Themen der Woche im Landtag NRW 46. Kalenderwoche 2020

  • Corona-Impfstrategie: Land plant den Einsatz von mindestens 53 Impfzentren
  • Antragsverfahren für außerordentliche Wirtschaftshilfe startet in Kürze
  • Schwerpunktkontrollen der Maskenpflicht in Nordrhein-Westfalen
  • Eckdaten des Haushalts 2021
  • 21 Millionen Euro-Ausfallfonds zur Sicherung von Film- und Fernsehproduktionen in Nordrhein-Westfalen
  • Förderoffensive für Kultur im ländlichen Raum: Land fördert mit zehn Millionen Euro die Entstehung von Dritten Orten in 26 Kommunen
  • NRW: Netzbetreiber, Bund und Land haben seit 2018 mehr als vier Milliarden Euro in den Ausbau investiert
  • Land fördert weitere 26 Nahmobilitätsprojekte in den Kommunen
  • Sofortprogramm Innenstadt – 40 Millionen Euro für die Stabilisierung der Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen
  • Neue Regeln für die europäische Regionalförderung in Nordrhein-Westfalen
  • Land weitet Unterstützung für Weiterbildungseinrichtungen aus

 

Corona-Impfstrategie: Land plant den Einsatz von mindestens 53 Impfzentren

Mit Blick auf die perspektivische Bereitstellung eines Impfstoffs oder mehrerer Impfstoffe gegen das SARS-CoV-2 Virus plant das Land Nordrhein-Westfalen die Errichtung von mindestens 53 Impfzentren. In jedem Kreis beziehungsweise jeder kreisfreien Stadt soll zumindest ein Impfzentrum für die Bürgerinnen und Bürger entstehen. Darüber hinaus sollen die Impfzentren durch mobile Teams ergänzt werden, die insbesondere für die Durchführung von Impfungen vulnerabler Personengruppen in stationären Einrichtungen (zum Beispiel Pflegeeinrichtungen) eingesetzt werden sollen. Auch die Krankenhäuser werden in die Impforganisation für das bei ihnen tätige medizinische Personal eingebunden.

Die Bundesregierung ist für die Beschaffung und Auslieferung des Impfstoffes an die Bundesländer verantwortlich. Die Impforganisation und die Beschaffung von Spritzen und Kanülen liegen in der Verantwortung der jeweiligen Länder.

Zur Gewährleistung einer qualitätsgesicherten Lagerung und Logistik befindet sich das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium in Verhandlungen mit einem geeigneten Logistikunternehmen.

Das Gesundheitsministerium befindet sich sowohl mit den Kassenärztlichen Vereinigungen als auch den kommunalen Spitzenverbänden sowie weiteren Beteiligten in Abstimmungen, um die genauen Details der Impforganisation festzulegen. Konkrete Standorte für mögliche Impfzentren wurden bislang noch nicht festgelegt. Minister Laumann wird am kommenden Montag mit den Landräten der Kreise und den Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte über die Einrichtung von Impfzentren sprechen und diese über das weitere Vorgehen informieren.

Aufgrund der gegenwärtigen Unwägbarkeiten – etwa in Bezug auf den Zeitpunkt der ersten Impfstoffzulassung, die konkreten Inhalte der Zulassung(en) sowie die in der Anfangsphase prioritär zu impfenden Personengruppen (hier wird die Ständige Impfkommission noch vor Jahresende einen Vorschlag vorlegen) – hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium verschiedene Impfszenarien entworfen, auf deren Basis die weiteren Vorbereitungen vorgenommen und stetig vorangetrieben werden. Dabei spielen auch Fragen der Logistik und Lagerung der potentiellen Impfstoffe eine Rolle. Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat zudem bislang rund 20,2 Millionen Spritzen bestellt.

Antragsverfahren für außerordentliche Wirtschaftshilfe startet in Kürze

Um die von Schließung Betroffenen zügig zu unterstützen, starten Bund und Länder bis Monatsende das Antragsverfahren für die dringend benötigten Hilfen: Unternehmen, Selbstständige und alle anderen Anspruchsberechtigten sollen noch in diesem Monat erste Abschlagszahlungen erhalten. Gleichzeitig gibt das Land den Soforthilfe-Empfängern einen deutlich größeren Spielraum bei der Rückzahlung eventuell über den Bedarf hinaus erhaltener Mittel.

Außerordentliche Wirtschaftshilfe: Neben den direkt von der Schließung betroffenen Unternehmen sollen auch alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungen betroffenen Unternehmen erzielen, die Wirtschaftshilfe des Bundes beantragen können.

Folgende Punkte umfasst das vom Bundeswirtschaftsministerium in Abstimmung mit den Ländern festgelegte Verfahren der Abschlagszahlung:

  • Soloselbstständige erhalten einen vereinfachten direkten Zugangsweg für die Förderung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten eine Abschlagszahlung bis zu 10.000 Euro.
  • Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
  • Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020
  • Erste Auszahlungen erfolgen ebenfalls ab Ende November
  • Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen, sind Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.

Soforthilfe: Da sich die wirtschaftliche Lage vieler Soforthilfe-Empfänger erneut eingetrübt hat, wird das Land die Betroffenen entlasten und sie erst im kommenden Jahr zur Abrechnung und eventuell erforderlichen Rückzahlung auffordern. Die Abrechnung soll demnach im Frühjahr 2021 erfolgen, die mögliche Rückzahlung voraussichtlich im Herbst. Zuvor genannte Fristen sind damit hinfällig. Viele Soforthilfe-Empfänger äußern jedoch auch den Wunsch, bald abzurechnen, um die Rückzahlung noch in diesem Jahr verbuchen und steuerlich geltend machen zu können.

Ende November erhalten alle rund 430.000 Soforthilfeempfänger eine Mail, die ihnen die Möglichkeit eröffnet, noch im laufenden Jahr abzurechnen und gegebenenfalls zu viel erhaltene Mittel zurückzuzahlen. Wer sich für diese Option entscheidet, erhält mit einem Klick Zugriff auf die sog. Berechnungshilfe sowie das Rückmeldeformular.

Alle anderen brauchen zunächst einmal nichts weiter zu unternehmen.

Schwerpunktkontrollen der Maskenpflicht in Nordrhein-Westfalen

Am Dienstag, 24. November 2020, wird im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) landesweit erneut die Einhaltung der Maskenpflicht in einer überregionalen Aktion kontrolliert. Masken-Muffel müssen mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen.

Bei der gemeinsamen Aktion von Verkehrsministerium, SPNV-Aufgabenträgern, Deutscher Bahn AG und Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie kommunalen Ordnungsämtern und Bundespolizei finden in den Zügen auf ausgewählten Strecken und in mehreren Bahnhöfen Nordrhein-Westfalens am Dienstag wieder Schwerpunktkontrollen statt. Bereits am 24. August 2020 wurden im Rahmen einer solchen landesweiten Prüfung 1.707 Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt.

Anschließend gab es immer wieder lokale Schwerpunktkontrollen des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR), des Nahverkehrs Rheinland (NVR) und des Nahverkehrs Westfalen Lippe (NWL), etwa an den Bahnhöfen in Recklinghausen, Gelsenkirchen, Mönchengladbach, Hagen, Neuss, Düren, Horrem, Köln, Troisdorf, Siegburg, Hamm, Paderborn, Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Minden, Bad Oeynhausen und Altenbeken. Zudem organisieren Städte, Gemeinden und Verkehrsunternehmen in Eigenregie fortlaufend Kontrollen in Bus und Straßenbahnen. Zudem wurden zusätzliche Mitarbeiter bei der Deutschen Bahn zur Maskenkontrolle eingesetzt.

Bereits seit 27. April 2020 schreibt die Coronaschutzverordnung vor, dass im ÖPNV eine Mund-und-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Das gilt nicht nur in Bussen und Bahnen, sondern ebenso in den Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen. Wer keine Maske trägt oder Mund und Nase nicht bedeckt hat, muss seit dem 12. August mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen.

Eckdaten des Haushalts 2021

Der nordrhein-westfälische Landtag wird in der kommenden Woche in zweiter Lesung den Haushalt 2021 beraten. Dieser hat ein Volumen von mehr als 84 Milliarden Euro und kommt ohne neue Schulden aus – trotz der aktuellen Krisenlage.

Hier die Eckdaten des Haushalts im Überblick:

  • Familie/Kinder/Kinderschutz:

Das neue Kinderbildungsgesetz (Kibiz) wird wirksam – das bedeutet: jährlich 1,3 Milliarden Euro zusätzlich im Kinderbetreuungssystem. Für mehr Qualität kommen 437 Millionen Euro, für den Platzausbau 115 Millionen Euro hinzu. Der Kinder- und Jugendförderplan steigt um 3,5 Millionen auf 129 Millionen Euro. Die Mitte. Für den Kinderschutz steigen erneut um 2,7 Millionen auf 7,5 Millionen Euro.

  • Innere Sicherheit und Justiz:

Mit 2760 Stellen für Kommissaranwärterinnen und -anwärtern ist ein Höchststand erreicht. Hinzu kommen zur Entlastung der Kriminalistinnen und Kriminalisten 500 zusätzliche Stellen für Tarifbeschäftigte. Für die Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Cybercrime kommen 105 neue Polizistenstellen hinzu, der Staatsschutz erhält im Kampf gegen Extremismus und Terrorismus 80 neue Stellen. Auch in der Justiz wird aufgestockt: Im Kampf gegen Kindesmissbrauch/Kinderpornografie, Rechtsextremismus und für Cum-Ex-Verfahren kommen 332 Stellen für die Gerichtsbarkeit hinzu.

  • Schule und Bildung:

2021 werden 2750 neue Stellen für Lehrerinnen und Lehrer eingerichtet. 25.000 Plätze im Offenen Ganztag kommen hinzu – mehr als 350.000 sind es dann insgesamt. Fast 570 neue Stellen für Schulverwaltungsassistenten entlasten die Lehrkräfte an Grundschulen und Berufskollegs. Auch die Zahl der Schulpsychologen wird erhöht.

  • Digitalisierung:

Im Rahmen der Kofinanzierung der Gigabitförderung des Bundes zahlt Nordrhein-Westfalen 191 Millionen Euro. In eine beschleunigte Digitalisierung der Landesverwaltung fließen 118 Millionen Euro zusätzlich.

  • Landwirtschaft:

Die heimischen Landwirte, die Arbeit der Landwirtschaftskammer sowie der Ökolandbau werden verstärkt gefördert.

  • Verbraucherschutz:

Die Förderung für die Verbraucherzentrale steigt um mehr als vier Millionen auf jetzt über 21 Millionen Euro.

  • Verkehr:

Für Rad- und Fußverkehr sind 54 Millionen Euro und somit 15 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr vorgesehen. Zusätzlich werden rund 35 Millionen Euro für Investitionen in Landesstraßen und Radwege an Landesstraßen zur Verfügung gestellt. Für die Sanierung von Landesstraßen steht die Rekordsumme von 205 Millionen Euro zur Verfügung.

  • Klimaschutz:

Für Energie und Klimaschutz steht mit 171 Millionen Euro (2020: 164,5 Millionen; 2017: 29 Millionen) deutlich mehr Geld zur Verfügung – zusammen mit dem Geld aus dem NRW-Konjunkturpaket I sind es sogar 310 Millionen Euro.

  • Bauen/Wohnen/Heimat:

Die öffentliche Wohnraumförderung hat ein Gesamtvolumen von 1,1 Milliarden Euro, das Wohngeld wird um 106 Millionen Euro aufgestockt. Das Heimatförderpogramm ist eine echte Erfolgsgeschichte und wird fortgeführt, bis 2022 stehen 150 Millionen Euro zur Verfügung.

  • Gesundheit:

Die Landarztquote ist ein wichtiges Instrument für flächendeckende medizinische Versorgung: 319 Studienplätze gibt es inzwischen, das Land stellt 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Eine effiziente Krankenhausplanung wird erarbeitet – insgesamt stehen für die Krankenhausversorgung im Haushalt 767 Millionen Euro zur Verfügung. Es werden 25 Kinderschutzambulanzen sowie das Kompetenzzentrum Kinderschutz NRW gefördert.

  • Wissenschaft und Forschung:

Die Universtitätsmedizin wird mit rund 94 Millionen Euro gestärkt – unter anderem baut Nordrhein-Westfalen in Ostwestfalen-Lippe eine komplett neue Uniklinik auf. Die Bewerbung des Forschungszentrums Jülich als Standort für einen geplanten EU-Höchstleitungsrechner wird mit 125 Millionen Euro unterstützt.

  • Sportförderung:

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt im Haushalt 2021 für die Sportförderung rund 12 Millionen Euro mehr zur Verfügung als in 2020, insbesondere zur Durchführung sportlicher Großveranstaltungen. Das Förderprogramm „Moderne Sportstätten“ geht ins zweite Jahr, erneut mit 100 Millionen Euro (insgesamt 300 Millionen Euro).

  • Kultur:

Mit mehr als 289 Millionen Euro ist es erneut der höchste Haushalt seit Gründung des Landes NRW – seit 2018 ist diese Summe um 80 Millionen Euro gewachsen.

  • Frauen/Gleichstellung:

Die veranschlagten Ausgaben für den Schutz und die Hilfe für von gewaltbetroffener Frauen wird im Jahr 2021 um 5,75 Millionen Euro auf mehr als 30 Millionen Euro angehoben (Vorjahr: rund 24 Millionen Euro). Auch die Mittel zur Unterstützung von durch Gewalt betroffene Männer wachsen – um 500.000 auf nunmehr 700.000 Euro.

  • Flüchtlinge:

Für die Kommunen gibt es Hilfe bei den Kosten für die Aufnahme von geflüchteten Menschen: Die Landeszuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) steigen um 110 Millionen auf 657 Millionen Euro.

  • Gemeindefinanzierung:

Nach der üblichen Berechnungsgrundlage von Steuereinnahmen stünde den Kommunen 2021 fast eine Milliarde Euro weniger zur Verfügung – diese Summe wird den Gemeinden und Gemeindeverbänden über den NRW-Rettungsschirm kreditiert. Insgesamt 13,6 Milliarden Euro erhalten die Kommunen im kommenden Jahr insgesamt.

21 Millionen Euro-Ausfallfonds zur Sicherung von Film- und Fernsehproduktionen in Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt bis zu 21 Millionen Euro für zwei Ausfallfonds zur Absicherung von Film- und Fernsehproduktionen bereit, um einen weiteren Beitrag zum Erhalt der vielfältigen, innovativen und kreativen Medienbranche in Nordrhein-Westfalen zu leisten.

Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags werden TV-Produzenten aus Nordrhein-Westfalen eine Absicherung und Erstattung möglicher pandemiebedingter finanzieller Ausfallschäden beantragen können. 16 Millionen Euro werden in einem zeitnah startenden, länderübergreifenden Ausfallfonds für Fernseh- und Streamingproduktionen eingesetzt, weitere fünf Millionen Euro ergänzen einen bereits bestehenden Ausfallfonds für Kinoproduktionen und hochwertige TV-Serien.

Mit rund 285.200 produzierten Sendeminuten liegt Nordrhein-Westfalen im Ländervergleich auf Platz 1 (Marktanteil 38,2 Prozent; Zahlen 2017/2018). Die Auswirkungen der Corona-Pandemie hatten in den vergangenen Monaten dazu geführt, dass Dreharbeiten vielfach verschoben oder ganz abgesagt werden mussten. Zwar konnte der Drehbetrieb unter strengen Hygieneauflagen schrittweise wieder aufgenommen werden, durch die Corona-bedingten Produktionsverzögerungen oder -abbrüche entstehen jedoch für viele Medienproduktionen existenzbedrohende Zusatzkosten.

Die nun bereitgestellten Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen sollen in den kommenden Monaten für eine Absicherung von Risiken und Ausfällen von Produktionen sorgen. Nordrhein-Westfalen gibt damit mehr Mittel als jedes andere Land in Deutschland. Gelder aus beiden Ausfallfonds werden zeitnah abrufbar sein.

Unter der Federführung des Landes Nordrhein-Westfalen haben viele Länder in enger Abstimmung mit den öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehveranstaltern sowie der Produktionswirtschaft einen TV-Ausfallfonds vereinbart, mit dem der gesamten Fernsehbranche in Deutschland mehr Produktionssicherheit in Zeiten der Corona-Pandemie gegeben wird.

Förderoffensive für Kultur im ländlichen Raum: Land fördert mit zehn Millionen Euro die Entstehung von Dritten Orten in 26 Kommunen

Das Förderprogramm „Dritte Orte – Häuser für Kultur und Begegnung im ländlichen Raum“ startet in die Umsetzungsphase: Eine Fachjury hat aus insgesamt 45 Bewerbungen 26 Projekte aus dem gesamten Land ausgewählt, die jetzt zu „Dritten Orten“ gestaltet werden sollen. Das Land stellt dafür pro Projekt bis zu 450.000 Euro für den Zeitraum 2021-2023 zur Verfügung. Insgesamt stehen rund zehn Millionen Euro für die Umsetzungsphase bereit.

Das Programm ist in zwei Phasen unterteilt: Seit 2019 sind in einer Konzeptphase bereits 17 Pilotprojekte bei der konzeptionellen Entwicklung der Vorhaben unterstützt worden. Hierfür hatten sich seinerzeit rund 150 Antragssteller beworben und damit den Bedarf für neue Formen der Kulturförderung im ländlichen Raum dokumentiert. 14 der in der Konzeptphase geförderten Projekte erhalten nun auch in der Umsetzungsphase Unterstützung. Die Ausschreibung der zweiten Phase richtete sich auch an Projekte, die noch keine Förderung erhalten haben, sodass sich neben jenen aus Phase eins zusätzlich zwölf weitere Projekte qualifiziert haben.

Projekte, die jetzt für die Umsetzungsphase ausgewählt wurden:

  • Bergneustadt: Jägerhof (BZR Köln)
  • Borken: 3.OrtBorken (RBZ Münster)
  • Extertal: Landeseisenbahn Lippe e.V. (BZR Detmold)
  • Hamminkeln: Schloss Ringenberg (BZR Düsseldorf)
  • Harsewinkel: Gasthof Wilhalm (BZR Detmold)
  • Löhne: Löhne umsteigen! Der Bahnhof (BZR Detmold)
  • Netphen: Qulturwerkstatt (BZR Arnsberg)
  • Nettersheim: Haus der Kulturen (BZR Köln)
  • Rheine: ARTandTECH space (BZR Münster)
  • Schalksmühle: Kreuzkirche (BZR Arnsberg)
  • Schmallenberg: Holz- und Touristikzentrum Schmallenberg (BZR Arnsberg)
  • Stemwede: Life House (BZR Detmold)
  • Waltrop: VHS Waltrop (BZR Münster)
  • Warstein: FH3 (BZR Arnsberg)

Weitere Projekte, die für die Umsetzungsphase ausgewählt wurden:

  • Ahlen: Bürgerzentrum Schuhfabrik Ahlen e.V. (BZR Münster)
  • Bad Berleburg: Bücherei der Zukunft (BZR Arnsberg)
  • Beckum: Verve! Gemeinschaft, Kultur & Schwung für Neubeckum (BZR Münster)
  • Blomberg-Reelkirchen: Wasserschloss Reelkirchen e.V. (BZR Detmold)
  • Emmerich: Ensemble Schlösschen Borghees (BZR Düsseldorf)
  • Emsdetten: Kulturhof Deitmar (BZR Münster)
  • Fürstenberg: KulturScheune1a (BZR Detmold)
  • Hövelhof: Interkulturelles Zentrum Hövelriege (BZR Detmold)
  • Kamp-Lintfort: Mehrzweckraum Schirrhof (BZR Düsseldorf)
  • Leichlingen: CREW – Erlebnis & Freizeit e.V. (BZR Köln)
  • Mechernich: DODO Bürger- und Kulturverein e.V. (BZR Köln)
  • Steinhagen: Bibliothek Steinhagen (BZR Detmold)

Mit dem Förderprogramm will das Land Nordrhein-Westfalen die Kultur im ländlichen Raum stärken: Die Dritten Orte, die neu oder aus bereits bestehenden kulturellen Einrichtungen entstehen, sollen dazu beitragen, den Zugang zu Kunst, Kultur und kultureller Bildung in allen Landesteilen zu verbessern. Der Begriff des Dritten Ortes beschreibt öffentliche Orte der Begegnung und des Austauschs in Abgrenzung zum Ersten Ort, dem Zuhause, und dem Zweiten Ort, der Arbeit.

Im Rahmen des Landesprogramms zeichnet sich eine Kultureinrichtung als Dritter Ort durch weitere Merkmale aus, dazu gehören vor allem ein niedrigschwelliger Zugang, eine einladende Atmosphäre, verschiedene Nutzungsmöglichkeiten sowie die Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern.

GigabitGipfel.NRW: Netzbetreiber, Bund und Land haben seit 2018 mehr als vier Milliarden Euro in den Ausbau investiert

Vor zwei Jahren gaben die wichtigsten Netzbetreiber, die Verbände und das Land Nordrhein-Westfalen den Startschuss zum beschleunigten Breitbandausbau in Nordrhein-Westfalen: Beim ersten GigabitGipfel.NRW 2018 vereinbarten sie, bis 2025 gigabitfähige Netze zu schaffen und bis 2022 alle Schulen zu erschließen. Inzwischen haben die Netzbetreiber bereits über die Hälfte der Ziele erreicht: 66 Prozent der Haushalte können auf gigabitfähige Leitungen zugreifen. 51 Prozent der Schulen können das superschnelle Netz nutzen, für weitere 45 Prozent laufen die Arbeiten. Auf dem heutigen dritten GigabitGipfel sprachen Unternehmen und Landesregierung darüber, wie die verbleibenden Schulen und Gewerbegebiete bis 2022 angebunden werden können.

Weitere Informationen zum Breitbandausbau bieten die Aktionspläne für Schulen und Gewerbegebiete.

Land fördert weitere 26 Nahmobilitätsprojekte in den Kommunen

Das Programm zur Förderung der Nahmobilität wird aufgestockt. Insgesamt fördert das Land in diesem Jahr 165 neue Projekte für einen besseren Fuß- und Radverkehr in Nordrhein-Westfalen. Im April hatte das Land den ersten Teil des Nahmobilitätsprogramms 2020 mit 139 neuen Projekten vorgelegt. Mit dem zweiten Teil des Programms kommen jetzt 26 weitere Vorhaben hinzu, die zusätzlich vom Land mit 7,8 Millionen Euro gefördert werden. Insgesamt stellt Nordrhein-Westfalen für 165 Nahmobilitätsprojekte in diesem Jahr 28,7 Millionen Euro zur Verfügung. Zu den Mitteln aus dem Landesprogramm kommen weitere kommunale Investitionsmittel hinzu. Somit stehen 50,5 Millionen Euro für eine bessere Nahmobilität zur Verfügung. Im Vergleich zu 2019 steigt das Volumen um rund 16,7 Millionen Euro.

Gefördert werden infrastrukturelle Maßnahmen wie Radwege, Fahrradabstellanlagen und Gehwege oder sicherheitsfördernde Baumaßnahmen wie Fußgängerüberwege. Aber auch Serviceangebote wie Wegweisungssysteme, Ladestationen für Pedelecs, Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit sowie Modal-Split-Erhebungen sind Bestandteil des Programms in 2020.

Die Liste der 26 zusätzlich geförderten Maßnahmen: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/vm_15.11.2020_anlage.pdf

Neu ist, dass Radvorrangrouten ab diesem Jahr stärker gefördert werden. Der Fördersatz steigt von 70 auf 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Strukturschwache Kommunen erhalten darüber hinaus einen Zuschlag von fünf Prozent. Radvorrangrouten sind eine gute Alternative zu Radschnellwegen, weil die vorgeschriebenen Standards geringer sind als bei Radschnellwegen. Die erhöhten Fördersätze sind für die Städte und Gemeinden eine Chance, wenn die Standards für Radschnellwege nicht erreicht werden können. Die Landesregierung unterstützt damit eine weitere Möglichkeit für schnelle Achsen im Radverkehr.

Sofortprogramm Innenstadt – 40 Millionen Euro für die Stabilisierung der Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen

Das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“ kann starten: 129 Kommunen in Nordrhein-Westfalen erhalten noch in diesem Jahr rund 40 Millionen Euro. Das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ wurde am 9. Juli 2020 aufgelegt. 70 Millionen Euro stehen bereit, um den Wandel im Handel aktiv zu begleiten. Nahezu alle eingereichten Anträge können bei der Bewilligung berücksichtigt werden. Die Finanzmittel sollen für die Aktivierung eines Zentrenmanagements, für Anmietungen leerstehender Ladenlokale sowie für Nachnutzungskonzepte großer Einzelhandelsimmobilien verwendet werden.

Aus dem Sofortprogramm stehen weitere 30 Millionen Euro zur Verfügung: Die Frist für die Vorlage der Förderanträge für das „Sofortprogramm Innenstadt“ wird nun auf den 30. April 2021 verlängert, um der guten Resonanz Rechnung zu tragen. Damit können Städte und Gemeinden auf Entwicklungen reagieren, die sich aktuell ergeben.

Hintergrund:

Städte und Gemeinden werden mit diesem bundesweit einmaligen Landesprogramm in der Lage versetzt, den Corona-bedingten Folgen in unseren Innenstädten und Zentren aktives Handeln entgegen zu setzen.

Der sichtbaren Schließung von Kaufhäusern und dem zunehmenden Leerstand von Ladenlokalen, Gastronomieflächen und ganzen Immobilien kann mit neuen Instrumenten begegnet werden, die von Seiten des Landes mit 90 Prozent gefördert werden. Hierbei geht das Land Nordrhein-Westfalen neue Wege und gibt den Städten und Gemeinden viel Spielraum, das Richtige für das Herz ihrer Städte und Gemeinden zu tun. Ob die Anmietung von Ladenlokalen, der Erwerb von Gebäuden, die Verhandlung mit den Grundstückseigentümern von Einzelhandelsgroßimmobilien oder die Erarbeitung von gemeinsamen Perspektiven mit Handel, Eigentümern und Politik: Jede Kommune kann hier ihrer individuellen Herausforderung gerecht werden.

Das Sonderprogramm umfasst vier Handlungsfelder:

Die vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale durch die Kommunen zur Etablierung neuer Nutzungen wirkt kleinteiligen Leerständen entgegen. Die aktuell von Filialschließungen großer Warenhäuser betroffenen Städte und Gemeinden werden gestärkt, um durch die Konzentration von Immobilien-Knowhow gegenüber den Eigentümern auf Augenhöhe agieren und Nachnutzungsperspektiven entwickeln zu können.

Leerstehende Einzelhandelsimmobilien werden oft Gegenstand von Immobilienspekulationen. Den Kommunen wird der Zwischenerwerb von Gebäuden ermöglicht, um die Verfügungsgewalt über die Objekte zu erlangen.

In Folge von massivem Leerstand ist ganz konkret zu prüfen und zu entscheiden, ob die Konzentration von Handelslagen erforderlich ist und, wenn ja, wo diese räumlich stattfinden soll. Hier helfen Beratungs- und Planungsangebote, ein Zentrenmanagement anzustoßen und den Aufbau eines Verfügungsfonds vorzubereiten.

Neue Regeln für die europäische Regionalförderung in Nordrhein-Westfalen

Das Land hat die Regelungen für die Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Nordrhein-Westfalen vereinfacht. Die EFRE-Rahmenrichtlinie sieht nun insbesondere vor, dass Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger Belege elektronisch einreichen können. Papierbelege sind nicht länger erforderlich. Die Vereinfachungen der Förderung kommen dabei in erster Linie den Antragstellerinnen und Antragstellern in Unternehmen, Hochschulen und Kommunen zugute.

Auch Vorgaben, die bei der Vergabe von Aufträgen beachtet werden müssen, wurden vereinfacht. Zukünftig muss erst ab einem Schwellenwert von 500.000 Euro das öffentliche Vergaberecht eingehalten werden. Für Vergaben unterhalb dieser Schwelle genügt es – soweit möglich – drei Angebote von fachkundigen, leistungsfähigen Anbietern einzuholen. Mit dem Start in die kommende Förderperiode von 2021 bis 2027 soll der gesamte Prozess von der Antragsstellung über die Bewilligung und Auszahlung bis hin zur Abrechnung mit der EU digital werden.

Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung stellt für Nordrhein-Westfalen in der aktuellen Förderperiode 2014 bis 2020 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Gefördert werden Innovationen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Maßnahmen für Klimaschutz und Stadtentwicklung. Das Land stockt die EU-Mittel mit 700 Millionen Euro auf, so dass insgesamt 1,9 Milliarden Euro Fördermittel bereitstehen. In Zusammenarbeit mit Wirtschaft, Wissenschaft und Kommunen werden Projekte in einem Gesamtvolumen von rund 2,5 Milliarden Euro finanziert. Die Höhe der Mittel für den Zeitraum 2021 bis 2027 ist noch Gegenstand der Verhandlungen auf europäischer Ebene.

Mehr Informationen zur geänderten Rahmenrichtlinie und zur europäischen Regionalförderung in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf www.efre.nrw.

Land weitet Unterstützung für Weiterbildungseinrichtungen aus

Auch die gemeinwohlorientierten Weiterbildungseinrichtungen sind als Orte der Begegnung von den Corona-bedingten Einschränkungen dieser Tage maßgeblich betroffen. Vielerorts sorgt die Absage des geplanten Kursprogramms für den Ausfall wichtiger Einnahmen. Zur Unterstützung in dieser schwierigen Zeit erweitert und verlängert das Land daher die Bereitstellung von Hilfsmitteln aus dem „Notfonds Weiterbildung“. Der Fonds wurde im Zuge des Corona-Rettungsschirms des Landes im Juni 2020 eingerichtet und mit 35 Millionen Euro ausgestattet. Die Verlängerung gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2020. Neu ist, dass die Mittel seit dem 1. Juli 2020 neben den nach dem Weiterbildungsgesetz des Landes anerkannten und geförderten Einrichtungen auch von kommunal getragenen Volkshochschulen in Anspruch genommen werden können. Mit Hilfe des Fonds können akute Finanzierungslücken geschlossen werden. Rückwirkend entfällt für die Zeit ab März 2020 außerdem der Nachweis einer Existenzgefährdung der Einrichtungen.

Aus den vom Land zur Verfügung stehenden Mitteln werden rückwirkend zum 1. Juli 2020 zudem Kosten erstattet, die zur Finanzierung der für den Betrieb der Einrichtungen der Weiterbildung notwendigen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen sowie zur Schaffung digitaler Angebote entstanden sind oder entstehen.

Die Förderung kann ab dem 19. November bei den Dezernaten 48 der örtlich zuständigen Bezirksregierung beantragt werden.

Landesstraßenbauprogramm 2021 vorgelegt

Das Land Nordrhein-Westfalen verstärkt weiter die Investitionen in die Landesstraßen, Schwerpunkt sind Ortsumgehungen. 2021 sollen die Mittel für den Neu- und Ausbau von Landesstraßen um zehn Millionen Euro auf 62 Millionen Euro ansteigen. Im Jahr 2017 hatte das vorgesehene Bauvolumen noch bei 32 Millionen Euro gelegen. Der Verkehrsausschuss im nordrhein-westfälischen Landtag hat am 18. November 2020 das Benehmen über das Landesstraßenbauprogramm 2021 hergestellt.

Es ist vorgesehen, zwei Projekte neu ins Landesstraßenbauprogramm 2021 aufzunehmen:

L 758 Detmold-Bielefeld/Großenmarpe, Ausbau Valhausen/Cappel,

L 924 Witten/Herbede, Erneuerung von drei Bauwerken über das Ruhrtal

Folgende Maßnahmen des Landesstraßenbauprogramms 2020 befinden sich derzeit im Bau:

L 70 Ortsumfahrung (OU) Niedersprockhövel

L 117 Ortsumfahrung Hückelhoven

L 269 OU Niederkassel/Ranzel (L 82) bis -/Mondorf (L 332) OU Rheidt und Mondorf

L 332 Troisdorf/Eschmar – Troisdorf/Sieglar

L 336 Morsbach (von Knoten L 336/L 324 (Hüstert) bis Morsbach)

L 361 Frechen-Königsdorf

L 364 OU Hückelhoven, Bauabschnitt A 46 – L 117 (Rheinstraße)

L 419 Wuppertal/Ronsdorf (mit Anbindung an die A 1) 1. Bauabschnitt

L 486 Kevelaer, 2. Bauabschnitt (B 9 bis A 57)

L 561 Herscheid/Hardt (Silberg) Anlage einer Zusatzfahrspur

L 712 Bad Salzuflen, KP L 712n/L 751, planfreier Knotenpunkt

L 766 Hille/Hartum einschl. Ortsdurchfahrt Minden/Halen und Ortsdurchfahrt Espelkamp/Frotheim

L 776 Ortsumfahrung Schmallenberg/Bad Fredeburg

L 821 Ortsumfahrung Bergkamen

L 851 Drensteinfurt – Sendenhorst, 2. Bauabschnitt Ausbau und Radwegeneubau