19 Feb Themen der Woche im Landtag NRW 7. Kalenderwoche 2021
- Anpassung der Coronaverordnungen – Nordrhein-Westfalen setzt auf vorsichtige und schrittweise Öffnungen
- 36 Millionen Euro für Ferienprogramme und außerschulische Bildungsangebote
- Land stellt rund 8,7 Millionen Masken für Bedürftige zur Verfügung
- Coronahilfe Profisport: Förderzeitraum bis zum 30. Juni 2021 verlängert
- Neue digitale Lernmittel: Ein weiterer Schritt zur Stärkung des digitalen Unterrichtsgeschehens in Nordrhein-Westfalen
- Land vereinbart Allianz zur beschleunigten Umsetzung der Dateninfrastruktur-Initiative
- Landesregierung fördert Kommunales Integrationsmanagement mit 50 Millionen Euro in 2021
- Helferinnen und Helfer in Impfzentren erhalten steuerliche Unterstützung
- Land fördert Start-ups aus Hochschulen mit jeweils bis zu 240.000 Euro
- Stromnetzausbau nach Nordrhein-Westfalen bis 2030 gesetzlich verankert
Anpassung der Coronaverordnungen – Nordrhein-Westfalen setzt auf vorsichtige und schrittweise Öffnungen
In Nordrhein-Westfalen wird die bestehenden Coronaverordnungen an die auf der letzten Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin gefassten Beschlüsse angepasst. In Nordrhein-Westfalen bleiben die Regelungen der Coronaverordnungen im Wesentlichen bestehen. Anpassungen wird es ab dem 22. Februar für Grundschulen, Förderschulen der Primarstufe, Abschlussklassen und im Bereich Freizeitsport im Freien geben. Ab dem 1. März können Friseur- und Fußpflegedienstleistungen wieder mit Terminvereinbarung angeboten werden.
Vor diesem Hintergrund werden die Coronaverordnungen in folgenden Bereichen angepasst:
Wiedereinstieg in Modelle des Präsenz- oder Wechselunterrichts
Ab Montag, 22. Februar 2021, starten die Grundschulen, die Förderschulen der Primarstufe und die Abschlussklassen wieder mit dem Unterricht in Präsenz- oder Wechselmodellen. Dabei gelten gerade im Hinblick auf möglicherweise ansteckendere Virusmutationen hohe Infektionsschutzanforderungen. So kommen festen Gruppen und Maskenschutz eine erhöhte Bedeutung zu. Daher muss überall im Schulgebäude grundsätzlich eine medizinische Maske getragen werden, wie dies bereits aus den Lebensmittelgeschäften und dem öffentlichen Personennahverkehr bekannt ist. Kinder bis einschließlich Klasse 8 können eine Alltagsmaske anziehen, wenn die medizinische Maske wegen der Größe nicht passt.
Außerschulische Bildungsangebote und Präsenzunterricht für Abschlussklassen
Die besonders geförderten Kurse zum Ausgleich von pandemiebedingten Bildungsnachteilen sind ebenso wieder zulässig wie die schulnahen Angebote für Kinder und Jugendliche in Flüchtlingseinrichtungen. Wie in den Schulen dürfen auch in anderen staatlichen und sonstigen Bildungsgängen die Abschlussklassen beziehungsweise die letzten Ausbildungsabschnitte in Präsenz erfolgen, um eine gleichberechtigte Vorbereitung auf Schul- und Berufsabschlüsse zu ermöglichen. Dabei sollten möglichst große Räume genutzt werden.
Auch ergänzende Bildungsangebote zulässig
Für Kinder bis ins Grundschulalter ist ab dem 22. Februar auch musikalischer Unterricht als Einzelunterricht wieder zulässig. Im Freien können zudem auch andere Bildungsangebote im Einzelunterricht wieder durchgeführt werden (zum Beispiel Schulungen für Tierhalter). Diese Regelung entspricht der Freigabe der Sportausübung unter freiem Himmel.
Friseurdienstleistungen, Fußpflege
Ab dem 1. März dürfen Fußpflege- und Friseurdienstleistungen wieder angeboten und in Anspruch genommen werden. Vor dem Hintergrund der Bedeutung für die Körperhygiene sind gerade ältere Menschen auf diese Dienstleistungen nach so langer Zeit dringend angewiesen. Einrichtungen für andere nicht medizinisch erforderliche Dienstleistungen, wie Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios, bleiben dagegen bis zum 7. März geschlossen, da die genannten besonderen Ausnahmegründe hier nicht vorliegen.
Freizeitsport im Freien
Der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht ist ab dem 22. Februar wieder zulässig. Zwischen den verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben dürfen, ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten. Sporthallen und Schwimmbäder bleiben dagegen vorerst für den privaten Sport geschlossen.
Frühlingsblüher und Saatgut dürfen verkauft werden
Die Ausnahme zum Verkauf von Schnittblumen und kurzfristig verderblichen Topfpflanzen gilt künftig auch für Gemüsepflanzen und Saatgut (Samen, Zwiebeln, Pflanzkartoffeln etc.). Diese Waren einschließlich des unmittelbaren Zubehörs dürfen auch von Bau- und Gartenmärkten verkauft werden. Solche Märkte müssen den Verkauf an Privatleute aber dann ausschließlich auf diese Waren begrenzen und dürfen dabei ausdrücklich keine anderen Sortimente verkaufen.
Weiterhin regelmäßige Testungen in Schlachthöfen
Die Verpflichtung von Schlachthöfen und ähnlichen Betrieben zur regelmäßigen Testung der Beschäftigten wird nochmals verlängert. Hier können nunmehr auch Coronaschnelltests zum Einsatz kommen.
Kommunale Sonderregelungen
Die Bestimmungen zu ergänzenden kommunalen Regelungen werden entsprechend der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin an die aktuellen Handlungserfordernisse angepasst.
Die relevanten Verordnungen (Coronaschutzverordnung, Coronabetreuungsverordnung und Coronafleischwirtschaftsverordnung) treten im Übrigen am 22. Februar in Kraft und gelten zunächst bis zum 7. März.
36 Millionen Euro für Ferienprogramme und außerschulische Bildungsangebote
Die Förderung von Ferienprogrammen und außerschulischen Bildungsangeboten wird bis zum Sommer 2022 fortgesetzt. Damit setzt das Land ein zentrales Unterstützungsangebot zur Bekämpfung der Pandemiefolgen fort und eröffnet Chancen für Kinder und Jugendliche aller Schulformen und Jahrgänge.
Mit der Förderung können Bildungsträger Angebote zur Aufarbeitung von Lerndefiziten machen, welche die Arbeit der Schulen unterstützen und Familien in dieser schwierigen Zeit entlasten. Dazu gehört auch die Förderung von Betreuungsangeboten im häuslichen Umfeld für Schülerinnen und Schüler mit intensivpädagogischem Förderbedarf. Gerade die individuellen Angebote im Bereich der Sonderpädagogik sind eine wichtige Unterstützungsleistung für von den Schulschließungen besonders betroffene Familien.
Der Haushalts- und Finanzausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags hat in seiner jüngsten Sitzung 36 Millionen Euro für die Verlängerung der Förderung von Ferienprogrammen und außerschulischen Bildungsangeboten bereitgestellt. Diese sollen an die erstmals 2020 ermöglichte Unterstützung für Familien mit schulpflichtigen Kindern anknüpfen. Neben sozialen Kompetenzen sowie Eindrücken und Perspektiven außerhalb des Elternhauses geht es insbesondere darum, Wissen und verschiedene, zu den eigenen Bedürfnissen passende Lernstrategien zu vermitteln. Schon im vergangenen Jahr konnten Schülerinnen und Schüler aller Schulformen und aller Jahrgänge Angebote zur individuellen Förderung in den Fächern, zur Unterstützung des selbstregulierten Lernens oder zur Vorbereitung auf Prüfungen in Anspruch nehmen und Lernrückstände aufarbeiten.
Das Ministerium für Schule und Bildung hat außerschulische Bildungsangebote zur Aufarbeitung der Pandemiefolgen gefördert. Mittel für über 2.000 Gruppenangebote und über 400 Individualmaßnahmen konnten seit den Sommerferien und bis Ende 2020 bewilligt werden. Dafür wurden von den Trägern rund 4,3 Millionen Euro abgerufen.
Land stellt rund 8,7 Millionen Masken für Bedürftige zur Verfügung
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt bedürftige Menschen mit einem Sofortprogramm, in dessen Rahmen über 8,7 Millionen medizinische Masken zur Verfügung gestellt werden. Die Masken werden vor Ort und unbürokratisch von den Städten und Gemeinden in den bewährten sozialen Anlaufstellen, die den Menschen gut bekannt sind, ausgegeben.
Die Kommunen informieren vor Ort in geeigneter Weise, wie und an welchen Stellen bedürftige Menschen zeitnah die Masken erhalten. Land, Städten, Kreisen und Gemeinden geht es um eine zügige und unbürokratische Soforthilfe. Rund 3 Millionen der Masken werden über die Tafeln zu beziehen sein. Über eine Kooperation mit dem Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V. sollen 600.000 der Masken an obdachlose Menschen in ganz Nordrhein-Westfalen über das Netzwerk der freien Wohlfahrtspflege verteilt werden.
In Nordrhein-Westfalen beziehen aktuell rund 1,4 Millionen Menschen Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Coronahilfe Profisport: Förderzeitraum bis zum 30. Juni 2021 verlängert
Das Land Nordrhein-Westfalen wird die Coronahilfe Profisport fortsetzen und auch weiterhin Sportvereine oder deren Unternehmungen, die mit einer Mannschaft am Spielbetrieb einer Vierten Liga teilnehmen, unterstützen. Über das Hilfsprogramm des Landes wird den nordrhein-westfälischen Viertligisten ein Anteil der ihnen aufgrund des Zuschauerverbots entgehenden Ticketeinnahmen ersetzt. Nun wurde der Förderzeitraum bis zum 30. Juni 2021 verlängert.
Im vergangenen Jahr wurden 40 Viertligisten mit Landesmitteln in Höhe von insgesamt gut 3,5 Millionen Euro unterstützt. Die Antragstellung ist ausschließlich online über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen möglich. Anträge können nach Freischaltung bis zum 15. Juni 2021 gestellt werden. Vereine, die bereits eine Hilfe aus der Coronahilfe Profisport erhalten haben, sind nicht von weiteren Förderungen ausgeschlossen.
Neue digitale Lernmittel: Ein weiterer Schritt zur Stärkung des digitalen Unterrichtsgeschehens in Nordrhein-Westfalen
Durch den rasanten digitalen Ausbau der Schulen in Nordrhein-Westfalen erhöht sich auch die Nachfrage nach digitalen Lerninhalten. Das Ministerium für Schule und Bildung unterstützt die Schulen und Schulträger durch den Erwerb von zusätzlichen digitalen Lernmitteln in der Höhe von 2,6 Millionen Euro.
Im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung hat die Medienberatung NRW zur Förderung eines effizienten und verantwortungsvollen Umgangs mit Informationen, Daten und Medien eine Drei-Jahres-Lizenz für ein Paket des Brockhaus Online-Nachschlagewerks erworben. Das Online-Nachschlagewerk umfasst die Enzyklopädie, ein Jugend- und Kinderlexikon und ist damit der umfassendste fachlich betreute lexikalische Bestand im deutschsprachigen Raum. Damit Lernende eine Vielzahl von Informationen sicher bewerten können, brauchen Sie neben altersgerechten Einstiegsinformationen in übersichtlicher, konzentrierter und schülergerechter Form vor allem objektive Inhalte.
Im Paket enthalten ist außerdem der Online-Kurs „Richtig Recherchieren“, mit dem Schülerinnen und Schüler lernen, selbstbestimmt und verantwortlich mit digitalen Medien umzugehen. Damit wird digitales Lernmaterial angeschafft, das die Schulbiographie der Schülerinnen und Schüler von Lernanfängern bis zur Oberstufe begleiten und das in allen Unterrichtsfächern und fächerübergreifend eingesetzt werden kann. Neben Informationstexten, Bildern, Grafiken und Karten enthält das Brockhaus Online-Nachschlagewerk auch Audio- und Videodateien.
Zur Begleitung von Lernanfängerinnen und Lernanfängern, aber auch von Schülerinnen und Schülern, die weiterer Unterstützung bedürfen, bieten die technischen Möglichkeiten der Brockhaus Plattform vielfältige Zugänge. So sind in dem Angebot unter anderem eine Vorlesefunktion und diverse Texteinstellungen integriert, ebenso eine Übersetzungsfunktion (inklusive Vorlesefunktion) in 60 Sprachen, die das Leseverständnis von Schülerinnen und Schülern mit geringeren Deutschkenntnissen erleichtert. Bereits in der Vergangenheit hat das Land durch den Erwerb von Landeslizenzen einen einheitlichen Grundstock an digitalen Lerninhalten für die Schulen in Nordrhein-Westfalen aufgebaut.
Die Lizenzen werden über EDMOND NRW, dem Onlinedienst für Bildungsmedien der Medienzentren in NRW, zukünftig der Bildungsmediathek NRW, zur Verfügung gestellt (http://www.edmond-nrw.de/). Darüber hinaus ist geplant, diese auch direkt in das Lernmanagementsystem LOGINEO NRW LMS zu integrieren, das bereits 2.363 Schulen in Nordrhein-Westfalen einsetzen (Stand: 12.02.2021). Nutzungsberechtigt sind alle Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal an den Schulen in Nordrhein-Westfalen.
Land vereinbart Allianz zur beschleunigten Umsetzung der Dateninfrastruktur-Initiative
Damit Unternehmen in Europa weltweit wettbewerbsfähig bleiben, sind sie auf eine sichere und unabhängige digitale Infrastruktur angewiesen. Hier setzt GAIA-X an: Partner aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft entwickeln in dieser Initiative gemeinsam Cloud-Angebote, die sich an europäischen Regeln und Werten orientieren. Starke Wurzeln hat das Projekt in Nordrhein-Westfalen: Sechs der 22 Gründungsmitglieder kommen von hier.
Aufgabe von GAIA-X.NRW ist es, kleine und mittlere Unternehmen, die Industrie, Software-Häuser sowie Start-ups über die Entwicklung von GAIA-X und die Chancen, die die Initiative für sie eröffnet, zu informieren. Außerdem sollen konkrete Anwendungsfälle entwickelt und umgesetzt werden. Dazu zählen Projekte in den Bereichen Mobilität und Logistik, der Industrie 4.0, der Produktion oder im Energiebereich.
Die Gründungsmitglieder aus Nordrhein-Westfalen sind:
- Beckhoff Automation GmbH & Co. KG (Verl)
- DE-CIX Management GmbH (Köln)
- Deutsche Telekom AG (Bonn)
- Fraunhofer ISST (Dortmund) sowie Fraunhofer IAIS (St. Augustin/Bonn)
- International Data Spaces Association e.V. (Dortmund)
- Plusserver GmbH (Köln)
GAIA-X besteht inzwischen aus mehr als 300 Organisationen aus verschiedenen europäischen Ländern. Diese entwickeln mit der Initiative die infrastrukturelle Grundlage, um Daten sicher und transparent in europäischen Cloud-Angeboten zu speichern.
Landesregierung fördert Kommunales Integrationsmanagement mit 50 Millionen Euro in 2021
Die Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Ein wichtiger Partner dabei sind die Kommunen. Wesentlicher Erfolgsfaktor für gelingende Integrationsarbeit vor Ort ist die Vernetzung verschiedener Ämter und Akteure, um Menschen zielgerichtet bei der Integration zu unterstützen. Dazu gehört unter anderem die Zusammenarbeit zwischen Integrations- und Migrationsbereich sowie die Fortentwicklung der Integrationsarbeit im ländlichen Raum durch eine Förderung der Zusammenarbeit zwischen Kreisen und ihren kreisangehörigen Gemeinden. Mit insgesamt 50 Millionen Euro Förderung im Jahr 2021 stärkt die Landesregierung die kommunale Integrationsarbeit vor Ort nachhaltig.
Das Land wird das Kommunale Integrationsmanagement als Förderung der kommunalen Infrastruktur in Zusammenarbeit mit allen maßgeblichen Partnern verstetigen. Die operative Umsetzung vor Ort wird vom Institut für Stadt- und Regionalentwicklung der Frankfurt University of Applied Sciences wissenschaftlich begleitet. Weitere Schulungs- und Austauschformate sind landesseitig geplant.
Das Kommunale Integrationsmanagement NRW besteht aus insgesamt drei Bausteinen: die Finanzierung von Personalstellen in Ausländer- und Einwanderungsbehörden, zur Verfügung gestellten fachbezogenen Pauschale für Personalstellen für ein individuelles Case-Management sowie die Einrichtung des strategischen Integrationsmanagements durch die Förderung Koordinierender Stellen.
In der Regel erfolgt eine Anbindung bei den 54 Kommunalen Integrationszentren. Die Kreise und kreisfreien Städte haben die Bescheide für Baustein zwei und drei für 2021 bereits erhalten. Die Bewilligung der Förderung der Koordinierenden Stellen im Baustein eins 2021 erfolgt je nach Antragseingang sukzessive. Bislang haben 15 Kreise und kreisfreie Städte einen entsprechenden Bescheid erhalten.
Helferinnen und Helfer in Impfzentren erhalten steuerliche Unterstützung
Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in den Impfzentren von Nordrhein-Westfalen erhalten steuerliche Entlastungen. Die Finanzministerien von Bund und Ländern haben sich darauf geeinigt, dass Menschen, die nebenberuflich beim Impfen der Bevölkerung unterstützen, von der sogenannten Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale profitieren.
Für Menschen, die neben ihrem eigentlichen Beruf beispielsweise in einem Impfzentrum Aufklärungsgespräche führen oder beim Impfen selbst beteiligt sind, greift die Übungsleiterpauschale. Diese Regelung gilt nach dem Beschluss der Finanzministerien von Bund und Ländern für Einkünfte in den Jahren 2020 und 2021. Die Pauschale wurde von 2400 Euro im vergangenen Jahr auf 3000 Euro im Jahr 2021 erhöht. Bis zu diesem Betrag sind demnach alle Einkünfte steuerfrei.
Wer nebenberuflich in der Verwaltung und der Organisation von Impfzentren arbeitet, kann die Ehrenamtspauschale in Anspruch nehmen. Für das Jahr 2020 betrug sie bis zu 720 Euro, seit 2021 sind bis zu 840 Euro steuerfrei.
Die Erhöhung der vorstehenden Beträge wurde mit dem Jahressteuergesetz 2020 vorgenommen. Für deutliche Entlastungen ehrenamtlich tätiger Menschen im Rahmen dieses Gesetzes hatten sich die Finanzminister aller Länder im vergangenen Jahr auf Initiative Nordrhein-Westfalens stark gemacht. Allein in Nordrhein-Westfalen erhalten dadurch rund sechs Millionen Personen, die sich freiwillig in Vereinen oder in der Pflege engagieren, eine bessere steuerliche Unterstützung. Konkret greifen seit dem 1. Januar neben der angehobenen Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale die folgenden Verbesserungen:
- Die Grenze für den vereinfachten Zuwendungsnachweis für Spenden wird von 200 auf 300 Euro angehoben. Bis zu diesem Betrag ist keine Spendenbescheinigung erforderlich. Es genügen ein Kontoauszug und ein Beleg des Zuwendungsempfängers über die Berechtigung, Spenden entgegennehmen zu dürfen.
- Gemeinnützige Vereine müssen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe erst dann Körperschaft- oder Gewerbesteuer zahlen, wenn ihre Bruttoeinnahmen 45.000 Euro übersteigen – bisher liegt die Freigrenze bei 35.000 Euro.
- Kleinere Vereine werden unterstützt, indem die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei jährlichen Einnahmen bis zu 45.000 Euro abgeschafft wird.
Land fördert Start-ups aus Hochschulen mit jeweils bis zu 240.000 Euro
Eine weitere Runde des Förderwettbewerbs „Start-up Transfer.NRW“ geht an den Start. Bis zum 30. April 2021 können Gründerinnen und Gründer aus Hochschulen Anträge auf Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen stellen. Die Gewinner werden mit bis zu 240.000 Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt.
Das Programm „Start-up Transfer.NRW“ fördert:
- Gründerinnen und Gründer aus nordrhein-westfälischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen
- die am Markt orientierte Weiterentwicklung von Produkten, Dienstleistungen und Verfahren (Validierung, Proof of Concept, Prototyping)
- die Vorbereitung einer Unternehmensgründung durch die Weiterentwicklung eines Geschäftsplanes für die Gründungs- und frühe Wachstumsphase
- die projektbegleitende Beratung durch einen Coach (verpflichtend).
Anträge auf Förderung für bis zu 18 Monate dauernde Vorhaben können bis zum 30. April 2021 beim Projektträger Jülich abgegeben werden. Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie hier: www.ptj.de/hochschulausgruendung.
Stromnetzausbau nach Nordrhein-Westfalen bis 2030 gesetzlich verankert
Grüner Strom soll leichter von der Küste zu den Stromverbrauchern im Ruhrgebiet einschließlich der energieintensiven Industrie gelangen und so den Strukturwandel vorantreiben. Der dafür erforderliche Stromnetzausbau bis 2030 wird in einer Ergänzung des Bundesbedarfsplans gesetzlich verankert, die der Bundesrat heute gebilligt hat. Nach den Beschlüssen zur Beendigung der Kohleverstromung und zum Ausbau der Erneuerbaren Energien wird damit nun der Stromnetzausbau ermöglicht.
Nordrhein-Westfalen ist als Industriestandort und bevölkerungsreichstes Bundesland besonders auf eine sichere Energieversorgung angewiesen. Die Energiewende und der Klimaschutz setzen dabei neben dem Ausbau erneuerbarer Energien ebenso den Transport zusätzlichen Stroms nach Nordrhein-Westfalen voraus. Mit dem Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur wird eine Perspektive für die Versorgung der energieintensiven Industrie und der privaten Verbraucher mit grünem Strom geschaffen.
Die Verfahren zur Planung und Genehmigung des Vorhabens liegen in Bundeszuständigkeit. Nordrhein-Westfalen wird sich konstruktiv in diese Verfahren einbringen, um einen sachgerechten Leitungsverlauf sicherzustellen.
Neben der neuen großen Stromautobahn wird die zukünftige Energieversorgung auch auf Verstärkungen des bestehenden Stromnetzes mit diversen kleineren Projekten gestützt. Der Bundesbedarfsplan sieht daher mehrere Maßnahmen zur Verstärkung des bestehenden nordrhein-westfälischen Stromnetzes vor.