Themen der Woche im Landtag NRW 4. Kalenderwoche 2020

  • Verbot von „Combat 18“ ist ein deutliches Signal in die rechtsextremistische Szene
  • Teilhabechancengesetz schafft neue Perspektiven für Langzeitarbeitslose
  • Land unterstützt kleinere und mittlere Unternehmen auf dem Weg zu mehr Vielfalt und Familienfreundlichkeit
  • „Prima. Klima. Wohnen.“ – Auftaktveranstaltung für einen Klimapakt „Wohnen“ für Nordrhein-Westfalen
  • Per App zum freien Pflegeplatz: „Heimfinder NRW“
  • Landtag beschließt zehn Ziele zur deutsch-französischen Freundschaft

 

Verbot von „Combat 18“ ist ein deutliches Signal in die rechtsextremistische Szene

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat Vereinigung „Combat 18 Deutschland“am Morgen bundesweit verboten und ihm jede Tätigkeit untersagt. Mit dem Verbot geht außerdem die Beschlagnahme des Vereinsvermögens von „Combat 18 Deutschland“ einher. Das Verbot ist ein deutliches Signal in die rechtsextremistische Szene. Polizei und Verfassungsschutz gehen entschlossen gegen Neonazis vor und nutzen alle rechtlichen Möglichkeiten.

Maßnahmen fanden in mehreren Bundesländern statt. In Nordrhein-Westfalen war eine Wohnung in Castrop-Rauxel von den Vollzugsmaßnahmen betroffen. Die Polizei in Nordrhein-Westfalen hat die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums in den frühen Morgenstunden zugestellt. Ziel der Durchsuchung ist auch, weitere Beweismittel für die Aktivitäten der Vereinigung zu sichern. Dabei wurden Laptops, Mobiltelefone und Datenträger gefunden. Außerdem wurden waffenrechtlich relevante Gegenstände und Kleidung mit den Aufschriften „Combat 18“ und „Blood and Honour“ sichergestellt.

Das Verbot des Bundesinnenministers stützt sich unter anderem auf Erkenntnisse der nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden. Rechtsgrundlage des Verbotes ist Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 3 des Vereinsgesetzes. Nach Einschätzung des Bundes- und Landesinnenministeriums verstößt der Verein gegen die verfassungsmäßige Ordnung, läuft nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider und richtet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Von dem Verein geht eine schwerwiegende Gefährdung für individuelle Rechtsgüter und die Allgemeinheit aus.

Teilhabechancengesetz schafft neue Perspektiven für Langzeitarbeitslose

Eine Ein-Jahres-Bilanz des Teilhabechancengesetzes wurde jetzt gezogen. Demnach profitieren nach einem Jahr bereits fast 13.000 Menschen in Nordrhein-Westfalen von den neuen Fördermöglichkeiten für Langzeitarbeitslose, die mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes zum 1. Januar 2019 geschaffen wurden. Mit der Förderung gelingt es, die Menschen mit den jeweils für sie passenden Arbeitsplätzen zusammenzubringen. Mit Erfolg: Knapp 12.000 der zuvor lange Zeit arbeitslosen Menschen sind bis heute in den neu geschaffenen Arbeitsverhältnissen tätig.

In Zukunft geht es nun darum, dass Potenzial der Instrumente aus dem Teilhabechancengesetz weiter zu nutzen. Mit landesweit weiteren rund 9.000 geförderten Arbeitsverhältnissen haben sich die Jobcenter auch 2020 wieder viel vorgenommen.

Hintergrund:

Bereits Anfang 2019 haben die Arbeitsmarktpartner in Nordrhein-Westfalen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit eine gemeinsame Erklärung zum Teilhabechancengesetz unterzeichnet. Ziel war die Verständigung darüber, dass vor allem nachhaltige Arbeitsverhältnisse gefördert werden, die auch nach dem Ende der Anschubfinanzierung weiter bestehen bleiben.

So sind mit der Einführung des Teilhabechancengesetzes die Mittel für die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen 2019 deutlich erhöht worden und werden 2020 auch noch einmal steigen. 2020 stehen in Nordrhein-Westfalen 1,44 Milliarden Euro für die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen zur Verfügung.

Zudem gibt es jetzt die Möglichkeit des Passiv-Aktiv-Transfers. Durch ihn werden passive Leistungen des Bundes (z. B. das Arbeitslosengeld II) mit einer Pauschale in aktive Leistungen der Arbeitsförderung (also Lohn) umgewandelt. Diese Möglichkeit wird von den Jobcentern in Nordrhein-Westfalen umfangreich genutzt. Über 34 Millionen Euro wurden so bislang schon zusätzlich von den Jobcentern in Nordrhein-Westfalen abgerufen und für geförderte Arbeitsverhältnisse nach dem Teilhabechancengesetz genutzt. Einige Kommunen haben zudem Programme aufgesetzt und beteiligen sich mit kommunalen Mitteln an der Umsetzung, um zum Beispiel zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen.

Land unterstützt kleinere und mittlere Unternehmen auf dem Weg zu mehr Vielfalt und Familienfreundlichkeit

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Vielfalt und Chancengerechtigkeit in der Arbeitswelt zu fördern, ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Ziel und Interesse der Arbeitgeber muss es sein, den Lebenssituationen und Bedürfnissen der Beschäftigten gerecht zu werden, die insgesamt vielfältiger geworden sind. Gesellschaftliche Diversität ist eine wichtige Ressource, die wir in unserem Arbeitsmarkt noch besser nutzen wollen – gerade mit Blick auf den Fachkräftemangel und den demografischen Wandel.

Das Portal www.chancen-durch-vereinbarkeit.nrw bietet Unternehmen Informationen und Austauschmöglichkeiten zu familienfreundlicher Personalpolitik. Um vor allem kleinere und mittlere Unternehmen zu unterstützen, hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration in Kooperation mit dem Forschungszentrum Familienbewusste Personalpolitik Münster ein Tandem-Projekt gestartet, das zunächst mit 40 nordrhein-westfälischen Unternehmen als Pilot durchgeführt wird. Dabei soll jeweils ein familienfreundliches Unternehmen ein kleineres oder mittleres Unternehmen bei der Umsetzung familienfreundlicher Maßnahmen beraten und begleiten.

Darüber hinaus plant das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, im Rahmen der „Allianz für Vielfalt und Chancengerechtigkeit“ eine Servicestelle einzurichten, die kleinere und mittlere Unternehmen bei der Einführung und Umsetzung von Diversity-Management unterstützen und passgenaue Lösungen aufzeigen soll.

„Prima. Klima. Wohnen.“ – Auftaktveranstaltung für einen Klimapakt „Wohnen“ für Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen und das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen haben zusammen mit einem breiten Bündnis aus Fachverbänden und Institutionen den Startschuss für einen Klimapakt „Wohnen“ für Nordrhein-Westfalen als einwohnerreichstes Bundesland der Bundesrepublik Deutschland gegeben.

Unter dem Motto „Prima. Klima. Wohnen.“ wurde vereinbart, gemeinsam einen verstärkten Beitrag zum Klimaschutz und zur Reduzierung der CO2-Emissionen beim Bauen, Wohnen und der Stadtentwicklung zu leisten. Für Wohnviertel und Stadtquartiere in Nordrhein-Westfalen sollen sich durch die vereinbarte Kooperation neue und noch weitere Chancen für eine nachhaltige Entwicklung ergeben.

Im Jahr 2018 gab es 9.014.363 Wohnungen in Nordrhein-Westfalen. Das ist der höchste Wohnungsbestand aller Zeiten in Nordrhein-Westfalen. Auf Basis vorläufiger Schätzungen für das Jahr 2018 beträgt die Emission aus dem Bereich „Haushalte/Kleinverbrauch“ rund 30,4 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Gegenüber 1990 ist das ein Rückgang um rund 6,9 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente beziehungsweise um rund -18,5 Prozent – und das, obwohl sich die Anzahl der Wohnungen gegenüber der Volkszählung von 1987 um rund 25 Prozent erhöht hat.

Im Rahmen der Auftaktveranstaltung verständigten sich die Kooperationspartnerinnen und -partner darauf, verstärkte Anstrengungen bei der Modernisierung von Wohnungsbeständen zu unternehmen und gleichzeitig die soziale Ausgewogenheit bei der Bezahlbarkeit von Wohnraum zu ermöglichen. Zu den zu verfolgenden Maßnahmen gehören unter anderem eine noch stärkere Orientierung der öffentlichen Wohnraumförderung an einen sparsamen Ressourceneinsatz, eine verstärkte und kooperierende Beratungs- und Öffentlichkeitsarbeit, Vorbildwirkung und Bewusstseinsbildung, die Erarbeitung eines Modellansatzes für das „grüne Quartier“ und der Aufbau einer landesweiten Datenbank zur Bilanzierung von Energieverbrauchsdaten und der CO2-Emissionen.

Per App zum freien Pflegeplatz: „Heimfinder NRW“

Die neue App „Heimfinder NRW“ und die dazugehörige Internetseite sollen die Suche nach einem freien Pflegeplatz erheblich erleichtern. Als erstes Bundesland führt Nordrhein-Westfalen wir eine App ein, die den Bürgerinnen und Bürgern flächendeckend und tagesaktuell freie Pflegeplätze anzeigt. Was in anderen Bereichen seit vielen Jahren selbstverständlich ist, soll nun auch in der Pflege in Nordrhein-Westfalen zum Standard werden.

In Nordrhein-Westfalen existiert bisher kein flächendeckendes System, das den Bürgerinnen und Bürgern freie Pflegeplätze anzeigt und es ihnen erspart, alle Einrichtungen in ihrer Umgebung auf der Suche nach freien Plätzen kontaktieren zu müssen. Lediglich einzelne kreisfreie Städte und Kreise, wie der Rhein-Kreis Neuss, haben sich mit eigenen Systemen auf den Weg gemacht.

Als App und als Web-Version bietet der „Heimfinder NRW“ nun Angehörigen und Pflegebedürftigen die Möglichkeit, einfach und schnell einen freien Langzeit- oder Kurzzeitpflegeplatz in der Umgebung zu finden. Der „Heimfinder NRW“ zeigt in der Startversion alle durch die Einrichtungen gemeldeten freien Platzkapazitäten im Bereich der Dauerpflege und der Kurzzeitpflege an. Gerade nach Krankenhausaufenthalten oder plötzlichen Erkrankungen können damit Angehörige sowie soziale Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen bei der Suche nach einer passenden Versorgung deutlich entlastet werden. Eine Erweiterung auf freie Plätze zum Beispiel in Tagespflegeeinrichtungen ist für weitere Versionen geplant.

Damit der „Heimfinder NRW“ die aktuelle Auslastung der Pflegeheime anzeigen kann, hat das Land die Einrichtungen gesetzlich verpflichtet, ihre freien Plätze tagesaktuell in eine vom Ministerium aufgebaute Datenbank einzugeben. „Neben den Pflegeplatzsuchenden profitieren auch die Pflegeheime von der neuen App. Der Heimfinder NRW bietet ihnen die Möglichkeit, freie Platzkapazitäten einfach und gezielt anzubieten sowie Platzanfragen bei eventueller Vollauslastung zu reduzieren“, so Minister Laumann.

Die App ist kostenlos im Google Play Store sowie im Apple Store erhältlich. Im Internet finden Sie den Heimfinder unter www.heimfinder.nrw.de.

Landtag beschließt zehn Ziele zur deutsch-französischen Freundschaft

Mit einer breiten Mehrheit hat der nordrhein-westfälische Landtag zehn Handlungsfelder zur Vertiefung der deutsch-französischen Freundschaft beschlossen. Mit den Stimmen von CDU und FDP sowie von SPD und Grünen sprach sich der Landtag Nordrhein-Westfalen unter anderem für gemeinsame Anstrengungen beim Klimaschutz, bei der Energiewende und bei Forschungen zur Künstlichen Intelligenz aus.

Vor exakt einem Jahr hatten Deutschland und Frankreich mit dem Aachener Vertrag einen neuen Freundschaftspakt besiegelt – 56 Jahre nach der Unterzeichnung des Élysée-Vertrags. Nun wird dieser Vertrag auch in Nordrhein-Westfalen mit Leben gefüllt werden. Das bedeute auch, mit den Franzosen Klartext über die Nuklearenergie zu reden. Zudem soll die deutsch-französische Außenpolitik enger abgestimmt werden.