Themen der Woche im Landtag NRW 50. Kalenderwoche 2019

  • 25 neue Talentschulen machen Schulversuch komplett
  • Zusätzliche Steuereinnahmen für flüchtlingsbedingte Aufwendungen der Kommunen reservieren
  • Land und Verbände beschließen gemeinsamen Waldpakt Nordrhein-Westfalen
  • Land startet Verfahren zur Fortschreibung der Tentativliste für zukünftige UNESCO-Welterbestätten
  • Land verdoppelt Mittel für Kältehilfen auf 200.000 Euro
  • Bilanz zum „Sicherheitspaket I“: Maß und Mitte wurden gewahrt
  • Landesförderung für Spielstätten mehr als verdreifacht – elf freie Musikbühnen erhalten Prämie
  • Neue behördenübergreifende Dienststelle soll Clankriminalität effektiver bekämpfen
  • 25 weitere Städte und Kreise beteiligen sich an Plattform zur Baustellenkoordination des Landes

 

25 neue Talentschulen machen Schulversuch komplett

25 weiteren Talentschulen wurden aktuell vorgestellt, die ab dem kommenden Schuljahr 2020/21 mit der Umsetzung des Schulversuchs der Landesregierung beginnen werden. Gemeinsam mit den bereits gestarteten 35 Talentschulen werden sie Maßnahmen für mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung erproben. Eine vom Schulministerium eingesetzte unabhängige Expertenjury hatte aus den eingegangenen Bewerbungen von 60 Schulträgern mit 98 Schulen die Auswahl getroffen.

Mit den 25 neuen Talentschulen wird der Schulversuch komplett. Ziel der Talentschulen ist es, Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer Herkunft mehr individuelle Chancen auf eine erfolgreiche Bildungskarriere zu ermöglichen. Schulen mit besonderen Herausforderungen benötigen dabei ein besonderes Augenmerk und zusätzliche Unterstützung. Die Talentschulen NRW sollen ein Beitrag sein für beste und gerechte Bildungschancen für alle Schülerinnen und Schüler, gerade wenn sie aufgrund ungleicher Startbedingungen Nachteile haben. Erfolgreiche Konzepte aus der Schul- und Unterrichtsentwicklung im Rahmen des Schulversuchs sollen allen Schulen mit ähnlichen Herausforderungen zugänglich gemacht werden.

Die ausgewählten 25 Schulen sind 16 allgemeinbildende Schulen und neun berufsbildende Schulen. Sie verteilen sich auf alle fünf Regierungsbezirke:

  • sechs Schulen im Regierungsbezirk Arnsberg
  • eine Schule im Regierungsbezirk Detmold
  • sieben Schulen im Regierungsbezirk Düsseldorf
  • sechs Schulen im Regierungsbezirk Köln
  • fünf Schulen im Regierungsbezirk Münster

Alle 60 Talentschulen NRW erhalten zusätzliche personelle Ausstattungen, ein zusätzliches Fortbildungsbudget, das die gezielte Fortbildung des Lehrpersonals ermöglicht, sowie Unterstützung durch Schulentwicklungsberatung, welche die Schule in ihren Entwicklungsprozessen begleitet und berät. Zudem setzen die Schulen innovative Unterrichtskonzepte im Rahmen unterschiedlicher fachlicher Profile um.

Zusätzliche Steuereinnahmen für flüchtlingsbedingte Aufwendungen der Kommunen reservieren

Die NRW-Koalition greift Kommunen bei den Kosten für Flüchtlinge auch künftig kräftig unter die Arme. Aus Umsatzsteuer-Mehreinnahmen stehen zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen, die sich nach Abzug nicht vorhersehbarer Belastungen in der nahen Zukunft auf 110 Millionen Euro belaufen.

Diese zusätzlichen Gelder sollen nun den Kommunen zugutekommen. Die Mittel sollen vor Ort für flüchtlingsbedingte Kosten der Kommunen eingesetzt werden. Dafür werden die 110 Millionen Euro, die aus den Steuermehreinnahmen frei bleiben, für diese Aufwendungen fest zurückgelegt.

Hintergrund:

Durch Mehreinnahmen des Landes aus der Umsatzsteuer stehen für das Jahr 2020 zusätzlich 205 Mio. Euro für Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Durch aktuelle Beschlüsse des Bundestages sind rund 95 Millionen Euro der Steuermehreinnahmen bereits als perspektivische Mehrausgaben des Landes Nordrhein-Westfalen im Sinne einer Kofinanzierung gebunden.

Land und Verbände beschließen gemeinsamen Waldpakt Nordrhein-Westfalen

Um sich weiter gemeinsam für die Zukunft der Wälder zu engagieren, hat das Land Nordrhein-Westfalen mit Verbänden aus Forst- und Holzwirtschaft, Naturschutz und Berufsvertretung den Waldpakt „Klimaschutz für den Wald – unser Wald für den Klimaschutz“ unterzeichnet. Der Waldpakt beinhaltet ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel und zur Bewältigung der aktuellen Schäden durch Sturm, Dürre und Borkenkäfer. Vereinbart wurden zudem umwelt- und baupolitische Initiativen zur Förderung der nachhaltigen Holznutzung, und zur weiteren Honorierung der Klimaschutzleistungen des Waldes.

Informationen zu den Handlungsfeldern des Waldpaktes

Das Land NRW hat den Waldpakt gemeinsam mit den Mitgliedern des Forstausschusses, einem Beratungsgremium des Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen, erarbeitet. Weitere Verbände haben sich dem Waldpakt bereits angeschlossen und ebenfalls unterzeichnet. Unter dem Titel „Klimaschutz für den Wald – unser Wald für den Klimaschutz“ bündelt der Waldpakt zahlreiche Ziele und Maßnahmen in drei Handlungsfeldern:

  • Im ersten Handlungsfeld „Anpassungsstrategie Wald im Klimawandel“ wird die besondere Bedeutung des Waldes als Klimaschützer betont, der gleichzeitig selbst stark von Klimaänderungen betroffen ist. Gemeinsame Ziele sind daher klimastabile Mischwälder mit größerer Vielfalt und Naturnähe, angepasste Wildbestände und der Ausbau der Wald- und klimabezogenen Forschung.
  • Im zweiten Handlungsfeld „Unterstützung für Wald und Waldbesitzende“ sieht der Waldpakt eine Fortführung der Hilfen zur Schadensbewältigung und eine stärkere Honorierung der Gemeinwohlleistungen des Waldes vor. Das Land wird hierzu Mittel für Ad-hoc-Hilfen und für die Wiederbewaldung bereitstellen. Nach einer Erhebung des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen fielen in den Jahren 2018 und 2019 allein in der Fichte über 18,7 Millionen Kubikmeter Schadholz an (Stand: November 2019).
  • Von bislang beantragten Ad-Hoc-Hilfen in Höhe von rund neun Millionen Euro wurden bereits etwa acht Millionen Euro bewilligt. Für die Wiederbewaldung hat das Land zudem Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro für die kommenden zehn Jahre zugesagt. Geplant sind zudem der Ausbau des forstlichen Monitoringsystems zur frühzeitigen Schadensabwehr und die Unterstützung der Waldbesitzer bei Verkehrssicherung und Waldbrandprävention. Aufgrund ihrer Bedeutung für die Betreuung von Kleinprivatwald sollen zudem forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse unterstützt und gefördert werden. Vereinbart wird in dem Pakt auch eine Unterstützung der Gemeinden bei der Bereitstellung von Wald-Leistungen für die Allgemeinheit.
  • Als drittes Handlungsfeld sieht der Waldpakt umwelt- und baupolitische Initiativen vor: Gefordert wird unter anderem eine Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen für ein effizientes Krisenmanagement. Hierzu wird sich das Land auf Bundesebene für eine Reform des Forstschädenausgleichsgesetzes einsetzen. Gefördert werden soll zudem der Holzbau, um die CO2-Bindung und damit den wald- und holzbasierten Klimaschutz-Beitrag zu unterstützen.

Hintergrund: Wald in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen verfügt über 935.000 Hektar Wald, was 27 Prozent der Landesfläche entspricht. Die Wälder in Nordrhein-Westfalen erfüllen vielfältige ökologische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Funktionen. Sie speichern rund 700 Millionen Tonnen CO2. Zusätzlich zur Speicherfunktion des Waldes trägt der Ersatz fossiler Materialien durch den nachwachsenden Rohstoff Holz zur Verringerung der CO2-Emissionen bei. Darüber hinaus dienen Wälder der Erholung und als wertvoller Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Zudem sind sie entscheidend für die Regulierung des Wasser- und Temperaturhaushalts und damit ein Schlüssel einer erfolgreichen Klimaanpassungsstrategie. Dies gilt insbesondere auch für Städte oder Ballungszentren, in denen Bäume und Wälder Temperaturspitzen aber auch Starkregenereignisse abfedern können. Mit 63 Prozent der Waldfläche weist Nordrhein-Westfalen den höchsten Privatwaldanteil in Deutschland auf. 21 Prozent der Waldfläche ist Körperschaftswald.

Land startet Verfahren zur Fortschreibung der Tentativliste für zukünftige UNESCO-Welterbestätten

Fünf UNESCO-Welterbestätten gibt es bereits in Nordrhein-Westfalen, der niedergermanische Limes soll sechstes Welterbe werden. Weitere Welterbestätte könnten folgen. Dazu startet das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung am 12. Dezember 2019 ein Interessenbekundungsverfahren. Zuvor hatte die Kulturministerkonferenz entschieden, dass die deutsche Tentativliste für zukünftige UNESCO-Welterbestätten fortgeschrieben werden soll. Pro Bundesland können zwei Bewerbungen für die Aufnahme in die bundesdeutsche Tentativliste eingereicht werden. Hinzu treten die Vorschläge, die 2013/2014 zur weiteren Erforschung zurückgestellt wurden.

Mit dem Aachener Dom, den Schlössern Augustusburg und Falkenlust in Brühl, dem Kölner Dom, der Zeche Zollverein in Essen sowie dem Karolingischem Westwerk und der Civitas Corvey in Höxter verfügt Nordrhein-Westfalen bereits über fünf kulturelle Giganten. Im nächsten Jahr wird zudem der Niedergermanische Limes der UNESCO als sechstes Weltkulturerbe vorgeschlagen. Um weitere bauliche Zeugnisse der Geschichte zu finden, die als UNESCO-Weltkulturerbe infrage kommen könnten, startet das Land Nordrhein-Westfalen ein Beteiligungsverfahren. Dies ermöglicht allen Interessierten, Vorschläge zu machen, die anschließend fachlich bewertet werden.

Dabei müssen UNESCO-Welterbestätten einen sogenannten Außergewöhnlichen Universellen Wert haben. Eine Nominierung ist an strikte formelle Voraussetzungen geknüpft. Der Nachweis des erforderlichen Außergewöhnlichen Universellen Wertes stellt eine sehr hohe Hürde dar, die wissenschaftlich überzeugend dargelegt werden muss. Über die genauen Anforderungen wird das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen die Kommunen in Kürze durch ein Schreiben informieren. Die Unteren Denkmalbehörden bei den Kommunen können dann Bewerber bezüglich einer möglichen Antragsstellung beraten. Frist zur Einreichung von Interessenbekundungen ist der 31. August 2020.

Hintergrund

Welterbestätten sind Zeugnisse vergangener Kulturen, materielle Spuren von Begegnungen und Austausch, künstlerische Meisterwerke und einzigartige Naturlandschaften. Ihnen gemeinsam ist ihr außergewöhnlicher universeller Wert, ihre Bedeutung nicht nur für nationale oder lokale Gemeinschaften, sondern für die gesamte Menschheit. Der Schutz und nachhaltige Erhalt dieser Stätten liegt deshalb in der Verantwortung der gesamten Völkergemeinschaft. Er wird durch die Anwendung des für die Kulturpolitik und den Naturschutz zentralen Instruments – der Welterbekonvention aus dem Jahr 1972 – sichergestellt.

Quelle: www.unesco.de/kultur-und-natur/welterbe

Land verdoppelt Mittel für Kältehilfen auf 200.000 Euro

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Mittel für Kältehilfen für obdachlose Menschen verdoppelt: In diesem Winter stehen dafür 200.000 Euro aus der Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit „Endlich ein ZUHAUSE!“ zur Verfügung. Die freien Träger der Wohnungslosenhilfe können damit beispielsweise Schlafsäcke und Isomatten beschaffen und an Menschen verteilen, die auf der Straße leben. Im letzten Winter hatte das Land für diesen Zweck erstmals 100.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Rund 50 freie Träger der Wohnungslosenhilfe aus allen Teilen des Landes haben Mittel für Kältehilfen in diesem Winter beantragt und bekommen diese in einem unbürokratischen Verfahren zügig bewilligt. Auch diesmal liegt ein Schwerpunkt auf den Städten des Ruhrgebiets und der Rheinschiene, es sind aber auch ländliche Regionen wie das Münsterland, Ostwestfalen-Lippe, das Sauer- und das Siegerland, das Bergische Land und der Niederrhein dabei.

Zum Hintergrund:

Im Kampf gegen die Wohnungslosigkeit unterstützt das Land die Kommunen und freien Träger der Wohnungslosenhilfe mit der in diesem Jahr gestarteten Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“. Dafür sind die Landesmittel zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit erheblich aufgestockt worden: auf 4,85 Millionen Euro im Jahr 2019. Im kommenden Jahr sollen noch einmal 2 Millionen Euro dazukommen.

Bilanz zum „Sicherheitspaket I“: Maß und Mitte wurden gewahrt

Ein Jahr nach Verabschiedung des novellierten Polizeigesetzes in Nordrhein-Westfalen hat das Innenministerium Nordrhein-Westfalen eine positive Bilanz gezogen. Die Zahlen zeigen, dass die Polizei die zusätzlichen Instrumente äußerst umsichtig einsetzt. Das Land ist in den vergangenen zwölf Monaten durch dieses Gesetz sicherer geworden. Der nordrhein-westfälische Landtag hatte das „Sicherheitspaket I“ am 12. Dezember 2018 mit großer Mehrheit verabschiedet.

Aufgrund der Neuregelungen waren bis Ende Oktober dieses Jahres 29 Personen auf richterliche Anordnung länger als bisher möglich in Gewahrsam genommen worden. Sieben Mal geschah dies, um ein Verbrechen zu verhindern, drei Mal vor einem terroristischen Hintergrund. So auch bei der längsten Anordnung eines Unterbindungsgewahrsams, das 13 Tage gedauert hat. 15 Mal war der Grund der Ingewahrsamnahme häusliche Gewalt. Vier Ingewahrsamnahmen erfolgten wegen Identitätsverweigerung, hier war die längste bereits nach vier Tagen wieder beendet.

62 Mal ordneten Richter eine Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) aufgrund des novellierten Gesetzes an. Betroffen waren terroristische Gefährder, doch auch bei Vermisstenfällen, bei Bedrohungen und akuten Gefährdungslagen gab es eine TKÜ.

Videobeobachtungen nach neuer Rechtslage erfolgten bisher noch an keiner Stelle in Nordrhein-Westfalen. Sie sind allerdings an drei Stellen im Land für das kommende Jahr vorgesehen, und zwar in der Dortmunder Nordstadt, im Dortmunder Stadtteil Dorstfeld sowie in der Bonner Innenstadt. Eine Videobeobachtung am Kölner Ebertplatz fußt noch auf der alten gesetzlichen Regelung.

Das neue Mittel der strategischen Fahndung wurde durch die Polizei 44 mal angeordnet – unter anderem bei einer Fahndung der Autobahnpolizei Dortmund gegen sogenannte „Planenschlitzer“-Banden und bei einer Fahndung im Rockermilieu durch die Polizei Köln.

Zehnmal kam es zu einem Aufenthalts- und Kontaktverbot nach neuem Recht. Zweimal wurde ein Aufenthaltsverbot zur Verhinderung einer terroristischen Straftat, dreimal zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit eines Menschen ausgesprochen. Fünfmal wurde ein Kontaktverbot ausgesprochen, immer, um Leib, Leben oder Freiheit zu schützen.

Drei Personen mussten eine elektronische Fußfessel tragen, einer wegen Nachstellung, zwei von ihnen sollten so an der Begehung einer terroristischen Straftat gehindert werden.

Landesförderung für Spielstätten mehr als verdreifacht – elf freie Musikbühnen erhalten Prämie

Das Land Nordrhein-Westfalen setzt die Stärkung der Freien Musikszene fort: Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft hat im Rahmen der Stärkungsinitiative Kultur die Mittel für die Spielstättenprogrammprämie um 100.000 Euro auf insgesamt 140.000 Euro erhöht. Die bereits seit 2010 vergebene Prämie erhalten kleine und mittlere Bühnen, die sich mit ihrem Programm besonders dem Nachwuchs in Jazz, Rock und Pop sowie in der Region auftretenden Bands öffnen. In diesem Jahr vergibt die Fachjury elf Prämien zwischen 5.000 Euro und 25.000 Euro.

Eine Prämie in Höhe von 25.000 Euro erhält das „domicil“ (Dortmund), jeweils 20.000 Euro erhalten die „Jazzschmiede“ (Düsseldorf), der „Steinbruch“ (Duisburg) und das „Loch“ (Wuppertal). 15.000 Euro gehen jeweils an das „Loft/2nd Floor“ (Köln) und den „Bunker Ulmenwall“ (Bielefeld). Eine Prämie in Höhe von je 5.000 Euro erhalten die „Black Box im Cuba“ (Münster), das „ZAKK“ (Düsseldorf), „der ort/Peter Kowald Gesellschaft e.V.“ (Wuppertal), die „Klangbrücke“ (Aachen) und der „Jazzkeller“ (Krefeld).

Die elf Spielstätten sind von einer Fachjury ausgewählt worden, bestehend aus Christina Fuchs (Musikerin), Annette Maye (Musikerin), Kornelia Vossebein (Zeche Carl Essen), Klaus Fiehe (Musiker und Radiomoderator) und Thomas Baerens (Referatsleiter Musik, Ministerium für Kultur und Wissenschaft).

Neue behördenübergreifende Dienststelle soll Clankriminalität effektiver bekämpfen

Durch eine neue, behördenübergreifende Dienststelle soll die Bekämpfung der Clankriminalität in der Metropolregion Ruhr noch effizienter werden. Bei der „Sicherheitskooperation Ruhr zur Bekämpfung der Clankriminalität“ („SiKo Ruhr“) sollen Vertreter von Polizei, Kommunen, Zollbehörde, Bundespolizei und Finanzverwaltung Informationen sammeln sowie Maßnahmen gegen Clankriminalität bündeln und koordinieren.

Die Ergebnisse und vernetzten Arbeitsweisen sollen als „Blaupause“ auch für andere Städte und Regionen bundesweit dienen. Die Dienststelle wird auch präventiv tätig. Gemeinsam mit Pädagogen, Sozialarbeitern und Wissenschaftlern sollen Aussteigerprogramme und Modelle entwickelt werden, die Kindern und Jugendlichen Wege aus dem Clanmilieu aufzeigen.

Geplant ist, dass die „SiKo Ruhr“ Mitte nächsten Jahres ihre Arbeit aufnimmt. Sie soll aus einem kleinen, festen Mitarbeiterstab von etwa zehn Personen bestehen. Je nach Lage und Bedarf sollen andere Institutionen „Verbindungspersonen“ benennen und entsenden.

25 weitere Städte und Kreise beteiligen sich an Plattform zur Baustellenkoordination des Landes

Das Land Nordrhein-Westfalen und Vertreter von 25 Kreisen und Städten in Nordrhein-Westfalen haben einen sog. „Letters of Intent“ (LoI) zur Baustellenkoordination unterzeichnet. Die Kommunen beteiligen sich an einer Plattform, die die Straßen.NRW-Verkehrszentrale in Leverkusen für ein besseres Baustellenmanagement entwickelt hat. Die verschiedenen Baulastträger wie die Bahn und die Kommunen tragen ihre planbaren Baustellen dort ein.

Die Rekordsummen, die in die Sanierung, die Modernisierung und den bedarfsgerechten Ausbau der Infrastrukturen investiert werden, erfordern eine bessere Koordination der Baustellen.

Den LOI haben heute folgende Städte und Kreise unterzeichnet: Stadt Aachen, Städteregion Aachen, Bochum, Kreis Coesfeld, Düsseldorf, Duisburg, Kreis Düren, Gelsenkirchen, Kreis Gütersloh, Hagen, Kreis Herford, Kreis Kleve, Köln, Leverkusen, Mülheim an der Ruhr, Münster, Kreis Olpe, Kreis Paderborn, Stadt Paderborn, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Sieg-Kreis, Kreis Soest, Kreis Viersen, Kreis Wesel.

Ziel der Online-Plattform zur baulastträgerübergreifenden Baustellenkoordination TIC Kommunal (Traffic Information Center) ist, die Beeinträchtigungen durch planbare Baustellen für Pendler so gering wie möglich zu halten. Nachdem im Mai dieses Jahres bereits die Deutsche Bahn und Straßen.NRW die Zusammenarbeit vereinbart hatten, hat das Verkehrsministerium alle Kreise und kreisfreien Städte im Land eingeladen, ihre Daten in das vom Land kostenlos zur Verfügung gestellte Baustellenmanagementsystem TIC Kommunal einfließen zu lassen. Ein Pilotprojekt mit 11 Kommunen im Regierungsbezirk Köln verlief positiv. Anfang September hatte bereits die Stadt Essen einen LOI unterzeichnet.

Die Informationen zu Baumaßnahmen aus den Kommunen fließen über TIC Kommunal in die Plattform der Stabsstelle Baustellenkoordination ein und stehen so unkompliziert anderen Baulastträgern zur Koordination zur Verfügung. Über die Schnittstelle zum Mobilitätsdatenmarktplatz des Bundes finden sie auch Eingang in aktuelle Navigationsgeräte.