Themen der Woche im Landtag NRW 47. Kalenderwoche 2020

  • Abschlussbilanz Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht: 805 Verstöße
  • Corona-Impfstrategie: Land und Kommunen verständigen sich über weiteres Vorgehen
  • Mehr als 1.000 registrierte Freiwillige. Corona ist eine Gemeinschaftsaufgabe!
  • 30 Millionen Euro für OGS-Helferinnen und OGS-Helfer an Grund- und Förderschulen
  • 47 Millionen Euro zur Verbesserung der Sportinfrastruktur in Kommunen
  • Polizei bietet „Einbruchsradar“ per App für Nordrhein-Westfalen an
  • 12 Millionen Euro für das Virtuelle Krankenhaus Nordrhein-Westfalen
  • Kooperation aus Nordrhein-Westfalen startet Leuchtturmprojekt für KI-Zertifizierung „made in Germany“
  • Waldzustandsbericht 2020 und Wiederbewaldungskonzept vor

 

Abschlussbilanz Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht: 805 Verstöße

Bei gemeinsamen Schwerpunktkontrollen in Nordrhein-Westfalen haben Eisenbahnverkehrsunternehmen, Deutsche Bahn, Bundespolizei und Ordnungsämter 805 Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt. Wer keine Maske getragen oder Mund und Nase nicht bedeckt hatte, muss jetzt mit einem Bußgeldbescheid vom Ordnungsamt rechnen.

Auf zwölf ausgewählten Strecken und Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen hatten Eisenbahnverkehrsunternehmen, Deutsche Bahn, Bundespolizei und Ordnungsämter am Dienstag, 24. November, zwischen 7 und 15 Uhr die Einhaltung der Maskenpflicht in Bahnen sowie im Bahnhof und auf Bahnsteigen kontrolliert. Rund 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DB, der Verkehrsunternehmen, der Aufgabenträger, der Ordnungsämter und der Bundespolizei waren bei den Schwerpunktkontrollen im Einsatz.

Der Großteil der Menschen ohne Maske war am Vormittag bei hohem Verkehrsaufkommen im Berufs- und Schülerverkehr unterwegs. Bis 12 Uhr wurden 425 Verstöße festgestellt. In der Abschlussbilanz von Bundespolizei, Verkehrsbetrieben, DB und Ordnungsämtern kamen 805 Fälle zusammen.

Bereits am 24. August 2020 wurden bei landesweiten Schwerpunktkontrollen 1.707 Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt. Neben den regionalen und landesweiten Schwerpunktkontrollen laufen gerade die Abstimmungen zwischen der Verkehrsministerkonferenz, dem Bundesverkehrsministerium und der Bundespolizei für einen bundesweiten Kontrolltag noch in diesem Jahr.

Seit 27. April 2020 schreibt die Coronaschutzverordnung vor, dass im ÖPNV eine Mund-und-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Das gilt nicht nur in Bussen und Bahnen, sondern ebenso in den Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen. Wer keine Maske trägt oder Mund und Nase nicht bedeckt hat, muss seit dem 12. August mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen.

Corona-Impfstrategie: Land und Kommunen verständigen sich über weiteres Vorgehen

Land und Kreise und kreisfreie Städte haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen bei der Impfstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen verständigt.

Das Land trägt die Verantwortung für den Gesamtprozess des Verimpfens einschließlich der Logistik für die Impfstoffe und das Impfzubehör. Dazu gehört unter anderem die Verteilung der Impfstoffe bis hin zu den Impfzentren vor Ort. Der Bund ist für die Beschaffung des Impfstoffs verantwortlich. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen den medizinischen (inklusive IT) und die kommunale Ebene den nicht-medizinischen Teil der Impfumsetzung übernehmen. Mit Blick auf die kommunale Ebene bedeutet das, dass die Kreise und kreisfreien Städte für die Organisation geeigneter Standorte und Räumlichkeiten für die Impfzentren, die Ausstattung (zum Beispiel Mobiliar und Gebäudemanagement) und die Stellung des entsprechenden (nicht-medizinischen) Personals verantwortlich sein sollen. Personal wird etwa zur Durchführung der Anmeldung der zu Impfenden sowie für den Sicherheitsdienst benötigt.

Vorgesehen ist zumindest ein Impfzentrum pro Kreis bzw. kreisfreier Stadt. Die Größe der Impfzentren richtet sich nach dem Bevölkerungsanteil in dem jeweiligen Kreis oder der Stadt. Teil der Impfzentren sollen zudem auch die mobilen Impfteams sein, die in prioritär aufzusuchenden Einrichtungen des Gesundheitswesens (zum Beispiel Pflegeeinrichtungen) vor Ort Impfungen durchführen.

Mehr als 1.000 registrierte Freiwillige. Corona ist eine Gemeinschaftsaufgabe!

Über das Freiwilligenregister können medizinische und pflegerische Einrichtungen, aber auch die zukünftigen Impfzentren im Bedarfsfall personelle Unterstützung erhalten. Das Freiwilligenregister wird im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen durch die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe geführt. Auf der Seite www.freiwilligenregister-nrw.de können sich ausgebildete Fachkräfte aus dem Gesundheits- und Pflegebereich auf freiwilliger Basis registrieren.

Gesucht werden Interessierte aus folgenden Berufsgruppen:

  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker sowie alle weiteren Professionen, die zur Ausübung von Heilkunde berechtigt sind,
  • ausgebildete Pflegekräfte (Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege),
  • ausgebildete Rettungskräfte (unter anderem Notfallsanitäter, Rettungssanitäter),
  • andere ausgebildete Gesundheitsberufe: unter anderem Medizinisch-technische Assistenten (MTA), pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA), Hebammen, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäde sowie
  • ausgebildete Verwaltungskräfte aus dem Gesundheitswesen, wie zum Beispiel (zahn)medizinische Fachangestellte (MFA) oder Kauffrauen/-männer im Gesundheitswesen.

Einrichtungen, die Freiwillige anfordern wollen, können über die kommunalen Krisenstäbe an das Freiwilligenregister herantreten. Mit der Registrierung bringen die Fachkräfte ihre Bereitschaft zum Ausdruck, in der kommenden Zeit überall dort zu helfen, wo aufgrund der Corona-Pandemie schnelle und kundige Hilfe gebraucht wird.

Flankierend arbeitet das Gesundheitsministerium an einer Verordnung, die unter anderem die Vergütung der Freiwilligen regelt. Derzeit sind drei Vergütungsmodelle geplant:

  • Menschen, die in einem Arbeits-/Dienstverhältnis stehen werden für den Freiwilligendienst vom Arbeitgeber freigestellt und erhalten ihr normales Gehalt über den Arbeitgeber weiter. Der Arbeitgeber wiederum bekommt die Kosten vom Land erstattet.
  • Menschen, die gegebenenfalls freie Zeitressourcen haben (unter anderem Rentner, Menschen in der Familienphase oder in Elternzeit, Teilzeitarbeitende) können für den Freiwilligendienst einen neuen Arbeitsvertrag abschließen beziehungsweise. ein neues Dienstverhältnis eingehen. Die Vergütung erfolgt dann mindestens nach branchenüblichen Tarif.
  • Menschen, die den Freiwilligendienst im Ehrenamt erbringen wollen, erhalten eine Absicherung über die geltenden Regelungen für Ehrenamtliche (keine explizite Vergütung; gegebenenfalls Ehrenamtspauschale).

Die neue Verordnung regelt zudem, dass Arbeitgeber Freiwillige in der Regel freistellen beziehungsweise von ihren Aufgaben entbinden müssen. Die Teilnahme am Freiwilligendienst ist nur dann zustimmungspflichtig, wenn der Arbeitgeber weniger als zehn Beschäftigte hat oder selber eine Einrichtung aus dem Gesundheits- oder Pflegebereich betreibt. Darüber hinaus ist die Zustimmung notwendig, wenn die Aufrechterhaltung des Arbeits-/Dienstbetriebes für die Bekämpfung der epidemischen Lage notwendig ist und dies durch eine Freistellung des Freiwilligen unmittelbar gefährdet wäre.

Seit dem Start des Freiwilligenregisters Mitte Juli 2020 haben sich bereits rund 1.050 Ärzte und Ärztinnen, Arzthelferinnen und Arzthelfer, Pflegekräfte, Rettungssanitäter und Rettungssanitäterinnen und weitere Fachkräfte aus Pflege- und Gesundheitsberufen registriert. Bei der Registrierung wird neben den Daten zur Person auch angegeben, in welchen Einsatzbereichen und in welcher Region ein Freiwilligeneinsatz möglich ist, sodass passgenau die Einsatzstelle für den Freiwilligeneinsatz gefunden werden kann. Die Unterstützung durch Freiwillige wird im Bedarfsfall nicht nur in Krankenhäusern oder Altenhilfeeinrichtungen gebraucht, sondern auch in Gesundheitsämtern, in den Abstrichzentren und zukünftig verstärkt in den Impfzentren.

30 Millionen Euro für OGS-Helferinnen und OGS-Helfer an Grund- und Förderschulen

In Nordrhein-Westfalen kommen künftig OGS-Helferinnen und OGS-Helfer zum Einsatz. Mit einer finanziellen Unterstützung im Umfang von rund 30 Millionen Euro startet das Land das „Helferprogramm für die Ganztags- und Betreuungsangebote“ in Corona-Zeiten, um Grund- und Förderschulen im offenen bzw. gebundenen Ganztag zu unterstützen.

Alle Grundschulen mit offenem Ganztag und alle Förderschulen mit offenem und gebundenen Ganztag erhalten vom Land für alle rund 370.000 Schülerinnen und Schüler, die ein Ganztags- und Betreuungsangebot besuchen, eine Pauschale. Zuschläge gibt es auch für die Betreuungsangebote an Halbtagsgrundschulen. Damit kann zusätzliches Personal finanziert werden, das jenseits der pädagogischen Arbeit wichtige Aufgaben übernehmen und damit zur Entlastung des vorhandenen Personals beitragen kann.

Um die Angebote des Offenen Ganztags in Corona-Zeiten aufrecht zu erhalten, mussten organisatorische Anpassungen vorgenommen werden, um Hygienekonzepte und Infektionsschutzmaßnahmen umzusetzen. Durch diese erforderlichen Maßnahmen entsteht für das Personal eine erhöhte Arbeitsbelastung. Dazu zählen beispielsweise Aufgaben wie die Dokumentation der Gruppenzusammensetzungen, Maßnahmen zur Vermeidung von Gruppendurchmischungen, veränderte Raumkonzepte oder Anpassungen bei der Essensausgabe. Die Entlastung des pädagogischen Personals von diesen organisatorischen Arbeiten schafft mehr Raum für die Konzentration auf die pädagogische Arbeit trägt zur konkreten Verbesserung der aktuellen Situation bei.

Antragsberechtigt sind alle Schulträger und Ersatzschulträger. Das Programm ist bis zum Ende des Schuljahres 2020 / 2021 befristet. Nach Fertigstellung der entsprechenden Förderrichtlinie erhalten die Schulen und Schulträger Informationen über die Antragsmöglichkeiten.

Von den geplanten zusätzlichen Maßnahmen werden über 330.000 Schülerinnen und Schüler in offenen Ganztagsschulen und über 40.000 Schülerinnen und Schüler in gebundenen Ganztagsförderschulen profitieren.

47 Millionen Euro zur Verbesserung der Sportinfrastruktur in Kommunen

Im Sprinttempo werden 47 Millionen Euro für die Verbesserung der Sportinfrastruktur in den Kommunen bereitgestellt. Erst im Juli 2020 haben das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund den Projektaufruf zur Erneuerung und zum Neubau von Sportstätten für die Jahre 2020 und 2021 auf den Weg gebracht. Bereits heute können die Städte und Gemeinden aus Nordrhein-Westfalen ihre Projekte für das Jahr 2020 anstoßen und das Land damit „in Bewegung bringen“. Mit den rund 47 Millionen Euro an Fördermitteln aus dem Sonderinvestitionsprogramm können rund 80 Projekte finanziert werden.

Durch das finanzielle Engagement von Land und Bund profitieren die Kommunen in diesem Programm von einer besonderen Förderkomponente: Im Zuge des „Nordrhein-Westfalen-Programm I“ übernimmt das Land die städtischen Eigenanteile für das Sonderprogramm für das Jahr 2020 und erleichtert damit zusätzlich kommunale Investitionen, sprich: In diesem Jahr gibt es eine 100-Prozent-Förderung.

Die höchsten Förderungen werden im Programmjahr 2020 beispielsweise für Maßnahmen in folgenden Städten und Gemeinden bewilligt: Erwitte erhält 1,5 Millionen Euro für die Sanierung der Sport- und Schwimmhalle der Grundschule in Bad Westernkotten, nach Frechen gehen 1,5 Millionen Euro zur Sanierung des Terrassenfreibades, in Hilden wird mit 1,5 Millionen Euro der Ersatzneubau eines Funktionsgebäudes auf der Sportanlage „Weidenweg“ unterstützt.

Zur Ertüchtigung der Turn- und Schwimmhalle gehen 1,5 Millionen Euro nach Nettersheim, für einen Ersatzneubau einer Einfachturnhalle am Schulzentrum Neunkirchen erhält die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid 1,5 Millionen Euro. Rheurdt erhält 1,5 Millionen Euro für den Ersatzneubau des „Haus des Sports“ auf der Sportanlage St. Nikolausweg, und in Schermbeck wird die Erweiterung des Hallenbades mit 1,5 Millionen Euro unterstützt.

Die Förderung über den Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten ist damit noch nicht abgeschlossen. Für die „Dauerläufer“ unter den Kommunen besteht noch bis zum 15. Januar 2021 die Möglichkeit, Anträge an die zuständige Bezirksregierung für die Teilnahme am Investitionspakt Sportstätten 2021 zu richten. Anträge, die bei den Bewilligungen 2020 nicht berücksichtigt werden konnten, brauchen nicht erneut gestellt zu werden.

Aus dem Investitionsprogramm werden Projekte mit unterschiedlichen Zielrichtungen gefördert:

  • Moderne niederschwellige Sportangebote für Kinder und Jugendliche (PumpTracks, Bikeparks, Skateranlagen, Multifunktionsspielflächen, Fitness-Outdoor-Parkour, Basketballfelder)
  • Einrichtungen und Anlagen, die unterschiedliche Breitenportangebote für weite Bevölkerungsgruppen ermöglichen. Dazu gehören Mehrgenerationen-MuItifunktionssportstätten sowie Anlagen, die von mehreren Vereins- und Sportangeboten gemeinsam genutzt werden können, wie die Umwandlung einer Fläche zu einem Beachvolleyballfeld bei gleichzeitiger Modernisierung der Weitsprunganlage und Laufbahn.
  • Attraktivierung, Modernisierung und Ausbau bestehender und, aufgrund baulicher Mängel, bisweilen geschlossener Sporteinrichtungen (u.a. auch die Aufwertung bestehender Frei- und Hallenbäder)

Die komplette Übersicht zum Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 finden Sie hier. Sie ist auch auf der Internetseite des Ministeriums unter www.mhkbg.nrw abrufbar. Dort sind auch weitere Informationen zum Investitionspakt 2021 und zu anderen Programmen der Städtebauförderung verfügbar.

Polizei bietet „Einbruchsradar“ per App für Nordrhein-Westfalen an

Von jetzt an informiert die nordrhein-westfälische Polizei die Bürgerinnen und Bürger per App über Einbruchsgeschehen in ihrer Nachbarschaft. Die Anwendung liefert Informationen zu früheren Taten sowie auf dieser Basis Prognosen zu Einbruchswahrscheinlichkeiten. Darüber hinaus beinhaltet die App wichtige Präventionshinweise. So können sich die Nutzerinnen und Nutzer darüber informieren, wie sie ihre Wohnungen besser vor Einbrechern sichern und werden an die regionalen Beratungsstellen der Polizei verwiesen.

Das Angebot wurde gemeinsam mit der Provinzial-Versicherung und Fraunhofer FOKUS entwickelt und ist eine neue Funktion der bereits bestehenden „MehrWetter-App“, die von der Versicherung betrieben wird. Außerdem werden bestimmte Funktionen in die App „KATWARN“ eingebunden.

Auch wenn die Zahl der Wohnungseinbrüche in Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren kontinuierlich sinkt – laut polizeilicher Kriminalstatistik 2019 auf zuletzt rund 27.000 – ist ihre Bekämpfung immer noch ein Schwerpunkt der Polizei.

Die Prognose kommt in der Regel als Push-Mitteilung an jedem Montag für die vorab vom User in der App festgelegten Orte, sofern temporär und regional eine erhöhte Einbruchswahrscheinlichkeit prognostiziert wurde und hat eine Gültigkeit von einer Woche. Auf einer Stadtkarte erfolgt zudem die Darstellung der zurückliegenden Tatorte. Die Darstellung beinhaltet jedoch nur die grobe Verteilung der Tatorte, sodass keine Rückschlüsse auf konkrete Adressen möglich sind. Diese „Heatmap“ wird einmal im Monat aktualisiert.

Zunächst sind die Funktionen der App örtlich auf den Zuständigkeitsbereich der 16 Kriminalhauptstellen der nordrhein-westfälischen Polizei begrenzt. Dazu zählen die Polizeipräsidien Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Köln, Krefeld, Mönchengladbach, Münster, Recklinghausen und Wuppertal. Ziel der Software ist es, die Prävention weiter zu stärken und die Bevölkerung mit einem modernen Ansatz für das Thema Einbruchsdiebstahl zu sensibilisieren. Auf diese Weise wird das bereits bestehende Angebot der polizeilichen Kriminalprävention sinnvoll ergänzt.

Die Apps dazu gibt es kostenlos im App Store und im Google Play Store. Am 30. November 2020 werden erstmalig Prognosen veröffentlicht.

12 Millionen Euro für das Virtuelle Krankenhaus Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert das Virtuelle Krankenhaus mit 12 Millionen Euro. Mit der Übergabe des Förderbescheides durch den Arnsberger Regierungspräsidenten kann die im September gegründete Virtuelles Krankenhaus NRW gGmbH ihre Arbeit aufnehmen. Mit dem Virtuellen Krankenhaus wird ein sektorenübergreifendes telemedizinisches Netzwerk als Bestandteil der Regelversorgung geschaffen. Ein Jahr, nachdem der Gründungsausschuss seine Arbeit aufgenommen hat, sind nun alle relevanten Prozesse und Rahmenbedingungen definiert, um den Pilotbetrieb zu starten.

Bereits einige Monate früher als geplant ist das Virtuelle Krankenhaus schon Ende März mit einer Vorstufe gestartet. Mithilfe von Telekonsilen werden dabei seither die infektiologische und intensivmedizinische Expertise der Universitätskliniken Aachen und Münster bei Bedarf allen Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen für die Behandlung von schwer an COVID-19 Erkrankten zur Verfügung gestellt.

Nun werden sukzessive weitere Krankheitsbilder hinzukommen. Das Virtuelle Krankenhaus startet in der Pilotphase mit den Indikationen Intensivmedizin, Infektiologie, Herzinsuffizienz, seltene Erkrankungen und Lebermetastasen bei kolorektalem Karzinom. Die im Gründungsausschuss beteiligten Universitätskliniken werden diese Indikationen mit geeigneten Pilotanwendern in Betrieb nehmen. Der Regelbetrieb wird anschließend schrittweise ausgebaut. Die Übernahme des Virtuellen Krankenhauses in die Regelversorgung wird ebenfalls schrittweise erfolgen. Für die erforderlichen Investitionen im IT-Bereich der teilnehmenden Krankenhäuser und Expertenzentren stehen sowohl Landes- als auch Bundesprogramme bereit.

Kooperation aus Nordrhein-Westfalen startet Leuchtturmprojekt für KI-Zertifizierung „made in Germany“

Sie hilft uns bei der Sprachassistenz, der medizinischen Diagnostik oder der Vorhersage von Wartungsfällen in der Produktion: Künstliche Intelligenz (KI) steckt hinter vielen innovativen Dienstleistungen, die Wirtschaft und Gesellschaft zunehmend unterstützen. Um das Vertrauen in diese Technik und die Akzeptanz zu stärken, entwickeln starke Akteure in Nordrhein-Westfalen eine KI-Zertifizierung „made in Germany“. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung unterzeichneten das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das Fraunhofer-Instituts für Intelligente Analyse- und Informationssysteme IAIS .

Das BSI und das Fraunhofer IAS entwickeln Prüfverfahren, die als Basis für technische Standards und Normen dienen. Dazu arbeiten beide mit Partnern aus Deutsch­land und Europa zusammen. Als erstes großes Vorhaben startet Anfang 2021 das Projekt „Zertifizierte KI“ der Kompetenz­platt­form Künstliche Intelligenz Nordrhein-Westfalen KI.NRW. In dem Projekt legen unter anderem Unternehmen die konkreten Bedarfe an Prüfverfahren fest und führen Pilotprüfungen durch.

Künstliche Intelligenz ist eine Schlüsseltechnologie der Gegenwart: Damit Unternehmen mit dem Einsatz von KI entscheidende Wett­be­werbs­vorteile erzielen können, sollen Systeme vertrauenswürdig sein und verlässlich funktionieren. Dazu braucht es prüfbare technische Standards und Normen, die eine neutrale Bewertung der Systeme ermöglichen und die auch Ver­braucherinnen und Verbrauchern Auskunft über zugesicherte Eigenschaften von KI-Technologien geben.

Die Kooperation von BSI und Fraunhofer IAIS ermöglicht die intensive Zusammenarbeit von Expertinnen und Experten, um technische Produkt- und Prozessprüfungen von KI-Systemen in der Wirtschaft zu etablieren.

Bei der Weiterentwicklung der Prüfverfahren sollen Praxistauglichkeit und Marktfähig­keit in enger Abstimmung mit der Wirtschaft weiter verbessert werden. Dazu startet Anfang 2021 ein großes Projekt, das vom Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Kompetenzplattform KI.NRW gefördert wird. In dem Projekt arbeiten renommierte Partner aus Forschung und Anwendung zusammen, darunter die Universität Bonn, die Universität zu Köln, die RWTH Aachen, das Deutsche Institut für Normung DIN sowie zahlreiche DAX-30- und weitere Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen wie Telekommunikation, Banken, Versicherungen, Chemie, und Handel.

In branchen- und technologiebezogenen Anwenderkreisen definieren die Beteiligten konkrete Bedarfe, legen Kriterien und Maßstäbe für eine Prüfung in der Praxis fest und führen Pilotprüfungen durch. Mit diesem breiten Beteiligungsprozess wird sichergestellt, dass sich die Verfahren zu allgemein akzeptierten Standards für KI-Systeme und deren Überprüfung entwickeln und gleichzeitig durch rechtliche, ethische und philosophische Betrachtungen begleitet werden.

Über KI.NRW

Die Kompetenzplattform KI.NRW baut Nordrhein-Westfalen zu einem bundesweit führenden Standort für angewandte Künstliche Intelligenz aus. Als zentrale Landes-Dachorganisation vereint KI.NRW den Dreiklang aus Spitzenforschung, Innovation und Unternehmertum. Ziel ist es, den Transfer von KI aus der Spitzenforschung in die Wirtschaft zu beschleunigen, eine Leitregion für berufliche Qualifizierung in KI aufzubauen und Impulse im gesellschaftlichen Dialog zu setzen. Dabei stellt KI.NRW die Menschen und ihre ethischen Grundsätze in den Mittelpunkt der Gestaltung von Künstlicher Intelligenz. Das vom Land geförderte KI.NRW wird geleitet vom Fraunhofer IAIS.

Waldzustandsbericht 2020 und Wiederbewaldungskonzept vor

Mischwälder aus mindestens vier Baumarten sollen künftig auf den Schadflächen wachsen, die Stürme, Dürre und Borkenkäfer seit 2018 verursacht haben. Heimische Baumarten sollen dabei den Kern der künftigen Waldgeneration bilden. So sieht es das neue Wiederbewaldungskonzept des Landes Nordrhein-Westfalen vor. Wie wichtig der Umbau zu vielfältigen und klimastabilen Wäldern ist, zeigen die Ergebnisse der diesjährigen Waldzustandserhebung. Wie befürchtet, hat sich der Zustand der Wälder 2020 weiter verschlechtert.

Zwar ist der Anteil der Bäume ohne Schäden von 19 Prozent im Jahr 2019 auf jetzt 23 Prozent gestiegen. Gleichzeitig hat aber auch der Anteil der Bäume mit deutlicher Kronenverlichtung von 42 auf 44 Prozent zugenommen –  das ist der höchste Wert seit Beginn der Erhebungen im Jahr 1984. Diese Zunahme der schweren Kronenschäden ist ein deutliches Indiz für den besorgniserregenden Zustand des Waldes. Der mittlere Nadel-/Blattverlust über alle Baumarten zeigt 2020 nach starken Steigerungswerten in den beiden Vorjahren eine leichte Zunahme auf 29 Prozent (28 Prozent im Vorjahr). Großflächige Schäden sind vor allem bei der Fichte zu beobachten, die aufgrund ihres flachen Wurzelsystems seit drei Jahren unter permanentem Trockenstress steht.

Bei der Wiederbewaldung sollen zunächst Potenziale der natürlichen Verjüngung genutzt werden. Die natürlich vorhandene Waldverjüngung kann dann um gezielte Pflanzungen ergänzt werden. Dies kann zum Beispiel erforderlich sein, um auf ehemaligen Fichtenstandorten heimische Laubbäume zu fördern. Die Pflanzungen sollen dabei in der Regel in Gruppen und nicht großflächig erfolgen. Zur Stabilisierung der Bestände und als Beitrag zur Erhöhung der Artenvielfalt, insbesondere für Insekten, wird die Anlage von Waldrändern unter Verwendung heimischer Baum- und Straucharten empfohlen.

Zur Unterstützung von Wald, Forst- und Holzwirtschaft haben Land und Bund in diesem Jahr zusätzliche Mittel bereitgestellt. Insgesamt stehen 2020 rund 57 Millionen Euro bereit. Das Umweltministerium passt die Förderangebote kontinuierlich an die Schadenslage an und hat bereits zahlreiche Vereinfachungen im Förderverfahren umgesetzt. Aktuell ermöglicht dies im Rahmen der Extremwetter-Förderung die Auszahlung von rund drei Millionen Euro pro Woche.

Zwischenzeitlich hat auch der Bund zusätzliche Fördermittel bereitgestellt. Aus einem Förderprogramm in Höhe von 700 Millionen Euro werden 500 Millionen Euro genutzt, um mit einer Prämie die nachhaltige Waldbewirtschaftung im Privat- und Kommunalwald zu unterstützen.

Neben Finanzmitteln unterstützt das Land die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bei der Vorbereitung der Wiederbewaldung durch umfangreiche Beratungsangebote und unter anderem auch neue digitale Karten. Die Karten stellen die Eignung von Baumarten in Abhängigkeit von den heutigen und künftigen Standortverhältnissen im Klimawandel dar. Sie sind über www.waldinfo.nrw.de frei abrufbar.

Hintergrund und Details der Waldzustandserhebung 2020

Der Zustand der Baumkronen gibt die Vitalität der Waldbäume wieder. Nach einem bundesweit einheitlichen Verfahren wird vor allem der Verlust von Blättern und Nadeln beurteilt. „Für die Erhebung des Waldzustandes haben wir über die gesamte Waldfläche Nordrhein-Westfalens ein systematisches Netz mit Stichprobenpunkten im Raster von 4 x 4 Kilometern gelegt. Insgesamt wird an diesen Punkten jedes Jahr der Kronenzustand von über 10.000 Waldbäumen ermittelt“, erläutert Dr. Bertram Leder, Leiter des Zentrums Wald und Holzwirtschaft im Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.

In Nordrhein-Westfalen wird die Waldzustandserhebung federführend durch den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Beim forstlichen Umweltmonitoring mit eingebunden sind das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW und der Geologische Dienst NRW.

Fichte: Bei der Fichte zeigt die Kronenverlichtung im Jahr 2020 den schlechtesten Wert seit Einführung der Waldzustandserhebung. Der mittlere Nadel-/Blattverlust steigt von 29,1 Prozent auf 32,6 Prozent. Die Fichte verfügt nur über ein flaches Wurzelsystem und steht seit drei Jahren unter permanentem Trockenstress. Ohne ausreichende Wasserversorgung hat sie keine Möglichkeit, sich dem Borkenkäfer durch verstärkte Harzbildung zu widersetzen. Während bislang vor allem Fichtenwälder im Flachland betroffen waren, traten 2020 auch verstärkte Schäden im Bergland auf. Nach einer aktuellen Erhebung des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen liegt der Schadholzanfall bei der Fichte seit 2018 bei rund 31,5 Millionen Kubikmetern (Stand: November 2020).

Buche: Auch der Zustand der Buche hat sich im Vergleich zum Vorjahr verschlechtert, ihr mittlerer Blattverlust stieg von 28,1 Prozent auf 30,9 Prozent. Die ausgeprägte Fruktifikation in diesem Jahr führt zu zusätzlichem Stress und trägt damit zur Verlichtung bei. Infolge der Trockenheit kommt es vor allem in Altbeständen, zunehmend aber auch in mittelalten Beständen zum Absterben von Bäumen. Nach einer aktuellen Erhebung des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen liegt der Schadholzanfall bei der Buche seit 2018 bei rund 850.000 Kubikmetern (Stand: November 2020).

Eiche: Die Eiche konnte sich in diesem Jahr leicht erholen. Der mittlere Blattverlust ging von 32,6 Prozent auf 29,0 Prozent zurück. Mit ihrem tief reichenden Wurzelsystem erschließt sie sich in tieferen Bodenschichten gespeichertes Wasser. Dadurch kann sie den Belastungen durch Dürre und Hitze besser begegnen als andere Baumarten. Die Fruchtbildung der Eiche war stark ausgeprägt, teilweise haben die Bäume die Eicheln aber in Folge von Wasserstress vorzeitig abgeworfen.

Kiefer: Ihr mittlerer Nadel-/Blattverlust sank zwar leicht von 24,4 Prozent auf 23,7 Prozent, gleichzeitig zeigte sich in der Klasse der deutlich verlichteten Bäumen der höchste Wert seit Beginn der Waldzustandserhebung (34 Prozent). Die Kiefer gilt als verhältnismäßig unempfindlich gegen Trockenheit. Die mittlerweile seit drei Jahren anhaltende Dürre bringt aber auch die Kiefer auf einigen Standorten an ihre Grenzen und führt zu erhöhtem Nadel-/Blattverlust und punktuell zu absterbenden Bäumen.