THEMEN DER WOCHE IM LANDTAG NRW 27. KALENDERWOCHE 2019

Für einen besseren ÖPNV: Verkehrsausschuss beschließt Reaktivierungen von Bahnstrecken und Maßnahmen im Bahnnetz

Zwei Streckenreaktivierungen sowie ein ganzes Modernisierungspaket bringen den Schienenverkehr in Nordrhein-Westfalen voran. Auf Vorschlag des Verkehrsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Verkehrsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen wichtige Schienenprojekte in den ÖPNV-Bedarfsplan und den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan aufgenommen. So sollen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) die Teutoburger Wald-Eisenbahn (TWE) und die Westfälische Landes-Eisenbahn (WLE) reaktiviert werden. Außerdem gehören 16 prioritäre Maßnahmen des Paketes „Robustes Netz“ der Deutschen Bahn dazu, die die Schieneninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen ertüchtigen sollen.

 Zu den Projekten:

  • Robustes Netz

Das Paket „Robustes Netz NRW“ der Deutschen Bahn hat das Ziel, mit kleineren Maßnahmen das Schienennetz für einen robusten Betrieb zu ertüchtigen. Dabei soll während Bauphasen und länger andauernden Störungen die Leistungsfähigkeit erhöht werden, beispielsweise für Umleitungsstrecken während Baumaßnahmen für den Rhein-Ruhr-Express. Die DB Netz AG hat hierfür aktuell 34 Maßnahmen identifiziert. Diese sind in zwei Stufen unterschiedlicher Vordringlichkeit unterteilt. In Abstimmung zwischen der Deutschen Bahn, dem Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen und den SPNV-Aufgabenträgern sind 16 Maßnahmen in die erste Stufe mit höchster Priorität eingeordnet worden. Diese 16 Projekte werden nach der heutigen Entscheidung des Verkehrsausschusses in den ÖPNV-Bedarfsplan und den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan aufgenommen (Liste siehe Anhang). Nach ersten Schätzungen betragen die Kosten für die Maßnahmen der Stufe 1 – Bau- und Planungskosten – voraussichtlich 179,78 Millionen Euro.

  • WLE

Die WLE-Strecke zwischen Sendenhorst und Münster Hauptbahnhof hat eine Länge von rund 21 Kilometern. Es sollen vier Haltepunkte und drei Bahnhöfe neu errichtet werden. Außerdem wird der Bahnhof Münster mit einem neuen Gleis 20 eingebunden. Mit diesen Maßnahmen werden die südöstlichen Stadtteile von Münster sowie die Stadt Sendenhorst an das Schienenpersonenverkehrsnetz in Nordrhein-Westfalen angebunden. Die Strecke soll im 20-Minuten-Takt zwischen Münster und Wolbeck und mit zwei Verbindungen pro Stunde zwischen Wolbeck und Sendenhorst verkehren. Dieses Angebot wird durch das regionale beziehungsweise lokale Busangebot ergänzt. Prognosen zufolge werden im Jahr 2030 insgesamt täglich 10.000 Fahrgäste auf den WLE-Zugverkehr entfallen. Darunter fallen mehr als 2.300 Fahrgäste, die zum ÖPNV wechseln. Dabei handelt es sich überwiegend um Personen, die vom Auto auf die Bahn umsteigen. Die Gesamtkosten für die Reaktivierung der WLE-Strecke betragen 40,4 Millionen Euro.

  • TWE

Die TWE-Strecke zwischen Harsewinkel, Gütersloh und Verl hat eine Länge von 25,7 Kilometern. Im Netz werden zusätzlich insgesamt sechs Haltepunkte und zwei Bahnhöfe reaktiviert beziehungsweise neu errichtet. Außerdem wird der Bahnhof Gütersloh über das Gleis 1 eingebunden. Mit diesen Maßnahmen werden die beiden Kommunen Harsewinkel und Verl an das Schienenpersonenverkehrsnetz angebunden. Die Strecke soll mit einer Regionalbahn im 60-Minuten-Takt befahren werden, die durch das regionale Busangebot ergänzt wird. Zudem wird die Entkopplung vom straßengebundenen Verkehr auch zu Hauptverkehrszeiten zu einem stabilen, verlässlichen Angebot führen. Auf dieser Strecke gehen Prognosen von täglich 3.100 Fahrgästen im Jahr 2030 aus. Für die Reaktivierung der TWE-Strecke betragen die Gesamtkosten 34,5 Millionen Euro.

Hintergrund:

Der ÖPNV-Bedarfsplan umfasst die langfristigen Planungen für den streckenbezogenen Aus- und Neubau der Schieneninfrastruktur. Konkret müssen Reaktivierungsmaßnahmen von den Aufgabenträgern für den ÖPNV-Bedarfsplan gemeldet werden. Die Arbeiten für die Erstellung eines neuen Landesverkehrsmodells und in der Folge eines ÖPNV-Bedarfsplans für Nordrhein-Westfalen laufen. Bis dahin müssen konkrete ÖPNV-Maßnahmen aber nicht warten. Die Aufgabenträger (Zweckverbände für Maßnahmen des Schienenpersonennahverkehrs) können weiter die Maßnahmen planen, die sie für dringlich erachten, so dass diese – nach Durchlaufen der üblichen Verfahrensschritte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und Regionalratsvotum – in die Stufe 1 des noch gültigen ÖPNV-Bedarfsplans aufgenommen werden können. Dies ist Voraussetzung, um Zugang zur Förderung zu erhalten.

Neue Sicherheit für Straßenausbaubeiträge nach KAG: Anlieger werden finanziell entlastet – Land ersetzt Mindereinnahmen für Kommunen

Die Diskussion um die Straßenausbaubeiträge startete im Jahr 2018 u.a. durch Gesetzesinitiativen zu deren Abschaffung in verschiedenen Bundesländern. Dem gegenüber stand der Wunsch vieler Bürgermeister und der Kommunalen Spitzenverbände nach grundsätzlicher Beibehaltung des Systems und Novellierung der zugrunde liegenden Regelungen. Exponentiell gestiegene Straßenbaukosten verursachen derzeit ein Missverhältnis zwischen erbrachter Leistung und gefordertem Beitrag. Die NRW-Koalition erkennt den Handlungsbedarf auf Seiten der Beitragszahler dem Grunde nach an und hat sich daher entschieden, durch eine Förderung des Landes gleichzeitig die Beitragszahler zu entlasten und die Mindereinnahmen für die Kommunen durch diese Entlastungen zu kompensieren.

Die für Kommunen ausfallenden Beiträge der Anlieger werden durch ein Förderprogramm des Landes ersetzt. Dazu stellt das Land jährlich 65 Mio. Euro im Haushalt bereit und schafft die Möglichkeit zur überjährigen Bewirtschaftung dieses Haushaltstitels. Die Fördermittel können in einem vereinfachten Verfahren auf der Grundlage der Schlussrechnung für die Straßenbaumaßnahme beantragt werden.

Die Achtung vor der kommunalen Selbstverwaltung gebietet es, die Teilnahme am Förderprogramm des Landes für jede Kommune freizustellen.

Beantragt eine Kommune jedoch für ausfallende Anliegerbeiträge Fördermittel, ist sie gehalten, nicht mehr die bisher angewendete Mustersatzung für die Berechnung der Anlieger heranzuziehen (Anliegerstraßen: 50-80% bei Fahrbahn und Radweg, 60-80% bei Parkstreifen und Gehweg. Haupterschließungsstraßen: 30-60% bei Fahrbahn und Radweg, 50-80% bei Parkstreifen und Gehweg, Hauptverkehrsstraßen: 10-40% bei Fahrbahn und Radweg, 50-80%, bei Parkstreifen und Gehweg, Hauptgeschäftsstraße: 40-70% bei Fahrbahn und Radweg, 60-80%, bei Parkstreifen und Gehweg), sondern eine neue Staffelung der Anliegerbeiträge, die auch der unterschiedlichen Bemessung im Land wirksam entgegen wirkt. Diese neue Staffelung der Anliegerbeiträge unterscheidet bei Anlieger- und Haupterschließungsstraßen nicht mehr nach Maßnahmen für den fließenden oder den ruhenden Verkehr. Sie richtet sich ausschließlich nach den Kosten der Gesamtmaßnahme:

Anliegerstraßen: 40%,

Haupterschließungsstraße: 30%

Hauptverkehrsstraße: Fahrbahn und Radwege: 10%, Parkstreifen und Gehweg: 40% Hauptgeschäftsstraße: Fahrbahn und Radwege: 35%, Parkstreifen und Gehweg: 40%

Zusammen mit einer wesentlich vereinfachten Berechnung würde diese drastische Verringerung der bisherigen Höchstsätze zu einer erheblichen finanziellen Entlastung der Anlieger führen! Insbesondere in finanzschwachen Kommunen, die durch die Haushaltssicherung gezwungen wurden, die Höchstsätze von Anliegern zu verlangen, würde sich die finanzielle Belastung der Beitragszahler damit erheblich zu ihren Gunsten verändern.

Eine Kommune kann die Förderung nur für beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen gemäß 8 KAG beantragen, die nach dem 1.1.2018 begonnen wurden. Als Beginn der Maßnahmen gilt der Beschluss des zuständigen Rates. Nach Ablauf von 3 Jahren wird die Neuregelung einer Evaluation unterzogen.

Die weiteren Verbesserungen und Neuregelungen für Anlieger auf einen Blick:

  • Einführung einer verpflichtenden, zeitlich vorgelagerten Bürgerbeteiligung der von der Straßenbaumaßnahme betroffenen Grundstückeigentümer. Betroffene Anlieger können so zukünftig im Vorgriff des Beschlusses der Maßnahme Einfluss auf die konkrete Ausgestaltung und die damit zusammenhängenden Kosten nehmen.
  • Veröffentlichung eines „Bürgerleitfaden Anliegerbeiträge“, der die rechtlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen erläutert.
  • Vereinfachung der Zahlungsmodalitäten durch Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ratenzahlungen, verbunden mit der Verpflichtung, dass der, für Zwecke von Straßenausbaubeiträgen anzusetzende Zinssatz, sich dynamisch am von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Basiszinssatz orientiert.
  • Konkretisierung und Festschreibung einer Härtefallregelung.
  • Prüfung, inwiefern die Kommunen dazu angehalten werden könnten, Maßnahmen, die das KAG betreffen, für die (z.B.) kommenden fünf Jahre in Form einer Prioritätenliste zu veröffentlichen.Zusammen mit einer wesentlich vereinfachten Berechnung führt dies zu einer erheblichen finanziellen Entlastung der Anlieger. Insbesondere in finanzschwachen Kommunen, kann sich die finanzielle Belastung der Beitragszahler damit erheblich zu ihren Gunsten verändern.

Deutschlandweit einzigartige „Forschungsfertigung Batteriezelle“ kommt nach Münster

Die „Forschungsfertigung Batteriezelle“ (FFB) kommt nach Nordrhein-Westfalen: Für die deutschlandweit einzigartige Forschungsfabrik für Batteriezellproduktion hat sich Münster in einem intensiven Bewerbungsprozess gegen fünf Mitbewerber-Standorte durchgesetzt.

Nordrhein-Westfalen soll zum Vorreiter, Antreiber und Impulsgeber der Elektromobilität werden. Die Erforschung und Entwicklung leistungsfähiger Speichertechnologien ist der wesentliche Erfolgsfaktor für eine nachhaltige Entwicklung im Energie- und Verkehrsbereich. Die Batterie hat als essentiell wichtige Zukunftstechnologie enorme strategische Bedeutung. Die Ansiedlung der FFB in Nordrhein-Westfalen ist ein Meilenstein auf diesem Weg. Nordrhein-Westfalen bietet die besten Voraussetzungen für die Batterieforschung und –produktion.“

Für den Aufbau und den Betrieb der „Forschungsfertigung Batteriezelle“ wird das Land insgesamt mehr als 200 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Nordrhein-Westfalen hatte sich mit einem Forschungskonsortium unter Federführung des Münster Electrochemical Energy Technology (MEET, Westfälische Wilhelms-Universität Münster) gemeinsam mit dem Lehrstuhl Production Engineering of E-Mobility Components (PEM) der RWTH Aachen und dem Forschungszentrum Jülich beworben. Nordrhein-Westfalen stellt ein bundesweites Exzellenzzentrum in der Batteriezellforschung und Produktionstechnologie. Herausragende Spitzenforscher wie Professor Martin Winter aus Münster (Leitung MEET) sowie seine Aachener Kollegen Professor Günther Schuh und Professor Achim Kampker (beide PEM) sind international führende Experten auf ihrem Gebiet. Die Bewerbung des Nordrhein-Westfalen-Konsortiums für die FFB war von einer breiten Welle der Unterstützung in Wissenschaft und Wirtschaft getragen worden, unter anderem hatten mehr als 75 Unternehmen aus dem In- und Ausland ihre Unterstützung für das ambitionierte Projekt in Münster bekundet. Einrichtung und Betrieb der Forschungsfertigung sollen durch die Fraunhofer-Gesellschaft erfolgen.

Hintergrund: Das Konzept aus Nordrhein-Westfalen

Das Konzept sieht den Aufbau einer Forschungsfertigung vor, die offen für die Wirtschaft und Wissenschaft in ganz Deutschland und darüber hinaus ist. Unterstützung von mehr als 75 Unternehmen – international operierende Konzerne ebenso wie bundesweit bedeutsame Branchenführer oder familiengeführte kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) entlang der gesamten Wertschöpfungskette Batterie – belegen diesen Anspruch.

Grundstück und Gebäude:

Als Standort dient ein rund vier Hektar großes Grundstück mit 1,6 Hektar Erweiterungsfläche in logistisch exzellenter Lage in Münster mit unmittelbarer Anbindung an die zentralen Verkehrswege in Europa. Weitere Grundstücke mit 20 Hektar stehen für die Ansiedlung von Unternehmen auf einem Batterie-Campus zur Verfügung. Der eigene Liegehafen samt Schwergut-Umschlagstelle am Dortmund-Ems-Kanal verbindet den Standort mit den Logistikdrehscheiben Dortmund und Duisburg sowie Seehäfen in Deutschland, den Niederlanden und Belgien. Neben der guten Anbindung an den Bahngüterverkehr liegt auch der internationale Flughafen Münster-Osnabrück nur 20 Minuten entfernt. Mit der Finanzierung des Landes wird auf diesem Grundstück ein auf die Bedürfnisse der FFB zugeschnittener Neubau realisiert. Bis zur Fertigstellung bietet die Stadt Münster kostenfrei sofort beziehbare Büroräume, Laboratorien, Lagerflächen und Produktionshallen an, so dass erste Arbeiten unmittelbar nach Erteilung des Zuschlags beginnen können.

Forschungskompetenzen:

Nordrhein-Westfalen bietet mit seinen zahlreichen Hochschulen und ihren spezifischen Schwerpunkten eine hervorragende Ausbildungs- und Forschungslandschaft. Batterieforschung wird hier bereits auf international höchstem Niveau betrieben. Von der Grundlagenforschung im Bereich Zellchemie bis hin zur Technologie einer automatisierten industriellen Serienfertigung und dem Recycling werden alle Kernkompetenzen der Batteriezellfertigung durch universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen abgedeckt. Allein an den Standorten in Münster, Aachen und Jülich forschen rund 600 Personen mit einem Jahresbudget von rund 90 Millionen Euro im Bereich Batterietechnologie. Damit gehören die Forschungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen zur Spitzengruppe in Deutschland und Europa.

Industrie:

Die exzellente Wissenschaft wird ergänzt durch den breit aufgestellten und innovativen Wirtschaftsstandort. Im größten Energie- und Industrieland der Bundesrepublik bilden zahlreiche Branchenführer und „Hidden Champions“ das Know-how der gesamten Wertschöpfungskette Batterieforschung und Zellproduktion ab. Dabei spielen sowohl die etablierten Automobilhersteller wie Ford und Mercedes sowie die Zuliefererindustrie, als auch junge Unternehmen wie die e.GO Mobile AG und die StreetScooter GmbH eine wichtige Rolle. Hinzu kommen die Chemieindustrie, etablierte Batteriefirmen, große Energieversorger, innovative Maschinen- und Anlagenbauer sowie Unternehmen im Bereich Recycling. Ein spezialisiertes und gut qualifiziertes Fachkräfteangebot ist vorhanden: 2018 arbeiteten allein 487.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in den für die Fertigung von Batteriezellen einschlägigen Berufshauptgruppen.

Zirkuläre Wertschöpfung

Der weltweite Bedarf an Batteriezellen steigt stetig. Die Rohstoffversorgung und die umweltverträgliche Entsorgung sind in rohstoffarmen, aber hochtechnisierten Ländern mit hohen Umweltstandards zentrale Faktoren für den Erfolg und die Akzeptanz eines Technologiebereichs. Der zirkulären Wertschöpfung kommt damit aus ökonomischen, ökologischen und sozialen Gründen eine große Bedeutung zu.

Deshalb beinhaltet das nordrhein-westfälische Konzept Forschungs- und Umsetzungsmaßnahmen zum Recycling sowie die Nutzung der in der FFB produzierten Zellen in Großspeichern, die an beliebigen Standorten zur Stromversorgung aufgestellt werden können. Die FFB-Zellen sollen zudem in so genannten Netzboostern zum Einsatz kommen, die zur Netzbetriebsregelung eingesetzt werden. Diese werden idealerweise an einem Kraftwerksstandort mit nahegelegener Schalt- und Umspannungsanlage aufgestellt.

Land fördert letzte Meile für Schienengüterverkehr in Höhe von 1,9 Millionen Euro: pro Jahr rund 210.000 LKW-Fahrten weniger

Das Land Nordrhein-Westfalen hat Zuwendungsbescheide in Höhe von insgesamt knapp 1,9 Millionen Euro an fünf nicht bundeseigene Eisenbahnen (NE-Bahnen) übergeben. Empfänger sind die Regionalverkehr Ruhr Lippe (RLG), die Westfälische Landes-Eisenbahn (WLE), die Wanne-Herner Eisenbahn (WHE), die Neuss-Düsseldorfer Häfen (NDH) und die Hafen Berenbusch-Bückeburg GmbH in Niedersachsen, die einen Teil ihrer Schieneninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Minden) betreibt. Die Mittel werden für dringend erforderliche Investitionen zur Ertüchtigung der Infrastrukturen der NE-Bahnen verwendet, wie etwa für den Ersatz von Gleisen und Weichen. Die NE-Förderung hatte die Landesregierung im vergangenen Jahr wiedereingeführt.

Mit der Förderung der NE-Bahnen werden Industrie- und Gewerbegebiete sowie Häfen an die Hauptstrecken der Bahn angeschlossen. Die Anbindung auf der letzten Meile bringt mehr Güter von der Straße auf die Schiene. Durch die geförderten Maßnahmen werden voraussichtlich insgesamt rund 210.000 Lkw-Fahrten pro Jahr vermieden. Gefördert werden vorrangig Investitionen in den Erhalt und die Erneuerung von überwiegend für den Güterverkehr genutzten Schienenstrecken sowie Abfertigungs- und Verladeeinrichtungen der NE-Bahnen. Voraussetzung für die Förderung ist beispielsweise, dass die Infrastrukturen für alle Eisenbahnen zugänglich – also öffentliche Infrastrukturen – sind.

Die Empfänger:

  • Die Wanne-Herner Eisenbahn (WHE) hat eine Landeszuwendung in Höhe von rund 728.000 Euro erhalten. Insgesamt transportiert die WHE rund 3,5 Millionen Tonnen über ihre geförderten Schieneninfrastrukturen. Rund 2,9 Millionen Tonnen entfallen auf den kombinierten Verkehr und stellen somit aktive Verkehrsverlagerungen auf die Schiene dar – das sind rund 100.000 vermiedene Lkw-Fahrten im Jahr.
  • Die Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH (WVG) kam als Geschäftsführungsgesellschaft für die Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH (RLG) und die Westfälische Landes-Eisenbahn GmbH (WLE) zur Bescheidübergabe der beiden Förderbescheide in Höhe von mehr als 750.000 Euro entgegen. Durch die Investitionen können voraussichtlich knapp 97.000 Lkw-Fahrten pro Jahr vermieden werden.
  • Ein Förderbescheid ging auch nach Niedersachsen. Im Bereich Schienengüterverkehr der NE-Bahnen fördern sowohl Nordrhein-Westfalen als auch Niedersachsen die Investitionen der NE-Bahnen in Erhalt und Ersatz, aber auch in Ausbau und Erneuerung. So erhielt der Hafen Berenbusch-Bückeburg in Niedersachsen einen Bescheid über mehr als 260.000 Euro. Rund 100.000 Euro bekommt der Hafen vom Land Niedersachsen. So sollen künftig rund 750 Lkw-Fahrten pro Jahr entfallen.
  • Die Neuss-Düsseldorfer Häfen erhielten einen Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 147.000 Euro erhalten. Durch die schon seit 2018 mit 240.000 Euro geförderten Baumaßnahmen verbessern sich insbesondere die Vor- und Nachläufe im Bereich der Containerterminals in Neuss und Düsseldorf. Mit dem Geld können nun weitere dringend erforderliche Ersatzinvestitionen vorgenommen werden, sodass etwa 12.500 Lkw-Fahrten im Jahr eingespart werden.

Für die Maßnahmen, die die fünf Eisenbahnunternehmen planen, sind Investitionen zwischen fünf und sechs Millionen Euro erforderlich. Davon übernimmt das Land bis zu 40 Prozent (rd. 1,9 Mio.), der Bund 50 Prozent (rd. 2,5 Mio.) und die NE-Bahnen die verbleibenden zehn Prozent.

Hintergrund:

Die Bundesförderung nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) in Höhe von maximal 50 Prozent für Ersatzinvestitionen wird vom Land auf maximal 90 Prozent aufgestockt. Die Bundesförderung bei den NE-Bahnen sieht nur die Förderung von Ersatzinvestitionen vor. Das Land fördert zudem den Erhalt und die Erneuerung der Infrastrukturen mit einem Fördersatz von bis zu 75 Prozent.

Nordrhein-Westfalen unterstützt Paare mit unerfülltem Kinderwunsch

Nordrhein-Westfalen unterstützt Familien in vielen Lebensbereichen. Paare mit unerfülltem Kinderwunsch sind besonders belastet. Nordrhein-Westfalen nimmt dazu ab 2019 erstmalig am Bundesprogramm zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion teil. Allein im Jahr 2019 stellt das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration dazu Mittel in Höhe von 3,7 Millionen Euro bereit.

Seit der Gesundheitsreform 2004 müssen Paare mindestens die Hälfte der Kosten einer Kinderwunschbehandlung selber tragen. Unverheiratete gesetzlich versicherte Paare erhalten gar keinen Krankenkassenzuschuss. Künftig beteiligt sich Nordrhein-Westfalen am Bundesprogramm zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion. Unterstützt werden Ehepaare und unverheiratete Paare mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen bei den ersten vier Versuchen einer in Nordrhein-Westfalen durchgeführten IVF- oder ICSI-Behandlung.

Bei den verheirateten Paaren übernimmt Nordrhein-Westfalen künftig gemeinsam mit dem Bund die Hälfte des Eigenanteils, der den Paaren nach Abzug der Kassenleistung bleibt. Unverheiratete Paare können die Förderung beantragen, wenn sie in einer verfestigten, nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben. Sie werden von Bund und Land gemeinsam unterstützt und erhalten für den ersten bis dritten Versuch hierfür 25 Prozent und für den vierten Versuch bis zu 50 Prozent ihres Eigenanteils.

Nordrhein-Westfalen bezuschusst darüber hinaus unverheiratete Paare mit einer zusätzlichen Pauschale von jeweils maximal 270 Euro für die ersten drei Versuche. Nordrhein-Westfalen gewährt unverheirateten Paaren bewusst eine höhere Förderung als der Bund oder die meisten anderen Bundesländer es vorsehen.

Anträge auf Förderung können erstmalig Ende August mit einem Onlineantrag gestellt werden. Hinweise dazu, was Paare jetzt schon beachten können, sowie weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen finden Sie im Internetauftritt des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.mkffi.nrw.de. Hier finden Sie bei weiteren Fragen auch die Service-Nummer der Bezirksregierung Münster als zuständige Bewilligungsbehörde.

Verfassungsschutzbericht 2018: Mehr politisch motivierte Gewalt durch Extremisten

Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz verzeichnet mehr politisch motivierte Gewalt durch Extremisten im Land. Dies geht aus dem Jahresbericht für 2018 hervor.

Ein Schwerpunkt des Berichtes ist der Bereich Rechtsextremismus. Insgesamt stieg die Zahl der Straftaten von rechtsextremistischer Seite von 3.764 im Jahr 2017 um drei auf 3.767 im Jahr 2018. Der Verfassungsschutz zählte im vergangenen Jahr 217 Gewalttaten. 2017 waren es 206 gewesen. Auch die Anzahl der Personen, die der Verfassungsschutz als rechtsextrem einstuft, hat sich kaum verändert: 3.255 Menschen werden als Rechtsextremisten geführt (2017: 3.280), darunter gelten 2.000 als gewaltbereit.

Leicht angestiegen ist mit 1.394 (2017: 1.374) die Zahl der Straftaten durch Linksextremisten. Allerdings zählten die Verfassungsschützer mit 447 deutlich mehr Gewaltdelikte als im Vorjahr, eine Steigerung von 135 Prozent (2017: 191). Besonders im Bereich des Hambacher Forstes kam es vor allem zu Übergriffen auf Polizeibeamte.

Weiterhin gefährlich bleibt der Islamismus in Nordrhein-Westfalen. Vereinsverbote und strafrechtliche Maßnahmen zeigen aber Wirkung: So stieg im vergangenen Jahr die Zahl der Salafisten um 100 auf 3.100 Personen und damit langsamer als in den Jahren zuvor. Allerdings sind darunter auch Rückkehrer aus den ehemaligen IS-Gebieten, die radikalisiert, enthemmt und teilweise kampferfahren sind. Von ihnen und anderen Einzeltätern sowie Kleingruppen geht eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus. „

Einen weiteren Schwerpunkt setzt der Verfassungsschutz in diesem Jahr beim Thema Antisemitismus. Auch hier stieg die Anzahl der Gewaltdelikte von sechs im Jahr 2017 auf 16 im vergangenen Jahr. Insgesamt wurden 350 antisemitische Straftaten registriert. 90 Prozent hatten einen rechtsradikalen Hintergrund.

Den Jahresbericht des Verfassungsschutzes finden Sie auch im Netz: www.im.nrw