Themen der Woche im Landtag NRW 45. Kalenderwoche 2020

  • 50-Millionen-Euro-Sonderprogramm zum Erwerb mobiler Luftfiltergeräte für Schulen und Sporthallen startet
  • Soforthilfe Sport: Antragsfrist erneut verlängert
  • Land verlängert erfolgreiches „Kita-Helfer“-Programm
  • Neue Einreiseverordnung für Nordrhein-Westfalen seit Montag in Kraft
  • Neben den Tafeln unterstützt NRW auch kleinere Lebensmittelverteiler in der Coronakrise
  • 100 Millionen aus Glücksspiel für öffentliche und gemeinnützige Zwecke
  • Eine Million Euro zusätzlich für Erhalt von schriftlichem Dokumentenerbe: Landesinitiative Substanzerhalt wird verlängert
  • Zwölf Millionen Euro für drei neue Graduiertenkollegs in Nordrhein-Westfalen: Deutsche Forschungsgemeinschaft fördert Wissenschaftsnachwuchs
  • Wasserstoff-Roadmap für Nordrhein-Westfalen vorgestellt
  • Kulturhaushalt trotzt Corona-Krise: Land plant Ausgaben in Höhe von rund 289 Millionen Euro
  • Land fördert Digitalisierung von Beratungs- und Kursangeboten
  • Studierendenzahl in Nordrhein-Westfalen bleibt trotz Corona auf hohem Niveau
  • 10 Millionen Euro Sonderprogramm für Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz

50-Millionen-Euro-Sonderprogramm zum Erwerb mobiler Luftfiltergeräte für Schulen und Sporthallen startet

Das 50-Millionen-Euro-Sonderprogramm zum Erwerb mobiler Luftfiltergeräte für Schulen und Sporthallen ist startklar: Nachdem die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am 27. Oktober 2020 den Beschluss gefasst hat, hat der Landtag am 5. November 2020 die Finanzmittel freigegeben.

Das Land Nordrhein-Westfalen steht seit dem Sommer mit den kommunalen Verantwortungsträgerinnen und –trägern sowie den Schulleitungen in einem Austausch, um den Schulbetrieb und damit auch die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen im Herbst/Winter 2020 zu sichern: Nach Auskunft der Städte und Gemeinden können sämtliche Unterrichtsräume in 315 Kommunen intensiv gelüftet werden. 73 Städte melden bei einzelnen Unterrichtsräumen, dass diese nicht ausreichend belüftbar sind. Diese Unterrichtsräume werden aktuell in den Schulen nicht genutzt. Mit dem Erwerb von mobilen Luftfiltergeräten können diese Unterrichtsräume für den Schulbetrieb wieder nutzbar gemacht werden.

Das Sonderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass für Räume, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) gelüftet werden können, insbesondere der Erwerb mobiler Luftreinigungsgeräte finanziell unterstützt wird. Damit schließt das Land Nordrhein-Westfalen eine Lücke zum Bundesförderprogramm. Zuwendungsfähig sind auch einfache bauliche Instandsetzungs- oder Umrüstungsmaßnahmen an Fensteranlagen.

Gefördert werden bis zu 100 Prozent der Maßnahme bis höchstens 4.000 Euro je Gerät. Auch Sporthallen können mithilfe des Programms ertüchtigt werden. Es ist gelungen, dass auch Vorhaben, die bereits seit dem 16. März 2020 begonnen worden sind, gefördert werden können. Um das Antragsverfahren bürokratiearm zu gestalten, wird derzeit ein Online-Antrag erarbeitet, der an die Bezirksregierung gestellt werden kann und noch in diesem Monat freigeschaltet werden soll.

Soforthilfe Sport: Antragsfrist erneut verlängert

Die Soforthilfe Sport der Landesregierung Nordrhein-Westfalen wird weiter fortgesetzt. Sportvereine in Nordrhein-Westfalen können bis zum 15. März 2021 Anträge stellen.

Bisher wurden über die Soforthilfe rund 870 Sportvereine mit Billigkeitsleistungen in Höhe von rund 5,8 Millionen Euro unterstützt. Insgesamt stehen zehn Millionen Euro an Landesmitteln zur Verfügung, um die ehrenamtlichen Strukturen im Sport zu bewahren. Notleidende Vereine können die Soforthilfe weiterhin über das Online-Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen beantragen.

Land verlängert erfolgreiches „Kita-Helfer“-Programm

Das im Sommer angelaufene Programm zur niedrigschwelligen Anstellung von Kita-Helferinnen und Kita-Helfern wird bis zum Ende des laufenden Kitajahres im Juli 2021 verlängert. Insgesamt stellt das Land zusätzlich 105 Millionen Euro bereit, davon sind 94,5 Millionen Euro für die Kita-Helfer und 10,5 Millionen Euro für Schulungen, Arbeitsschutz und Hygienemaßnahmen vorgesehen.

Die Kita-Helferinnen und -Helfer in der Kita sollen das pädagogische Personal bei einfachen, alltäglichen, nicht-pädagogischen Arbeiten entlasten. Die pädagogische Betreuung und frühkindliche Bildung wird weiterhin ausschließlich von pädagogischen Kräften geleistet. Jede KiBiz-geförderte Kindertageseinrichtung kann einen Antrag auf Unterstützung durch einen Alltagshelfer/eine Alltagshelferin in der Kindertageseinrichtung (Kita-Helfer m,w,d) in Höhe von bis zu 10.500 Euro stellen.

Interessentinnen und Interessenten müssen sich direkt bei den Trägern bewerben und ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorlegen sowie eine Gesundheitsbelehrung durch ein Gesundheitsamtnachweisen.

Ein Einsatz ist insbesondere bei den folgenden Tätigkeiten möglich:

  • Unterstützung bei der aufgrund der durch die Sars-CoV-2-Pandemie erhöhten hygienischen Versorgung der betreuten Kinder (häufigeres Händewaschen etc.)
  • Unterstützung bei der Einhaltung von Vorgaben des Infektionsschutzes
  • Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich, insbesondere Essensversorgung (Zubereitung, Auf-, Abdecken, Einkäufe), Reinigung, Küchendienst, Wäschepflege, Desinfektion unter anderem
  • Unterstützung bei den Bring- und Abholzeiten, Begleitung bei Ausflügen
  • Materialbeschaffung
  • Unterstützung bei der Vorbereitung von Veranstaltungen
  • Unterstützung auf dem Außengelände

Neue Einreiseverordnung für Nordrhein-Westfalen seit Montag in Kraft

Mit einer neuen Einreiseverordnung setzt das Land Nordrhein-Westfalen die Muster-Quarantäneverordnung des Bundes in Landesrecht um. Bund und Länder hatten sich auf gemeinsame Regeln für Reiserückkehrer aus ausländischen Risikogebieten geeinigt. Die neue Einreiseverordnung regelt diese Vorschriften zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende aus ausländischen Risikogebieten im Rahmen der Corona-Pandemie.

Betroffene Reisende sind weiterhin verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt bei Einreise zu informieren und sich umgehend nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu begeben. Diese kann allerdings nicht mehr durch einen negativen COVID-19-Test vor der Einreise vermieden bzw. durch einen solchen Test sofort nach Einreise beendet werden. Mit der neuen Einreiseverordnung kann nun frühestens ab dem fünften Tag nach Einreise ein COVID-19-Test durchgeführt werden, durch den die Quarantäne im Fall eines negativen Ergebnisses beendet ist. Die Testung ist für die Betroffenen kostenlos und wird über den Gesundheitsfonds abgerechnet.

Darüber hinaus wird mit der neuen Verordnung ein digitales Meldesystem zur Beschleunigung des Meldeverfahrens ab dem 9. November verbindlich eingeführt. Reisende haben sich dazu vor der Einreise unter https://www.einreiseanmeldung.de anzumelden. Diese Daten werden dann ihrem Gesundheitsamt zur Verfügung stehen.

Die ab 9. November geltenden Regeln im Überblick:

  • Reisende, die aus dem Ausland einreisen und sich innerhalb der letzten zehn Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unmittelbar nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu begeben.
  • Sie sind grundsätzlich verpflichtet, das zuständige örtliche Gesundheitsamt vor der Einreise mittels der neuen digitalen Einreiseanmeldung zu informieren.
  • Ein COVID-19-Test zur Beendigung der Quarantäne ist frühestens ab dem fünften Tag nach Einreise möglich.
  • Sollten binnen zehn Tagen nach Einreise trotz eines negativen Ergebnisses Symptome auftreten, ist das zuständige Gesundheitsamt zu benachrichtigen und erneut ein Test durchzuführen.

Darüber hinaus gelten Ausnahmen von der Quarantänepflicht unter anderem für:

  • Durchreisende (auf direktem Weg ohne Übernachtung; zulässig ist zum Beispiel bei Reise mit dem Auto ein kurzer Aufenthalt an einer Autobahnraststätte),
  • jede Reisetätigkeit im Grenzverkehr mit den Niederlanden, Belgien und Luxemburg für bis zu 24 Stunden,
  • Aufenthalte bis zu 72 Stunden aus dringenden familiären Gründen (Besuch von Verwandten ersten Grades und Lebensgefährten, Umgangs- und Sorgerecht),
  • Aufenthalte bis zu 72 Stunden bei Personen, die zur Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems unabdingbar sind,
  • bis zu 72 Stunden bei Beschäftigten im Güter-, Waren- und Personenverkehr (bei über 72 Stunden setzt die Ausnahme gegebenenfalls einen Test voraus),
  • Personen, die nachweislich aus zwingend beruflichen, studienbedingten oder ausbildungsbedingten Gründen regelmäßig pendeln.

Die Verordnung sieht weitere Ausnahmen von der Quarantäne, aber mit einer verpflichtenden Testung vor.

Neben den Tafeln unterstützt NRW auch kleinere Lebensmittelverteiler in der Coronakrise

Das Corona-Notfallpaket des Landes Nordrhein-Westfalen wird jetzt auch auf kleinere Initiativen ausgeweitet, die Lebensmittel an bedürftige Menschen verteilen, aber nicht im Landesverband der Tafeln zusammengeschlossen sind. Für die zusätzlichen Kosten, die ihnen durch Corona entstanden sind, stehen aus dem Notfallpaket rund 260.000 Euro zur Verfügung. Etwa 135 Tafeln hatten seit dem Spätsommer Mittel aus dem Corona-Notfallpaket in Anspruch genommen.

Die Einrichtungen der Lebensmittelverteilung können mit den Landesmitteln beispielsweise Plexiglastrennwände, Masken, Desinfektionsmittel und Verpackungsmaterial für Lebensmittel finanzieren oder die Kosten für den zusätzlichen Organisationsaufwand (etwa für Bringedienste) abdecken. Pro Einrichtung können bis zu 5.000 Euro beantragt werden. Die Antragsunterlagen für das Corona-Notfallpaket finden sich auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales: https://url.nrw/Notfallpaket-Lebensmittelverteiler-2020.

100 Millionen aus Glücksspiel für öffentliche und gemeinnützige Zwecke

Ob Rubbellose, Oddset-Wetten, Fußball-Toto oder Spiel 77 – der Glücksspielstaatsvertrag regelt, dass ein erheblicher Teil der Einnahmen aus Glücksspielen zur Förderung öffentlicher oder gemeinnütziger, kirchlicher oder mildtätiger Zwecke verwendet wird. Seit 2014 wurde der bisherige Betrag von rund 87 Millionen Euro nicht erhöht. Nun soll der Betrag für gemeinnützige Institutionen, die sogenannten Destinatäre, nun um knapp 13 Mio. Euro auf insgesamt 100 Millionen Euro steigen.

Von den Abgaben aus dem Glückspiel profitieren Sportverbände, die Kunststiftung des Landes, der Naturschutz, Stiftungen für Heimat- und Kulturpflege und die Wohlfahrtspflege. Die Bedeutung dieser sogenannten Destinatäre für ein lebenswertes Nordrhein-Westfalen ist außerordentlich hoch. Ab 2021 wird erwartet, dass die Konzessionseinnahmen, die das Land Nordrhein-Westfalen von WestLotto erhält, moderat steigen und dass mittelfristig nicht mit einem Rückgang zu rechnen ist. Dies ist im Haushaltsplanentwurf 2021 entsprechend berücksichtigt.

Eine Million Euro zusätzlich für Erhalt von schriftlichem Dokumentenerbe: Landesinitiative Substanzerhalt wird verlängert

Akten und andere Archivunterlagen bestehen meist aus säurehaltigem Papier, das sich über die Zeit zersetzt, und sind daher besonders von unwiederbringlichem Zerfall bedroht. Um gefährdetes Archivgut zu bewahren und damit zeithistorisch und kulturell bedeutende Dokumente zu sichern, hat das Land Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit den Landschaftsverbänden Rheinland (LVR) und Westfalen Lippe (LWL) die „Landesinitiative Substanzerhalt“ (LISE) aufgelegt.

In diesem Rahmen konnten seit 2006 viele Millionen Unterlagen aus kommunalen und anderen Archiven entsäuert und auf diese Weise die Papiere wieder verfestigt und stabilisiert werden. Die erfolgreiche Kooperation der drei Partner wird nun bis 2023 verlängert und finanziell wie inhaltlich erweitert: Im Rahmen der Stärkungsinitiative Kultur erhöht die Landesregierung bis 2023 ihre Fördermittel von bisher knapp 800.000 Euro auf bis zu 1,8 Millionen Euro.

In Zukunft sollen im Rahmen der LISE neben der Papierentsäuerung auch andere Maßnahmen zur Bestandserhaltung von Archivgut gefördert werden, vor allem die Reinigung und Dekontamination, die sachgerechte Verpackung und die Behebung mechanischer Schäden, die z.B. durch falsche Aufbewahrung oder eine zu intensive Benutzung entstehen.

Beim LVR-Archivberatungszentrum und beim LWL-Archivamt bestehen spezialisierte Werkstätten, die die nichtstaatlichen Archive bei der Planung und Umsetzung aller geförderten konservatorischen Maßnahmen mit Rat und Tat unterstützen. Die Werkstätten in Münster und Pulheim-Brauweiler wurden eigens für die LISE eingerichtet. Zudem gewährleisten die Landschaftsverbände durch Bereitstellung eigenen Personals und eigener Logistik die Durchführung der Maßnahmen.

Zwölf Millionen Euro für drei neue Graduiertenkollegs in Nordrhein-Westfalen: Deutsche Forschungsgemeinschaft fördert Wissenschaftsnachwuchs

Ab Frühjahr 2021 werden die Universitäten Bielefeld und Köln sowie die TU Dortmund von der DFG mit einer Fördersumme von insgesamt rund zwölf Millionen Euro über zunächst viereinhalb Jahre unterstützt. Von bundesweit 14 zur Entscheidung stehenden Einrichtungsanträgen für Graduiertenkollegs wurden 10 bewilligt, drei davon aus Nordrhein-Westfalen. Der Bewilligungsausschuss entschied außerdem über die Fortsetzung zweier Kollegs an den Universitäten Bochum und Düsseldorf, die mit einer Förderdauer von ebenfalls viereinhalb Jahren weiterhin unterstützt werden.

In den Graduiertenkollegs können Doktorandinnen und Doktoranden in einem Forschungs- und Qualifizierungsprogramm auf hohem fachlichem Niveau promovieren. Aktuell fördert die DFG deutschlandweit 222 Graduiertenkollegs, 45 davon in Nordrhein-Westfalen (Stand 1. November 2020). Demnach liegt Nordrhein-Westfalen nach wie vor bundesweit auf dem Spitzenplatz.

Die neuen Graduiertenkollegs in Nordrhein-Westfalen:

  • Universität Bielefeld

Im Fokus des Graduiertenkollegs „Geschlecht als Erfahrung. Konstitution und Transformation gesellschaftlicher Existenzweisen“ steht die interdisziplinäre Weiterentwicklung der Geschlechterforschung. Untersucht wird, welche Erfahrungen Menschen mit ihrer Geschlechtlichkeit in der Gesellschaft machen.

  • Universität zu Köln

In globalisierten Netzwerken gilt Anschlussfähigkeit als wesentliche Voraussetzung von Teilhabe. Das Graduiertenkolleg „Anschließen – Ausschließen. Kulturelle Praktiken jenseits globaler Vernetzung“ untersucht Anschlussprogramme in Netzwerken von Medien, Gesellschaft, Wirtschaft, Politik, Recht, Wissenschaft, Kunst und Kultur. Es fragt dabei nach den Ausschlüssen, die mit den in globalisierten Netzwerken gängigen Praktiken des Anschließens einhergehen. Ziel ist es, eine transdisziplinäre Methodik zum Verhältnis von Beteiligung und Ausschluss zu entwickeln.

  • TU Dortmund

In der Toxikologie werden innovative statistische Methoden benötigt, um die stetig wachsende, heterogene, molekulare Datenflut optimal für eine adäquate Modellbildung und eine verbesserte Risikoprognose zu nutzen. Das Graduiertenkolleg „Biostatistische Methoden für hochdimensionale Daten in der Toxikologie“ zielt darauf ab, geeignete Rechenmodelle und neue biostatistische Methoden für die Interpretation und Zusammenführung dieser Daten zu entwickeln und anzuwenden. Durch eine verbesserte Risikobewertung will der Verbund zum vorbeugenden Gesundheitsschutz des Menschen beitragen.

Bewilligte Fortsetzungsanträge:

Zudem wurden zwei Fortsetzungsanträge zu bestehenden Graduiertenkollegs in Nordrhein-Westfalen für eine weitere Förderperiode bewilligt:

  • Universität Bochum: „Das Dokumentarische. Exzess und Entzug“
  • Universität Düsseldorf: „Naturstoffe und Analoga gegen Therapie-resistente Tumoren und Mikroorganismen: Neue Leitstrukturen und Wirkmechanismen“

Wasserstoff-Roadmap für Nordrhein-Westfalen vorgestellt

Das Land Nordrhein-Westfalen will den Aufbau einer zukunftsweisenden Wasserstoffwirtschaft beschleunigen. Bis 2025 sollen erste Großanlagen in Betrieb gehen, die ersten gut 100 Kilometer eines Pipeline-Netzes installiert und 400 Brennstoffzellen-Lkw unterwegs sein. Wie diese Ziele erreicht werden können und wie der Markthochlauf gelingen soll, zeigt die neue Wasserstoff-Roadmap Nordrhein-Westfalen. Wichtige Weichen hat Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Monaten bereits gestellt und im Rahmen der Initiative IN4climate.NRW zahlreiche Projekte auf den Weg gebracht. Nun müsse die Bundesregierung die regulatorischen Voraussetzungen schaffen und durch die zügige Abschaffung der EEG-Umlage stärkere Anreize bieten.

Den Grundstein für den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft hat Nordrhein-Westfalen mit einer Reihe von Pilotprojekten gelegt. Jetzt müssen die Voraussetzungen für einen breiten Roll-Out geschaffen werden. Laut Forschungszentrum Jülich wird der Wasserstoffbedarf in Nordrhein-Westfalen bis 2050 auf 104 Terawattstunden pro Jahr steigen. 18 Terawattstunden davon können hier erzeugt werden.

Die Ziele der Roadmap bis 2025 im Einzelnen:

Industrie:

  • In Duisburg soll die erste große Anlage zur Erzeugung von Stahl auf Basis von Wasserstoff entstehen
  • Im Raum Köln/Wesseling könnte eine erste Demonstrationsanlage zur Herstellung synthetischer Kraft- und Rohstoffe, zum Beispiel für Fahrzeuge oder die Chemieindustrie errichtet werden

Mobilität:

  • Mehr als 400 Brennstoffzellen-Lkw, mindestens 20 Lkw-Wasserstoff-Tankstellen und 60 Wasserstoff-Tankstellen für Pkw sind geplant
  • 500 Wasserstoff-Busse für den ÖPNV und erste wasserstoffbetriebene Binnenschiffe sollen unterwegs sein

Energie & Infrastruktur:

  • 500 Kilometer neue Wasserstoffleitungen in Deutschland sollen entstehen, davon 120 in Nordrhein-Westfalen mit Anbindung an überregionale Wasserstoffleitungen
  • Mehr als 100 Megawatt Elektrolyseanlagen für die industrielle Wasserstoffproduktion sollen entstehen
  • Erdgasbasierte Strom- und Wärmeerzeuger sollen in Richtung Wasserstoff weiterentwickelt werden

Langfristige Ziele bis 2030:

Industrie:

  • Einführung von wasserstoffbasierten Anlagen in weiteren Branchen: Glas-, Fliesen- und Ziegelindustrie, Gießereien
  • Entwicklung und Pilotierung von Verfahren für die Zementindustrie
  • Ausbau der wasserstoffbasierten Stahlherstellung

Mobilität:

  • 11.000 Brennstoffzellen-Lkw über 20 Tonnen, 200 Wasserstoff-Tankstellen für Lkw und Pkw, 1.000 Brennstoffzellen-Abfallsammler und 3.800 Brennstoffzellen-Busse für den ÖPNV

Energie & Infrastruktur:

  • 1.300 Kilometer Wasserstoffleitungen in Deutschland, hiervon 240 Kilometer in Nordrhein-Westfalen
  • Erste Investitionen in Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen
  • 1 bis 3 Gigawatt Elektrolyseleistung in Nordrhein-Westfalen

Kulturhaushalt trotzt Corona-Krise: Land plant Ausgaben in Höhe von rund 289 Millionen Euro

Auch in der Corona-Krise soll der Kulturetat des Landes Nordrhein-Westfalen im kommenden Jahr anwachsen: Insgesamt rund 289 Millionen Euro sollen für die Kultur zur Verfügung gestellt werden. Um Einmaleffekte bereinigt, bedeutet dies einen Anstieg um rund sieben Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der Anstieg geht auf die konsequente Fortsetzung der Stärkungsinitiative Kultur zurück. So erfährt die Stärkungsinitiative auch im kommenden Jahr wie geplant einen Aufwuchs in Höhe von 20 Millionen Euro auf dann insgesamt 80 Millionen Euro.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie treffen die Kulturszene äußerst hart. Das Land Nordrhein-Westfalen hat daher im Sommer ein umfassendes NRW-Stärkungspaket für Kunst und Kultur auf den Weg gebracht. Die Mittel in Höhe von 185 Millionen Euro stehen zusätzlich zum regulären Haushalt zur Verfügung und unterstützen Künstlerinnen und Künstler sowie Kultureinrichtungen bei der Fortführung ihres künstlerischen Schaffens bzw. ihres Spielbetriebs unter den Corona-bedingten Einschränkungen.

Im Stärkungspaket enthalten ist zum einen das Künstlerstipendienprogramm mit einem Volumen von 105 Millionen Euro, über das bereits rund 14.500 Stipendien à 7.000 Euro gewährt worden sind. Zum anderen umfasst das Paket einen mit 80 Millionen Euro ausgestatteten Kulturstärkungsfonds, der maßgeblich öffentlich geförderten kulturellen Einrichtungen zu Gute kommt. Beide Programmlinien wirken bis in das Jahr 2021 fort.

Eckpunkte des Entwurfs des Kulturhaushalts 2021:

  • Musikschuloffensive

Im Rahmen der Stärkungsinitiative Kultur wird  in einem mehrstufigen Verfahren die Arbeit der Musikschulen und ihres Dachverbandes Landesverband der Musikschulen (LVdM) unterstützt. Im kommenden Jahr stehen 5,9 Millionen Euro für die Musikschulen bereit. Gegenüber dem Jahre 2017 entspricht dies bereits einer Verdoppelung der Mittel. Im Jahr 2022 werden weitere vier Millionen hinzukommen, sodass die Musikschulförderung des Landes dann mit insgesamt rund 9,9 Millionen Euro im Vergleich zu 2018 mehr als verdreifacht sein wird.

  • Stärkung der Kultur im ländlichen Raum

Das Förderprogramm „Dritte Orte – Häuser für Kultur und Begegnung im ländlichen Raum“ geht 2021 in die zweite Phase: Nach der erfolgreichen Konzeptionsphase, in der 17 Projekte dabei unterstützt wurden, ihre Ideen zum Aufbau eines Dritten Ortes zu konkretisieren, steht ab 2021 die Umsetzungsphase an. Aufgrund des großen Interesses für das Programm wird ab 2021 die ursprüngliche Fördersumme um 1,5 Millionen Euro pro Jahr aufgestockt. Damit stehen im kommenden Jahr insgesamt 4,5 Millionen Euro für das Programm zur Verfügung.

Wie die Dritten Orte trägt auch bürgerschaftliches Engagement gerade in den ländlich geprägten Regionen dazu bei, den Zugang zu Kunst und Kultur und damit zu gleichwertigen Lebensverhältnissen in ganz Nordrhein-Westfalen zu verbessern. Für die Förderung von Modellprojekten zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in der Kultur und zur Erstellung entsprechender Gesamtkonzepte werden ab dem kommenden Jahr 500.000 Euro jährlich aus der Stärkungsinitiative zur Verfügung gestellt.

  • Kulturelle Bildung

„JeKits – Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ ist das zentrale kulturelle Bildungsprogramm in Grund- und Förderschulen des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Haushaltsentwurf 2021 sieht eine Erhöhung des Ansatzes für JeKits um rund 1,6 Millionen Euro vor. In den kommenden Jahren sollen die Mittel für JeKits weiter aufwachsen und zusätzliche Maßnahmen zur Stärkung des künstlerischen Lernens, der sozialen Teilhabe und der Wechselwirkungen mit der kommunalen Bildungslandschaft gefördert werden.

  • Jubiläum: 100. Geburtstag von Joseph Beuys

Der 100. Geburtstag von Joseph Beuys (1921–1986) ist für rund 20 nordrhein-westfälische Museen und Kultureirichtungen Anlass, sich mit dem komplexen Werk und Wirken des Künstlers auseinander zu setzen. Das Jubiläumsprogramm „beuys 2021“ wird vom Land in Zusammenarbeit mit der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf koordiniert. Für die Finanzierung von Ausstellungen sowie übergreifende Kosten des Jubiläumsjahres stehen 2021 rund drei Millionen Euro zur Verfügung.

Land fördert Digitalisierung von Beratungs- und Kursangeboten

Viele Dienstleister können durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie Kurse oder Beratungen nicht oder nur erschwert vor Ort anbieten. Umso wichtiger sind digitale Angebote. Um die Unternehmen bei der Entwicklung solcher Angebote zu unterstützen, erweitert das Land das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital: Über MID-Plus können Unternehmen den Gutschein MID-Digitalisierung beantragen, um bereits bestehende Beratungsleistungen, Trainings- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie Weiterbildungen erstmalig online anzubieten. Das Zusatzprogramm läuft bis zum 30. Juni 2021.

MID-Plus hilft kleinen und mittleren Unternehmen dabei, digitale Werkzeuge wie Chat- oder Videotools einzuführen und so Beratungen und Kurse online anzubieten. Damit wird auf die aktuellen Herausforderungen der Corona-Krise reagiert: Gesundheitsrisiken werden durch digitale Formate minimiert und die Dienstleistungsunternehmen können auch in der Krise ihr Geschäft weiterführen. Um die Unternehmen zusätzlich zu entlasten, verlängert das Land die erhöhten Förderquoten für die Gutscheine MID-Digitalisierung und MID-Innovation bis zum 30. Juni 2021: Kleine Unternehmen erhalten eine Förderquote von 80 Prozent, mittlere Unternehmen eine Förderquote von 60 Prozent.

Weitere Informationen zum Sonderprogramm MID-Plus erhalten Sie unter www.mittelstand-innovativ-digital.nrw.

Studierendenzahl in Nordrhein-Westfalen bleibt trotz Corona auf hohem Niveau

An den 69 Hochschulen in Nordrhein-Westfalen ist im Oktober beziehungsweise November das Wintersemester (WS) gestartet. Nach ersten Schätzungen der Hochschulen liegt die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger mit rund 98.000 nur leicht unter dem Niveau der amtlichen Daten des vergangenen Wintersemesters. Das bedeutet einen leichten Rückgang um rund 1,8 Prozent. Die Gesamtzahl der Studierenden in Nordrhein-Westfalen liegt bei rund 767.000. Im Vergleich zum Vorjahr (WS 2019/2020: circa 768.000) hat sich die Zahl der Studierenden somit ebenso nur geringfügig verändert.

An den Hochschulen in Trägerschaft des Landes ist die Gesamtzahl der Studierenden ebenfalls tendenziell gleichbleibend (WS 2020/2021: circa 685.000, WS 2019/2020: 689.000). Auch wenn offizielle Daten aus der amtlichen Hochschulstatistik erst im Laufe des Dezembers vorliegen werden, deuten die vorliegenden Zahlen darauf hin, dass drastische Veränderungen der Studierendenzahlen durch die Corona-Pandemie bislang ausgeblieben sind.

Die auffälligste Veränderung, die sicherlich auf die Auswirkungen der Pandemie zurückzuführen ist, betrifft die Zahl der sogenannten „Bildungsausländer“: So ist die Zahl der ausländischen Studierenden, die sich zum aktuellen Wintersemester zum ersten Mal an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen eingeschrieben haben, deutlich zurückgegangen – nämlich um rund 28 Prozent. Die Gesamtzahl der Bildungsausländer an den Studierenden in Nordrhein-Westfalen geht aber nur leicht zurück (-1,3 Prozent).

10 Millionen Euro Sonderprogramm für Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz

Bis zu zehn Millionen Euro stellt das Land Nordrhein-Westfalen für den Ausbau der Kreislaufwirtschaft im Sinne einer Circular Economy und zur Steigerung der Ressourceneffizienz in produzierenden Unternehmen zur Verfügung.

Die neue Förderung erfolgt im Rahmen des Nordrhein-Westfalen-Programms zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie und ist bis Ende 2022 befristet. Das Sonderprogramm unterstützt Unternehmen dabei, ihre gesamten Geschäftsabläufe kreislauforientiert zu gestalten und neue Konzepte für die Produktegestaltung zu entwickeln. Dazu wird unter anderem das erfolgreiche Beratungsprogramm Ressourceneffizienz.NRW des Landes aufgestockt. So können gerade kleine und mittlere Unternehmen durch eine Erhöhung der Förderquote von 50 auf 70 Prozent noch stärker von externer Beratung profitieren und in ressourceneffiziente Verfahren und Projekte investieren.

Darüber hinaus fördert das Land anteilig neuartige ressourceneffiziente Technologien bzw. Recyclingtechnologien, die erstmalig großtechnisch zur Anwendung kommen sollen, mit bis zu 500.000 Euro. Die Vorhaben müssen bis zum 30. September 2022 abgeschlossen sein. Projektanträge können ab sofort beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen (LANUV) eingereicht werden.

Hintergrund:

Ziel ist eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung zur Bewältigung der Corona-Krise. Das Ende Juni beschlossene Nordrhein-Westfalen-Programm zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie und zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit Nordrhein-Westfalens setzt hier wichtige Signale. So werden im Rahmen des Investitionspakets Maßnahmen zur Umweltwirtschaft, zur kommunalen Klimaanpassung, zum Ausbau Grüner Infrastruktur und zum Flächenrecycling gefördert.

Zusätzliche Mittel werden nun für die Stärkung der Ressourceneffizienz und der Kreislaufwirtschaft bereitgestellt. Durch die verschiedenen Sonderprogramme werden Wertschöpfungsketten vor Ort etabliert, die Konjunktur gestärkt und zukunftsfähige Arbeitsplätze geschaffen.