Themen der Woche im Landtag NRW 41. Kalenderwoche 2020

  • Stabile Finanzen und Transparenz auch in der Krise: Landesregierung bringt Haushaltsentwurf 2021 im Landtag ein
  • Weiterer Baustein vervollständigt beste Bildung mit digitalen Medien
  • Land fördert Modellprojekt der Sportjugend NRW zu E-Sport-Angeboten in der Jugendarbeit mit rund 440.000 Euro
  • Beschäftigte in Schulen und der Kindertagesbetreuung: weitere drei kostenlose COVID-19-Testungen zwischen Herbst- und Weihnachtsferien
  • Ein Jahr Flugärger-App: bereits 70.000 Downloads
  • Entfesselungspaket zum Abbau von Bürokratie auf Bundesebene
  • Modellprojekt Familienlotsinnen ist ein voller Erfolg!
  • Zusätzlicher Schub für bessere Mobilität in Nordrhein-Westfalen
  • Fünf Millionen Euro für Tierwohl
  • Neuauflage des Programms „Qualifizierung des bürgerschaftlichen Engagements“
  • Entwurf einer neuen Leitentscheidung für das Rheinische Braunkohlerevier – Öffentlichkeitsbeteiligung startet

 

Stabile Finanzen und Transparenz auch in der Krise: Landesregierung bringt Haushaltsentwurf 2021 im Landtag ein

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2021 in den Landtag eingebracht. Trotz der erheblichen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie stehen die Finanzen des Landes auf einer sicheren Grundlage. Der Etat bleibt mit einem Volumen von 81,923 Milliarden Euro zuzüglich durchlaufenden bzw. haushaltsneutralen Posten von insgesamt 2,116 Milliarden Euro genau im Rahmen der vorherigen Finanzplanung 2019 bis 2023. Zwischen dem Haushalt ohne coronabedingte Sondereffekte und dem Rettungsschirm, aus dem alle direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise finanziert und weiterhin notwendige konjunkturelle Maßnahmen ermöglicht werden, wird getrennt. Für den Haushalt ohne coronabedingte Sondereffekte sind keine Schulden eingeplant.

  • Steuerschätzung

Der Etatentwurf für das Jahr 2021 sowie die weitere Finanzplanung bis 2024 berücksichtigt die jüngsten vom Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ angenommenen Steuermindereinnahmen aufgrund der Corona-Pandemie. Danach werden sich für das Land Nordrhein-Westfalen gegenüber der vorherigen Finanzplanung bis 2023 Steuermindereinnahmen von insgesamt rund 14,5 Milliarden Euro ergeben.

Die von den Steuerschätzern prognostizierten hohen Steuermindereinnahmen für die Jahre 2021 und 2022 resultieren sowohl aus Beschlüssen des Bundes zu steuerlichen Entlastungsmaßnahmen als auch aus dem wirtschaftlichen Einbruch in der Krise. Für das Jahr 2023 wird davon ausgegangen, dass die negativen fiskalischen Folgen der Corona-Krise deutlich zurückgehen und eine außergewöhnliche Notsituation nicht mehr angenommen werden kann.

Um auch künftig flexibel und zeitnah auf die sich ergebenden Herausforderungen reagieren zu können schlägt die Landesregierung dem Parlament vor, den NRW-Rettungsschirm in den kommenden beiden Jahren fortzuführen. So stünde das Sondervermögen von bis zu 25 Milliarden Euro auch weiterhin zur Verfügung. Das Nebeneinander von Haushalt ohne coronabedingte Sondereffekte und Rettungsschirm trägt damit auch den unterschiedlichen Herausforderungen Rechnung.

  • Ausblick – Finanzplanung bleibt bestehen

In der bestehenden Krise wird die Landesregierung den Rettungsschirm und den allgemeinen Haushalt voneinander abgrenzen. Die sich in den kommenden beiden Jahren nach der September-Steuerschätzung gegenüber der bisherigen Finanzplanung ergebenen Steuermindereinnahmen werden nicht nur durch Mittel aus dem NRW-Rettungsschirm, sondern auch durch Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage kompensiert. Die allgemeine Rücklage wird bis zum Jahr 2023 vollständig aufgelöst werden.

Für das Jahr 2023 sieht die neue Finanzplanung dann wieder einen Haushalt ohne Entnahmen aus dem Rettungsschirm vor. Für das Jahr 2024 plant die Landesregierung einen Haushalt mit einem Überschuss von 200 Millionen Euro, der vollständig zum Einstieg in die konjunkturgerechte Tilgung der für den NRW-Rettungsschirm aufgenommenen Kredite verwendet werden soll.

  • Weiter im Fokus: mittel- und langfristige Zukunftsinvestitionen

Mit ihrem Haushaltsplanentwurf 2021 setzt die Landesregierung erneut klare Schwerpunkte. Im Fokus stehen weiterhin auch mittel- und langfristige Investitionen in die Zukunft des Landes, insbesondere in den Bereichen Kinder und Familie, Innere Sicherheit, Schule und Bildung, Digitalisierung und Infrastruktur sowie das Rheinische Revier oder Wissenschaft und Forschung betreffend.

  • Kommunen

Auch bei den Zuweisungen und Zuschüssen für die Kommunen, die gemeinsam mit dem Haushalt verabschiedet werden, behält die Landesregierung die Belastungen für die Kommunen im Blick. Trotz der Berechnung dieser Zuflüsse auf Basis der – deutlich gesunkenen – Steuereinnahmen des Landes, soll die Liquidität der Kommunen nicht beeinträchtigt und sollen negative Auswirkungen auf die Wirtschaftsentwicklung vermieden werden. Daher sieht der Entwurf eine Zuweisung auf Basis der bisherigen Finanzplanung vor. Die Kommunen erhalten so insgesamt rund 927 Millionen Euro mehr überwiesen, als ihnen nach der regulären Berechnung zugestanden hätte. Dieser Betrag wird ihnen über den NRW-Rettungsschirm kreditiert und soll aus den Steigerungssummen beim Gemeindefinanzierungsgesetz zurückgezahlt werden, die sich ergeben, wenn sich die wirtschaftliche Situation der Kommunen wieder gebessert hat. Die Rückzahlungen werden für Tilgungen der über den NRW-Rettungsschirm aufgenommenen Kredite verwendet.

Hintergrund: Mittel- und langfristige Investitionen in die Zukunft des Landes:

Familie

  • Für die weitere Qualitätssteigerung der Kinderbetreuung und zur Finanzierung der Kinderbetreuungsplätze stellt die Landesregierung zusätzlich rund 437 Millionen Euro zur Verfügung. Daneben werden zusätzliche Landesmittel in Höhe von mindestens 115 Millionen Euro jährlich zur Schaffung weiterer Betreuungskapazitäten im Zuge der Platzausbaugarantie bereitgestellt.

Innere Sicherheit

  • Der Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Cyberkriminalität kommt eine besondere Bedeutung zu. Hierfür werden 105 Spezialistinnen und Spezialisten eingestellt. Zur Entlastung und Unterstützung des operativen Dienstes werden 500 zusätzliche Stellen für Tarifbeschäftigte im polizeilichen Verwaltungsdienst geschaffen. Zur besseren Bekämpfung von Terror und Extremismus erhält der Staatsschutz 80 neue Stellen. Es werden 2760 Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter eingestellt.

Schule und Bildung

  • Im Jahr 2021 richtet die Landesregierung rund 2750 Stellen für Lehrerinnen und Lehrer ein, darin enthalten sind rund 1.200 Lehrerstellen zur Stärkung der Grundschulen. Im Bereich der schulischen Inklusion werden rund 750 zusätzliche Stellen geschaffen. Das Angebot des Offenen Ganztags im Primarbereich wird um 25.000 Plätze ausgebaut auf nunmehr 354.670 Plätze. Zudem werden 400 zusätzliche Stellen für Schulverwaltungsassistenz an Grundschulen sowie 169 Stellen für Schulverwaltungsassistenz an Berufskollegs eingerichtet. Darüber hinaus werden die Stellen für Schulpsychologen um 50 erhöht.

Digitalisierung und Infrastruktur

  • Im Rahmen der Landeskofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes zahlt das Land 191 Millionen Euro mehr. Zur Beschleunigung der Digitalisierung der Landesverwaltung fließen 117,9 Millionen Euro zusätzlich.

Wissenschaft und Forschung

  • Die Universitätsmedizin wird deutlich gestärkt: Im Haushalt 2021 werden zusätzlich rund 94 Millionen Euro für die Universitätskliniken bereitgestellt. Davon entfallen rund 22 Millionen Euro auf den Aufbau der Hochschulmedizin in Ostwestfalen-Lippe.

Daneben unterstützt die Landesregierung die Bewerbung des Forschungszentrums Jülich als Standort für einen geplanten EU-Höchstleistungsrechner:  Zum einen durch eine anteilige Aufstockung der Grundfinanzierung als Beitrag zur Stärkung der Infrastruktur, zum anderen durch die finanzielle Vorsorge in Höhe von 125 Millionen Euro für den Landesanteil am Aufbau und Betrieb des geplanten Rechnersystems.

Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

  • Rund 22 Millionen Euro mehr fließen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in die Unterstützung unserer heimischen Landwirtschaft. Für die Arbeit der Landwirtschaftskammer werden zusätzlich acht Millionen Euro bereitgestellt. Ebenfalls verstärkt wird die Förderung des Ökolandbaus. Um die unabhängige Verbraucherarbeit weiter zu stärken, stellt das Land zusätzlich vier Millionen Euro für die Verbraucherzentrale zur Verfügung.

Verkehr

  • Für Projekte des Rad- und Fußverkehrs sind gut 54 Millionen Euro vorgesehen; das sind 15 Millionen Euro mehr als im Haushalt 2020. Das Land stellt zusätzlich rund 35 Millionen Euro für Investitionen in Landesstraßen und Radwege an Landesstraßen zur Verfügung.

Sportförderung

  • Das Land Nordrhein-Westfalen stellt im Haushalt 2021 für die Sportförderung rund 12 Millionen Euro mehr zur Verfügung als in 2020, insbesondere zur Durchführung sportlicher Großveranstaltungen.

Rheinisches Revier

  • Für die Kofinanzierung zusätzlicher Bundesmittel für das Rheinische Revier stellt die Landesregierung in 2021 zunächst 30 Millionen Euro zur Verfügung, in 2022 werden es 160 Millionen Euro sein.

Denkmalschutz und Dorferneuerung

  • Zur Unterstützung des Landesprogramms Dorferneuerung werden zusätzliche Investitionen von 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Förderung des Denkmalschutzes unterstützt das Land mit einem zusätzlichen Betrag im Haushalt 2021 von 12 Millionen Euro.

Weiterer Baustein vervollständigt beste Bildung mit digitalen Medien

Ausdrücklich zu begrüßen ist die Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Administration“ zum „DigitalPakt Schule“. Mit dieser Verwaltungsvereinbarung stellt der Bund den Ländern zusätzliche 500 Millionen Euro zur Verfügung, um die Schulen bei der Administration der IT-Infrastruktur zu unterstützen, die durch den „DigitalPakt Schule“ gefördert wird. Dem Land Nordrhein-Westfalen stehen nach dem Königsteiner Schlüssel rund 105 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Fördermittel sollen die Schulträger dabei unterstützen, den Ausbau von professionellen Administrations- und Supportstrukturen zu finanzieren (Personal- und Sachkosten). Sie können außerdem die Qualifizierung und Weiterbildung von IT-Administratorinnen und -Administratoren in Höhe von bis zu 10.000 Euro pro Fachkraft bezahlen. Das Ministerium für Schule und Bildung erarbeitet zurzeit eine Förderrichtlinie, sodass die Mittel so rasch wie möglich noch in diesem Jahr beantragt werden können. Zuwendungsempfänger sind die Träger von öffentlichen Schulen, von Ersatzschulen und von staatlich genehmigten Pflege- und Gesundheitsschulen. Die Länder verpflichten sich mit der Inanspruchnahme der Mittel zur Verstärkung der Fortbildung der Lehrkräfte im Bereich der digitalen Bildung.

Land fördert Modellprojekt der Sportjugend NRW zu E-Sport-Angeboten in der Jugendarbeit mit rund 440.000 Euro

Wie können Sportvereine in ihrer Jugendarbeit E-Sport einbinden? Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit rund 440.000 Euro das bundesweit erste Projekt zur Umsetzung von E-Sport-Angeboten in der außersportlichen Jugendarbeit. Das Projekt der Sportjugend NRW umfasst insbesondere die technische Ausstattung von 12 Modellstandorten, medienpädagogische Qualifizierungsangebote und eine wissenschaftliche Begleitung. Die Mittel werden aus dem Kinder- und Jugendförderplan zur Verfügung gestellt.

Das Mediennutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen prägt maßgeblich ihre Lebenswelt. Digitale Spiele und wettbewerbsorientierte Aktivitäten rund das Thema E-Sport gewinnen dabei zunehmend an Bedeutung. Vor allem kommerzielle E-Sport-Veranstaltungen haben sich zu einem Phänomen der Jugendkultur entwickelt. Auch in der medienpädagogisch orientierten Jugendarbeit gibt es immer häufiger entsprechende Angebote.

Im Rahmen des Modellprojektes sollen nun praxisnahe Konzepte zur Umsetzung von E-Sport-Angeboten unter Berücksichtigung der Gesundheitsförderung und des Kinder- und Jugend(medien)schutzes erarbeitet und erprobt werden. Dabei ist die aktive Beteiligung der Vereinsstrukturen und der Jugendlichen vor Ort gefragt. Die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung des dreijährigen Projekts übernimmt die Fachhochschule Münster. So sollen die Ergebnisse vor allem auch aus pädagogischer Sicht gesichert und der Sportjugend insgesamt, aber auch anderen Bereichen der Jugendarbeit zur Verfügung gestellt werden.

Bis zum 22. Oktober 2020 können Sportvereine in Nordrhein-Westfalen ihr Interesse bekunden, am Modellprojekt teilzunehmen.

Beschäftigte in Schulen und der Kindertagesbetreuung: weitere drei kostenlose COVID-19-Testungen zwischen Herbst- und Weihnachtsferien

Nordrhein-Westfalen bietet Beschäftigten an Schulen und in der Kindertagesbetreuung zwischen den Herbst- und Weihnachtsferien die Möglichkeit, sich bis zu dreimal kostenlos auf COVID-19 testen zu lassen. Der Zeitpunkt ist frei wählbar. Damit wird die bisherige Teststrategie im Schul- und Kitabereich mit einem angepassten, und zielgerichteten Angebot fortgesetzt, das dem derzeitigen Infektionsgeschehen Rechnung trägt und für mehr Sicherheit im Arbeitsalltag der Beschäftigten sorgt.

Insgesamt haben sich bisher 241.326 Beschäftigte freiwillig auf das Coronavirus testen lassen, davon 153.771 Beschäftigte in Schulen sowie 87.555 Kitabeschäftigte. Die Positivrate von 0,2 Prozent ist äußerst niedrig. Das heißt: Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen sind keine Hot Spots. Mit Blick auf die steigenden Infektionszahlen und den beginnenden Herbst müssten die Testkapazitäten allerdings ressourcenschonend zum Einsatz kommen.

Zum Hintergrund:

Das Konzept des Landes Nordrhein-Westfalen zur Testung der Beschäftigten an den öffentlichen und privaten Schulen sowie in der Kindertagesbetreuung sah für den Zeitraum vom 3. August bis zum 9. Oktober 2020 vor, dass die Beschäftigten sich alle 14 Tage freiwillig kostenlos auf das Coronavirus testen lassen konnten. Das betrifft rund 153.000 Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen) und über 210.000 Beschäftigte an den Schulen (Lehrpersonal, Beschäftigte des Offenen Ganztags, sonstiges sozial-/pädagogisches und nicht-pädagogisches Personal). Die Kosten für die Testungen übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen.

Eine Übersicht der Praxen, die die Testungen durchführen, sind auf den Seiten der Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe zu finden:

www.kvwl.de/coronavirus

https://coronavirus.nrw/patienteninformationen/

Ein Jahr Flugärger-App: bereits 70.000 Downloads

Ein Jahr nach dem Start wurde die Flugärger-App der Verbraucherzentrale bereits mehr als 70.000 Mal aus den Stores heruntergeladen. Ob zum Urlaub auf die Kanaren oder zum Städte-Kurztrip nach New York – der Traum vom Fliegen ist ein Massenphänomen. Nicht erst seit Corona kommt es häufig zu Flugausfällen und Verspätungen – zum Ärger der Passagierinnen und Passagiere.

Seit einem Jahr hilft hier die Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW. Das mit Mitteln des nordrhein-westfälischen Verbraucherschutzministeriums nach Beschluss des Landtags Nordrhein-Westfalen entwickelte Tool unterstützt Betroffene dabei, zustehende Entschädigungen zu berechnen und Ansprüche bei der Airline geltend zu machen. Über die App ist das mit nur wenigen Klicks bequem und schnell möglich.

In der App gibt es hilfreiche Informationen der Verbraucherzentrale NRW rund um Reisebeschränkungen und daraus resultierender Ansprüche. Noch ist nicht absehbar, welche Langzeitfolgen die Corona-Krise für den Flugverkehr haben wird. Doch der Traum vom Fliegen geht sicher in eine Fortsetzung. Und somit auch die Flugärger-App. Das Tool wird in den kommenden Monaten von der Verbraucherzentrale NRW weiterentwickelt und an die aktuellen Anforderungen angepasst.

So funktioniert die Flugärger-App:

Die Flugärger-App berechnet mit Hilfe von Datenbanken und Abfragen rückwirkend die Ansprüche von Passagierinnen und Passagieren auf Basis der EU-Fluggastrechte-Verordnung. Die Datenbank enthält alle weltweiten Flugverbindungen ab dem 1. Mai 2019, so dass die Flugdaten auf Basis der Flugnummer und des Datums automatisch ergänzt werden. Natürlich ist auch eine manuelle Eingabe der erforderlichen Flugdaten möglich.

Die App erzeugt ein Anschreiben, das die Nutzerinnen und Nutzer per Mail oder Post versenden können. Automatisch öffnet sich das Mailprogramm des Nutzers mit dem Forderungstext und allen persönlichen Angaben. Er ist bereits an die richtige Airline adressiert und muss nur noch abgeschickt werden. Alternativ lässt sich ein PDF erzeugen, um einen Brief an die Airline zu senden. Wenn die Airline die Forderungen aus dem Anschreiben ablehnt, kann der Nutzer sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. Mit Hilfe eines Fristenweckers und einer Historien-Ansicht lässt sich dieser Prozess in der App organisieren.

Es ist derzeit eine Prüfung der Fälle „Direktflug verspätet“, „Anschlussflug durch Verspätung verpasst“ sowie „Flug wurde annulliert“ möglich. Für weiteren Flugärger wie zum Beispiel Nichtbeförderung oder Probleme mit dem Gepäck hält die App umfangreiche Informationen der Verbraucherzentrale NRW bereit.

Entfesselungspaket zum Abbau von Bürokratie auf Bundesebene

Nordrhein-Westfalen treibt die Entbürokratisierung auch auf Bundesebene voran. Mit dem vorgelegten Antrag auf Entschließung des Bundesrats bringt das Land Nordrhein-Westfalen 48 Maßnahmen zur Reduzierung bundesgesetzlicher Bürokratie und zur Erleichterung und Beschleunigung von Verwaltungsverfahren sowie eine Initiative für ein Belastungsmoratorium auf den Weg.

Der Entschließungsantrag enthält 48 Maßnahmenvorschläge. Diese konzentrieren sich auf und umfassen exemplarisch:

  • Belastungsmoratorium (5 Vorschläge)
  • Vereinfachungen im Arbeitsrecht (5)
  • Schnellere Verfahren für öffentliche Aufträge (3)
  • Entrümpelung des Beihilfeverfahrens (9)
  • Erleichterung datenbasierter Geschäftsmodelle unter Wahrung des Datenschutzes (3)
  • Digitalisierte Verwaltungsprozesse (7)
  • Klarstellungen und Standards im Umweltrecht (5)
  • Schnellere Planungsverfahren (6)
  • Vermeidung von Doppelstrukturen in der Raumordnung (1)
  • Einfachere Abwicklungen im Außenwirtschaftsrecht (2)
  • Meldeerleichterungen im Energierecht (2)

Die Forderungen Nordrhein-Westfalens im Einzelnen:

Belastungsmoratorium für Spielräume kleiner und mittlerer Unternehmen

  • Neue Lasten, Abgaben und Meldepflichten wie etwa das Lieferkettengesetz müssen auf den Prüfstand, um die Unternehmen in der Corona-Krise nicht zusätzlich zu belasten. Ein einfaches Herrenoberhemd durchläuft etwa 140 Schritte vom Baumwollfeld bis zum Bügel. Durch das Lieferkettengesetz würde ein deutscher Mittelständler nun für jeden dieser Schritte haften.
  • Auf neue Steuern wie etwa eine Vermögenssteuer oder eine Finanztransaktionssteuer verzichten. Steuererhöhungen etwa bei der Körperschaftssteuer sollen unterbleiben.

Anpassungen im Arbeitsrecht für sichere Arbeitsplätze in der Krise

  • Eine Anhebung der Verdienstgrenze bei geringfügigen Beschäftigten von 450 Euro auf 530 Euro sorgt dafür, dass bei steigenden Mindestlöhnen nicht immer weniger Stunden gearbeitet werden dürfen.
  • Flexible Arbeitsmodelle dürfen nicht durch eine bürokratische Überregulierung der Arbeitszeiterfassung gefährdet werden. Digitale, manipulationssichere Lösungen zur Arbeitszeiterfassung bieten sich an, um den administrativen Aufwand niedrig zu halten.
  • Mehr Möglichkeiten bei den sachgrundlosen Befristungen erleichtern Unternehmen bei Unsicherheiten zur künftigen wirtschaftlichen Entwicklung Neueinstellungen und schaffen damit Arbeitsplätze.

Digitale Verwaltung schafft Voraussetzungen für Bürokratieabbau

  • Doppelte und dreifache Datenabfragen durch verschiedene Stellen sollen durch die Digitalisierung und Modernisierung von Registern entfallen. Auch Statistikpflichten sollen reduziert werden.
  • Möglichst alle wirtschaftsbezogenen Verwaltungsleistungen sollen über die Länderportale wie etwa das Wirtschafts-Service-Portal.NRW abgewickelt werden können.

Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen

  • Durch verkürzte Instanzenzüge und Klagebegründungsfristen, Reduzierungen von missbräuchlichen Verbandsklagen und Umweltverträglichkeitsprüfungen bei kleineren Vorhaben können Planungs- und Genehmigungsprozesse optimiert werden.
  • Corona-bedingte Erleichterungen bei Erörterungsterminen und öffentlichen Auslegungspflichten in Planfeststellungsverfahren sollen bis 2022 verlängert werden.

Modellprojekt Familienlotsinnen ist ein voller Erfolg!

Zwei Familienlotsinnen unterstützten in Duisburg und Gelsenkirchen im Rahmen eines von der RAG-Stiftung geförderten Modellprojektes zwei Jahre lang die Integration von geflüchteten Frauen mit kleinen Kindern. Der erfolgreiche Ansatz wird nun in die Regelförderung der beiden Jobcenter übernommen.

Die Integration geflüchteter Menschen in Ausbildung und Arbeit gelingt immer besser. Für Frauen mit kleinen Kindern ist der Einstieg in den Arbeitsmarkt aber weiterhin schwierig. Genau hier setzt das Modellprojekt „Familienlotsinnen“ an, das auf eine gemeinsame Initiative der Landesregierung, der Bundesagentur für Arbeit und der RAG-Stiftung zurückgeht. Geflüchtete Frauen mit kleinen Kindern werden durch Familienlotsinnen unterstützt, die ihre Sprache sprechen und sie bei der Bewältigung ihrer Herausforderungen im Alltag konkret unterstützen. Oft geht es dabei um die Beratung bei behördlichen Themen, die Suche nach Kinderbetreuungsplätzen oder den Zugang zu Sprachkursen. Die Familienlotsinnen kennen die kulturellen Hintergründe der geflüchteten Frauen und setzen an den ganz unterschiedlichen Bedarfen, Lebenssituationen und Potenzialen an. Die enge Zusammenarbeit mit dem Jobcenter auf der einen Seite und das Vertrauensverhältnis zu den geflüchteten Frauen auf der anderen Seite sind ebenfalls wichtige Erfolgsfaktoren.

Was im Herbst 2018 als Modell begann, wird nun nach Auslaufen der Förder-Phase weiter fortgesetzt. Das Modellprojekt wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Duisburg und dem Integrationscenter für Arbeit Gelsenkirchen umgesetzt. Aufgrund des Erfolgs werden beide Organisationen den erprobten Ansatz nun im Rahmen der SGB II-Regelförderung der Jobcenter fortführen.

Zusätzlicher Schub für bessere Mobilität in Nordrhein-Westfalen

Stärkung des Radverkehrs, Verbesserung des ÖPNV, Sanierung unserer Straßen und Investitionen in die Mobilität der Zukunft: Das sind die Schwerpunkte der geplanten Ausgaben für den Bereich Verkehr im kommenden Haushalt 2021.

  • Pendlerverkehr wird Radverkehr

Immer mehr Menschen entdecken das Fahrrad als Allround-Verkehrsmittel für sich. E-Bikes und Pedelecs machen das Rad auch für längere Pendler-Strecken zu einer Alternative zum Auto. Das Verkehrsministerium treibt diese Entwicklung voran und stellt im Haushalt 2021 rund 54 Millionen Euro für Investitionen in ein gutes ausgebautes, flächendeckendes Netz von Radwegen bereit. Das sind 15 Millionen Euro mehr als im Haushalt 2020:

>  zehn Millionen Euro mehr stehen für Radschnellwege zur Verfügung.

> fünf Millionen Euro mehr für den Radwegebau an Landesstraßen und auf stillgelegten Bahntrassen.

Nachdem im Jahr 2020 zehn zusätzliche Planerstellen geschaffen wurden, die sich ausschließlich um den Ausbau des Radwegenetzes kümmern, werden in den Bezirksregierungen zusätzlich fünf Stellen geschaffen, um die Genehmigung neu geplanter Radwege zu beschleunigen.

  • Deutschland muss wieder Bahnland werden!

In Nordrhein-Westfalen werden Rekord-Summen in den Bahnverkehr investiert – damit Pendler ein besseres Bahnangebot gemacht werden kann und mehr Güter auf der Schiene transportiert werden. Völlig neu im Haushalt 2021: 7,5 Millionen Euro für die Schaffung eines Planungsvorrats für Schienenprojekte. Damit beschleunigt das Land die Planung großer Bauvorhaben.

Sieben Millionen Euro sind auch im Jahr 2021 für nicht bundeseigene Bahnen vorgesehen. Sie fahren auf der letzten Meile zwischen Gewerbe- und Industriegebieten und Logistikstandorten. Hunderttausende Lkw-Fahrten können damit Jahr für Jahr vermieden werden. Rund zwei Milliarden Euro sind insgesamt für den ÖPNV im Haushalt 2021 vorgesehen, davon gut 1,6 Milliarden aus Bundesmitteln. 22,8 Millionen Euro (zehn Millionen Euro mehr als im Haushalt 2020) sind für die Digitalisierung und Vernetzung des ÖPNV veranschlagt. Damit werden zum Beispiel digitale Reise-Planung, Buchung, Bezahlung vorangetrieben.

  • Nordrhein-Westfalen schafft Mobilität 4.0

Die Mobilität der Zukunft soll in Nordrhein-Westfalen nicht nur erforscht, entwickelt und getestet, sondern auch hier produziert und frühzeitig erlebbar werden.

2018 wurden zum ersten Mal Mittel im Haushalt für die Mobilität der Zukunft bereitgestellt. Inzwischen treibt eine eigene Fachabteilung im Ministerium die Digitalisierung und Vernetzung der Mobilität voran. Im kommenden Jahr werden 20,5 Millionen (Neun Millionen mehr als im Haushalt 2020) bereitgestellt.

Sichtbare Ergebnisse der Investitionen sind zum Beispiel autonom fahrende Linienbusse in Monheim und automatisierte Pkw im Testbetrieb auf Straßen in Düsseldorf. Und die Entwicklung geht weiter:

> Eine Million Euro stellt das Land für die Entwicklung der automatisierten Binnenschifffahrt zur Verfügung.

> 2,5 Millionen Euro sind für den autonom fahrenden Zug „Brain Train“ vorgesehen.

  • Investitionshochlauf in unsere Straßen

Um den langjährigen Investitionsstau zu beheben, wird auch in den Erhalt unserer Landesstraßen so viel wie nie zuvor investiert. Waren 2016 noch 115,5 Millionen Euro angesetzt, so ist dieser Betrag über 127,5 Millionen Euro (2017), 160,9 Millionen Euro (2018), 175,0 Millionen Euro (2019) und 185,0 Millionen Euro im laufenden Jahr angestiegen. Im Haushalt 2021 sind 205 Millionen Euro vorgesehen.

Außerdem werden die Kommunen mit 135,9 Millionen Euro unterstützt, ihre Straßen in Schuss zu halten.

  • Tempo bei Planung, Genehmigung und Bau

Der Investitionsbedarf in unsere Infrastrukturen ist hoch, deshalb forciert das Verkehrsministerium weiter das Tempo bei Planung, Genehmigung und Bau. 50 zusätzliche Stellen werden dafür beim Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen geschaffen. Techniker, Planer und Ingenieure werden eingestellt, um Bauvorhaben schneller zu realisieren.

Fünf Millionen Euro für Tierwohl

Fast die Hälfte der Fläche Nordrhein-Westfalens wird landwirtschaftlich genutzt: Nordrhein-Westfalen ist damit das drittgrößte Agrarland in Deutschland. Mehr als 100.000 Beschäftigte erwirtschaften in 30.000 Betrieben pro Jahr einen Produktionswert von mehr als sieben Milliarden Euro.

Klimawandel, gestiegene Verbrauchererwartungen, Anforderungen an Umwelt- und Tierschutz, Corona, die Afrikanische Schweinepest und ungeklärte Finanzfragen stellen die Landwirtschaft gegenwärtig vor große Herausforderungen

Ein zentraler Baustein der nordrhein-westfälischen Landwirtschaftspolitik ist die Nutztierhaltungsstrategie. Mir ihr verändern sich, im Dialog mit allen Beteiligten, Schritt für Schritt die Rahmenbedingungen hin zu mehr Nachhaltigkeit vom Stall bis zum Teller. Mit dem Corona-Konjunkturprogramm wird das Tierwohl zusätzlich gestärkt. Mit insgesamt fünf Millionen Euro sollen unter anderem Investitionen in tierwohlgerechte Ställe unterstützt sowie Beratung und Forschung gefördert werden.

Konkrete Fördermaßnahmen, die über den Direktor der Landwirtschaftskammer NRW umgesetzt werden, sind:

  • Förderung für die Verbesserung des Tierwohls in Schweine- und Rinderhaltung: Kleine bauliche Maßnahmen wie z.B. Vorrichtungen für Beschäftigungsmaterial oder Kühlsysteme in den Ställen tragen zu mehr Tierwohl bei.
  • Für Sauenhalter werden durch das Programm Beratungsdienstleistungen zur Erfüllung der neuen baulichen Anforderungen an eine tiergerechte Haltung unterstützt: Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich mit bis zu 2.000 Euro an den zuwendungsfähigen Nettoausgaben pro durchgeführter Beratung. Förderfähig sind Beratungskonzepte zur Umstellung der Sauenhaltung im Deckzentrum auf Gruppenhaltung, zur Neugestaltung der Abferkelbuchten, zur Erhöhung des Platzangebotes oder zur Ermöglichung von Außenklimareizen.
  • Förderung von mobilen Legehennenställen: Nordrhein-Westfalen hat im Bereich der Ei-Erzeugung einen Selbstversorgungsgrad von rund 30 Prozent. Die Förderung stärkt die regionale Erzeugung unter artgerechten Haltungsbedingungen.

Darüber hinaus wird auch das (teil)mobile Schlachten gefördert. Durch diese Maßnahme soll in Pilotprojekten ein größtmögliches Maß an Tierwohl bis zur Schlachtung des Tieres erprobt werden. Der Vorteil: Das Tier kann bis zum Schluss in der Herde verbleiben und muss nicht zum Schlachtbetrieb transportiert werden. Dies stärkt zudem regionale Kreisläufe. Gegenstand dieser Fördermaßnahme sind Anschaffungen, die im Zusammenhang mit (teil-)mobiler Schlachtung stehen. Sie wird beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz durchgeführt.

Abgerundet wird das NRW-Konjunkturprogramm mit der Unterstützung von Forschungsvorhaben, die Grundlagen für eine Verbesserung des Tierwohls legen. Geplant sind derzeit zwei Arbeiten zur Lage in Kälberbetrieben sowie zum Abbau von Antibiotika in Wirtschaftsdüngern. Die Forschungsvorhaben sind wichtige Bausteine, um die im Rahmen der Nutztierstrategie verfolgten Zielsetzungen zu erfüllen. Sie sollen das Verständnis der Zusammenhänge zwischen Nutztierhaltung, Tierwohl und Tiergesundheit verbessern.

Neuauflage des Programms „Qualifizierung des bürgerschaftlichen Engagements“

Mit einer Neuauflage des Programms zur „Qualifizierung des bürgerschaftlichen Engagements“ stärkt das Nordrhein-Westfalen das Ehrenamt und unterstützt Projektideen von Vereinen, Gruppen und Einzelpersonen rund um die Themenfelder ländliche Räume, Naturschutz, Umwelt, Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen können sich bis Ende Januar 2021 bewerben. Dabei müssen sie ihre Ideen in einer Projektskizze beschreiben und deutlich machen, wo sie fachliche Beratung wünschen. Das Ministerium wählt aus den eingereichten Vorschlägen nach fachlichen Gesichtspunkten aus.

Den ausgewählten Initiativen bietet das Programm kostenlos qualifizierte Beratung an. Das Spektrum reicht von der Unterstützung bei der Vereinsgründung bis zur Hilfe bei der Beantragung von Fördergeldern. Pro Initiative können Beratungskosten von bis zu 20.000 Euro zur Verfügung gestellt werden; insgesamt sind im Rahmen des Programms für die Jahre 2020 und 2021 Mittel für die Beratungen von bis zu 140.000 Euro vorgesehen.

Das Faltblatt enthält alle erforderlichen Informationen zur Neuauflage des Programms und für die Bewerbung:

https://www.umwelt.nrw.de/mediathek/broschueren/detailseite-broschueren?broschueren_id=14058&cHash=2779f3568b5ad2c1523c85ebb4fba8cb

Entwurf einer neuen Leitentscheidung für das Rheinische Braunkohlerevier – Öffentlichkeitsbeteiligung startet

Der Entwurf einer neuen Leitentscheidung für das Rheinische Braunkohlerevier wurde dem Landtag vorgestellt. Damit wird das Kohleausstiegsgesetz des Bundes in die räumliche Planung des Landes übersetzt und der Rahmen für die bevorstehenden Veränderungen in den rheinischen Tagebauen geschaffen. Bürgerinnen und Bürger, Städte und Gemeinden sowie die vielen anderen Interessierten im Revier können den Entwurf bis Anfang Dezember in einer digitalen Beteiligung kommentieren.

Der Erhalt des Hambacher Forstes und der Ortschaft Morschenich finden sich in der Leitentscheidung ebenso wieder wie die angekündigten Verbesserungen für die Tagebauranddörfer von Garzweiler II durch größere Abstände zum Tagebaurand. Für eine gesicherte Energieversorgung bleiben Abbau und Verstromung von Braunkohle in Nordrhein-Westfalen bis zum gesetzlichen Abschlussdatum 2038 – möglichst schon 2035 – erforderlich. Der Bund hat dazu insbesondere die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler II im Kohleausstiegsgesetz festgestellt. Die Umsiedlungen in Erkelenz müssen deshalb fortgeführt werden. Die neue Leitentscheidung ist die Grundlage für die nun anstehenden Plan- und Fachverfahren. Erst durch diese wird sie dann unmittelbar auch für die bergbautreibende RWE Power AG verbindlich.

Hintergrund und weiterer Fahrplan:

Das Wirtschafts- und Energieministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Entwurf der neuen Leitentscheidung auf Basis der Regelungen im Kohleausstiegsgesetz des Bundes entwickelt. Die Landesregierung hat sich dazu von Februar bis Juni 2020 intensiv mit zahlreichen Akteuren im Rheinischen Revier ausgetauscht.

Über ein öffentliches Online-Beteiligungsverfahren können sich Bürgerinnen und Bürger, Städte und Gemeinden, Kreise und alle Interessierten nun bis zum 1. Dezember 2020 zu der neuen Leitentscheidung äußern und den Entwurf im Internet kommentieren. Link: www.leitentscheidung-perspektiven-nrw.de

Die Leitentscheidung ist auch Thema zweier Dialogveranstaltungen im Revier, die live im Internet übertragen werden. Sie finden statt in Erkelenz (15. Oktober 2020) und Kerpen (29. Oktober 2020).

Die abschließende Entscheidung wird 2021 gefasst. Danach muss auf Grundlage der Leitentscheidung insbesondere der Braunkohlenausschuss bei der Bezirksregierung Köln die Braunkohlenpläne anpassen und dabei die Vorgaben der Leitentscheidung umsetzen. Auch die konkreten neuen Abbaugrenzen und die Rekultivierungsziele werden hier festgelegt. Auch dazu wird die Öffentlichkeit beteiligt werden.