenen Jahr von 975 Anhängern auf 1.020. Mit 1.430 Straftaten bzw. einem Plus von 0,4 Prozent im Jahr 2020 (2019: 1.424) stagnieren.

Die Gefahr durch jihaditstischen Terror schätzt der Verfassungsschutz nach wie vor hoch ein. Ebenso ist der legalistische Islamismus eine Gefahr für die Mitte: Organisationen wie der im Mai verbotene Verein Ansaar International bedienen nicht nur die Interessen von Extremisten, sondern haben Einfluss weit in ein bürgerlich-muslimisches Spektrum hinein. Auch deshalb intensiviert der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz seine Anstrengungen im Kampf gegen Islamismus. So ist das Aussteigerprogramm „Wegweiser“ künftig für jedwede islamistische Gesinnung offen und nicht mehr nur für Salafisten; es richtet sich auch an ausländische Extremisten wie etwa die Grauen Wölfe.

Auch im Bereich der Spionage- und Cyberabwehr werden mehr Angriffe fremder Mächte auf die Mitte der Gesellschaft festgestellt. Im Vergleich zu 2019 ist die Politisch motivierte Kriminalität in den Phänomenbereichen Rechts (- 7,4 Prozent), Religiöse Ideologie (- 38,1 Prozent) und ausländische Ideologie (- 48,3 Prozent) im vergangenen Jahr gesunken.

Die Presseerklärung, das Handout, den Sonderbericht sowie den Verfassungsschutzbericht finden Sie auf der Startseite unter www.im.nrw.de.

Modellprojekte unterstützen junge Wohnungslose

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert im Rahmen der Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit „Endlich ein ZUHAUSE!“ mit zusätzlichen finanziellen Mitteln in Höhe von insgesamt 250.000 Euro drei Modellprojekte für wohnungslose Jugendliche und junge Erwachsene in Dortmund, Essen und Recklinghausen.

Mithilfe der drei Modellprojekte wird eine altersspezifische Beratung und Begleitung der wohnungslosen Jugendlichen und jungen Erwachsenen sichergestellt. Ihre Lebenssituation soll sich durch Hilfen in den Bereichen Behörden-, Wohnungs- und Familienangelegenheiten, schulische Bildung, Ausbildung und Gesundheit nachhaltig stabilisieren. Die Projekte sind in bestehende, kommunale Strukturen eingebunden und haben unterschiedliche Schwerpunkte. In Dortmund steht die Unterstützung von wohnungslosen geflüchteten Menschen im Mittelpunkt, in Essen werden jungen Wohnungslosen via Messenger-Diensten und digitalen Anwendungen alternative Wege der Kontaktaufnahme zur Beratung angeboten und in Recklinghausen wird mithilfe präventiver Ansätze, beispielsweise einem Auszugsmanagement zur Vermeidung ungeregelter Auszüge aus dem Elternhaus, Wohnungslosigkeit entgegengewirkt.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Projekten und den jeweiligen Projektträgern können den Steckbriefen unter folgendem Link entnommen werden https://www.mags.nrw/endlich-ein-zuhause. Die Projekte sind zwischen Dezember 2020 und Mai 2021 gestartet.

Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“

In insgesamt 22 ausgewählten besonders stark von Wohnungslosigkeit betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten werden mittlerweile mit der Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ seit zwei Jahren sogenannte „Kümmerer-Projekte“ mit jährlich rund drei Millionen Euro gefördert. In diesen Projekten unterstützen Sozialarbeiter und Immobilienfachleute wohnungslose Menschen bei der Suche nach Wohnraum. Sie sind als „Kümmerer“ auch Ansprechpersonen für Vermieter, die an wohnungslose Menschen vermieten wollen.  Da junge Wohnungslose einer besonderen Unterstützung bedürfen, um ihnen Zukunftsperspektiven aufzuzeigen und die Eingliederung in ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, werden an den Standorten Dortmund, Essen und Recklinghausen ergänzend zu den sogenannten „Kümmerer-Projekten“, Modellprojekte für diese Zielgruppe umgesetzt.

Herz- und Diabeteszentrum Nordrhein-Westfalen soll Alleineigentum des Landes Nordrhein-Westfalen werden

Das Land Nordrhein-Westfalen will Alleineigentümer des Herz- und Diabeteszentrums Nordrhein-Westfalen (HDZ NRW) werden. Die entsprechenden Pläne wurden aktuell vorgestellt. Demnach will das Land den bisherigen Anteil der Sana Holding Bad Oeynhausen GmbH am Stammkapital übernehmen.

Aktuell sind das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Sana Holding Bad Oeynhausen GmbH zu jeweils 50 Prozent am Stammkapital des HDZ NRW beteiligt. Die geplante Übernahme erfolgt im beiderseitigen Einvernehmen und Interesse. Angekündigt wurde, dass der notarielle Beurkundungstermin für die Transaktionsvereinbarung voraussichtlich Anfang Juli stattfinden wird. Anschließend wird das Vorhaben beim Bundeskartellamt angemeldet, das der Übernahme zustimmen muss.

Informationen zum HDZ NRW:

Das HDZ NRW ist im Jahr 1980 gegründet und im Jahr 1984 in Betrieb genommen worden. Seit 1989 ist das HDZ NRW Teil des sog. Bochumer Modells bzw. der Universitätsklinik der Ruhr-Universität Bochum und hat sich zu einem international führenden Zentrum zur Behandlung von Herz-, Kreislauf- und Diabeteserkrankungen entwickelt. Mit 35.000 Herz- und Diabetes-Patienten pro Jahr, 14.600 davon in stationärer Behandlung, zählt das HDZ NRW zu den größten und modernsten klinischen Zentren seiner Art in Europa. Mehr als 2.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter garantieren seit 37 Jahren medizinische Spitzenleistungen und eine in allen Bereichen vorgehaltene Hochleistungsmedizin und –technologie. Über 3.500 Operationen am Herzen und den herznahen Gefäßen pro Jahr, mehr als 7.000 kathetergestützte Verfahren, 1.500 elektrophysiologische Verfahren und über 400 TAVI-Prozeduren jährlich dokumentieren diese große Erfahrung.

Das HDZ NRW soll künftig die Medizinische Fakultät Ostwestfalen-Lippe in Bielefeld im Bereich von Forschung, Lehre und Krankenversorgung verstärken. Die gemeinnützige Einrichtung in Bad Oeynhausen ist Deutschlands größtes Herztransplantationszentrum und erzielte in 2020 einen Umsatz von 270,5 Millionen Euro.