06 Nov Themen der Woche im Landtag NRW 44. Kalenderwoche 2020
- Nordrhein-Westfalen setzt vereinbarte Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus konsequent um
- Nordrhein-Westfalen schnürt Hilfsprogramm für Kinos in Höhe von 15 Millionen Euro
- Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Verbandsschulen der Sportfachverbände
- 15 Millionen Euro zusätzlich – Land stellt zur Sicherung der Viertligisten Hilfen bereit
- Dunkelfeldstudie: Bürgerinnen und Bürger fühlen sich in ihrer Nachbarschaft sicher
- Nordrhein-Westfalen ist führender IKT-Standort und Motor des digitalen Wandels in Deutschland
- Global Business startet: Neue Gesellschaft vereint Außenwirtschaftsförderung des Landes Nordrhein-Westfalen unter einem Dach
- Land stärkt Integrationsmanagement in den Kommunen
- Haushalt 2021: 8,6 Milliarden Euro für Wissenschaft, Forschung und Weiterbildung
Nordrhein-Westfalen setzt vereinbarte Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus konsequent um
Nordrhein-Westfalen setzt die am 28. Oktober bei den Beratungen der Regierungschefinnen und –chefs der Länder mit der Bundeskanzlerin vereinbarten Maßnahmen konsequent um. Die neuen Regeln gelten dann – wie bundeseinheitlich vereinbart – in Nordrhein-Westfalen seit dem 2. November.
Mit der neuen Verordnung wird unter anderem die wichtige AHA-Regel (Abstand – Hygiene – Alltagsmaske) nochmals deutlicher formuliert und deren Geltungsbereiche einheitlicher festgelegt. So gilt ab dem 2. November grundsätzlich in allen Gebäuden mit Kunden- und Besucherverkehr eine Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske. Eine weitere wichtige Botschaft der neuen Verordnung lautet: Um die Infektionswelle zu brechen, müssen im November alle nicht auf Schule und Ausbildung sowie Beruf bezogenen Kontakte soweit wie möglich reduziert werden.
Konkret heißt das:
- Treffen im öffentlichen Raum sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Mehr als zehn Personen sind aber auch in diesen Fällen nicht erlaubt.
- Für den privaten Bereich gilt nach wie vor die dringende Empfehlung, Kontakte mit haushaltsfremden Personen gänzlich zu meiden und dort, wo das nicht möglich ist, die AHA-Regel zu achten.
- Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt. Übernachtungen im Rahmen von Reisen, die vor dem 29. Oktober angetreten worden sind, sind hiervon nicht betroffen. Reisebusreisen und sonstige Gruppenreisen mit Bussen zu touristischen Zwecken sind unzulässig.
- Gastronomische Betriebe sind zu schließen. Ausgenommen ist die Lieferung oder Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
- Alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung und Freizeitgestaltung dienen, sind abzusagen.
Zu schließen sind:
- Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen
- Messen, Ausstellungen, Jahrmärkte, Trödelmärkte
- Kinos, Freizeitparks, zoologische Gärten und Tierparks und andere Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen)
- Spielhallen und –banken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
- Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen unter Ausnahme des Individualsports im Freien
- Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
- Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
Untersagt sind zudem körpernahe Dienstleistungen mit Ausnahme des Friseurhandwerks und der Fußpflege sowie medizinisch notwendiger Behandlungen, zum Beispiel Physiotherapien.
Nordrhein-Westfalen schnürt Hilfsprogramm für Kinos in Höhe von 15 Millionen Euro
Die Kinolandschaft in Nordrhein-Westfalen leidet – wie viele andere Branchen auch – massiv unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Die Besucherzahlen sind stark zurückgegangen, wichtige internationale Filmstarts werden immer weiter verschoben, wodurch die Branche mit Umsatzeinbußen in Millionenhöhe rechnen muss. Um Kinos in dieser schwierigen Lage gezielt zu unterstützen, stellt das Land Nordrhein-Westfalen 15 Millionen Euro zur Verfügung und setzt das Hilfsprogramm „Film ab NRW“ auf. Die Gelder wurden in dieser Woche durch den Haushalts- und Finanzausschuss bewilligt und werden ab Januar 2021 ausgezahlt.
Allein im ersten Halbjahr 2020 war die Besucherzahl in den insgesamt 257 nordrhein-westfälischen Kinos im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nach Angaben der Filmförderungsanstalt von über 11 Millionen Besucher auf rund 5,4 Millionen Besucher gesunken (minus 50,7 Prozent). Der Umsatz ging um über 51 Prozent zurück (von über 95 Millionen Euro auf rund 46 Millionen Euro). Durch das Hilfsprogramm „Film ab NRW“ sollen existenzbedrohende Wirtschaftslagen, die durch diese Entwicklung entstehen, weitestgehend abgewendet werden. Daher können sämtliche Kinos, vom kleinen Filmkunstkino mit einem Saal bis hin zum großen Kinocenter, Finanzhilfen beantragen.
Im Frühjahr erhielten bereits alle Kinos, die mit dem Kinoprogrammpreis NRW 2019 der Film- und Medienstiftung NRW ausgezeichnet wurden, durch die Film- und Medienstiftung NRW eine nachträgliche Aufstockung der Prämien um 5.000 Euro.
Der Start des Hilfsprogramms „Film ab NRW“ wird zum 1. Januar 2021 erfolgen. Weitere Rahmenbedingungen zur Antragstellung und Förderhöhe werden derzeit erarbeitet und zeitnah veröffentlicht.
Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Verbandsschulen der Sportfachverbände
Das Land fördert die Sportschulen der nordrhein-westfälischen Fachverbände bei der Bewältigung pandemiebedingter Härten mit Zuschüssen in Höhe von bis zu 500.000 Euro. Die zur Eindämmung des Infektionsgeschehens notwendigen Kontaktverbote haben die Sportorganisationen und auch die Sportschulen als Orte sozialer Kontakte und des sportlichen Miteinanders in ihrem Kern getroffen. Daher werden die Sportvereine und -verbände weiterhin bestmöglich dabei unterstützt, die Folgen der Corona-Krise zu bewältigen. Das zentrales Ziel bleibt, pandemiebedingte Härten so weit wie möglich abzufedern.
Mit der „Soforthilfe Sport“ und der neuen „Soforthilfe Profisport“ stehen in Nordrhein-Westfalen aktuell zwei sportspezifische Hilfeprogramme mit einem Gesamtvolumen von 25 Millionen Euro zur Verfügung. Darüber hinaus wurden in laufenden Förderverfahren deutliche Erleichterungen für die Fördernehmer umgesetzt.
Mit einer weiteren Förderung sollen nun die Sportschulen der Fachverbände mit Landesmitteln in Höhe von insgesamt 500.000 Euro dabei unterstützt werden, notwendige Maßnahmen umzusetzen. Das Land trägt damit dazu bei, dass an den Verbandsschulen als zentrale Aus- und Fortbildungsstätten des Sports weiterhin hervorragende Lern- und Trainingsbedingungen gewährleistet werden können. Anträge auf Förderung können ab sofort über den Landessportbund gestellt werden.
15 Millionen Euro zusätzlich – Land stellt zur Sicherung der Viertligisten Hilfen bereit
Das Land Nordrhein-Westfalen hat für die von fehlenden Zuschauereinnahmen betroffenen Viertligisten im Sport ein 15-Millionen-Euro-Notprogramm aufgelegt. Die zusätzlichen Mittel sollen den auf Ticketverkäufe angewiesenen Mannschaften dabei helfen, finanziell bedingte Abmeldungen vom Spielbetrieb zu umgehen und trotz leerer Sportanlagen oder -hallen die jeweilige Ligazugehörigkeit aufrecht zu erhalten. Die neuen Hilfsgelder werden ab einem Einnahmeausfall von 2.500 Euro ohne Steuern ausgezahlt und sind auf 60 Prozent des ermittelten Nettobetrags begrenzt.
Die entsprechenden Anträge können vom 1. bis 30. November 2020 online über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen gestellt werden. Dort finden sich weitere Informationen zu den Richtlinien des Landes sowie zur Antragstellung.
Dunkelfeldstudie: Bürgerinnen und Bürger fühlen sich in ihrer Nachbarschaft sicher
Die Menschen in Nordrhein-Westfalen fühlen sich in ihrer Nachbarschaft insgesamt sicher. Die Unsicherheit steigt, je weiter sie sich von ihrem näheren Wohnumfeld wegbewegen. Mangelnde Beleuchtung oder Verwahrlosung des öffentlichen Raumes sind weitere Unsicherheitsfaktoren. Nur wenige Menschen in Nordrhein-Westfalen befürchten, Opfer einer Straftat zu werden. Wenn sie Gewalt erleben, zeigen viele Menschen die Taten allerdings nicht an. Dies sind nur einige wenige Ergebnisse der Dunkelfeldstudie „Sicherheit und Gewalt in Nordrhein-Westfalen“.
Im September 2019 haben 60.000 Bürgerinnen und Bürger in 81 Städten in Nordrhein-Westfalen Post erhalten: Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung und das Ministerium des Innern starteten damals die großangelegte Dunkelfeldstudie für Nordrhein-Westfalen. Im November 2019 lagen die Ergebnisse vor, die das Landeskriminalamt innerhalb eines halben Jahres ausgewertet hat. Ein Teilaspekt der Befragung bezog sich auf das Sicherheitsempfinden der Befragten sowohl in ihrem Umfeld als auch im öffentlichen Raum.
Darüber hinaus wurden Erfahrungen mit Gewaltkriminalität – unabhängig vom Anzeigeverhalten der Opfer und einer späteren Strafverfolgung – abgefragt. Eine wichtige Erkenntnis aus den Ergebnissen der Studie ist, dass die Präventionsarbeit weiter ausgebaut werde.
Die Befragung wurde im Auftrag beider Ministerien durch das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Die Datenerfassung und -aufbereitung erfolgte durch das Unternehmen „infas – Institut für angewandte Sozialwissenschaft“.
Weitere Ergebnisse
Zum Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger:
- Die Bevölkerung Nordrhein-Westfalens fühlt sich größtenteils sicher. Dies gilt insbesondere:
- im jeweiligen geographischen Nahraum, also der eigenen Wohnung/dem eigenen Haus,
- in der eigenen Wohngegend,
- tagsüber, hier auch im öffentlichen Raum.
- Unsicherheitsgefühle treten im öffentlichen Raum bei Nacht auf, dies gilt insbesondere bei Frauen.
- Unsicherheitsgefühle treten auch dort häufiger auf, wo „Unordnung“ beobachtet wird – also dort, wo z. B. viel Müll und Abfall auf den Straßen wahrgenommen wird.
- Opfer durch Eigentums- und Vermögensdelikte zu werden, wird allgemein stärker gefürchtet als durch Gewalt- und Sexualdelikte.
- Die Furcht davor, Opfer einer Straftat zu werden, fällt bei Personen mit Migrationshintergrund – außer bei der Furcht vor einer Betroffenheit von Vorurteilskriminalität – insgesamt ähnlich gering aus wie bei Personen ohne Migrationshintergrund.
Zu Erfahrungen mit Gewaltkriminalität:
- Mehr als die Hälfte der nordrhein-westfälischen Bevölkerung war in ihrem Leben (Lebensprävalenz) von mindestens einer der abgefragten Formen körperlicher, sexueller oder psychischer Gewalt betroffen. Für den Zeitraum September 2018 bis August 2019 (Jahresprävalenz) betrifft dies etwa ein Viertel der Bürgerinnen und Bürger. Die psychische Gewalt ist die am häufigsten genannte erlebte Gewalterfahrung.
- Männer sind im Vergleich zu Frauen häufiger von körperlicher Gewalt betroffen und Frauen im Vergleich zu Männern häufiger von sexueller Gewalt.
- Frauen fühlen sich im öffentlichen Raum, insbesondere bei Nacht und im öffentlichen Personennahverkehr, unsicherer als Männer und bewerten das Risiko, Opfer einer Straftat zu werden höher als Männer – vor allem im Hinblick auf sexuelle Belästigung (Frauen: 13 Prozent, Männer: 4 Prozent) und Vergewaltigung (Frauen: 8 Prozent; Männer 3 Prozent).
- Gewalterfahrungen werden zumeist in privaten Zusammenhängen (zum Beispiel Besuch von Veranstaltungen, familiärer Kontext) oder beruflichen Zusammenhängen gemacht, eher selten im Bildungs- und Gesundheitswesen. Aus Gewalterfahrungen resultieren nicht selten körperliche und emotionale bzw. psychische Belastungsfolgen.
Die Anzeigequoten liegen abhängig von der Gewaltform zwischen Null und rund 50 Prozent. Am höchsten ist die Anzeigequote bei körperlicher Gewalt.
Die Anzeigequoten bei Gewaltkriminalität sind im Vergleich etwa zu denen bei Eigentums- und Vermögensdelikten gering. Dies betrifft insbesondere Formen von Gewalt wie zum Beispiel psychische Gewalt, Delikte, die in besonderem Maße mit Scham- und Schuldgefühlen einhergehen (zum Beispiel sexuelle Gewalt) und Delikte, die im sozialen Nahraum (zum Beispiel Gewalt in Partnerschaften) aufgetreten sind.
Die Gründe, aus denen nach einer Gewalterfahrung auf eine Anzeige bei der Polizei verzichtet wurde, sind vielfältig. Häufig wurde auf Grund der gering empfundenen Schwere der Tat – etwa bei psychischer Gewalt – keine Anzeige erstattet.
Nur wenige Gewaltbetroffene nehmen in Folge einer Gewalterfahrung professionelle Hilfe- und Unterstützungsangebote oder private Unterstützung in Anspruch. Deutlich häufiger wurde private Unterstützung (40 Prozent) etwa durch die Partnerin/den Partner, die Familie oder bei Freundinnen/Freunden gesucht.
Mehr als jede zehnte von Gewalt betroffene Person nimmt Hilfe und Unterstützung jedoch auch deshalb nicht in Anspruch, da ihr nicht bekannt ist, an wen sie sich wenden könnte. Dies geht mit dem Befund einher, dass sich die nordrhein-westfälische Bevölkerung über Hilfeangebote im Durchschnitt eher wenig gut informiert fühlt.
Nordrhein-Westfalen ist führender IKT-Standort und Motor des digitalen Wandels in Deutschland
Die Branche für Informations- und Kommunikationstechnologien erwirtschaftete im Jahr 2018 in Nordrhein-Westfalen einen Umsatz von rund 127 Milliarden Euro und damit ein Plus von mehr als 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Auch die Anzahl der Unternehmen und Beschäftigen wuchs: Insgesamt arbeiteten rund 239.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in knapp 25.000 Unternehmen der IKT-Branche – das sind gut 10.000 Beschäftigte und 280 Unternehmen mehr als noch 2017. Die Branche ist damit ein wesentlicher Pfeiler für die Gesamtwirtschaftsleistung Nordrhein-Westfalens, ihr Anteil betrug im Berichtsjahr 7,43 Prozent.
Der Blick auf die gesamtdeutsche Informations- und Kommunikationswirtschaft bescheinigt der nordrhein-westfälischen IKT-Branche ebenfalls eine herausragende Rolle: Knapp 29 Prozent des Gesamtumsatzes der Branche in Deutschland wurde in Nordrhein-Westfalen generiert – ein Wachstum im Vergleich zum Vorjahr von über 2,5 Prozent. Knapp jeder fünfte sozialversicherungspflichtig Beschäftigte war hierzulande angestellt und jedes fünfte IKT-Unternehmen in NRW beheimatet.
Zwar beziehen sich die Zahlen auf die Zeit vor Beginn der Corona-Pandemie, die positive Entwicklung ist aber auch für die Zeit während und nach der Krise von großer Bedeutung: Sie zeigt, dass Nordrhein-Westfalen in dieser wichtigen und zukunftsträchtigen Branche eine führende Rolle in Deutschland und Europa innehat. Die IKT-Branche ist ein wichtiger Treiber der Digitalisierung und zugleich Innovationsmotor für andere Branchen – ihre Stärke hat positive Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft im Land.
Die Zahlen basieren auf den im September 2020 verfügbaren Statistiken von IT.NRW, dem Statistischen Bundesamt und der Bundesagentur für Arbeit und beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2018. Im Rahmen der Reihe „Facts and Figures – Der IKT-Standort Nordrhein-Westfalen“ stellt das Competence Center 5G.NRW die vollständige Analyse zum Download zur Verfügung: https://5g.nrw/facts-and-figures-2020/.
NRW.Global Business startet: Neue Gesellschaft vereint Außenwirtschaftsförderung des Landes Nordrhein-Westfalen unter einem Dach
Die NRW.Global Business GmbH nahm am Montag, 2. November 2020, als neue Außenwirtschaftsförderungsgesellschaft des Landes Nordrhein-Westfalen offiziell ihre Arbeit auf. Für die Neuaufstellung der Außenwirtschaftsförderung des Landes entsteht die ‚Trade & Investment Agency‘ aus den beiden ehemaligen Gesellschaften NRW.INVEST und NRW.International.
NRW.Global Business ist Partner für nationale und internationale Unternehmen bei Investitionsprojekten und der Ansiedlung in Nordrhein-Westfalen sowie bei der Erschließung von Auslandsmärkten für nordrhein-westfälische Unternehmen und der Vernetzung mit internationalen Geschäftspartnern.
Als hundertprozentige Tochtergesellschaft des Landes Nordrhein-Westfalen setzt NRW.Global Business die Außenwirtschaftsaktivitäten des Landes operativ um und ist zentraler Ansprechpartner für die Partnerorganisationen der Außenwirtschaft. Im internationalen Standortmarketing bewirbt NRW.Global Business Nordrhein-Westfalen im Ausland insbesondere mit innovativen und zukunftsweisenden Technologien und Dienstleistungen.
NRW.Global Business arbeitet eng mit lokalen und regionalen Wirtschaftsförderungen, mit Unternehmen, Verbänden, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Clustern, Landesinitiativen und anderen wirtschaftsnahen Vereinigungen zusammen.
Land stärkt Integrationsmanagement in den Kommunen
Die Integration geschieht vor Ort in den Kommunen, die für das Land ein wichtiger integrationspolitischer Partner sind. Mit dem nun veröffentlichten Abschlussbericht „Einwanderung gestalten NRW“ will das Land Nordrhein-Westfalen die Kommunalen Integrationszentren bei der strukturellen Fortentwicklung ihrer Integrationsarbeit unterstützen.
Dazu wurden die Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Modellprojekt in einer Handreichung zusammengefasst. Ziel ist, das Kommunale Integrationsmanagement flächendeckend in allen Kreisen und kreisfreien Städten im Land umzusetzen. Dafür stellt das Land in diesem Jahr 25 Millionen Euro zur Verfügung. Für 2021 sind 50 Millionen Euro eingeplant. „Einwanderung gestalten NRW“ war das Vorläuferprojekt für das Kommunale Integrationsmanagement und wurde von 2017 bis 2019 durchgeführt.
Durch eine bessere Verwaltungszusammenarbeit sollen Menschen schneller und passgenauer Zugang zu Sprach-, Bildungs- und Arbeitsmarktangeboten erhalten. So sollen Ämter und Behörden in die Lage versetzt werden, mit den Trägern und Einrichtungen vor Ort ein Gesamtkonzept zu entwickeln, wie Menschen besser beraten und begleitet werden können.
Der Abschlussbericht wurde als Handreichung zum Thema Kommunales Einwanderungsmanagement bzw. Integrationsmanagement aufbereitet. Die Ergebnisse der Partnerinnen und Partner sind als Kapitel aufgebaut, so dass die Kommunen sich je nach Bedarf an den Best-Practice-Ansätzen orientieren können. Den Abschlussbericht finden Sie hier.
Hintergrund:
Nordrhein-Westfalen ist das einzige Bundesland, in dem es Kommunale Integrationszentren gibt. Die landesweit 54 Einrichtungen bieten Angebote für Kinder und Jugendliche mit Einwanderungsgeschichte, die die Bildungschancen verbessern sollen. Daneben koordinieren sie die Aktivitäten und Angebote der Kommunen und freien Träger in Bezug auf Integration und das Zusammenleben in Vielfalt. Seit 2015 unterstützen die Kommunalen Integrationszentren im Rahmen des Landesprogramms KOMM-AN NRW Bürgerinnen und Bürger, die sich vor Ort um Geflüchtete kümmern.
Haushalt 2021: 8,6 Milliarden Euro für Wissenschaft, Forschung und Weiterbildung
Insgesamt belaufen sich die Mittel im Haushaltsentwurf für die die Bereiche Wissenschaft, Forschung und Weiterbildung im kommenden Jahr auf rund 8,6 Milliarden Euro. Dies entspricht einer Steigerung von 110,5 Millionen Euro im Vergleich zum laufenden Haushaltsjahr.
Wissenschaft und Forschung sind ein wichtiger Motor für die Weiterentwicklung Nordrhein-Westfalen. Mit der Vorlage eines erneuten Rekordhaushalts werden die Rahmenbedingungen für eine exzellente Wissenschaftslandschaft weiter gestärkt. Gerade die Corona-Pandemie führt uns allen vor Augen, wie bedeutsam eine leistungsfähige Hochschulmedizin in Nordrhein-Westfalen ist. Es ist ein zentrales Anliegen des Landes Nordrhein-Westfalens, diese Leistungsfähigkeit zu erhalten und weiter auszubauen. Die Hochschulen sollen 2021 mehr Geld für die Qualitätsverbesserung von Studium und Lehre erhalten, was vor allem den Studierenden in Nordrhein-Westfalen zugutekommt.
Der Etat für Wissenschaft, Forschung und Weiterbildung für das Jahr 2021 teilt sich wie folgt auf:
Hochschulen
Für die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen sollen im kommenden Jahr insgesamt rund 5,6 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Die Hochschulförderung setzt zwei wesentliche Schwerpunkte: Zum einen ist die Einrichtung der neuen Studiengänge für Hebammenkunde sowie für Psychotherapie geplant. Zum anderen steht die Verbesserung der Qualität der Lehre im Fokus. Die Mittel für die Qualitätsverbesserungen werden in diesem Zuge um 51 Millionen Euro aufgestockt. Diese Mittel dafür kommen aus dem Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“, dem Nachfolger des bisherigen Hochschulpakts.
Hochschulmedizin
Der Etat für die Hochschulmedizin in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro stellt u.a. Mittel für Investitionen in Baumaßnahmen, Infrastruktur und Ausstattung bereit. Bereits in diesem Jahr wurde ein NRW-Sonderprogramm für Universitätskliniken in Höhe von einer Milliarde Euro zur Bewältigung der Corona-Pandemie zur Verfügung gestellt. Im Haushalt für das Jahr 2021 sollen die bereits gewährten Mittel um zusätzliche 43 Millionen Euro für weitere Investitionsmaßnahmen verstärkt werden. Einen Schwerpunkt im Bereich der Hochschulmedizin bildet zudem der weitere Auf- und Ausbau der Hochschulmedizin Ostwestfalen-Lippe am Standort Bielefeld. Hierfür sollen die Haushaltsmittel um 20 Millionen Euro auf nunmehr rund 46 Millionen Euro aufgestockt werden.
Förderung von Studierenden
Die Landeszuschüsse für die Studierendenwerke sollen um vier Millionen Euro – rund zehn Prozent – auf nun insgesamt 44,5 Millionen Euro erhöht werden. Darüber hinaus wird der Landesanteil an der Studienstiftung des Deutschen Volkes um 255.000 Euro auf nun insgesamt 900.000 Euro erhöht.
Forschung
Für die Forschungsförderung ist ein Gesamtetat in Höhe von rund 740 Millionen Euro vorgesehen. Ein besonderer Schwerpunkt der Forschungsförderung liegt in der Unterstützung der Bewerbung des Forschungszentrums Jülich um einen von zwei EU-Höchstleistungsrechnern der neuesten Generation. Zudem arbeitet das Land weiter daran, Nordrhein-Westfalen zu einem führenden Standort im Bereich der Künstlichen Intelligenz auszubauen.
Weiterbildung
Die gemeinwohlorientierte Allgemeine Weiterbildung soll zukunftsfähig ausgerichtet und weiterentwickelt werden. Dafür will das Land insgesamt rund 124 Millionen Euro bereitstellen. Ein Schwerpunkt im Haushaltsentwurf für das Jahr 2021 ist, den Zweiten Bildungsweg zu stärken. Die dafür eingesetzten Mittel sollen von bisher fünf Millionen Euro auf zehn Millionen Euro verdoppelt werden. Mit der anstehenden Novelle des Weiterbildungsgesetzes soll die Weiterbildung vor dem Hintergrund der wachsenden Herausforderungen weiter gestärkt werden.