Themen der Woche im Landtag NRW 51. Kalenderwoche 2020

  • Nordrhein-Westfalen ordnet ab sofort und auch rückwirkend Quarantäne und Testpflicht nach Einreise aus Großbritannien und Südafrika an
  • Land fördert neuen Anti-Corona-Lack an 209 Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen
  • Schulstart im neuen Jahr
  • Kabinett beschließt verschärftes Klimaschutzgesetz und bundesweit erstes Klimaanpassungsgesetz
  • Land und Kommunen schließen Vereinbarung zur Migrationspolitik und Neuregelung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes
  • Gemeindefinanzierungsgesetz 2021 beschlossen Land sichert kommunale Finanzen
  • Nordrhein-Westfalen fördert Barrierefreiheit im ÖPNV mit 3,4 Millionen Euro
  • Neuer Ausfallfonds für TV- und Streaming-Produktionen startet Anfang 2021
  • Handlungs- und Maßnahmenkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche beschlossen
  • UNESCO erkennt Bauhüttenwesen als Kulturerbe an

 

Nordrhein-Westfalen ordnet ab sofort und auch rückwirkend Quarantäne und Testpflicht nach Einreise aus Großbritannien und Südafrika an

Aufgrund aktueller Meldungen über mutmaßlich deutlich ansteckendere Mutationen des Coronavirus hat Nordrhein-Westfalen am Sonntag (20. Dezember 2020) umgehend mit einer gesonderten Verordnung für Einreisen aus Großbritannien und Südafrika reagiert. Die neuen Regelungen gelten seit 21. Dezember 2020, 0 Uhr, und begleiten die auf Bundesebene geregelten generellen Beschränkungen für Einreisende aus diesen Ländern, die ebenfalls zum 21. Dezember 2020 in Kraft getreten sind.

In der Coronaeinreiseverordnung des Landes ist festgelegt, dass sich Einreisende aus Großbritannien und Südafrika für zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben und damit absondern müssen. Die zehn Tage werden ab dem Tag der Ausreise aus den betreffenden Ländern gerechnet. Zudem müssen sich die betroffenen Personen unmittelbar vor oder bei der Einreise und dann nochmals nach fünf Tagen auf das Coronavirus testen lassen. Fällt der Test nach fünf Tagen negativ aus, kann die Quarantäne vorzeitig beendet werden.

Für die am Sonntag aus Großbritannien an den Flughäfen in Nordrhein-Westfalen landenden Passagierflugzeuge stellen die örtlichen Gesundheitsämter auf Veranlassung des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums durch direkte Anordnungen am Flughafen sicher, dass sich die einreisenden Personen unmittelbar in Quarantäne begeben müssen.

Die angeordnete Quarantäne gilt auch für alle Personen, die in den letzten zehn Tagen (ab dem 11. Dezember 2020) aus Großbritannien oder Südafrika eingereist sind. Diese müssen sich ebenfalls bis zehn Tage nach der Ausreise in Quarantäne begeben und sich fünf Tage nach der Einreise testen lassen.

Zuletzt gab es in Nordrhein-Westfalen keine Einreisequarantäne mehr, nachdem das Oberverwaltungsgericht diese Quarantäne aufgrund der Kriterien der Risikogebietsausweisung des Robert Koch-Instituts (RKI) für unverhältnismäßig und deshalb rechtswidrig eingestuft hatte. Das RKI hat zwar seine Kriterien noch nicht geändert, für Großbritannien und Südafrika liegt aber nach Überzeugung der Landesregierung aufgrund der aktuellen Entwicklungen eine neue und besondere Risikosituation vor. Diese rechtfertigt und erfordert eine sofortige und auch nachträgliche Einreisequarantäne, um das Einschleppen der neuen Virus-Variante bestmöglich zu vermeiden.

Land fördert neuen Anti-Corona-Lack an 209 Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen

Die Deutsche Bahn lackiert an insgesamt 209 Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen häufig genutzte Kontaktflächen wie Aufzugknöpfe und Handläufe mit einem speziellen Anti-Viren-Lack. Das ist ein weiterer Baustein im Hygienekonzept der Deutschen Bahn an den Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen. Dazu gehören unter anderem die Bereitstellung von Desinfektionsspendern, ein Wegeleitsystem und Abstandsmarkierungen sowie häufigere Reinigung.

Den Auftakt macht die Deutsche Bahn heute am Essener Hauptbahnhof. Hier werden die ersten 34 Treppengeländer und die Kontaktflächen an fünf Aufzügen mit dem Anti-Corona-Lack gestrichen. Der Essener Hauptbahnhof ist der erste von insgesamt 209 Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen, an denen die am meisten genutzten Kontaktflächen mit diesem speziellen Lack überzogen werden. Der Anti-Corona-Lack wird landesweit auf Geländer an rund 700 Treppen sowie auf die Bedienfelder von über 400 Aufzügen aufgetragen. Er tötet rund 99,9 Prozent aller Corona-Viren und andere Keime ab.

Der Einsatz des Schutzlacks kostet rund 200.000 Euro und wird über das „Sonderprogramm kommunale Verkehrsinfrastruktur ÖPNV“ des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert.

Nach dem Essener Hauptbahnhof wird der Lack noch im Dezember in Bochum-Dahlhausen, Bottrop Hauptbahnhof und an einigen Duisburger Stationen aufgetragen. Die zeitlichen Planungen sind, gerade im kalten Winter, stark witterungsabhängig. Geplant ist aber, dass die meisten der 209 Bahnhöfe noch im Januar und Februar den Schutzlack erhalten.

Schulstart im neuen Jahr

Das Ministerium für Schule und Bildung hat die Schulen in Nordrhein-Westfalen über Szenarien für die Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs nach den Weihnachtsferien ab dem 11. Januar 2021 informiert. Über die konkrete Ausgestaltung des Schulstarts wird unmittelbar nach der für den 5. Januar 2021 geplanten Sitzung der Regierungschefinnen und Regierungschefs mit der Bundeskanzlerin entschieden.

In der Schulmail vom 21. Dezember 2020 wird ein Stufenmodell zur Gestaltung des Schulunterrichts im neuen Kalenderjahr in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen vorgestellt. In Stufe 1 findet landesweit so wie zu Beginn des aktuellen Schuljahres für alle Schulformen und Schulstufen Präsenzunterricht unter Berücksichtigung der aktuellen Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz statt.

In Stufe 1+ sind Erweiterungen im Rahmen der in Nordrhein-Westfalen gültigen Hotspotstrategie für besonders vom Infektionsgeschehen betroffene Schulen in Kommunen mit einer 7-Tages-Inzidenz oberhalb von 200 vorgesehen. Die Ordnungsbehörden in den Kreisen oder kreisfreien Städten können in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und dem Ministerium für Schule und Bildung durch Allgemeinverfügung schulspezifische Einschränkungen des Schulbetriebs anordnen. Das kann u.a. ein Wechselmodell von Präsenz- und Distanzunterricht ab der Jahrgangsstufe 8 (mit Ausnahme von Abschlussklassen) sein.

Stufe 2 macht eine Grundsatzentscheidung der Landesregierung erforderlich. Sie kann landesweit einen eingeschränkten Schulbetrieb beispielsweise mit einem Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht ab der Jahrgangsstufe 8 (mit Ausnahme von Abschlussklassen) vorsehen. Bei einer besonders kritischen Infektionslage könnte es zudem notwendig werden, dass die Landesregierung über noch weitergehende Einschränkungen entscheiden müsste.

Darüber hinaus enthält die Schulmail allgemeine Hinweise für den Schulbetrieb im neuen Jahr sowie ergänzende Informationen für die Berufskollegs, zur Ausgestaltung der Ganztagsangebote und zum Berufsorientierungsprogramm „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA). Außerdem erhalten die Schulen einen Überblick über Unterstützungsmaterial für den Distanzunterricht.

Abschließend wurden die Schulen und Schulträger noch einmal gebeten, auch im neuen Jahr grundsätzlich von der Möglichkeit eines gestaffelten Unterrichtsbeginns in der Zeit von 7 bis 9 Uhr Gebrauch zu machen, um Schülerströme zu entzerren und das Infektionsrisiko auf dem Schulweg und im öffentlichen Nahverkehr zu verringern.

Kabinett beschließt verschärftes Klimaschutzgesetz und bundesweit erstes Klimaanpassungsgesetz

Nordrhein-Westfalen setzt sich neue ambitioniertere Klimaschutzziele und bringt ein eigenständiges Klimaanpassungsgesetz auf den Weg. Der Neuentwurf des Klimaschutzgesetzes verschärft das bestehende Ziel für 2050 deutlich: Wurde im ersten NRW-Klimaschutzgesetz von 2013 noch eine Minderung von mindestens 80 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 festgeschrieben, verpflichtet sich die Landesregierung nun, bis 2050 treibhausgasneutral zu wirtschaften. Zudem wurde im Gesetz ein Zwischenziel für das Jahr 2030 ergänzt.

Um sich bestmöglich auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten, hat das Kabinett gleichzeitig das bundesweit erste eigenständige Klimaanpassungsgesetz vorgelegt. Die vergangenen Hitze-, Trocken- und Extremwetterereignisse haben gezeigt, wie der Klimawandel auch in Nordrhein-Westfalen zunehmend wirkt. Bei allen politischen Entscheidungen und kommunalen Planungsvorhaben soll Klimaanpassung fortan mitbedacht werden.

Mit dem beschlossenen Entwurf zur Novellierung des Klimaschutzgesetzes setzt sich das Land das Ziel, bis zur Mitte des Jahrhunderts klimaneutral zu wirtschaften. Mit einem ambitionierten Zwischenziel für 2030, das eine Minderung von 55 Prozent gegenüber 1990 vorsieht, sowie einem Klimaschutzaudit will das Land sicherstellen, dass 2050 bei den Treibhausgasemissionen eine Netto-Null steht.

Gleichzeitig zur Novelle des Klimaschutzgesetzes hat das Landeskabinett den Entwurf für das bundesweit erste eigenständige Klimaanpassungsgesetz beschlossen und zur Verbändeanhörung freigegeben. Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit gegen die negativen Folgen und Gefahren des Klimawandels zu verbessern und Schäden für Natur und Gesellschaft zu minimieren.

Der Klimawandel ist in Nordrhein-Westfalen längst angekommen und spürbar geworden. Die Zunahme von Unwettern, Starkregen, Hitzewellen, Dürrephasen, Ernteausfällen und Waldschäden zeigen, wie anfällig und verwundbar wir sind. Klimamodelle projizieren bei einem ungebremsten Treibhausgasausstoß für Nordrhein-Westfalen eine Temperaturzunahme von 2,8 bis 4,4 Grad Celsius für den Zeitraum 2071-2100 bezogen auf den Zeitraum 1971-2000.

Um sicherzustellen, dass die ambitionierten Ziele erreicht werden und bei Bedarf nachsteuern zu können, führt die Landesregierung zudem ein Klimaschutzaudit ein. So sollen die jeweils zuständigen Stellen der Landesregierung eigenverantwortlich, flexibel und bedarfsgerecht ihre eigenen Klimaschutzstrategien und -maßnahmen planen und umsetzen. Das Klimaschutzaudit überprüft diese Maßnahmen dann in regelmäßigen Abständen auf ihre Effizienz und Wirksamkeit. Gibt es Defizite, können so frühzeitig Nachbesserungen erarbeitet werden. Das Klimaschutzaudit löst den im Jahr 2015 erschienenen Klimaschutzplan als strategisches Instrument zur Erreichung der Klimaschutzziele ab.

Klimaanpassungs-Check für planerische Entscheidungen

Mit dem neuen Klimaanpassungsgesetz übernimmt das Land unter Bezugnahme auf das Pariser Klimaabkommen selbst eine Vorbildfunktion. Es verpflichtet sich, alle fünf Jahre eine Klimaanpassungsstrategie zu erstellen anhand konkreter Handlungsfelder, wie zum Beispiel Gesundheit, Biodiversität, Wald, Stadtentwicklung oder spezifische Wirtschaftszweige. Damit schafft das Gesetz mehr Verbindlichkeit. Verankert wird ein so genanntes Berücksichtigungsgebot: Demnach müssen Behörden und Ämter bei politischen und planerischen Entscheidungen deren Klimaanpassungs-Relevanz berücksichtigen.

Eine besondere Bedeutung erhält die Grüne Infrastruktur, insbesondere in den hitzeanfälligen Großstädten und Ballungsräumen: Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünungen, Bäume, Gartenanlagen und Parks kühlen ihr Umfeld, verbessern das Mikroklima, reinigen die Luft, fördern Biodiversität, dienen der Regenwasserrückhaltung und erhöhen die Attraktivität der Städte.

Hintergrund zum Klimawandel in Nordrhein-Westfalen

Im Zeitraum 1990 bis 2019 ist die mittlere Jahrestemperatur im Vergleich zum Zeitraum 1881 bis 1910 um 1,5 Grad auf inzwischen 9,9 Grad Celsius angestiegen. Die Zahl der Sommertage (>25 Grad) beziehungsweise Hitzetage (>30 Grad) hat in den vergangenen hundert Jahren um elf bzw. vier heiße Tage zugenommen. Das Grundwasser ist heute fast ein Grad wärmer als vor 30 Jahren.

Die Temperaturdifferenz zwischen Stadt und Land kann bei Hitzewellen bis zu zehn Grad betragen. 23 Prozent der Siedlungsfläche sind in Bezug auf Hitzebelastung als ungünstig eingestuft, betroffen sind ca. 6,9 Millionen Menschen, was 38 Prozent der nordrhein-westfälischen Bevölkerung betrifft. Laut Prognose des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) steigt dieser Anteil bis 2050 auf 61 Prozent, was etwa elf Millionen Menschen entsprechen wird.

Land und Kommunen schließen Vereinbarung zur Migrationspolitik und Neuregelung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes

Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit den kommunalen Spitzenverbänden in Nordrhein-Westfalen eine grundlegende Vereinbarung zur Migrationspolitik und Neuregelung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) in Nordrhein-Westfalen geschlossen.

Zur Erreichung dieser Ziele haben sich Land und Kommunen auf eine faire Lastenverteilung verständigt. Auf Grundlage der von Prof. Dr. Thomas Lenk von der Universität Leipzig ermittelten Ist-Kosten der Unterbringung von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen wird die FlüAG-Pauschale von derzeit 10.392 Euro pro Jahr auf 10.500 Euro für kreisangehörige Gemeinden und 13.500 Euro für kreisfreie Städte angehoben. Die Vorschläge des Gutachtens werden damit 1:1 umgesetzt.

Auch wenn das Gutachten keine Aussage über die Kostenerstattung für Geduldete trifft, wird sich das Land deutlich stärker als in der Vergangenheit an den Kosten für diese Personengruppe beteiligen. Für künftige Geduldete erhalten die Kommunen eine Einmalpauschale von 12.000 Euro, wobei nicht zwischen kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden unterschieden wird.

Land und Kommunen wollen gemeinsam daran arbeiten, die Zahl der Bestandsgeduldeten erheblich zu reduzieren. Dazu wird das Land die Kommunen in zentralen Bereichen der Rückführung noch intensiver und systematischer unterstützen. Zugleich werden die kommunalen Ausländerbehörden die vorhandenen Möglichkeiten, gut integrierten Geduldeten ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu erteilen, konsequent prüfen und die vorhandenen Spielräume ausschöpfen.

In Anerkennung der hervorragenden Arbeit der Kommunen im Zusammenhang mit der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen sowie der bereits in der Vergangenheit getragenen Belastungen unterstützt das Land die Kommunen zur Finanzierung der Bestandsgeduldeten mit jeweils 175 Millionen Euro in 2021 und 2022. Im ersten Quartal 2023 wird die finanzielle Unterstützung der Kommunen durch das Land evaluiert. Für 2023 und 2024 sagt das Land jedoch bereits jetzt eine Unterstützung von jeweils 100 Millionen Euro zu.

Gemeindefinanzierungsgesetz 2021 beschlossen Land sichert kommunale Finanzen

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 16. Dezember 2020 das Gemeindefinanzierungsgesetz 2021 (GFG 2021) beschlossen. Um die Kommunen des Landes neben krisenbedingten Mehrausgaben und Ausfällen bei eigenen originären Einnahmen vor Einbußen im kommunalen Finanzausgleich zu bewahren, wird die verteilbare Finanzausgleichsmasse auf 13,573 Milliarden Euro festgesetzt. Das Land Nordrhein-Westfalen wird die Gemeindefinanzierung über das GFG mit 943 Millionen Euro aus Kreditmitteln stützen.

Nach der Verabschiedung des GFG 2021 durch den Landtag wurde eine aktualisierte Modellrechnung veröffentlicht.

Nordrhein-Westfalen fördert Barrierefreiheit im ÖPNV mit 3,4 Millionen Euro

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit insgesamt rund 3,4 Millionen Euro den Ausbau von barrierefreien Bushaltestellen. Unterstützt werden die Städte Solingen, Erwitte, Spenge, Schwerte, Fröndenberg/Ruhr, Hemer, Herdecke sowie der Rhein-Sieg-Kreis.

  • Für den barrierefreien Ausbau von 27 Bushaltestellen der BOB-Linie 695 erhält die Stadt Solingen einen Zuwendungsbescheid über 1.073.100 Euro.
  • Die Stadt Erwitte erhält 730.400 Euro für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen.
  • Für ein Modernisierungskonzept der Bushaltestellen erhält die Stadt Spenge 441.400 Euro.
  • Für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen im Rahmen des ersten Bauabschnitts des Bushaltestellenprogramms erhält die Stadt Schwerte eine Förderung von 292.300 Euro.
  • Eine Förderung in Höhe von 266.700 Euro für den barrierefreien Aus- und Neubau von insgesamt zehn Bushaltestellen an Kreisstraßen geht an den Rhein-Sieg-Kreis.
  • 400 Euro für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen erhält die Stadt Fröndenberg/Ruhr.
  • Ein Zuwendungsbescheid über 238.600 Euro erhält die Stadt Hemer aus dem Märkischen Kreis für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen.
  • Für den Ausbau von zwei Bushaltestellen erhält die Stadt Herdecke eine Förderung über 195.800 Euro.

Zuständige Bewilligungsbehörden sind die Aufgabenträger Nahverkehr Rheinland (NVR), Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), die die Landesmittel zur Förderung der Vorhaben an die Kommunen auszahlen.

Hintergrund zum barrierefreien Ausbau im ÖPNV:

Nach § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist die Nahverkehrsplanung der Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr an dem Ziel auszurichten, für die Nutzung des ÖPNV bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die Barrierefreiheit des ÖPNV setzt die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der (Stadt-, Straßenbahn- und Bus-) Haltestellen voraus. Dies ist dann gegeben, wenn die Haltestellen von allen ohne fremde Hilfe problemlos erreichbar, begreifbar und bedienbar sind. Bei der Planung dieser Maßnahmen ist die frühzeitige Beteiligung von Behindertenbeauftragten oder Behindertenbeiräten, von Verbänden der in ihrer Mobilität oder Sensorik eingeschränkten Fahrgäste und von Fahrgastverbänden zu gewährleisten. Ebenso ist die Integration der Barrierefreiheit in den gesamten Planungsprozess essenziell.

Neuer Ausfallfonds für TV- und Streaming-Produktionen startet Anfang 2021

Unter Federführung von Nordrhein-Westfalen haben sich Länder, Sender und Produktionsunternehmen auf eine faire Aufteilung der pandemiebedingten Ausfallkosten von TV- und Streaming-Produktionen geeinigt. Rückwirkend zum 1. November 2020 erhalten Produktionsunternehmen für den Zeitraum der Dreharbeiten eine finanzielle Absicherung durch den neu geschaffenen Ausfallfonds II, wenn sie aufgrund einer Corona-bedingten Produktionsstörung einen finanziellen Schaden erleiden und eine übliche Versicherung keine Absicherung gewährt.

Neben den Ländern beteiligen sich auch die beauftragenden Sender und Streaming-Anbieter an den Ausfallkosten. Gemeinsam werden Länder und Sender 90 Prozent der pandemiebedingten Ausfallkosten übernehmen. Die Produktionsunternehmen sind mit einem Selbstbehalt von zehn Prozent beteiligt.

Voraussetzung für eine Absicherung der Produktion durch den Ausfallfonds II ist eine finanzielle Beteiligung des an der Produktion beteiligten Senders. Es werden Leistungen für Produktionen gewährt, die seit dem 1. November 2020 gedreht werden. Neben Fiction-Produktionen können unter anderem auch Dokumentationen, Shows und Unterhaltungssendungen sowie Animationsprojekte abgesichert werden.

Weitere Informationen zum Ausfallfonds I und II

Der von Bundesregierung initiierte Ausfallfonds I sichert ausschließlich Kinofilme und High-End-Serienproduktionen ab, nicht aber TV- und Streaming-Produktionen. Daher haben sich Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein zusammengeschlossen und eigenständig den Ausfallfonds II aufgebaut.

Gemeinsam beteiligen sich diese Länder mit mehr als 43 Millionen Euro am Ausfallfonds II und sichern mit ihren finanziellen Mitteln die Produktionsunternehmen von TV- und Streaming-Produktionen aus ihrem jeweiligen Bundesland gegen erhebliche finanzielle Ausfälle ab. Die Verwaltung und Abwicklung des Ausfallfonds II übernimmt die Filmförderungsanstalt (FFA) im Auftrag der Länder. Eine Antragstellung ist ab dem 4. Januar 2021 möglich.

Handlungs- und Maßnahmenkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche beschlossen

Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen möglichst umfassend vor Verwahrlosung, Misshandlung und Gewaltanwendung zur schützen, ist eine der wichtigsten Aufgaben. Seit den grausamen Vorkommnissen in Lügde, Bergisch-Gladbach und Münster gilt dies umso mehr für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt. Das Landeskabinett hat nun ein umfangreiches Handlungs- und Maßnahmenkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche beschlossen. Ziel des Handlungs- und Maßnahmenkonzepts ist es, Prävention gegen sexualisierte Gewalt zu stärken, Intervention weiterzuentwickeln und Hilfen für Betroffene und deren Angehörige zu verbessern.

Das Handlungs- und Maßnahmenkonzept beinhaltet insgesamt 59 Maßnahmen in sieben Handlungsfeldern, die von den Ressorts der Landesregierung schon in die Umsetzung gebracht wurden oder sich in Planung befinden. Das Konzept leistet damit auch einen wichtigen Beitrag zur fachlichen Diskussion, wie der Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen weiter gestärkt werden kann. Akteure und Fachkräfte sollen noch besser miteinander kooperieren, Fortbildungen und Schutzkonzepte in die Fläche gebracht sowie Qualitätskriterien und vorhandene Strukturen im Kinderschutz weiterentwickelt werden.

Eine zentrale Rolle spielt dabei die in diesem Jahr gegründete Landesfachstelle „Prävention sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ in Trägerschaft der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e.V. Ihre Aufgabe ist es, den Kinderschutz gemeinsam mit den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zu stärken. Auch die Fachberatungsressourcen bei den Landesjugendämtern wurden um vier Vollzeitstellen aufgestockt.

Das Handlungs- und Maßnahmenkonzept der Landesregierung ist das Ergebnis einer Interministeriellen Arbeitsgruppe, in der neun Ressorts seit Herbst 2019 Vorschläge beraten und ausgearbeitet haben. Das Konzept schreibt das „Impulspapier über Maßnahmen zur Prävention, zum Schutz vor und Hilfe bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ fort, das in der Folge der Vorkommnisse von Lügde im Sommer 2019 vorgelegt worden war.

UNESCO erkennt Bauhüttenwesen als Kulturerbe an

Das Bauhüttenwesen zählt ab sofort zum Immateriellen Kulturerbe der UNESCO und findet damit als Modellprogramm Eingang in das internationale Register Guter Praxisbeispiele. Damit erhalten auch die vier nordrhein-westfälischen Bauhütten in Aachen, Köln, Soest und Xanten den Status des Immateriellen Kulturerbes – ein wichtiger Schritt zur weiteren Bewahrung dieser Kulturform.

Die Entscheidung der UNESCO beruht auf einer gemeinsamen Nominierung von insgesamt 18 europäischen Bauhütten durch die Länder Deutschland, Frankreich, Norwegen, Österreich und Schweiz. Die ausschlaggebenden Faktoren für eine positive Bewertung der Initiative durch die Gutachtenden war laut Jury die vorbildhafte Art, traditionelle Handwerkstechniken zu bewahren, aber auch die Stärkung der multinationalen Zusammenarbeit.

Bauhütten entstanden im Mittelalter an den Baustellen großer Sakralbauten. Einige wenige existieren seitdem ohne Unterbrechung. Die meisten gründeten sich im 19. oder 20. Jahrhundert für die Wiederherstellung und den Weiterbau monumentaler Gebäude neu. Heute besteht ihre Aufgabe vor allem in der permanenten, sachgerechten Instandhaltung jener Bauten. Das Werkstattpersonal setzt sich aus Expertinnen und Experten unterschiedlicher Gewerke und Disziplinen zusammen. Sie kooperieren mit Akteuren aus Politik, Kirche, Denkmalpflege, Wirtschaft und Forschung und vermitteln die Bedeutung ihrer Kulturform in die Öffentlichkeit.

Die aktuell in Nordrhein-Westfalen aktiven Bauhütten (wieder-)eröffneten 1823 (Köln), 1928 (Xanten), 1949 (Aachen) und 1994 (Soest). Unterstützung bei ihrer Tätigkeit erhalten die Hütten unter anderem vom Land Nordrhein-Westfalen, durch bürgerschaftliches Engagement in Form von Dombauvereinen und weiteren Förderern.

Immaterielles Kulturerbe wird in Deutschland täglich gelebt, gezeigt und weitergetragen. Die Bundesrepublik Deutschland ist dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes von 2003 im Jahre 2013 beigetreten. Die Mitgliedsstaaten sind dazu verpflichtet, eigene Kulturerbe-Listen zu führen, aus denen sich die internationalen Nominierungen ableiten. Deshalb ist das Bauhüttenwesen im Jahre 2018 bereits in das nationale Register Guter Praxisbeispiele aufgenommen worden, bevor nun die Eintragung in das internationale UNESCO-Register erfolgen konnte.

Erstmalig gelingt es damit einer Nominierung mit deutscher Beteiligung, den Status eines Modellprogrammes zu erreichen. Die nächste Bewerbungsrunde zur Anerkennung von Kulturformen als Immaterielles Kulturerbe in Deutschland wird voraussichtlich im Frühjahr 2021 beginnen. Interessierte können sich unter anderem durch die Landesstelle Immaterielles Kulturerbe NRW an der Universität Paderborn beraten lassen.