THEMEN DER WOCHE IM LANDTAG NRW 26. KALENDERWOCHE 2019

Landtag beschließt Kostenübernahme für Umstellung auf G9

Der nordrhein-westfälische Landtag hat das Gesetz für den G9-Belastungsausgleich ohne Gegenstimme beschlossen. Damit sind alle gesetzlichen Voraussetzungen für die Rückkehr zum neunjährigen Bildungsgang am Gymnasium (G9) erfüllt. Das 13. Schulrechtsänderungsgesetz (G9-Gesetz) war vom Parlament bereits am 11. Juli 2018 ebenfalls ohne Gegenstimme verabschiedet worden. In der vergangenen Woche billigte zudem der Schulausschuss die überarbeitete Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-SI).

Das beschlossene Belastungsausgleichgesetz G9 ist neben dem G9-Gesetz die zweite tragende gesetzliche Säule der großen bildungspolitischen Reform der Landesregierung. Es berücksichtigt sowohl einmalige investive Kosten, vor allem für die Schaffung zusätzlichen Schulraums, als auch jährlich wiederkehren-de Kosten etwa für Lernmittel und Schülerfahrkosten. Für die investiven Kosten wird das Land den Kommunen von 2022 bis 2026 insgesamt rund 518 Millionen Euro erstatten.

Auch die schulfachliche Umsetzung des neuen G9 hat breite Zustimmung gefunden. Das Ergebnis sind moderne Lehrpläne und eine ausgewogene Stundentafel. Damit haben wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte bestmöglich ins neue G9 starten können.

Die neue Stundentafel für die Sekundarstufe I an G9-Gymnasien im Umfang von bis zu 188 Wochenstunden ist ein zentraler Bestandteil der überarbeiteten APO-SI. Darüber hinaus regelt die APO-SI unter anderem den Beginn der zweiten Fremdsprache ab der 7. Klasse, den Unterricht im Wahlpflichtbereich sowie die Möglichkeiten zur individuellen Schulzeitverkürzung.Die per Erlass geregelten neuen Kernlehrpläne sind nun rechtskräftig und fortan auch über den Lehrplannavigator auf den Seiten der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule online einsehbar.

Der Änderung der APO-SI sowie der Neufassung der Kernlehrpläne gingen jeweils umfassende Beteiligungen der Verbände und Organisationen des Schullebens voraus.

Die neuen Kernlehrpläne für die Sekundarstufe I an Gymnasien für das Schuljahr 2019/20 können über den Lehrplannavigator an dieser Stelle eingesehen werden: www.schulentwicklung.nrw.de.

Zum Beginn des Schuljahres 2019/20 erfolgt die Umstellung auf das neue G9 an nahezu allen öffentlichen und privaten Gymnasien in Nordrhein-Westfalen mit den Klassen 5 und 6. Drei Schulen haben sich zu Beginn des Jahres 2019 mit der dafür notwendigen Zweidrittelmehrheit der Schulkonferenz dazu entschieden, bei G8 zu verbleiben:

  • Max-Planck-Gymnasium Bielefeld (öffentlich)
  • Georg-Müller-Schule Gymnasium Bielefeld (Evangelikale Bekenntnisschule)
  • Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium Hilden (Evangelische Kirche im Rheinland)

Nordrhein-Westfalen bündelt und beschleunigt berufliche Anerkennungsverfahren im Gesundheitsbereich

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels, der in den Gesundheitsberufen heute bereits deutlich spürbar ist, werden die Regelungen für berufliche Anerkennungsverfahren in den Gesundheitsberufen reformiert: Künftig werden die Anerkennungsverfahren für im Ausland erworbene Qualifikationen im Gesundheitsbereich bei der Bezirksregierung Münster zentralisiert. Die Bezirksregierung Münster wird damit beginnend ab 2020 klare Anlaufstelle für den Anerkennungsprozess für alle Antragsstellenden der Gesundheitsfachberufe und der Heilberufe mit Approbation, die ihre Abschlüsse im Ausland erworben haben. Bislang lagen die damit verbundenen Aufgaben zersplittert bei den fünf Bezirksregierungen sowie beim Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie (LPA) in Düsseldorf. Die Bündelung ist dringend angezeigt, um die Verfahren beschleunigen zu können. Im Durchschnitt dauern die Verfahren in den Heilberufen mit Approbationen rund 190 Tage, in den Gesundheitsfachberufen knapp 118 Tage.

Die Reform der Anerkennungsverfahren in Nordrhein-Westfalen korrespondiert zudem sehr gut mit dem auf Bundesebene geplanten Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Damit wird die Arbeitsaufnahme für qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten noch einmal vereinfacht. Dies bedeutet zugleich, dass die Zahl der Anerkennungsverfahren und damit die Bearbeitungsintensität bei den zuständigen Stellen noch einmal deutlich steigen werden.

Mit der Neuregelung werden die Gleichwertigkeitsfeststellung, die Kenntnisprüfungen und die Fachsprachprüfungen für Fachkräfte mit ausländischen Abschlüssen von einer Stelle gesteuert und begleitet. Die Prozesse der Bezirksregierung in Münster werden zudem vollständig digitalisiert und damit vereinfacht und beschleunigt. Die elektronische Antragstellung wird – auch aus dem Ausland – möglich sein. Darüber hinaus wird in Kombination mit der geplanten zentralen Servicestelle auf Bundesebene allen Antragstellern aus dem Ausland umfassende Dienst-leistung und Betreuung angeboten: fundierte Beratung von Beginn an, Abklärung der Erfolgsaussicht im Anerkennungsprozess, klare Benennung der erforderlichen Unterlagen und gegebenenfalls notwendigen Übersetzungen und Hilfestellung bei der Antragstellung.

Reform des Kindesbildungsgesetzes: Erste Lesung noch vor der Sommerpause

Das Landeskabinett hat den Gesetzesentwurf für ein reformiertes Kinderbildungs-gesetz (KiBiz) beschlossen. Damit kann der Entwurf des Gesetzes zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung nun dem Parlament zugeleitet werden. Die erste Lesung erfolgt noch vor der Sommerpause. Damit wird die nächste wichtige Hürde auf dem Weg zu einem auskömmlich finanzierten System der Kindestagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen genommen. Ab dem Kita-Jahr 2020/2021 werden jährlich zusätzlich rund 1,3 Milliarden Euro in die Kindertagesbetreuung investiert.

Der Pakt für Kinder und Familien beinhaltet drei Schwerpunkte, die zu deutlichen Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesbetreuung führen:

Mehr Qualität – künftig stehen knapp eine Milliarde Euro zusätzlich zur Qualitäts-verbesserung zur Verfügung unter anderem für mehr Erzieherinnen und Erzieher, für mehr Flexibilität bei den Öffnungszeiten und für verbesserte Sprachförderung.

Eine Platzausbaugarantie – jeder notwendige Betreuungsplatz für einen bedarfsgerechten Ausbau vor Ort wird bewilligt und investiv gefördert. Hierfür stehen jährlich mindestens 115 Millionen Euro zur Verfügung.

Ein weiteres beitragsfreies Jahr – die Familien mit Kleinkindern in Nordrhein-Westfalen werden ab dem Kita-Jahr 2020/21 zielgenau und spürbar entlastet. Der Einnahmeausfall in Höhe von gut 200 Millionen Euro pro Jahr wird den Kommunen vollumfänglich erstattet.

Neue Plätze erfordern auch neues Personal. Die Landesregierung wird eine Fach-kräfteoffensive starten und den Erzieherinnen- und Erzieherberuf attraktiver gestalten. So sollen die Kitas für Schülerinnen und Schüler im ersten Jahr der praxisintegrierten Ausbildung einen jährlichen Zuschuss von 8.000 Euro erhalten. Ab dem zweiten piA-Jahr sowie für Praktikumsplätze im Anerkennungsjahr beträgt der Zuschuss 4.000 Euro. Auch eine mit Trägern und Kommunen kürzlich neu geschlossene Personalvereinbarung ermöglicht den Einsatz zusätzlichen Personals.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird verbessert. Künftig ist mehr Flexibilität in der Kindertagesbetreuung möglich – etwa durch verlängerte Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen oder Zusatzangebote in der Kindertagespflege. Stufenweise werden dazu beginnend ab dem Kindergartenjahr 2020/21 50 Millionen Euro aufwachsend bis schließlich 100 Millionen Euro im Kindergartenjahr 2022/23 zusätzlich bereitgestellt. Die Kommunen beteiligen sich dabei mit 20 Prozent. Sie entscheiden selbst, wie diese Flexibilität vor Ort gestaltet wird.

Rund 31 Prozent der U3-Plätze in Nordrhein-Westfalen sind Plätze in der Kindertagespflege. Sie soll flächendeckend professionalisiert und qualitativ weiterentwickelt werden. Die Förderung kompetenzorientierter Qualifizierung mit einem Umfang von 300 Unterrichtseinheiten, regelmäßige Fortbildungen und die Sicherung qualifizierter Fachberatung werden dazu beitragen.

Nordrhein-Westfalen will die Schwimmfähigkeit von Kindern deutlich verbessern

Mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket soll in Nordrhein-Westfalen die Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen verbessert werden. Mit dem Aktionsplan „Schwimmen lernen in Nordrhein-Westfalen 2019 bis 2022“ soll die Schwimmfähigkeit der Kinder in Nordrhein-Westfalen deutlich gestärkt werden. Schwimmen ist nicht nur ein sportliches oder ein gesundheitliches Thema, sondern auch eine Frage der Sicherheit: Denn Schwimmen können ist lebenswichtig.

Der Aktionsplan wird gemeinsam mit Kommunen, Schwimmsport treibenden Verbänden und weiteren Partnern der Zivilgesellschaft umgesetzt und weiterentwickelt werden.

Der Aktionsplan beschreibt verschiedene Maßnahmen zur Steigerung der Schwimmfähigkeit, die an unterschiedlichen Stellen ansetzen. So ist zum Beispiel vorgesehen, die Lehrpläne für den Schwimmunterricht in der Grundschule zu überarbeiten, sodass alle Kinder nach Möglichkeit am Ende der Grundschulzeit, spätestens jedoch am Ende der Klasse 6, sicher schwimmen können. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Landesprogramm „NRW kann schwimmen!“, das Schülerinnen und Schülern die Teilnahme an Ferienschwimmkursen ermöglicht. Das Programm wird in den kommenden Jahren stark ausgeweitet und ausgebaut werden. Außerdem will das Land den Austausch mit den Badbetreibern zum Erhalt und zur Nutzung von Wasserflächen fortführen. Dabei geht es u.a. um die Frage, wie vorhandene Wasserflächen erhalten und für das Schulschwimmen besser genutzt werden können.

Der Aktionsplan steht im Einklang mit den gemeinsamen Empfehlungen, die von der Kultusministerkonferenz, der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft und vom Bundesverband zur Förderung der Schwimmausbildung für den Schwimmunterricht in der Schule im September 2017 verabschiedet wurden.

Nähere Informationen zum Aktionsplan „Schwimmen lernen in Nordrhein-Westfalen 2019 bis 2022“: www.schulministerium.nrw.de.

GRÜNDERPREIS NRW 2019: 60.000 Euro Preisgeld für die besten Gründerinnen und Gründer Nordrhein-Westfalens

Erfolgreiche Gründerinnen und Gründer aus Nordrhein-Westfalen können sich ab sofort für den GRÜNDERPREIS NRW 2019 bewerben. Mit insgesamt 60.000 Euro Preisgeld zeichnen das Wirtschaftsministerium und die NRW.BANK innovative Geschäftsideen, neuartige Produkte und Unternehmerpersönlichkeiten aus.

Der GRÜNDERPREIS NRW richtet sich an junge Unternehmen sowie Freiberufler aus den Bereichen Handwerk, Industrie und Dienstleistung, die zwischen 2014 und 2017 an den Start gingen und ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben. Bewerbungen können bis 13. September 2019 unter www.gruenderpreis.nrw eingereicht werden.

Das Preisgeld wird von der NRW.BANK gestiftet (1. Platz: 30.000 Euro, 2. Platz: 20.000 Euro, 3. Platz: 10.000 Euro).

Aus allen Einreichungen wählt eine Fachjury unter Vorsitz von Frau Prof. Dr. Christine Volkmann, Inhaberin des Lehrstuhls für Unternehmensgründung und Wirtschaftsentwicklung an der Bergischen Universität Wuppertal, drei Gewinnerinnen und Gewinner. Ob Handwerksbetrieb, Technologie-Start-up oder Industrieunternehmen – bei der Bewertung werden alle Facetten unternehmerischen Handelns berücksichtigt. Zu den Auswahlkriterien gehören der wirtschaftliche Erfolg und die Kreativität der Geschäftsidee. Außerdem fließen Ansätze zu gesellschaftlichem Engagement, Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Familienfreundlichkeit ein.

Der GRÜNDERPREIS NRW wird zum achten Mal vergeben und zählt zu den bundesweit höchst dotierten Wettbewerben. Entsprechend erfreut er sich großer Wertschätzung in der Gründerszene und seit Jahren steigender Bewerberzahlen. Alle nominierten jungen Unternehmen können sich auf diese Weise einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen. Preisträger der Vorjahre waren unter anderem Wildling Shoes aus Gummersbach, IOX Lab aus Düsseldorf und Urlaubsguru aus Holzwickede.

Die Preisverleihung findet am 18. November 2019 in Düsseldorf statt Weitere Informationen zum Wettbewerb und die elektronischen Teilnahmeunterlagen finden Sie im Internet unter www.gruenderpreis.nrw.

Perspektiven für wohnungslose Menschen in Nordrhein-Westfalen

„Endlich ein ZUHAUSE!“ – unter diesem Motto wurde eine neue Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit vorgestellt. Die Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit setzt bei verschiedenen Handlungsfeldern wie gesundheitlicher Versorgung, Sucht, psychischen Erkrankungen, Grundsicherung und Kältehilfe an. Zur Verbesserung der Wohnraumversorgung wurde gemeinsam von Land Nordrhein-Westfalen mit Vertretern der Wohnungswirtschaft eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Gemeinsam soll nach Wegen gesucht werden, um Wohnungsverluste zu vermeiden und wohnungslose Menschen besser und schneller mit Wohnraum zu versorgen. Die beteiligten Unternehmen (LEG Immobi-lien AG, Vivawest GmbH und Vonovia SE sowie der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen) wollen hierfür zusätzlichen Wohnraum zur Verfügung stellen.

Das Land flankiert die Initiative gemeinsam mit der kommunalen Ebene mit einem Netzwerk von sogenannten „Kümmerern“. In 20 Städten und Kreisen, in denen besonders viele Menschen von Wohnungslosigkeit betroffen sind, gehen Präventionprojekte an den Start (zum Beispiel in Köln, Düsseldorf und Dortmund). Das Land fördert die Kümmerer-Projekte zunächst bis 2020 mit jährlich drei Millionen Euro.

Weitere Handlungsfelder der Landesinitiative sind unter anderem:

  • Die Entwicklung eines Förderprogramms insbesondere für den Ausbau der Sucht-beratung für Menschen, die obdachlos sind oder vorübergehend in Notunterkünften leben. Dafür sind ab 2020 insgesamt zwei Millionen Euro pro Jahr eingeplant.
  • Der Ausbau der Mobilen medizinischen Dienste, die auf Grundlage des NRW-Umsetzungskonzeptes arbeiten. Dafür sind in den nächsten Jahren weitere 350.000 Euro eingeplant.
  • Die Verbesserung der psychiatrischen Versorgungssituation für wohnungslose Menschen. Um hierfür Grundlagen zu erarbeiten, ist im November 2019 ein Fachtag geplant.
  • Je nach regionaler Besonderheit verfolgen die Jobcenter in Nordrhein-Westfalen verschiedene Ansätze, um Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen adäquat anzusprechen und zu betreuen sowie mit den erforderlichen Netzwerkpartnern zusammenzuarbeiten. Um das Thema „Wohnungslosigkeit“ in den Fokus aller Jobcenter zu rücken und eine gute, bedarfsgerechte Unterstützung der Zielgruppe zu fördern, soll in diesem Jahr auch ein Workshop und Austausch über gute Praxisbeispiele und über erfolgversprechende Ansätze zwischen den Jobcentern erfolgen.
  • Der Auf- und Ausbau verbindlicher Kooperationen unter anderem zwischen der Wohnungslosenhilfe, den mobilen medizinischen Diensten, der Suchtberatung, der psychiatrischen Dienste und auch der Wohnungswirtschaft.

Parallel zur Landesinitiative wurde die neueste Wohnungslosenstatistik des Landes vorgestellt. Demnach waren am Stichtag 30. Juni 2018 insgesamt 44.434 Menschen in Nordrhein-Westfalen von den Kommunen und von Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe in freier Trägerschaft als wohnungslos gemeldet. Davon waren 30.736 Personen von den Kommunen in Notunterkünften, Wohnheimen oder Normalwohnungen untergebracht. 13.698 Personen wurden von den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe gemeldet. Zum Vergleich: Am Vorjahresstichtag 30.6.2017 waren insgesamt 32.286 Personen als wohnungslos erfasst, davon 19.459 kommunal untergebracht und 12.827 von den freien Trägern gemeldet. Der Anstieg der Wohnungslosenzahlen ist somit zum größten Teil auf die stark gestiegene Zahl der kommunal untergebrachten Personen zurückzuführen.