Themen der Woche im Landtag NRW 8. Kalenderwoche 2022

  • Neues Programm „ZukunftBrauchtum“ hilft bei abgesagten Veranstaltungen – Bis zu 50 Millionen Euro stehen bereit
  • Kommunen erhalten „Fahrplan” für einrichtungsbezogene Impfpflicht
  • Kriminalität so niedrig wie zuletzt 1985: Einbruch auf 40-Jahres-Tief, Zuwächse bei Kinderpornographie und Cybercrime
  • Mehr Stellen zum Schuljahr 2022/23
  • Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz verabschiedet
  • Land macht die Schiene stark für den Güterverkehr
  • Aufbauhilfe kommt an – Viele Betriebe konnten auch dank des großen Engagements der Beschäftigten schnell wieder an den Start gehen
  • Umfassende Bestandsaufnahme der Kultur in Nordrhein-Westfalen: Landeskulturbericht vorgelegt
  • Portal für mehr digitale Bürgerbeteiligung
  • MINT-Nachwuchs nachhaltig fördern: Land ermöglicht langfristige Finanzierung des Netzwerks „Zukunft durch Innovation“

 

Neues Programm „ZukunftBrauchtum“ hilft bei abgesagten Veranstaltungen – Bis zu 50 Millionen Euro stehen bereit

Ehrenamtliche sind tragende Säulen des Gemeinwesens in Nordrhein-Westfalen. Das durch sie gestaltete Brauchtum ist fester Bestandteil von Identität und Identifikation der Bürgerinnen und Bürger im Land Nordrhein-Westfalen.

Im Zuge der Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung in Verbindung mit der Corona-Pandemie können zahlreiche öffentliche Brauchtumsveranstaltungen, insbesondere aus dem Bereich des Karnevals, aber auch des Schützenwesens, die durch Vereine ehrenamtlich organisiert und durchgeführt werden, nicht stattfinden.

Das Land Nordrhein-Westfalen wird Billigkeitsleistungen zur Erhaltung des Brauchtums und zur Vermeidung von wirtschaftlichen Härten bei brauchtumspflegenden Vereinen in Nordrhein-Westfalen auf Grund pandemiebedingter Absagen von Brauchtumsveranstaltungen gewähren. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat dafür bis zu 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Aktuell wurde die Ausgestaltung des Programms „ZukunftBrauchtum“, das einen Beitrag zur Deckung von Ausfall- und Vorbereitungskosten für abgesagte Brauchtumsveranstaltungen leisten soll, verabredet.

  • Antragsberechtigt sollen grundsätzlich Vereine oder Körperschaften sein, die sich der traditionellen Brauchtumspflege durch Veranstaltungen, insbesondere im Zusammenhang mit Karneval oder dem Schützenwesen, widmen.
  • Es sollen abgesagte Veranstaltungen im Durchführungszeitraum vom 1. November 2021 bis zum 31. Mai 2022 umfasst werden.
  • Mögliche Leistungen nach der neuen Förderrichtlinie „ZukunftBrauchtum“ werden auf 90 % der in Ansatz gebrachten Ausgaben und grundsätzlich auf maximal 5 000 Euro je Veranstaltung beschränkt.

Insgesamt wird das neue Programm drei Förderrichtlinien umfassen: Neben der Wiederauflage der Insolvenzabsicherung wird auch das Landesprogramm „NeustartMiteinander“ in die Zukunft gerichtet werden. Zeitgleich zu den Gesprächen wird derzeit das Antragsverfahren für „ZukunftBrauchtum“ programmiert, welches ab dem 3. März 2022 zur Verfügung stehen soll.

In der kommenden Woche werden die Förderinhalte zudem mit den Spitzenorganisationen des Schützenwesens in Nordrhein-Westfalen ausgetauscht werden.

Kommunen erhalten „Fahrplan” für einrichtungsbezogene Impfpflicht

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat die Kreise und kreisfreien Städte über die praktische Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht informiert. Damit setzt Nordrhein-Westfalen die Regelung des Gesetzgebers aus dem Infektionsschutzgesetz des Bundes um. Nach diesem gilt bundesweit in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen ab dem 16. März 2022 eine Impfpflicht.

Wer ist von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen?

Der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen alle Personen, die in einer der in §20a des Infektionsschutzgesetzes genannten Einrichtungen tätig sind – ungeachtet der Art ihrer Tätigkeit oder ihres Beschäftigungsverhältnisses. Zu den genannten Einrichtungen gehören unter anderem Krankenhäuser und Tageskliniken, Pflegeheime sowie Arztpraxen und Praxen sonstiger Heilberufe.

Nach den vorliegenden aktuellen Beschäftigtenstatistiken kann man für Nordrhein-Westfalen von rund 800.000 bis einer Million Beschäftigen ausgehen, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind. Dabei ist festzustellen, dass die Beschäftigten in den Gesundheits- und Pflegeberufen ihrer besonderen Verantwortung Rechnung getragen haben und der Anteil der Geimpften in dieser Gruppe bereits deutlich über der allgemeinen Impfquote liegt.

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium schätzt daher, dass nur noch etwa 50.000 bis 100.000 Menschen in den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen noch nicht über einen vollständigen Impfschutz gem. § 20a Infektionsschutzgesetz verfügen.

Was müssen die Betroffenen tun?

Die in diesen Einrichtungen Tätigen müssen ihrem Arbeitgeber bis zum Ablauf des 15. März den Nachweis einer vollständigen Impfung oder einer maximal 90 Tage zurückliegenden Genesung erbringen. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, müssen bis dahin bei ihrer Einrichtung einen Nachweis über die medizinische Kontraindikation vorlegen.

Als vollständig geimpft gilt eine Person, sofern sie im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist, der dokumentiert, dass die vom Paul-Ehrlich-Institut (www.pei.de/impfstoffe/covid-19) veröffentlichte Anzahl an erforderlichen Impfstoffdosen für eine vollständige Schutzimpfung in Abhängigkeit vom jeweils verwendeten Impfstoff verabreicht wurde.

Was müssen die Einrichtungen tun?

Wenn Beschäftigte die genannten Nachweise nicht erbringen oder Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit des Nachweises bestehen, hat die Einrichtungs- bzw. Unternehmensleitung das örtliche Gesundheitsamt zu informieren. Die Meldung muss unverzüglich erfolgen, wobei ein Zeitraum bis zum 31. März eingeräumt ist.

Die Einrichtungs- und Unternehmensleitungen, die gleichzeitig Arbeitgeber sind, müssen aus Fürsorgepflichten zudem prüfen, ob nicht erbrachte Nachweise arbeitsrechtliche Konsequenzen rechtfertigen.

Was ist die Aufgabe der Gesundheitsämter?

Wenn eine Einrichtung das Fehlen des Nachweises an das Gesundheitsamt meldet, so nimmt dieses Kontakt zum Beschäftigten auf und fordert den entsprechenden Nachweis ein. Erfolgt hierauf keine Rückmeldung, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro verhängt werden.

Bestehen Zweifel an der Echtheit und/oder inhaltlichen Richtigkeit von vorgelegten Befreiungsnachweisen, kann das Gesundheitsamt zudem eine ärztliche Untersuchung anordnen, ob eine medizinische Kontraindikation vorliegt.

Wird innerhalb einer angemessenen Frist kein Nachweis vorgelegt oder der Aufforderung nach einer ärztlichen Untersuchung nicht Folge geleistet, besteht für das Gesundheitsamt die Möglichkeit, der betroffenen Person zu untersagen, die Räumlichkeiten der jeweiligen Einrichtung zu betreten oder dort tätig zu werden. Das wiederum kann arbeitsrechtliche Konsequenzen zur Folge haben, über die allerdings der Arbeitgeber entscheidet.

Bei der Entscheidung darüber, ob ein Betretens- oder Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden soll, sind sowohl personenbezogene Aspekte (zum Beispiel die Art der Tätigkeit) als auch die konkrete Situation in der Einrichtung oder dem Unternehmen zu berücksichtigen.

Zeitplan der Umsetzung

Bei zu ergreifenden Maßnahmen ist auch die konkrete Situation vor Ort maßgeblich. Um sich über diese und insbesondere über die gesundheitliche und pflegerische Versorgung in der Kommune einen Gesamtüberblick zu verschaffen, ärztliche Nachuntersuchungen durchzuführen und Meldefristen zu gewähren, haben die Kommunen bis 15. Juni 2022 Zeit, die Prüfungen abzuschließen.

Kriminalität so niedrig wie zuletzt 1985: Einbruch auf 40-Jahres-Tief, Zuwächse bei Kinderpornographie und Cybercrime

Zum sechsten Mal in Folge ist die Kriminalität in Nordrhein-Westfalen gesunken. Mit insgesamt 1.201.472 Delikten (minus 1,2 Prozent) sind die Fallzahlen so niedrig wie zuletzt 1985.

Mehrere Deliktsbereiche haben Tiefststände erreicht:

  • Die Fallzahlen des Wohnungseinbruchdiebstahls sind weiter gesunken – um 25 Prozent im Vergleich zu 2020. Mit 18.576 Fällen ist das der niedrigste Wert seit mehr als 40 Jahren. Zum Vergleich: Noch 2015 hatte es 62.362 Einbrüche gegeben – demgegenüber bedeuten die Zahlen von 2021 einen Rückgang von mehr als 70 Prozent.
  • Mit 308 Mord- und Totschlagsfällen ist ein 10-Jahres-Tief erreicht und im Vergleich zu 2020 ein Minus von 17,2 Prozent.
  • 2021 wurden 273.267 Fälle von Straßenkriminalität registriert, ein Minus von sechs Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Weniger Straßenkriminalität gab es seit 1990 nicht.
  • In 2021 wurden 8.242 Fälle im Deliktsbereich Raub erfasst. Das ist die niedrigste Fallzahl seit 1988.
  • 2021 hat die Polizei 53,6 Prozent aller Fälle aufgeklärt: Das ist ein leichtes Plus von 0,8 Prozentpunkten und eine der besten jemals gemessenen Aufklärungsquoten in Nordrhein-Westfalen.

Erneut gab es in den Bereichen Kinderpornographie (plus 137,2 Prozent) und sexueller Missbrauch von Kindern (plus 23,2 Prozent) einen Anstieg.

Bei den Straftaten zum Nachteil älterer Menschen gab es mit 2.119 Fällen knapp ein Fünftel weniger Fälle als 2020 (minus 19,2 Prozent). Trotz des Rückgangs ist der Schaden unverändert hoch: Rund 25 Millionen Euro konnten die Täter im vergangenen Jahr erbeuten – fast genauso viel wie 2020. Meistens gaben sich die Täter als falsche Amtsträger, etwa als falsche Polizisten aus. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich diese Zahl allerdings halbiert: von 608 auf 304 Fälle.

Auch bei der Organisierten Kriminalität kann die Polizei für 2021 Erfolge vermelden. Aufgrund der entschlüsselten Encro-Chat-Kommunikation konnten in Nordrhein-Westfalen zahlreiche Verfahren angestoßen werden. Ausgewirkt hat sich das vor allem auf die Betäubungsmittel-Verfahren. 1.035 Ermittlungsverfahren konnten hier bislang insgesamt eingeleitet und 193 Haftbefehle vollstreckt werden. Infolgedessen beschlagnahmte die Polizei unter anderem 47,8 Kilogramm Kokain, rund 1,6 Tonnen Marihuana und 17.000 Marihuana-Pflanzen. 71 Vermögensarreste ergaben eine Gesamtsumme von 28.282.204 Euro, von denen 6.307.264 Euro sichergestellt wurden.

Zur Organisierten Kriminalität zählt auch die Clan-Kriminalität. In den Bereichen Geldwäsche und illegales Glücksspiel gab es einen Zuwachs von 138 bzw. 295 Prozent.

2021 wurden in Nordrhein-Westfalen 152 Geldautomaten aufgesprengt. Das waren 24 weniger als 2020, dafür wurden aber allein in diesem Jahr bereits 38 Automaten gesprengt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist das ein Plus von 533 Prozent.

Im Bereich Cybercrime gab es nochmals einen starken Anstieg. So ist die Computerkriminalität 2021 um 24 Prozent auf rund 30.115 Fälle gestiegen.

Bei den Straftaten, die mit einem Messer begangen wurden, gab es im letzten Jahr 4.397 Fälle, ein Rückgang von 5,8 Prozent. 30 Menschen haben so ihr Leben verloren; sieben weniger als 2020. Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger bei Straftaten mit dem Tatmittel Messer liegt bei 42,6 Prozent, der Ausländeranteil an der nordrhein-westfälischen Bevölkerung bei 13,8 Prozent.

Mehr Stellen zum Schuljahr 2022/23

Das Landeskabinett hat den Weg frei gemacht für die Umsetzung der aktuellen Haushaltsbeschlüsse zum Schuljahr 2022/23. Mit der jährlichen Verordnung zur Ausführung von Paragraph 93 Absatz 2 Schulgesetz steuert das Ministerium für Schule und Bildung die Stellenzuweisung für die Schulen in Nordrhein-Westfalen. Darunter u.a.:

  • 250 Stellen für multiprofessionelle Teams an Förderschulen. Diese Stellen dienen dazu, die multiprofessionelle Expertise für die sonderpädagogische Förderung zu sichern.
  • 783 Stellen zur Umsetzung des Masterplans Grundschule. Die Stellen dienen u.a. der Entlastung der Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer, indem die Zahl der Anrechnungsstunden weiter erhöht wird. Mit den Anrechnungsstunden erhalten Lehrinnen und Lehrer beispielsweise einen Ausgleich für besondere schulische Aufgaben oder für besondere unterrichtliche Belastungen.
  • 583 Stellen für den Bildungsgang „Berufliches Gymnasium“. Damit verbessert sich die Relation „Schülerinnen und Schüler je Stelle“ faktisch auf 12,70 zum Schuljahr 2022/23.
  • 749 Stellen für die Neuausrichtung der Inklusion an den Schulen des Gemeinsamen Lernens.

Der Verordnungsentwurf wird nun dem Landtag zur Beratung in den für Schule und Bildung sowie für Haushalt und Finanzen zuständigen Ausschüssen vorgelegt. Die Verordnung soll zu Beginn des Schuljahres 2022/2023 in Kraft treten.

Hintergrund:

Der Schuletat wurde in den vergangenen fünf Jahren um mehr als 3,1 Milliarden Euro erhöht. Heute arbeiten und unterrichten 13.300 Pädagoginnen und Pädagogen und weitere Landesbedienstete mehr in der Schule als vor fünf Jahren. Seit 2017 wurden rund 16.000 Lehrerstellen geschaffen und erhalten.

Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz verabschiedet

Am 19. Februar 2022 ist ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft getreten, das der Landtag zuvor am 26. Januar 2022 in zweiter Lesung nach einem Entwurf der Landesregierung verabschiedet hatte. Die Gesetzesnovelle ersetzt das bisherige Landesabfallgesetz. Es soll den Wandel von einer linearen Abfallwirtschaft zu einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft weiter vorantreiben. Bei öffentlichen Ausschreibungen müssen Nachhaltigkeitskriterien eingehalten werden, generell soll der Einsatz von Rezyklaten deutlich erhöht werden.

Fortan müssen unter anderem im Rahmen öffentlicher Aufträge sogenannte Rezyklate gegenüber Primärmaterialien bevorzugt werden. Die öffentliche Hand verfügt allein schon aufgrund der Mengen der Beschaffungen über eine große Marktmacht: Das Beschaffungsvolumen der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen beträgt jährlich circa 50 Milliarden Euro..

Eine besondere Bedeutung kommt dem Baubereich zu: Zum einen werden erhebliche Mengen an natürlichen Ressourcen genutzt, zum anderen fallen bei dem Abbruch von Bauwerken die mit Abstand größten Abfallmengen an. Somit besteht im Baubereich ein besonders großes Potenzial zur Ressourcenschonung. Daher wurden die Pflichten der öffentlichen Hand bei Bauvorhaben gänzlich neu gefasst. Bei öffentlichen Vorhaben sollen nun ausdrücklich verstärkt Baustoffe eingesetzt werden, die die natürlichen Ressourcen schonen. Zugleich wird insgesamt ein hohes Schutzniveau sichergestellt, bei dem die anzuwendenden Produkt-, Umwelt- und Gesundheitsschutzanforderungen eingehalten werden.

Im Folgenden einige konkrete Änderungen:

  • Im Hochbau sind künftig geeignete und qualitätsgesicherte rezyklierte Gesteinskörnungen insbesondere in Recyclingbeton gleichberechtigt mit Baustoffen, die auf der Basis von Primärrohstoffen hergestellt wurden.
  • Im Tiefbau sind mineralische Ersatzbaustoffe gleichberechtigt mit Baustoffen, die auf der Basis von Primärrohstoffen hergestellt wurden, sofern diese Ersatzbaustoffe nach der Ersatzbaustoffverordnung verwendet werden können.
  • Zusätzlich werden Anforderungen an die Vermeidung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen für alle am Bau Beteiligten im Landesabfallgesetz verankert.
  • Bei größeren Vorhaben müssen zudem für anfallende Bau- und Abbruchabfälle Rückbau- und Entsorgungspläne erstellt werden.
  • Zudem ist eine Anpassung an EU- und Bundesrecht erfolgt, indem die fünfstufige Abfallhierarchie nun auch im Landeskreislaufwirtschaftsgesetz umgesetzt ist.

 

Land macht die Schiene stark für den Güterverkehr:

Vom Abstellgleis zum Verladegleis mit digitaler Güterwaage – ein Förderbescheid über 507.000 Euro wurde aktuell an den Rhein-Ruhr-Hafen Mülheim übergeben, damit die dortige Hafenbahn modernisiert werden kann. Das Geld stammt aus dem Förderprogramm für öffentliche nicht bundeseigene Eisenbahnen (NE-Bahnen), das das Verkehrsministerium Mitte 2018 wieder aufgenommen hat. So werden mehr Industrie- und Gewerbegebiete sowie Logistikstandorte an Hauptstrecken der Bahn angebunden und langfristig mehr Güter auf die Schiene gebracht.

Im Hafen Mülheim werden Eisen, Stahl, Mineralöl, Altmetall und chemische Produkte sowie Getreide umgeschlagen. Einen Teil der Infrastruktur bildet die Hafenbahn Mülheim an der Ruhr. Sie ist mit ihrem 27 Kilometer langen Schienennetz und über 50 Weichen die wichtigste Verbindung zwischen dem Streckennetz der Deutschen Bahn und den Unternehmen im Hafen.

Das Land übernimmt 75 Prozent der gesamten Baukosten und erstmalig auch einen Teil der anfallenden Planungskosten. Die Förderrichtlinie des NE-Bahn-Programms wurde kürzlich dahingehend geändert, dass es dem Land wieder möglich ist, auch sogenannte Hafenbahnen, also nicht bundeseigene öffentliche Eisenbahnen in Binnenhäfen, finanziell zu unterstützen. Davon profitiert nun der Hafen Mülheim.

In der Vergangenheit hat der Hafen Mülheim bereits NE-Bahn-Förderungen in Höhe von rund 600.000 Euro erhalten und damit die Hafenbahn im Nordhafen modernisiert oder saniert.

Insgesamt zwölf Millionen Euro stehen im Jahr 2022 für das Förderprogramm bereit – das sind fünf Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Auch in den Folgejahren soll die Förderung fortgesetzt werden. Gefördert werden weiterhin vorrangig Investitionen in den Ersatz und Erhalt, aber auch der Aus- und Neubau von überwiegend für den Güterverkehr genutzten Schienenstrecken und Verladeeinrichtungen der NE-Bahnen. Voraussetzung ist, dass die Infrastrukturen für alle Eisenbahnen zugänglich – also öffentlich – sind.

Seit 2018 wurden mit rund 27 Millionen Euro schon rund 100 Maßnahmen von 22 nicht bundeseigenen öffentlichen Eisenbahnen aus Landesmitteln bezuschusst.

Aufbauhilfe kommt an – Viele Betriebe konnten auch dank des großen Engagements der Beschäftigten schnell wieder an den Start gehen

Die Flutkatastrophe im Juli 2021 hat viele Unternehmen in Nordrhein-Westfalen hart getroffen – insbesondere auch in Hagen. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Unternehmen in dieser schwierigen Situation mit Soforthilfe, Aufbauhilfe und dem NRW.BANK Universalkredit.

Mit der schnellen Auszahlung von Soforthilfen an 7000 Unternehmen und Finanzierungshilfen hat Nordrhein-Westfalen wichtige Liquidität für die ersten Aufräumarbeiten bereitgestellt. Insgesamt unterstützt das Land die betroffenen Unternehmen bislang mit 90 Millionen Euro: 47 Millionen Euro Aufbauhilfe wurden bislang bewilligt, 36 Millionen Euro Soforthilfe sowie neun Millionen Euro als NRW.BANK Universalkredite.

Umfassende Bestandsaufnahme der Kultur in Nordrhein-Westfalen: Landeskulturbericht vorgelegt

Eine Erhöhung des Landeskulturetats um 50 Prozent, ein neues Kulturgesetzbuch und die Corona-Krise: Mit dem Landeskulturbericht wurde jetzt eine umfassende Bestandsaufnahme zur Lage der Kultur in Nordrhein-Westfalen und ihrer Entwicklung in den vergangenen fünf Jahren vorgelegt. Auf insgesamt 347 Seiten gibt der Bericht detaillierte Einblicke in die unterschiedlichen Facetten des kulturellen Lebens in Nordrhein-Westfalen und dokumentiert die Wegmarken des 2017 begonnenen kulturpolitischen Aufbruchs im Rahmen der Stärkungsinitiative Kultur.

Neben der Stärkungsinitiative Kultur, also der Erhöhung des Kulturhaushalts von 200 auf heute rund 315 Millionen Euro, und dem Kulturgesetzbuch, die im Bereich Kultur zu den zentralen Errungenschaften der vergangenen fünf Jahren gehören, werden im Landeskulturbericht weitere Themen der Legislaturperiode mit herausragender Bedeutung skizziert: die Digitalisierung, die neue Räume und Formate schafft, Kulturgut sichert und zugänglich macht; die systematische Stärkung von Kulturangeboten in den ländlichen Räumen Nordrhein-Westfalens; die Weiterentwicklung der Kulturellen Bildung sowie die wichtigen Themen Diversität und Teilhabe.

Ein gesamtes Kapitel ist den Auswirkungen der Corona-Pandemie gewidmet. Mit Mitteln in Höhe von über 370 Millionen Euro, die zusätzlich zum regulären Kulturhaushalt bereitgestellt wurden, hat das Land Nordrhein-Westfalen große finanzielle Anstrengungen unternommen, um die kulturelle Infrastruktur trotz tiefer Corona-bedingter Einschnitte zu erhalten. Der Bericht legt die Corona-Hilfsprogramme, die auf Landes- und Bundesebene geschaffen wurden, sowie die Reaktionen der Kulturbetriebe und des Publikums detailliert dar. Auch die berufliche, wirtschaftliche und soziale Lage der freischaffenden Künstlerinnen und Künstler in Nordrhein-Westfalen wird umfassend erörtert. Dabei zeigt sich die dringliche Notwendigkeit, die der besseren Absicherung dieser Gruppe zukommt und der die Landesregierung zum Beispiel mit der Einführung von Honoraruntergrenzen und mehr Festanstellungen in den Musikschulen begegnet.

Der Landeskulturbericht wird seit 2017 regelmäßig zum Ende einer Legislaturperiode veröffentlicht und soll eine Grundlage für mögliche Schlussfolgerungen für die künftige Kulturförderung bieten. Dafür stützt sich der Bericht auf qualitative Interviews, externe Studien und quantitative Datenauswertungen. Die Daten zu den öffentlichen Kulturausgaben beruhen dabei auf den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes. Da das Statistische Bundesamt die Daten im zweijährigen Turnus aufbereitet – das nächste Mal erst Ende des Jahres 2022 –, endet in den statistischen Kapiteln des vorliegenden Landeskulturberichts der Datenreferenzzeitraum zumeist mit dem Jahr 2018. Daher konnten darin zwei maßgebliche Faktoren für die Kultur in Nordrhein-Westfalen – die Stärkungsinitiative Kultur sowie die tiefen Einschnitte der Corona-Pandemie – nicht abgebildet werden. Statistisch belegbare Erkenntnisse zur Wirkung der Stärkungsinitiative Kultur und zu kurz- und langfristigen Folgen der Pandemie für die Kultur in Nordrhein-Westfalen können daher erst im nächsten Landeskulturbericht aufgeführt werden.

Der Landeskulturbericht steht ab sofort auf der Website des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft zum Download zur Verfügung: https://www.mkw.nrw/kultur/rahmen-der-kulturpolitik/landeskulturbericht

Portal für mehr digitale Bürgerbeteiligung

Ganz gleich ob bei Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen, Planungsvorhaben oder der Meldung von Schlaglöchern: Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen haben schon heute vielfältige Möglichkeiten, sich aktiv in die Gestaltung von Politik und Verwaltung einzubringen. Um auch digital noch mehr Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, startete Nordrhein-Westfalen am Montag, 21. Februar 2022, die zentrale Plattform „Beteiligung NRW“ und bündelt landesweit digitale Angebote für Beteiligungsverfahren.

Die technische Lösung für das Beteiligungsportal wurde in Sachsen entwickelt. Der Freistaat setzt die Software im eigenen Land schon länger ein und stellt sie Nordrhein-Westfalen nach dem Prinzip „Einer für alle“ zur Verfügung.

Mit dem zentralen Beteiligungsportal wird der Zugang zu den Beteiligungsangeboten des Landes und der Kommunen vereinfacht sowie die Qualität der Partizipation gesteigert. Zu den Angeboten zählen beispielsweise Dialogverfahren zu gesellschaftspolitisch relevanten Fragestellungen oder formelle Stellungnahmen zu aktuellen Gesetzesentwürfen, Verordnungen, Planungsvorhaben und Satzungen.

37 Portale von Städten, Gemeinden und Kreisen sowie verschiedenen Landesbehörden sind zum Start bereits zentral auf dem Portal zu finden, darunter Siegen, der Kreis Paderborn oder das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen. In den kommenden Wochen und Monaten werden viele weitere folgen.

Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern am Verwaltungshandeln ist ein zentraler Baustein der Open Government-Strategie NRW. Die Landesregierung bekennt sich darin zu den Zielen des Open Government hin zu mehr Transparenz, Beteiligung und Zusammenarbeit. Weitere Projekte und Informationen unter: www.beteiligung.nrw.de

MINT-Nachwuchs nachhaltig fördern: Land ermöglicht langfristige Finanzierung des Netzwerks „Zukunft durch Innovation“

Die Offensive „Zukunft durch Innovation“ (zdi.NRW) verfolgt das Ziel, landesweit den Nachwuchs in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik – kurz MINT – zu fördern. Flächendeckend angesiedelte Zentren und Schülerlabore ermöglichen jungen Menschen praxisnahe Erfahrungen in den MINT-Fächern, wodurch Schülerinnen und Schüler zum Beispiel für einen Studiengang oder eine Ausbildung im naturwissenschaftlich-technischen Bereich begeistert werden können. Um das wichtige außerschulische Angebot langfristig sicher aufzustellen und so die Planungssicherheit zu vergrößern, ist das zdi-Netzwerk nun auf Betreiben des Landes mit einer jährlichen Unterstützung von sieben Millionen Euro erstmals im Landeshaushalt verankert worden.

In Nordrhein-Westfalen sind seit dem Start der Offensive vor über 15 Jahren fast 50 zdi-Zentren und über 70 zdi-Schülerlabore entstanden. Sie bieten regelmäßig Kurse und Workshops an. Das Netzwerk in Köln beispielsweise bietet Jugendlichen außerschulische MINT-Kurse, durch die sie Einblicke in die Arbeitswelt rund um Naturwissenschaft und Technik erhalten. Das Kölner Zentrum ist stark vernetzt mit Kommune, Wirtschaft, Hochschulen und Schulen. Im vergangenen Jahr wurden 81 Kurse durchgeführt. Ein besonderer Fokus des Kölner Netzwerkes ist die Ansprache von Mädchen und jungen Frauen, die in MINT-Berufen oft unterrepräsentiert sind.

zdi steht für „Zukunft durch Innovation.NRW“ und ist mit über 4.500 Partnerinnen und Partnern aus Wirtschaft, Schule und Hochschule sowie öffentlichen Einrichtungen europaweit das größte Netzwerk zur Förderung des MINT-Nachwuchses. Jährlich erreichen die 47 zdi-Netzwerke und mehr als 70 zdi-Schülerlabore gemeinsam mit ihren Netzwerkpartnerinnen und Partnern rund 300.000 Kinder und Jugendliche. Koordiniert wird zdi vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen. Landesweite Partner sind unter anderem das Ministerium für Schule und Bildung, das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie Nordrhein-Westfalen und die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit.