Themen der Woche im Landtag NRW 8. Kalenderwoche 2021

  • Gesetz zur Sicherung von Schul- und Bildungslaufbahnen im Jahr 2021
  • Impfkampagne: Weitere Personengruppen erhalten Impfangebot
  • Sichere Schulbeförderung in Corona-Zeiten
  • Kostenloser Zugriff auf E-Learning-Plattform für alle Berufskollegs
  • Nordrhein-Westfalen macht Tempo beim automatisierten Fahren
  • Stärkung der beruflichen Bildung durch Kooperationen vor Ort – Berufskollegs als bedeutende regionale Standorte
  • NRW: Mit Künstlicher Intelligenz das Krankenhaus von morgen gestalten
  • Windpotenzialstudie bekräftigt Ziele der Energieversorgungsstrategie

 

Gesetz zur Sicherung von Schul- und Bildungslaufbahnen im Jahr 2021

Das Landeskabinett hat den Weg frei gemacht für die Einleitung der Verbändebeteiligung zum Bildungssicherungsgesetz 2021. Die Schülerinnen und Schülern in Nordrhein-Westfalen sollen auch in diesem Jahr durch die Pandemie keine Nachteile für ihre Bildungs- und Berufswege entstehen. Das Zweite Bildungssicherungsgesetz ist ein weiterer Baustein zur Sicherung von Schul- und Bildungslaufbahnen in diesem Schuljahr. Mit den bereits getroffenen Maßnahmen wurden bereits nötige Anpassungen vorgenommen, die ohne eine gesetzliche Grundlage geregelt werden konnten. Mit den ergänzenden Maßnahmen im Bildungssicherungsgesetz wird angemessen auf den Verlauf des Schuljahres und die Auswirkungen der Pandemie für unsere Schülerinnen und Schüler reagiert.

Die wichtigsten Punkte des Gesetzentwurfs des Bildungssicherungsgesetzes 2021:

  • Am Ende der Erprobungsstufe soll die Klassenkonferenz auf der Grundlage der erfolgten Leistungsbewertungen eine Aussage dazu treffen, ob eine Schülerin oder ein Schüler den Bildungsgang in der gewählten Schulform fortsetzen kann. Die Entscheidung über eine Wiederholung an der bisherigen Schule oder einen Schulformwechsel soll jedoch ausnahmsweise und nach Beratung durch die Schule den Eltern überlassen werden.
  • Am Ende dieses Schuljahres wird es Versetzungsentscheidungen geben. Durch eine Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sollen erweiterte Nachprüfungsmöglichkeiten geschaffen werden. Auf dem Verordnungsweg soll außerdem das freiwillige Wiederholen einer Klasse ermöglicht werden ohne Anrechnung auf die Höchstverweildauer an einer Schule.
  • Zentrale schriftliche Leistungsüberprüfungen am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe finden auch in diesem Schuljahr nicht statt.
  • Die Zentralen Abschlussverfahren in Klasse 10 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch, kurz ZP 10, werden in diesem Schuljahr wieder mit landeseinheitlichen Aufgaben für die schriftliche Prüfung durchgeführt. Die Rückkehr in den Präsenzunterricht für die Abschlussklassen ermöglicht eine angemessene Prüfungsvorbereitung für die ab dem 19. Mai beginnenden Zentralen Prüfungen.
  • Es wird in diesem Schuljahr keine Blauen Briefe geben. Das hat zur Folge, dass Minderleistungen aus dem zweiten Halbjahr in einem Fach nicht berücksichtigt werden.

Das Land hat bereits in zentralen Punkten Anpassungen zur Unterstützung der Schülerinnen und Schüler und der Schulen bei der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie vorgenommen, die faire Bedingungen auch für den Abschlussjahrgang 2021 schafft:

Maßnahmenpaket für das Zentralabitur an Gymnasien, Gesamtschulen, Weiterbildungskollegs und Waldorf-Schulen:

  • Verschiebung des Beginns der Abiturprüfungen um neun Tage vom 14. April auf den 23. April 2021.
  • Diese Tage bis zum 22. April 2021 bedeuten für die Prüflinge, dass in diesem Zeitraum kein regulärer Unterricht stattfindet.
  • Stattdessen findet eine gezielte, verpflichtende Vorbereitung, unterstützt durch die Lehrkräfte in den Abiturprüfungsfächern statt.
  • Erweiterung der Aufgabenauswahl für die Lehrkräfte bzw. Prüflinge.
  • Die Aufgabenkommissionen haben für die Prüfungen in diesem Jahr zusätzliche Aufgaben erarbeitet. Das ist die Grundlage dafür, dass Lehrerinnen und Lehrer sowie zum Teil auch Schülerinnen und Schüler treffsicher zwischen Aufgaben jene auswählen, die zum in ihren Kursen erteilten Unterricht besser passen.
  • Möglichkeit zur Nutzung des Nachschreibetermins für Schülerinnen und Schüler, die im Haupttermin an drei unmittelbar aufeinander folgenden Tagen einer Kalenderwoche Klausuren schreiben müssten, nach Beratung durch die Schule.
  • Die externe Zweitkorrektur entfällt, es findet eine interne Zweitkorrektur statt.

Maßnahmen für Zentrale Prüfungen in Klasse 10:

Vor dem Hintergrund der besonderen Situation wurden einmalig für das Schuljahr 2020/2021 eine Reihe von Maßnahmen für die Zentralen Prüfungen 10 getroffen. Die Maßnahmen wurden per Erlass vom 18.08.2020 über die Bezirksregierungen den Schulen bekannt gegeben. Sie umfassen:

  • die Verschiebung des Beginns der Prüfungstermine im Frühjahr 2021 auf den 19. Mai 2021,
  • die Konkretisierung der fachlichen Vorgaben,
  • die Bereitstellung zusätzlicher Auswahlmöglichkeiten bei den schriftlichen Prüfungsaufgaben einiger Prüfungsfächer, sowie
  • zusätzliche Modifikationen der Bewertungsraster in den Unterlagen für die Lehrkräfte, durch die die vor dem Hintergrund des tatsächlich erteilten Unterrichts entstehenden Spielräume in den Bewertungen deutlicher werden.

Impfkampagne: Weitere Personengruppen erhalten Impfangebot

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat weitere Modalitäten im Rahmen der Impfkampagne festgelegt. Diese betreffen bestimmte Personengruppen, die in stationären Pflegeeinrichtungen tätig sind sowie die Erweiterung des Impfangebots für Beschäftigte in den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern.

Seit dem 18. Februar kann den folgenden Personen, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig sind, ein Impfangebot mit AstraZeneca gemacht werden – bei Personen ab 65 Jahren mit BioNTech:

  • Betreuungsrichterinnen und Betreuungsrichter sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger
  • Prüf- und Begutachtungskräfte insbesondere der Medizinischen Dienste
  • Beschäftigte von Hilfsmittel-/ Homecare-Diensten und Sanitätshäusern
  • Fußpflegerinnen und Fußpfleger
  • Frisörinnen und Frisöre
  • Seelsorgerinnen und Seelsorger

Außerdem:

  • Medizinprodukteberaterinnen und -berater bei Operationsbegleitung in Krankenhäusern und bei ambulanten Operationen
  • Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- und Prüftätigkeiten ausüben, insbesondere der Medizinischen Dienste
  • Mitarbeitende der ambulanten Spezialpflege, zum Beispiel der Stoma- und Wunderversorgung, sofern sie patientennah erbracht wird
  • Heilmittelerbringer in der aufsuchenden ambulanten häuslichen Pflege

Für die Impfungen der Bewohnerschaft beziehungsweise der betreuten und gepflegten Personen in teilstationären Einrichtungen, Tagespflegen, Wohngemeinschaften nach § 24 Absatz 1 WTG, Demenz-WGs und Beatmungs-WGs (ohne EGH-Einrichtungen) wird den Impfzentren für aufsuchende Impfungen zudem ab kommender Woche der Impfstoff der Firma Moderna zur Verfügung gestellt. Sobald die Impfungen in diesen Einrichtungen abgeschlossen sind, können die Kreise und kreisfreien Städte zudem Bewohner in Einrichtungen des Betreuten Wohnens für Senioren ein Impfangebot mit Moderna unterbreiten. Sollten Personen aus diesem Berechtigungskreis bereits einen Termin in einem Impfzentrum vereinbart haben, ist der Termin nach Möglichkeit zu stornieren. Beschäftigte der Einrichtungen können sich über ein gesondertes Impfangebot in den Impfzentren mit dem Impfstoff der Firma AstraZeneca impfen lassen.

Im Bereich der stationären medizinischen Einrichtungen gilt:

Für die Impfung von weiterem Krankenhauspersonal stehen in der kommenden Woche (8. KW) 50.000 Dosen AstraZeneca zur Verfügung. Ab der 9. KW erfolgt die Bereitstellung weiterer Dosen (100.000) des Impfstoffs von AstraZeneca. Geimpft werden kann in:

  • Universitätskliniken
  • Krankenhäusern nach § 108 SGB V
  • Stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
  • Kliniken gemäß § 30 GewO
  • Psychiatrische Krankenhäuser und Entziehungsanstalten des Maßregelvollzugs

Zunächst soll weiterhin den Beschäftigten mit einem sehr hohen Expositionsrisiko mit Bezug auf das Coronavirus (zum Beispiel Intensivstationen, Notaufnahmen etc.) ein Impfangebot gemacht werden. Sofern dies abgeschlossen ist, können ab der kommenden Woche ebenfalls diejenigen mit regelmäßigem Patientenkontakt nach § 3 Absatz 5 der Coronaimpfverordnung des Bundes ein Impfangebot erhalten. Dies sind Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren.

In der zweiten Märzwoche soll mit den Impfungen in der Eingliederungshilfe mittels mobiler Teams begonnen werden. Über die entsprechenden Modalitäten wird das Ministerium noch informieren.

Sichere Schulbeförderung in Corona-Zeiten

Damit die Folgen der Corona-Pandemie gerade für die Schülerinnen und Schüler so gering wie möglich gehalten werden und die Chancen auf eine gute Bildung gewahrt bleiben, sind gerade für den Schulbereich besondere Maßnahmen gefragt. Um Schülerinnen und Schülern eine der Infektionslage möglichst sichere Schulbeförderung zu ermöglichen, sind Maßnahmen ergriffen worden, dass überbesetzte Busse vermieden werden können.

Das Land hat bereits im Jahr 2020 zur Entzerrung das Programm „1000 Busse“ aufgelegt, welches viele Kommunen in  Anspruch genommen haben. Die Mehrumläufe der Busse sind durch das Landesförderprogramm abgedeckt.

Das Programm wurde bis zu den Osterferien verlängert. Parallel wurden die Schulträger dazu aufgefordert, die Anfangszeiten je Schule in der Kommune individuell festzulegen und die Zeiten zu staffeln, damit die Buskapazitäten der besonderen Situation und den notwendigen Hygienemaßnahmen, Rechnung tragen können. Eine signifikante Entzerrung tritt schon ein, wenn diese je Schule in der Kommune verändert würden.

Das Land wird weiterhin die Entzerrung des Schülerverkehrs vollumfänglich finanzieren ebenso wie die zusätzlichen Busumläufe des Bestandsverkehres, die durch eine Entzerrung der Unterrichtszeiten entstehen. Die Förderanträge können bei den Bezirksregierungen gestellt werden. Nähere Informationen, wie die Richtlinien und den Antrag auf die angesprochene Zuwendung, finden Sie auf www.vm.nrw.de.

Kostenloser Zugriff auf E-Learning-Plattform für alle Berufskollegs

Mit einer in dieser Woche unterzeichneten Kooperationsvereinbarung unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die Lehrkräfte an den Berufskollegs bei der Förderung digitaler Schlüsselkompetenzen. Diese wichtige Aufgabe soll noch besser in die Unterrichtsplanung integriert werden. Mit einer Lernplattform, die Schülerinnen und Schüler auf die digitalen Herausforderungen der Berufswelt vorbereitet, soll dies gelingen.

Die von dem Kooperationspartner Cisco entwickelte und betreute E-Learning-Plattform enthält neben einer Simulationssoftware und einem webbasierten Curriculum eine Vielzahl an Lehr- und Informationsmaterialien. Den Schülerinnen und Schülern stehen verschiedene Kursmodule aus den Bereichen Netzwerktechnologie, Cybersicherheit, Internet der Dinge, Programmieren und anderer, für die Berufliche Bildung relevanter IT-Themen zur Verfügung.

Im Modul Einführung in Cybersecurity soll den Schülerinnen und Schülern etwa ein sicheres Online-Verhalten vermittelt werden. Die Schülerinnen und Schüler lernen verschiedene Arten von Schadprogrammen und Cyberangriffen kennen und erfahren, welche Schutzmaßnahmen gegen Hackerangriffe wirksam sind. Einen Überblick über die Konzepte und Herausforderungen der digitalen Transformation bekommen die Schülerinnen und Schüler in einer Einführung in das Internet of Things. Hier stehen die Entwicklung des Internets und die Verbindungen zwischen Maschinen im Mittelpunkt. Die Schülerinnen und Schüler lernen, wie auf Basis von Netzwerken unterschiedlichste Geräte und Daten miteinander verbunden werden und wie digitale Entscheidungsprozesse funktionieren.

Begleitet wird die Nutzung dieser Angebote durch Veranstaltungen der staatlichen Lehrerfortbildung. Jährlich haben Lehrkräfte die Möglichkeit, sich im Umgang mit den bereitgestellten Lehr- und Informationsmaterialien für den unterrichtlichen Einsatz fortzubilden.

Die digitale Transformation der Arbeitswelt stellt die Berufliche Bildung vor die Aufgabe, auch den Unterricht an die sich ändernden Berufsbilder sowie die sich wandelnden Arbeits- und Geschäftsprozesse anzupassen. Dabei gewinnt die Förderung der digitalen Schlüsselkompetenzen als Bestandteil einer umfassenden beruflichen Handlungskompetenz zunehmend an Bedeutung.

Viele Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen nutzen bereits die unterschiedlichen Module des Cisco Networking Academy Programms im Unterricht. Mit der neuen Kooperationsvereinbarung erhalten nun alle Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen einen kostenfreien Zugang zu der E-Learning-Plattform.

Nordrhein-Westfalen macht Tempo beim automatisierten Fahren

Nordrhein-Westfalen soll Vorreiter bei der Mobilität 4.0. werden. Innovationen der vernetzten und digitalen Mobilität sollen weiter vorangetrieben werden. Dies ist für die Menschen in Städten genauso wichtig wie in ländlichen und suburbanen Räumen in Nordrhein-Westfalen. Als bevölkerungsreichstes Bundesland mit einem hohen Industrialisierungsgrad und als Standort zahlreicher Automobilzulieferer hat Nordrhein-Westfalen ein großes verkehrs- und wirtschaftspolitisches Interesse an intelligenter und zukunftsgerechter Mobilität.

Der Gesetzentwurf zum autonomen Fahren, der vom Bundeskabinett verabschiedet und inzwischen ins parlamentarische Verfahren eingebracht wurde, ist ein erheblicher Fortschritt. Mit dem Gesetz soll das fahrerlose Fahren auf dafür geeigneten, festgelegten Strecken im Regelbetrieb erlaubt werden.

Automatisiertes Fahren ist in Nordrhein-Westfalen schon heute an vielen Orten keine Zukunftsmusik mehr. Mittlerweile ist die erste automatisiert fahrende Buslinie Deutschlands in Monheim im täglichen Einsatz. Zudem wird das erste fahrerlose Fahren auf den Teststrecken im Aldenhoven-Testing-Center erprobt. Tests zum automatisierten und vernetzten Fahren im Realverkehr gibt es auf dem Korridor ACCorD zwischen Aachen und Düsseldorf und dem Testfeld KoMoDnext, ebenfalls in Düsseldorf. Darüber hinaus wird am autonomen Binnenschiff und an der Entwicklung des automatisierten Fahrens auf der Schiene gearbeitet.

Stärkung der beruflichen Bildung durch Kooperationen vor Ort – Berufskollegs als bedeutende regionale Standorte

Der Schulversuch „Regionale Bildungszentren der Berufskollegs“ wurde zum zweiten Schulhalbjahr 2020/21 ausgeweitet. Seit dem 1. Februar gibt es an vier weiteren Orten für Berufskollegs die Möglichkeit, gemeinsam mit ihrer Stadt bzw. ihrem Kreis als Schulträger neue Wege für eine zeitgemäße berufliche Bildung zu erproben, nämlich in Bochum, dem Hochsauerlandkreis, dem Kreis Höxter und dem Kreis Recklinghausen. Staatssekretär Mathias Richter hat dazu heute in Recklinghausen stellvertretend für die weiteren Standorte den Schulversuch näher erläutert. Zu einem „Regionalen Bildungszentrum der Berufskollegs“ schließen sich in Bochum sowie im Hochsauerlandkreis jeweils fünf, im Kreis Höxter zwei und im Kreis Recklinghausen acht Berufskollegs zusammen. Ziel ist, in enger Kooperation mit dem jeweiligen Schulträger regionalspezifische Bildungsangebote vorzuhalten. Dadurch soll die Rolle der Berufskollegs in der Bildungslandschaft nachhaltig gestärkt werden.

Ziel des Schulversuchs ist, Instrumente für die Weiterentwicklung der Berufskollegs zu Regionalen Bildungszentren in mehreren Städten zu erproben. Dabei soll vor Ort ein bedarfsgerechtes, abgestimmtes Bildungsangebot entwickelt und durch optimierte Prozesse und effizienten Ressourceneinsatz qualitativ hochwertig umgesetzt werden. Die Schulen erproben inhaltliche und organisatorische Änderungen an Bildungsgängen, auch mit Blick auf Anpassungen an regionalspezifische Erfordernisse.

Die teilnehmenden Städte und Kreise setzen sich als „Regionales Bildungszentrum des Berufskollegs“ das Ziel, die Absolventinnen und Absolventen bei ihrem Start in das Berufsleben intensiver zu unterstützen, das digitale Lernen weiterzuentwickeln und das berufliche Weiterbildungsangebot zu verbessern.

Zudem kann die Zusammenarbeit zwischen den Berufskollegs und dem Schulträger gestärkt werden, um gemeinsam zukunftsweisende Maßnahmen in Form von flexiblen Reaktionen auf die Änderungen der Bildungslandschaft und des Wirtschaftsstandortes auf den Weg zu bringen.

Vor dem Hintergrund der positiven Erfahrungen, die in dem ersten „Regionalen Berufsbildungszentrum Dortmund“ seit dem Start des Schulversuchs im Jahr 2019 gesammelt wurden, werden „Regionale Bildungszentren der Berufskollegs“ mit Düsseldorf und Krefeld und nun Bochum, dem Hochsauerlandkreis, dem Kreis Höxter und Recklinghausen an weiteren Orten erprobt. Der Schulversuch ist auf fünf Jahre angelegt. Nach Abschluss des Schulversuchs strebt das Land an, eine flächendeckende Übernahme von erfolgreich erprobten Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen. Das Land unterstützt die Berufskollegs der teilnehmenden Städte und Kreise bei der Umsetzung des Schulversuchs mit insgesamt 17,5 Stellen für multiprofessionelle Teams und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Berufliche Bildung. Zudem wird der Schulversuch wissenschaftlich begleitet.

SmartHospital.NRW: Mit Künstlicher Intelligenz das Krankenhaus von morgen gestalten

Mit Hilfe Künstlicher Intelligenz Patientinnen und Patienten besser behandeln, das Krankenhaus-Personal entlasten und Prozesse effizienter gestalten – das ist das Ziel des Projekts „SmartHospital.NRW“. Unter Leitung der Universitätsmedizin Essen erarbeiten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Fraunhofer-Institute für Intelligente Analyse- und Informationssysteme IAIS und für Digitale Medizin MEVIS, der RWTH Aachen und der TU Dortmund Konzepte und Lösungen, wie Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen zu „Smart Hospitals“ weiterentwickelt werden können. Der Förderbescheid in Höhe von rund 14 Millionen Euro wurde in dieser Woche überreicht. Damit unterstützt das Land das Projekt bis 2027.

Digitale Technologien bieten große Chancen für das Gesundheitswesen. Durch die ständig wachsende Menge an Gesundheitsdaten wird es möglich, intelligente und personalisierte Anwendungen zur gesundheitlichen Früherkennung, Diagnostik, Behandlung und Nachsorge zu entwickeln. Vor allem Systeme der Künstlichen Intelligenz (KI) bergen enormes Potenzial, besonders bei unvorhergesehenen Herausforderungen wie der aktuellen Pandemie. SmartHospital.NRW will dieses Potenzial heben und für Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen nutzbar machen.

Ziel ist zum einen, ein Vorgehensmodell zu erarbeiten, das auf Krankenhäuser mit unterschiedlichen Digitalisierungsgraden übertragen werden kann. Das Universitätsklinikum Essen dient dafür als Leitbild. Zum anderen werden innovative, KI-basierte Anwendungen für reale Einsatzszenarien entwickelt und exemplarisch erprobt, wie

  • die intelligente Erstellung und Verarbeitung medizinischer Dokumente,
  • die KI-gestützte Gesundheitsdatenanalyse zur Diagnostikunterstützung,
  • der Einsatz von Sprachinterfaces zur kontaktlosen und damit sterilen Bedienung von Computern am Arbeitsplatz.

Mit der Einrichtung eines Showrooms an der Universitätsmedizin Essen werden die entwickelten Anwendungen einer Fachöffentlichkeit präsentiert und deren klinische Einsatzmöglichkeiten mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Krankenhäuser evaluiert. Die KI-basierten Anwendungen für dieses Vorhaben werden unter der Federführung des Fraunhofer-Instituts für Intelligente Analyse- und Informationssysteme IAIS erarbeitet.

Die Kompetenzplattform für Künstliche Intelligenz Nordrhein-Westfalen KI.NRW nimmt das Projekt SmartHospital.NRW in ihre Flagship-Initiative auf. Unter dem Motto „Flagships powered by KI.NRW“ unterstützt das Netzwerk vom Land geförderte, hochinnovative und anwendungsbezogene Projekte mit hoher gesellschaftlicher Relevanz und hilft dabei, wegweisende Pioniervorhaben auch über die Landesgrenzen hinaus sichtbar zu machen. Parallel zu SmartHospital.NRW nimmt auch das Flagship-Projekt „Zertifizierte KI“ offiziell seine Arbeit auf. Expertinnen und Experten entwickeln Prüfverfahren, die als Basis für technische Standards und Normen für KI-Systeme dienen können. Eine darauf aufsetzende KI-Zertifizierung kann gerade im Gesundheitssektor zur Vertrauensbildung beim Einsatz von KI beitragen. Neu in der Flagship-Initiative ist auch das Projekt „Bergisch.Smart_Mobility“, in dem zahlreiche Partner gemeinsam an Konzepten für die Mobilität der Zukunft arbeiten.

Windpotenzialstudie bekräftigt Ziele der Energieversorgungsstrategie

Das Land strebt mit der Energieversorgungsstrategie ein starkes Wachstum bei erneuerbaren Energien an: So soll bis 2030 die vorhandene installierte Leistung bei Wind auf 10,5 Gigawatt verdoppelt werden. Dieses Ziel ist auch mit den geplanten Mindestabständen von 1.000 Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohngebieten erreichbar. Das ist das Zwischenergebnis der Potenzialstudie Erneuerbare Energien NRW – Windenergie, die das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz im Auftrag des Wirtschaftsministeriums erstellt.

Die Potenzialstudie wertet verschiedene Szenarien für den Windkraftausbau aus. Diese orientieren sich unter anderem an der geplanten Regelung der Landesregierung, einen Mindestabstand von 1.000 Metern zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung im Baurecht zu verankern. Die Zwischenergebnisse des „Leitszenarios Energieversorgungsstrategie“ zeigen, dass bis 2030 eine installierte Leistung von bis zu 14,6 GW möglich ist. Während das tatsächlich nutzbare Potenzial geringer ausfallen dürfte, da bei den Zwischenergebnissen Faktoren wie Artenschutz oder Vorgaben der kommunalen Flächennutzungspläne nicht berücksichtigt sind, kommt es durch die künftig höheren Mindestabstände nicht zu größeren Potenzialminderungen aufgrund des Schallschutzes.

Das LANUV stellt die Studie nach Abschluss des Gesetzgebungs-verfahrens fertig. Die Zwischenergebnisse sind unter https://www.lanuv.nrw.de/handout-potenzialstudie-windenergie abrufbar.