Themen der Woche im Landtag NRW 48. Kalenderwoche 2019

  • Mittel für ein besseres Betreuungsverhältnis an den Hochschulen um mehr als 50 Millionen Euro pro Jahr erhöht
  • Entwurf für ein Gifttiergesetz vorgelegt
  • ÖPNV-Digitalisierungsoffensive Nordrhein-Westfalen – Digitale Vernetzung für verkehrsträgerübergreifende Mobilität
  • 12 neue Europaschulen in Nordrhein-Westfalen
  • Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen: Sieben Millionen Euro für neue Formate zur KI-Nachwuchsförderung an Hochschulen
  • Einführung von LOGINEO NRW ist ein Update für das digitale Arbeiten in den Schulen

Mittel für ein besseres Betreuungsverhältnis an den Hochschulen um mehr als 50 Millionen Euro pro Jahr erhöht

Die Mittel für die weitere Verbesserung der Qualität von Lehre und Studienbedingungen an den Hochschulen werden um mehr als 50 Millionen Euro pro Jahr erhöht. Mit dem Geld können die Hochschulen zusätzliches Lehrpersonal wie Professorinnen und Professoren oder wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einstellen, was für eine spürbare Verbesserung des Betreuungsverhältnisses von Lehrenden und Studierenden an den Hochschulen sorgen soll. Im Gegenzug wird auf die Einführung von Studienbeiträgen für Studierende aus Drittstaaten verzichtet. Das ist das Ergebnis der jetzt abgeschlossenen Auswertung und Analyse der Erfahrungen aus Baden-Württemberg, das 2017 Studienbeiträge für Studierende aus Nicht-EU-Ländern in Höhe von 1500 Euro pro Semester eingeführt hat.

Konkret werden ab 2021 die Qualitätsverbesserungsmittel für die Hochschulen (QVM) von bisher 249 Millionen Euro auf künftig 300 Millionen Euro pro Jahr erhöht. Die Gelder kommen aus dem Zukunftsvertrag Studium und Lehre (ZSL), dem Nachfolger des bisherigen Hochschulpakts. Der ZSL, der vom Bund und den Ländern gemeinsam finanziert wird, tritt ab 2021 in Kraft. Die Mittel stehen den Hochschulen dauerhaft speziell für die Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen zur Verfügung. Die QVM sind 2011 von der damaligen Landesregierung als Kompensation für weggefallene Studiengebühren eingeführt worden, wurden seitdem aber in ihrer Höhe nicht an die deutlich gestiegenen Studierendenzahlen angepasst. Dies wird jetzt nachgeholt.

Dem gegenüber ist eine Kosten-Nutzen-Relation der Einführung von Studienbeiträgen für Studierende aus Nicht-EU-Staaten in Nordrhein-Westfalen auch nach umfassender Prüfung und Auswertung der Erfahrungen aus Baden-Württemberg nicht eindeutig zu beziffern: Bei der Analyse der verfügbaren Informationen aus Baden-Württemberg ist deutlich geworden, dass dort nach Abzug aller Ausnahme- und Befreiungsregelungen, die für eine sozial verträgliche Ausgestaltung eines solchen Beitrags notwendig sind, lediglich rund 50 Prozent der Studierenden aus Drittstaaten die Studienbeiträge bezahlen müssen.

Diese Ausnahme- und Befreiungsregelungen wiederum bringen einen erhöhten Bürokratieaufwand für die Hochschulen mit sich, der die zu erwartenden Einnahmen aus den Studienbeiträgen faktisch reduziert. Darüber hinaus ist in Baden-Württemberg nach der Einführung der Studienbeiträge die Zahl der Studierenden aus Drittstaaten zunächst spürbar gesunken. Es ist daher fraglich, ob die Einführung von Studienbeiträgen für Studierende aus Drittstaaten zu einer ähnlich relevanten Verbesserung der finanziellen Situation der Hochschulen in Nordrhein-Westfalen führen würde wie die jetzt beschlossene Erhöhung der Mittel für die Qualitätsverbesserung.

Entwurf für ein Gifttiergesetz vorgelegt

Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger will die Landesregierung die Haltung von besonders giftigen Tieren verbieten und nur noch in Ausnahmen erlauben. Deshalb hat das Kabinett den Entwurf für ein Gifttiergesetz verabschiedet. Die kommunalen Spitzenverbände haben nun die Möglichkeit, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.

Besonders giftige Tiere gehören grundsätzlich nicht in private Hände. Deshalb soll die Haltung von giftigen Tierarten in Wohnungen oder Häusern verboten werden. Der künftigen Regelung sollen bestimmte Arten von Giftschlangen, Skorpionen und Webspinnen unterliegen, die aufgrund ihrer Giftwirkung nach Bissen oder Stichen zu einer großen, teilweise unmittelbar tödlichen Gefahr für den Menschen werden können. Wer mit Inkrafttreten des Gesetzes derartige Gifttiere hält, soll diese der zuständigen Behörde anzeigen und seine Zuverlässigkeit sowie den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweisen müssen, um die Tiere weiter halten zu dürfen.

Private Halterinnen und Halter machen sich strafbar, wenn sie sich künftig trotz des Verbotes solche Tiere anschaffen. In Zoos sowie in Hochschuleinrichtungen sollen Haltungen weiterhin erlaubt sein, ebenso in Einrichtungen mit behördlicher Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz, zu denen der gewerbliche Tierhandel gehört.

Die Zuständigkeit für den Vollzug des Gesetzes soll beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) liegen. Die Kosten für den Vollzug des Gifttiergesetzes einschließlich der Organisation und der Beauftragung qualifizierter Dienstleister für den Transport und die dauerhafte Unterbringung von Gifttieren soll laut Gesetzentwurf das Land Nordrhein-Westfalen tragen. Den Kommunalbehörden sollen durch das Gesetz keine neuen Aufgaben übertragen werden.

ÖPNV-Digitalisierungsoffensive Nordrhein-Westfalen – Digitale Vernetzung für verkehrsträgerübergreifende Mobilität

Die Digitalisierung ermöglicht bessere Information, effiziente Prozesse und ein besseres Angebot für die Mobilität der Menschen. Wie die Chancen des digitalen Wandels insbesondere für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) genutzt werden können, ist Gegenstand der gemeinsamen Initiative „ÖPNV-Digitalisierungsoffensive Nordrhein-Westfalen“.

Auf Initiative des Verkehrsministeriums treiben die Beteiligten im Rahmen der ÖPNV-Digitalisierungsoffensive Nordrhein-Westfalen seit November 2017 mit verschiedenen Teilprojekten den digitalen Wandel im Öffentlichen Personennahverkehr voran. Bei ihrem Strategietreffen vereinbarten die Partner fachliche und organisatorische Weiterentwicklungen der ÖPNV-Digitalisierungsoffensive Nordrhein-Westfalen. Das gemeinsame Ziel der ÖPNV-Digitalisierungsoffensive ist es, die Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen, damit der Fahrgast einen einfachen und komfortablen Zugang zum ÖPNV hat.

Die Teilprojekte zur Digitalisierung und Vernetzung von Information, Tarif, Vertrieb und Mehrwertdiensten sollen verbundübergreifend umgesetzt werden.

Erste Meilensteine

Erste Projekte konnten bereits erfolgreich abgeschlossen werden, wie beispielsweise der Praxistest „nextTicket“, bei dem der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) im vergangenen Jahr ein vom Land gefördertes smartphonebasiertes Check-in/Check-out-System mit einem elektronischen Tarif erprobt hat, der nach Linienkilometern abgerechnet wurde. Im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) läuft aktuell der Praxistest „VRS-eTarif“ nach dem Motto „Einchecken – Fahrt genießen – Auschecken“. Mit dem Projekt „Big Bird Westfalen“ soll ab 2020 ein eTarif im westfälischen Raum mit speziellem Fokus auf Barrierefreiheit erprobt werden.

Noch in diesem Jahr wird die App mobil.nrw eingeführt. Die App bündelt alle Nahverkehrstarife und den NRW-Tarif. Ein weiterer wichtiger Meilenstein der ÖPNV-Digitalisierungsoffensive ist die im VRS in Betrieb genommene bundesweit standardisierte Ticket-Schnittstelle (IPSI) für dessen Tarife, um Handy-Ticket-Systeme in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus miteinander vernetzen zu können. Damit wird perspektivisch der gegenseitige Ticketverkauf über Smartphones mit anderen Tarifregionen möglich.

Mit der Entwicklung eines sogenannten Produkt-Kontroll-Modul-Systems (PKM) hat die Digitalisierung der Tarife begonnen. Das vom Land mit 1,3 Millionen Euro geförderte PKM bietet eine standardisierte Möglichkeit, Tarife des ÖPNV abzubilden und über Schnittstellen in Verkauf- und Kontrollgeräte zu implementieren. Davon profitieren die Verbünde und Verkehrsunternehmen, die künftig ihre Tarifinformationen digital einheitlich verarbeiten und abbilden können.

Die ÖPNV-Digitalisierungsoffensive ist nur ein Baustein der ÖPNV-Offensive, mit der die Landesregierung das Angebot im Öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen verbessert. Über die Aspekte der Digitalisierung hinaus stellt das Land bis 2031 eine Milliarde Euro für die dringend notwendige Erneuerung der Stadt- und Straßenbahnen zur Verfügung. Außerdem fließen in den nächsten 12 Jahren rund 100 Millionen Euro in Schnellbus-Linien im ländlichen Raum. Rund 180 Millionen Euro investiert Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit der Bahn und den Aufgabenträgern in ein robustes Schienennetz. Für die Etablierung von On-demand-Verkehren sind 120 Millionen Euro eingeplant. Außerdem fördert das Verkehrsministerium die Reaktivierung stillgelegter Schienenstrecken.

12 neue Europaschulen in Nordrhein-Westfalen

Zwölf neue Schulen dürfen sich „Europaschule in Nordrhein-Westfalen“ nennen. Bei der Auszeichnungsveranstaltung im Düsseldorfer Landtag wurden die Zertifikate der Landesregierung überreicht. Damit steigt die Zahl der zertifizierten Europaschulen in Nordrhein-Westfalen auf 227 – so viele wie in keinem anderen Bundesland.

Die Europaschulen sind eine Erfolgsgeschichte. Ihre große Zahl zeigt, wie nachhaltig Europa im Schulleben in Nordrhein-Westfalen verankert ist. Die Schülerinnen und Schüler von heute werden die engagierten Europäerinnen und Europäer von morgen.

Die neu zertifizierten Europaschulen:

  • Ernst-Barlach-Gymnasium Castrop-Rauxel
  • Gemeinschaftsgrundschule Fröndenberg
  • Max-Planck-Gymnasium Gelsenkirchen
  • Erasmus-Gymnasium Grevenbroich
  • Christian-Rohlfs-Gymnasium Hagen
  • Gymnasium Waldstraße Hattingen
  • Gemeinschaftsgrundschule am Friedenspark Leverkusen
  • Wittekind-Gymnasium Lübbecke
  • Adolf-Reichwein-Gesamtschule Lüdenscheid
  • Städtisches Mathematisch-Naturwissenschaftliches Gymnasium Mönchengladbach
  • Marie-Curie-Gymnasium Neuss
  • Archie-Gymnasium Soest

Europaschulen zeichnen sich durch ein erweitertes Fremdsprachenangebot und die vertiefte Vermittlung europaorientierter Kenntnisse aus. Durch Austauschprogramme mit europäischen Partnern und vielfach auch durch die Vermittlung von Berufspraktika im europäischen Ausland fördern sie die interkulturellen Kompetenzen ihrer Schülerinnen und Schüler. Das Zertifikat wird den Schulen für fünf Jahre verliehen. Danach müssen die Schulen ihr Europakonzept erneut bewerten lassen, um die Auszeichnung zu behalten.

Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen: Sieben Millionen Euro für neue Formate zur KI-Nachwuchsförderung an Hochschulen

Das Land Nordrhein-Westfalen treibt die Nachwuchsförderung im Bereich der Künstlichen Intelligenz voran. Mit Blick auf den steigenden Bedarf an KI-Fachkräften schreibt das zuständige Ministerium für Kultur und Wissenschaft die neue Förderlinie „Künstliche Intelligenz/Maschinelles Lernen“ aus. Mit einem standortübergreifenden Graduiertenkolleg und dem Format „KI-Starter“ sollen Doktorandinnen und Doktoranden und junge Forschende zu Beginn ihrer Karriere unterstützt werden. Dafür stellt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft rund sieben Millionen Euro bereit.

Förderformat „KI Starter“

Mit dem Förderformat „KI-Starter“ erhalten junge Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler die Gelegenheit, nach Abschluss ihrer Promotion selbstständig und eigenverantwortlich an einer Universität in Nordrhein-Westfalen ein Forschungsvorhaben im Bereich KI umzusetzen. Die Forschungsprojekte sollen zur Grundlagenforschung im Bereich des Maschinellen Lernens, des tiefen Lernens und weiterer relevanter KI-Methoden beitragen. Besonders begrüßt werden z.B. Vorhaben, die auf Erklärbarkeit und Transparenz oder auf Datensicherheit und Datenschutz eingehen. Antragsberechtigt sind Universitäten, die Projektförderung ist über einen Zeitraum von zwei Jahren angelegt.

Standortübergreifendes Graduiertenkolleg

Das standortübergreifende Graduiertenkolleg zielt auf die Ausbildung von Doktorandinnen und Doktoranden und die Vernetzung der beteiligten Hochschulen im Bereich der KI-Grundlagenforschung. Tandems mit geeigneten Promotionsvorhaben aus Universitäten und Fachhochschulen aller Hochschulstandorte können sich um eine Beteiligung bewerben. Durch das Graduiertenkolleg soll es den Promovierenden ermöglicht werden, neben der technologischen Qualifizierung auch Kenntnisse und Kompetenzen zu gesellschaftlichen, sozioökonomischen und politischen Effekten der Künstlichen Intelligenz zu erwerben. Gefördert werden können bis zu 14 Promotionen in sieben Tandems über eine Promotionszeit von maximal 3,5 Jahren. Die Gesamtkoordination für das Graduiertenkolleg wird die Universität Bielefeld übernehmen.

Kompetenzplattform KI.NRW

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat sich zum Ziel gesetzt, einer der führenden Standorte für Künstliche Intelligenz in Europa zu werden. Unter dem Dach der Digitalstrategie wird „KI made in NRW“ dabei von dem Dreiklang „Exzellenz in Forschung und Bildung“, „Erfolg in der Wirtschaft“ und „Ethik in der Umsetzung“ geleitet. Die landesseitig aufgebaute Kompetenzplattform Künstliche Intelligenz (Kl.NRW) unterstützt den Ausbau von KI-Kompetenzen und KI-Anwendungen. An KI.NRW beteiligen sich Hochschulen, Forschungseinrichtungen mit anwendungsbezogenen Schwerpunkten, Start-up-Initiativen, Exzellenz-Startup-Center und Unternehmen.

Einführung von LOGINEO NRW ist ein Update für das digitale Arbeiten in den Schulen

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt seinen rund 200.000 Lehrerinnen und Lehrern eine digitale Arbeitsplattform zur Verfügung. Ab sofort können Schulen in Abstimmung mit dem Schulträger ihren kostenfreien Zugang zu LOGINEO NRW beantragen. Mit LOGINEO NRW erhalten die Lehrerinnen und Lehrer Zugriff auf eine Vielzahl von Anwendungen: Über die webbasierte Plattform können sie mittels dienstlicher E-Mail-Adressen rechtssicher kommunizieren, Termine in gemeinsamen Kalendern organisieren und Unterrichtsmaterialien in einem geschützten Cloudbereich austauschen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, in einem eigens zu diesem Zweck eingerichteten Datensafe sensible personenbezogene Daten zu speichern und zu bearbeiten.

Geplant ist, zunächst 140 Schulen pro Monat in LOGINEO NRW aufzunehmen. Bis zum Ende der Legislaturperiode sollen alle interessierten Schulen die Möglichkeit bekommen, LOGINEO NRW zu nutzen. Zum landesweiten Rollout und für den Regelbetrieb wurde das Team der Medienberatung NRW um drei Fachkräfte für den technischen Support auf insgesamt zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erweitert. Mehr als 100 Medienberaterinnen und Medienberater in allen Regierungsbezirken schulen zudem regelmäßig die Lehrkräfte, die LOGINEO NRW an ihren Schulen administrieren sollen. Diese Lehrerinnen und Lehrer erhalten für ihre Aufgabe künftig wöchentlich eine Entlastungsstunde.

Seit 2015 wird LOGINEO NRW im Auftrag des Schulministeriums durch das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) in Zusammenarbeit mit der Medienberatung NRW und dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) entwickelt. Im Oktober 2017 hatte die neue Landesregierung aufgrund technischer Probleme entschieden, die Einführung von LOGINEO NRW auszusetzen. Nach einer grundlegenden Überarbeitung wurde die Plattform dann seit dem Herbst 2018 im Rahmen einer Pilotphase an 20 Schulen unterschiedlicher Schulformen ausgiebig getestet und auf Grundlage dieser Erfahrungen weiter optimiert.

LOGINEO NRW wird künftig fortlaufend weiterentwickelt und in kommenden Versionen durch weitere Funktionen ergänzt. Geplant ist bereits die Erweiterung des Nutzerkreises um die rund 2,5 Millionen nordrhein-westfälischen Schülerinnen und Schüler sowie die Anbindung der beiden digitalen Schulbücher BioBook NRW und mBook Gemeinsames Lernen.

Die Unterlagen zur Anmeldung finden Schulen unter www.logineo.nrw.de