Themen der Woche im Landtag NRW 48. Kalenderwoche 2020

  • Neue Coronaschutzverordnung: Land setzt vereinbarte Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus konsequent um
  • Auszahlungen von Überbrückungshilfe II und Novemberhilfe gestartet
  • Neue Quarantäneverordnung: Seit 1. Dezember gelten landesweit automatische und einheitliche Quarantäneregelungen
  • „Soforthilfe Sport“: Über 1.000 bewilligte Anträge von 718 NRW-Vereinen
  • Rund 100 Millionen Euro für den Aufbau von mehr als 5.000 neuen Ausbildungsplätzen in den Gesundheitsfachberufen
  • Für einen besseren ÖPNV: 100 Millionen Euro für den eTarif NRW
  • Tierschutzbeauftragte für Nordrhein-Westfalen
  • Land und Hochschulen in Nordrhein-Westfalen treiben Digitalisierungsoffensive weiter voran
  • Jagdstrecke in Nordrhein-Westfalen erreicht Höchstwerte
  • Land fördert 192 Koordinierungsstellen zur Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements
  • Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen legt kräftig zu – Förderanpassung bei Ladeinfrastruktur
  • Land unterstützt Theater und Orchester mit mehr als 7,3 Millionen Euro

 

Neue Coronaschutzverordnung: Land setzt vereinbarte Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus konsequent um

Die am 25. November 2020 bei den Beratungen der Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit der Bundeskanzlerin vereinbarten Maßnahmen werden in Nordrhein-Westfalen konsequent umgesetzt. Die neue Coronaschutzverordung enthält notwendige Anpassungen und bleibt gemäß der Vereinbarung der Regierungschefs und den neuen bundesgesetzlichen Vorgaben bis zum 20. Dezember 2020 in Kraft.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Die Lage ist weiterhin ernst. Wir brauchen eine nationale Kraftanstrengung, um eine Gesundheitsnotlage abzuwenden. Dafür müssen wir weiterhin konsequent Kontakte reduzieren, um so das Infektionsgeschehen weiter eindämmen. Die Regelungen im November haben den exponentiellen Anstieg stoppen können, aber leider sinken die Infiziertenzahlen bisher noch nicht so stark wie gewünscht und erforderlich. Gerade mit Blick auf die anstehende Adventszeit sind die Maßnahmen für viele Menschen hart und erfordern von uns allen, dieses Jahr von lieb gewonnen Traditionen Abstand zu nehmen. Jetzt heißt es: Durchhalten.”

Die neue Coronaschutzverordnung sieht die folgenden Maßnahmen vor:

  • Treffen im öffentlichen Raum sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Mehr als fünf Personen sind bei dem Zusammentreffen von zwei Haushalten nicht erlaubt, wobei Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenanzahl nicht mitgezählt werden.
  • In geschlossenen öffentlichen Räumen ist eine Alltagsmaske zu tragen. Dies gilt auch am Arbeitsplatz, sofern ein Abstand von 1,5 Metern zu weiteren Personen nicht sicher eingehalten werden kann.
  • Im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften, insbesondere auf dem Grundstück des Geschäftes, auf den zu dem Geschäft gehörenden Parkplatzflächen und auf den Wegen zu dem Geschäft ist auch eine Alltagsmaske zu tragen.
  • In Handelseinrichtungen wie etwa. Supermärkten, Kaufhäusern und Baumärkten mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern werden weitere Einschränkungen bezüglich der Kundenanzahl pro Quadratmetern getroffen.
  • Auch im privaten Raum wird eine entsprechende Beachtung der Regelungen der Verordnung dringend empfohlen. Dies schließt ausdrücklich die Empfehlung ein, Kontakte zu reduzieren bzw. diese möglichst infektionssicher unter Beachtung der AHA-L-Regeln zu gestalten.

Für die kommende Adventszeit und die Feiertage gelten zudem folgende Sonderregelungen:

  • Der Verkauf von Weihnachtsbäumen durch gewerbliche oder soziale Anbieter ist unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregelungen zulässig.
  • In dem Zeitraum vom 23. Dezember 2020 bis zum 1. Januar 2021 ist in Ergänzung zu den oben genannten Regelungen zur Kontaktbeschränkung ein Zusammentreffen im engsten Familien- oder Freundeskreis mit insgesamt höchstens zehn Personen zulässig, wobei auch hier Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenanzahl nicht mitgezählt werden. Für diese Personen gilt für ihre Besuche über die Feiertage kein Beherbergungsverbot in Hotels und Pensionen.
  • Zum Jahreswechsel 2020/2021 sind öffentlich veranstaltete Feuerwerke untersagt. Die örtlich zuständigen Behörden untersagen darüber hinaus die Verwendung von Pyrotechnik auf näher zu bestimmenden Plätzen und Straßen, für die ohne solche Untersagung größere Gruppenbildungen zu erwarten sind. Mit Blick auf die kommende Skisaison gilt: Der Betrieb von Skiliften ist nach § 10 Absatz 1 Nr. 2 Coronaschutzverordnung als Einrichtungen für Freizeitaktivitäten derzeit unzulässig.

 

Auszahlungen von Überbrückungshilfe II und Novemberhilfe gestartet

Die Auszahlung neuer Corona-Hilfen und erleichterte Bedingungen bei der Rückzahlung der NRW-Soforthilfe sollen von Schließungen betroffene Unternehmerinnen und Unternehmer, Freiberufler und Soloselbstständige unterstützen. Nach der EU-Genehmigung zur Fortsetzung der zweiten Förderphase der Überbrückungshilfe vergangene Woche wurden bereits 13.033 NRW-Anträge im Umfang von mehr als 218 Millionen Euro gestellt und 2000 Anträge bewilligt. Auch die Novemberhilfe ist angelaufen: Über Steuerberater, Anwälte und andere „prüfende Dritte“ gingen 7.700 Anträge im Umfang von 195 Millionen Euro ein. Die Auszahlungen beginnen jetzt.

Um die Betroffenen schneller zu unterstützen, hat sich die Konferenz der Wirtschaftsminister für die kräftige Anhebung der Abschlagszahlungen von maximal 10.000 Euro auf bis zu 500.000 Euro eingesetzt. Das Bundeswirtschaftsministerium ist diesem Vorschlag gefolgt und hat den Kreis der Antragsberechtigten erweitert: Zugang zu den Überbrückungshilfen für die Monate November beziehungsweise. Dezember 2020 haben nun auch Einzelhändler, die im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent erlitten haben und bisher keinen Zugang zur Novemberhilfe und beziehungsweise oder zur Dezemberhilfe hatten.

Mittel aus der „außerordentlichen Wirtschaftshilfe“ des Bundes können seit dem 25. November 2020 beantragt werden. Diese Novemberhilfe können alle direkt betroffenen Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen beantragen, die aufgrund der Schließungsverordnungen der Länder ihren Geschäftsbetrieb einstellen müssen – oder als indirekt Betroffene regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungen betroffenen Einrichtungen erzielen. Auch Unternehmen, die 80 Prozent ihrer Umsätze durch Lieferungen und Leistungen von direkt Betroffenen über Dritte (zum Beispiel Veranstaltungsagenturen) erzielen, können die Hilfe beantragen.

Bisher wurden bundesweit 55.000 Anträge gestellt, davon 21.000 Direktanträge von Soloselbstständigen und 34.000 über so genannten prüfende Dritte. Von diesen stammen 7.700 aus Nordrhein-Westfalen mit einem Fördervolumen von 195 Millionen. Euro (Stand: 30. November2020). Nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlen für die Direktanträge liegen nicht vor. Die Novemberhilfe wird bis zum 20. Dezember 2020 fortgesetzt.

Die Überbrückungshilfe geht nach Ende des Jahres 2020 weiter. Für die dritte Förderphase konnte Nordrhein-Westfalen zusammen mit anderen Ländern Verbesserungen erzielen. So werden Kosten wie Abschreibungen und bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen zur Umsetzung von Hygienemaßnahmen berücksichtigt. Zudem steigt der Höchstbetrag für die monatliche Betriebskostenerstattung von 50.000 Euro auf maximal 200.000 Euro.

Die Soloselbstständigen erhalten künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale, die „Neustarthilfe“, von bis zu 5.000 Euro für den Zeitraum bis Ende Juni 2021 als steuerbaren Zuschuss, wenn sie keine weiteren Fixkosten geltend machen können. Die Betriebskostenpauschale beträgt 25 Prozent des Umsatzes des entsprechenden Vorkrisenzeitraums 2019. Auch für diese Pauschale fordert Nordrhein-Westfalen in der Wirtschaftsministerkonferenz eine erhebliche Erhöhung.

Verbesserung konnten auch bei der Soforthilfe erzielt werden. Alle 430.000 Soforthilfe-Empfängerinnen und –Empfänger erhalten in den nächsten Tagen eine E-Mail. Diese enthält einen Link, mit dem sie das Abrechnungsverfahren freiwillig starten können. In einem – wie bei der Antragstellung – rein digitalen Verfahren wird die persönliche Förderhöhe ermittelt. Sollte sich dabei herausstellen, dass mit der Pauschale zu viel Fördermittel ausgezahlt wurden, kann die freiwillige Rückzahlung vor Jahresende erfolgen, damit sie im laufenden Jahr noch steuerwirksam werden können. Andernfalls muss die Rückzahlung bis zum Herbst 2021 erfolgen.

Neue Quarantäneverordnung: Seit 1. Dezember gelten landesweit automatische und einheitliche Quarantäneregelungen

Das Land hat am Montag, 30. November, eine neue Quarantäneverordnung erlassen, mit der für bestimmte Personengruppen eine automatische Quarantäne angeordnet wird. Dabei wird auch der Grundsatz umgesetzt, dass eine Quarantäne von Kontaktpersonen eines Infizierten nach zehn Tagen durch einen Coronaschnelltest oder einen PCR-Test beendet werden kann und damit keine 14 Tage mehr dauern muss.

Die Verordnung legt insbesondere einen Automatismus für folgende Begebenheiten fest:

  • Wer sich einem PCR-Test unterzogen hat, weil er Erkältungssymptome aufweist oder mit einem Schnelltest positiv getestet worden ist, muss bis zum Vorliegen des (negativen) Ergebnisses in Quarantäne.
  • Menschen mit einer nachgewiesenen Infektion (mit PCR-Test, nicht Schnelltest) müssen automatisch für zehn Tage (ab der Testung) in Quarantäne. Die Quarantäne beginnt jetzt direkt mit Erhalt des Testergebnisses und nicht erst, wenn man einen besonderen Quarantänebescheid erhält. Die Quarantäne endet grundsätzlich nach zehn Tagen. Voraussetzung hierfür ist, dass seit mindestens 48 Stunden vorher keine Krankheitssymptome mehr erkennbar sind.
  • Personen, die im gleichen Haushalt leben wie infizierte Personen (mit positivem PCR-Test), müssen ebenfalls direkt und automatisch in Quarantäne. Diese Quarantäne dauert 14 Tage, kann aber verkürzt werden, wenn nach zehn Tagen ein Schnelltest oder ein PCR-Test durchgeführt wird und das Ergebnis negativ ist. Sollten während der Quarantäne Symptome auftauchen, sollte umgehend Kontakt zum Gesundheitsamt aufgenommen werden.
  • Infizierte Personen sind zudem verpflichtet, ihre engen Kontaktpersonen der letzten vier Tage vor Durchführung des Tests zu informieren. Das Ministerium rät darüber hinaus allen informierten Kontaktpersonen, die nicht als Haushaltsangehörige ohnehin automatisch in Quarantäne sind, sich soweit wie möglich selbst zu isolieren und mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen.

Die Regelung der automatischen Quarantäne durch die Verordnung ersetzt die individuellen Quarantäneanordnungen durch die zuständigen Behörden vor Ort und entfaltet – solange keine individuelle Quarantäneordnung ergangen ist – die gleiche rechtliche Wirkung einschließlich des Anspruchs auf Lohnersatz nach § 56 Infektionsschutzgesetz. Erlässt eine örtlich zuständige Behörde zusätzlich eine individuelle Anordnung, so geht deren Inhalt der generellen Regelung der Verordnung in jedem Fall vor. Die örtlichen Behörden können auch über Ausnahmen – z.B. für die Fortführung einer beruflichen Tätigkeit unter strengen Vorgaben trotz der Quarantäne – entscheiden.

Personen, die sich in Quarantäne befinden, dürfen keinen Besuch empfangen und sollten den Kontakt mit Personen, auf deren Unterstützung sie angewiesen sind, auf ein Minimum beschränken. Können diese Kontakte nicht ganz vermieden werden, ist mindestens eine Alltagsmaske zu tragen

„Soforthilfe Sport“: Über 1.000 bewilligte Anträge von 718 NRW-Vereinen

Die Tausender-Grenze ist deutlich überschritten, der Fördertopf zu weit über zwei Dritteln geleert: Beim Sonderprogramm „Soforthilfe Sport“ für die 18.000 Sportvereine in Nordrhein-Westfalen wurden seit dem Start Mitte April mittlerweile 1.036 eingereichte Anträge von 718 Vereinen bewilligt, somit sind insgesamt rund 7,08 Millionen Euro von der zur Verfügung gestellten Startsumme in Höhe von zehn Millionen Euro verteilt. Die ausbezahlten Beträge bewegen sich zwischen der – bislang acht Mal ausgeschütteten – Obergrenze von 50.000 Euro sowie bescheidenen 54 Euro. Im Durchschnitt wurden nach ausschließlicher Online-Abwicklung über das Förderportal des Landessportbundes (LSB) Nordrhein-Westfalen etwa 6.832 Euro pro Antrag überwiesen.

Derzeit läuft noch bis zum 15. März 2021 die vierte Antragswelle für notleidende Sportvereine sowie Bünde oder Fachverbände, die im Antrag einen durch die Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpass nachweisen müssen. Wichtig: Vereine, die zuvor bereits eine Soforthilfe erhalten haben, können sich erneut um einen Zuschuss bewerben. Anträge können online auf dem Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen gestellt werden – schriftliche Anträge sind nicht möglich.

Rund 100 Millionen Euro für den Aufbau von mehr als 5.000 neuen Ausbildungsplätzen in den Gesundheitsfachberufen

Um die Krankenhäuser finanziell zu entlasten, fördert das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der diesjährigen Krankenhaus-Einzelförderung Investitionsmaßnahmen zum Aufbau von Ausbildungsplätzen. Insgesamt standen dafür rund 100 Millionen Euro zur Verfügung. Die Verteilung der Fördersumme belief sich auf maximal 20.400 Euro pro neu geschaffenem Ausbildungsplatz. Landesweit werden 50 Projekte und damit der Aufbau von insgesamt 5.112 Ausbildungsplätzen gefördert.

Eine angemessene Personalausstattung im Krankenhaus ist für die Qualität der Patientenversorgung und die Arbeitssituation der Beschäftigten unabdingbar. Bei der Erhöhung der Ausbildungsplatzkapazitäten komme den Krankenhäusern als Träger der Ausbildungsstätten eine zentrale Rolle zu.

Großes Interesse gibt an der neuen generalistischen Pflegeausbildung. Mehr als 15.500 Frauen und Männer beginnen in diesem Jahr eine Pflegeausbildung in Nordrhein-Westfalen. Das sind fast 1.000 mehr als im Jahr 2019. Die neue generalistische Pflegeausbildung wurde zum Jahresbeginn 2020 eingeführt und befähigt die Absolventen zur Pflege von Menschen aller Altersstufen und in allen Versorgungsbereichen – von der Kinderkrankenpflege über die Krankenpflege bis hin zur Altenpflege. Damit stehen den Auszubildenden auch im Berufsleben mehr Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten offen.

Über die neuen 15.500 Frauen und Männer in der generalistischen Pflegeausbildung hinaus befinden sich in Nordrhein-Westfalen derzeit zudem noch rund 30.000 Personen in einer Ausbildung zur Pflegefachkraft, die nach den auslaufenden Berufsgesetzen entweder im Bereich der Altenpflege, der Krankenpflege sowie der Kinderkrankenpflege stattfindet. In der Altenpflegeausbildung sind es 16.301 Auszubildende, in der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung 11.820 Auszubildende und in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung 1.586 Auszubildende (Stand: Oktober 2019).

Weitere Informationen zur neuen Pflegeausbildung sowie eine Übersicht der ausgewählten Einzelfördermaßnahmen finden Sie auf der Internetseite unter www.mags.nrw.

Für einen besseren ÖPNV: 100 Millionen Euro für den eTarif NRW

Mit dem landesweit einheitlichen elektronischen Tarif (eTarif NRW) wird Bus- und Bahnfahren in Nordrhein-Westfalen so einfach wie nie zu vor. Grenzenlos einfach! Denn Tarifgrenzen spielen beim Buchen und Bezahlen einer Fahrt keine Rolle mehr.

In einer gemeinsamen Absichtserklärung („Memorandum of Understanding“) haben sich der Aachener Verkehrsverbund, der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, der Verkehrsverbund Rhein-Sieg, die WestfalenTarif GmbH, der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe und das Verkehrsministerium Nordrhein-Westfalen verständigt, den neuen eTarif NRW gemeinsam umzusetzen. In dieser Dimension ist das einzigartig in Deutschland. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Einführung des eTarif NRW mit insgesamt 100 Millionen Euro.

Und so einfach wird es, das richtige Ticket zu lösen: Mit dem eTarif NRW checkt der Fahrgast via Smartphone bei Einstieg in Bus oder Bahn ein und beim Aussteigen selbst oder automatisiert wieder aus. Der Ticketpreis für die Fahrt berechnet sich ganz einfach aus einem fixen Grundpreis und den Luftlinienkilometern zwischen Start und Ziel und wird über die jeweilige Mobilitäts-App des Kunden abgerechnet. Kenntnisse über die einzelnen Tarife in Nordrhein-Westfalen sind nicht mehr erforderlich, um ein gültiges Ticket zu kaufen.

Mit einer Preisobergrenze wird sichergestellt, dass Bus- und Bahnfahren in Nordrhein-Westfalen mit dem eTarif NRW in der Einführungsphase nie mehr als 30 Euro in 24 Stunden kostet. Das ist besonders bei längeren Fahrten quer durch Nordrhein-Westfalen ein Vorteil. Mit dem einfachen Zugang ohne Tarifkenntnisse wird der ÖPNV auch für all jene attraktiv, die Bus und Bahn nur gelegentlich nutzen.

Schon Ende 2021 bieten die Verbünde und Tarifgemeinschaften den eTarif NRW flächendeckend in ganz Nordrhein-Westfalen an.

Zur Vereinfachung des verbundübergreifenden Reisens unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die beteiligten Partner bei der Einführung des eTarif NRW mit einem 100 Millionen-Euro-Förderprogramm bis 2031. Die genaue Preisstruktur werden die Verbünde und Tarifgemeinschaften zeitnah erarbeiten. Fest steht schon jetzt:

  • Die Verbünde und Tarifgemeinschaften ermöglichen es den Kunden, den eTarif NRW spätestens ab Ende 2021 zu nutzen.
  • Der Preis des gemeinsamen eTarif NRW setzt sich aus einem Grundpreis und einem Preis für die zurückgelegten Luftlinien-Kilometer zusammen.
  • Hin- & Rückfahrt sollen den gleichen Preis haben. Kunden erhalten eine Preisobergrenze für Fahrten über Verbundgrenzen hinweg.

Mit der 100 Millionen Euro-Förderung vom Land werden unter anderem die technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für einen landesweit nutzbaren eTarif NRW geschaffen.  Die Förderung des eTarifs NRW wird regelmäßig ausgewertet und von Marktforschern begleitet werden. So wird sichergestellt, dass der eTarif NRW immer wieder angepasst werden kann. Selbstverständlich gibt es parallel zum eTarif NRW auch herkömmliche Fahrscheine. Der eTarif NRW wird unter strenger Berücksichtigung des Datenschutzes umgesetzt.

Tierschutzbeauftragte für Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen hat erstmals eine Tierschutzbeauftragte. Am Dienstag, 1. Dezember, tritt Frau Dr. Gerlinde von Dehn, Fachtierärztin für Tierschutz, ihren Dienst als Landesbeauftragte für den Tierschutz an. Sie arbeitet unabhängig und ist der Umwelt- und Landwirtschaftsministerin direkt zugeordnet.

Die Stelle war öffentlich ausgeschrieben, Voraussetzungen für eine Bewerbung waren eine Fachtierarztqualifikation für den Tierschutz sowie aktive berufliche und ehrenamtliche Tätigkeit in diesem Feld.

Die neue Landesbeauftragte verknüpft den ehrenamtlichen privaten und den staatlichen Tierschutz. Dabei wird sie unterstützt von dem seit vielen Jahrzehnten bestehenden Tierschutzbeirat des Landes Nordrhein-Westfalen sowie dem Tierschutzreferat des Ministeriums. Somit übernimmt die Tierschutzbeauftragte, fach- und lösungsorientiert, eine Beratungs-, Vernetzungs- und Informationsrolle zwischen Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft und den für Tierschutz zuständigen Kontrollbehörden.

Neben der Beratung der Ministerin in gesellschaftlich relevanten Tierschutzfragen ist die Landesbeauftragte zugleich auch Ansprechpartnerin für Verbände und –vereine sowie für Organisationen und Einrichtungen, die sich mit dem Tierschutz oder der Tierhaltung befassen. Auch beantwortet sie Bürgeranfragen zum Thema.

Die Landestierschutzbeauftragte nimmt keine amtlichen Aufgaben nach Tierschutzrecht wahr. Wenn aufgrund von Beschwerden oder anderer Ereignisse der Verdacht auf einen Verstoß gegen tierschutzrechtliche Vorschriften besteht, handeln weiterhin die zuständigen Behörden. Zu ihren weiteren Aufgaben gehört die Übernahme des Vorsitzes im Landesbeirat für Tierschutz.

Land und Hochschulen in Nordrhein-Westfalen treiben Digitalisierungsoffensive weiter voran

Das Land und die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen haben im Einvernehmen mit der Digitalen Hochschule NRW (DH.NRW) eine Vereinbarung zur Digitalisierung erarbeitet und unterzeichnet. Im Rahmen der Vereinbarung sollen den Hochschulen in den Jahren 2020 bis 2023 insgesamt rund 70 Millionen Euro für große und hochschulübergreifende Digitalisierungsprojekte zur Verfügung gestellt werden. Die Projekte werden durch ein Konsortium mehrerer Hochschulen entwickelt und nach Abschluss für alle Hochschulen in Nordrhein-Westfalen zur Nutzung geöffnet. Ein Beispiel ist das sich im Aufbau befindliche Landesportal für Studium und Lehre ORCA.NRW (Open Resources Campus NRW), das im Sommer 2021 an den Start gehen soll. ORCA.NRW ist eine Plattform zum Austausch von offenen digitalen Lehr- und Lernmaterialien, zur Durchführung von Onlinekursen und zur Vernetzung der Hochschulen.

Die Vereinbarung zur Digitalisierung gibt den Universitäten, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften sowie Kunst- und Musikhochschulen in Nordrhein-Westfalen Planungssicherheit über zusätzlich zur Verfügung stehende Finanzmittel im Rahmen der landesweiten Digitalisierungsoffensive. Die Mittel werden pro Jahr auf die Hochschulen aufgeteilt, die die Federführung in den Projekten haben. Die Vereinbarung hat zunächst eine Laufzeit bis Ende 2023 und soll kontinuierlich angepasst werden, wenn die DH.NRW dem Ministerium neue hochschulübergreifende Digitalisierungsprojekte zur Förderung empfiehlt.

Die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen haben sich mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft in der DH.NRW zusammengeschlossen, um gemeinsam die Digitalisierung in den Bereichen Studium und Lehre sowie Forschung und Administration zu gestalten. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt diesen Prozess seit 2019 mit einer landesweiten Digitalisierungsoffensive, in der die Landesregierung den Hochschulen jährlich 50 Millionen Euro und ab 2022 35 Millionen Euro zur Verfügung stellt.

Jagdstrecke in Nordrhein-Westfalen erreicht Höchstwerte

In der letzten Jagdperiode wurde in Nordrhein-Westfalen deutlich mehr Wild erlegt als in den Vorjahren. Die Strecken beim Rotwild, Damwild und Rehwild erreichten Höchstwerte. Auch die Schwarzwild-Strecke überstieg deutlich den Wert des Vorjahres. Durch die Jagd und Hege des Wildbestandes leisten Jägerinnen und Jäger einen wichtigen Beitrag zur Vorsorge vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und bei der Wiederbewaldung. Damit sind die Jägerinnen und Jäger wichtige Partner bei der Risikovorsorge und dem Wiederaufbau der Wälder.

Konkret erreichte die Strecke beim Schwarzwild im Jagdjahr 2019/2020 mit 64.736 Stück den bisher zweithöchsten Wert. Lediglich 2017/2018 lag er mit 66.079 Stück höher. Beim Rotwild wurde mit 7.432 der bisherige, im Vorjahr erreichte Höchstwert (6.459), weit übertroffen. Auch beim Damwild wurde mit 5.394 Stück der bisherige Rekord aus dem Jahr 2013/2014 (4.853) deutlich überschritten. Beim Rehwild überstieg die Strecke mit 105.094 Stück erstmals die Marke von 100.000.

Das Management der Wildschwein-Population über die Jagd hat eine besondere Bedeutung, um eine Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern. Als zusätzliche Unterstützung und zur Prävention vor Wildschäden, beabsichtigt die Landesregierung, im Vorgriff auf die Änderung des Bundesjagdgesetzes zeitnah die Bejagung von Schwarzwild auch mit Hilfe von Nachtzielgeräten zu ermöglichen. Zudem übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen weiterhin auch die Kosten für die Trichinen-Untersuchungen.

Die Jagdstrecken-Statistik erfasst alle im jeweiligen Jagdjahr vom 1. April bis zum 31. März erlegten Wildtiere. Die Statistik umfasst auch die Verluste durch Verkehrsunfälle und andere tot aufgefundene Wildtiere. Die Zahlen basieren auf den Meldungen erlegter Wildtiere. Diese werden für ganz Nordrhein-Westfalen zusammengefasst. Die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz wertet die Streckenentwicklung jährlich aus.

Zu den zentralen Aufgaben der Jägerinnen und Jäger gehören die Hege und Bejagung des Wildes. Ziel ist ein an die landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnisse angepasster artenreicher und gesunder Wildbestand sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen.

Land fördert 192 Koordinierungsstellen zur Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements

Die Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte ist ein zentrales Anliegen Nordrhein-Westfalens. Ein wichtiger Partner dabei sind die Kommunen. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für gelingende Integrationsarbeit vor Ort ist die Vernetzung, verschiedener Ämter und Akteure, um Menschen zielgerichtet bei der Integration zu unterstützen. Helfen sollen dabei insgesamt 192 kommunale Koordinierungsstellen und bis zu 54 Verwaltungsassistenzstellen in Kreisen und kreisfreien Städten, die von vom Land allein in 2021 mit 20 Millionen Euro gefördert werden. Ab sofort können hierfür Anträge auf Förderung beim Kompetenzzentrum für Integration gestellt werden.

Im Rahmen der Förderung können bis zu vier Personalstellen bei Kreisen und drei Personalstellen bei kreisfreien Städten finanziert werden. Sofern bei kreisangehörigen Kommunen eine Ausländerbehörde, ein Jugendamt und ein Integrationsrat oder Integrationsausschuss vorhanden sind, kann jede Kommune, die diese Voraussetzungen erfüllt, eine weitere Koordinierungsstelle beantragen. Damit wird auch der kreisangehörige Raum, der bei der Integration eine wichtige Rolle einnimmt, berücksichtigt. Zusätzlich stellt das Land den Kommunen eine wissenschaftliche Begleitung durch die Frankfurt University of Applied Sciences zur Verfügung sowie die Möglichkeit der Beantragung weiterer Begleitmaßnahmen. Die konzeptionelle Beratung übernimmt die Landesweite Koordinierungsstelle der Kommunalen Integrationszentren.

Das Kommunale Integrationsmanagement besteht aus insgesamt drei Bausteinen: der im Frühjahr 2020 umgesetzten Finanzierung von Personalstellen in Ausländer- und Einwanderungsbehörden, der seit Sommer zur Verfügung gestellten fachbezogenen Pauschale für Personalstellen für ein individuelles Case-Management sowie der jetzt begonnenen Umsetzung des strategischen Integrationsmanagements.

Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen legt kräftig zu – Förderanpassung bei Ladeinfrastruktur

Elektromobilität boomt in Nordrhein-Westfalen: Mehr als 44.000 E-Autos waren im Oktober 2020 zugelassen – gut doppelt so viele wie ein Jahr zuvor. Bis zum Jahresende werden es deutlich mehr als 50.000 sein. Damit entwickelte sich der Markt in Nordrhein-Westfalen deutlich dynamischer als im Bundesdurchschnitt (plus 80 Prozent). Das Wachstum ist auch ein Erfolg der Landesförderung, die neben dem Bundesumweltbonus attraktive Anreize für einen Umstieg auf klimafreundlichere Mobilität setzt.

In diesem Jahr wurden bereits mehr als 36.000 Förderanträge für Ladesäulen und Wallboxen gestellt. Mehr als 60 Prozent davon mit einem Fördervolumen von insgesamt 50 Millionen Euro wurden bereits von der Bezirksregierung Arnsberg bewilligt. Weitere 14.000 Anträge liegen aktuell noch zur Bewilligung vor und werden in den kommenden Wochen bearbeitet. Da der Bund im November ein eigenes Förderprogramm für private Ladeinfrastruktur gestartet hat, wird dieser Teil des nordrhein-westfälischen Förderprogramms nun auslaufen. Anträge für private Ladeboxen können ab sofort nur noch beim Bund gestellt werden. Für das Gros der Antragsteller mit Standardanlagen dürfte diese Förderpauschale ein ähnlich attraktiver Anreiz für eine Installation sein wie die bisherige Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Das Land wird gleichzeitig sein eigenes Förderprogramm weiterentwickeln, um das Thema E-Mobilität weiter voranzutreiben und zukunftsweisende Technologien zu etablieren. So soll beispielsweise über das Landesprogramm im neuen Jahr die Eigenerzeugung von Ladestrom weiterhin unterstützt werden. Eine Förderung der Kombination von einer „intelligenten“ Wallbox mit einer neuen Photovoltaikanlage und einem neuen Batteriespeicher ist vorgesehen. Weitere Förderschwerpunkte im kommenden Jahr werden unter anderem batterieelektrische und brennstoffzellenbasierte Nutzfahrzeuge, betriebliche Ladeinfrastruktur, sowie Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien sein.

Ladeinfrastruktur 2020 deutlich ausgebaut

Mit Hilfe der erfolgreichen Landesförderung ist die Zahl der Lademöglichkeiten in Nordrhein-Westfalen im laufenden Jahr deutlich gestiegen. Wer unterwegs Strom tanken möchte, findet in Nordrhein-Westfalen mittlerweile mehr als 8.700 öffentlich und halböffentlich zugängliche Ladepunkte. Das sind 1.800 mehr als noch im vergangenen Jahr. 1.400 halb-öffentliche oder öffentliche Ladepunkte haben im laufenden Jahr eine Förderung des Landes erhalten.

Auch das Laden zu Hause und in Unternehmen erfreut sich wachsender Beliebtheit: Für den privaten und betrieblichen Bereich wurden bis November 26.000 Ladepunkte bewilligt. Besonders erfreulich: 10.000 dieser geförderten Ladepunkte beziehen ihren Strom aus einer eigenen Photovoltaik-Anlage. Ein Fünftel dieser Anlagen wird zudem durch einen Speicher, für den das Land einen zusätzlichen Bonus zahlt, ergänzt.

Bislang wurden im Jahr 2020 über das Förderprogramm Emissionsarme Mobilität 70 Millionen Euro an Fördermitteln bewilligt. Neben den 50 Millionen für die Ladeinfrastruktur gingen unter anderem 15 Millionen in die Förderung von Elektrofahrzeugen.

Land unterstützt Theater und Orchester mit mehr als 7,3 Millionen Euro

Im Rahmen des Kulturstärkungsfonds unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die kommunalen Theater und Orchester sowie die Landestheater und -orchester, die durch die Corona-Pandemie mit teils starken Mindereinnahmen zu kämpfen haben. Neben kommunalen Häusern werden auch das Düsseldorfer Schauspielhaus und das Tanztheater Wuppertal Pina Bausch als maßgeblich vom Land getragene und geförderte Einrichtungen unterstützt.

Die nun zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von mehr als 7,3 Millionen Euro sollen den Häusern dabei helfen, Corona-bedingte Liquiditätsengpässe zu beheben und ihre künstlerische Arbeit unter den erschwerten Bedingungen der Corona-Pandemie wieder zu ermöglichen. Die Mittel aus dem Kulturstärkungsfonds sind Teil des umfangreichen Stärkungspakets Kunst und Kultur in Höhe von 185 Millionen Euro, in welchem auch das Stipendienprogramm „Auf geht’s“ für freischaffende Künstlerinnen und Künstler in Höhe von 105 Millionen Euro enthalten ist.

Die Mittel aus dem Kulturstärkungsfonds sollen die Häuser in die Lage versetzen, den Proben- und Spielbetrieb perspektivisch wiederaufzunehmen, und ihnen auch in finanzieller Hinsicht Planungssicherheit verschaffen. Theater und Orchester haben in der Regel einen Planungsvorlauf von ein bis drei Jahren. Sie mussten nun über Monate umsteuern und werden auch in 2021 vor großen Herausforderungen stehen.

Die Mittel sichern insbesondere die Arbeit der Künstlerinnen und Künstler sowie der weiteren Beschäftigten vor und hinter den Kulissen ab. Neben den festen Ensembles hängt die Existenz zahlreicher Gastkünstlerinnen und -künstler in den Bereichen Regie, Choreografie, Musik, Dramaturgie, Bühne und Kostüme von den großen Kultureinrichtungen ab.