Themen der Woche im Landtag NRW 49. Kalenderwoche 2019

  • Mehr Chancen für Kinder und Familien – Novelle des Kinderbildungsgesetzes verabschiedet
  • 16 Länder und der Bund unterstützen Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau
  • Landeskabinett beschließt ÖPNV-Offensive
  • Land erhöht Förderung für kirchliche Büchereien auf zwei Millionen Euro
  • Eine App für alle Tarife in Nordrhein-Westfalen: Die mobil.nrw-App ist ab sofort verfügbar
  • Nordrhein-Westfalen macht mobil – Moped-Führerschein ab 15 kommt
  • Zwischenbilanz der Digitalen Modellkommunen vorgestellt
  • Sehr gute Rücklaufquote bei Dunkelfeldstudie
  • Land, Stadt Essen und DUH schließen Vergleich zur Luftreinhalteplanung Essen

 

Mehr Chancen für Kinder und Familien – Novelle des Kinderbildungsgesetzes verabschiedet

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat mit den Stimmen von CDU und FDP die Novelle des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) verabschiedet, eines der zentralen und umfangreichsten Gesetzesvorhaben dieser Legislatur. Ab dem Kindergartenjahr 2020/21 investiert Nordrhein-Westfalen jährlich zusätzlich rund 1,3 Milliarden Euro an Landes-, kommunalen und Bundesmitteln in die Kindertagesbetreuung. Die Reform ist zentraler Baustein der Landesregierung bei dem Ziel, Nordrhein-Westfalen zu einem besseren Land für Kinder und Familien zu machen.

Land, Bund und Kommunen investieren ab dem Kindergartenjahr 2020/21 allein fast eine Milliarde Euro zusätzlich jährlich in die Qualität der Kindertagesbetreuung. Darüber hinaus gibt das Land eine Ausbaugarantie für jeden benötigten Kita-Platz und entlastet gezielt Familien mit kleinen Kindern mit einem zweiten beitragsfreien Jahr. Anregungen von Experten und Praktikern aus zahlreichen Gesprächen sind durch Änderungen der Fraktionen von CDU und FDP in den Gesetzentwurf eingeflossen.

Zentrale Punkte des Reformpakets:

  1. Bessere Rahmenbedingungen, mehr Qualität und Entlastung des Personals durch Finanzierung von mehr pädagogischen Kräften

Das Land Nordrhein-Westfalen beseitigt gemeinsam mit den Kommunen die strukturelle Unterfinanzierung der Kindertageseinrichtungen. Die Kindertagesbetreuung wird künftig auskömmlich finanziert. Dafür stellen Kommunen und Land ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 je zur Hälfte jährlich insgesamt rund 750 Millionen Euro zusätzlich bereit. In allen mehr als 10.000 Kindertageseinrichtungen kann mehr Personal beschäftigt werden. Dies entlastet die Fachkräfte, verbessert den Betreuungsschlüssel und die Qualität.

  1. Mehr Planungssicherheit für Träger und Personal durch Index für jährliche Refinanzierung der Kostensteigerungen

Vor der Reform gab es jährlich eine starre Erhöhung, die den tatsächlichen Kostensteigerungen und Tariferhöhungen nicht gerecht wurde und Ursache für die Finanzierungslücke gewesen ist. Die Landesregierung sorgt jetzt für ein verlässliches Finanzierungssystem. Auf Basis der tatsächlichen Kostenentwicklung wird es einen Index für eine jährliche Steigerung der Pauschalen – unterschieden nach Personal- und Sachkosten – geben, und nicht mehr eine starre Anpassung der Refinanzierung, die am Ende nicht ausreicht.

  1. Mehr Chancen durch erhöhte finanzielle Unterstützung für Familienzentren, plusKITAs und Sprachförderung

Das Land Nordrhein-Westfalen erhöht die Zuschüsse je Familienzentrum von 13.000 bzw. 14.000 Euro auf 20.000 Euro. Im Kindergartenjahr 2020/2021 fließen insgesamt rund 20 Millionen Euro zusätzlich in die Familienzentren. Daneben werden die finanziellen Mittel für die Sprachförderung und plusKITAs zusammengelegt und von insgesamt 70 Millionen auf 100 Millionen Euro erhöht.

  1. Gesetzliche Verankerung/Absicherung von Leitungszeit

Vom neuen KiBiz-Gesetz profitieren die Teams in den Kindertageseinrichtungen, die pädagogische Arbeit und es unterstützt die Qualitätssicherung in den Einrichtungen.

  1. Zuschüsse für Fachberatung

Das Land Nordrhein-Westfalen bezuschusst jetzt und dauerhaft auch die für die Qualitätssicherung und -entwicklung so wichtige Fachberatung: 1.000 Euro pro Kita und 500 Euro je Kindertagespflegeperson.

  1. Förderung von Ausbildung und Qualifikation

Es gibt Zuschüsse für Kitas, die ausbilden, für Vergütung und Ressourcen zur Praxisanleitung. Die Jugendämter erhalten zur Weiterleitung an die Träger, die praxisintegriert ausbilden, einen Zuschuss von 8.000 Euro im ersten Ausbildungsjahr und 4.000 Euro im zweiten und dritten Ausbildungsjahr. Für Schülerinnen und Schüler im letzten Jahr der „klassischen Ausbildung“ erhalten die Träger über das Jugendamt 4.000 Euro pro Praktikumsplatz.

  1. Verbesserung der Kindertagespflege

Durch die Erhöhung der Finanzierung wird eine bessere Qualifizierung ermöglicht sowie mehr Fortbildungen. Ebenso werden Vor- und Nachbereitungs- und nicht nur reine Betreuungszeit sowie Fachberatung finanziert. Die Pauschalen für Kindertagespflege werden von 804 Euro im Kindergartenjahr 2019/2020 auf 1.109 Euro im Kindergartenjahr 2020/2021 erhöht, hiervon sind 280 Euro zur Finanzierung von mittelbarer Zeit (Vor- und Nachbereitungszeit) und zur Unterstützung bei Fortbildungskosten vorgesehen.

  1. Weiteres elternbeitragsfreies Jahr

Familien mit Kleinkindern in Nordrhein-Westfalen werden ab dem Kita-Jahr 2020/21 zielgenau und spürbar entlastet. Der Einnahmeausfall in Höhe von gut 200 Millionen Euro pro Jahr wird den Kommunen vollumfänglich erstattet.

  1. Platzausbaugarantie für jeden notwendigen Betreuungsplatz

Die Landesregierung sorgt dafür, dass der Platzausbau weitergehen kann. Jeder notwendige Betreuungsplatz für einen bedarfsgerechten Ausbau vor Ort wird bewilligt und investiv gefördert. Hierfür stehen jährlich mindestens 115 Millionen Euro zur Verfügung.

  1. Finanzielle Unterstützung, wo Flexibilisierung der Betreuungsangebote notwendig ist

Die Landesregierung sorgt für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Kommunen entscheiden, wo es vor Ort besondere Betreuungsbedarfe am Morgen, in den Abendstunden oder am Wochenende gibt. Das Land und die Kommunen finanzieren die Flexibilisierung gemeinsam (beginnend im Jahr 2020/21 mit 50 Millionen Euro; ab 2022: 100 Millionen Euro).

Insgesamt stehen in Nordrhein-Westfalen im Haushaltsjahr 2020 mehr als 3,8 Milliarden Euro Landesmittel für die Kindertagesbetreuung zur Verfügung.

16 Länder und der Bund unterstützen Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau

Am 27. Januar 2020 jährt sich zum 75. Mal der Tag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau – ein zentrales Datum zur Erinnerung an die beispiellosen Menschheitsverbrechen der Shoa und den Terror während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Auch für nachfolgende Generationen müsse die Gedenkstätte als Mahnmal des unerträglichen Gräuels erhalten bleiben. Das haben die Länder bei der Ministerpräsidentenkonferenz in der Bayerischen Vertretung in Berlin betont. Sie nehmen diese Verantwortung für die Sicherung der Gedenkstätte der Stiftung Auschwitz-Birkenau, als Symbol für den Holocaust, wahr und unterstützen diese gemeinsam mit dem Bund finanziell dauerhaft.

Deutschland steht weiterhin uneingeschränkt zu seiner historischen Verantwortung. Daher werden die Gedenkstätte in Auschwitz gemeinsam auch in Zukunft erhalten werden, indem die 16 Länder insgesamt bis zu 30 Millionen Euro zum Kapitalstock der Stiftung beisteuern.

In dem Beschluss beim Jahrestreffen der Regierungschefinnen und –chefs der Länder, den Nordrhein-Westfalen initiiert hatte, wird eine internationale Gebergemeinschaft zum Erhalt der Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau angestrebt. Deutschland soll bis zu 60 Millionen Euro in den Kapitalstock der Stiftung geben und diese Summe wird zur Hälfte zwischen Bund und Ländern aufgeteilt.

Zur Koordination und Umsetzung des Beschlusses werden das Auswärtige Amt und Nordrhein-Westfalen mit der Stiftung Auschwitz-Birkenau eine so genannte Zustiftungsvereinbarung erarbeiten.

Landeskabinett beschließt ÖPNV-Offensive

Ein besserer Öffentlicher Personennahverkehr ist ein zentrales Ziel der Verkehrspolitik der Landesregierung. Ein besseres ÖPNV-Angebot ist Voraussetzung dafür, dass der Verkehrssektor seinen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele leisten kann. Dafür muss der Anteil des ÖPNV am „Modal Split“, also an der Gesamtleistung aller Verkehrsträger, deutlich steigen.

„Der ÖPNV muss das Rückgrat vernetzter Mobilitätsketten werden“, so Verkehrsminister Hendrik Wüst. „Deshalb hat das Kabinett heute die ÖPNV-Offensive beschlossen. In der Offensive bündeln wir verschiedene Maßnahmen, die den ÖPNV attraktiver, leistungsfähiger, zuverlässiger und flexibler machen.“

In der ÖPNV-Offensive werden folgende Maßnahmen gebündelt:

  • Eine Milliarde Euro stehen für das System-Upgrade der Stadt- und Straßenbahnen zur Verfügung. Damit sollen die Netze aus den 1970-er und 1980-er Jahren auf den heutigen Stand der Technik gebracht werden.
  • Gemeinsam mit der Bahn und den Aufgabenträgern investiert das Land Nordrhein-Westfalen rund 180 Millionen Euro in das regionale Schienennetz. Mit dem Paket „Robustes Netz“ soll das Schienennetz während der geplanten Bauzeiten robuster werden
  • Zur Reaktivierung von Bahnstrecken stellt das Land 140 Millionen Euro zur Verfügung.
  • 100 Millionen Euro sind für die Förderung von zusätzlichen Schnellbuslinien eingeplant.
  • Für den Ausbau und Neubau des ÖPNV in den Kommunen reserviert das Land 600 Millionen Euro als Co-Finanzierung. Damit werden Maßnahmen durch das Land co-finanziert, die aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) des Bundes gefördert werden. Hierzu gehören zum Beispiel der Aus- und Neubau von Straßenbahnen und Stadtbahnen.
  • Bis 2031 stellt das Land 120 Millionen Euro für den Ausbau von On-Demand-Verkehren bereit. Sie stellen eine neue Dienstleistung im ÖPNV dar: Kunden können auf Abruf einen Shuttle-Service bestellen.

Details zu den Maßnahmen:

Schnellbuslinien

Regionale Schnellbusverkehre sind überall dort eine ideale Ergänzung des SPNV, wo Eisenbahninfrastrukturen nicht oder nicht mehr bestehen. Sie sind gerade für den ländlichen Raum wichtig. Die Zweckverbände haben sich auf einheitliche Kriterien zur Förderung geeinigt. Die Festlegung von Linien erfolgt in Abstimmung zwischen Zweckverbänden und ÖPNV-Aufgabenträgern. Die SPNV-Pauschale wird zur Förderung regionaler Schnellbusse daher bis 2032 um insgesamt 100 Millionen Euro erhöht. Der NWL erhält hiervon 55 Prozent. Der Verkehrsausschuss des Landtags hat am 20. November 2019 das Einvernehmen zur Änderung der ÖPNV-Pauschalen-Verordnung hergestellt. Die Verordnung soll noch in diesem Jahr veröffentlicht werden und zum 01. Januar 2020 in Kraft treten.

System-Upgrade

Rahmenvereinbarungen vom 08. Juli 2019 wurden bisher mit den folgenden Verkehrsunternehmen beschlossen:

  • Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA)
  • Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21)
  • Duisburger Verkehrs-Gesellschaft AG (DVG)
  • H-Bahn-Gesellschaft Dortmund mbH
  • Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB)
  • Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK)
  • moBiel GmbH Bielefeld
  • Rheinbahn AG Düsseldorf
  • Ruhrbahn GmbH Essen
  • Flughafen Düsseldorf GmbH – Sky Train
  • STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH
  • Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV Bus und Bahn)
  • Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises (SSB)
  • SWK MOBIL GmbH Krefeld
  • WSW mobil GmbH Wuppertal

Co-Finanzierung GVFG-Bundesprogramm

Das GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) wird mit rund 600 Millionen Euro durch das Land Nordrhein-Westfalen co-finanziert. Die Förderung im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms erfolgt in NRW über die landesgesetzlichen Regelungen des ÖPNVG (§ 13 Abs.1). Die Finanzhilfen kommen dabei den Gemeinden zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse zugute. Neben dem kommunalen ÖPNV fließen die Investitionen auch in Projekte der nichtbundeseigenen Eisenbahnen und der Deutschen Bahn.

Robustes Netz

Im Rahmen der Ruhr-Konferenz haben die DB (DB Netz, DB S&S), das Verkehrsministerium und die Zweckverbände Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR), Nahverkehr Rheinland (NVR) sowie Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) den Rahmen- und Finanzierungsvertrag über die Durchführung und Finanzierung der Infrastrukturmaßnahmen zum „Robusten Netz NRW“ unterzeichnet. Der Rahmen- und Finanzierungsvertrag enthält 16 Maßnahmen zur Steigerung der Robustheit des Netzes in NRW (Stufe 1). Bei den Maßnahmen handelt es sich um Maßnahmen, die insbesondere der Verbesserung der Betriebsqualität des gesamten Schienenpersonenverkehrs (SPV) in Nordrhein-Westfalen dienen sollen. Hierfür investiert das Land Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit der Bahn und den SPNV-Aufgabenträgern rund 180 Millionen Euro in das regionale Schienennetz.

Reaktivierung von Bahnstrecken

Die Reaktivierung stillgelegter Schienenstrecken ist von großer Bedeutung für das Land Nordrhein-Westfalen. Mit der Maßnahme der Teutoburger Wald Eisenbahn (TWE) soll die Strecke von Harsewinkel über Gütersloh nach Verl reaktiviert werden. Die Gesamtkosten betragen 34,5 Millionen Euro (hiervon Zuwendungen Land 23,5 Millionen Euro).

Des Weiteren wird die Strecke der Westfälische Landeseisenbahn (Münster – Sendenhorst) reaktiviert. Die Gesamtkosten betragen 40,1 Mio. € (hiervon Zuwendungen Land 33,8 Mio. €). Die Inbetriebnahme der beiden Maßnahmen ist voraussichtlich 2023. Die weiteren Schritte sehen die Erarbeitung der Planunterlagen zur Anmeldung bei der Bezirksregierung für das Planfeststellungsverfahren durch den Vorhabenträger vor. Für den Bau und Betrieb der TWE und WLE sind insgesamt 140 Millionen Euro eingeplant.

In der Umsetzung sind bereits

  • die Hertener Bahn zwischen Gelsenkirchen-Buer Nord und Recklinghausen,
  • die Bördebahn zwischen Düren und Euskirchen und
  • die Niederrheinbahn zwischen Moers und Kamp-Lintfort.

Die Reaktivierung des Personenverkehrs auf dem Streckenabschnitt Hertener Bahn erfolgt bereits zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019. Der Neubau der Stationen Herten und Herten-Westerholt sowie der Umbau der Station Gelsenkirchen-Buer Nord zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022.

Bei der Bördebahn ist die Einführung eines Zwei-Stunden-Taktes auch an Werktagen mit einer Fahrzeit von etwa 50 Minuten zwischen Düren und Euskirchen vorgesehen. Dies ist zum Fahrplanwechsel Dezember 2019 geplant.

Durch die Reaktivierung der Niederrheinbahn soll die Stadt Kamp-Lintfort über eine SPNV-Anbindung an das Oberzentrum Duisburg angebunden werden. Es ist ein Regelbetrieb zwischen Kamp-Lintfort über Moers nach Duisburg vorgesehen. Angedacht sind dabei die neuen Haltepunkte „Kamp-Lintfort“, „Kamp-Lintfort-Süd / Kattenstraße“, „Moers-Repelen“ und „Moers-Eick“.

On-Demand-Verkehre

Ein erster Baustein ist der vom Ministerium für Verkehr ausgerufene Landeswettbewerb „Mobil NRW – Modellvorhaben innovativer ÖPNV im ländlichen Raum. Projektskizzen für Modellvorhaben sind bei der zuständigen Bezirksregierung bis zum 15. Januar 2020 einzureichen.

Land erhöht Förderung für kirchliche Büchereien auf zwei Millionen Euro

Um die Arbeit der ehrenamtlich betriebenen Büchereien in kirchlicher Trägerschaft zu unterstützen, hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft bereits im Jahr 2018 im Rahmen der Stärkungsinitiative Kultur ein dreijähriges Förderprogramm in Höhe von insgesamt 1,5 Millionen Euro aufgelegt. In bisher drei Ausschreibungsrunden konnten bereits 619 Anträge zur Aktualisierung von Medienbeständen von rund 450 der mehr als 1.200 kirchlichen Büchereien in Nordrhein-Westfalen bewilligt werden. Aufgrund des Erfolges und der weiterhin großen Nachfrage wird das Förderprogramm um zusätzliche 500.000 Euro aufgestockt und um ein weiteres Jahr verlängert. Bis 2021 wird das Land damit insgesamt zwei Millionen Euro für die kirchlichen Büchereien zur Verfügung gestellt haben.

Das Förderprogramm des Landes zielt darauf ab, die Medienangebote der Büchereien zu erweitern und zu modernisieren. Im Zentrum der Förderung steht die Anschaffung sogenannter Medienboxen für die zielgruppenspezifische Zusammenarbeit, etwa mit Kitas, Grundschulen und Seniorenheimen sowie die Aktualisierung der Bestände durch neue Bücher, E-Books oder multimediale Bilderbücher. Die Mittel in Höhe von 1,5 Millionen Euro, die seit 2018 in bisher drei Förderrunden zur Verfügung standen, sind restlos ausgeschöpft worden. Für die nun zusätzlich in 2021 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 500.000 Euro können die kirchlichen Büchereien in Nordrhein-Westfalen bis Ende November 2020 erneut über die kirchlichen Büchereifachstellen Anträge stellen.

Hintergrund:

Zwei evangelische und fünf katholische Büchereifachstellen in Nordrhein-Westfalen beraten und begleiten die Arbeit von mehr als 1.200 kirchlichen Büchereien, die von rund 13.500 Ehrenamtlichen betrieben werden. Gemeinsam mit jenen in kommunaler Trägerschaft leisten die Büchereien in kirchlicher Trägerschaft einen wesentlichen Beitrag zur Lese- und Sprachförderung sowie für die kulturelle Bildung. Viele kooperieren etwa mit Kindertageseinrichtungen und Grundschulen, organisieren Lesungen und unterstützen Zugewanderte beim Spracherwerb.

Eine App für alle Tarife in Nordrhein-Westfalen: Die mobil.nrw-App ist ab sofort verfügbar

Seit dieser Woche steht allen ÖPNV-Kunden in Nordrhein-Westfalen ein neues digitales Angebot zur Verfügung: Erstmalig können die Fahrscheine des NRW-Tarifs sowie die Verbundtickets des Aachener Verkehrsverbundes (AVV), des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR), des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) und Tickets des WestfalenTarifs in digitaler Form und aus einer Hand erworben werden. Möglich macht das die mobil.nrw-App, die Nahverkehrs-App der gleichnamigen Gemeinschaftskampagne des NRW-Verkehrsministeriums sowie der Verkehrsunternehmen, Zweckverbände, Verkehrsverbünde und -gemeinschaften in Nordrhein-Westfalen.

Die mobil.nrw-App ist ab sofort kostenfrei bei Google Play und im Apple-App-Store erhältlich. Umgesetzt wurde sie in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn.

Von der ÖPNV-App zum Mobilitätsmanager

Dank neuer digitaler Schnittstellen bildet die mobil.nrw-App erstmalig alle Verbindungen und Tarife in NRW in einer APP ab. Neben dem mobilen Ticketkauf haben Nutzer auch Zugriff auf Fahrplanauskünfte in Echtzeit und können sich Abfahrten an den nächstgelegenen Haltestellen anzeigen lassen. Zusätzlich erhalten sie aktuelle Informationen über außerplanmäßige Beeinträchtigungen und Störungen sowie Informationen zu den ausgewählten Verbindungen. Mittelfristig soll die mobil.nrw-App von einer reinen ÖPNV- schrittweise zu einer Mobilitäts-App ausgebaut werden, die auch weitere Verkehrsmittel wie Sharing-Angebote umfasst.

Die neue Marke für die Mobilität in NRW

Aber nicht nur die App wird kontinuierlich weiterentwickelt. Erst im Juni dieses Jahres ist das vollständig überarbeitete Mobilitätsportal NRW online gegangen: Aus busse-und-bahnen.nrw wurde mobil.nrw. Die neue Webseite www.mobil.nrw bündelt Informationen zu Tickets, Fahrplanauskünften und Tipps für Unternehmungen in Nordrhein-Westfalen.

Nordrhein-Westfalen macht mobil – Moped-Führerschein ab 15 kommt

Nachdem der Bundesrat beschlossen hat, dass die Bundesländer künftig selbst darüber entscheiden können, ob sie den Erwerb des Moped-Führerscheins bereits mit 15 Jahren statt mit 16 Jahren erlauben kann nach Inkrafttreten des Gesetzes durch eine Rechtsverordnung der Länder das Mindestalter gesenkt werden. Nordrhein-Westfalen hat den Ehrgeiz, dies als erstes Bundesland auch so umzusetzen.

Hintergrund:

Für die Fahrerlaubnisklasse AM für leichte Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h, den sogenannten Moped-Führerschein, galt bislang bundesweit das Mindestalter von 16 Jahren. Mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes können die Länder – sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist und in Kraft tritt – nun selbst über eigene Rechtsverordnungen das Mindestalter heruntersetzen.  

Zwischenbilanz der Digitalen Modellkommunen vorgestellt

Eine positive Zwischenbilanz des Landesprogramms „Digitale Modellkommunen NRW“ hat das Land Nordrhein-Westfalen und die Städte Aachen, Gelsenkirchen, Paderborn, Soest und Wuppertal gezogen. Bis heute wurden insgesamt 42 Projekte an den Start gebracht. Das Fördervolumen liegt bisher bei 56,6 Millionen Euro. Dadurch wurden zusätzlich private Investitionen von rund 24 Millionen Euro ausgelöst, so dass das Gesamtvolumen zurzeit bei 80,9 Millionen Euro liegt. Für den Aufbau eines leistungsstarken landesweiten Gewerbeserviceportals wurden darüber hinaus weitere rund 7 Millionen Euro Fördermittel investiert.

Beim eGovernment werden im Rahmen des Programms mittlerweile mehr als 60 hoch innovative, kommunale Leistungsbündel digitalisiert, die alle auch auf weitere Kommunen übertragbar sind und die Maßgaben des Onlinezugangsgesetzes erfüllen.

Zu den entwickelten digitalen Leistungen in den Kommunen zählen Abfallentsorgung, Ausbildungsförderung, Eheschließung und -beurkundung, Einbürgerung, Elterngeld, Fahrzeugregistereintragung und -auskunft, Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit, Führerschein, Geburtsurkunde und -bescheinigung, Kindergeld, Kfz-Kennzeichen, Meldebestätigung, Parkausweise und Zufahrtsberechtigungen, Personalausweis, Unternehmensanmeldung und -genehmigung, Wahlschein und Briefwahl, Wohngeld und Wohnsitzmeldungen.

Durch den Austausch mit den anderen Regionen und Städten in Nordrhein-Westfalen will das Land Nordrhein-Westfalen den Ideenreichtum, die Erfahrungen und die Dynamik für die landesweite Digitalisierung nutzen.

Sehr gute Rücklaufquote bei Dunkelfeldstudie

Die Landesregierung hat im August dieses Jahres 60.000 Personen dazu aufgerufen, sich an der anonymen Befragung zu Sicherheit und Gewalt in Nordrhein-Westfalen zu beteiligen. Nun steht die Rücklaufquote fest: Demnach haben insgesamt 24.549 Personen die Fragebögen zurückgesandt. Die Rücklaufquote bei der Dunkelfeldstudie beträgt damit 41 Prozent. Die Antworten werden in den kommenden Monaten ausgewertet. Sie dienen dem Land Nordrhein-Westfalen als Scheinwerfer, um das Dunkelfeld bei der Gewalt gegen Mädchen, Frauen, Jungen und Männern auszuleuchten. Mit der Dunkelfeldstudie werden wir das bisher bekannte Bild zur Sicherheitslage, Präventionsarbeit und zum Opferschutz um ein wertvolles Mosaik ergänzen. Mit den Ergebnissen aus der Befragung ist im Sommer 2020 zu rechnen.

Hintergrund:

Erstmals wird in Nordrhein-Westfalen eine repräsentative Befragung über Gewaltkriminalität – unabhängig vom Anzeigeverhalten der Opfer oder späteren Strafverfahren – durchgeführt und das Sicherheitsempfinden erfasst.

Land, Stadt Essen und DUH schließen Vergleich zur Luftreinhalteplanung Essen

Das Land Nordrhein-Westfalen, die Stadt Essen und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) haben sich vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster auf einen Vergleich zur Umsetzung des Luftreinhalteplans Essen geeinigt. Das nächste Vergleichsgespräch vor dem OVG findet am 14. Januar 2020 zu den Luftreinhalteplänen Dortmund und Bonn statt.

Einig waren sich die Beteiligten, dass die Automobilindustrie ihrer Verantwortung gerecht werden muss und sobald wie möglich die Emissionen der Fahrzeuge reduziert werden müssten, insbesondere auch durch Hardware-Nachrüstungen.

Dass die bereits ergriffenen Maßnahmen wirken, zeigen die vorliegenden NO2-Messwerte des Landesumweltamtes So sind an allen Landesmessstellen in der Stadt Essen die Messwerte rückläufig. Und es ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte im kommenden Jahr im Stadtgebiet eingehalten werden.

Eckpunkte des Vergleichs

Der im Vergleichsgespräch am 27. November 2019 vor dem OVG Münster und in den Tagen danach ausgehandelte Vergleich sieht Folgendes vor:

  • Um die Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten, setzt die Stadt Essen ein umfangreiches Maßnahmenpaket um, das in die Fortschreibung des Luftreinhalteplans aufgenommen wird. Der wichtigste Punkt betrifft die umweltsensitive Steuerung der Lichtsignalanlagen (LSA-Steuerung) an der Alfredstraße. Weitere Maßnahmen sind die Einrichtung einer Umweltspur in der Innenstadt, ein verbessertes Parkraummanagement, die Optimierung des Park & Ride-Systems und des ÖPNV-Angebots sowie der Ausbau der Infrastruktur für E-Mobilität und Radverkehr.
  • Falls wider Erwarten nach der Feststellung des Jahresmittelwerts 2020 der NO2-Grenzwert an einzelnen Messstellen weiterhin überschritten wird, treten für die entsprechenden Bereiche weitergehende konkrete und mit Fristen festgelegte Maßnahmen in Kraft. Diese im Sinne einer Auffanglösung vorsorglich benannten Maßnahmen sind ebenfalls in die Fortschreibung des Luftreinhalteplans aufzunehmen. Das sind eine erweiterte LSA-Steuerung an der Alfredstraße, eine LSA-Steuerung an der Gladbecker Straße und in Essen-Werden temporäre Parkverbote in der Brückstraße sowie ein Ortsbuskonzept.
  • Sollten die Grenzwerte für NO2 an einzelnen Messstellen auch bis zum 30. Juni 2021 nicht eingehalten werden, setzen sich DUH und das Land Nordrhein-Westfalen kurzfristig zusammen, um eine Lösung zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte zu finden. Sollten sich die beiden Beteiligten nicht verständigen können, soll eine noch zu benennende „Schiedsstelle“ eine Empfehlung für eine Lösung aussprechen, an die beide Beteiligte gebunden sind.
  • Sonderrolle A40: Für die Bundesautobahn 40 sollen bis zum 31. Dezember 2020 keine konkreten Maßnahmen getroffen und insbesondere keine Fahrverbote angeordnet werden. Der Vergleichstext sieht vor, dass sich das Land bis dahin beim Bund um Lösungen bemüht. Konkreter Vorschlag ist die Aufnahme einer Deckelung der A40 in dem Bereich, in dem die NO2-Werte überschritten werden, in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans. Sollte bis zum 31. Dezember 2020 kein Ergebnis vorliegen, sind weitere Gespräche vorgesehen.
  • Auch zur Bundesautobahn 52 wird das Land Gespräche mit dem Bund aufnehmen und sich für einen beschleunigten Ausbau der BAB 52 einsetzen. Insbesondere ein Lückenschluss auf der A52 zwischen dem AD Essen Ost und dem AK Essen Nord würde zu einer Verkehrsentlastung und einer Verbesserung der Luftqualität in der Essener Innenstadt sowie auch der BAB 40 führen und neue Möglichkeiten für die Stadtentwicklung eröffnen. So könnte zum Beispiel Verkehrsraum entlang der Achse B224 frei werden und für eine Optimierung der Radwege oder des ÖPNV-Angebotes genutzt werden.