Themen der Woche im Landtag NRW 49. Kalenderwoche 2020

  • Kommunen erhalten in den kommenden Tagen einen Ausgleich von Gewerbesteuermindererträgen in Höhe von 2,72 Milliarden Euro
  • Waldförderung: Land will 2021 über 75 Millionen Euro bereitstellen
  • Land plant deutliche Aufstockung der Mittel für die Verbraucherzentrale
  • Privater Hörfunk in Nordrhein-Westfalen erhält weitere finanzielle Hilfen im Zuge der Corona-Pandemie
  • Abschlussbilanz Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht: 958 Verstöße
  • Freiwilligenregister des Landes Nordrhein-Westfalen: Neue Verordnung regelt rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen für den Einsatz von Freiwilligen
  • 1000 Studienplätze: Land setzt Studienplatz-Offensive erfolgreich um
  • Brachflächen in Kommunen aktivieren – Aufruf zur Initiative „Bau.Land.Partner.“
  • Schulträger haben bereits 438 Millionen Euro für Digitalisierung beantragt
  • NRW-Startup Monitor 2020: Neugründungen nehmen weiter zu
  • Landeswettbewerb für lebenswertere Städte

 

Kommunen erhalten in den kommenden Tagen einen Ausgleich von Gewerbesteuermindererträgen in Höhe von 2,72 Milliarden Euro

Das Land Nordrhein-Westfalen überweist 2,72 Milliarden Euro zum pauschalen Ausgleich von Gewerbesteuermindererträgen an die Kommunen: Das Geld stammt zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte vom Land. In dieser Woche erhielten die 396 Städte und Gemeinden die Bescheide. Am Montag der kommenden Woche, also am 14. Dezember 2020, erfolgt die Auszahlung.

Die Corona-Pandemie belastet derzeit alle staatlichen Ebenen – und im Speziellen auch die Kommunen. Neben zusätzlichen Ausgaben sind dafür insbesondere die wegen der schwierigen konjunkturellen Situation zurückgehenden Einnahmen aus der fiskalisch bedeutsamen Gewerbesteuer verantwortlich. Der auf die jeweilige Gemeinde entfallende Anteil an dem insgesamt zur Verfügung stehenden Gesamtbetrag entspricht vereinfacht dargestellt ihrem Anteil an der Gesamtsumme aller Aufkommensrückgänge nach einem vom Landtag Nordrhein-Westfalen beschlossenen Schlüssel. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die Verteilung der Ausgleichsmasse proportional zur Verteilung der Ausgleichsbedarfe erfolgt. Gemeinden, deren maßgebliche Netto-Gewerbesteuer nach dem gesetzlichen Berechnungsmodus nicht geringer ausgefallen ist, erhalten eine Ausgleichsleistung auf Grundlage ihres Anteilswertes.

Über diese Hilfe hinaus stellt das Land den Kommunen in diesem Jahr durch das Gemeindefinanzierungsgesetz die Rekordsumme von gut 12,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Hinzu kommt die dauerhafte Entlastung über die Kosten der Unterkunft, die in diesem Jahr rund zusätzliche eine Milliarde Euro in die kommunalen Kassen bringen wird. Auch investiert Nordrhein-Westfalen rund eine Milliarde Euro mehr in die Krankenhäuser, der Bund weitere 630 Millionen Euro. Zudem stellt das Land über seine Förderbank NRW.BANK weitere Unterstützungsprogramme bereit, um die Liquiditätsversorgung jeder einzelnen nordrhein-westfälischen Kommune in der aktuellen Krise zu gewährleisten.

Waldförderung: Land will 2021 über 75 Millionen Euro bereitstellen

Für die Bewältigung der Waldschäden und den Aufbau klimafester Wälder sollen im Jahr 2021 nach den Vorstellungen der Landesregierung allein im Rahmen der Extremwetter-Förderung über 75 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Darin bereits enthalten ist der voraussichtliche Bundesanteil. Damit werden die Fördermittel im kommenden Jahr deutlich aufgestockt. Die abschließende Lesung mit der Verabschiedung des Haushaltes steht im Plenum des Landtags für den 16./17. Dezember 2020 auf der Tagesordnung. Einfluss auf die Fördermittel können zudem noch die Regelungen zum Vollzug des Haushaltsgesetztes haben.

In diesem Jahr wurden für die Extremwetter-Förderung ursprünglich Mittel in Höhe von 36 Millionen Euro bereitgestellt, die in den zurückliegenden Wochen noch einmal um weitere rund zehn Millionen Euro aufgestockt wurden. Ein Teil der 2020 beantragten Fördermittel wurden bereits im Vorgriff auf die Fördermittel des Jahres 2021 bewilligt, im Rahmen sogenannter Verpflichtungsermächtigungen. Daher sind Mittel in Höhe von etwa 20 Millionen bereits gebunden.

Parallel zu den Fördermitteln aus der Extremwetter-Richtlinie hat der Bund Ende November 2020 zusätzlich 500 Millionen Euro im Rahmen einer einmaligen „Nachhaltigkeitsprämie“ zur Verfügung bereitgestellt. Interessierte können weiterhin unter  www.bundeswaldpraemie.de online einen Antrag stellen.

Land plant deutliche Aufstockung der Mittel für die Verbraucherzentrale

Das Land will die institutionelle Förderung der Verbraucherzentrale deutlich ausweiten und ihr bis 2025 Planungssicherheit geben. Für die kommenden fünf Jahre sollen insgesamt über 110 Millionen Euro an Haushaltsmitteln bereitgestellt werden. Die derzeit 61 Beratungsstellen sichern ein flächendeckendes Beratungsangebot. Mit der geplanten Erhöhung sollen die Verbraucherzentrale zukunftsfähig aufgestellt werden.

Vor Ort erhalten die Verbraucherinnen und Verbraucher verlässliche Informationen sowie schnelle und unbürokratische Hilfe. Wie wichtig schnelle und anbieterunabhängige Informationen zu Fragen des Verbraucheralltags sind, hat sich gerade in der Corona-Pandemie gezeigt, etwa im Rahmen des Angebotes der Corona-Hotline der Verbraucherzentrale.

Die Verbraucherzentrale ist eine wichtige Stütze und unabhängige Beraterin für rund 18 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher in Nordrhein-Westfalen. Jedes Jahr wenden sich in Nordrhein-Westfalen rund 850.000 Ratsuchende an die Verbraucherzentrale NRW. Das Angebot reicht von aktuellen Informationen über persönliche Beratung bis hin zur Rechtsberatung und -vertretung.

Seit der ersten Vereinbarung zwischen Land und Verbraucherzentrale NRW e.V. im Jahr 2007 wurden die Mittel kontinuierlich erhöht, so auch im Entwurf der Kooperationsvereinbarung für die Periode zwischen 2021 und 2025. Derzeit beläuft sich die aktuelle Höhe der institutionellen Förderung im laufenden Haushaltsjahr 2020 auf 16,5 Millionen Euro. Für das Haushaltsjahr 2021 sind mehr als 21 Millionen Euro vorgesehen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen unter anderem durch neue und bessere digitale Angebote neue Zugangswege zu Informationen erhalten. Aber auch die wichtige Arbeit der Verbraucherzentrale zur Beratung der Verbraucherinnen und Verbraucher rund um die vielfältigen Konsumfragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie soll fortgesetzt werden. Das Beratungsstellennetz soll bedarfsgerecht ausgebaut werden.

Weitere Informationen…

… zur Verbraucherzentrale NRW: http://www.vz-nrw.de/home

…zum Thema Verbraucherschutz: https://www.umwelt.nrw.de/verbraucherschutz

Privater Hörfunk in Nordrhein-Westfalen erhält weitere finanzielle Hilfen im Zuge der Corona-Pandemie

Zur Überbrückung der Folgen der COVID-19-Pandemie erhalten 47 Radiosender in Nordrhein-Westfalen finanzielle Unterstützung aus dem Bundesprogramm „NEUSTART KULTUR“ in Höhe von insgesamt mehr als 850.000 Euro. Die Rundfunkkommission der Länder hatte bereits im Mai ein Maßnahmenpaket vom Bund gefordert. Die bereitgestellten Mittel werden nun durch die Landesanstalt für Medien NRW vergeben.

Mit dem „Solidarpakt Lokalfunk NRW“ hatten sich das Land, die Landesanstalt für Medien NRW, die Akteure des Lokalfunks und Infrastrukturanbieter bereits im Frühjahr gemeinsam auf eine umfangreiche Unterstützung des privaten Hörfunks verständigt. Pandemie-bedingt sind die Werbeeinnahmen im Jahr 2020 deutlich zurückgegangen, was die Sender in ihrer Funktionsfähigkeit gefährdet. Ziel der Hilfen ist es gewesen, redaktionelle Arbeitsplätze zu sichern und die Distributionskosten für etwa drei Monate bereitzustellen.

Nun soll zusätzlich auch das Geld aus dem Bundesprogramm dazu dienen, die Sender bei den Betriebskosten zu entlasten. Die Mittel fließen an die 44 Stationen des Lokalfunks in Nordrhein-Westfalen sowie Antenne Pulheim, Lulu FM und Radio NRW als Dachverband. Die Höhe der Förderung orientiert sich an den konkreten Umsatzeinbußen und den tatsächlichen Distributionskosten der jeweiligen Sender. Die beiden Hilfsprogramme summieren sich auf insgesamt rund 1,6 Millionen Euro.

Der private Hörfunk ist ein unerlässliches Element der Medienvielfalt in Deutschland und bietet Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu flächendeckenden Informationen. Diese sind besonders in Krisenzeiten unverzichtbar.

Abschlussbilanz Schwerpunktkontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht: 958 Verstöße

Bei gemeinsamen Schwerpunktkontrollen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Nordrhein-Westfalen haben Eisenbahnverkehrsunternehmen, Deutsche Bahn, Bundespolizei und Ordnungsämter 958 Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt. Wer keine Maske getragen oder Mund und Nase nicht bedeckt hatte, muss jetzt mit einem Bußgeldbescheid vom Ordnungsamt rechnen.

Auf neun ausgewählten Strecken und Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen hatten  Eisenbahnverkehrsunternehmen, Deutsche Bahn, Bundespolizei und Ordnungsämter am Montag, 7. Dezember, zwischen 11.00 und 18.00 Uhr die Einhaltung der Maskenpflicht in Bahnen sowie im Bahnhof und auf Bahnsteigen kontrolliert. Rund 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DB, der Verkehrsunternehmen, der Aufgabenträger, der Ordnungsämter und der Bundespolizei waren bei den Schwerpunktkontrollen im SPNV in Nordrhein-Westfalen im Einsatz.

Der Großteil der Menschen ohne Maske war am Nachmittag und frühen Abend bei hohem Verkehrsaufkommen im Berufsverkehr unterwegs. In den ersten drei Stunden bis 14.00 Uhr wurden 259 Verstöße festgestellt. In der Abschlussbilanz von Bundespolizei, Verkehrsbetrieben, DB und Ordnungsämtern kamen 958 Fälle zusammen.

Bereits am 24. November waren bei landesweiten Kontrollen in Nordrhein-Westfalen 805 Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt worden. Drei Monate zuvor, am 24. August 2020, waren es 1.707 Verstöße, die ebenfalls bei einer landesweiten Prüfung im SPNV ermittelt wurden.

Außer in Nordrhein-Westfalen wurde am Montag auch in anderen Bundesländern im Schienenpersonennahverkehr kontrolliert. Gleichzeitig fanden auf Initiative des Bundesverkehrsministeriums, der Deutschen Bahn und der Bundespolizei Kontrollen im Fernverkehr statt.

Seit dem 27. April 2020 schreibt die Coronaschutzverordnung vor, dass im ÖPNV eine Mund-und-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Das gilt nicht nur in Bussen und Bahnen, sondern ebenso in den Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen. Wer keine Maske trägt oder Mund und Nase nicht bedeckt hat, muss seit dem 12. August in Nordrhein-Westfalen mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen.

Freiwilligenregister des Landes Nordrhein-Westfalen: Neue Verordnung regelt rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen für den Einsatz von Freiwilligen

Das Land regelt mit der neuen „Verordnung zur Ausübung eines Freiwilligendienstes in einer epidemischen Lage“ (FdVO-NRW) die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Freiwilligen im Gesundheitswesen zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat heute der entsprechenden Vorlage die nötige Zustimmung gegeben. Nicht nur die Freiwilligen selbst, sondern auch die Impfzentren, stationäre oder mobile Abstrichzentren, Krankenhäuser, stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste aber auch Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Rettungsdienste oder die unteren Gesundheitsbehörden haben damit Klarheit, wie sie das Freiwilligenregister nutzen können. Die FdVO-NRW soll nach Abschluss des Prozesses der Verordnungsgebung durch den Landtag am 17. Dezember 2020 in Kraft treten.

Mittlerweile haben sich über 11.000 ausgebildete Fachkräfte aus dem Gesundheits- und Pflegebereich im Freiwilligenregister des Landes Nordrhein-Westfalen registriert. Unter anderem stehen 3.270 Ärztinnen und Ärzte, 1.883 medizinische Fachangestellte und 3.118 staatlich anerkannte Pflegefachkräfte zur Vermittlung bereit.  Das von der Ärztekammer Nordrhein und Westfalen-Lippe organisatorisch betreute Freiwilligenregister wird mit geschultem Personal die passgenaue Vermittlung der Freiwilligen an die Einsatzstellen organisieren.

Regelungen zur Vergütung

  • Für Freiwillige, die durch ihren Arbeitgeber oder ihren Dienstherren freigestellt werden und künftig bei einer Einsatzstelle des Öffentlichen Gesundheitsdienstes oder in einem Impfzentrum eingesetzt werden, kommt das Land Nordrhein-Westfalen für den Lohnausfall auf und erstattet den freistellenden Arbeitgebern die Kosten.
  • Auch Selbstständige, die einen Freiwilligendienst in Impfzentren oder Einsatzstellen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes antreten, haben einen Anspruch auf Erstattung ihres Verdienstausfalls gegenüber dem Land.
  • Freiwillige können aber auch mit den Einsatzstellen eigenständig Arbeitsverträge abschließen oder im Rahmen ehrenamtlicher Hilfe tätig werden. Im Fall des Abschlusses eines Arbeitsvertrages werden die Tarife des öffentlichen Dienstes angewendet.

Weitere Informationen

Adresse, an die sich die Freiwilligen zur Registrierung wenden können: www.freiwilligenregister-nrw.de

Adresse, an die Unterstützungsanfragen von Einrichtungen eingegeben werden: freiwilligenregister@aekwl.de

1.000 neue Studienplätze: Land setzt Studienplatz-Offensive erfolgreich um

Das Land und die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen setzen ihre gemeinsame Studienplatz-Offensive für die Lehrkräfte von morgen erfolgreich um. Im Rahmen von neuen Vereinbarungen mit den Hochschulen werden in den vier Bereichen Grundschullehramt, Sonderpädagogik, Pflegepädagogik und Sozialpädagogik dauerhaft mehr als 1000 zusätzliche Studienplätze an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen geschaffen. Für das Grundschullehramt (300 Studienplätze) und die Sozialpädagogik (90 Studienplätze) stehen die weiteren Studienplätze bereits zum aktuellen Wintersemester 2020/2021 vollständig zur Verfügung.

Im Bereich Pflegepädagogik (120 Studienplätze) hat der Ausbau bereits zum Wintersemester 2019/2020 begonnen und wird auch im Jahr 2020 weiter vorangetrieben, für den Bereich Sonderpädagogik befindet sich die Landesregierung derzeit in finalen Gesprächen mit den beteiligten Hochschulen, die Anfang 2021 abgeschlossen werden sollen. 250 der insgesamt geplanten 500 weiteren Bachelor-Studienplätze für die Sonderpädagogik sind bereits zum jetzigen Wintersemester eingerichtet worden und kommen Studierenden damit bereits zugute.

Die notwendigen Mittel in Höhe von rund 115 Millionen Euro bis zum Jahr 2025, die für den dauerhaften Ausbau der zusätzlichen Studienplatzkapazitäten notwendig sind, werden vom Land und den beteiligten Hochschulen bereitgestellt.

Im Grundschullehramt wurden zum Wintersemester 2020/2021 dauerhaft 300 Bachelor-Studienplätze und später anwachsend die zugehörigen Masterstudienplätze geschaffen beziehungsweise dauerhaft eingerichtet. Mit der bereits erfolgten Erhöhung im Jahr 2018 entspricht dies seit Beginn der Legislaturperiode insgesamt rund 700 neuen Plätze. Seit Beginn des Wintersemesters 2020/2021 können insgesamt 2530 Studienanfängerinnen und -anfänger an den Universitäten Bielefeld (470), Dortmund (300), Duisburg-Essen (295), Köln (270), Münster (370), Paderborn (210), Siegen (215) und Wuppertal (400) ein Studium für das Grundschullehramt aufnehmen.

Im Lehramt für sonderpädagogische Förderung (Sonderpädagogik), bei dem neben Lehrkräften für Förderschulen und Schulen für Kranke auch Lehrkräfte für das Gemeinsame Lernen an allgemeinen Schulen ausgebildet werden, wurden bereits zum jetzigen Wintersemester rund 250 Bachelor-Studienplätze eingerichtet. Somit gibt es auch hier zum aktuellen Wintersemester mehr Studienplätze. In den nächsten Jahren sind weitere 250 Plätze vorgesehen. Damit schaffen beziehungsweise sichern Land und Hochschulen seit Beginn der Legislaturperiode in der Sonderpädagogik insgesamt 750 Plätze. Zum jetzigen Wintersemester stehen aktuell rund 2000 Bachelor-Studienplätze an den Universitäten Bielefeld (393), Dortmund (300), Köln (753), Paderborn (160), Siegen (188, teilweise zulassungsfrei) und Wuppertal (175) zur Verfügung.

Bei der Erweiterung der Kapazitäten im Bereich Pflegepädagogik steht der Ausbau der Masterstudienplätze im Vordergrund. Der Mehrbedarf resultiert aus gesetzlichen Änderungen im Pflegeberufegesetz des Bundes, das für Lehrende an Pflegefachschulen künftig einen Masterabschluss vorschreibt. In der Pflegepädagogik wurde die Einrichtung von 120 neuen Masterstudienplätzen vereinbart. Je 30 zusätzliche Masterstudienplätze sollen an den Fachhochschulen Bielefeld und Münster, der Hochschule für Gesundheit in Bochum sowie der Katholischen Hochschule NRW geschaffen werden.

Für die berufliche Fachrichtung Sozialpädagogik für das Lehramt an Berufskollegs gibt es zum Wintersemester 2020/2021 nunmehr insgesamt rund 140 Bachelor-Studienplätze und später anwachsend die dazugehörigen Master-Studienplätze. Zuvor hatte in Nordrhein-Westfalen alleinig die Technische Universität Dortmund 40 Bachelor-Studienplätze angeboten, das entspricht einer Erhöhung um mehr als 200 Prozent. Die neuen Studienplätze verteilen sich auf die Universitäten Dortmund (79), Paderborn (30) und Wuppertal (30).

Brachflächen in Kommunen aktivieren – Aufruf zur Initiative „Bau.Land.Partner.“

Das Land Nordrhein-Westfalen ruft Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen dazu auf, sich am Bewerbungsverfahren des Förderinstruments „Bau.Land.Partner.“ zu beteiligen: „Bau.Land.Partner.“ dient dem Ziel, Hemmnisse bei der Aktivierung von ungenutzten und brachgefallenen Grundstücken zu beseitigen und die Brachflächen gemeinsam mit den Kommunen und Grundstückseigentümern zu neuem Leben zu erwecken. Dies passiert im Dialog mit allen Beteiligten. Die Städte und Gemeinden sind ab sofort wieder aufgerufen, sich mit ihren Standorten für das Programm Bau.Land.Partner. zu bewerben.“

An dem Förderinstrument (früher Flächenpool NRW) beteiligen sich bereits 88 Städte und Gemeinden mit 274 Standorten und einem Entwicklungspotenzial von 1.590 Hektar Fläche. Davon konnten 741 Hektar für die Zielnutzung Wohnen identifiziert werden.

Typische Beispiele für die Hilfe durch Bau.Land.Partner sind brachliegende Freiflächen im Siedlungszusammenhang. Hier sind häufig strittige Eigentümer- beziehungsweise Erbengemeinschaften oder beeinträchtigende Rahmenbedingungen der Flächennutzung wie Hochspannungsleitungen vorzufinden. Daneben gibt es in vielen Kommunen ehemalige Gewerbe- oder Industrieareale mit unklaren Perspektiven, die Bodenuntersuchungen oder Rückbaukosten verursachen. Zudem gibt es in einigen Kommunen innerstädtische Gemengelage mit Aufwertungs- und Nachverdichtungspotenzial.

Das Land hilft im Rahmen von Bau.Land.Partner. bei der Aktivierung dieser Flächen. Dies geschieht etwa durch die Moderation zwischen Eigentümern und Kommunen, Einschätzung der ökonomischen und rechtlichen Machbarkeit und der Klärung von Nutzungsperspektiven. Eine Standortanalyse sowie darauf aufbauende Planungen und überschlägige Kostenberechnungen, beispielsweise für die Herrichtung und Erschließung, sind ebenfalls Bestandteile des Leistungsumfangs von Bau.Land.Partner.

Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen erhalten Sie unter: www.baulandpartner.nrw/info/bewerbung/.

Hintergrund

Bau.Land.Partner. ist ein Unterstützungsinstrument der Initiative „Bau.Land.Leben.“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Förderinstrument des Ministeriums bietet ein umfassendes Beratungs- und Unterstützungsangebot für die Kommunen durch die landeseigene Entwicklungsgesellschaft NRW.URBAN und die BahnflächenEntwicklungsGesellschaft (BEG NRW).

Die Verfügbarkeit von Grundstücken ist ein wesentlicher Faktor, um mehr Wohnraum verwirklichen zu können. Deshalb hat Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, die Landesinitiative „Bau.Land.Leben.“ gegründet. Unter dem Titel „Wir leben Bauland. Mehr Bauland aktivieren, mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen“ werden – bundesweit einmalig –Unterstützungsinstrumente des Landes vorgestellt, die maßgeschneidert zugeschnitten sind. Mit dieser Initiative bündelt das Ministerium alle Unterstützungsangebote, Initiativen und Aktivitäten zur Mobilisierung von Bauland erstmalig unter einem gemeinsamen Dach und unterstützt Kommunen und Grundstückseigentümer, Bauland zeitnah und nachfragegerecht zu entwickeln.

Weitere Informationen zur Initiative „Bau.Land.Leben.“ finden Sie unter www.baulandleben.nrw.

Schulträger haben bereits 438 Millionen Euro für Digitalisierung beantragt

Die Digitalisierung an den Schulen in Nordrhein-Westfalen geht weiter voran. Das geht aus den aktuellen Abrufzahlen des Digitalpakts Schule sowie der digitalen Ausstattungsprogramme für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler hervor. Danach haben die Kommunen in Nordrhein-Westfalen als Schulträger bereits Förderanträge in Höhe von insgesamt rund 438 Millionen Euro gestellt.

Im Folgenden wird ein Überblick über den aktuellen Stand der landesweiten Ausstattungsprogramme gegeben.

  • Digitalpakt Schule: 223 Millionen Euro beantragt

Mit dem DigitalPakt Schule haben der Bund und die Länder einen großen Schritt in die Richtung der flächendeckenden Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen gemacht. Mit dem DigitalPakt wird der Ausbau der IT-Infrastruktur an Schulen gefördert. Förderbar sind die Bereiche IT-Grundstruktur, digitale Arbeitsgeräte, schulgebundene mobile Endgeräte sowie regionale Maßnahmen, soweit diese von den Schulen unmittelbar genutzt werden können. Von den rund fünf Milliarden Euro Gesamtvolumen stehen den NRW-Schulen etwa eine Milliarde Euro zur Verfügung. Insgesamt lagen mit Stand vom 30. November 2020 in Nordrhein-Westfalen Förderanträge mit einem Gesamtvolumen von rund 223 Millionen Euro aus dem DigitalPakt Schule vor.

  • Sofortausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler: 136 Millionen Euro beantragt

Bund und Länder hatten sich auf eine Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule in Höhe von 500 Millionen Euro verständigt, um Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten auszustatten. Auf das Land Nordrhein-Westfalen entfallen davon rund 105 Millionen Euro. Die Landesregierung hat zusätzlich 55 Millionen Euro bereitgestellt, sodass insgesamt von Land und Bund 160 Millionen Euro bereitstehen. Die Kommunen erbringen einen Eigenanteil von 17,8 Millionen Euro, sodass insgesamt rund 178 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Eine individuelle Bedürftigkeitsprüfung ist hierbei nicht vorgesehen. Die schulgebundenen mobilen Endgeräte werden den bedürftigen Schülerinnen und Schülern in Form einer Leihe unentgeltlich von der Schule zur Verfügung gestellt. Mit Stand 30. November 2020 haben die Schulträger in NRW Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 136 Millionen Euro gestellt. Die Landesregierung hat mit der Änderung der Förderrichtlinie für die Schulträger die Möglichkeit geschaffen, die Mittel noch bis zum 31. Juli 2021 verausgaben zu können.

  • Dienstliche Endgeräte für Lehrerinnen und Lehrer: 79 Millionen Euro beantragt

Das Land unterstützt die Schulträger im Rahmen des Konjunkturprogramms 2020 bei der Ausstattung der Lehrkräfte mit dienstlichen Endgeräten und stellt dafür 103 Millionen Euro bereit. Mit Stand 30. November 2020 haben die Schulträger in NRW Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 79 Millionen Euro gestellt. Auch bei diesem Programm hat die Landesregierung für die Schulträger die Möglichkeit geschaffen, die Mittel noch bis zum 31. Juli 2021 verausgaben zu können. Allerdings ist es das Ziel der Landesregierung, dass die Endgeräte möglichst schnell in den Schulen ankommen.

  • LOGINEO NRW

Das Land arbeitet mit Hochdruck auch daran, die Voraussetzungen für eine einfache, schnelle und sichere digitale Kommunikation zu stärken. Mit LOGINEO NRW stellt das Land Nordrhein-Westfalen den Schulen sowie den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung seit dem vergangenen Jahr eine rechtssichere und kostenfreie Arbeitsplattform zur Verfügung, die schulische Abläufe für Lehrerinnen und Lehrer vereinfacht und erleichtert. Mit LOGINEO NRW erhalten die Lehrerinnen und Lehrer Zugriff auf eine Vielzahl von Anwendungen: Über die webbasierte Plattform können sie mittels dienstlicher E-Mail-Adressen rechtssicher kommunizieren, Termine in gemeinsamen Kalendern organisieren und Unterrichtsmaterialien in einem geschützten Cloudbereich austauschen. LOGINEO NRW wird mittlerweile von 1.644 Schulen eingesetzt (Stand: 30. November 2020).

Seit Juni 2020 stellt das Land den Schulen eine weitere Anwendung zur Verfügung. Das kostenfreie Lernmanagementsystem LOGINEO NRW-LMS ist eine Lernplattform, die das Lernen auf Distanz erleichtert und zugleich dazu beiträgt, Lehr- und Lernprozesse auch im Präsenzunterricht digital zu unterstützen. Schulen können ihren kostenfreien Zugang zu LOGINEO NRW-LMS unabhängig vom Hauptsystem LOGINEO NRW beantragen. Bis zum 30. November 2020 haben sich insgesamt 2.147 Schulen in Nordrhein-Westfalen entschieden, das Lernmanagementsystem LOGINEO NRW-LMS einzusetzen.

Seit August 2020 können die Schulen in Nordrhein-Westfalen außerdem den LOGINEO NRW-Messenger nutzen, um auf digitalem Wege einfach, schnell und sicher mit den Schülerinnen und Schülern zu kommunizieren, perspektivisch auch mit einem Videokonferenztool. Mittlerweile nutzen 1.363 Schulen den LOGINEO NRW-Messenger (Stand:30. November 2020).

NRW-Startup Monitor 2020: Neugründungen nehmen weiter zu

Nordrhein-Westfalen verfügt über ein vernetztes und aktives Start-up-Ökosystem, die Gründungszahlen der Startups zeigen auch in der Corona-Krise nach oben. Damit es weiter aufwärtsgeht, brauchen die Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer stärkere Impulse in den Bereichen Wachstum und Finanzierung. Das sind die Ergebnisse des Nordrhein-Westfalen Startup Monitors 2020.

Die wichtigsten Ergebnisse des Startup Monitors 2020 für Nordrhein-Westfalen:

  • Nordrhein-Westfalen hat ein vernetztes und aktives Ökosystem: Mit einem Anteil von 19 Prozent haben zum dritten Mal in Folge so viele Start-ups teilgenommen wie in keinem anderen Bundesland. Dabei sind Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen vergleichsweise jung: Während sich auf Bundesebene rund 22 Prozent der Startups in der Seed Stage – also der frühesten Entwicklungsphase – befinden, sind dies hier 31 Prozent.
  • Erstgründer spielen in Nordrhein-Westfalen eine wichtige Rolle: Laut Umfrage fallen hierzulande 63 Prozent in diese Kategorie (Bund: 53 Prozent).
  • B2B ist für viele Start-ups entscheidend: Rund 65 Prozent der Befragten erwirtschaften mehr als 50 Prozent ihrer Umsätze im Geschäftskunden-Bereich.
  • Das Ökosystem in Nordrhein-Westfalen zeichnet sich durch Offenheit aus: Der Anteil der Gründerinnen und Gründer mit Migrationshintergrund entspricht mit 28 Prozent etwa dem Anteil in der Erwerbsbevölkerung. (Bund: 20 Prozent Anteil an den Gründern, 25 Prozent an der Erwerbsbevölkerung).
  • Trotz Corona-Krise nimmt die Gründungsaktivität zu: Im ersten Halbjahr 2020 gab es in Nordrhein-Westfalen 17 Prozent mehr Start-up-Gründungen als im Vorjahreszeitraum. Mit den politischen Maßnahmen konnten viele Start-ups in der Krise unterstützt werden. Insgesamt bewerten 66 Prozent der nordrhein-westfälischen Start-ups die wirtschaftspolitischen Initiativen positiv (Bund: 56 Prozent).
  • Wachstum erfordert zusätzliche Ressourcen: So haben bereits 57 Prozent der Befragten externes Kapital aufgenommen und 18 Prozent beschäftigen mehr als zehn Personen.
  • Hochschulen stärken das Ökosystem: Viele Gründerinnen und Gründer haben an den nordrhein-westfälischen Hochschulen studiert, 84 Prozent bewerten die Nähe zu Universitäten als (sehr) gut. Bei der Anziehungskraft auf Talente aus anderen Regionen besteht jedoch noch Verbesserungspotenzial.

Der Nordrhein-Westfalen Startup Monitor wird vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen beauftragt und vom Startup-Verband in diesem Jahr zum zweiten Mal herausgegeben. Die Studie basiert auf den Daten von insgesamt 372 nordrhein-westfälischen Start-ups mit ihren 879 Gründerinnen und Gründern und insgesamt 2.591 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Rahmen der Befragung zum Deutschen Startup Monitor 2020 ermittelt wurden.

Landeswettbewerb für lebenswertere Städte

Das Ministerium für Verkehr hat den Landeswettbewerb „Mobil.NRW – Mobilität in lebenswerten Städten“ ausgeschrieben. Gefördert werden innovative Projektideen für saubere, bessere Mobilität im urbanen Raum. Fördersumme: 100 Millionen Euro!

Das Verkehrsministerium ruft Städte, Kreise und Gemeinden auf, Konzepte einzureichen, die pragmatische Alternativen in der Mobilität aufzeigen, wie wir in Zukunft mobil sein wollen. Die Umsetzung der ausgezeichneten Projekte unterstützt das Verkehrsministerium mit insgesamt 100 Millionen Euro bis zum Jahr 2026. Diese Förderung zielt unter anderem auf die Stärkung des Fuß- und Radverkehrs in den Innenstädten ab, ein besseres Angebot im ÖPNV und eine dichtere Vernetzung von Bus- und Bahn mit Bike-, Scooter- oder Carsharing-Angeboten. Ganz wichtig: Informationen über diese Mobilitätsangebote sollen auch digital verfügbar sein.

Dabei geht es nicht nur um Mobilität in Innenstädten, sondern auch in Nebenzentren und Wohnquartieren.

Zum Landeswettbewerb des Verkehrsministeriums

Die Projektauswahl erfolgt im Rahmen eines zweistufigen Wettbewerbsverfahrens: In Stufe I wählt eine Jury aus den eingereichten Projektskizzen die Vorhaben aus, die in Stufe II bis zur Umsetzungsreife weiterqualifiziert werden sollen. Für die Weiterqualifizierung der Projektideen können die bis hierhin erfolgreichen Teilnehmer bis zu 20.000 Euro für die Beauftragung eines externen Dienstleisters beantragen. Die am Ende der zweiten Stufe ausgewählten Projekte können dann ab 2022 in die Umsetzung gehen. Hierfür stehen bis 2026 insgesamt 100 Millionen Euro bereit.

Teilnahmeberechtigt sind alle Städte, Kreise und Gemeinden. In der ersten Stufe sollen die Projektskizzen bis zum 16. April 2021 an BessereStadtMobilitaet@vm.nrw.de gerichtet werden. Der Wettbewerb ist Teil der ÖPNV-Offensive. Den Förderaufruf zum Landeswettbewerb „Mobil.NRW – Mobilität in lebenswerten Städten“ finden Sie hier:

https://www.vm.nrw.de/presse/_container_presse/Foerderaufruf_Landeswettbewerb-Mobilitaet-lebenswerte-Staedte.pdf