Themen der Woche im Landtag NRW 47. Kalenderwoche 2019

  • Drittes Maßnahmenpaket zur Gewinnung von Lehrkräften
  • Nordrhein-Westfalen und der Bund unterzeichnen „Gute-KiTa-Vertrag“ über rund 1,2 Milliarden Euro
  • Einführung der Fächer Wirtschaft und Informatik für alle Schulformen auf den Weg
  • A33: Lückenschluss zwischen Bielefeld und Borgholzhausen ist vollendet
  • Einbringung des Pflegekammergesetzes in den Landtag beschlossen
  • Einrichtung eines neuen Studiengangs zum Verwaltungsinformatiker
  • Konzepte für kulturelle Bildung: Sechs Kommunen überzeugen im Landeswettbewerb
  • Milliarden-Programm für Stadt- und Straßenbahn-Erneuerung startet mit 48 Maßnahmen

Drittes Maßnahmenpaket zur Gewinnung von Lehrkräften

Das dritte Maßnahmenpaket zur Gewinnung von Lehrkräften wurde nun vorgestellt. Mit dem jetzt vorgestellten Maßnahmenpaket werden gezielt die Schulen in den Blick genommen, die je nach Region, Schulform und Fächerkombination besonders große Schwierigkeiten haben, ihre Stellen zu besetzen. Ab 2020 können sie bei Neueinstellungen von Lehrkräften mit entsprechender Lehramtsbefähigung Zuschläge in Höhe von monatlich 350 Euro brutto befristet für zweieinhalb Jahre zahlen. Für die Zuschläge wird das Land in den kommenden drei Jahren von 2020 bis 2022 insgesamt 17 Millionen Euro zur Verfügung stellen: drei Millionen in 2020, sechs Millionen in 2021, acht Millionen in 2022.

Eine weitere Maßnahme betrifft die Hinzuverdienstgrenze für Pensionärinnen und Pensionäre. Ihre Aussetzung soll bis Ende 2024 verlängert werden. Pensionierte Lehrkräfte können somit in den Schuldienst zurückkehren und ohne Abzüge vom Ruhegehalt hinzuverdienen. Die notwendige Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes wird derzeit parlamentarisch beraten. Ministerin Gebauer: „Es soll sich für Pensionäre lohnen, zeitweise in den Schuldienst zurückzukehren. Jede einzelne und jeder einzelne ist an unseren Schulen hochwillkommen.“ Zurzeit sind rund 800 Pensionärinnen und Pensionäre wieder im Schuldienst tätig (Stand Mitte November).

Nach der aktuellen Lehrerbedarfsprognose ist der Bedarf an Lehrkräften in Nordrhein-Westfalen je nach Region, Schulform und Fächerkombination unterschiedlich groß. Während die Situation an Grundschulen, an Förderschulen, an Schulformen der Sekundarstufe I und an Berufskollegs angespannt ist gibt es für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen in bestimmten Fächern einen deutlichen Bewerberüberhang. Deshalb werden die Einstellungsmöglichkeiten für Oberstufenlehrkräfte mit dem dritten Maßnahmenpaket erneut erweitert. Lehrkräfte mit einem allgemeinen Lehramt können seit Mitte 2019 auch im Gemeinsamen Lernen in der Sekundarstufe I eingestellt und verbeamtet werden. Bisher wurden bereits 462 Lehrkräfte eingestellt.

Bereits mit dem ersten Maßnahmenpaket wurde Lehrkräften mit dem Lehramt für die Sekundarstufe II, die keine Stelle in ihrem Lehramt gefunden haben, das Angebot unterbreitet, für zwei Jahre an einer Grundschule zu unterrichten mit anschließendem Versetzungsangebot auf eine Stelle der Sekundarstufe II. Mit dem Entwurf des 15. Schulrechtsänderungsgesetzes wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass diese Oberstufenlehrkräfte auch dauerhaft an der Grundschule bleiben können, wenn sie dies wünschen. Sie erhalten die Möglichkeit, ein Lehramt für die Schulform Grundschule zu erwerben und damit die Voraussetzung für eine Verbeamtung an der Grundschule.

Die Landesregierung und die Hochschulen setzen den Ausbau der Studienplatzkapazitäten fort. Im Grundschullehramt werden in dieser Legislaturperiode mehr als 700 neue Studienplätze geschaffen. Im Lehreramt für die sonderpädagogische Förderung werden 750 neue Studienplätze dauerhaft eingerichtet.

Nordrhein-Westfalen und der Bund unterzeichnen „Gute-KiTa-Vertrag“ über rund 1,2 Milliarden Euro

Das Land Nordrhein-Westfalen wird gemeinsam mit dem Bund und den Kommunen massiv in die frühkindliche Bildung investieren. Ab dem kommenden Kindergartenjahr werden jährlich zusätzlich fast eine Milliarde Euro allein in die Qualität der Kitas fließen. Für einen Zeitraum von vier Jahren unterstützt der Bund mit dem „Gute-KiTa-Gesetz“ dabei das Land mit rund 1,2 Milliarden Euro.

Gemeinsam mit dem Bund und den Kommunen investiert Nordrhein-Westfalen massiv in die frühkindliche Bildung. Gefördert wird vor allem Qualität mit Unterstützung der „Gute-KiTa-Mittel“, aber auch Entlastungen für Familien mit Kindern sind vorgesehen. Nordrhein-Westfalen investiert die rund 1,2 Milliarden Euro des Bundes in kind- und bedarfsgerechte Angebote in der Kindertagesbetreuung wie zum Beispiel flexiblere Öffnungs- und Betreuungszeiten oder ergänzende Kindertagespflege. Die Ausweitung der Beitragsfreiheit für das vorletzte Kindergartenjahr ist ein großer Schritt, frühkindliche Bildung für alle zugänglich zu machen. Der Bund hat sich in einem Kabinettsbeschluss vom Juli dazu verpflichtet, auch über 2022 hinaus seine Verantwortung für eine gute Kinderbetreuung in Deutschland wahrzunehmen.

Zusätzliche Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen

Eins der zentralen Ziele ist es, allen Kindern – unabhängig von ihrer Herkunft – bessere Chancen auf gute Bildung zu ermöglichen. Neben den Mitteln des Bundes investieren Land und Kommunen daher ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 rund 750 Millionen Euro jährlich zusätzlich für mehr Finanzierungssicherheit und Verbesserungen der Qualität. Zudem gibt das Land den Kommunen eine Platzausbaugarantie und stellt hierfür mindestens 115 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Damit alle Beteiligten Planungssicherheit bekommen, wird das komplette Kita-Finanzierungssystem nach einem Index dynamisiert. Das bedeutet: Steigen die Personal- und Sachkosten, steigen auch die finanziellen Mittel. Von diesem Paket profitieren alle Kinder, Kindertageseinrichtungen und die Kindertagepflegepersonen, Erzieherinnen und Erzieher sowie die Eltern in Nordrhein-Westfalen.

Überblick zu den Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen:

Die Mittel des „Gute-KiTa-Gesetzes“ – insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro bis zum Jahr 2022 – investiert Nordrhein-Westfalen – vorbehaltlich der Zustimmung des Landesgesetzgebers – vor allem in folgende Handlungsfelder:

  • Qualifizierte Fachkräfte. Träger, die in ihren Kindertageseinrichtungen Erzieherinnen und Erzieher praxisintegriert ausbilden, bekommen einen Zuschuss von 8.000 Euro im ersten Ausbildungsjahr und 4.000 Euro im zweiten und dritten Ausbildungsjahr. Der jährliche Zuschuss für die Fortbildung von Fachkräften wird in Nordrhein-Westfalen von 5 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro verdoppelt.
  • Starke Kitaleitung. Im Kindergartenjahr 2019/20 wird die Finanzierung von Leitungsstunden in einem Umfang von insgesamt rund 107 Millionen Euro ermöglicht.
  • Sprachliche Bildung. Die Zuschüsse zur Sprachförderung und für die Förderung von plusKITAs werden zusammengefasst von 70 Millionen Euro auf 100 Millionen Euro erhöht.
  • Starke Kindertagespflege. Die Pauschalen des Landes Nordrhein-Westfalen für jedes in der Kindertagespflege betreute Kind werden zu Beginn des Kindergartenjahres 2020/21 um rund 30 Prozent erhöht. Außerdem soll die Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen verbessert werden.
  • Vielfältige pädagogische Arbeit. Um die Familienzentren qualitativ weiterzuentwickeln, wird für jedes Familienzentrum der jährliche Zuschuss an das Jugendamt auf 20.000 Euro erhöht.
  • Weniger Gebühren. Zusätzlich zum beitragsfreien letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung wird ab dem Kindergartenjahr 2020/21 auch das vorletzte Jahr beitragsfrei sein.
  • Bedarfsgerechte Angebote: Das Land Nordrhein-Westfalen stellt zusätzliche Mittel für mehr Flexibilität und für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zur Verfügung, beispielsweise für Randzeitenbetreuung oder ergänzende Kindertagespflege. Daran beteiligen sich auch die Kommunen. Sie kennen die Bedarfe vor Ort und entscheiden über den Einsatz der Mittel. (Die Mittel kommen zunächst aufwachsend bis 2022 aus dem „Gute-Kita-Gesetzes“ und von den Kommunen.)

Das „Gute-KiTa-Gesetz“

Mit dem „Gute-KiTa-Gesetz“ unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren.

Die Kindertagesbetreuung soll überall in Deutschland weiterentwickelt werden. Aber jedes Bundesland hat seine eigenen Stärken und Entwicklungsbedarfe. Darum ist das Gesetz wie ein Instrumentenkasten aufgebaut: Die Länder entscheiden selbst, in welche zehn Handlungsfelder und Maßnahmen investiert werden soll. In einem Vertrag halten der Bund und das jeweilige Bundesland fest, wie das „Gute-KiTa-Gesetz“ vor Ort umgesetzt werden soll und wie es die jeweils eingesetzten Landesmittel ergänzt.

Einführung der Fächer Wirtschaft und Informatik für alle Schulformen auf den Weg

Der Entwurf einer Verordnung zur Einführung der Fächer Wirtschaft und Informatik an allen Schulformen in der Sekundarstufe I und zu weiteren Änderungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung wurde vom Landeskabinett gebilligt. Bis Anfang/Mitte Januar 2020 haben nun die am Schulleben beteiligten Verbände Gelegenheit, sich zu dem Entwurf zu äußern. Eine endgültige Entscheidung der Landesregierung erfolgt nach Auswertung der Eingaben der Verbände. Danach ist der Ausschuss für Schule und Bildung des Landtags zu beteiligen. Die Einführung der neuen Fächer soll durch Nutzung eines Teils der den Schulen zur Verfügung stehenden Ergänzungsstunden bzw. flexibler Stundenkontingente erfolgen und damit nicht zu Lasten anderer Unterrichtsfächer gehen.

Die geplante Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung sieht vor, dass an allen nicht-gymnasialen Schulformen der Sekundarstufe I das Schulfach Wirtschaft zum Schuljahr 2020/21 eingeführt wird. Das Schulfach Wirtschaft/Politik wurde im aktuellen Schuljahr 2019/20 mit der Umstellung auf G9 zunächst an den Gymnasien eingeführt. Zum Schuljahr 2020/21 soll dann die Einführung an den übrigen Schulformen in der Sekundarstufe I erfolgen:

  • An der Schulform Realschule soll das neue Schulfach Wirtschaft innerhalb des Lernbereichs Gesellschaftslehre geschaffen werden. Zu dieser Fächergruppe gehören gegenwärtig die Fächer Geschichte, Erdkunde und Politik.
  • In der Hauptschule soll der Lernbereich Arbeitslehre mit den Fächern Wirtschaft, Technik, Hauswirtschaft fachlich zum neuen Lernbereich Wirtschaft und Arbeitswelt weiterentwickelt werden.
  • In den Gesamtschulen und Sekundarschulen soll das neue Fach Wirtschaft/Politik mit erhöhtem Stundenumfang eingeführt werden. So wie an den Gymnasien und Realschulen soll das neue Fach zusammen mit den Fächern Geschichte und Erdkunde dem Lernbereich Gesellschaftslehre zugeordnet werden.

Seit Beginn dieses Jahres arbeiten Lehrplankommissionen an neuen Lehrplänen für die Fächer der betroffenen Lernbereiche. Die Entwürfe sollen im kommenden Jahr in die Verbändebeteiligung gehen und rechtzeitig zum Schuljahresbeginn 2020/21 in Kraft gesetzt sowie von Implementationsveranstaltungen begleitet werden.

Mit dem Entwurf der geänderten Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Sekundarstufe I soll an allen Schulformen in den Klassen 5 und 6 zum Schuljahr 2021/22 ein Pflichtfach Informatik eingeführt werden. Dadurch sollen Schülerinnen und Schüler noch besser auf die heutige Lebens- und Arbeitswelt vorbereitet werden, die immer mehr von der Digitalisierung geprägt ist. Alle Kinder sollen beispielsweise Grundkenntnisse im Programmieren und Medienkompetenzen im Unterricht erlernen.

Im Wahlpflichtbereich gibt es das Fach Informatik bereits an vielen Schulen, für die Einführung als Pflichtfach an allen Schulformen in den Klassen 5 und 6 sind aber zeitnah Lehrpläne zu entwickeln und Lehrkräfte zu qualifizieren. Mit Blick auf die notwendige Vorbereitung soll daher Informatik – anders als das Fach Wirtschaft – erst zum Schuljahr 2021/22 Pflichtfach werden.

A33: Lückenschluss zwischen Bielefeld und Borgholzhausen ist vollendet

Der gut sieben Kilometer lange Abschnitt der A33 zwischen Halle und Borgholzhausen ist für den Verkehr freigegeben worden. Es ist der dritte und letzte Teilabschnitt der A33, die jetzt durchgehend vom Sauerland bis nach Osnabrück geht.

Darauf haben die Menschen in Ostwestfalen seit vielen Jahren gewartet. Für die Menschen und die Wirtschaft in der Region hat der Lückenschluss überragende Bedeutung. In der aktuellen gesellschaftlichen Debatte zeigt er, dass der Bau neuer Straßen per se nicht falsch ist, weil dadurch Orte von Verkehr befreit werden. Davon profitieren die Menschen, die jetzt nicht mehr den Stau vor der Haustür haben.

Für die Bürgerinnen und Bürger der umliegenden Städte und Gemeinden wird die Verlagerung des Verkehrs auf die neue Autobahn eine große Entlastung bringen. Das Straßennetz wird entlastet und so auch sicherer für alle Verkehrsteilnehmer.

Natürlich bedeutet der Bau einer neuen Autobahn auch, dass in Natur und Landschaft eingegriffen wird. Im Bereich des Tatenhauser Waldes galt es, eine neue Linie zu finden und noch vor dem Beginn der Bauarbeiten sicherzustellen, dass streng geschützte Arten einen neuen Lebensraum finden und durch die Trasse nicht gestört werden. Für Steinkauz und Bechsteinfledermaus wurden sechs Grünbrücken und rechts und links der Autobahn Schutzanlagen errichtet, damit die Tiere nicht direkt über die Fahrbahnen fliegen. Dadurch sind auch die Anlieger der neuen Trasse vor Lärm geschützt. Dass die Schutzmaßnahmen für die bedrohten Fledermäuse greifen, konnten die Experten von Straßen.NRW im Frühjahr bekannt geben: Drei Männchen und zehn Weibchen der seltenen Bechsteinfledermaus hatten sich in einem der neu angebotenen Fledermauskästen niedergelassen.

12,6 Kilometer Autobahn sind mit der Fertigstellung des letzten Teilstücks seit Dezember 2012 zwischen Bielefeld und Borgholzhausen gebaut worden. 300 neue Schilder weisen den Weg auf und zur Autobahn, 80 Kilometer Fahrbahnmarkierung wurde aufgetragen. Allein 36 Brücken wurden gebaut, sechs davon als Grünbrücken. Neun neue Regenrückhaltebecken sorgen für eine geregelte Entwässerung der Straße, zehn Kilometer Wildschutzzäune bieten Sicherheit für den Verkehr ebenso wie für die Tiere. Insgesamt wurden in das Projekt 167 Millionen Euro investiert.

Einbringung des Pflegekammergesetzes in den Landtag beschlossen

Das Kabinett hat in dieser Woche die Einbringung des Entwurfs zum Pflegekammergesetz beschlossen. Es soll noch in diesem Jahr in den Landtag eingebracht werden. Der Stellenwert und die Interessen des Pflegeberufs in unserem Gesundheitssystem werden deutlich gestärkt. Mit dem Gesetzentwurf ist Nordrhein-Westfalen auf einem guten Weg, dass die Pflegekammer mit der Berufung des Errichtungsausschusses im Jahr 2020 gegründet werden kann.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Pflegekammer – vergleichbar mit etwa der Ärztekammer – als weitere Heilberufskammer gesetzlich verankert wird. Damit werden ihr wichtige Aufgaben übertragen. Dazu gehören u. a. die Entwicklung einer Berufsordnung und von Qualitätsrichtlinien sowie die Zuständigkeit für die beruflichen Fort- und Weiterbildungen. Perspektivisch sollen der Kammer auch die Aufgaben zur Ausbildung in den Pflegeberufen übertragen werden.

Nach den gesetzlichen Plänen wird die Pflegekammer durch einen Errichtungsausschuss aufgebaut, der sich aus Pflegefachkräften zusammensetzen soll. Diese sollen alle Aufbauarbeiten vornehmen, bis dann voraussichtlich im Januar 2022 die erste Kammerversammlung zusammentritt. Das Land unterstützt die Pflegekammer mit einer Anschubfinanzierung in Höhe von fünf Millionen Euro über drei Jahre.

Einrichtung eines neuen Studiengangs zum Verwaltungsinformatiker

Um dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken, will Nordrhein-Westfalen vermehrt Fachleute für die Verwaltung selbst ausbilden. Deshalb wurde aktuell grünes Licht für einen neuen Studiengang an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (FHöV NRW) gegeben. Vom 1. September 2020 an sollen an den Standorten Münster und Köln erstmals 132 Studierende ein duales Studium „Verwaltungsinformatik“ aufnehmen.

Die Studierenden des neuen Studiengangs sollen zunächst für die Laufbahn des allgemeinen Verwaltungsdienstes ausgebildet werden. Durch ihr Wissen in Rechts-, Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaften können sie nicht nur breit verwendet werden, sondern auch rechtssichere Entscheidungen treffen. Ein weiterer Schwerpunkt der Ausbildung ist der Bereich „Informationstechnologien und Medienkompetenz“. Die Verbindung beider Bereiche in einer Ausbildung soll die Absolventen in die Lage versetzen, die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung auf allen Ebenen zu gestalten.

Land und Kommunen brauchen angesichts des digitalen Wandels immer mehr IT-Personal. Verwaltungsinformatiker sind diese Fachkräfte, die an der Schnittstelle zwischen innerer Verwaltung und angewandter Informatik agieren. Der Akkreditierungsprozess für den neuen Bachelorstudiengang ist bei der Akkreditierungsagentur ACQUIN eingeleitet worden. Der künftige Studiengang der FHöV ist bei den Kommunen in Nordrhein-Westfalen auf sehr große Nachfrage gestoßen.

Konzepte für kulturelle Bildung: Sechs Kommunen überzeugen im Landeswettbewerb

Im diesjährigen Wettbewerb „Kommunale Gesamtkonzepte für Kulturelle Bildung“ sind sechs nordrhein-westfälische Kommunen ausgezeichnet worden: Bielefeld, Düsseldorf, Gütersloh, Minden, Remscheid und Solingen haben mit ihren umfassenden Konzepten für die kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen überzeugt. Die erfolgreichen Kommunen wurden im Rahmen der Preisverleihung mit Preisgeldern in Höhe von jeweils 15.000 Euro ausgezeichnet.

Seit 2007 würdigt das Land mit dem Wettbewerb besonderes kommunales Engagement in der kulturellen Bildung. Seither haben sich bereits über 75 nordrhein-westfälische Städte, Gemeinden und kommunale Verbünde teilweise mehrfach beworben. Ausgezeichnet werden Konzepte, die etwa durch die Vernetzung von Ämtern, freien Künstlerinnen und Künstlern sowie Kultur-, Bildungseinrichtungen, Jugend- und Kulturinitiativen ressortübergreifend an der Qualität ihrer kulturellen Bildungslandschaft arbeiten und Kindern und Jugendlichen so dauerhaft Zugang zur kulturellen Bildung ermöglichen. Für Kommunen, die bereits mehrfach erfolgreich waren, stellt die Landesregierung aus Mitteln der Stärkungsinitiative Kultur eine dreijährige Konzeptionsförderung zur Verfügung, um die Arbeit an den Gesamtkonzepten fortzusetzen.

Milliarden-Programm für Stadt- und Straßenbahn-Erneuerung startet mit 48 Maßnahmen

Das Land fördert die Erneuerung der Stadt- und Straßenbahnnetze mit einer Milliarde Euro bis 2031. Hierbei soll die vielfach in die Jahre gekommene Technik auf den neuesten Stand gebracht werden. Das Programm startet nun mit 48 Maßnahmen, deren Gesamtkosten 77 Millionen Euro betragen.

Die Gesamtkosten der jetzt ins Programm aufgenommenen Maßnahmen betragen 77,53 Millionen Euro. Die Zuwendungen von Landesseite liegen bei 28,06 Millionen Euro. Von den 48 Maßnahmen entfallen 20 auf das Gebiet des NVR, fünf auf das NWL-Gebiet und 23 auf das Gebiet des VRR.

 

Ein Gutachten der Landesregierung aus diesem Jahr hatte einen Erneuerungsbedarf bei den Stadt- und Straßenbahnen in Höhe von 2,6 Milliarden Euro bis 2031 ermittelt. Bei der Erneuerung geht es um Anlagen, die am Ende ihrer Lebensdauer durch moderne Anlagen ausgetauscht werden. Aufbauend auf dem Gutachten und der im Juli von den Stadtbahnunternehmen in Nordrhein-Westfalen und dem Verkehrsministerium unterzeichneten Rahmenvereinbarung zur Förderung von Erneuerungsinvestitionen in die Stadt- und Straßenbahnnetze Nordrhein-Westfalens ist außerdem ein Leitfaden für die Förderung erarbeitet worden. So erhalten die Vorhabenträger in Nordrhein-Westfalen absolute Planungssicherheit.

Hintergrund

Die Förderung des System-Upgrades für die kommunale Schiene ist Teil der ÖPNV-Offensive, die das Verkehrsministerium jetzt gestartet hat. Über die Mittel für die Stadt- und Straßenbahnen hinaus fließen in den nächsten zwölf Jahren rund 100 Millionen Euro in Schnellbus-Linien im ländlichen Raum. Rund 180 Millionen Euro investiert Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit der Bahn und den Aufgabenträgern in ein robustes Schienennetz. Für die Etablierung von On-demand-Verkehren sind 120 Millionen Euro eingeplant. Außerdem fördert das Verkehrsministerium die Reaktivierung stillgelegter Schienenstrecken.