Themen der Woche im Landtag NRW 8. Kalenderwoche 2020

  • Nordrhein-Westfalen konzentriert sich auf weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge
  • Verkaufsstopp für Himmelslaternen im Onlinehandel
  • Neue Förderung: Land unterstützt Bibliotheken mit 1,2 Millionen Euro bei Sonntagsöffnung
  • Neues Zentrum für Wald und Holzwirtschaft in Arnsberg
  • Autobahnpolizei erhält neue Dienstbekleidung mit Signalwirkung
  • Referenzielle Baugenehmigungen – in Gelsenkirchen entstehen 91 Reihenhäuser mit nur vier Baugenehmigungen

 

Nordrhein-Westfalen konzentriert sich auf weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge

Seit dem Start der E-Fahrzeugförderung vor einem Jahr wurde der Ausbau der Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen deutlich vorangetrieben: In den vergangenen zwölf Monaten hat das Land rund 6.000 E-Fahrzeuge gefördert.

Mit der nun in Kraft getretenen Erhöhung des Bundes-Umweltbonus von 4.000 auf 6.000 Euro wird sich die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen künftig vor allem auf die Förderung der Ladeinfrastruktur und von Nutzfahrzeugen ab 2,3 Tonnen konzentrieren, um Doppelförderung zu vermeiden. Dazu gehören insbesondere die stark gefragten Zuschüsse für Ladepunkte („Wallbox“) und Ladesäulen. Außerdem plant die Landesregierung noch in diesem Sommer eine Erweiterung der Förderrichtlinie „Emissionsarme Mobilität“. Dabei geht es unter anderem um die Nutzung intelligenter Ladeinfrastruktur. Künftig sollen zudem auch Batteriespeicher gefördert werden. Vor Ort erzeugter Sonnen- oder Windstrom kann so gespeichert und flexibel für das E-Fahrzeug genutzt werden.

Unterstützungsangebote im Überblick:

Mit Erhöhung des Bundes-Umweltbonus fällt die Landesförderung für die Anschaffung von Elektro-Pkw in Unternehmen weg. Eine Doppelförderung von Land und Bund würde zu einer Überförderung von E-Autos führen. Die Förderung für Elektronutzfahrzeuge ab 2,3 Tonnen in Höhe von 8.000 Euro wird jedoch ebenso fortgeführt wie die Möglichkeit, sich bei guter Bonität von der NRW.BANK ein E-Auto zum Nullzinssatz finanzieren zu lassen.

Verkaufsstopp für Himmelslaternen im Onlinehandel

Der Arbeitsschutz in Nordrhein-Westfalen nimmt den Onlinehandel mit sogenannten Himmelslaternen unter die Lupe: Dabei wurden bereits vier in Nordrhein-Westfalen ansässige Anbieter überprüft. In allen Fällen ist anschließend aufgrund der Gefährlichkeit der Produkte umgehend ein Verkaufsstopp erwirkt worden. Darüber hinaus sollen mit Unterstützung von anderen Marktüberwachungsbehörden in Deutschland und Europa weitere Anbieter kontrolliert werden, die ihren Sitz außerhalb Nordrhein-Westfalens haben. Das Abbrennen von Himmelslaternen hatte Anfang des Jahres für großes Aufsehen gesorgt, weil dies im Krefelder Zoo zu einem verheerenden Brand geführt hatte, bei dem nach jüngsten Medienberichten über 50 Affen ums Leben kamen.

Zudem werde die Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen mit einer Meldung an die Europäische Kommission versuchen, auch in Brüssel für das Thema zu sensibilisieren, um diese unsicheren Produkte möglichst europaweit aus dem Verkehr zu ziehen. Und es sei geplant, im Onlinehandel in Zusammenarbeit mit diversen Verkaufsplattformen auch gegen Angebote außereuropäischer Verkäufer vorzugehen.

Zum Hintergrund:

Himmelslaternen bestehen in der Regel aus einer dünnen, nach unten geöffneten Papiertüte (Reispapier oder Seidenpapier), die durch dünne Hölzer und Drähte aufgespannt wird. In der Öffnung wird ein mit brennbarer Flüssigkeit oder mit Wachs getränkter Baumwollstoff o. ä. Brennmaterial befestigt und angezündet. Durch die entstehende Hitze steigt die Himmelslaterne (wie ein Heißluftballon) auf. Die Brenndauer beträgt zwischen 5 und 20 Minuten und die Steighöhe kann bis zu 500 Meter betragen. Himmelslaternen sollten eigentlich nach kurzer Zeit verlöschen und gefahrlos zur Erde sinken. Aber: Aufgrund der leichten Bauweise werden sie bereits bei wenig Wind unkontrollierbar abgetrieben. Gehen sie irgendwo nieder und brennen noch, können sie Brände auslösen. Darüber hinaus können Himmelslaternen aufgrund ihrer Steighöhe den Flugverkehr stören.

Nach den Ereignissen in Krefeld werden aktuell Himmelslaternen durch die Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen in ihrer Funktion als Marktüberwachungsbehörden massiv auf ihre Verkehrsfähigkeit überprüft. Da diese Produktgattung vorrangig im Onlinehandel angeboten wird, hat das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes NRW (LIA.nrw) als Geräteuntersuchungsstelle im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales eine Onlinemarktanalyse durchgeführt. Dabei konnten in Nordrhein-Westfalen vier Anbieter von Himmelslaternen ermittelt werden, welche unverzüglich durch die Bezirksregierungen aufgesucht und kontrolliert wurden. Zwei Anbieter gaben an, Himmelslaternen schon länger nicht mehr zu verkaufen. Den anderen zwei Anbietern wurde der weitere Verkauf untersagt. Außerdem wurden Produktproben genommen, die durch die Geräteuntersuchungsstelle sicherheitstechnisch geprüft wurden, wodurch deren Gefährlichkeit bestätigt wurde. Gleichzeitig wird auf Bestreben des MAGS eine länderübergreifende Marktüberwachungsaktion zum Thema Himmelslaternen durchgeführt, um in Deutschland eine spürbare Marktbereinigung zu erreichen.

Neue Förderung: Land unterstützt Bibliotheken mit 1,2 Millionen Euro bei Sonntagsöffnung

Öffentliche Bibliotheken gehören neben Museen, Theatern und Kinos zu den Kultureinrichtungen mit den höchsten Besucherzahlen. Das im Oktober 2019 im nordrhein-westfälischen Landtag verabschiedete Bibliotheksstärkungsgesetz ermöglicht es den Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen, nun auch sonntags zu öffnen. Dadurch sollen unter anderem Familien mehr Gelegenheiten zu einem gemeinsamen Bibliotheksbesuch bekommen. Um die Attraktivität der Bibliotheken weiter zu steigern, hat das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Stärkungsinitiative Kultur ein neues Förderprogramm, ausgestattet mit 1,2 Millionen Euro, aufgelegt, das die Bibliotheken bei der Umsetzung der Sonntagsöffnung unterstützt und Anreize für die Entwicklung von Kulturangeboten schafft.

Im Zentrum des Förderprogramms steht die Erarbeitung eines Konzepts für die Sonntagsöffnung sowie der Ausbau von Personal, um den zusätzlichen Öffnungstag pro Woche zu gewährleisten. Um die kulturelle Bedeutung der Bibliotheken weiter auszubauen, wird zudem die Konzeptentwicklung einer Veranstaltungsreihe gefördert, die unter der Überschrift „Sonntags in der Bibliothek“ ein familienfreundliches Kulturprogramm anbieten soll.

Bewerben können sich alle hauptamtlich geleiteten öffentlichen Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen. Für das Veranstaltungsprogramm können auch ehrenamtlich betreute kommunale oder kirchliche Büchereien einen Antrag stellen. Die Förderung ist zunächst bis 2022 geplant, eine Fortsetzung des Programms ist beabsichtigt. Anträge können bis zum 31. März 2020 an die Fachstelle für Öffentliche Bibliotheken bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt werden.

Neues Zentrum für Wald und Holzwirtschaft in Arnsberg

In dieser Woche wurde in Arnsberg das neue Zentrum für Wald und Holzwirtschaft eröffnet. Das Zentrum ist Teil des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen. Mit dem Zentrum stärkt das Land Nordrhein-Westfalen mit Blick auf den Klimawandel und die aktuellen Schäden im Wald durch Sturm, Dürre und Borkenkäfer die wald- und klimabezogene Forschung und den Wissenstransfer in die Praxis.

Die Gründung des Waldzentrums ist auch Bestandteil des Waldpaktes „Klimaschutz für den Wald – unser Wald für den Klimaschutz“, den das Land Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit Verbänden aus Forst- und Holzwirtschaft, Naturschutz und Berufsvertretung unterzeichnete.

Das Zentrum für Wald und Holzwirtschaft gliedert sich in sechs Fach-Teams. Über 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen drängende Fragen des Waldes an. Sie erforschen zum Beispiel Baumarten für den Waldbau im Klimawandel, gewinnen Saatgut für neue Wälder, treiben den CO2-Speicher Holzbau voran und engagieren sich in der berufspraktischen Ausbildung für Waldarbeit.

Autobahnpolizei erhält neue Dienstbekleidung mit Signalwirkung

Die Autobahnpolizei in Nordrhein-Westfalen erhält ein neues Outfit. Minister Herbert Reul präsentierte am Mittwoch, 19. Februar 2020, die neuen Jacken und Hosen für die 1.300 Autobahnpolizistinnen und -polizisten aus reflektierendem Material und mit Signalwirkung. Sie sollen die Beamtinnen und Beamten nachts und bei schlechtem Wetter sichtbarer sowie den Einsatz sicherer machen.

Den Anstoß für die neue Bekleidung gab der Verbesserungsvorschlag eines Polizeibeamten der Kölner Autobahnpolizei. Polizeihauptkommissar Marcel Dargel war aufgefallen, dass Straßenwärterinnen und Straßenwärter besser zu sehen sind als die Polizei. Mit einer Mail wandte er sich an das Innenministerium. Unter Beteiligung aktiver Polizistinnen und Polizisten entstand in Workshops unter Regie des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen (LZPD NRW) die neue Bekleidung für den Arbeitsplatz Autobahn. Die Kleidung wurde so optimiert, dass sie eine bessere Erkennbarkeit gewährleistet und optimal vor Regen schützt.

Mit rund 1.300 Beamtinnen und Beamten sorgt die Polizei Nordrhein-Westfalen auf rund 2.200 Kilometern Autobahnen und autobahnähnlichen Bundesstraßen für mehr Sicherheit. Der Streifendienst ist rund um die Uhr im Einsatz. Er nimmt Unfälle auf, sichert und beseitigt Gefahrenstellen, überwacht den

Referenzielle Baugenehmigungen – in Gelsenkirchen entstehen 91 Reihenhäuser mit nur vier Baugenehmigungen

Bürokratie abbauen, Verfahren beschleunigen, schneller Wohnraum schaffen: Gelsenkirchen geht mit gutem Beispiel voran und wendet als erste Stadt in Nordrhein-Westfalen konsequent die sogenannte referenzielle Baugenehmigung an. In zentraler Lage entstehen 91 Einfamilienhäuser der zur DORNIEDEN-Gruppe gehörenden VISTA Reihenhaus GmbH. Bei seriellen Bauvorhaben (mit baugleichen Häusern im gleichen Bebauungsplangebiet) muss eine Bauaufsicht nur für wenige Referenzgebäude das übliche Genehmigungsverfahren durchführen. Einen entsprechenden Passus hat die Landesregierung in der Landesbauordnung (BauO NRW 2018) verankert (Paragraph 66 Absatz 5).

Üblicherweise hätte VISTA Reihenhaus GmbH für jedes der in Gelsenkirchen geplanten 91 Reihenhäuser jeweils eine eigene Genehmigung bei der städtischen Bauaufsicht einholen müssen. Dass für das gesamte neue Quartier zwischen Richard- und Europastraße nur vier Baugenehmigungen nötig waren, ist Folge der sogenannten referenziellen Baugenehmigung, die in der neuen Landesbauordnung verankert ist. Die referenzielle Baugenehmigung wurde jetzt in Gelsenkirchen für ein großes Baugebiet erstmals in Nordrhein-Westfalen erteilt.