Themen der Woche im Landtag NRW 38. Kalenderwoche 2019

  • Investitionen ohne neue Schulden: Landesregierung bringt Haushalt 2020 im Landtag ein
  • Kabinett bringt neues E-Government-Gesetz auf den Weg
  • Kooperation des Innenministeriums mit dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt
  • Gutachten empfiehlt grundlegende Reform der Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen
  • 000 Smartphones für die Polizei in Nordrhein-Westfalen
  • Rekord bei Digitalisierungs- und Innovationsgutscheinen – Wirtschaftsministerium hat Mittel verdoppelt – Neues Programm im kommenden Jahr
  • Strafbarkeit des „Upskirting“
  • Kommunalwahlen 2020 am 13. September 2020

Investitionen ohne neue Schulden: Landesregierung bringt Haushalt 2020 im Landtag ein

Am Mittwochvormittag hat die Landesregierung den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2020 in den Landtag eingebracht. Der Zeitplan des Parlaments sieht eine Entscheidung über das Gesetz bis zum Ende des Jahres 2019 vor. Eckpfeiler des Etats, der bei einem Gesamtvolumen von rund 80 Milliarden Euro ohne neue Schulden auskommt, sind notwendige Aufstiegsinvestitionen in Höhe von 8 Milliarden Euro.

So werden allein in den Bereichen Bildung und Familie mit dem Haushaltsentwurf 2,1 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Hiervon fließen mit dem „Pakt für Kinder und Familien“ zusätzlich 1,3 Milliarden Euro in die Kindertagesbetreuung, und das Land übernimmt zusätzlich auch die Elternbeiträge für beide Jahre vor der Einschulung. Zudem kommen allein 2020 1.200 Stellen für Lehrerinnen und Lehrer hinzu, ganz besonders für die Neuausrichtung der schulischen Inklusion. Für den polizeilichen Verwaltungsdienst werden 500 neue Stellen geschaffen, damit mehr Polizeivollbeamtinnen und -beamte dauerhaft für bessere Sicherheit auf den Straßen sorgen können.

Der Haushaltsentwurf sieht zugleich 200 Millionen Euro gesteigerte Einsparungen im Vergleich zum vergangenen Jahr vor. Zusammen mit den Einsparungen der vergangenen Jahre leisten alle Ressorts gemeinsam damit rund eine halbe Milliarde Euro Einsparungen.

Fast zeitgleich mit der Einbringung des Etats hat Standard & Poor’s als eine der weltweit führenden Ratingagenturen am Freitag (13. September 2019) die Bonität des Landes von „AA-“ auf „AA“ heraufgestuft. Zur Begründung berief sich die Ratingagentur trotz schlechterer Steuereinnahmen als erwartet auf die weiterhin positive Entwicklung der Haushaltskonsolidierung.

Das Haushaltsgesetz 2020 bildet mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2020, dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2020 und dem Fünften Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung (Schuldenbremse) ein Paket, das zusammen mit der Finanzplanung 2019 bis 2023 im Landtag eingebracht wurde.

Hintergrund:

In der laufenden Legislaturperiode hat das Land bereits 542 Millionen Euro Schulden abgebaut und in Höhe von rund 2,7 Milliarden Euro Risikovorsorge betrieben. Es sind 800 Millionen Euro als zusätzliche freiwillige Zuführung dem Pensionsfonds und rund 1,3 Milliarden Euro in das Sondervermögen Risikoabschirmung WestLB AG und 582,5 Millionen Euro in die allgemeine Rücklage geflossen.

Hinzu kommen Investitionen über die gesamte Legislaturperiode kumulativ beispielsweise von 15,6 Milliarden Euro für die Bereiche Bildung und Familie, 3,1 Milliarden Euro für den Bereich der Inneren Sicherheit (Justizausgaben nicht eingerechnet) und fast 3,0 Milliarden Euro für die Bereiche Digitalisierung, Innovation und Infrastruktur.

Nähere Angaben zum Haushaltsentwurf 2020 finden Sie unter www.haushalt.fm.nrw.de.

Kabinett bringt neues E-Government-Gesetz auf den Weg

Die Landesregierung will die Verwaltung schneller und umfassender digitalisieren, um Behördengänge überflüssig zu machen. Das beschloss das Kabinett bei seiner auswärtigen Sitzung in Berlin. Demnach soll die vollständige Digitalisierung um sechs Jahre auf 2025 vorgezogen und der Geltungsbereich des E-Government-Gesetzes auf nahezu alle Behörden ausgeweitet werden. Das Kabinett leitete den Entwurf den Verbänden zur Anhörung zu.

Die Ziele im Einzelnen:

  • Vorziehen: Digitalisierung der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung bereits bis zum Jahr 2025 statt 2031
  • Erweitern: Umfassendere Anwendung des Gesetzes insbesondere durch Aufnahme des gesamten Hochschulbereichs
  • Öffnen: Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung für die Behörden, ihre elektronisch vorliegenden Daten auf einer digitalen Plattform kostenlos für die Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen
  • Vereinfachen: Überprüfung von Rechtsvorschriften des Landes, die die Schriftform oder das persönliche Erscheinen anordnen.

Die Landesregierung möchte alle Bürgerinnen und Bürger in die Entwicklung des neuen E-Government Gesetzes einbinden, damit ihre Erfahrungen, Expertise und Erwartungen schnell und unmittelbar in die Arbeit von Politik und Verwaltung einfließen können. Daher hat das Kabinett der Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung ab Anfang der kommenden Woche über ein Webportal (www.egovg.nrw.de) zugestimmt. Die Beteiligung endet am 31. Oktober 2019.

Kooperation des Innenministeriums mit dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt

Das Ministerium des Innern und das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) mit Sitz in Köln haben eine Kooperation vereinbart. Polizei und Feuerwehr profitieren dabei von den neuesten Forschungen des DLR, um für die Sicherheit der Menschen in Nordrhein-Westfalen zu sorgen.

Die Möglichkeiten der Kooperation sind dabei groß und reichen von der Nutzung künstlicher Intelligenz bei der Auswertung digitaler Daten bis zum Einsatz von Drohnen zur Brandbekämpfung. Sie geht über die Analyse von Daten bis zur Steuerung und Überwachung von Verkehr. Das DLR liefert mit der Expertise seiner Forschungsbereiche Beiträge zur Bewältigung der globalen Herausforderungen, so auch zur Sicherheit der Gesellschaft und des Menschen.

Das DLR unterstützt bereits zahlreiche Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben mit seinen Kompetenzen, insbesondere auf Bundesebene – so über Leistungen, die durch das Zentrum für satellitengestützte Kriseninformation (ZKI) bereitgestellt werden.

Gutachten empfiehlt grundlegende Reform der Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat das von ihm in Auftrag gegebene Gutachten zur Analyse der Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Zentrales Ergebnis der Studie: In Nordrhein-Westfalen gibt es – mit einigen Ausnahmen – zwar eine nahezu flächendeckende Versorgung mit stationären Angeboten. Aber: Diese orientiert sich zu wenig an den tatsächlichen Bedarfen und der Behandlungsqualität. Das Gutachten empfiehlt daher eine grundlegende Reform der Krankenhausplanung: weg von der unzureichenden Beplanung von Bettenzahlen, hin zu einer detaillierten Ausweisung von Leistungsbereichen und Leistungsgruppen. Das Gutachten hat zudem in der Tendenz eine Überversorgung in den Ballungsgebieten, insbesondere der Rhein-Ruhr-Schiene, festgestellt. Daneben wurde teilweise eine Unterversorgung in ländlichen Regionen belegt.

Mit dem Gutachten liegen nun erstmals detaillierte Daten und Erkenntnisse, wie es um die Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen aktuell bestellt ist. Die Ergebnisse sind eindeutig: Die bisherige Krankenhausplanung hat zu einer Fehlentwicklung in der Krankenhauslandschaft geführt – und die ist nicht im Sinne der Patientinnen und Patienten und der Krankenhäuser. Das soll nun geändert werden. Darum wird eine große Reform der nordrhein-westfälischen Krankenhauslandschaft erarbeitet.

Künftig sollen Leistungsbereiche und Leistungsgruppen beplant werden. Die Krankenhauslandschaft soll so ausgerichtet werden, dass Patientinnen und Patienten unabhängig von ihrem jeweiligen Wohnort ein Krankenhaus innerhalb von 30 Minuten erreichen. Auf der anderen Seite sind auch Spezialisierungen und Konzentrationen notwendig.

Der Gesundheitsminister verweist auf zentrale Fakten, die das Gutachten zu Tage gebracht hat: Während die Fallzahlen in den Krankenhäusern von 2013 bis 2017 um 5,4 Prozent gestiegen sind, sank die durchschnittliche Verweildauer der somatischen Fälle um 5,6 Prozent – also die Anzahl der Tage, an denen ein Patient im Krankenhaus stationär behandelt wird. Durchschnittlich versorgt jeder der nordrhein-westfälischen Krankenhausstandorte mit somatischen Fachabteilungen circa 12.300 Patientinnen und Patienten und verfügt über 281 Betten. Allein die bislang beplanten Fachabteilungen Innere Medizin und Chirurgie versorgen gemeinsam rund 64 Prozent aller stationären Fälle in Nordrhein-Westfalen.

Das Gutachten ist von der „PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH“ erstellt worden, die dabei von der „Lohfert & Lohfert AG“ sowie dem „Fachgebiet Management im Gesundheitswesen der Technischen Universität Berlin“ unterstützt wurden. Das insgesamt fast 900 Seiten starke Gutachten betrachtet die aktuelle stationäre Versorgungssituation in Nordrhein-Westfalen, identifiziert dabei für die jeweiligen medizinischen Bereiche und die unterschiedlichen Regionen des Landes Über-, Unter- und Fehlversorgungen und gibt eine Bedarfsprognose für die Zukunft sowie Handlungsempfehlungen für die zukünftige Krankenhausplanung. Die Ergebnisse des Gutachtens sollen nun die Diskussionsgrundlage sein für die Erstellung eines neuen Krankenhausplans für Nordrhein-Westfalen, der in den kommenden Monaten gemeinsam mit dem Landesausschuss Krankenhausplanung erarbeitet wird.

Das komplette Gutachten kann unter www.mags.nrw/krankenhausplanung abgerufen werden. Dort stehen auch ein Kurzgutachten sowie eine Kurzzusammenfassung zur Verfügung.

20.000 Smartphones für die Polizei in Nordrhein-Westfalen

Die nordrhein-westfälische Polizei wird flächendeckend mit 20.000 Smartphones ausgestattet. Jeder operativ arbeitende Polizist im Land hat dann Zugang zu einem Gerät und den dazu gehörigen extra entwickelten Apps. Ziel ist es, bis zum Frühjahr 2020 alle Behörden mit Smartphones auszurüsten.

Zunächst stehen den Polizistinnen und Polizisten drei polizeispezifische Programme zur Verfügung. Dabei handelt es sich um einen Messenger zur Kommunikation untereinander, um eine Auskunftsapp, die einen Abgleich mit dem polizeilichen Datenbestand ermöglicht und einen Dokumentenscanner, der künstliche Intelligenz zum Einlesen etwa von Personalausweisen, Führerscheinen oder Kfz-Kennzeichen nutzt. Außerdem stehen den Beamten diverse weitere Apps, wie Email, Presseportal oder die Warnapp NiNA zur Verfügung. Als nächstes sollen die vollständige, digitale Aufnahme leichter Verkehrsunfälle und die Identifizierung von Personen durch ihren Fingerabdruck möglich gemacht werden.

Insgesamt investiert die Landesregierung dieses Jahr zehn Millionen und dann in jedem Folgejahr weitere 13 Millionen Euro in den Betrieb der Infrastruktur, die Datenverträge und die Wartung der Smartphones. Besonders großen Wert wurde auf den Datenschutz gelegt: Hier wurde eine Vielzahl an Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. Die Datenübertragung der Smartphones erfolgt verschlüsselt und eine Speicherung findet ausschließlich auf speziell geschützten Servern der nordrhein-westfälischen Polizei statt.

Rekord bei Digitalisierungs- und Innovationsgutscheinen – Wirtschaftsministerium hat Mittel verdoppelt – Neues Programm im kommenden Jahr

Kleine und mittlere Unternehmen in Nordrhein-Westfalen denken und handeln immer digitaler. Eine wichtige Unterstützung bei Digitalisierungsvorhaben ist der 2017 von der Landesregierung eingeführte Digitalisierungsgutschein: Mehr als 1.200 Projekte wurden im laufenden Jahr zur Bewilligung vorgelegt. Einschließlich der Innovationsgutscheine wurden sogar 1.500 förderfähige Anträge gestellt. Möglich wurde dies, weil die Landesregierung in diesem Jahr noch einmal erhebliche zusätzliche Haushaltsmittel bereitgestellt hat.

Mit Hilfe des Digitalisierungsgutscheins können Mittelständler ihr Unternehmen einem Digitalisierungscheck unterziehen und dann gezielt einzelne Projekte professionell begleiten lassen. Um alle vorliegenden und förderfähigen Anträge auf Gutscheine und Assistenten noch positiv bescheiden zu können, wird das Wirtschafts- und Digitalministerium die Mittel für dieses Jahr noch einmal mehr als verdoppeln. Neue Anträge können dann erst wieder für das ab dem nächsten Jahr geplante neue Programm gestellt werden. Hierzu findet in den kommenden Monaten eine Evaluierung und Fortentwicklung des Programms statt. Grundlage der Neuausrichtung sollen die Ergebnisse einer Teilnehmerbefragung sowie eines Workshops mit Digitalisierungsexperten sein. Zu den künftigen Förderthemen sollen unter anderem Projekte zu Big Data und künstlicher Intelligenz gehören.

Strafbarkeit des „Upskirting“

Die Justizminister von Nordrhein-Westfalens, Bayern und Baden-Württemberg legen einen gemeinsamen Gesetzentwurf vor, mit dem sogenannten „Upskirting“ das unbefugte Fotografieren unter Röcke und Kleider von Frauen – unter Strafe gestellt werden soll. Ziel ist es, den strafrechtlichen Schutz des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen schnellstmöglich zu verbessern.

Der Gesetzentwurf sieht vor, zur strafrechtlichen Erfassung des „Upskirtings“ eine eigene Norm in das Strafgesetzbuch im Abschnitt über Sexualstraftaten einzufügen. Wer absichtlich eine Bildaufnahme des Intimbereichs einer anderen Person unbefugt herstellt, indem er unter deren Bekleidung fotografiert oder filmt, soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden können. Gleiches soll in Fällen gelten, in denen solche Bildaufnahmen übertragen, gebraucht oder anderen Personen – etwa in Internetforen oder mittels Messengerdiensten – zugänglich gemacht werden.

Der Gesetzentwurf wird nun von den Landesregierungen in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zeitnah beschlossen und anschließend – voraussichtlich noch im September – in den Bundesrat eingebracht.

Zum Hintergrund:

Nach geltendem Recht sind entsprechende Aufnahmen in der Regel nicht strafbar. Etwas Anderes würde nur gelten, wenn sich das Opfer in einer Wohnung aufhält und die unbefugte Bildaufnahme deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzte. Eine Strafbarkeit des sog. „Upskirtings“ ist daher nicht gegeben, wenn die Tat (wie wohl in der Regel) außerhalb von besonders geschützten Räumen begangen wird. Eine Online-Petition zweier junger Frauen, die eine Strafbarkeit des „Upskirtings“ fordert, wurde bereits von über 89.000 Unterstützern unterschrieben.

Kommunalwahlen 2020 am 13. September 2020

Innenminister Herbert Reul hat festgelegt, dass der Termin für die Kommunalwahlen 2020 in Nordrhein-Westfalen der 13. September 2020 sein wird. An diesem Tag findet im Gebiet des Regionalverbands Ruhr auch die Wahl der Verbandsversammlung statt.