Themen der Woche im Landtag NRW 45. Kalenderwoche 2021

  • Entwurf für ein Kinderschutzgesetz beschlossen
  • Land regelt Einrichtung weiterer Impfstellen
  • Nordrhein-Westfalen unterstützt die Geburtshilfe und die Kinder- und Jugendmedizin mit 100 Millionen Euro
  • Programmaufruf II im Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ – Start-schuss zum Interessenbekundungsverfahren
  • Land erweitert Kompetenzen der Clearingstelle Mittelstand
  • Nordrhein-Westfalen treibt digitale Verwaltung voran und schafft Papier-Unterschrift in vielen Verwaltungsverfahren ab
  • Neues Programm „students@school“ entlastet Schulen
  • Bund und Land unterstützen Ausbau der Infrastruktur für Rad- und Fußverkehr mit mehr als 8 Millionen Euro
  • Landesstraßenbauprogramm 2022: Rekordsummen für mehr Lebensqualität in
  • Land stellt Speichenreflektoren für 36.000 Fahrräder zur Verfügung
  • Digitalstrategie Schule NRW: Förderrichtlinie für zweites Ausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler in Kraft
  • Energieforschungsbericht NRW 2021 veröffentlicht
  • Weiterhin kein auffälliges Infektionsgeschehen in Schulen

Entwurf für ein Kinderschutzgesetz

Das Kabinett hat den Entwurf für ein Kinderschutzgesetz beschlossen. Er geht jetzt in die Verbändeanhörung. Das Land Nordrhein-Westfalen hat das Ziel, Kinder und Jugendliche besser vor Gefährdungen für ihr Wohl zu schützen. Mit dem Gesetzesentwurf werden die aktuellen politischen und fachlichen Forderungen an einen wirksamen Kinderschutz aufgegriffen und konkrete Maßnahmen, die die Qualität des Kinderschutzes stärken und die strukturellen Rahmenbedingungen verbessern sollen, formuliert.

Folgende Kernpunkte beinhaltet der Gesetzentwurf:

Zur Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdungen (§ 8a SGB VIII) sollen fachliche Mindeststandards beachtet werden.

  • In allen Jugendamtsbezirken sollen interdisziplinäre Netzwerke zum Kinderschutz aufgebaut und mit einer Netzwerkkoordinierung ausgestattet werden.
  • Es sollen Leitlinien zu Kinderschutzkonzepten in Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe etabliert werden.
  • Für das Fachpersonal soll es eine umfassende Qualifizierungsoffensive geben.
  • Mit einem Turnus von fünf Jahren soll ein landesweites Qualitätsentwicklungsverfahren der Kinderschutzpraxis durchgeführt werden.
  • Für das Qualitätsentwicklungsverfahren und zur Qualitätsberatung in der Praxis wird es eine landesseitige Stelle geben.

Kinderschutz und Kinderrechte sind untrennbar miteinander verbunden. Daher ist Basis für einen wirksamen Kinderschutz, den Rechten von Kindern und Jugendlichen auf Gehör und auf Berücksichtigung ihrer Meinung – entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife – zur Geltung zu verhelfen. Dies zieht sich wie ein roter Faden durch den Gesetzesentwurf.

Die getroffenen Maßnahmen stellen erstmals in Nordrhein-Westfalen auf gesetzlicher Basis Mittel für den Kinderschutz bereit. Die Gesamtausgaben der Neuregelungen werden für das Jahr 2022 auf 43,2 Millionen Euro, für 2023 auf 70,6 Millionen Euro und für 2024 auf 70,9 Millionen Euro prognostiziert. Damit investiert das Land Nordrhein-Westfalen in den kommenden drei Jahren insgesamt 184,7 Millionen Euro in die Umsetzung des Gesetzes. Im Anschluss an die Kabinettentscheidung wird nun die Verbändeanhörung eingeleitet, in der alle relevanten Akteure ihre Stellungnahmen abgeben können.

Land regelt Einrichtung weiterer Impfstellen

Um die Geschwindigkeit in der Durchführung der Auffrischungsimpfungen zu erhöhen und damit schnellstmöglich der Infektionsdynamik entgegenzuwirken, sollen in den Kreisen und kreisfreien Städten weitere mobile Impfungen sowie zusätzliche Impfstellen geschaffen werden – ergänzend zu den Impfungen der niedergelassenen Ärzteschaft. Dies hat das Land den Kreisen und kreisfreien Städten per Erlass mitgeteilt. Diese ergänzenden Impfangebote können sowohl für Erst- und Zweitimpfungen als auch für Auffrischungsimpfungen aufgesucht werden. Die Kreise und kreisfreien Städte sollen bei der Ausgestaltung ihrer Angebote sicherstellen, dass eine ausreichende lokale Verteilung gewährleistet ist, um möglichst wohnortnahe Impfangebote in den Städten und Gemeinden zu unterbreiten.

Die bei den Kreisen und Städten verorteten Koordinierenden COVID-Impfeinheiten (KoCI) organisieren in eigener Verantwortung die Arbeit der Impfstellen, die jede Gemeinde erreichen soll. Die Impfstellen werden sowohl von ihrer Anzahl als auch von ihrem zeitlichen Umfang (Öffnungszeiten) flexibel auf die lokale Nachfrage nach Impfungen reagieren können. Orte zur Einrichtung von Impfstellen können zum Beispiel Turnhallen, Gemeindezentren oder leerstehende Ladenlokale sein. Es obliegt den Kreisen und Städten, ob sie bei Bedarf für die Inanspruchnahme der Impfangebote in den Impfstellen Terminvereinbarungssysteme einsetzen. Die Kosten für diese Systeme zur Zugangssteuerung zu den neuen Impfangeboten können mit dem Land abgerechnet werden. Ebenso werden die weiteren Kosten für die stationären Impfangebote durch den Bund und das Land getragen.

Das ärztliche Personal für die Impfzentren wird durch die Kassenärztlichen Vereinigungen gestellt. Für die Organisation des übrigen Personals (zum Beispiel medizinische Fachangestellte zur Unterstützung der Impfungen oder Hilfsorganisation zur Administration) sind die Kreise und Städte verantwortlich.

Die Öffentlichkeit soll über die Impfangebote vor Ort insbesondere über die kommunalen Medienkanäle informiert werden. Auch über die Website des Ministeriums sind entsprechende Informationen eingestellt: https://www.mags.nrw/coronavirus-schutzimpfung

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt aktuell folgenden Personengruppen eine Auffrischungsimpfung:

  • Personen ab 70 Jahren,
  • Personen mit Immundefizienz,
  • Pflegepersonal und andere Tätige mit direktem Kontakt mit den zu Pflegenden in ambulanten, teil- oder vollstationären Einrichtungen der Pflege für (i) alte Menschen oder (ii) für andere Menschen mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Krankheitsverläufe,
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit direktem Patientenkontakt sowie
  • Personen mit einer mindestens vier Wochen zurückliegenden Impfung des Impfstoffs der Firma Johnson & Johnson.

Grundsätzlich können im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten aber allen Personen Auffrischungsimpfungen angeboten werden, die diese nach Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der ersten Impfserie wünschen.

Nordrhein-Westfalen unterstützt die Geburtshilfe und die Kinder- und Jugendmedizin mit 100 Millionen Euro

Das Land Nordrhein-Westfalen wird die Kinder- und Jugendkliniken sowie die Geburtshilfe in diesem Jahr zusätzlich mit 100 Millionen Euro an Fördermitteln unterstützen. Das entsprechende Investitionsprogramm für Krankenhaus-Einzelförderung wird derzeit aufgestellt. Ziel ist es, den kinder- und jugendmedizinischen Bereich und die Geburtshilfe auch für die Zukunft gut aufzustellen. Das Einzelförderprogramm 2021 ist ein wichtiger Baustein der Krankenhausförderung in Nordrhein-Westfalen. Im Jahr 2021 stehen für die Krankenhausförderung insgesamt rund 767 Millionen Euro zur Verfügung. Insgesamt stellt Nordrhein-Westfalen den Krankenhäusern in dieser Legislaturperiode über zwei Milliarden Euro mehr zur Verfügung als in der vorangehenden Legislaturperiode.

Aktuell sind die Kinderkliniken in vielen Teilen in Nordrhein-Westfalen wie auch bundesweit stark belastet. Ursache dafür sind vor allem Infekte, wie sie auch sonst im Herbst und Winter bei Kindern verstärkt auftreten – in diesem Jahr jedoch früher und besonders häufig. Die Kinderkliniken bewältigen diese Situation durch eine enge Zusammenarbeit untereinander und mit den niedergelassenen Kinderärztinnen und Kinderärzten. Das Land beobachtet die Situation aufmerksam. Das Kleeblattsystem der Bezirksregierungen (Single-Points-Of-Contact) unterstützt die Krankenhäuser, falls infolge von Bettensperrungen wegen Personalmangels Verlegungen notwendig werden.

Mit Blick auf die Ausbildungskapazitäten ist das Land als Kostenträger an der Finanzierung der generalistischen Ausbildung zum Pflegefachmann bzw. zur Pflegefachfrau beteiligt. Im Haushalt 2021 stehen dafür mehr als 144 Millionen Euro zur Verfügung. Zur Modernisierung bestehender Ausbildungsplätze und zur Erweiterung der Ausbildungskapazitäten in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen hat das Land insgesamt zudem 350 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. So konnten auch mit der neuen, nun generalistischen Pflegeausbildung zusätzliche Ausbildungskapazitäten geschaffen werden. Im Vergleich zum Jahr 2019 haben in 2020 auch in der neuen Pflegeausbildung rund 10 Prozent mehr Menschen eine Ausbildung begonnen (rund 15.900; dies sind rd. 1.500 mehr als im Vorjahr).

Programmaufruf II im Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ – Startschuss zum Interessenbekundungsverfahren

Nachdem im Juli 2021 der Programmaufruf II im Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ veröffentlicht wurde, startet für die antragsberechtigten 31 Kreissportbünde und 23 Stadtsportbünde der kreisfreien Städte in Nordrhein – Westfalen seit dem Montag (8. November) das Interessenbekundungsverfahren.

Die gesammelten Projektskizzen zur Verteilung der pro Kreis- und Stadtsportbund zur Verfügung stehenden Fördermittel in Höhe von 500.000 Euro können dann im Förderportal des Landessportbundes NRW hochgeladen werden.

Der 27 Millionen Euro umfassende Programmaufruf II ist Bestandteil des einzigartigen und insgesamt 300 Millionen Euro umfassenden Förderprogrammes „Moderne Sportstätte 2022“ und verfolgt das Ziel, Sport-, Spiel-, Freizeit- und Bewegungsräume an der frischen Luft zu stärken.

Förderfähig sind hierbei grundsätzlich die Modernisierung, Instandsetzung, Ausstattung, Erweiterung und Neuerrichtung von Sportanlagen, Sportgeräten und Bewegungsräumen im Außenbereich, die unabhängig von Vereinsmitgliedschaften zu den üblichen Nutzungszeiten für jedermann frei zugänglich sind.

Die Möglichkeiten entsprechender Outdoor-Sportanlagen sind vielfältig und reichen von klassischen Trimm-Dich Pfaden oder Beachsportanlagen bis hin zu Fitness Containern und mobilen Pop-up-GYMs.

Weitergehende Informationen, innovative Beispiele sowie der im Juli 2021 veröffentlichte Programmaufruf II sind unter www.sportland.nrw abrufbar.

Land erweitert Kompetenzen der Clearingstelle Mittelstand

Kleine und mittlere Unternehmen sind das Rückgrat der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen: Sie stellen mehr als die Hälfte aller Arbeits- und 70 Prozent aller Ausbildungsplätze bereit. Damit sie im Wettbewerb mithalten können, will das Land sie von komplizierter Bürokratie entlasten. Dazu werden die Kompetenzen der Clearingstelle Mittelstand erweitert: Künftig kann diese neben neuen auch bereits bestehende Gesetze und Regelungen auf ihre Mittelstandsfreundlichkeit überprüfen. Das sieht das Mittelstandsförderungsgesetz vor, das nun in den Landtag eingebracht wird.

Das geplante neue Gesetz stärkt den Mittelstand und seine Interessenvertretungen in Kammern, Verbänden und Organisationen doppelt: In Zukunft kann die Clearingstelle bei künftigen wie bestehenden Gesetzen und Verordnungen sowie sonstigen Vorhaben und Maßnahmen, mit denen sich der Landtag befasst, im Auftrag des Wirtschafts- und Digitalministeriums Clearingverfahren durchführen. Zudem sollen diese nicht zeitgleich mit Verbändeanhörungen stattfinden, um der Bedeutung der Belange der mittelständischen Wirtschaft besser gerecht zu werden.

Mit diesen Neuerungen kann die Landesregierung künftig noch besser auf die Praxiserfahrung und die Fachexpertise der Clearingstelle und der beteiligten Kammern, Verbände und Organisationen zurückgreifen und diese für mittelstandsfreundliche Regelungen nutzen. So rückt die Optimierung der Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen noch stärker in den Fokus der Wirtschaftspolitik in Nordrhein-Westfalen.

Bereits heute trägt die Clearingstelle Mittelstand zu mittelstandsfreundlichen Regelungen bei. In den 23 Verfahren, die sie im Jahre 2020 durchführte, befasste sie sich unter anderem mit dem Landeswassergesetz NRW, der Abfallrahmenrichtlinie, dem Klimaschutzgesetz NRW, dem Geologiedatengesetz, der Überbrückungshilfe NRW, dem Personenbeförderungsrecht, der Mieterschutzverordnung NRW, dem Denkmalschutzgesetz NRW und der Beschäftigungsverordnung.

An der Clearingstelle wirken mit:

Deutscher Gewerkschaftsbund,

IHK NRW,

Kommunale Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen,

Nordrhein-Westfälischer Handwerkstag,

unternehmer nrw,

Verband der Freien Berufe,

Westdeutscher Handwerkskammertag.

Der aktuelle Tätigkeitsbericht zu den Clearingverfahren 2020 wird am 17. November 2021 im Wirtschaftsausschuss des Landtags behandelt.

Nordrhein-Westfalen treibt digitale Verwaltung voran und schafft Papier-Unterschrift in vielen Verwaltungsverfahren ab

Persönliches Erscheinen auf dem Amt, Formulare mit persönlicher Unterschrift – es sind Erfordernisse wie diese, die dem bequemen, digitalen Behördengang vom Sofa aus mitunter im Wege stehen. Deshalb legt die Landesregierung nun einen Gesetzentwurf vor, der Schriftform-Erfordernisse in rund 100 Fachgesetzen und –verordnungen auf einen Schlag abbaut. Zudem werden mit Hilfe der neuen Experimentierklausel im E-Government-Gesetz weitere Bereiche identifiziert, in denen Ausnahmen von Formvorschriften möglich sind, um noch mehr digitale Services bereitzustellen.

Eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen kann künftig bequem auf rein digitalem Weg per E-Mail beantragt werden. Dies betrifft viele Lebensbereiche: Von der Beantragung der Fischereierlaubnis über die Inanspruchnahme von Pflegezeit für Beamtinnen und Beamten bis hin zur Zulassung zum Notenverbesserungsversuch für Juristinnen und Juristen im zweiten Staatsexamen.

Ihre Daten können Bürgerinnen und Bürger dazu auf www.servicekonto.nrw hinterlegen. Mit dem Smartphone und dem neuen Personalausweis können sie sich so über eine zertifizierte App des BSI sicher digital authentifizieren. Die Anmeldung ersetzt die Unterschrift auf Papier und ermöglicht eine vollständig digitale Antragstellung.

Viele Behördengänge werden so überflüssig, weil Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen die Angelegenheiten mit ihrer Verwaltung online regeln können. Zudem betont das Verwaltungsverfahrensgesetz NRW nunmehr, dass in allen Verwaltungsverfahren statt der Papierform möglichst elektronische Verfahren angeboten werden sollen.

Die Ministerien und der Ministerpräsident des Landes können aufgrund einer neuen Experimentierklausel im E-Government-Gesetz NRW weitere Bereiche in ihrer Zuständigkeit identifizieren, in denen zur Erprobung digitaler Arbeitsweisen in der Verwaltung Ausnahmen von Zuständigkeits- und Formvorschriften zulassen wollen. Die Landesregierung sieht dabei auch ein gesetzlich verankertes Antragsrecht der Kommunen vor, damit gerade die Behörden vor Ort aus ihren konkreten Erfahrungen mit den Bürgerinnen und Bürgern heraus, Bereiche vorschlagen können, in denen eine Erprobung digitaler Arbeitsweisen sinnvoll ist.

Neues Programm „students@school“ entlastet Schulen

Nordrhein-Westfalen stellt mehr als zehn Millionen Euro bereit, um Studierende zur zielgerichteten Unterstützung von Schülerinnen und Schülern in die Schulen zu bringen. Mit dem Programm „students@school“ sollen in den nächsten Monaten Studierende Schülerinnen und Schüler an Schulen in Nordrhein-Westfalen beim Aufholen von Lernrückständen begleiten. Das Programm startet mit den drei Universitäten der Universitätsallianz Ruhr (Bochum, Dortmund, Duisburg-Essen) an Schulen im Ruhrgebiet, ab Januar 2022 werden weitere Kooperationen mit Zentren für Lehrerbildung (ZfL) in ganz Nordrhein-Westfalen angestrebt.

Mit durchschnittlich sieben Wochenstunden verstärken die Studierenden den Unterricht der Lehrkräfte vor Ort personell. Sie ergänzen den Unterricht, indem sie Schülerinnen und Schüler in Kleingruppen unterstützen und als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Der Einsatz der Studierenden ist für die Schulen kostenfrei.

Das Honorar für den Einsatz der Studierenden orientiert sich mit 15 Euro Stundenlohn an dem Honorar einer studentischen Hilfskraft im Masterstudium. Studierende finden in diesem Programm eine attraktive Nebentätigkeit und erwerben durch die Erfahrungen in der Schule zusätzliche Kompetenzen, die auch für ihre Ausbildung wertvoll sind. Den Hochschulen steht es zudem frei, die Unterrichtszeiten im Rahmen des Programms ‚students@school‘ als Berufsfeldpraktikum anzuerkennen. Das Angebot richtet sich an Lehramtsstudierende, aber auch Studierende aus anderen Studiengängen mit sozialer bzw. psychologischer Ausrichtung können am Projekt teilnehmen.

In enger Kooperation mit den Zentren für Lehrerbildung der beteiligten Hochschulen übernimmt RuhrFutur die Koordination des gesamten Programms ebenso wie die Netzwerkbildung und den Erfahrungsaustausch zwischen den Hochschulen, Kommunen und Schulen. Außerdem betreut RuhrFutur den Bewerbungsprozess der Studierenden mit einer Online-Plattform.

Voraussetzung ist, dass die teilnehmenden Universitäten über ein Zentrum für Lehrerbildung verfügen.

Um die Studierenden auf ihre Aufgabe und Rolle vorzubereiten, werden sie vorab qualifiziert: Die digitale kostenfreie Qualifizierung umfasst 20 Stunden pro Teilnehmerin und Teilnehmer und wird zeitlich gestaffelt durchgeführt, da der Einstieg der Studierenden zu verschiedenen Zeitpunkten im Projekt erfolgt.

Weiterführende Informationen finden Sie unter: https://www.ruhrfutur.de/students-at-school

Bund und Land unterstützen Ausbau der Infrastruktur für Rad- und Fußverkehr mit mehr als 8 Millionen Euro

Sicher und komfortabel auf dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs: Mit einer Unterstützung von insgesamt 8.029.700 Euro durch Bund und Land werden jeweils eine Fuß- und Radwegebrücke in Bad Oeynhausen und in Ibbenbüren neu gebaut. In Soest wird zudem ein neuer Abschnitt der Radvorrangroute durch das Stadtgebiet gebaut.

Die Stadt Bad Oeynhausen erhält eine Förderung in Höhe von 2.973.000 Euro für den Neubau der in die Jahre gekommenen Brücke am Sielwehr über die Werre. Mit dem Brückenneubau wird eine Lücke im Hauptradnetz der Stadt Bad Oeynhausen geschlossen. Baulich getrennte Fuß- und Radwege erhöhen außerdem die Verkehrssicherheit auf der neuen Brücke.

Die Fördersumme von insgesamt 2.973.000 Euro setzt sich aus 1.521.100 Euro vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ sowie ergänzenden Landesmitteln in Höhe von 1.451.900 Euro zusammen.

Die Stadt Ibbenbüren erhält eine Förderung in Höhe von 3.817.400 Euro für den Neubau der Fuß- und Radwegebrücke „Nordstadtarkaden“. Durch die neue 90 Meter lange Brücke kann eine quer durch die Stadt verlaufende Bahnlinie sicher und bequem mit dem Fahrrad und zu Fuß überquert werden.

Die Fördersumme von insgesamt 3.817.400 Euro setzt sich aus 3.393.300 Euro vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ sowie ergänzenden Landesmitteln in Höhe von 424.100 Euro zusammen.

Die Stadt Soest erhält eine Förderung in Höhe von 1.239.300 Euro für den Weiterbau einer Radvorrangroute durch das Stadtgebiet. Im zweiten von insgesamt drei Bauabschnitten wird der Radweg vom Ostenhellweg bis Elfser Weg auf einer Länge von 957 Metern mit einer Breite von 4 Metern gebaut. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird die Strecke beleuchtet. Insgesamt entsteht eine 2,3 Kilometer lange Radvorrangroute auf der Trasse der ehemaligen Westfälischen Landes-Eisenbahn zwischen Nottebohmweg und Pengel-Anton-Radweg. Die Radvorrangroute wird nach Fertigstellung das Gewerbegebiet Südost an den Bahnhof anbinden. Durch den Anschluss an vorhandene Radwegenetze werden außerdem Wohngebiete, Schulen und Ausflugsziele in Richtung Möhnesee und Bad Sassendorf besser mit dem Fahrrad erreichbar sein.

Die Fördersumme von insgesamt 1.239.300 Euro setzt sich aus 1.101.600 Euro vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ sowie ergänzenden Landesmitteln in Höhe von 137.700 Euro zusammen.

Hintergrund:

Seit 2017 wurden in Nordrhein-Westfalen rund 580 Kilometer neue Radwege gebaut. Zudem gewährte das Land seit 2017 eine Rekordsumme von über 150 Millionen Euro an Zuwendungen für die Umsetzung baureifer Maßnahmen der Nahmobilität in Städten und Gemeinden.

Landesstraßenbauprogramm 2022: Rekordsummen für mehr Lebensqualität in ländlichen und suburbanen Regionen

Landesstraßen sind die Lebensadern für Pendler, Gewerbe, Industrie und Handel gerade in ländlichen und suburbanen Regionen. Darum erhöht das Land erneut die entsprechenden Mittel: Von 62 Millionen Euro im laufenden Jahr steigen die Investitionen in den Neu- und Ausbau von Landesstraßen 2022 auf die Rekordsumme von 72 Millionen Euro. Im Jahr 2017 hatte das vorgesehene Bauvolumen noch bei 32 Millionen Euro gelegen. Der Verkehrsausschuss im nordrhein-westfälischen Landtag hat das Benehmen über das Landesstraßenbauprogramm 2022 hergestellt.

Ins Landesstraßenbauprogramm 2022 soll ein Projekt neu aufgenommen werden: Der Ausbau der Landesstraße 512 zwischen Olpe und Attendorn. Der rund zehn Kilometer lange Ausbau entlang der Biggetalsperre umfasst mehrere Maßnahmen, darunter neue Kreisverkehre, breitere Radwege, eine neue Radwegebrücke, den Ersatzneubau der Ihnetalbrücke sowie neue Parkplätze, von denen viele an ÖPNV- und SPNV-Stationen angebunden sind.

20 Maßnahmen gehören schon zum Landesstraßenbauprogramm, sind fertig geplant und zum Teil bereits im Bau:

Im Bau befinden sich derzeit 15 Projekte:

L 70 Ortsumfahrung (OU) Niedersprockhövel

L 117 OU Hückelhoven

L 269 OU Niederkassel/Ranzel (L 82) bis -/Mondorf (L 332) OU Rheidt und Mondorf

L 332 Troisdorf/Eschmar – Troisdorf/Sieglar

L 336 Morsbach (von Knoten L 336/L 324 Hüstert bis Morsbach)

L 361 Frechen – Königsdorf

L 364 OU Hückelhoven, Bauabschnitt A 46 – L 117 (Rheinstraße)

L 419 Wuppertal/Ronsdorf (mit Anbindung an die A 1) 1. Bauabschnitt

L 486 Kevelaer, 2. Bauabschnitt (B 9 bis A 57)

L 561 Herscheid/Hardt (Silberg) Anlage einer Zusatzfahrspur

L 712 Bad Salzuflen, Knotenpunkt L 712n/L 751 (planfreier Knotenpunkt)

L 766 Hille/Hartum einschließlich der Ortsdurchfahrt Minden/Halen und Ortsdurchfahrt Espelkamp/Frotheim

L 776 Ortsumfahrung Schmallenberg/Bad Fredeburg

L 821 Ortsumfahrung Bergkamen

L 851 Drensteinfurt – Sendenhorst, 2. Bauabschnitt Ausbau und Radwegeneubau

Folgende Maßnahme des Landesstraßenbauprogramms 2021 laufen in diesem oder im kommenden Jahr an:

L 381 Ausbau von der Volksbadstraße bis zur L 382 Korschenbroich, 2. Bauabschnitt

L 677 Ortsumfahrung Holzwickede

L 712 Bielefeld Brake – Bielefeld Altenhagen (B 61 – L 778), 4. Bauabschnitt

L 758 Detmold-Bielefeld/Großenmarpe, Ausbau Valhausen/Cappel,

L 924 Witten/Herbede, Erneuerung von drei Bauwerken über das Ruhrtal

Land stellt Speichenreflektoren für 36.000 Fahrräder zur Verfügung

Sehen und vor allem gesehen werden ist in der dunklen Jahreszeit das A und O für jeden Radfahrer. Dafür sorgen Scheinwerfer, Schlussleuchte und Reflektoren am Fahrrad. Um die Verkehrssicherheit von Schulkindern weiter zu verbessern, stellt das Land Nordrhein-Westfalen für Radfahrprüflinge dieses Schuljahres Speichenreflektoren für 36.000 Fahrräder zur Verfügung.  Die Speichenreflektoren werden über die lokalen Verkehrswachten in Nordrhein-Westfalen verteilt, die sich an der Aktion der Landesregierung beteiligen.

Hintergrund:

Die Fahrradausbildung findet in der dritten und vierten Grundschulklasse statt. Sie soll zu einer Verbesserung des Verkehrsverhaltens der Schülerinnen und Schüler im Straßenverkehr beitragen. Nach der erfolgten Radfahrausbildung in Theorie und Praxis erhalten Kinder einen „Fahrradführerschein“. Zur Begleitung der Fahrradausbildung sind aus dem Haushalt 2021 für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fahrradprüfung Gelder zur Beschaffung und Versand zusätzlicher Speichenreflektoren bereitgestellt worden. Mit den besonders auffälligen und gut sichtbaren zusätzlichen Reflektoren an den Radspeichen wird die Sicherheit junger Radfahrerinnen und Radfahrer weiter erhöht. Auch für das kommende Jahr ist geplant, schützende Fahrradreflektoren an Kinder zu verteilen.

Energieforschungsbericht NRW 2021 veröffentlicht

Nordrhein-Westfalen verfolgt ehrgeizige Ziele beim Klimaschutz und der Energiewende. Wesentlicher Treiber für die beschleunigte Transformation in Nordrhein-Westfalen ist eine starke Energieforschung, die das Land seit 2014 mit mehr als 226 Millionen Euro unterstützt hat. Zahlreiche Forschungsprojekte, die mit ihren Erkenntnissen und Technologien zum Erfolg der Energiewende beitragen, konnten so realisiert werden – etwa in den Bereichen Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, moderne Stromnetze, klimafreundliche Industrieprozesse oder Elektromobilität. Einen Einblick in aktuelle Projekte und Schwerpunkte gibt der zweite Energieforschungsbericht des Landes Nordrhein-Westfalen, den das Energie- und Innovationsministerium nun veröffentlicht hat.

Zahlreiche Forschungsprojekte, die zum Erfolg der Energiewende beitragen, finden daher in Nordrhein-Westfalen statt – viele davon mit Unterstützung durch Landes- oder Bundesmittel.

Einige Beispiele:

Quirinus Control: Bleibt die Stromversorgungsqualität weiterhin gesichert, wenn konventionelle Kraftwerke im Rahmen der Energiewende nach und nach abgeschaltet werden? 24 Partner –Netzbetreiber, Stadtwerke, IT-Spezialisten, Hersteller von Energiesystemlösungen und Hochschulen – bauen dafür ein Controlling-System für Versorgungsqualität und -sicherheit im Rheinischen Revier auf.

ARESS: Damit erneuerbare Energiequellen uns in Zukunft zuverlässig mit Strom versorgen können, braucht das Stromnetz zusätzliche stabilisierende Elemente – wie den 200 Tonnen schweren, rotierenden asynchronen Phasenschieber ARESS. Dieser kann nach Angaben der Projektpartner Amprion und Siemens Energy 120 Megawatt gespeicherte Rotationsenergie in Sekundenschnelle in das Netz einspeisen und es dadurch für die entscheidenden Momente stabilisieren.

The Fuel Science Center: In dem Exzellenzcluster der RWTH Aachen forschen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an alternativen Kraftstoffen aus erneuerbarem Strom und biobasierten Kohlenstoffquellen. Solche Bio-Hybrid-Kraftstoffe ermöglichen eine hocheffiziente und saubere Verbrennung und sollen einen Beitrag dazu leisten, unsere derzeitige fossile Energieversorgung durch klimaneutrale Lösungen zu ersetzen.

REDERS: Bei der konventionellen Herstellung von Stahl entsteht viel CO2. An klimafreundlicheren Prozessen für die Stahlherstellung wird bereits intensiv geforscht. Bis diese neuen Prozesse im industriellen Maßstab umgesetzt werden können, sind kurzfristig umsetzbare Lösungen gefragt – zum Beispiel eine vermehrte Nutzung von eisenhaltigen Recycling-Rohstoffen. Ein entsprechender Recycling-Prozess wird im Projekt REDERS von den Projektpartnern TSR und thyssenkrupp Steel erforscht und umgesetzt.

Der Energieforschungsbericht steht ab sofort auf www.wirtschaft.nrw  zum Download bereit sowie auf www.energieforschung.nrw.

Weiterhin kein auffälliges Infektionsgeschehen in Schulen

Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf den Schulbetrieb an nordrhein-westfälischen Schulen sind weiterhin unauffällig: Die wöchentliche Umfrage des Schulministeriums unter landesweit rund 5.000 Schulen ergab, dass mit Stichtag vom 3. November 2021 wie schon in der Vorwoche keine Schule geschlossen war. Im Zeitraum zwischen dem 28. Oktober und dem 3. November 2021 wurden an den weiterführenden Schulen in Nordrhein-Westfalen insgesamt 2.129.141 Schnelltests durchgeführt, von denen 1.588 positiv ausfielen (0,07 Prozent, in der Vorwoche 0,06 Prozent).

In der vergangenen Woche meldeten die Schulen in Nordrhein-Westfalen zudem insgesamt 5.034 bestätigte Corona-Fälle unter den Schülerinnen und Schülern (0,26 Prozent nach 0,17 Prozent in der Vorwoche). Bestätigte Corona-Fälle umfassen sowohl durch schulische als auch durch außerschulische Testungen festgestellte Infektionen mit SARS-CoV-2. Darüber hinaus fließen nicht nur neu entdeckte, sondern auch seit längerem bestehende Infektionen in diese Meldung ein. Ebenfalls mit Stichtag vom 3. November 2021 befanden sich landesweit 16.402 Schülerinnen und Schüler (0,8 Prozent nach 0,5 Prozent in der Vorwoche) in einer behördlich angeordneten Quarantäne. Aufgrund der geänderten Quarantäneregelungen war mit einer höheren Zahl an Quarantäneanordnungen gerechnet worden.

Ziel aller Maßnahmen ist es, den Infektionsschutz und das Recht auf Bildung in Einklang zu bringen. Durch die regelmäßigen Testungen und wöchentliche Umfrage zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten hat das Land zu jeder Zeit einen Überblick über das Infektionsgeschehen an unseren Schulen. Immer dann, wenn es verantwortungsvoll und angemessen ist, wird die Chancen für eine Rückkehr zu mehr schulischer Normalität genutzt. Durch die wöchentlich zwei beziehungsweise drei verpflichtenden Testungen sind die Schülerinnen und Schüler die am besten überwachte gesellschaftliche Gruppe. Niemand sonst muss sich so zahlreichen Tests unterziehen. Dies sorgt für die nötige Verlässlichkeit, dass die Schulen in Nordrhein-Westfalen weiterhin sichere Orte bleiben.