08 Feb Themen der Woche im Landtag NRW 5. Kalenderwoche 2021
- Soforthilfe Sport: Fünf Millionen Euro zusätzlich für existenzgefährdete Sportvereine
- Hilfen für psychisch besonders belastete Menschen in der Coronakrise
- Finanzämter unterstützen in Corona-Pandemie: Mehr Liquidität für betroffene Unternehmen – mehr Zeit für Steuerberater
- Virtuelles Krankenhaus Nordrhein-Westfalen: Kliniken nehmen telemedizinisches Angebot für Corona-Patienten sehr gut an
- Meistergründungsprämie NRW – Landesregierung stellt für Existenzgründungen im Handwerk 13,5 Millionen Euro bereit
- Vollständige Schulgeldfreiheit in Gesundheitsfachberufen
- Kampf gegen Kindesmissbrauch: 300 Euro Erschwerniszulage
- Masterplan Grundschule bringt ein großes Plus – Stärkung der Grundkompetenzen im Rechnen von Beginn an
- Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe setzt neue Impulse im Rehasport
- Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen
- Unterstützung der Verbraucherzentrale bis 2025 gesichert
- Regionale Wirtschaftsförderung 2020 um 17 Prozent gestiegen
- Zwölf neue Europaschulen in Nordrhein-Westfalen
Soforthilfe Sport: Fünf Millionen Euro zusätzlich für existenzgefährdete Sportvereine
Das Land Nordrhein-Westfalen wird auch weiterhin existenziell in Not geratene Sportvereine mit der Soforthilfe Sport unterstützen. Dafür hat der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages mit Beschluss vom 3. Februar 2021 zusätzliche Mittel in Höhe von fünf Millionen Euro bereitgestellt.
Von den im Jahr 2020 zur Verfügung gestellten Landesmitteln in Höhe von zehn Millionen Euro wurden bisher gut neun Millionen Euro ausgezahlt. Mit den Hilfen konnten 768 Sportvereine vor der Zahlungsunfähigkeit bewahrt werden.
Der Beantragungszeitraum für die dritte Förderphase endet am 15. März 2021. Die anschließende Förderphase ist zunächst bis zum 30. Juni 2021 geplant. Sportvereine sowie Bünde und Fachverbände können ihre Anträge online über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen stellen. Vereine, die bereits eine Soforthilfe erhalten haben, sind nicht von weiteren Förderungen ausgeschlossen.
Hilfen für psychisch besonders belastete Menschen in der Coronakrise
Für die Betreuung von psychisch besonders belasteten Menschen in der Corona-Pandemie stellt das Land Nordrhein-Westfalen zusätzliche Mittel zur Verfügung: Beratungsstellen, Sozialpsychiatrische Zentren und Gesundheitsämter können kurzfristig und unkompliziert Gelder beantragen, um beispielsweise ihr Angebot durch Telefon- und Videoberatung zu ergänzen, Schutzmaterial wie Plexiglaswände zu beschaffen oder Honorarkräfte für ein Krisentelefon zu bezahlen. Zur Stärkung der gemeindepsychiatrischen Strukturen in Nordrhein-Westfalen stehen ab März weitere 500.000 Euro zur Verfügung.
Das Land hatte bereits im vergangenen Jahr ein mit 650.000 Euro ausgestattetes erstes Förderprogramm zur Unterstützung gemeindepsychiatrischer Angebote in der Corona-Pandemie aufgelegt. Daraus konnten von September 2020 bis Februar 2021 insgesamt 44 gemeindepsychiatrische Leistungserbringer wie beispielsweise Gesundheitsämter, Sozialpsychiatrische Zentren oder Kontakt- und Beratungsstellen gefördert werden. Wegen der großen Nachfrage und der andauernden Corona-Pandemie wurde jetzt eine zweite Förderperiode für die Zeit von März bis September 2021 ausgeschrieben. Je Projektträger können Mittel in Höhe von maximal 25.000 Euro beantragt werden.
Finanzämter unterstützen in Corona-Pandemie: Mehr Liquidität für betroffene Unternehmen – mehr Zeit für Steuerberater
Von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen können auch für das Jahr 2021 die Herabsetzung beziehungsweise Erstattung einer bereits gezahlten Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung bei ihrem Finanzamt beantragen. Die Erleichterung kann auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden, die erstmals eine Dauerfristverlängerung für das Jahr 2021 beantragen. Eine bereits beantragte Dauerfristverlängerung bleibt bestehen. Um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten, empfehlen die Finanzämter, dies elektronisch mit dem Formular zur Beantragung einer Dauerfristverlängerung 2021 über das Online-Finanzamt „ELSTER“ anzumelden. Die Antragstellung ist bis zum 31. März 2021 möglich.
Darüber hinaus hat der Bundestag die Abgabefrist für die Steuererklärungen für das Jahr 2019, die von Steuerberaterinnen und Steuerberatern erstellt werden, um sechs Monate, bis zum 31. August 2021, verlängert. Mit der Zustimmung des Bundesrates ist zu rechnen. Mit der Verlängerung der Abgabefrist wird gleichzeitig auch die – regulär fünfzehnmonatige – zinsfreie Karenzzeit für Steuernachforderungen und Steuererstattungen für den Veranlagungszeitraum 2019 um sechs Monate verlängert. Damit fallen Zinsen erst ab dem 1. Oktober 2021 an. Die abschließende Beratung des Gesetzesentwurfs im Bundesrat ist für den 12. Februar 2021 geplant.
Hintergrund:
Die Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfalen unterstützt von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen bereits mit einer Reihe von steuerlichen Maßnahmen.
Auf Antrag grundsätzlich möglich sind:
- zinslose Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer)
- Herabsetzung von laufenden Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer)
- Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2019 (Einkommen- und Körperschaftsteuer)
- Fristverlängerung zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung (bei unverschuldeter Hinderung an pünktlicher Übermittlung)
- Fristverlängerungen zur Abgabe der Jahressteuererklärung
- Fristverlängerungen für die Nachreichung von angeforderten Unterlagen und Belegen
- Antrag auf Erlass festgesetzter Verspätungszuschläge bei (rückwirkender) Fristverlängerung
Die notwendigen Antragsformulare sowie weitere Informationen stehen online unter finanzverwaltung.nrw/corona zur Verfügung.
Virtuelles Krankenhaus Nordrhein-Westfalen: Kliniken nehmen telemedizinisches Angebot für Corona-Patienten sehr gut an
Mit Beginn der Corona-Pandemie wurde die Vorstufe des Virtuellen Krankenhauses zur Behandlung von schwer an COVID-19 Erkrankten gestartet. Nun wurde das zweitausendste Telekonsil durchgeführt. Insgesamt haben mehr als 300 Patientinnen und Patienten bereits von der Bereitstellung der intensivmedizinischen und infektiologischen Expertise der Universitätskliniken Aachen und Münster profitiert. Aktuell nehmen 39 Krankenhäuser die telekonsiliarische Beratung regelmäßig in Anspruch.
Mit dem Virtuellen Krankenhaus etabliert das Land Nordrhein-Westfalen derzeit ein sektorenübergreifendes telemedizinisches Netzwerk, das in absehbarer Zeit ein fester Bestandteil der Regelversorgung werden soll. Damit wird ein zentraler Baustein für die medizinische Versorgung geschaffen, mit dem fachärztliche Expertise, die ansonsten nur an spezialisierten Kliniken oder medizinischen Expertenzentren vorgehalten werden kann, digital im gesamten Land verfügbar gemacht. Hierzu wurde im vergangenen Herbst die Virtuelles Krankenhaus NRW gGmbH (VKh.NRW gGmbH) als gemeinnützige Trägergesellschaft gegründet. Sukzessive werden im Rahmen des Virtuellen Krankenhauses weitere Krankheitsbilder behandelt werden beziehungsweise Fachdisziplinen hinzukommen: Seltene Erkrankungen, Lebermetastasen, therapierefraktäre Herzinsuffizienz, Infektiologie und Intensivmedizin.
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium fördert den Aufbau der VKh.NRW gGmbH und den Pilotbetrieb bis Mitte 2023 mit rund 11,5 Mio. Euro. Für die erforderlichen Investitionen im IT-Bereich stehen für die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen weitere Förderprogramme bereit, so zum Beispiel für die Anschaffung von Televisitenwagen. Auch das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) sieht Fördermittel für Krankenhäuser vor.
Meistergründungsprämie NRW – Landesregierung stellt für Existenzgründungen im Handwerk 13,5 Millionen Euro bereit
Gründen wird für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister in Nordrhein-Westfalen nicht nur einfacher, sondern finanziell auch attraktiver: Die Förderung wird von bislang 7.500 Euro auf bis zu 10.500 Euro erhöht. Insgesamt stehen mit der Neufassung der Meistergründungsprämie NRW im Landeshaushalt in den nächsten drei Jahren 13,5 Millionen Euro bereit. Gefördert werden Meisterinnen und Meister, die sich selbstständig machen, einen Betrieb übernehmen oder sich an einem Unternehmen mit mindestens 50 Prozent beteiligen. Bereits ab einer Mindestinvestitionssumme von 12.000 Euro (bisher: 15.000) wird eine Förderung von 8.400 Euro gewährt. Der Höchstbetrag von 10.500 Euro wird ab einer Investitionssumme von 15.000 Euro gewährt.
Die 1995 eingeführte Meistergründungsprämie ist eines der erfolgreichsten Instrumente der Gründungs- und Arbeitsmarktförderung in Nordrhein-Westfalen. Mehr als 18.000 Existenzgründungen wurden damit im Handwerk gefördert, rund 69.000 Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplätze wurden geschaffen oder gesichert.
Wie bisher ist die Gewährung der Meistergründungsprämie an eine Existenzgründungsberatung bei der zuständigen Handwerkskammer sowie an die Schaffung oder Sicherung von Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplätzen geknüpft. Weitergehende Information zur neuen Meistergründungsprämie sowie die notwendigen Antragsunterlagen finden Sie auf den Webseiten der Bewilligungsstelle, der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (www.lgh.nrw).
Vollständige Schulgeldfreiheit in Gesundheitsfachberufen
Gute Nachrichten für die Schülerinnen und Schüler beziehungsweise Auszubildenden in der Ergotherapie, Logopädie, den Berufen in der Physiotherapie, Podologie, Pharmazeutisch-Technischen Assistenz und Medizinisch-technischen Assistenz: Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt ab sofort das an der jeweiligen Ausbildungsstätte erhobene Schulgeld zu 100 Prozent – und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2021. Von der Neuregelung profitieren circa 8.400 bzw. Auszubildende in Nordrhein-Westfalen.
Den Einstieg in die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen hatte das Land am 1. September 2018 als erstes Bundesland mit der Übernahme von 70 Prozent des bisher teilweise von den Schülerinnen und Schülern bzw. den Auszubildenden in den Gesundheitsfachberufen erhobenen Schulgeldes vollzogen.
Die gänzliche Befreiung der gesundheitsberuflichen Ausbildungen vom Schulgeld ist zwar auch Bestandteil der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Nordrhein-Westfalen wollte die Betroffenen aber nicht noch länger auf eine bundesrechtliche Regelung warten lassen und führt die Schulgeldfreiheit nun schon vorab ein. Gleichzeitig wird sich Nordrhein-Westfalen selbstverständlich weiter für eine bundeseinheitliche Regelung einsetzen.
Für die Schulgeldfreiheit in diesem Jahr damit rund 43,2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Hintergrundinformationen:
Belegte Ausbildungsplätze der einbezogenen Berufe des Gesundheitswesens in Nordrhein-Westfalen zum 01.10.2020
- Ergotherapie 1.983
- Logopädie 966
- Physiotherapie 4.865
- Masseure/Masseurinnen und medizinische Bademeister/innen 225
- Pharmazeutisch-Technische Assistenz 1.851
- Podologie 757
- MTA-Labor 706
- MTA-Radiologie 809
- MTA-Funktionsdiagnostik 13
Kampf gegen Kindesmissbrauch: 300 Euro Erschwerniszulage
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der nordrhein-westfälischen Polizei, die Videos und Audiodateien mit kinderpornografischem Material oder Inhalten zu sexuellem Kindesmissbrauch sichten und auswerten, bekommen eine Zulage von 300 Euro monatlich. Zur Zahlung einer solchen Erschwerniszulage an die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten wurde die hierfür erforderliche Rechtsänderung beschlossen und damit einen Beschluss des Landtags umgesetzt. Aufgrund der erteilten Zustimmung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder erhalten Tarifbeschäftigte die Zulage ebenfalls.
Rund 450 Polizeibeschäftigte bekommen die Zulage rückwirkend ab 1. Januar 2021. Die Mehrausgaben von etwa 1,64 Millionen Euro sind im Landeshaushalt 2021 vorgesehen.
2019 war in Nordrhein-Westfalen die Zahl der Fälle im Bereich Kinderpornografie im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 67 Prozent auf 2359 gestiegen. Die Aufklärungsquote lag 2019 bei 93,2 Prozent. Seit Anfang 2019 wurde der Personaleinsatz im Bereich Kindesmissbrauchs- und Kinderpornografie-Ermittlungen nahezu vervierfacht, im Landeskriminalamt sogar verfünffacht.
Masterplan Grundschule bringt ein großes Plus – Stärkung der Grundkompetenzen im Rechnen von Beginn an
Im Baukasten des Masterplans Grundschule sorgt ab sofort ein weiterer Baustein für die Weiterentwicklung der Grundschule: Eine neu erarbeitete Handreichung im Rahmen der Fachoffensive Mathematik in der Grundschule. Mit dem Themenheft „Rechenschwierigkeiten vermeiden“ ist der Fokus der ersten Ausgabe der als Reihe konzipierten Veröffentlichung klar umrissen: Ziel ist, das Auftreten von Rechenschwierigkeiten bei Grundschulkindern unwahrscheinlicher werden zu lassen. Dazu wurde von einem Team von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Technischen Universität Dortmund unter Mitarbeit von Grundschullehrkräften eine rund 60-seitige Unterstützung für die Lehrerinnen und Lehrer entwickelt. Damit liegt nun erstmals auch eine Handreichung für den Mathematikunterricht in Grundschulen vor. Im Sommer 2019 hatte das Ministerium für Schule und Bildung bereits die Handreichung Deutsch für einen systematischen Rechtschreibunterricht in der Grundschule veröffentlicht.
Das Themenheft „Rechenschwierigkeiten vermeiden“ bietet unter anderem konkrete Hinweise für das Verständnis von Lernwegen bei Kindern und vermittelt Anregungen für die darauf aufbauende Förderung. Es wurde federführend erarbeitet von Professor Dr. Christoph Selter von der TU Dortmund im Rahmen des Projekts PIKAS, das für Lehrkräfte der Grundschule zahlreiche Angebote und Materialen für einen zeitgemäßen Mathematikunterricht bereithält. Das Ministerium für Schule und Bildung kooperiert für das Programm PIKAS schon seit über zehn Jahren mit der TU Dortmund. Weitere geplante Themen der Reihe sind „Digitale Medien im Mathematikunterricht der Primarstufe“ sowie „Mathematik gemeinsam lernen“.
Der Masterplan Grundschule verbindet mehrere Handlungsfelder und unterstützt die Arbeit der mit rund 2.800 Schulen größten Schulform des Landes Nordrhein-Westfalen. Um die Fachlichkeit zu stärken, wurden im Kontext des Masterplans Grundschule Fachoffensiven in Deutsch und Mathematik gestartet. Eine Handreichung für einen systematischen Rechtschreibunterricht und ein Grundwortschatz, mit dessen Hilfe Schülerinnen und Schüler die zentralen Regeln der Rechtschreibung erlernen können, wurde allen Grundschulen im Sommer 2019 zur Verfügung gestellt.
Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe setzt neue Impulse im Rehasport
Rund 60.000 Menschen in Nordrhein-Westfalen erleiden jährlich einen Schlaganfall. Die Volkskrankheit ist der häufigste Grund für Behinderungen im Erwachsenenalter. Oft sind es halbseitige Lähmungen von Arm oder Bein, die den Betroffenen die Rückkehr in ihr altes Leben erschweren. Bewegung und Sport sind für ihre Rehabilitation elementar wichtig, um wieder mehr Autonomie zu gewinnen. Doch bis heute gibt es zu wenige Angebote für diese spezielle Zielgruppe, und der Bedarf scheint groß.
Mehr als 200 Schlaganfall-Betroffene nahmen an einer Umfrage der Deutschen Schlaganfall-Hilfe teil. 96 Prozent würden gerne Rehasport in der Gruppe betreiben, doch nur 59 Prozent taten das bisher. „Keine Angebote“, „zu weit weg“ oder „alles belegt“ – das waren die häufigsten Nennungen, weshalb die Teilnehmer bisher kein Sportangebot wahrnehmen konnten. Das soll mit dem neuen Programm geändert werde, durch das die Gründung von bis zu 70 neuen Rehabilitationssportgruppen nach Schlaganfall in NRW anstoßen werden soll.
Unterstützt wird das Projekt der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe durch das Land Nordrhein-Westfalen. Kooperationspartner in dem Projekt sind der Landesportbund NRW und der Behinderten- und Rehabilitationssportverband NRW. Pro Kreis und kreisfreier Stadt fördert die Schlaganfall-Hilfe die Einrichtung mindestens einer Sportgruppe mit bis zu 500 Euro. Der Betrag kann auch für die Ausbildung von Übungsleitern eingesetzt werden, denn für die Leitung einer solchen Gruppe ist eine spezielle Qualifizierung zum Übungsleiter Sport in der Rehabilitation, Profil Neurologie, erforderlich.
Das Gesamtvolumen des Fördertopfes beträgt bis zu 35.000 Euro. Die Verteilung der Mittel an die interessierten Vereine erfolgt durch die Sportbünde der Kreise und kreisfreien Städte in NRW in Rücksprache mit den Landesverbänden. Ziel ist es, die Mittel möglichst gleichmäßig über das Land zu verteilen und in den kommenden zwei Jahren nach Möglichkeit in allen 54 Sportverbünden eine neue Gruppe zu gründen. Interessierte Vereine können sich ab sofort bewerben, die Bewerbungsfrist endet am 30. April. Nähere Informationen zu dem Projekt und ein Bewerbungsformular gibt es jetzt im Internet unter www.sportnachschlag.de.
Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen wurde aktuell beschlossen. In Nordrhein-Westfalen sind sechs Millionen Menschen ehrenamtlich aktiv. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie ist bürgerschaftliches Engagement unverzichtbar und gesellschaftlicher Zusammenhalt besonders wichtig. Das Land möchte mit der Engagementstrategie dem Ehrenamt neue Impulse geben, Rahmenbedingungen verbessern und noch mehr Bürgerinnern und Bürger für ein Engagement begeistern.
Für die nächsten vier Jahre werden zusätzliche Mittel in Höhe von 24 Millionen Euro zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zur Verfügung gestellt. Allein in diesem Jahr (2021) sollen daraus bereits vier Millionen Euro in die Umsetzung von vier Hauptprojekten fließen:
- Die Einrichtung einer Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement.
- Die Finanzierung eines Landesnetzwerkes für bürgerschaftliches Engagement.
- Die Umsetzung eines Förderprogrammes zur Kleinstförderung „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“.
- Die Förderung von Qualifizierungsangeboten für Engagierte.
In der Engagementstrategie sind insgesamt 56 Ziele in neun Handlungsfeldern formuliert. Dazu gehören die Teilhabe für alle ermöglichen, Organisationen weiterentwickeln, Engagement anerkennen, Engagementlandschaft koordinieren und vernetzen, digitales Engagement voranbringen, Engagement von Unternehmen sichtbar machen und unterstützen sowie finanzielle Förderung engagementfreundlich gestalten.
Dabei greift das Land Nordrhein-Westfalen die dringendsten Bedarfe zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Nordrhein-Westfalen auf, welche sie über die verschiedenen Beteiligungsformate hinweg immer wieder erreicht haben. Wichtig ist dabei die Stärkung von Informations- und Beratungsstrukturen sowie die Verbesserung von Koordination und Vernetzung. Auch der Wunsch nach möglichst unbürokratischen Förderverfahren und ergänzenden Angeboten zur Aus- und Weiterbildung für Engagierte spielen dabei eine Rolle. Die Engagementstrategie ist das Ergebnis eines über zweijährigen, breit angelegten Beteiligungsprozesses. Die Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen finden Sie unter: www.engagiert-in-nrw.de
Unterstützung der Verbraucherzentrale bis 2025 gesichert
Um die unabhängige Arbeit der Verbraucherzentralen zu stärken und ein flächendeckendes und themenübergreifendes Beratungsangebot sicherzustellen, wird das Land Nordrhein-Westfalen die institutionelle Förderung der Verbraucherzentrale deutlich ausweiten und ihr bis 2025 Planungssicherheit geben. Für die kommenden fünf Jahre werden insgesamt über 110 Millionen Euro an Haushaltsmitteln bereitgestellt.
Für das Jahr 2021 wird der Verbraucherzentrale NRW eine institutionelle Förderung in Höhe von rund 21 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Das ist ein erheblicher Zuwachs; im vergangenen Jahr lag die Förderhöhe noch bei rund 16,5 Millionen Euro. Die institutionelle Förderung steigt also um rund 4,5 Millionen Euro an. Bis zum Jahr 2025 soll die Förderung um weitere 2,5 Millionen auf dann 23,6 Millionen Euro jährlich anwachsen.
Hintergrund
Die Verbraucherzentrale ist eine wichtige Stütze und unabhängige Beraterin für 18 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher in Nordrhein-Westfalen. Jedes Jahr wenden sich in Nordrhein-Westfalen rund 850.000 Ratsuchende an die Verbraucherzentrale NRW. Das Angebot reicht von aktuellen Informationen über persönliche Beratung bis hin zur Rechtsberatung und -vertretung.
Regionale Wirtschaftsförderung 2020 um 17 Prozent gestiegen
Die Rekordsumme von 92,5 Millionen Euro stellte das Land Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr für Investitionen in strukturschwachen Regionen bereit. Durch die Verstärkung mit Corona-bedingten Sondermitteln konnte damit das sehr gute Vorjahresergebnis von 78,9 Millionen Euro um 17 Prozent übertroffen werden.
Die Zuwendungen erfolgen mit Mitteln aus der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), die ein breites Spektrum an Förderinstrumenten bietet.
Die Förderung im gewerblichen Bereich zielt darauf ab, die Investitionstätigkeit von Unternehmen in strukturschwachen Regionen zu stärken. 2020 konnten mit Fördermitteln in Höhe von 42,1 Millionen Euro Investitionen in Höhe von knapp 500 Millionen Euro angestoßen werden. Die Unternehmen investierten überwiegend in neue Gebäude und Maschinen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und Innovationen voranzubringen. Es sind 1.300 neue Arbeitsplätze entstanden, 1.200 wurden zudem dauerhaft gesichert, darunter auch 137 Ausbildungsplätze. Auffallend ist, dass sich die Corona-Pandemie auf die Investitionstätigkeit im Vergleich zu 2019 kaum ausgewirkt hat. Auch haben nur wenige der geförderten Unternehmen Corona-bedingte Schwierigkeiten bei der Umsetzung ihrer Vorhaben mitgeteilt.
Landesweit werden überdies umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen von externen Beraterinnen und Beratern für Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen gefördert, wenn sie für ihre weitere Entwicklung von besonderem Gewicht sind und sich von der laufenden Geschäftstätigkeit abheben. Dazu zählt zum Beispiel auch eine neue Finanzierungsstruktur. Die Förderkonditionen wurden mit Blick auf die Corona-Pandemie deutlich verbessert.
Über die gewerbliche Förderung hinaus wurden Investitionen in den Ausbau leistungsfähiger wirtschaftsnaher Infrastrukturen unterstützt. Damit erhöht sich die Attraktivität strukturschwächerer Regionen für potenzielle Investoren, auch aus dem Ausland. Bestehende kleine und mittlere Unternehmen, aber auch Start-ups erhalten dadurch bessere Entwicklungschancen. Das Land hat 2020 hierfür 50,4 Millionen zur Verfügung gestellt. Förderfähig sind beispielsweise Einrichtungen der beruflichen Bildung, Technologie- oder Gewerbezentren sowie Industrie- und Gewerbegebiete, die erschlossen, ausgebaut oder revitalisiert werden, aber auch wirtschaftlich relevante Tourismusinfrastrukturen. 2021 wird die Förderung mit einem geplanten Volumen von rund 100,6 Millionen Euro fortgesetzt.
Zwölf neue Europaschulen in Nordrhein-Westfalen
Zwölf neue Schulen haben das Zertifikat „Europaschule in Nordrhein-Westfalen“ erhalten. Damit steigt die Zahl der Europaschulen in Nordrhein-Westfalen auf 237 – so viele wie in keinem anderen Bundesland. Der Zusammenhalt in Europa und der Blick über Grenzen hinweg wird in unserer globalisierten Welt immer wichtiger. Europaschulen ermöglichen erweiterte Fremdsprachenangebote und vertiefen europaorientiertes Wissen sowie interkulturelle Kompetenzen.
Die neu zertifizierten Europaschulen:
- Städt. Gem. Grundschule Linden Bochum
- Berufskolleg des Rhein-Sieg-Kreises Bonn-Duisdorf
- Bettina-von-Arnim Gymnasium Dormagen
- Berufskolleg für Technik und Gestaltung der Stadt Gelsenkirchen
- Anne-Frank-Schule Gütersloh
- Georg-Büchner-Gymnasium Kaarst
- Deutzer Gymnasium Schaurtestraße Köln
- Gymnasium Korschenbroich
- Bischöfliches Mädchengymnasium Marienschule Münster
- Bischöfliches Gymnasium Johanneum Ostbevern
- Mildred-Scheel-Berufskolleg Solingen
- Städt. Erich-Fried-Gesamtschule Ronsdorf Wuppertal
Europaschulen zeichnen sich durch ein erweitertes Fremdsprachenangebot und die vertiefte Vermittlung europaorientierter Kenntnisse aus. Durch Austauschprogramme mit europäischen Partnern und vielfach auch durch die Vermittlung von Berufspraktika im europäischen Ausland fördern sie die interkulturellen Kompetenzen ihrer Schülerinnen und Schüler. Das Zertifikat wird den Schulen für fünf Jahre verliehen. Danach müssen die Schulen ihr Europakonzept erneut bewerten lassen, um die Auszeichnung zu behalten.