Themen der Woche im Landtag NRW 3. Kalenderwoche 2021

  • Planungssicherheit für Studierende und Hochschulen in der Pandemie: Land stellt rechtlichen Rahmen für digitale Lehre und Prüfungen bereit
  • Kostenlose Mietfahrzeuge für Klinikpersonal und Altenpfleger
  • Kinderbetreuung: Land entlastet Selbstständige und Privatversicherte
  • Haushaltsabschluss 2020: 1,1 Milliarden Euro Haushaltsverbesserungen zur Finanzierung der Corona-Folgen
  • Wichtiges Update für LOGINEO NRW
  • Städtebauförderung wird auf hohem Niveau fortgeführt
  • Start der Pilotphase – Erste Polizeibehörden testen Distanzelektroimpulsgeräte im Einsatz
  • Land genehmigt Modellstudiengang Humanmedizin
  • Land legt zwei neue Förderprogramme für Medienkunst und digitale Kultur auf
  • Nordrhein-Westfalen wird klimarobust: Land und EU fördern Klimaanpassung in Landkreisen mit 2,9 Millionen Euro

 

Planungssicherheit für Studierende und Hochschulen in der Pandemie: Land stellt rechtlichen Rahmen für digitale Lehre und Prüfungen bereit

Wegen der Pandemie-Entwicklung mussten die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen im Laufe des aktuellen Wintersemesters erneut auf einen rein digitalen Lehrbetrieb umstellen. Um trotz der Corona-Belastungen für die Hochschulen und die Studierenden die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Studium unter Pandemie-Bedingungen zu schaffen, hat das Land Nordrhein-Westfalen wie schon für das Sommersemester 2020 eine spezielle Corona-Epidemie-Hochschulverordnung erlassen. Mit der neuen Verordnung werden die Regelungen für den Lehr- und Prüfungsbetrieb an den Hochschulen an die Bedingungen des nunmehr weitgehend digitalen Wintersemesters 2020/2021 angepasst. So wird etwa die individualisierte Regelstudienzeit erneut um ein Semester verlängert, außerdem wird unter anderem die Freiversuchsregelung im Falle einer nicht bestandenen Prüfung wieder eingeführt. Um Studierenden und Hochschulen langfristig Planungssicherheit zu bieten, gilt die neue Corona-Epidemie-Hochschulverordnung nicht nur für das aktuelle Wintersemester, sondern bis zum 1. Oktober 2021, also auch für das Sommersemester 2021.

Mit der neuen Corona-Epidemie-Hochschulverordnung stellt das Land den Hochschulen auch weiterhin die notwendigen und nun aktualisierten Regelungen für den Lehr- und Prüfungsbetrieb zur Verfügung: Insbesondere Freiversuche und Rücktritte von Prüfungen werden, vorbehaltlich anderer Regelungen der jeweiligen Rektorate, wieder flächendeckend ermöglicht. Darüber hinaus hat die Landesregierung die individualisierte Regelstudienzeit für das Wintersemester 2020/2021 erneut um ein Semester erhöht. Mit dieser Erhöhung schafft das Land wiederum die Voraussetzung dafür, dass sich die BAföG-Höchstbezugsdauer ebenfalls um ein Semester verlängert. Zudem ermöglicht die neue Verordnung, dass Wahlen der Hochschulgremien und der Studierendenschaften in Nordrhein-Westfalen mithilfe von Onlineverfahren durchgeführt werden können.

Kostenlose Mietfahrzeuge für Klinikpersonal und Altenpfleger

Gesundheitspersonal kann weiterhin kostenfreie Mietfahrzeuge für den Weg zur Arbeit nutzen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat das Förderprogramm für die Mobilität von Menschen, die in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, im öffentlichen Rettungsdienst und in weiteren Einrichtungen arbeiten, verlängert. Sie können Mietfahrzeuge für den Weg zur Arbeit kostenlos anmieten, wenn sie kein eigenes Auto nutzen können.

Das Förderprogramm für kostenlose Mietfahrzeuge für Gesundheitspersonal ist befristet bis zum 31. März 2021. Die Mietfahrzeuge können zunächst für die Dauer von bis zu einem Monat angemietet werden. Sofern danach weiterhin ein Bedarf besteht, gibt es die Möglichkeit der Verlängerung des Anmietzeitraums. Voraussetzung ist, dass Beschäftigte eine gültige Fahrerlaubnis haben, aber für den Weg zu ihrem Arbeitsplatz in Nordrhein-Westfalen kein eigenes oder dienstliches Fahrzeug nutzen können.

Das Angebot richtet sich an alle Beschäftigte von Krankenhäusern – also neben Akutkliniken auch Psychiatrien – und Dialysezentren. Darüber hinaus sind Beschäftigte in voll- oder teilstationären Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Behinderung, Beschäftigte der kommunalen Gesundheitsämter, die in direktem Kontakt zu Corona-infizierten Personen stehen können und Mitarbeiter des öffentlichen Rettungsdienstes sowie stationärer Alten- und Pflegeeinrichtungen eingeschlossen. Teilnahmeberechtigt sind auch Beschäftigte der 53 offiziellen kommunalen Impfzentren des Landes Nordrhein-Westfalen (Übersicht Impfzentren: https://www.mags.nrw/coronavirus-impfzentren-nrw). Außerdem können Auszubildende sowie Beschäftigte das Programm nutzen, die nur vorübergehend in den oben genannten Einrichtungen tätig sind, etwa Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen oder Beschäftigte in Freiwilligendiensten.

Beschäftigte können ihren Bedarf an einem Mietfahrzeug über ein einheitliches Formular anmelden. Das Formular und ein Merkblatt mit Informationen auch zu den teilnehmenden Autovermietern steht auf der Corona-Informationsseite des Verkehrsministeriums unter www.vm.nrw.de oder https://www.mobil.nrw/mietfahrzeugprogramm.html zur Verfügung. Unter dem zweiten Link befindet sich auch eine Karte, auf der man sich die nächstgelegenen Anmietstationen anzeigen lassen kann.

Die Klinik- beziehungsweise Einrichtungsleitung unterzeichnet das Formular und bestätigt, dass der Beschäftigte das Angebot in Anspruch nehmen darf. Gegen Vorlage des Formulars kann das Personal das Mietfahrzeug direkt bei einer teilnehmenden Autovermietung anmieten. Um die Abrechnung müssen sich die Teilnehmer nicht kümmern – das übernimmt der Autovermieter direkt mit der Bezirksregierung Münster, die dieses Programm zentral für das ganze Land betreut.

Kinderbetreuung: Land entlastet Selbstständige und Privatversicherte

In  Nordrhein-Westfalen werden nun auch Freiberufler und Selbstständige mit Kinderkrankentagen für die Betreuung in der Corona-Pandemie entlastet. Das Land Nordrhein-Westfalen hat ein Hilfsprogramm auch für privat und freiwillig gesetzlich versicherte Eltern mit Kita- und Schulkindern unter zwölf Jahren beschlossen.

Bislang hatte der Bund die Kinderkrankentage für gesetzlich versicherte Eltern verdoppelt, die ihre Kinder in der Pandemie zuhause betreuen. Diese Lücke bei privat oder freiwillig Versicherten, Selbstständigen oder Freiberuflern wird das Land nun mit einem eigenen Hilfsprogramm schließen. Entschädigt würden auch gesetzlich versicherte Eltern, deren Kinder privat krankenversichert seien.

Für all diese Elterngruppen werden in Nordrhein-Westfalen zehn Krankentage pro Kind und bei Alleinerziehenden zwanzig Tage angesetzt. Der Tagessatz für die Entschädigung beträgt 92 Euro. Anträge könnten ab Februar bei den Bezirksregierungen gestellt werden. Die Anträge gelten rückwirkend zum 5. Januar.

Hintergrund Kinderkrankentag:

Eltern, die wegen der Corona-Einschränkungen an Kitas und Schulen nicht zur Arbeit gehen können, dürfen für die Zeit zu Hause in diesem Jahr die sogenannten Kinderkrankentage einsetzen, um zu große Einkommenseinbußen zu verhindern. Das gilt bislang aber nur für gesetzlich Versicherte. Bundestag und Bundesrat hatten dazu beschlossen, die Zahl der Krankentage pro Elternteil von 10 auf 20 zu verdoppeln. Alleinerziehende erhalten 40 statt der üblichen 20 Tage. Die zusätzlichen Kinderkrankentage gelten auch dann, wenn die Einrichtung nicht geschlossen ist.

Haushaltsabschluss 2020: 1,1 Milliarden Euro Haushaltsverbesserungen zur Finanzierung der Corona-Folgen

Der Vollzug des allgemeinen Haushalts 2020 schließt mit Haushaltsverbesserungen von rund 1,1 Milliarden Euro ab. Diese Verbesserungen werden in voller Höhe zur Kompensation der Steuermindereinnahmen und damit zur Finanzierung der direkten und indirekten Folgen der Corona-Pandemie eingesetzt. Ohne die Corona-bedingten Steuermindereinnahmen wäre daher wie im letzten Jahr ein Haushaltsüberschuss von 1,1 Milliarden Euro entstanden. Die Haushaltsverbesserungen reduzieren die Inanspruchnahme des NRW-Rettungsschirms in gleicher Höhe. Der allgemeine Haushalt ohne Corona-bedingte Sondereffekte kommt damit erneut wie geplant ohne neue Schulden aus.

Die Steuereinnahmen haben sich gegenüber den Schätzungen des Arbeitskreises Steuerschätzung vom September und November 2020 besser entwickelt. Im September waren die Steuerschätzer von Steuermindereinnahmen von 6,1 Milliarden Euro ausgegangen und im November noch von 4,8 Milliarden Euro. Im Ergebnis des Haushaltsvollzugs fallen die Steuermindereinnahmen mit 4,1 Milliarden Euro geringer aus als befürchtet. Nach der Kompensation durch die Verbesserungen aus dem Haushaltsvollzug in Höhe von rund 1,1, Milliarden Euro werden die verbleibenden Steuerausfälle in Höhe von rund 3 Milliarden Euro aus dem NRW-Rettungsschirm finanziert.

Hintergrund:

Nordrhein-Westfalen trennt die Corona-bedingten Belastungen sauber und transparent vom allgemeinen Haushalt ohne Corona-bedingte Sondereffekte. Hierzu wurde im März 2020 vom Parlament einstimmig der am Kreditmarkt finanzierte NRW-Rettungsschirm mit einem Volumen von bis zu 25 Milliarden Euro eingerichtet, aus dem alle Maßnahmen zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise finanziert werden.

Wichtiges Update für LOGINEO NRW

Ab sofort steht den Schulen in Nordrhein-Westfalen für die Organisation und Gestaltung des Distanzunterrichts ein Videokonferenztool zur Verfügung. Die Funktion ist in den LOGINEO NRW Messenger integriert und kann von den Schulen online für die Nutzung freigeschaltet werden.

Das in den LOGINEO NRW Messenger integrierte Videokonferenztool, das allen öffentlichen sowie den privaten Ersatzschulen in Nordrhein-Westfalen kostenfrei zur Verfügung steht, bietet Lehrerinnen und Lehrern die Möglichkeit, ihre Schülerinnen und Schüler zu Videokonferenzen einzuladen. Auf diesem Wege können im direkten Austausch Unterrichtsinhalte vermittelt und diskutiert, Aufgaben besprochen und Fragen beantwortet werden. Auch Bildschirmpräsentationen können über diese Funktion geteilt werden.

Die Videofunktion kann von den Schulen über www.logineo.nrw.de freigeschaltet werden. Schulen, die den LOGINEO NRW Messenger bislang noch nicht nutzen, können diesen ebenfalls dort beantragen. Bei der digitalen Kommunikation sind der Datenschutz und die Datensicherheit von Kindern und Jugendlichen sowie von Lehrkräften besonders wichtig. Die Kommunikation bei Videokonferenzen im LOGINEO NRW Messenger erfolgt verschlüsselt. Die Videokonferenzfunktion im LOGINEO NRW Messenger kann mit einem internetfähigen Smartphone, Tablet, Laptop oder PC genutzt werden. Sie funktioniert auf allen verbreiteten Betriebssystemen (iOS, Android, Windows, macOS, Linux) sowohl als App als auch in aktuellen Browsern.

Um Schulen bei der Einführung und Nutzung der in den LOGINEO NRW Messenger integrierten Videofunktion zu unterstützen, stellt das Ministerium für Schule und Bildung Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern umfangreiche Materialien zur Verfügung. Für einen zielgerichteten und effizienten Support wurde im LOGINEO NRW Messenger zudem ein eigenes Formular angelegt. Bei Bedarf erhalten die Schulen darüber hinaus Unterstützung von landesweit rund 180 Medienberaterinnen und Medienberatern.

LOGINEO NRW Produktfamilie

Das Land macht den Schulen in Nordrhein-Westfalen mit den Produkten der LOGINEO NRW Familie ein umfassendes, kostenloses Angebot für das digitale Lehren, Lernen und Arbeiten in unseren Schulen. Mit Stand vom 15. Januar arbeiten 1.815 Schulen mit der Schulplattform LOGINEO NRW (Einführung im November 2019), 2.261 Schulen nutzen das Lernmanagementsystem LOGINEO NRW LMS (Einführung im Juni 2020) und 1.476 Schulen kommunizieren über den LOGINEO NRW Messenger (Einführung im August 2020).

Alle Anwendungen der LOGINEO NRW Produktfamilie einschließlich der in den LOGINEO NRW Messenger integrierten Videokonferenzfunktion können von den Schulen über www.logineo.nrw.de beantragt und freigeschaltet werden.

Städtebauförderung wird auf hohem Niveau fortgeführt

Gute Nachrichten für Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen: Auch in den kommenden Jahren wird die Städtebauförderung in Nordrhein-Westfalen auf hohem Niveau fortgeführt. Alleine für das Programmjahr 2021 stehen rund 334,7 Millionen Euro für die Städtebauförderung und 30,6 Millionen Euro für den Investitionspakt zu Förderung von Sportstätten landes- und bundesseitig zu Verfügung. Von den gesamten Mitteln kommen rund 170,9 Millionen Euro vom Bund. Ab 2025 erhöhen sich die Anteile des Bundes um jährlich 5,5 Millionen Euro.

Hintergrund zur Städtebauförderung

Die Städtebauförderung gliedert sich in folgende Teilprogramme:

  • Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne,
  • Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten und
  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten
  • Dazu kommt der Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten.

Das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund stellen Städtebaufördermittel zur Verfügung, um insbesondere ländliche und städtische Räume mit erhöhten strukturellen Schwierigkeiten zu unterstützen, um die Attraktivität der Städte und Gemeinden als Wohn- und Wirtschaftsstandort zu stärken.

Ab 2021 wird die Umsetzung von Maßnahmen zugunsten des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung, insbesondere durch die Verbesserung der natürlichen Infrastruktur, verpflichtende Fördervoraussetzung für alle neuen Gesamtmaßnahmen der Städtebauförderung in den genannten Teilprogrammen.

Start der Pilotphase – Erste Polizeibehörden testen Distanzelektroimpulsgeräte im Einsatz

Die Polizei in Dortmund, Düsseldorf und Gelsenkirchen hat den Testbetrieb für Distanzelektroimpulsgeräte aufgenommen.

Seit September 2020 hat sich eine Projektgruppe beim Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste mit den Vorbereitungen des Piloten auseinandergesetzt und sich um die Ausbildung und das Training der Polizistinnen und Polizisten sowie um die Anschaffung der Geräte gekümmert. Das Distanzelektroimpulsgerät, kurz DEIG, wird durch die Polizistinnen und Polizisten offen, das heißt gut sichtbar, getragen und ist an seiner gelben Signalfarbe sofort zu erkennen.

Muss das Gerät eingesetzt werden, sendet es nach Abschuss zweier Elektroden Stromimpulse aus, die auf das menschliche Nervensystem wirken. Es kommt zu einer neuromuskulären Lähmung, die den Aggressor kurzzeitig handlungsunfähig macht und die Polizistinnen und Polizisten in die Lage versetzt, die Person zu überwältigen, ohne weitere Gewalt anwenden zu müssen.

Von heute an werden zunächst die Polizistinnen und Polizisten in Dortmund, Düsseldorf und Gelsenkirchen das neue Einsatzmittel prüfen. Die Waffen sollen hierbei grundsätzlich nur in statischen Einsatzlagen erprobt werden, bei denen andere Zwangsmittel im Hinblick auf eine sichere Lagebewältigung nicht erfolgversprechend sind. Voraussichtlich ab Ende nächster Woche wird sich dann auch noch die Polizei im Rhein-Erft-Kreis an dem Test beteiligen. Hier kam es aufgrund der Corona-Pandemie zu Verzögerungen bei der Schulung der Beamtinnen und Beamten.

Bei der Auswahl der Pilotbehörden wurde darauf geachtet, dass sie die ganze Bandbreite der polizeilichen Arbeit im Land abdecken und die Testergebnisse repräsentativ für die gesamte nordrhein-westfälische Polizei sein dürften. Mindestens zwölf Monate soll nun die Erprobungsphase dauern. Im Frühjahr 2022 werden dann die Ergebnisse des Pilotprojektes vorliegen und anschließend ausgewertet. Auf der Grundlage des Abschlussberichtes wird anschließend über die Einführung der Distanzelektroimpulsgeräte für die NRW-Polizei entschieden.

Land genehmigt Modellstudiengang Humanmedizin

Beim Aufbau der neuen Medizinischen Fakultät Ostwestfalen-Lippe (OWL) ist ein weiterer Meilenstein erreicht worden: Das Land Nordrhein-Westfalen hat den medizinischen Studiengang am Standort Bielefeld genehmigt. Mit der Genehmigung des Studiengangs Humanmedizin kommt der Aufbau der Medizinischen Fakultät OWL an der Universität Bielefeld einen entscheidenden Schritt voran: Bereits zum Wintersemester 2021/2022 können nun die ersten 60 Studierenden ihr Studium beginnen.

Die Genehmigung ist eine zentrale rechtliche Grundlage für die Einrichtung des Studiengangs Medizin an der Medizinischen Fakultät der Universität Bielefeld in Ostwestfalen-Lippe als Modellstudiengang. Im Rahmen des Modellstudiengangs können innovative Ausbildungskonzepte zur Verbesserung der ärztlichen Ausbildung erprobt werden. So können bereits vor Inkrafttreten der reformierten Ärztlichen Approbationsordnung eine frühzeitige Verknüpfung von wissenschaftlichen und praktischen Lehrinhalten sowie eine Stärkung der wissenschaftlichen Ausbildung im Studium erfolgen. Auch der Bereich der Allgemeinmedizin und der ambulanten Medizin kann auf diese Weise sinnvoll gestärkt werden, und die Studierenden sind vom ersten Semester an eng in die ambulante und stationäre Versorgung in der Stadt und im ländlichen Raum eingebunden.

Hintergrund

Im Sommer 2017 hat das Land Nordrhein-Westfalen die Gründung der Medizinischen Fakultät in Ostwestfalen-Lippe der Universität Bielefeld in Bielefeld beschlossen. Seitdem hat die Universität Bielefeld im engen Austausch mit den Ministerien für Kultur und Wissenschaft sowie Arbeit, Gesundheit und Soziales ein entsprechendes Studiengangkonzept erarbeitet. Die Errichtung der Medizinischen Fakultät OWL an der Universität Bielefeld ist eine der zentralen Maßnahmen der Landesregierung, um die Zahl der ausgebildeten Medizinerinnen und Mediziner zu erhöhen und langfristig die ärztliche Versorgung auf dem Land zu verbessern. Der Studienbetrieb soll im Wintersemester 2021/2022 mit 60 Studienplätzen starten. Im Endausbau (ab 2025) sollen dann circa 300 Studierende pro Jahr an der Universität Bielefeld ihr Medizinstudium beginnen.

Land legt zwei neue Förderprogramme für Medienkunst und digitale Kultur auf

Nordrhein-Westfalen ist seit den Pioniertagen der Videokunst eine wichtige Wirkungsstätte für Medienkünstlerinnen und Medienkünstler. Mit der Einrichtung von zwei neuen Programmen im Rahmen der Stärkungsinitiative Kultur schafft das Land Nordrhein-Westfalen im Bereich der Medienkunst und digitalen Kultur nun zusätzliche Fördermöglichkeiten: Über die Programmlinien „Medienkunstfonds“ und „Medienkunstfellows“ stehen für den Zeitraum 2021-2023 insgesamt 940.000 Euro für Kooperationsprojekte und Stipendien zur Verfügung.

Die neuen Förderprogramme umfassen zwei Kernbereiche:

Der „Medienkunstfonds – Fonds zur Förderung neuer kooperativer Prozesse“ setzt sich zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen Institutionen und freien Initiativen aus Kunst, Kultur, Wissenschaft und Gesellschaft in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen, die sich in einem neu entwickelten Projektvorhaben mit dem zeitgenössischen technologischen Wandel auseinandersetzen. Unterstützt werden künstlerische und künstlerisch-forschende Kooperationsprojekte mit einem Gesamtvolumen von 700.000 Euro für den Zeitraum 2021–2023.

Die „Medienkunstfellows – Fellowships für Kunst, Technologie und Gesellschaft“ basieren jeweils auf einer von einer Institution oder freien Initiative in Nordrhein-Westfalen ausgesprochenen Einladung an Künstlerinnen und Künstler, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Aktivistinnen und Aktivisten, Publizistinnen und Publizisten oder Kuratorinnen und Kuratoren, um für eine bestimmte Zeit in Nordrhein-Westfalen zu leben, Impulse einzubringen und ergebnisoffen zu forschen. Die Fellowships werden mit einem Gesamtvolumen von 240.000 Euro für den Zeitraum 2021–2023 gefördert.

Medienkunst thematisiert, erforscht und übersetzt den medialen und technologischen Wandel und seine Konsequenzen für die Gesellschaft. Das Spektrum ist dabei vielfältig und reicht von der bildenden Kunst, über Film, Musik und Performance bis hin zu neueren medialen Formen wie der virtuellen Realität und Immersion. International bedeutende Protagonisten und Protagonistinnen wie Nam June Paik, Marcel Odenbach, Agnes Meyer-Brandis, Rosemarie Trockel und Mischa Kuball wirken oder haben in Nordrhein-Westfalen gewirkt und in der Medienkunst für wegweisende Impulse gesorgt. Unter anderem mit der Kunsthochschule für Medien in Köln sowie dem Hartware MedienKunstVerein in Dortmund verfügt Nordrhein-Westfalen zudem über renommierte Institutionen in diesem Bereich.

Koordiniert werden die beiden neuen Förderprogramme des Landes vom medienwerk.nrw, das als Schnittstelle zwischen Kulturinstitutionen, Initiativen und dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft fungiert. Projektvorhaben können ab sofort unter medienwerk.nrw eingereicht werden.

Nordrhein-Westfalen wird klimarobust: Land und EU fördern Klimaanpassung in Landkreisen mit 2,9 Millionen Euro

Mit 2,9 Millionen Euro fördern das Land Nordrhein-Westfalen und die EU-Kommission gemeinsam ein neues EU-LIFE-Projekt zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels auf der regionalen Ebene im ländlichen Raum. Der Titel des Projekts lautet „Evolving Regions – NRW wird klimarobust“.

Zu den acht beteiligten Regionen gehören die Kreise Coesfeld, Lippe, Minden-Lübbecke, Siegen-Wittgenstein, Soest, Steinfurt, Wesel sowie die Region West-Overijssel/Ijssel Vechtdelta (NL). Gemeinsam mit ihren Gemeinden stellen sie sich auf die komplexen Herausforderungen des Klimawandels ein. In diesen Regionen entwickeln unterschiedliche Akteure auf der Basis von regionalen Klimakarten und Analysen gemeinsam Anpassungsmaßnahmen an die Folgen des Klimawandels. Das aktuelle LIFE-Projekt bildet dafür den notwendigen Rahmen. Dabei werden die Regionen von folgenden Projektpartnern begleitet: TU Dortmund, Deutsches Institut für Urbanistik, Universiteit Twente, ZDF Digital, Prognos AG, BEW – Das Bildungszentrum für Ver- und Entsorgungswirtschaft.

Die Kreise Soest, Steinfurt und Wesel befinden sich bereits in der Hauptphase des Projekts, in der ein integriertes Planungsdokument entwickelt und Workshops zu klimarelevanten Themenfeldern durchgeführt werden. Während der Kreis Soest die Themen bebauter Raum (Stadtplanung), unbebauter Raum (Land- und Forstwirtschaft) und Tourismus bearbeitet, konzentriert sich der Kreis Steinfurt auf die Stadtplanung, die Landwirtschaft und die Wasserwirtschaft, sowie der Kreis Wesel auf die Themenfelder Infrastruktur, Landwirtschaft und Gesunde Lebensverhältnisse. Die niederländische Region blickt auf eine lange Geschichte des Hochwasserschutzes zurück und hat viele Erfahrungen gesammelt. Sie ist Partnerregion in Evolving Regions, damit wechselseitig Praktiken und Prozesselemente integriert werden und alle Regionen voneinander lernen können.

Zudem wurden in fünf Workshops Beraterinnen und Berater ausgebildet, um Kommunen bei Klimaanpassungsprozessen zu unterstützen.

Hintergrund:

Das Projekt Evolving Regions (sich entwickelnde Regionen) wurde Anfang Januar 2020 gestartet. Die Laufzeit beträgt insgesamt drei Jahre. Das Gesamtbudget des Projektes beträgt 2,9 Millionen Euro. Zu 55 Prozent wird das Projekt von der EU-Kommission aus dem EU-Umweltförderprogramm LIFE finanziert. Die nordrhein-westfälischen Landesregierung trägt mit 1,34 Millionen Euro die verbleibenden 45 Prozent.

Nach einem Jahr Laufzeit informiert sich nun der Projektbeirat über den Fortschritt von Evolving Regions und zieht eine Zwischenbilanz. Der Beirat setzt sich zusammen u. a. aus Vertretern der European Environment Agency (EEA), dem Umweltbundesamt (UBA), dem Deutschen Wetterdienst (DWD) und dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Der Projektbeirat sorgt auch für die Kommunikation der Ergebnisse nach außen und für entsprechenden Austausch mit den Medien. Ziel ist es, mit dem Modellprojekt Evolving Regions die Kompetenzen für Klimaanpassung in den Regionen Nordrhein-Westfalens zu stärken.