Themen der Woche im Landtag NRW 30. Kalenderwoche 2020

  • Kostenlose Corona-Tests für Beschäftigte in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflegepersonen
  • Zwischenbericht zur Digitalstrategie des Landes
  • Nordrhein-Westfalen sorgt für eine schnelle und unbürokratische Ausstattung der Schülerinnen und Schüler
  • Zusätzliches Personal ist die beste Unterstützung für Schulen – Viertes Maßnahmenpaket zur Gewinnung von Lehrkräften
  • 35 Millionen Euro für Weiterbildungseinrichtungen
  • Land unterstützt 19 weitere freie Musikgruppen mit insgesamt 2,3 Millionen Euro
  • Inklusion in Nordrhein-Westfalen weiter voranbringen

 

Kostenlose Corona-Tests für Beschäftigte in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflegepersonen

Mit Blick auf die geplante Aufnahme des Regelbetriebs hat Nordrhein-Westfalen eine Teststrategie für die Kindertagesbetreuung und die Schulen vereinbart. Das Konzept sieht vor, dass sich alle Beschäftigten an den öffentlichen und privaten Schulen sowie in der Kindertagesbetreuung im Zeitraum vom 3. August bis zum 9. Oktober 2020 alle 14 Tage freiwillig auf das Coronavirus testen lassen können. Das betrifft rund 153.00 Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen) und über 210.000 Beschäftigte an den Schulen (Lehrpersonal, Beschäftigte des Offenen Ganztags, sonstiges sozial-/pädagogisches und nicht-pädagogisches Personal). Die Kosten für die Testungen übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen.

Mit den zusätzlichen Testkapazitäten, die zur Verfügung gestellt werden, wird allen Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung die Möglichkeit gegeben, sich freiwillig testen lassen zu können. Künftig sollen auch alle am Schulleben Beteiligten sofort und umfänglich getestet werden, sofern in einer Schule ein Infektionsgeschehen auftritt. Zusätzlich unterbreitet das Land allen Beschäftigten an öffentlichen und privaten Schulen das Angebot, sich bis zu den Herbstferien 14-tägig freiwillig auf Kosten des Landes testen zu lassen. Dieses Angebot soll Unsicherheiten der Lehrkräfte entgegenwirken, indem sie sich regelmäßig testen lassen können.

Um die in Nordrhein-Westfalen vorhandenen Laborkapazitäten, die derzeit rund 240.000 mögliche Testungen pro Woche umfassen, nicht zu überfordern, sollen die Tests für die Beschäftigten der Kindertagesbetreuung und der Schulen wöchentlich abwechselnd stattfinden. Die Organisation der Testungen erfolgt über die Kassenärztlichen Vereinigungen sowie die noch bestehenden Testzentren und die Hausärztinnen und Hausärzte. Weitere Details zum Verfahren werden noch rechtzeitig bekannt gegeben.

Sollten bei den Testungen Infektionsfälle mit dem Coronavirus festgestellt werden, entscheiden die unteren Gesundheitsbehörden über weitere Maßnahmen. Beispielsweise würden Kontaktpersonen getestet, um lokale Cluster und Infektionsketten zu identifizieren und möglichst frühzeitig zu unterbrechen. Je nach Infektionsgeschehen und regionaler Gegebenheit könnten bei Bedarf ganze Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bzw. Schulen getestet oder auch geschlossen werden. Das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen erhält die Ergebnisse in anonymisierter Form, um das Infektionsgeschehen entsprechend zu analysieren.

Zwischenbericht zur Digitalstrategie des Landes

Vor gut einem Jahr wurde die Strategie für das digitale Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Jetzt wurde eine Zwischenbilanz zur Umsetzung gezogen und ein Fortschrittsbericht vorgelegt. Der Fortschrittsbericht zur Digitalstrategie beschreibt Zwischenstände zur Umsetzung der strategischen Ziele:

  • Nahverkehr

Seit Dezember 2019 können erstmalig alle Nahverkehrstarife in Nordrhein-Westfalen aus einer Hand digital gebucht werden. Möglich macht das die mobil.nrw-App.

  • Virtuelles Krankenhaus

Eine digitale Plattform macht medizinische Fachexpertise aus den Spitzenzentren landesweit verfügbar. Aufgrund der Pandemie wurde der für Frühsommer 2020 geplante Start vorgezogen.

  • Gesundheits-Netz

40.000 Arztpraxen, mehr als 350 Krankenhäuser, 4.400 Apotheken und weitere Gesundheitseinrichtungen sind vernetzt, die Telematik-Infrastruktur sichert die Kommunikation zwischen allen stationären und ambulanten Einrichtungen. Im nächsten Schritt können Pflegeheime eingebunden werden.

  • Digitale Verwaltung

Noch vor der Sommerpause hat der Landtag die Novellierung des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen beschlossen. Es erweitert den Geltungsbereich auf Schulen, Hochschulen und nahezu alle Landesbehörden, um Behördengänge noch bequemer von zu Hause aus erledigen zu können.

  • Modellregionen

Die Regionen um Aachen, Gelsenkirchen, Paderborn, Soest und Wuppertal digitalisieren schneller, um Bürgern und Unternehmen attraktive Angebote zu bieten. Als digitale Pioniere erarbeiten sie konkrete Lösungen für alle Kommunen im Land. 62 Projekte (Volumen: 100 Millionen Euro) sind an den Start gegangen.

  • Mobile Arbeit

Um die Arbeitsfähigkeit in der Corona-Pandemie zu gewährleisten, wurden seit 1. März mehr als 14.000 Arbeitsplätze in Ministerien und Landesbehörden zu Homeoffice-Plätzen umgestaltet. Insgesamt können nun 36.000 Beschäftigte mobil arbeiten.

  • Breitband

76 Prozent der Haushalte sind mit mindestens 400 Mbit/s versorgt. 93 Prozent der 5.400 Schulen sind mit gigabitfähigen Netzen erschlossen oder dafür vorgesehen (Ende 2018: 59 Prozent). Von 3.900 Gewerbegebieten waren im 1. Quartal 2020 68 Prozent mit Glasfaser erschlossen oder dafür vorgesehen (Vorjahr: 37 Prozent).

Die Digitalstrategie des Landes soll im kommenden Jahr mit Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger weiter fortgeschrieben werden.

Nordrhein-Westfalen sorgt für eine schnelle und unbürokratische Ausstattung der Schülerinnen und Schüler

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Schulen umfänglich bei der Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten, um das digitale Lernen auch von zu Hause zu ermöglichen. Hierzu werden Kinder und Jugendliche mit digitalen Endgeräten ausgestattet, die aufgrund der finanziellen Verhältnisse des Elternhauses bislang nicht auf solche Endgeräte zugreifen können.

Bund, Land und Kommunen stellen dafür insgesamt 178 Millionen Euro bereit. Die Förderrichtlinie des Landes ist nunmehr in Kraft getreten und veröffentlicht.

Das Sofortausstattungsprogramm für die Schülerinnen und Schüler ist Teil der größten Investitionsinitiative für die Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen. Damit soll allen Schülerinnen und Schülern beste Bildung ermöglicht werden.

Die Schulträger können in einem vereinfachten Verfahren die Mittel auf direktem Wege bei den Bezirksregierungen beantragen. Antragsberechtigt sind alle Schulträger öffentlicher Schulen, Ersatzschulen sowie von Pflege- und Gesundheitsschulen. Die Endgeräte verbleiben im Besitz der Schulträger und werden den Schülerinnen und Schülern leihweise zur Verfügung gestellt. So soll sichergestellt werden, dass künftig möglichst alle Schülerinnen und Schüler am Unterricht auf Distanz teilnehmen können, sofern dieser aufgrund des Infektionsschutzes eingerichtet werden muss.

Im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms wird die Anschaffung mobiler Endgeräte, also Laptops, Notebooks und Tablets, mit einem Höchstbetrag von 500 Euro pro Gerät gefördert. Der Bund (105 Millionen Euro) und das Land Nordrhein-Westfalen (55 Millionen Euro) finanzieren im Rahmen einer Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule insgesamt 90 Prozent der Ausgaben. Die Schulträger leisten einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent. Bei der Verteilung der Mittel auf die Schulträger wurden die Schülerzahl sowie soziale Faktoren berücksichtigt.

Mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie gilt ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ab dem 16. März 2020. Das bedeutet: Alle ab dem Zeitpunkt der Schulschließungen („Lockdown“) vorgenommenen Beschaffungen mit dem Ziel der Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten können durch dieses Programm abgerechnet werden. Die Mittel aus dem Sofortausstattungsprogramm sind von den Schulträgern möglichst bis zum 31. Dezember 2020 vollständig abzurufen. Die beschafften mobilen Endgeräte sollen anschließend dauerhaft für den Schulunterricht zur Verfügung stehen.

Zusätzliches Personal ist die beste Unterstützung für Schulen – Viertes Maßnahmenpaket zur Gewinnung von Lehrkräften

Aktuell wurde das vierte Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Personalsituation an den Schulen in Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Durch die zusätzlichen Lehrkräfte soll unter anderem der Präsenzunterricht im kommenden Schuljahr 2020/21 sichergestellt werden.

Folgende fünf Maßnahmen sind dafür vorgesehen:

  1. Vorgriffsstellen aufgrund der Umstellung auf G9 und Abordnung von Lehrkräften an andere Schulformen, die an Gymnasien im Vorgriff auf künftige Bedarfe eingestellt werden

Ab dem Schuljahr 2026/27 wird es an den Gymnasien in Nordrhein-Westfalen wieder eine 13. Jahrgangsstufe geben, für die dann auch zusätzliche Lehrkräfte gebraucht werden. Ein Teil dieser Lehrkräfte – zum Schuljahr 2020/21 insgesamt 800 – soll bereits vorzeitig unbefristet eingestellt und grundsätzlich an Schulformen abgeordnet werden, an denen der Personalbedarf besonders groß ist. In den kommenden Jahren sollen insgesamt 3.000 solcher Vorgriffsstellen besetzt werden.

  1. Weitergehende Möglichkeiten für die befristete Beschäftigung von Lehrkräften

Die Schulen erhalten weitergehende Möglichkeiten – abhängig von den jeweiligen Erfordernissen vor Ort – Personal befristet einzustellen. Zur Finanzierung können freie Lehrerstellen herangezogen werden, die aufgrund der Situation am Lehrkräftearbeitsmarkt derzeit nicht mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften besetzt werden können. Jede Möglichkeit zur Einstellung von Vertretungspersonal kann genutzt werden. Zudem stellt das Ministerium für Schule und Bildung zum Schuljahresbeginn zusätzlich 400 Stellen für befristete Beschäftigungen zur Verfügung für den Fall, dass regional nicht ausreichend freie Lehrerstellen zur Verfügung stehen. Das gibt den Schulen die nötige Flexibilität, um bei Bedarf auch kurzfristig Stellen ausschreiben zu können und mit zusätzlichem Personal den Präsenzunterricht zu sichern. Auf solche Ausschreibungen können sich sowohl Kandidatinnen und Kandidaten mit Lehramtsbefähigung bewerben, wie auch andere qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber, zum Beispiel Hochschulabsolventinnen und -absolventen oder Studierende.

  1. Vorgezogene Einstellung sozialpädagogischer Fachkräfte.

Um die vom Lehrermangel besonders betroffenen Grundschulen gezielt zu unterstützen, hat die Landesregierung schon 1.157 zusätzliche Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte geschaffen. An dieser Schwerpunktsetzung wird auch mit dem vierten Maßnahmenpaket festgehalten: Für das Schuljahr 2020/21 wird es den Schulen ermöglicht, bis zu 400 freie Lehrerstellen dauerhaft mit sozialpädagogischen Fachkräften zu besetzen. Dieses zusätzliche Personal soll die Lehrkräfte vor allem beim Präsenzunterricht in der Schuleingangsphase unterstützen. Zu einem späteren Zeitpunkt können dann im selben Umfang auch wieder Lehrkräfte eingestellt werden.

  1. Flexibilisierung der wöchentlichen Pflichtstunden

Um den Präsenzunterricht sicherzustellen, können die Schulen von der Flexibilisierung der wöchentlichen Pflichtstunden Gebrauch machen. Das bedeutet: Lehrkräfte erteilen zunächst – in der Regel ein Halbjahr lang – über ihre wöchentlichen Pflichtstunden hinaus mehr Unterricht. Die zusätzlich erteilten Unterrichtsstunden müssten dann eigentlich innerhalb des Schuljahres ausgeglichen werden. Ab sofort kann dies ausnahmsweise auch erst im folgenden Schuljahr geschehen. Mit diesem Instrument können die Schulleitungen auf zeitweilige Personalengpässe reagieren und das vorhandene Personal entsprechend der jeweiligen Erfordernisse einsetzen.

  1. Zusätzlicher selbstständiger Unterricht von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern

Bislang erteilen angehende Lehrerinnen und Lehrer im Vorbereitungsdienst wöchentlich neun Stunden selbstständigen Unterricht. Sofern ihr Ausbildungsziel dadurch nicht gefährdet wird, können sie auch jetzt schon drei zusätzliche Wochenstunden Unterricht erteilen. Für das Schuljahr 2020/21 wird dieses Kontingent verdoppelt, sodass Nachwuchslehrkräfte bis zu sechs Stunden in der Woche zusätzlich unterrichten können. Die Vergütung entspricht dabei der für das jeweils angestrebte Lehramt festgesetzten Beträge der Mehrarbeitsvergütung.

35 Millionen Euro für Weiterbildungseinrichtungen

Im Zuge des Konjunkturpakets zur Bekämpfung der direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise stellt das Land den zusätzliche Finanzmittel bereit, um die durch die Corona-Pandemie verursachte Finanzlücke zu schließen: Nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannte Weiterbildungseinrichtungen, die nicht – wie die Volkshochschulen – kommunal getragen sind, können zusätzliche Mittel beantragen. Damit sollen für die Zeit von März bis Ende Juni 2020 die Lücke zwischen den notwendigen Fixkosten und den erzielten Einnahmen der Einrichtung gemindert und dadurch entstandene existenzielle Härten aufgefangen werden. Das Land stellt dafür insgesamt 35 Millionen Euro bereit.

Vor allem kleine Einrichtungen benötigen Einnahmen über Teilnahmeentgelte, um den Betrieb ihrer Einrichtung aufrechtzuerhalten. Durch die Absage von Seminaren und die Rückzahlung von Teilnahmebeiträgen sind zahlreiche nicht-kommunale Weiterbildungseinrichtungen während der Corona-Pandemie in finanzielle Engpässe geraten. Mit der strukturellen Förderung lösen werden diese Einrichtungen darin unterstützt, die Krise erfolgreich zu bewältigen.

Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen seit Ausbruch der Pandemie weitreichende Maßnahmen veranlasst: Ab Mitte März 2020 war es unter anderem nicht mehr möglich, Angebote in Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich wahrzunehmen. Die dadurch zwischen März und Juni entstandenen finanziellen Ausfälle der nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannten und geförderten Weiterbildungseinrichtungen „in anderer Trägerschaft“ sollen mit den jetzt beschlossenen Mitteln aus dem Konjunkturpaket des Landes kompensiert werden. Die Förderung kann ab dem 22. Juli bei den zuständigen Dezernaten 48 der Bezirksregierungen beantragt werden.

In Nordrhein-Westfalen gibt es rund 170 nicht-kommunale nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannte Weiterbildungseinrichtungen.

Land unterstützt 19 weitere freie Musikgruppen mit insgesamt 2,3 Millionen Euro

Nordrhein-Westfalen setzt mit Mitteln in Höhe von 2,3 Millionen Euro die systematische Förderung im Bereich der Freien Musikszene fort: 19 weitere freie Musikensembles aus dem ganzen Land erhalten im Rahmen der Stärkungsinitiative Kultur eine Unterstützung in Höhe von bis zu 300.000 Euro. Ziel der bereits zum zweiten Mal vergebenen dreijährigen Ensembleförderung ist es, professionelle freie Gruppen bei ihrer strukturellen und künstlerischen Weiterentwicklung verlässlich zu unterstützen.

Die Förderung für professionelle freie Musikensembles aller musikalischer Gattungen schließt eine Lücke in der Förderlandschaft der Freien Musikszene: Während kurzfristige, projektgebundene Förderungen die Regel sind, wird die Ensembleförderung als systematische Unterstützung für die Dauer von drei Jahren und unabhängig von konkreten Einzelprojekten gewährt. Sie umfasst neben künstlerischen auch administrative Kosten, um die Gruppen strukturell zu stärken.

Eine Fachjury hat in der zweiten Förderrunde 19 Ensembles aus insgesamt 45 Bewerbungen ausgewählt, die ab 1. September 2020 gefördert werden. Sie stammen aus allen Landesteilen und bilden von Alter und Neuer Musik über Kammermusik bis hin zu Jazz und Pop die gesamte Breite musikalischer Ensemblekultur in Nordrhein-Westfalen ab. Jedes Jahr werden neue Ensembles aus Nordrhein-Westfalen in die Förderung aufgenommen, um eine dauerhafte Dynamik in der Förderlandschaft zu etablieren. Am 28. Februar 2021 endet die Antragsfrist für die kommende Förderrunde bei den fünf Bezirksregierungen.

Inklusion in Nordrhein-Westfalen weiter voranbringen

Das Sozialministerium hat den ersten „Teilhabebericht NRW“ veröffentlicht. Darin werden erstmals alle verfügbaren Daten zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in Nordrhein-Westfalen gebündelt dargestellt. Der Bericht bereitet auf über 300 Seiten acht Lebensbereiche statistisch auf, darunter die Teilhabe an Arbeit, Bildung und Ausbildung sowie Freizeitverhalten, politische Partizipation und Wohnsituation. Er soll den Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen dokumentieren und Grundlage der weiteren Gestaltung der Inklusionspolitik sein.

Laut Bericht leben in Nordrhein-Westfalen 3,67 Millionen Menschen mit Beeinträchtigungen (Behinderungen und chronischen Erkrankungen). Dies entspricht einem Anteil von 20 Prozent der Gesamtbevölkerung. Etwa zwei Millionen Menschen haben eine anerkannte Schwerbehinderung.

Das Nebeneinander von Problemen und Erfolgen zeigt sich unter anderem bei der Teilhabe an Arbeit. Laut Teilhabebericht gehen Menschen mit Beeinträchtigungen zu deutlich geringeren Anteilen (51 Prozent) als Menschen ohne Beeinträchtigungen (77 Prozent) einer Erwerbstätigkeit nach. Die Zahl der Beschäftigten mit Schwerbehinderung ist aber von 2010 bis 2016 um 23 Prozent gestiegen. Auch die Zahl der Inklusionsbetriebe, in denen Menschen mit und ohne Behinderungen gleichberechtigt Seite an Seite arbeiten, hat seit dem Jahr 2011 um über 50 Prozent zugenommen (2011: 202 Betriebe; 2018: 304 Betriebe), die Zahl der dort beschäftigten Menschen mit Schwerbehinderungen sogar um 62 Prozent.

Hintergrund: Der Teilhabebericht NRW

Der „Bericht zur Lebenssituation von Menschen mit Beeinträchtigungen und zum Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Teilhabebericht Nordrhein-Westfalen)“ wurde im Auftrag des Sozialministeriums vom Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) Köln in Kooperation mit der Universität Bielefeld erstellt.

Der Bericht ist dreigeteilt. Teil A enthält methodische Ausführungen. Teil B ordnet die Daten zur Teilhabe acht Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen in Nordrhein-Westfalen zu: Familie und soziales Netz, Bildung und Ausbildung, Arbeit und materielle Lebenssituation, Wohnen, öffentlicher Raum und Mobilität, Gesundheit und Gesundheitsversorgung, Selbstbestimmung und Schutz der Person, Freizeit, Kultur und Sport, politische und zivilgesellschaftliche Partizipation. Im Teil C werden von den Ressorts der Landesregierung 90 Aktivitäten zu den Teilhabebereichen aufgelistet.

Der Bericht basiert auf einer Regelung im Inklusionsgrundsätzegesetz (§ 12). Demnach muss die Landesregierung dem Landtag regelmäßig über die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und den Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention berichten.