THEMEN DER WOCHE IM LANDTAG NRW 27. KALENDERWOCHE 2019

NEUE GRÜNDERZEIT NORDRHEIN-WESTFALEN: Für ein wettbewerbsfähiges und lebendiges Gründungsgeschehen

Nordrhein-Westfalen geht strukturelle Herausforderungen für Unternehmertum und Selbständigkeit an und startet eine neue Phase der Gründungsförderung und -unterstützung. Mit dem Konzept NEUE GRÜNDERZEIT NORDRHEIN-WESTFALEN richtet die Landesregierung das Umfeld für Existenzgründungen strategisch aus. Ziel ist, das Gründungsklima weiter zu verbessern und in den nächsten fünf Jahren bundesweit die meisten Start-ups hervorzubringen.

Die NEUE GRÜNDERZEIT NORDRHEIN-WESTFALEN ist in zehn strategische Handlungsfelder aufgeteilt, die insgesamt 64 Maßnahmen enthalten. Davon ist die Hälfte entweder neu, in der laufenden Legislaturperiode geschaffen worden oder in konkreter Planung. Neue Akzente werden insbesondere gesetzt bei:

  • Weibliches Unternehmertum stärken: Wir möchten mehr Frauen dazu ermuntern, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen: Bis 2025 soll der Anteil weiblicher Gründerinnen im Land deutlich gesteigert werden. Dazu entstehen unter anderem ein Women Entrepreneurship Center, ein Female Incubator Programm und ein landesweites Mentorinnen-Netzwerk.

 

  • Attraktiver Standort für Wagniskapital: Die Wagniskapitalinvestitionen in Start-ups sollen bis 2022 auf eine halbe Milliarde wachsen und damit gegenüber 2017 verfünffacht werden. Gemeinsam mit der NRW.BANK ist geplant, Direktinvestitionen in Start-ups künftig durch eine marktnähere eigenständige Struktur vorzunehmen und eine aktivere Rolle einzunehmen. Auch das Gründerstipendium.NRW unterstützt junge Existenzgründerinnen und -gründer mit 1.000 Euro im Monat.

 

  • Hochschulausgründungen fördern: Die Zahl der Ausgründungen aus den Hochschulen soll bis zum Jahr 2024 um mindestens 50 Prozent steigen. In diesem Zeitraum unterstützt das Land den Aufbau von sechs „Exzellenz Start-up Center“ an den Universitäten in Aachen, Köln, Bochum, Dortmund, Münster und Paderborn mit bis zu 150 Millionen Euro. Mit dem NMWP Business Accelerator entsteht in Kürze das erste Akzelerator-Programm für Hightech-Gründungen im Bereich der Nano- und Mikrotechnologien.

 

  • Nachhaltige Gründungen: Das Land gibt in seinen Programmen allen Rückenwind, die umweltspezifische und soziale Ziele verfolgen und mit digitalen Lösungen und Geschäftsideen die Lebensqualität und das gesellschaftliche Miteinander verbessern. Darüber hinaus startet 2020 ein landesweites Zentrum für Wirtschaft und digitale Verantwortung.

 

  • Sichtbarkeit erhöhen: Die drei besten digitalen Start-ups aus Nordrhein-Westfalen erhalten ab 2020 auf dem international angesehenen PIRATE SUMMIT in Köln eine eigene Auszeichnung, dotiert mit insgesamt 50.000 Euro. In Zusammenarbeit mit den Hubs der Digitalen Wirtschaft entsteht eine Datenbank, die nordrhein-westfälische Start-ups besser sichtbar macht und das Matchmaking mit etablierten Unternehmen verbessert.

 

  • Gründen vereinfachen: Nordrhein-Westfalen soll in den nächsten fünf Jahren in die Top drei der Bundesländer mit der höchsten Gründungsneigung aufsteigen und bundesweit die meisten Start-ups hervorbringen. Mit dem Gewerbe-Service-Portal.NRW können Gründer rund um die Uhr ihr Gewerbe schnell und digital anmelden. Alle gründungspezifischen Aktivitäten, Veranstaltungen, Ansprechpartner, Förderprogramme und Informationen im Land sollen zukünftig in einem zentralen Gründungsportal unter gründen.nrwbereitgestellt werden.

 

Sie finden das zugehörige Konzeptpapier unter www.gründen.nrw.

„FerienIntensivTraining FIT in Deutsch“

Mit so vielen Kursen wie noch nie startet das „FerienIntensivTraining FIT in Deutsch“ in die Sommerferien. Landesweit werden in den kommenden Wochen voraussichtlich etwa 240 Kurse mit rund 4.500 Schülerinnen und Schülern stattfinden. Das ist die höchste Anzahl seit der Einführung des Angebots.

Das „FerienIntensivTraining FIT in Deutsch“ ergänzt die Deutschförderung im Schulunterricht. Die zehntägigen Kurse in den Sommerferien richten sich an Kinder und Jugendliche aller Schulstufen und Schulformen, die die deutsche Sprache noch nicht gut genug beherrschen. Die Kurse finden während der Oster-, Sommer- und Herbstferien statt. An jedem Kurs können etwa 15 bis 25 Kinder und Jugendliche teilnehmen. Sie werden von zwei Sprachlernbegleiterinnen oder Sprachlernbegleitern unterrichtet und betreut, die zuvor durch die Landesweite Koordinierungsstelle der Kommunalen Integrationszentren (LaKI) geschult wurden.

Die Deutschförderung erfolgt anhand von konkreten Alltagssituationen. Das kann zum Beispiel der Einkauf im Supermarkt, der Abschluss eines Handyvertrags oder die Vorbereitung auf ein Bewerbungsgespräch sein. Ausflüge und andere Aktivitäten bieten die Gelegenheit, das Erlernte in authentischen Situationen anzuwenden und einzuüben.

Das „FerienIntensivTraining FIT in Deutsch“ wurde erstmals in den Herbstferien 2017 durchgeführt. Seitdem haben insgesamt mehr als 7.000 Schülerinnen und Schüler daran teilgenommen. Vor Ort werden die Kurse von öffentlichen und privaten Schulträgern oder freien Trägern durchgeführt. Die Anbieter werden vielerorts durch die Kommunalen Integrationszentren begleitet. Das Land stellt für das „FerienIntensivTraining FIT in Deutsch“ in diesem Jahr 2,5 Millionen Euro bereit. Für die Kinder und Jugendlichen sind die Kurse inklusive Verpflegung kostenlos.

Weitere Informationen: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Integration/Integration_Fit/index.html

Medizinische Fakultät Ostwestfalen-Lippe an der Universität Bielefeld: Kooperationsvertrag mit drei Krankenhäusern unterzeichnet

Rektor Professor Dr.-Ing. Gerhard Sagerer hat für die Universität Bielefeld den Kooperationsvertrag mit dem Evangelischen Klinikum Bethel, dem Klinikum Bielefeld und dem Klinikum Lippe zum Aufbau und Betrieb des Universitätsklinikums Ostwestfalen-Lippe (OWL) unterschrieben. In diesem Vertrag sind die Grundsätze der Zusammenarbeit im Bereich der klinischen Forschung und Lehre geregelt.

Die Errichtung der Medizinischen Fakultät OWL an der Universität Bielefeld ist eine der zentralen Maßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen, um den Hochschulmedizinstandort Nordrhein-Westfalen zu stärken und die Zahl der ausgebildeten Medizinerinnen und Mediziner zu erhöhen. Der Studienbetrieb soll im Wintersemester 2021/2022 aufgenommen werden. Im Endausbau (ab 2025) sollen dann bis zu 300 Studierende pro Jahr ihr Studium beginnen können. Ziel ist es dabei auch, dem Mangel an allgemeinmedizinischer Versorgung – insbesondere auf dem Land – zu begegnen.

Eine wichtige Säule des Medizinstudiums ist die klinische Ausbildung im Krankenhaus. Ein eigenes Universitätskrankenhaus wird die Universität Bielefeld nicht betreiben. Sie wird stattdessen mit verschiedenen Krankenhausträgern der Region kooperieren, die gemeinsam das „Universitätsklinikum OWL der Universität Bielefeld“ bilden werden. Am 14. Juni 2018 startete das Verfahren zur Identifizierung von drei Kooperationspartnern, in dessen Rahmen die Universität Bielefeld auch die Gespräche über den nun unterzeichneten Kooperationsvertrag führte. Im Auswahlranking belegten das Evangelische Klinikum Bethel, das Klinikum Bielefeld und das Klinikum Lippe die Plätze 1 bis 3.

Der Vertrag legt unter anderem Aufgaben, Rechte und Pflichten der Zusammenarbeit fest und regelt das Zusammenwirken bei Ausschreibung und Berufung der klinischen Professuren, die gleichzeitig Chefärztinnen und Chefärzte an den Krankenhäusern sein werden. Auch die Arbeit der Gremien und Fragen wie die Verwendung des Logos werden thematisiert.

Durch diesen Vertragsschluss wird noch keine Entscheidung getroffen, in welchem konkreten Umfang die ausgewählten Krankenhausträger mit Aufgaben der Forschung und Lehre befasst sein werden. Zum Beispiel die Frage, welche Fachkliniken/Fachabteilungen des jeweiligen Trägers im Rahmen des „Universitätsklinikums OWL der Universität Bielefeld“ klinisch ausbilden und forschen werden, wird erst nach Abschluss der bereits begonnenen Gespräche in Einzelverträgen zwischen der Universität und dem jeweiligen Krankenhausträger geregelt werden. Es sollen nach Vertragsabschluss weitere Kooperationspartner hinzukommen, für die der grundsätzliche Kooperationsvertrag dann auch Gültigkeit hat.

Medizinische Fakultät OWL der Universität Bielefeld startet im ersten Gebäude

Nach intensiver Planung und dreijähriger Bauzeit ist das Innovationszentrum Campus Bielefeld (ICB) der Bielefelder Gesellschaft für Wohnen und Immobiliendienstleistungen mbH fertiggestellt. Die Universität Bielefeld hat das Gebäude zum überwiegenden Teil angemietet. Hier hat die in Gründung befindliche Medizinische Fakultät OWL der Universität Bielefeld ihre Arbeit aufgenommen. In einem kleineren Teil des Gebäudes sind Start-ups eingezogen. Das Gebäude bietet ideale Bedingungen für einen erfolgreichen Start der medizinischen Forschung und Lehre in Ostwestfalen-Lippe.

Entscheidend: Es ist mit den notwendigen Laborflächen ausgerüstet. Das ICB ist der räumliche Ausgangspunkt für die bauliche Entwicklung der neuen Fakultät: Entlang der Straßen Morgenbreede und Konsequenz (westlich des Universitätshauptgebäudes) sollen – so die Planungen – mehrere Gebäude entstehen, die das schnelle Wachstum der Fakultät und den Studienstart im Wintersemester 2021/2022 ermöglichen werden. Grundlage für diese Planungen ist eine Machbarkeitsstudie. An der Morgenbreede/Konsequenz lassen sich die benötigten Flächen schaffen – verteilt auf mehrere Einzelgebäude mit unterschiedlichen Funktionen, bei gleichzeitiger räumlicher Nähe zueinander.

Wie geht es unter den Vertragsparteien weiter?

Der personelle Aufbau des Universitätsklinikums Ostwestfalen-Lippe ist ein mehrjähriger Prozess, der jetzt seinen Anfang nimmt. Für den Aufbau der Fakultät werden kurzfristig erste klinische Professorinnen und Professoren benötigt. In den vergangenen Wochen wurden Personen identifiziert, die aufgrund ihrer Forschungsstärke ein universitätsübliches Berufungsverfahren (mit externen Gutachter*innen) erfolgreich durchlaufen können. Mit diesen Personen und den entsprechenden Kliniken laufen aktuell Gespräche. Die Professuren sollen zunächst befristet werden, da die zukünftigen universitären Fachkliniken voraussichtlich erst im Herbst 2020 verbindlich fixiert werden. Die Universität plant, die Professuren erst dann zu verdauern. Mit diesen Professuren wird auch nur ein kleiner Teil des Gesamtbedarfs abgedeckt. In einem im Herbst 2019 startenden umfassenden Gesprächsprozess werden weitere Fachkliniken bzw. Professuren der drei Träger identifiziert, die für die klinische Ausbildung benötigt werden.

Städtebauförderung 2019 – 466,5 Millionen Euro gehen in 207 nordrhein-westfälische Kommunen

207 Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhalten 2019 rund 466,5 Millionen Euro aus der Städtebauförderung und dem Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen: Damit können 302 Projekte mit zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 606,5 Millionen Euro umgesetzt werden.

Städtebauförderung heißt: Nordrhein-Westfalen baut Zukunft. Zahlreiche Kommunen investieren in kinder-, jugend- und generationenfreundliche Infrastrukturen, in barrierefreie Gestaltung, in energetische Erneuerung zum Einsparen von CO2 und in die ökologische Aufwertung öffentlicher Flächen.

Mit dem Programmaufruf für den Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier 2019“ hatte die Landesregierung ausdrücklich auch die Förderung von Schwimmbädern aufgenommen. Acht Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben einen Förderzuschlag im Rahmen der Städtebauförderung bzw. des Investitionspaktes erhalten.

Für die Region der „REGIONALE Ostwestfalen-Lippe 2022“ werden 48,7 Millionen Euro für 56 Maßnahmen bewilligt. Das „Bergische Rheinland“ – REGIONALE 2025 – erhält für 21 Vorhaben rund 31,1 Millionen Euro und in Kommunen der „REGIONALE Südwestfalen 2025“ werden für 35 Projekte rund 37,6 Millionen Euro fließen. In der „Zukunftsregion Rheinisches Revier“ werden 34 städtebauliche Vorhaben mit rund 78,7 Millionen Euro unterstützt.

Im Zusammenhang mit der „Internationale Gartenausstellung Ruhr 2027“ lag ein Förderantrag seitens der Stiftung „Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur“ – eine gemeinsame Stiftung des Landes Nordrhein-Westfalen und der RAG – für den Standort „Kokerei Hansa“ in Dortmund vor: Die Sanierung der Kohlebandbrücken als zentrales Element für den Erlebnispfad „Natur und Technik“ werden mit 4,7 Millionen Euro unterstützt.

An der Finanzierung der Städtebauförderung und des Investitionspaktes „Soziale Integration im Quartier“ beteiligen sich die Europäische Union mit rund 78,7 Millionen Euro, der Bund mit rund 191 Millionen Euro, das Land Nordrhein-Westfalen mit 196,8 Millionen Euro; die kommunalen Eigenanteile belaufen sich auf rund 140 Millionen Euro.

Die kompletten Städtebauförderprogramme Nordrhein-Westfalen 2019 sowie weitere Informationen zur Städtebauförderung in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf www.mhkbg.nrw.

Für eine bessere Mobilität der Auszubildenden in Nordrhein-Westfalen: landesweit gültiges Azubiticket startet

Mit Unterstützung des Westdeutschen Handwerkskammertag (WHKT) und von IHK Nordrhein-Westfalen startet das Land Nordrhein-Westfalen eine Kampagne zur Einführung des landesweiten Azubitickets „NRWupgrade“ am 1. August 2019. Ausbildungsbetriebe sollen damit motiviert werden, das Azubiticket als einen Baustein für mehr Arbeitgeberattraktivität zu unterstützen und freiwillig einen Teil der Kosten zu übernehmen.

Die Handwerkskammern und IHKs unterstützen das Verkehrsministerium dabei, die Ausbildungsbetriebe flächendeckend zu erreichen. Arbeitgeber, die sich für eine Bezuschussung des Azubitickets entscheiden, können das Azubiticket als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen. Teilen sich Arbeitgeber und Auszubildende die Kosten für das Ticket je zur Hälfte, reduziert sich der Kostenanteil für Auszubildende auf maximal 41 Euro im Monat.

Hintergrund:

Das landesweite Azubiticket startet pünktlich zum neuen Ausbildungsjahr. Es kann als Zusatzticket zu den regionalen Azubi-Abonnements für Bus und Bahn erworben werden. Ab 1. August 2019 kosten verbundweite Tickets in allen Landesteilen rund 62 Euro. Das „NRWupgrade“ gibt es für 20 Euro mehr. Das Azubiticket kann von Auszubildenden, Teilnehmern der Höheren Berufsbildung, Beamtenanwärtern bis zum mittleren Dienst sowie allen, die einen Bundesfreiwilligendienst, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolvieren, erworben werden.

Voraussetzung für die Einführung des Azubitickets als landesweit gültiges Zuschlagsticket sind verbundweit gültige Azubi-Tickets in allen Verkehrsverbünden. Derzeit bieten der AVV, der VRR und der VRS verbundweite Tickets an. Zum Start des neuen Ausbildungsjahres am 1. August 2019 wird auch der NWL ein verbundweites Ticket anbieten. Dies haben das Verkehrsministerium und die Geschäftsführungen von NWL und Westfalentarif GmbH vereinbart.

Das Land fördert das verbundweite Azubiticket in Westfalen mit 2,5 Millionen Euro in 2019 und mit 4 Millionen Euro in 2020. Das Verkehrsministerium fördert auch das landesweit gültige Zuschlagsticket „NRWupgrade“. 2019 hat das Land 2 Millionen Euro dafür eingeplant, 2020 stehen 4,9 Millionen Euro zur Verfügung.