Themen der Woche im Landtag NRW 46. Kalenderwoche 2019

  • Offensive für mehr Lehrkräfte: Land und Hochschulen schaffen 1.000 neue Studienplätze
  • Land fördert wieder klimafreundliche Kühlgeräte für Haushalte mit geringem Einkommen
  • Deutsche Forschungsgemeinschaft fördert Nachwuchs: Mehr als zwölf Millionen Euro für drei neue Graduiertenkollegs in Nordrhein-Westfalen
  • NRW setzt sich für eine bundesweite Baumprämie ein
  • Im nordrhein-westfälischen Justizvollzug entstehen neue Familienzentren
  • Einbürgerung bald digital: Nordrhein-Westfalen und Bayern entwickeln Online-Verfahren
  • NRW macht Druck bei der Entlastung des Ehrenamts

Offensive für mehr Lehrkräfte: Land und Hochschulen schaffen 1.000 neue Studienplätze

Das Land Nordrhein-Westfalen und die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen vereinbaren eine gemeinsame Studienplatz-Offensive für die Lehrkräfte von morgen und schaffen im pädagogischen Bereich 1.000 zusätzliche Studienplätze an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen.

In den vier Bereichen Grundschullehramt, Sonderpädagogik, Pflegepädagogik und Sozialpädagogik können damit allein in den nächsten fünf Jahren bis zu 5.000 Studierende zusätzlich ein Studium an einer nordrhein-westfälischen Hochschule beginnen. Der Ausbau der Studienplätze in der Pflegepädagogik erfolgt ab dem Wintersemester 2019/20, in den übrigen drei Bereichen ab dem Wintersemester 2020/21.

Mit dieser Entscheidung wird dem dringenden Fachkräftebedarf in den vier Bereichen sowie der jüngsten Lehrkräftebedarfsprognose für Nordrhein-Westfalen Rechnung getragen. Die notwendigen Mittel in Höhe von rund 115 Millionen Euro bis 2025, die für den dauerhaften Ausbau der zusätzlichen Studienplatzkapazitäten notwendig sind, werden gemeinsam vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft und den beteiligten Hochschulen bereitgestellt.

Im Grundschullehramt werden dauerhaft 300 zusätzliche Bachelor-Studienplätze und später anwachsend die zugehörigen Masterstudienplätze eingerichtet. Damit haben Land und Hochschulen seit Beginn der Legislaturperiode im Grundschullehramt insgesamt 700 neue Plätze geschaffen und dauerhaft eingerichtet, eine Erhöhung um mehr als 38 Prozent.

Im Lehramt für sonderpädagogische Förderung (Lehrkräfte an Förderschulen und im Gemeinsamen Lernen) werden die Kapazitäten um weitere 500 Bachelorplätze und später aufwachsend die zugehörigen Masterstudienplätze erweitert. Bereits 2018 waren in der Sonderpädagogik 250 zusätzliche Plätze geschaffen bzw. gesichert worden. In der aktuellen Legislaturperiode werden somit 750 neue Studienplätze für Sonderpädagogik dauerhaft eingerichtet, ein Plus von fast 65 Prozent.

Im Bereich Pflegepädagogik (für die Ausbildung späterer Lehrkräfte an Pflegeschulen) werden 110 neue Masterstudienplätze und eine entsprechende Zahl von Bachelorplätzen eingerichtet, und damit die Kapazitäten mehr als verdoppelt. In der Sozialpädagogik (Lehrkräfte an Berufskollegs für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern) sollen mindestens 80 zusätzliche Bachelorstudienplätze sowie die zugehörigen Masterplätze geschaffen werden, eine Erhöhung um mehr als 200 Prozent.

Land fördert wieder klimafreundliche Kühlgeräte für Haushalte mit geringem Einkommen

Das Land Nordrhein-Westfalen gibt über den „Stromspar-Check“ wieder Gutscheine für sparsame Kühlgeräte aus und entlastet damit das Klima und den Geldbeutel. Bis zu 300 Euro Zuschuss für ein neues, stromsparendes Modell können Haushalte mit geringem Einkommen erhalten, wenn sie ihr altes, stromfressendes Kühlgerät gegen ein energieeffizientes eintauschen.

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Projekts „Stromspar-Check Aktiv – NRW Spezial“. Insgesamt stehen 750.000 Euro zur Verfügung, mit denen rund 5.000 Kühlgeräte ausgetauscht werden sollen. Der Gutschein ist nach Haushaltsgröße gestaffelt und ergänzt das bundesweite Projekt, in dem Haushalte mit geringem Einkommen eine kostenfreie und individuelle Energiespar-Beratung in der eigenen Wohnung erhalten. Durchschnittlich können so rund 250 Euro Energiekosten und circa 530 Kilogramm CO2 pro Jahr eingespart werden.

So sieht die Unterstützung konkret aus:

  • 100 Euro Gutschein für ein neues, energieeffizientes Kühlgerät (A+++) durch den Stromspar-Check des Bundes und zusätzlich bis zu 200 Euro (je nach Haushaltsgröße) vom Land

Voraussetzungen für den Kühlgerätegutschein:

  • Durchführung einer kostenfreien Energiespar-Beratung für einkommensarme Haushalte (Stromspar-Check)
  • Das zu ersetzende Kühlgerät ist älter als 10 Jahre
  • Das neue, vergleichbar große A+++-Gerät spart jährlich mindestens 200 Kilowattstunden Strom ein
  • Eigenbeteiligung von mindestens 50 Euro
  • Entsorgung des alten Geräts

Das Bundes- und Landesprojekt laufen noch bis November 2022. Details zum Stromspar-Check und dem Kühlgerätezuschuss erhalten Sie unter www.stromspar-check.nrw

Deutsche Forschungsgemeinschaft fördert Nachwuchs: Mehr als zwölf Millionen Euro für drei neue Graduiertenkollegs in Nordrhein-Westfalen

Die nordrhein-westfälischen Hochschulen waren bei der Einwerbung von Fördergeldern für den wissenschaftlichen Nachwuchs erneut sehr erfolgreich: Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat in Nordrhein-Westfalen drei neue Graduiertenkollegs zur Förderung ausgewählt. Sie werden an den Universitäten Düsseldorf, Köln und Duisburg-Essen eingerichtet. Die Fördersumme liegt bei rund zwölf Millionen Euro. Insgesamt hat die DFG in Deutschland 16 neue Graduiertenkollegs bewilligt.

In den Graduiertenkollegs können Doktorandinnen und Doktoranden in einem Forschungs- und Qualifizierungsprogramm auf hohem fachlichem Niveau promovieren. Aktuell (Stand 1. November 2019) fördert die DFG deutschlandweit 221 Graduiertenkollegs, 45 davon in Nordrhein-Westfalen. Damit liegt Nordrhein-Westfalen bundesweit auf Platz eins, vor Baden-Württemberg (36) sowie Niedersachsen und Bayern (jeweils 24). Hinzu kommen die bewilligten Kollegs, die ab März 2020 ihre Arbeit aufnehmen. Sie werden zunächst viereinhalb Jahre lang gefördert.

Die neuen Graduiertenkollegs in Nordrhein-Westfalen: 

  • Universität Düsseldorf

GRK 2576/1 „vivid – in vivo-Untersuchungen der frühen Entwicklung des Typ-2-Diabetes“, Sprecher: Prof. Hadi Al-Hasani

Neben einer erblichen Veranlagung gelten Bewegungsmangel und pränatale oder kindliche Überernährung als die wichtigsten Verursacher für Diabetes Typ 2. Die Zusammenhänge zwischen ungünstigen Lebensstilfaktoren in Schwangerschaft und Kindheit und dem Einsetzen einer gestörten Insulinwirkung in frühen Lebensphasen sowie die darauffolgende Funktionsstörung der insulinproduzierenden Zellen sind jedoch bislang nicht hinreichend verstanden. Das Graduiertenkolleg nimmt deshalb die molekularen Mechanismen der frühen Diabetesentstehung in den Blick.

  • Universität zu Köln

GRK 2550/1 „Dynamische Regulation zellulärer Proteinlokalisationen“, Sprecher: Prof. Jan Riemer

Proteine haben innerhalb einer Zelle nicht zwangsläufig nur eine Funktion, sondern können diese und ihren Standort sogar auf Außenreize hin wechseln. Zweck dieses Mechanismus ist es, die Komplexität des Proteoms – die Gesamtheit aller Proteine in der Zelle – zu erhöhen und die zelluläre Anpassung an eine Vielzahl von Signalen zu ermöglichen. Störungen in der Regulation der Proteinlokalisation sind bekanntlich oft mit zellulären Dysfunktionen und Krankheiten verbunden, wie z.B. Krebs oder Parkinson. Das Graduiertenkolleg befasst sich mit den bislang wenig erforschten Mechanismen hinter diesen (Re-)Lokalisierungsereignissen und ihren funktionalen und physiologischen Konsequenzen.

  • Universität Duisburg-Essen

GRK 2553/1 „Symmetrien und klassifizierende Räume: analytisch, arithmetisch und deriviert“, Sprecher: Prof. Ulrich Görtz

Symmetrien und klassifizierende Räume sind grundlegende Konzepte zur mathematischen Ordnung der Welt. Diese zentralen Themen der Mathematik, die eine lange Geschichte haben und in der aktuellen Forschung eine wichtige Rolle spielen, stehen im Fokus des Graduiertenkollegs, das die Zusammenhänge und Übergänge zwischen diesen Konzepten aufzeigen will. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bedienen sich dabei eines breiten Methodenspektrums aus der Komplexen Analysis, der arithmetischen, klassischen und derivierten algebraischen Geometrie sowie aus der Topologie.

Bewilligte Fortsetzungsanträge:

Zudem wurde zwei Fortsetzungsanträgen zu bestehenden Graduiertenkollegs in Nordrhein-Westfalen bzw. mit nordrhein-westfälischer Beteiligung eine weitere Förderung bewilligt:

  • Universität Münster

GRK 2149/2 „Starke und schwache Wechselwirkung – von

Hadronen zu Dunkler Materie“, Sprecher: Prof. Michael Klasen

  • Universität Hannover (mittelverwaltend) und Universität Bielefeld

GRK 2073/2 „Die Integration von theoretischer und praktischer Wissenschaftsphilosophie“, Sprecher: Prof. Torsten Wilholt

(Universität Hannover)

NRW setzt sich für eine bundesweite Baumprämie ein

Das Land Nordrhein-Westfalen setzt sich für die Einführung einer bundesweiten Baumprämie ein, mit der die wertvollen Klimaschutz- und Ökosystemleistungen des Waldes besser honoriert werden. Denn nur mit einem intakten Wald können die gesetzten Klimaziele erreicht werden. Der Wald ist als grüne Lunge, CO2-Senke, Lieferant nachwachsender Rohstoffe und Hort der Artenvielfalt die Lebensversicherung im Umgang mit dem Klimawandel.

Darüber hinaus prüft das Umweltministerium als weiteres Instrument für Nordrhein-Westfalen die Einrichtung eines Waldfonds zur Unterstützung von Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung vielfältiger und klimastabiler Mischwälder.

Baumprämie zur Anerkennung der Klima- und Ökosystemleistung

Die nordrhein-westfälischen Wälder speichern rund 700 Millionen Tonnen CO2. Zusätzlich zur Speicherfunktion des Waldes trägt der Ersatz fossiler Materialien durch den nachwachsenden Rohstoff Holz zur Verringerung der CO2-Emissionen bei. Darüber hinaus dienen Wälder der Erholung und als wertvoller Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Zudem sind sie entscheidend für die Regulierung des Wasser- und Temperaturhaushalts und damit ein Schlüssel einer erfolgreichen Klimaanpassungsstrategie. Dies gilt insbesondere auch für Städte oder Ballungszentren, in denen Bäume und Wälder Temperaturspitzen aber auch Starkregenereignisse abfedern können.

Die vorgeschlagene bundesweite „Baumprämie“ könnte über die Einnahmen aus CO2-Zertifikaten finanziert werden. „Dort, wo CO2 gespeichert wird, müssen auch die Erlöse aus der Emission von Treibhausgasen spürbar ankommen“, unterstrich Heinen-Esser. Möglichkeiten zur Realisierung möchte das Umweltministerium mit der Bundesregierung und den weiteren Ländern kurzfristig erörtern.

Mit dem „NRW-Waldfonds“ soll ein regionales Angebot zur CO2-Kompensation geschaffen werden. Dazu werden derzeit die rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten zur Einrichtung eines NRW-Waldfonds geprüft. Dieser Fonds könnte als Auffangbecken für freiwillige Kompensationsbeiträge von Unternehmen oder Privatpersonen dienen. Zugleich könnte er auch durch öffentliche Gelder gespeist werden.

Das NRW-Waldbaukonzept gibt bereits Empfehlungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Standorte.

Für die Ad-hoc-Hilfe bei der akuten Schadensbewältigung hat die Landesregierung in diesem Jahr mehr als 9 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel bereitgestellt. Von den bislang beantragten Fördermitteln in Höhe von fast 7,8 Millionen Euro wurden bereits gut 7,1 Millionen Euro bewilligt. Für die Wiederbewaldung der Schadflächen sollen in den nächsten zehn Jahren 100 Millionen Euro zweckgebunden, jährlich flexibel und an den Bedarfen im Wald orientiert bereitgestellt werden. Zudem hat der Bund für die nächsten vier Jahre Mittel in Höhe 547 Millionen Euro für die Bewältigung der bundesweiten Schäden in den Wäldern angekündigt. Der Verteilungsschlüssel der Bundesmittel auf die Länder wird derzeit noch verhandelt.

Im nordrhein-westfälischen Justizvollzug entstehen neue Familienzentren

Die Inhaftierung eines nahestehenden Menschen bedeutet für die Angehörigen regelmäßig eine große Belastung. Besonders minderjährige Kinder leiden unter der Inhaftierung eines Elternteils oft noch mehr als Erwachsene. Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es, die sozialen Kontaktmöglichkeiten von Kindern zu ihren inhaftierten Eltern weiter zu verbessern. Ziel ist die Entwicklung von Mindeststandards für den Kontakt inhaftierter Elternteile zu ihren Kindern . Schon jetzt wird der Aufrechterhaltung der persönlichen Beziehung von Kindern zu ihren inhaftierten Eltern besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

Zur Optimierung einer familiensensiblen Vollzugsgestaltung ist es jedoch notwendig, die bestehenden familienbezogenen Einzelmaßnahmen zu bündeln und zu einem konzeptbasierten Vorgehen weiterzuentwickeln. Ausgehend von diesen Grundsätzen wird in Nordrhein-Westfalen ein dreistufiges Gesamtkonzept „Familiensensibler Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen“ erarbeitet, das folgende Maßnahmen umfasst:

  • Verpflichtende Mindeststandards für eine familiensensible Vollzugsgestaltung in allen Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Bedarfsgerechte Umsetzung der Handlungsempfehlungen CM/Rec(2018)5 des Europarates zu Kindern inhaftierter Eltern
  • Einrichtung von Familien-Schwerpunktzentren im Justizvollzug Nordrhein-Westfalen

Das Konzept benennt zunächst verpflichtende Mindeststandards für eine familiensensible Vollzugsgestaltung, die in allen Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen umzusetzen sind (z.B. erweiterte Besuchszeiten und kindgerechte Besuchsgestaltung).

Mit dem Konzept wird weiterhin die Empfehlung zu Kindern von Inhaftierten berücksichtigt, die der Ministerrat des Europarates im April 2018 verabschiedet hat. Das Konzept greift die Anregungen auf und setzt diese vollzugspraktisch um (z.B. Einsatz von Videotelefonie zur Erweiterung der sozialen Kontakte).

Das Konzept sieht schließlich die Errichtung von „Familien-Schwerpunktzentren“ vor, in denen besondere Behandlungsangebote vorgehalten und erprobt werden (z.B. Einrichtung von Familienstärkungsgruppen; strukturierte Vorbereitung von Besuchskontakten). Die Schwerpunktzentren entstehen im Männervollzug in den Justizvollzugsanstalten Bielefeld-Brackwede, Remscheid, Rheinbach und Willich I, ein Schwerpunktzentrum wird darüber hinaus im Frauenvollzug der JVA Willich II eingerichtet. In den Schwerpunktzentren werden sog. „Familienbeauftragte“ bestellt, die die Weiterentwicklung einer familiensensiblen Besuchs- und Vollzugsgestaltung vorantreiben und die Ansprechpartner für externe Anbieter sind. Mit der Einrichtung der Familien-Schwerpunktzentren wird das Ziel verfolgt, Behandlungserfahrungen hinsichtlich der familiensensiblen Vollzugsgestaltung zu gewinnen, die auch für die Arbeit der übrigen Justizvollzugsanstalten von Nutzen sein können. Das Konzept wird den betroffenen Justizvollzugsanstalten Ende November vorgestellt.

Einbürgerung bald digital: Nordrhein-Westfalen und Bayern entwickeln Online-Verfahren

Der Prozess der Einbürgerung soll bürgerfreundlicher gestaltet und digital vereinfacht werden. Nordrhein-Westfalen entwickelt in Zusammenarbeit mit Bayern, unterstützt durch Brandenburg, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat dazu ein digitales Angebot zur Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft. Das Angebot wird voraussichtlich Ende 2020 online gehen.

Mehr als 10 Millionen Menschen mit ausländischem Pass haben Ende 2018 in Deutschland gelebt, davon rund 2,65 Millionen in Nordrhein-Westfalen. Lediglich ein Prozent von ihnen hat sich im gleichen Jahr einbürgern lassen, 112.340 Menschen deutschlandweit, 27.650 in Nordrhein-Westfalen.

Dabei liegt die Zahl der potenziellen Antragstellerinnen und Antragssteller deutlich höher. Etwa jede zweite Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit lebt bereits seit mindestens acht Jahren in Nordrhein-Westfalen und hat somit die erforderliche Aufenthaltsdauer erreicht. Weitere Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind unter anderem ausreichende Deutschkenntnisse, die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts und das Bekenntnis zum Grundgesetz.

Um die Menschen auf dem Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft besser zu erreichen, wird der Einbürgerungsantrag künftig online zur Verfügung gestellt. Dazu entwickeln das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration in einem Digitallabor ein entsprechendes Verfahren.

Der digitale Antrag bietet den Antragstellern zahlreiche Hilfestellungen beim Ausfüllen und stellt der Verwaltung sämtliche Informationen strukturiert für die Prüfung zur Verfügung. Das Angebot beinhaltet zudem auch umfassende Beratung in Form von Videoanleitungen sowie einen „Quick-Check“. So kann in einem ersten Schritt von den Interessierten selbst bereits vor Antragstellung ermittelt werden, welche Anforderungen für eine Einbürgerung erfüllt werden oder nicht.

Die digitale Antragstellung reduziert den Aufwand für alle Beteiligten erheblich, entbürokratisiert das Verfahren und gibt bürgerfreundliche Hilfestellungen. Eine persönliche Vorsprache, damit sich die Einbürgerungsbehörde unter anderem einen Eindruck von den Sprachkenntnissen verschaffen und das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung entgegennimmt, bleibt aber notwendig.

Am Digitallabor nahmen unter anderem Vertreterinnen und Vertreter der Einbürgerungsbehörden (Bielefeld, Köln, Rhein-Sieg-Kreis, Solingen, München und Landkreis Mühldorf am Inn) sowie Fach- und IT-Expertinnen und -Experten von Bundes- und Landesbehörden und Privatpersonen teil. Letztere hatten den Prozess der Einbürgerung bereits hinter sich oder waren mitten im Verwaltungsverfahren.

Auf Basis der Ergebnisse des Digitallabors wird das Ministerium gemeinsam mit interessierten Kommunen die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die praktische Umsetzung in Nordrhein-Westfalen schaffen

NRW macht Druck bei der Entlastung des Ehrenamts

Auf Initiative von Hamburg und Nordrhein-Westfalen haben die Finanzminister der Länder bei einem Treffen in Berlin einstimmig dringliche Reformen zur Entlastung des Ehrenamts und zur Entbürokratisierung des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts angemahnt.

Die Vorschläge hierzu (siehe unten) liegen durch Beschlüsse des Bundesrats und der Finanzministerkonferenz seit langem auf dem Tisch. Das federführende Bundesfinanzministerium möchte diese aber mit anderen, teilweise strittigen Themen im Gemeinnützigkeitsrecht verbinden und in einem gemeinsamen Gesetzentwurf vorlegen. Dieser Entwurf lässt leider weiter auf sich warten, so dass ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2020 immer unsicherer wird.

Zum Hintergrund:

Zu den Punkten, bei den die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder eine Änderung zum 1. Januar 2020 erwarten, gehören insbesondere:

  • Bürokratieentlastungen für kleinere Vereine durch Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei jährlichen Einnahmen bis zu 45.000 Euro;
  • Ertragsteuerliche Entlastungen für ehrenamtlich Tätige durch eine zusätzliche Steuerbefreiung für Sachleistungen aufgrund einer Ehrenamtskarte, beispielsweise für die freien Eintritte in Museen, Schwimmbäder oder andere öffentliche Einrichtungen;
  • Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 2.400 auf 3.000 Euro im Jahr sowie eine Anhebung der Ehrenamtspauschale um weitere 120 Euro auf 840 Euro;
  • Anhebung der Freigrenze bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Vereine von 35.000 Euro auf 45.000 Euro;
  • Ausweitung des Anwendungsbereichs für das vereinfachte Spendenbescheinigungsverfahren.