Themen der Woche im Landtag NRW 44. Kalenderwoche 2020

  • 25 Millionen Euro für die Kontaktpersonennachverfolgung: Nordrhein-Westfalen stellt Weichen für finanzielle Unterstützung der Kommunen
  • Land verlängert Förderprogramm für zusätzliche Schulbusse
  • Umweltministerium startet Sonderprogramm Umweltwirtschaft
  • Haushaltentwurf 2021 des Ministeriums für Schule und Bildung: 20,454 Milliarden Euro für Schule und Bildung in NRW für das Jahr 2021
  • Nordrhein-Westfalen eröffnet Landesfachstelle „Prävention sexualisierte Gewalt“ gegen Kinder und Jugendliche
  • Land Nordrhein-Westfalen erleichtert Zugang zu BAföG über neuen Online-Antrag
  • Neue Impulse zur Qualifizierung unserer Lehrkräfte für das Lehren mit digitalen Medien – 1.000 Euro Fortbildungsbudget zusätzlich für jede Schule
  • Neue Experimentierklausel im Landesplanungsrecht
  • Land stellt zusätzlich 250 Millionen Euro für die Pflegeausbildung zur Verfügung

25 Millionen Euro für die Kontaktpersonennachverfolgung: Nordrhein-Westfalen stellt Weichen für finanzielle Unterstützung der Kommunen

Das Land stärkt die Kommunen bei der wichtigen Aufgabe der Kontaktpersonennachverfolgung von COVID19-Infizierten. Neben dem Einsatz von Landesbediensteten ist auch eine finanzielle Unterstützung der Kommunen geplant. Das Kabinett hat hierfür beschlossen, den Kommunen 25 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Damit soll – befristet für bis zu sechs Monate – entsprechendes Personal eingestellt werden können, wenn der erforderliche Personalbedarf in den Gesundheitsämtern nicht ausreichend aus eigenen Kräften gedeckt werden kann. Die Landesregierung wird nun umgehend den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags darum bitten, diesem Plan zuzustimmen.

Das Land geht von einem Umfang von landesweit insgesamt 1.000 Stellen (Vollzeitäquivalenten) aus, die die Kommunen zusätzlich für die Kontaktpersonennachverfolgung benötigen. Mindestens 200 Stellen sollen dabei mit Landesbediensteten und bis zu 800 Stellen durch die finanzielle Hilfe in Höhe von 25 Millionen Euro besetzt werden. Nach Abschluss der noch erforderlichen parlamentarischen Zustimmung wird die konkrete Umsetzung der beiden Maßnahmen umgehend realisiert werden. Neben der Unterstützung durch das Land werden die Gesundheitsämter darüber hinaus aktuell schon durch Soldaten der Bundeswehr unterstützt.

Land verlängert Förderprogramm für zusätzliche Schulbusse

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt alle Schulträger und Landschaftsverbände weiterhin bei der Organisation zusätzlicher Schulbusse. Nordrhein-Westfalen hatte die Förderung zusätzlicher Buskapazitäten Anfang August initiiert und dafür 13,5 Millionen Euro zunächst befristet bis zu den Herbstferien bereitgestellt. Jetzt können die Mittel über die Herbstferien hinaus auch für zusätzliche Busverkehre im Zeitraum bis zum Jahresende abgerufen werden.

Die rückwirkend zum 5. August in Kraft getretene Richtlinie sieht eine Vollfinanzierung der Mehrausgaben vor. Antragsteller können die Kommunen sowohl in ihrer Funktion als Aufgabenträger des ÖPNV als auch als Schulträger sowie als Träger von Ersatzschulen sein. Eine Anfrage beim Verband nordrhein-westfälischer Omnibus-Unternehmen (NWO) zum Start der Förderung hatte ergeben, dass im Land bis zu 1000 zusätzliche Busse zur Verfügung stehen. Einige Länder wie das Saarland oder Rheinland-Pfalz waren dem Beispiel aus Nordrhein-Westfalen gefolgt.

Umweltministerium startet Sonderprogramm Umweltwirtschaft

Die Innovationsfähigkeit von Unternehmen ist von zentraler Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung während der Corona-Krise und für eine anschließende wirtschaftliche Erholung. Dafür ist die Umweltwirtschaft ein hervorragender Beleg. Für die Unterstützung von Unternehmen der Umweltwirtschaft, zum Beispiel zur Entwicklung von energieeinsparenden und ressourcenschonenden Produkten und Dienstleistungen, stellt das Land jetzt zusätzlich fünf Millionen Euro bereit.

Unterstützt wird unter anderem die Gründung von Unternehmen in der Umweltwirtschaft – von der Idee, über die Entwicklung von Prototypen bis hin zur Gewinnung von Investoren und potentiellen Geschäftspartnern. Darüber hinaus werden Aktivitäten von bereits etablierten Unternehmen im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation unterstützt. Die Förderung erfolgt auf Basis von Zuschüssen und kann bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben abdecken. Es kommen vereinfachte Förderbedingungen zur Anwendung. Projektanträge können ab sofort beim Projektträger Jülich eingereicht werden.

Hintergrund:

Ziel des Landes ist eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung zur Bewältigung der Corona-Krise. Das Ende Juni beschlossene Nordrhein-Westfalen-Programm zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie und zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit Nordrhein-Westfalens setzt hier wichtige Signale. So werden im Rahmen des Investitionspakets Maßnahmen zur kommunalen Klimaanpassung, zum Ausbau Grüner Infrastruktur und zum Flächenrecycling gefördert. Zusätzliche Mittel werden zudem für die Stärkung der Ressourceneffizienz und der Kreislaufwirtschaft bereitgestellt. Dadurch werden Wertschöpfungsketten vor Ort etabliert, die Konjunktur gestärkt und zukunftsfähige Arbeitsplätze geschaffen.

Haushaltentwurf 2021 des Ministeriums für Schule und Bildung: 20,454 Milliarden Euro für Schule und Bildung in NRW für das Jahr 2021

20,454 Milliarden Euro für Schule und Bildung in NRW für das Jahr 2021 und damit 454 Millionen mehr als im Vorjahr. Der neue Etatentwurf bildet den fortlaufenden Einsatz für mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung und beste Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen ab.

Insgesamt sieht für der kommende Haushalt insgesamt 3.374 zusätzliche Stellen vor – sowohl zusätzliche Lehrerstellen, als auch Stellen, die weiteren wichtigen Bereichen zu Gute kommen, wie der Schulverwaltungsassistenz und der Schulpsychologie. Seit dem Jahr 2017 steigt damit die Zahl der Lehrerstellen um 5.869 auf 165.812 und die Zahl der Schulverwaltungsassistenten um 613 auf 825.

Die Schwerpunkte schlagen sich im Haushaltsentwurf in weiteren zusätzlichen Investitionen nieder:

  • Auf den Masterplan Grundschule für eine zeitgemäße Weiterentwicklung der Grundschule fallen 1.609 Stellen, darunter beispielsweise 450 Stellen für die Schuleingangsphase und 400 Stellen für die Schulverwaltungsassistenz zur Entlastung der Kollegien an Grundschulen. Zudem sind u.a. zusätzliche Stellen zur Unterstützung des Gemeinsamen Lernens an der Grundschule sowie im Bereich der Fortbildung zur Stärkung der Fachlichkeit vorgesehen.
  • Der Akzent auf den bedarfsgerechten Ausbau und mehr Qualität im Offenen Ganztag spiegelt sich in den 200 neuen Stellen für 25.000 zusätzliche Plätze in der OGS im Primarbereich wider. Für die OGS sind mehr als 37,7 Millionen Euro zusätzlich eingeplant.
  • Von den zusätzlichen Schulverwaltungsassistenten fallen 169 auf die Berufskollegs. Zudem sind 50 zusätzliche Stellen für die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Berufliche Bildung vorgesehen.
  • Der Ausbau der für Schulen unerlässlichen Arbeit der Schulpsychologie schreitet ebenfalls weiter voran. 50 zusätzliche Stellen sind vorgesehen. Die Zahl der Stellen für Schulpsychologen steigt damit seit 2017 um 108 Stellen auf 289.
  • Für die weitere Gestaltung und Umsetzung der Neuausrichtung der Inklusion in der Sekundarstufe I und damit der Sicherung der Qualität stehen 753 Stellen zur Verfügung. Zudem ist zugesichert, mit jährlich 47,7 Millionen Euro dauerhaft die Finanzierung von mehr als 1.000 Vollzeitstellen für die Schulsozialarbeit sicherzustellen.

Nordrhein-Westfalen eröffnet Landesfachstelle „Prävention sexualisierte Gewalt“ gegen Kinder und Jugendliche

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche erheblich verstärkt. Ein wesentlicher Baustein ist die Prävention. Dazu wurde nun die Landesfachstelle „Prävention sexualisierte Gewalt“ eröffnet und damit ein weiterer wichtigen Schritt zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt getan. Die Landesfachstelle bietet dem Personal in Kindertageseinrichtungen, der Jugendarbeit, dem offenen Ganztag und weiteren Angeboten in der Kinder- und Jugendhilfe Informationen, Fortbildung und Beratung an. Darüber hinaus ermöglicht sie die Vernetzung von Fachkräften und Einrichtungen im Bereich des Kinderschutzes in Nordrhein-Westfalen. Träger der Landesfachstelle ist die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Nordrhein-Westfalen e.V. in Köln.

Die Landesfachstelle, die zu Beginn mit 4,5 Personalstellen ausgestattet ist, fungiert als allgemeine Anlaufstelle für Fachkräfte und Personal. Sie soll Angebote für die Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen und deren Eltern verbreiten, gemeinsam mit den Trägern und Einrichtungen im Feld fachliche Empfehlungen für die praktische Arbeit im Kinderschutz vereinbaren und durch Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote unterstützen. Weiterhin gehört der Aufbau von Wissenspools (zum Beispiel zu Fachreferentinnen und -referenten), die Erstellung von Arbeitshilfen und Informationsplattformen sowie die Durchführung von Fachtagen und Workshops zum Portfolio der Landesfachstelle.

Damit die Landesfachstelle darüber hinaus noch besser Wirkung in die Fläche entfalten kann, wird im kommenden Jahr zusätzlich pro Regierungsbezirk in Nordrhein-Westfalen jeweils ein Fachreferent oder eine Fachreferentin eingestellt. Das Team der Landesfachstelle wird damit ab dem kommenden Jahr um insgesamt fünf Personen erweitert.

In Ergänzung zur Einrichtung der Landesfachstelle, die sich vor allem an die Landschaft der freien Träger in Nordrhein-Westfalen richtet, haben das Land und die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe vereinbart, die Fachberatungsangebote für die 186 Jugendämter in Nordrhein-Westfalen im Bereich der Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt bei den beiden Landesjugendämtern auszubauen. Das Land finanziert dort seit diesem Jahr insgesamt vier zusätzliche Stellen für Fachberatung bis zunächst Mitte 2024.

Land Nordrhein-Westfalen erleichtert Zugang zu BAföG über neuen Online-Antrag

Ab sofort können berechtigte Studierende und Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen sowie zunächst in vier weiteren Ländern Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) stark vereinfacht digital beantragen. Die Länder Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Berlin, Hessen und Rheinland-Pfalz haben dazu ihre bisher unterschiedlichen Online-Anträge vereinheitlicht und benutzerfreundlich gestaltet. Das Projekt „BAföG Digital“ ist Teil des gemeinsamen Vorhabens von Bund, Ländern und Kommunen, alle wesentlichen Behördengänge bis Ende 2022 über das Internet zu ermöglichen. Dies ist eine Vorgabe des Onlinezugangsgesetzes (OZG), das seit August 2017 in Kraft ist.

Bei dem Projekt haben die fünf Pilot-Länder mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zusammengearbeitet. Der Online-Antrag wurde in einem Digitalisierungslabor von interaktiven Teams zielgruppenorientiert entwickelt. Um eine möglichst große Benutzerfreundlichkeit zu gewährleisten, ist das Feedback von einer Testgruppe aus Schülerinnen, Schülern und Studierenden zum BAföG-Antrag in den Entwicklungsprozess mit eingeflossen.

Ziel des OZG ist es unter anderem, dass Bürgerinnen und Bürger online für jedes Anliegen im Schnitt nur noch halb so viel Zeit benötigen wie offline. Der digitale BAföG-Antrag ist daher besonders übersichtlich gestaltet. In der Online-Vorlage ist jede Information nur einmal einzutragen; eingebettete Hilfetexte liefern Erklärungen und sind leicht verständlich. Alle Daten lassen sich im Internet eingeben und sämtliche Nachweise per Computer oder Smartphone hochladen. Zudem kann nach Antragstellung der Status des Antrags online nachverfolgt werden.

Die am Pilotprojekt beteiligten Länder und der Bund teilen sich die Kosten, um den Dienst zu betreiben und weiterzuentwickeln. Sachsen-Anhalt hatte das Digitale Angebot gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie einem IT-Dienstleister federführend zunächst entwickelt und schließlich den anderen vier Pilot-Ländern zur Verfügung gestellt. Die Entwicklung des Dienstes im Digitalisierungslabor wurde vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat finanziert.

Neue Impulse zur Qualifizierung unserer Lehrkräfte für das Lehren mit digitalen Medien – 1.000 Euro Fortbildungsbudget zusätzlich für jede Schule

Die Schulen in Nordrhein-Westfalen erhalten einmalig eine zusätzliche Fortbildungsbudget-Sonderzuweisung in Höhe von jeweils 1.000 Euro. Dieser neue Qualifizierungsimpuls, den das Land Nordrhein-Westfalen setzt, sieht zudem die Möglichkeit vor, einen gesonderten Pädagogischen Tag zur schulinternen Fortbildung des gesamten Kollegiums durchzuführen.

Beide Maßnahmen dieses Qualifizierungsimpulses sollen die Digitalisierung an den Schulen jeweils passgenau voranbringen sowie Lehrkräfte bei der Gestaltung des digitalen Unterrichts unterstützen. Die Einbeziehung digitaler Aspekte im Präsenzunterricht sowie die digital gestützte Durchführung des Unterrichts auf Distanz sind Themen, die die Schulen im Land derzeit beschäftigen. Auch deshalb hat die Landesregierung das bislang größte Investitionspaket für die Digitalisierung an den Schulen in Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht, flankiert von Unterstützungsangeboten zum Distanzunterricht und den Angeboten der staatlichen Lehrerfortbildung.

Das Land bereitet derzeit eine groß angelegte Digitale Fortbildungsoffensive vor, die Schulleitungen, Lehrkräften sowie Moderatorinnen und Moderatoren der staatlichen Lehrerfortbildung eine längerfristige Unterstützung bieten wird. Die Fortbildungsoffensive soll das Lehren und Lernen in der digitalisierten Welt auf eine neue Grundlage stellen. Aktuell werden bereits Online-Seminare zur Nutzung des Lernmanagementsystems LOGINEO NRW LMS angeboten. Diese digitalen Fortbildungsformate werden fortlaufend ergänzt und erweitert.

Neue Experimentierklausel im Landesplanungsrecht

Um die Braunkohlen- und Regionalpläne schneller zu ändern und den Strukturwandel im Rheinischen Revier und an den Standorten der Steinkohlekraftwerke zu beschleunigen, hat das Wirtschaftsministerium das Landesplanungsgesetz überarbeitet. Die Novelle ist Teil des im Juli 2019 vorgestellten vierten Entfesselungspakets, mit dem das Land Nordrhein-Westfalen den Neuanfang durch schnellere, unkomplizierte und effiziente Planungs- und Genehmigungsverfahren erleichtern will. Neu ist eine Experimentierklausel: Sie ermöglicht es den Regionen, einfachere und schnellere Verfahren auszuprobieren. Diese Änderung hat das Landeskabinett beschlossen und den Gesetzentwurf dem Landtag zugeleitet.

Im Landesplanungsgesetz werden dafür Änderungen zur Verfahrensbeschleunigung vorgenommen: Fristen werden verkürzt, Beteiligungsformen vereinfacht, auf Bundesstandards (Raumordnungsgesetz) zurückgeführt oder durch Deregulierung und Digitalisierung optimiert. Beispiel dafür ist die nordrhein-westfälische Besonderheit einer Erörterung der Anregungen mit den Verfahrensbeteiligten, die zukünftig auf die entscheidenden Planungsaufgaben konzentriert wird und auch digital, zum Beispiel als Videokonferenz durchgeführt werden kann.

Im Landesplanungsgesetz wird auch das Verfahrensrecht der Braunkohleplanung durch weitgehende Angleichung an das Regionalplanverfahren verkürzt und gestrafft. Neu wird ein landesplanerisches Abweichungsverfahren auch für Braunkohlenpläne eingeführt, das erst geringfügige, aber im Zuge des Kohleausstiegs notwendige Abweichungen im Bergrecht umsetzbar macht.

Die Experimentierklausel eröffnet den Regionen weitere Optionen zur Verfahrensoptimierung. Anwendungsbereiche sind Vorhaben der Energiewende, die Bewältigung der Auswirkungen des Klimawandels und des Strukturwandels oder Anforderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung. Die notwendige Konkretisierung, insbesondere die genaue Ausgestaltung der neuen Verfahren und die konkreten Räume für deren Anwendung, soll durch Rechtsverordnung des Landes erfolgen.

Land stellt zusätzlich 250 Millionen Euro für die Pflegeausbildung zur Verfügung

Die Pflegeschulen in Nordrhein-Westfalen erhalten insgesamt 250 Millionen Euro aus Landesmitteln zur Modernisierung bestehender Gebäude und zur Finanzierung von bis zu 7.000 zusätzlichen Schulplätzen. Damit können die mehr als 150 Pflegeschulen, die nicht mit einem Krankenhaus verbunden sind, ab sofort in eine zukunftsorientierte Fachkraftausbildung investieren.

Nicht erst seit der Corona-Pandemie ist klar, dass Nordrhein-Westfalen eine gut funktionierende Gesundheitsversorgung mit einer ausreichenden Anzahl an Pflegefachkräften braucht. Über das im Sommer initiierte Sonderprogramm „Krankenhäuser und Pflegeschulen“ stellt das Land Nordrhein-Westfalen kurzfristig Mittel in Höhe von insgesamt einer Milliarde Euro bereit. Für die Pflegeschulen in Nordrhein-Westfalen, die nicht mit einem Krankenhaus verbunden sind (frühere Fachseminare für Altenpflege), stehen davon 250 Millionen Euro zur Verfügung. Auch die Pflegeschulen an Krankenhäusern werden im Jahr 2020 zusätzlich gefördert –über die Einzelförderung gemäß § 21a KHGG NRW.

Zur Verteilung der 250 Millionen Euro sind zwei Förderverfahren mit unterschiedlichen Schwerpunkten vorgesehen:

  • Ausbau von Ausbildungsplätzen an Pflegeschulen:

Zur Finanzierung des Kapazitätsaufbaus steht einmalig ein pauschalierter Festbetrag in Höhe von 20.400 Euro pro neu eingerichtetem Schulplatz zur Verfügung.

  • Modernisierungsmaßnahmen an Pflegeschulen:

Hierfür ist eine Modernisierungspauschale je belegtem Schulplatz in Höhe von 5.100 Euro vorgesehen.