Themen der Woche im Landtag NRW 42. Kalenderwoche 2019

  • Finanzierung der neuen generalistischen Pflegeausbildung für 2020 und 2021 gesichert
  • Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge werden reduziert
  • Zentrum für Wirtschaft und digitale Verantwortung in Nordrhein-Westfalen geht 2020 an den Start
  • Nordrhein-Westfalen ist Investitionsstandort Nummer 1 für Unternehmen aus Großbritannien
  • Nordrhein-westfälische Polizeihunde können jetzt auch Datenträger erschnüffeln

 

Finanzierung der neuen generalistischen Pflegeausbildung für 2020 und 2021 gesichert

Gemeinsam mit den Verantwortlichen der Pflege hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Pauschalbeträge zur Finanzierung der Ausbildungskosten in der neuen generalistischen Pflegeausbildung für die Jahre 2020 und 2021 vereinbart. Beteiligt sind die Landesverbände der Kranken- und Pflegekassen sowie der Landesausschuss des Verbandes der privaten Krankenversicherung, die Landeskrankenhausgesellschaft, die Vereinigungen der Träger der ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen und die Interessenvertretungen der Pflegeschulen.

Damit ist ein zentraler Schritt für die erfolgreiche Umsetzung der generalistischen Pflegeausbildung in Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht worden. Die Beteiligten haben im Sinne einer attraktiven und zukunftsfähigen Ausbildung in der Pflege gehandelt. Alle, die nach den Vorgaben des Pflegeberufegesetzes eine berufliche Ausbildung in der Pflege beginnen wollen, finden in Nordrhein-Westfalen finanziell gesicherte Strukturen vor.

Die Beteiligten einigten sich für die Pflegeschulen für das Jahr 2020 auf pauschal 7.350 Euro pro Jahr je Schülerin oder Schüler. Für 2021 steigt dieser Betrag auf 7.563 Euro. Als Pauschale für die Träger der praktischen Ausbildung einigte man sich für 2020 auf 8.000 Euro pro Jahr je Auszubildenden. Für 2021 auf 8.232 Euro. Insgesamt ergibt dies eine Finanzierung von 15.350 Euro für 2020 und 15.795 Euro für 2021. Nicht inbegriffen ist die Ausbildungsvergütung, die sich nach der tatsächlich gezahlten Vergütungshöhe richtet.

Hintergrund

Ab dem kommenden Jahr beginnt die generalistische Ausbildung in der Pflege. Die neue Struktur mit ihrer zukunftsorientierten Ausrichtung befähigt die Auszubildenden, Menschen aller Altersgruppen in den verschiedenen Leistungsbereichen, insbesondere in den Krankenhäusern und den stationären sowie ambulanten Pflegeeinrichtungen, zu versorgen.

Zusätzlich wird auch eine neue gemeinsame Finanzierungsstruktur aufgebaut. Über einen Landesausgleichsfonds werden die Kosten der ausbildenden Einrichtungen einheitlich finanziert. Die Bezirksregierung Münster verwaltet diesen Ausgleichsfonds für das Land Nordrhein-Westfalen.

Der Gesamtfinanzierungsbedarf eines Jahres wird von vier Kostenträgern nach gesetzlich festgelegten prozentualen Anteilen aufgebracht. Diese sind: Die Krankenhäuser mit einem Anteil von rund 57 Prozent, die stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen mit rund 30 Prozent, das Land Nordrhein-Westfalen mit rund neun Prozent und die soziale Pflegeversicherung mit einem Anteil von rund vier Prozent. Sowohl die Träger der praktischen Ausbildung als auch die Pflegeschulen erhalten aus dem Fondssystem ein Ausbildungsbudget zur Finanzierung der Ausbildungskosten.

Das Ausbildungsbudget der Pflegeschulen setzt sich aus den nun festgelegten Pauschalbeträgen je Schülerin oder Schüler zusammen und dient der Finanzierung der Betriebskosten einschließlich der Kosten der Praxisbegleitung. Das Ausbildungsbudget des jeweiligen Trägers der praktischen Ausbildung setzt sich aus den nun festgelegten Pauschalbeträgen, die der Finanzierung der praktischen Ausbildung einschließlich der Kosten der Praxisanleitung dienen sowie den Ausbildungsvergütungen zusammen. Letzteres ist abhängig vom tatsächlich anfallenden Bedarf des jeweiligen Trägers – also der Anzahl der Auszubildenden und deren Vergütung.

Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge werden reduziert

Nordrhein-Westfalen reduziert die aktiv betriebenen Plätze in den landeseigenen Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) für Flüchtlinge von rund 25.000 auf knapp 20.000. Damit reagiert die Landesregierung auf die kontinuierlich zurückgegangenen Zugangszahlen Geflüchteter. Nordrhein-Westfalen verfügt weiterhin über ausreichende Kapazitäten und Reserven, um auf wieder ansteigende Flüchtlingszahlen vorbereitet zu sein. Künftig wird Nordrhein-Westfalen neben der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Bochum weiter über fünf Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) und 30 Zentrale Unterbringungseinrichtungen (ZUE) verfügen.

Das Aufnahmesystem des Landes Nordrhein-Westfalen orientiert sich an den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, der regionalen Ausgewogenheit sowie der Möglichkeit, flexibel auf Veränderungen zu reagieren. Die zuletzt im Dezember 2017 mit Erlass festgelegten Kapazitäten wurden im Verlauf des Jahres 2019 durch das Integrations- und Flüchtlingsministerium überprüft und nun angepasst. Insgesamt werden acht Einrichtungen geschlossen. Neben der Reduzierung der aktiven Kapazitäten werden sukzessive auch die Stand-by-Plätze abgebaut.

Diese Entscheidung hat keine Auswirkungen auf die Umsetzung des von der Landesregierung im Jahr 2018 verabschiedeten Asylstufenplans. An dem Ziel der Entlastung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen wird weiter festgehalten, indem ihnen möglichst nur anerkannte Flüchtlinge oder Personen mit guter Bleibeperspektive zugewiesen werden sollen.

Im Einvernehmen mit den Bezirksregierungen hat das Integrations- und Flüchtlingsministerium entschieden, die folgenden aktiv betriebenen Unterbringungs- sowie Stand-by-Einrichtungen zu schließen:

Regierungsbezirk Arnsberg: ZUE Rüthen, ZUE Bochum (Stand-By), ZUE Bad Laasphe (Stand-By)

Regierungsbezirk Detmold: ZUE Oerlinghausen

Regierungsbezirk Düsseldorf: ZUE Niederkrüchten, ZUE Wuppertal IV

Regierungsbezirk Köln: ZUE Kall

Regierungsbezirk Münster: ZUE Bottrop (Stand-By)

Unter Beteiligung der fünf Bezirksregierungen wurden für alle durch das Land Nordrhein-Westfalen betriebenen ZUE Kennzahlen erhoben und landesweit miteinander verglichen. Die Auswahl der zu schließenden Einrichtungen erfolgte insbesondere mit Blick auf: Wirtschaftlichkeit der Standorte, Optionen zu Mietvertragslaufzeiten, besondere Einrichtungszwecke, die von den Bezirksregierungen vorgenommene Einschätzung zur Unterbringungsqualität.

Die Bezirksregierungen haben die betroffenen Standortkommunen und Vertragspartner über die anstehenden Schließungen informiert und werden nun die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der Standortentscheidungen vornehmen.

Die Entlastung der Kommunen von der Unterbringung von Flüchtlingen ohne Bleibeperspektive setzt das Integrations- und Flüchtlingsministerium durch die Änderung des Asylsystems sukzessive um. Es hat eine Vereinbarung zur Beschleunigung der Asylverfahren mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) getroffen und die Aufenthaltszeiten von Flüchtlingen in den Landeseinrichtungen verlängert. Bei negativem Ausgang des Asylverfahrens wird verstärkt aus den Landeseinrichtungen zurückgeführt. Weiterhin bereitet das Ministerium eine Erhöhung der Rücküberstellungen in Dublinfällen bereits aus den Landeseinrichtungen vor. Dies wurde bei der Reduzierung der Unterbringungskapazitäten berücksichtigt.

Im Jahr 2019 kamen 19.346 Flüchtlinge nach Nordrhein-Westfalen (Stand: 30. September). Dieser Wert liegt deutlich unter dem der vorherigen Jahre, wie 2018 (Januar bis einschl. September: 23.243; 2018 gesamt: 30.203) oder 2015 (Januar bis einschl. September: 123.715; 2015 gesamt: 231.878).

Zentrum für Wirtschaft und digitale Verantwortung in Nordrhein-Westfalen geht 2020 an den Start

Das Wirtschafts- und Digitalministerium richtet 2020 das erste landesweite „Zentrum für Wirtschaft und digitale Verantwortung“ ein. Dieses soll sich mit der Frage beschäftigen, welchen Beitrag Unternehmen in Zeiten der Digitalisierung zur Erhöhung der Lebensqualität aller leisten können. Die neue Plattform soll vor allem kleine und mittlere Unternehmen ermutigen, langfristig ein Konzept zu ökonomischen, ökologischen, digitalen und sozialen Fragen einzuführen und innovative Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle zu entwickeln. Umgesetzt werden soll das Projekt vom Wuppertaler CSCP (Collaborating Centre on Sustainable Consumption and Production), IHK NRW und der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

Das neue Zentrum soll Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft, Start-ups, Zivilgesellschaft, Finanzakteure sowie Kammern und Verbände miteinander vernetzen. Ziel ist es, gemeinsam Lösungen für unternehmerische Herausforderungen im Zeitalter der Digitalisierung zu erarbeiten und in die einzelnen Organisationen zu tragen. Damit ist das Zentrum auch ein wichtiger Bestandteil bei der Umsetzung der Strategie für das digitale Nordrhein-Westfalen. Im Fokus stehen die Bereiche Unternehmenskultur, Leben und Arbeiten, Führungsethik oder soziales Unternehmertum. Ein fairer Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Vielfalt in der Personalauswahl, Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz, die Achtung von Verbraucherinteressen, die Übernahme von Verantwortung für die Lieferkette, transparente Unternehmensführung und eine offene Kommunikation sind wichtige Handlungsfelder.

Netzwerkpartner sind die in der IHK NRW zusammengeschlossenen 16 Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen. Ausgewählt wurde das Projekt von einer Jury. Das Landeszentrum wird aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und aus Landesmitteln finanziert. Insgesamt stehen 800.000 Euro zur Verfügung.

Nordrhein-Westfalen ist Investitionsstandort Nummer 1 für Unternehmen aus Großbritannien

Nordrhein-Westfalen ist Deutschlands Investitionsstandort Nummer 1 für Unternehmen aus Großbritannien. Seit dem Referendum haben sich hier bereits mehr als 100 Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich angesiedelt. Nordrhein-Westfälische Wirtschaftsförderer und Kammern wollen ihre Bemühungen um weitere Ansiedlungen nun noch einmal intensivieren.

Die wachsende Sorge vor einem ungeregelten Brexit macht es für viele britische Firmen lohnenswert, über eine Niederlassung auf dem europäischen Kontinent nachzudenken. Nordrhein-Westfalen verfügt über Regionen mit vielfältigen Stärken. Diese Stärken sollen beim Standortmarketing im Vereinigten Königreich noch deutlicher gemacht werden, zum Beispiel durch Kooperationsveranstaltungen der landeseigenen Wirtschaftsförderung NRW.INVEST mit kommunalen oder regionalen Wirtschaftsförderungen.

Als Grundlage für Gespräche mit britischen Unternehmen werden unter anderem die Ergebnisse einer vom Wirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln dienen. Britische Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit verlagern wollen, finden in Nordrhein-Westfalen einen vergleichbaren Wirtschaftsraum mit vielen Standortvorteilen vor. Das gilt vor allem für die im Vergleich höhere Arbeitsproduktivität und die geringeren Lohnstückkosten. Im Rahmen der Studie waren für jede Region in Nordrhein-Westfalen Vergleichsregionen im Vereinigten Königreich herausgearbeitet worden, die strukturelle Ähnlichkeiten aufweisen.

Nordrhein-westfälische Polizeihunde können jetzt auch Datenträger erschnüffeln

Die nordrhein-westfälische Polizei hat ihre ersten Datenspeicherspürhunde vorgestellt. In den letzten Wochen sind die fünf Hunde an 20 Lehrtagen darin ausgebildet worden, CDs, Festplatten, Speicherkarten, USB-Sticks, Smartphones und SIM-Karten zu finden. „

Es handelt sich um Rauschgiftspürhunde, die jetzt über diese zusätzliche Fertigkeit verfügen. Die nordrhein-westfälische Polizei ist eine der ersten Polizeien mit Datenspeicherspürhunden in Deutschland. Bisher gab es sie vor allem in Justizbehörden, darunter auch in Nordrhein-Westfalen. Die Ausbildung der Hunde ist eine Konsequenz aus dem Fall Lügde, wo ein Datenspeicherspürhund angefordert werden musste und gute Dienste geleistet hat.

Die Hunde werden in Köln und Recklinghausen gehalten. Von dort aus können sie von allen Polizeibehörden im Land angefordert werden. Im Mai 2019 konnte durch den Datenspeicherspürhund der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen mehrere Beweismittel aufgefunden werden. Deshalb entschied sich das Innenministerium nach Absprache mit dem Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP) und dem Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) zur Einführung von Datenspeicherspürhunden bei der Polizei.

Bei den fortgebildeten Hunden handelt es sich um „Ali Baba“ (Herder-Mix, fünf Jahre), „Herr Rossi“ (Malinois, drei Jahre), „Odin“ (Malinois, fünf Jahre), „Jupp“ (Malinois, drei Jahre) und „Theo“ (Herder, fünf Jahre). Die rund 300 Diensthunde der nordrhein-westfälischen Polizei sind als Schutzhunde, Rauschgiftspürhunde, Sprengstoffspürhunde, Personenspürhunde, Brandmittelspürhunde, Leichenspürhunde, Mantrailer und Banknotenspürhunde im Einsatz.