Themen der Woche im Landtag NRW 28. Kalenderwoche 2020

  • Land startet „NRW Überbrückungshilfe Plus“ und sichert Existenz von Solo-Selbstständigen, Freiberuflern und Klein-Unternehmen
  • 23 Prozent weniger Kriminalität in Nordrhein-Westfalen
  • 70 Millionen Euro Soforthilfe für die Marktplätze des 21. Jahrhunderts
  • Land verdoppelt Mittel für Landesjugendensembles
  • Polizei in Nordrhein-Westfalen startet Pilotversuch für Taser
  • Nordrhein-Westfalen schließt Funklöcher im ländlichen Raum
  • Bewerbungsstart für den GRÜNDERPREIS NRW 2020: 60.000 Euro Preisgeld für die besten Gründerinnen und Gründer des Landes

 

Land startet „NRW Überbrückungshilfe Plus“ und sichert Existenz von Solo-Selbstständigen, Freiberuflern und Klein-Unternehmen

Um durch die Pandemie stark betroffene kleine und mittlere Unternehmen weiter zu unterstützen, starten Bund und Land Nordrhein-Westfalen die Überbrückungshilfe.

Antragsberechtigt sind Unternehmerinnen und Unternehmer, deren Umsätze in den Monaten April und Mai 2020 mindestens 60 Prozent unter Vorjahr lagen. Sie erhalten für die Monate Juni bis August verlorene Zuschüsse, mit denen sie Umsatzausfälle ausgleichen und betriebliche Fixkosten decken können. Das Land ergänzt die Hilfen des Bundes um ein Zusatzprogramm für den Unternehmerlohn: Mit der „NRW Überbrückungshilfe Plus“ erhalten Solo-Selbstständige und Freiberufler eine einmalige Zahlung in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate. Die Landesregierung rechnet mit 100.000 Antragstellern für das Zusatzprogramm und stellt hierfür 300 Millionen Euro bereit.

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe und das Zusatzprogramm „NRW Überbrückungshilfe Plus“ erfolgt über einen vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer. Die Bundesregierung stellt hierfür ein bundeseinheitliches Antragsportal zur Verfügung. Dort können sich die Berater registrieren und vom 10. Juli 2020 an Anträge stellen. Informationen zu den Programmen finden Sie unter: www.wirtschaft.nrw/ueberbrueckungshilfe.

In der Krise spannen Land und Bund ein breites Netz an Liquiditätshilfen auf:

Bürgschaften bis 2,5 Millionen Euro: Die Bürgschaftsbank NRW kann bis zu 90 Prozent eines Bankkredits verbürgen. Mit Hilfe der ExpressBürgschaft können Unternehmen innerhalb von 72 Stunden Zusagen bis 250.000 Euro erhalten. Seit Juni gibt es außerdem die SchnellBürgschaft 100, die Unternehmen bis zu zehn Mitarbeitern für Kredite bis 250.000 Euro eine Besicherung von 100 Prozent ermöglicht. Seit Jahresbeginn hat die Bürgschaftsbank rund 400 Bürgschafts- und Garantieanträge positiv beschieden, die 5.000 Arbeitsplätze sichern.

Bürgschaften ab 2,5 Millionen Euro: Größere mittelständische Unternehmen können Anträge auf eine Landesbürgschaft stellen. Corona-bedingte Betriebsmittelkredite können mit bis zu 90 Prozent verbürgt werden. Seit Ausbruch der Corona-Pandemie gab das Land Zusagen über 28 Landesbürgschaften im Volumen von rund 470 Millionen Euro.

Kurzarbeitergeld: Kein anderes staatliches Unterstützungsinstrument ist sich in der Krise so wichtig: Auch nach Ende des Lockdown befinden sich weiter Hunderttausende in Kurzarbeit. So können die Unternehmen, wenn sich die Lage wieder bessert – erste Anzeichen sind erkennbar –, auf bewährte Arbeitskräfte zurückgreifen.

Existenzgründer-Hilfen der NRW.BANK, Start-up Akut: Die Corona-Krise ist gerade für junge Unternehmen eine immense Herausforderung. Ihnen hilft das neue Förderprogramm NRW.Start-up akut: Wandeldarlehen in Höhe von bis zu 200.000 Euro stärken das Eigenkapital.

KfW-Corona-Hilfe: NRW-Unternehmen haben bisher mehr als 17.000 KfW-Kredite aus dem Corona-Programm erhalten. Sie sind mit einer Haftungsfreistellung von bis zu 100 Prozent versehen, damit Banken den Unternehmen schnell Liquidität zur Verfügung stellen können.

23 Prozent weniger Kriminalität in Nordrhein-Westfalen

Weniger Kriminalität in Nordrhein-Westfalen: Seit Beginn der Corona-Pandemie liegt die Zahl der Delikte deutlich unter den Werten des Vorjahres. Zwischen Anfang März und Ende Juni dieses Jahres gab es insgesamt 365.676 Strafanzeigen. Das sind 107.954 Anzeigen weniger als im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres. Das ist ein Rückgang um knapp 23 Prozent. Der Rückgang gilt für fast alle Arten von Delikten. Dabei ging es um die Kriminalitätsentwicklung während der Pandemie und die Entwicklung der polizeilichen Einsätze im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung.

So sank die Zahl der Wohnungseinbrüche um 30 Prozent von 7.561 auf 5.290 Fälle. Die Zahl der Raubüberfälle nahm im selben Zeitraum um 26 Prozent von 3.819 auf 2.821 Fälle ab. Die Zahl der Taschendiebstähle sank um 39 Prozent von 10.638 auf 6.511 Fälle. Straftaten, bei denen ältere Menschen Opfer wurden, gingen um 11 Prozent von 13.550 auf 12.104 Fälle zurück. Bei der häuslichen Gewalt gab es von März bis Juni dieses Jahres einen Rückgang um 21 Prozent von 13.230 auf 10.479 Fälle.

Zu Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung kam es vor allem um die Osterfeiertage und zuletzt an den vergangenen Wochenenden in den Städten. Die Polizei hat vom 25. März bis Ende Juni tausende Verstöße und 50.587 Personen festgestellt. Davon waren 36.837 Erwachsene, 11.404 Jugendliche und 2.346 Kinder.

70 Millionen Euro Soforthilfe für die Marktplätze des 21. Jahrhunderts

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit dem „Nordrhein-Westfalen-Programm I“ 70 Millionen Euro für ein Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren zur Verfügung gestellt. Um den Transformationsprozess in den Innenstädten und Zentren pro-aktiv zu begleiten, gibt es das Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren. Das landeseigene 70-Millionen-Euro-Programm erlaubt es, neue Wege in der Unterstützung der Städte und Gemeinden zu gehen.

Das Sofortprogramm ist vorausschauend konzipiert und erlaubt den Städten und Gemeinden aktives Handeln für die eigene Innenstadt. Das Sonderprogramm umfasst vier Interventionsfelder:

  • Die vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale durch die Kommunen zur Etablierung neuer Nutzungen im Rahmen eines Verfügungsfonds soll kleinteiligen Leerständen entgegenwirken.
  • Die aktuell von Filialschließungen großer Warenhäuser betroffenen Städte und Gemeinden sollen gestärkt werden, um durch die Konzentration von Immobilien-Knowhow gegenüber den Eigentümern auf Augenhöhe agieren und Nachnutzungsperspektiven entwickeln zu können.
  • Leerstehende Einzelhandelsimmobilien werden oft Gegenstand von Immobilienspekulationen. Den Kommunen soll ein Zwischenerwerb von Gebäuden ermöglicht werden, um die Verfügungsgewalt über die Objekte zu erlangen.
  • In Folge von massivem Leerstand ist ganz konkret zu prüfen und zu entscheiden, ob die Konzentration von Handelslagen erforderlich ist und, wenn ja, wo diese räumlich stattfinden soll. Hier sollen Beratungs- und Planungsangebote helfen, ein Zentrenmanagement anzustoßen und den Aufbau eines Verfügungsfonds vorzubereiten.

Förderanträge für das „Sofortprogramm Innenstadt 2020“ sind bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung bis zum 16. Oktober 2020 zu stellen. Die von Filialschließungen der Galeria Karstadt Kaufhof-Gruppe betroffenen Städte werden zukünftig regelmäßig in das von Seiten der Landesregierung Nordrhein-Westfalen initiierte „Netzwerk Innenstadt“ eingebunden, um den weiteren Austausch zu fördern.

Kommunalumfrage „Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen.“

Um mit den Kommunen gemeinsam Lösungen zu entwickeln, wie die Zentren nachhaltig und dauerhaft gestärkt werden können, hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen eine Umfrage bei den Städten und Gemeinden gestartet.

Alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind aufgerufen, sich an der Umfrage zu beteiligen. Oberbürgermeisterinnen, Oberbürgermeister, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Planungsdezernate haben den Fragebogen bereits zugesandt bekommen. Ein hoher Rücklauf soll helfen, ein möglichst umfassendes Bild der Situation von Innenstädten und Zentren zu gewinnen.

Die Ergebnisse der Kommunalumfrage, die vom ILS – Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt wird, sollen Aufschluss über vorhandene Bedarfe in den Kommunen hinsichtlich der Stärkung der Innenstädte geben und Grundlage für weitere Maßnahmen sein.

Land verdoppelt Mittel für Landesjugendensembles

Mit einer Offensive zur Nachwuchsförderung stärkt das Land Nordrhein-Westfalen die Landesjugendensembles bei der Ausbildung musikalisch Hochbegabter: Über drei Jahre aufwachsend werden die Mittel für die insgesamt zehn Ensembles im Rahmen der Stärkungsinitiative Kultur mehr als verdoppelt.

Bis 2022 stockt das Land die Förderung von aktuell 500.000 auf dann insgesamt 1,3 Millionen Euro auf. Bereits in diesem Jahr stehen zusätzlich 360.000 Euro zur Verfügung. Der Aufwuchs ist an eine Neuausrichtung der Landesjugendensembles gekoppelt, die im Sinne der Begabtenförderung und Exzellenzausbildung die musikalische und persönliche Entwicklung der jungen Talente in den Mittelpunkt stellt und gleichzeitig die administrativen Rahmenbedingungen verbessert.

Durch die Neuausrichtung des Programms sollen künftig etwa durch die Förderung spezieller musikalischer Interessen und die regelmäßige Präsentation der Landesjugendensembles an Schulen musikalische Talente auf einer noch breiteren Basis angesprochen werden.

Einen Schwerpunkt bildet zudem die Sicherung des hohen musikalischen Niveaus, etwa durch die Einbindung neuer Konzertformate, anspruchsvoller Konzertstätten sowie bekannter junger Musikerinnen und Musiker genauso wie durch die Beauftragung von Kompositionen und vermehrte Uraufführungen. Strukturell soll etwa im Bereich des Landesjugendchors ein neues Curriculum erarbeitet und eingeführt werden, das zeitgenössischen Entwicklungen in der Chorszene Rechnung trägt.

Zu den Landesjugendensembles gehören das Jugendsinfonieorchester, die Junge Bläserphilharmonie, das Kammermusikzentrum, das Akkordeon-Orchester, das Zupforchester, der Landesjugendchor, das Jazzorchester NRW, das Percussions-Ensemble „Splash“, das Nachwuchsensemble für Neue Musik „Studio Musikfabrik“ und das Kinderorchester NRW. Sie bieten musikalisch Hochbegabten die Möglichkeit, ihr Talent um Erfahrungen in den unterschiedlichen Ensembleformen fortzuentwickeln, Repertoirekenntnisse zu erwerben und ihre künstlerisch-musische Entwicklung voranzutreiben. Sie sind ein wichtiges Instrument der Begabtenförderung und ein zentraler Baustein der allgemeinen musikalischen Nachwuchsbildung in Nordrhein-Westfalen.

Diese fußt auf einem System, das im Ansatz breitangelegte Angebote wie JeKits – „Jedem Kinde Instrumente, Tanzen, Singen“, Musikschulen und Laienmusikvereine umfasst, und in der Spitze Begabtenförderung etwa im Rahmen der „Jugend musiziert“-Wettbewerbe und der Landesjugendensembles ermöglicht, die zur Studierfähigkeit hinführen soll. Rund 480 Aktive musizieren derzeit in den insgesamt zehn Landesjugendensembles.

Polizei in Nordrhein-Westfalen startet Pilotversuch für Taser

Aktuell wurde in Nordrhein-Westfalen entschieden, Taser (polizeifachlich auch Distanzelektroimpulsgeräte genannt) in mehreren Polizeibehörden im Rahmen eines einjährigen Pilotversuches zu testen. Erst danach kann entschieden werden, ob die Geräte flächendeckend für die NRW-Polizei eingeführt werden.

Pilotbehörden sind die Polizeibehörden Dortmund, Düsseldorf, Gelsenkirchen und der Rhein-Erft-Kreis. Die Erprobungsphase soll im Januar 2021 beginnen und umfasst zwölf Monate. Bis Frühjahr 2022 folgt dann eine Auswertung. Auf deren Grundlage wird anschließend über die Einführung der Distanzelektroimpulsgeräte für die nordrhein-westfälische Polizei entschieden.

Bereits ab dem 1. September 2020 wird eine Projektgruppe beim Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) eingerichtet. Diese wird sich um die Ausbildung und das Training der Polizistinnen und Polizisten sowie um die Anschaffung der Geräte kümmern.

Aktuell werden Taser in Nordrhein-Westfalen nur bei den Spezialeinheiten der Polizei NRW eingesetzt. Das LZPD hat gemeinsam mit dem Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP) und unter Beteiligung von Polizeibehörden des Landes den Einsatz von Tasern zuvor in einem internen Versuch erprobt. Nach Vorliegen des Berichts hat das Innenministerium über den Pilotversuch entschieden. 

Nordrhein-Westfalen schließt Funklöcher im ländlichen Raum

Nordrhein-Westfalen ist dank des Mobilfunkpaktes das erste Flächenland, in dem alle drei Mobilfunknetzbetreiber die Versorgungsauflage von 97 Prozent aller Haushalte erfüllen. Die Landesregierung hat zuvor 48 weiße Flecken in Nordrhein-Westfalen – also Gebiete, in denen keine oder eine mangelhafte Mobilfunkversorgung vorliegt – an die Bundesnetzagentur gemeldet. Diese sollen von den drei Mobilfunknetzbetreibern schnellstmöglich versorgt werden. Dadurch werden bis Ende 2022 in besonders schwer zu versorgenden ländlichen Gebieten weitere 2.800 Haushalte in 54 Städten und Gemeinden in 15 Kreisen auf einer Fläche von bis zu 130 Quadratkilometern mit Mobilfunk abgedeckt.

Nach einer Prognose des Bundesverkehrsministeriums würden nach Erfüllung der Versorgungsauflagen zu Haushalten und Verkehrswegen bis Ende 2024 noch 261 weiße Flecken in Nordrhein-Westfalen verbleiben. 213 davon sind durch den eigenwirtschaftlichen Ausbau durch die Mobilfunknetzbetreiber bereits geschlossen.

Bei den übrigen 48 nun gemeldeten weißen Flecken (davon sechs im Kreis Höxter) handelt es sich um die voraussichtlich nach Erfüllung der Versorgungsauflagen verbleibenden Lücken. Diese sollen nun bis Ende 2022 ebenfalls mit LTE-Mobilfunk versorgt werden. Ein gemeldeter weißer Fleck kann sich hierbei auch über mehrere Städte und Gemeinden erstrecken.

Die LTE-Versorgung in Nordrhein-Westfalen im Überblick:

  • Nach Angaben der Mobilfunknetzbetreiber erreicht Vodafone eine LTE-Haushaltsversorgung von 99,4 Prozent, die Deutsche Telekom von 99,3 Prozent und Telefónica von 97,3 Prozent. Damit wird nicht nur die bisherige Versorgungsauflage erstmals von allen Mobilfunknetzbetreibern in einem Flächenland erfüllt, sondern auch bereits das im Rahmen des Mobilfunkgipfels im Bund formulierte Ziel, bis Ende 2021 99 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland zu versorgen, in Nordrhein-Westfalen schon heute größtenteils übertroffen.
  • Der Anteil der mit LTE versorgten Fläche in Nordrhein-Westfalen durch mindestens einen Mobilfunknetzbetreiber liegt bei rund 93,3 Prozent und ist damit deutlich höher als die deutschlandweite Flächenversorgung von rund 90 Prozent.
  • Die Mobilfunknetzbetreiber haben im Rahmen des Mobilfunkpaktes zugesagt, die LTE-Mobilfunkverfügbarkeit in Nordrhein-Westfalen bis Sommer 2021 durch Aufrüstungen und Neubau von insgesamt 6.850 Basisstationen erheblich zu verbessern. Zur Halbzeit des Mobilfunkpaktes Ende 2019 wurden in allen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes bereits insgesamt mehr als 3.600 Mobilfunkmasten neu errichtet bzw. aufgerüstet.

Weitere Informationen unter: https://www.wirtschaft.nrw/mobilfunk-nrw

Übersicht der Kreise und Gemeinden, in denen weiße Flecken durch das Land Nordrhein-Westfalen an die Bundesnetzagentur gemeldet wurden:

Kreis Gemeinde(n)
Kreis Borken Vreden
Kreis Euskirchen Bad Münstereifel, Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Schleiden
Kreis Heinsberg Selfkant
Hochsauerlandkreis Bestwig, Medebach, Meschede, Olsberg, Schmallenberg, Sundern
Kreis Höxter Bad Driburg, Beverungen, Borgentreich, Brakel, Höxter, Willebadessen
Kreis Kleve Kevelaer, Weeze
Kreis Lippe Dörentrup, Extertal, Horn-Bad Meinberg, Kalletal, Lemgo
Märkischer Kreis Altena, Balve, Hemer, Herscheid, Neuenrade, Plettenberg, Werdohl
Oberbergischer Kreis Bergneustadt, Engelskirchen, Reichshof, Wiehl, Waldbröl
Kreis Olpe Attendorn, Finnentrop, Olpe
Kreis Paderborn Lichtenau
Rhein-Sieg-Kries Much, Windeck
Rheinisch-Bergischer-Kreis Overath
Kreis Siegen-Wittgenstein Bad Berleburg, Bad Laasphe, Freudenberg, Morsbach, Siegen,
Städteregion Aachen Herzogenrath, Monschau, Roetgen,
Simmerath

Bewerbungsstart für den GRÜNDERPREIS NRW 2020: 60.000 Euro Preisgeld für die besten Gründerinnen und Gründer des Landes

Unternehmensgründer aus Nordrhein-Westfalen können sich ab sofort für den diesjährigen GRÜNDERPREIS NRW 2020 bewerben und insgesamt 60.000 Euro Preisgeld gewinnen. Das Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen und die NRW.BANK richten den Wettbewerb bereits zum neunten Mal aus – dieses Jahr unter ganz besonderen Vorzeichen. Das Preisgeld wird von der NRW.BANK gestiftet (1. Platz: 30.000 Euro, 2. Platz: 20.000 Euro, 3. Platz: 10.000 Euro).

Der GRÜNDERPREIS NRW 2020 richtet sich dabei an Unternehmen aller Branchen, die zwischen 2015 und 2018 in Nordrhein-Westfalen gegründet wurden. Ob Handwerksbetrieb, Gastronomie, Technologie-Start-up, Industrieunternehmen, Nachfolgeunternehmen oder etwas völlig anderes: Alle Unternehmen sind aufgerufen, sich zu bewerben. Zu den Auswahlkriterien gehören der wirtschaftliche Erfolg und die Kreativität der Geschäftsidee. Außerdem fließen Ansätze zu gesellschaftlichem Engagement, Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Familienfreundlichkeit ein.

Die Entscheidung über die zehn Nominierten und die am Ende drei Sieger trifft eine Fachjury unter Vorsitz von Prof. Dr. Christine Volkmann, Inhaberin des Lehrstuhls für Unternehmensgründung und Wirtschaftsentwicklung an der Bergischen Universität Wuppertal.

Weitere Informationen zum Wettbewerb und die elektronischen Teilnahmeunterlagen finden Sie im Internet unter www.gründerpreis.nrw.